„Solange wir nicht in einem europäischen Staat leben, richtet sich die Mitgliedschaft eines Landes nach seinem Verfassungsrecht.“ Dieser Satz von Richter Peter M. Huber sagt viel über das Selbstverständnis des Bundesverfassungsgerichts und seiner Rechtsprechung aus und soll in der vorliegenden Arbeit im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses untersucht werden. Das Verhältnis, welches Karlsruhe hierbei zum Europäischen Gerichtshof einnimmt, ist nicht von möglichen Kollisionen befreit, obwohl die Auslegung des Unionsrechts Sache des EuGH ist. Die europäische Integration erweist sich dabei als die größte institutionelle Herausforderung für Karlsruhe.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Bundesverfassungsgericht
2.1 Stellung im politischen System der BRD
2.2 Im internationalen Vergleich
3. Rolle im europäischen Integrationsprozess
3.1 Der europäische Rechtsraum
3.2 Grenzen des BVerfG
3.3 Das PSPP-Urteil
4. Fazit
5. Verwendete Literatur
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