Heutzutage steht nahezu jeder Unternehmer als auch jede Privatperson vor der Frage, auf welchen Weg deren Neuanschaffung finanziert werden soll und ob Leasing eine potenzielle Alternative zum Kauf oder zur Finanzierung darstellt. Sei es der private PKW, die Anschaffung von neuen Produktionsmaschinen in einer Betriebsstätte oder der neue Smart-TV für Zuhause.
Es muss im Privaten, - sowie im Unternehmenssektor entschieden werden, ob diese Investition in Form einer Eigenkapitalfinanzierung oder einer Fremdkapitalfinanzierung erfolgen soll.
Zu Beginn dieser Arbeit werden Begrifflichkeiten erklärt, die für die Gegenüberstellung von Leasing und dessen Alternativen erwähnenswert sind. Das Leasing an sich wird detailliert erklärt. Die Vor- und Nachteile werden offengelegt und anhand dessen ein Vergleich zu den Alternativen gezogen. Ziel der Arbeit ist es, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob Leasing eine potenzielle Alternative zum Barkauf oder zur Kreditfinanzierung ist und für welche Person oder welches Unternehmen diese von Vorteil sein kann.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Hinführung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Gang der Arbeit
2. Theorie und Grundlagen
2.1 Was ist Leasing?
2.2 Wie funktioniert Leasing?
3. Leasingformen
3.1 Financial-Leasing
3.1.1 Vollamortisation (Full-pay-out-Vertrag)
3.1.2 Teilamortisation (Non-full-pay-out-Vertrag)
3.2 Operate-Leasing
4. Rechtliche Gestaltung
4.1 Die AGB des Leasings
4.2 Steuern
5. Welche Vor- und Nachteile bietet Leasing?
6. Leasing oder Kauf zur Existenzgründung
7. Praxisbeispiel Fuhrpark Leasing
8. Fazit
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Leasing-Quote 2019
Abbildung 2: So funktionert Leasing
Abbildung 3: Leasingformen [Die Abbildungen 1-2 sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht im Lieferumfang enthalten.]
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Vergleich Operate- und Finance-Leasing
Abkürzungsverzeichnis
i. d. R. In der Regel
Mrd. Milliarden
Mio. Millionen
PKW Personen-Kraft-Wagen
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
BGH Bundesgerichtshof
BFH Bundesfinanzhof
1. Hinführung
Die erste Leasinggesellschaft wurde im Jahr 1952 in den USA gegründet, die United States Leasing Corporation. Damit wurde das Fundament für eine Finanzierungalternative geschaffen, welche zur heutigen Zeit gut 40% der neu zugelassenen PKW finanziert.1
[Die Abbildung wurde aus urheberrechtlichen Gründen von der Redaktion entfernt.]
Abbildung1Leasing-Quote 2019
Die erste Deutsche Leasinggesellschaft, die „Deutsche Leasinggesellschaft GmbH“ wurde 1962 von Prof. Albrecht Dietz in Düsseldorf gegründet.2 Das erste Leasingobjekt in Deutschland war eine Registrierkasse. Das Leasing ist im Grunde genommen eine gesonderte Art der Fremdfinanzierung. Es besteht aus einzelnen Komponenten der Finanzierung oder der Miete. Durch eine ausgeprägte Auswahl an Gestaltungsmöglichkeiten der Vertragsvarianten und deren Zusammensetzungen, wird dem Unternehmer oder der Privatperson eine große Auswahl an Optionen zur Auswahl der passenden Finanzierungsart ermöglicht.
Im Jahr 2020 wurde das erste Mal seit 7 Jahren ein Rückgang der Leasing-Investition in Deutschland festgestellt.3 Die Leasingbranche ist der größte Investor in Deutschland und generiert ein Investitionsvolumen von rund 70,00 Mrd. Euro im Jahr 2020. Dadurch steigt4 der Bestand der verleasten Wirtschaftsgüter auf 200 Mrd. Euro. Allein im Jahr 2020 wurden 2,15 Mio. neue Leasing-Verträge abgeschlossen. Aufgrund der Corona Pandemie wurde zu Jahresbeginn 2020 im Mobilien-Leasing ein Rückgang von 20% verzeichnet.5
1.1 Problemstellung
Heutzutage steht nahezu jeder Unternehmer als auch jede Privatperson vor der Frage, auf welchen Weg deren Neuanschaffung finanziert werden soll und ob Leasing eine potenzielle Alternative zum Kauf oder zur Finanzierung darstellt. Sei es der private PKW, die Anschaffung von neuen Produktionsmaschinen in einer Betriebsstätte oder der neue Smart-TV für Zuhause.
Es muss im Privaten, - sowie im Unternehmenssektor entschieden werden, ob diese Investition in Form einer Eigenkapitalfinanzierung oder einer Fremdkapitalfinanzierung erfolgen soll.
1.2 Zielsetzung und Gang der Arbeit
Zu Beginn dieser Arbeit werden Begrifflichkeiten erklärt, die für die Gegenüberstellung von Leasing und dessen Alternativen erwähnenswert sind. Das Leasing an sich wird detailliert erklärt. Die Vor- und Nachteile werden offengelegt und anhand dessen ein Vergleich zu den Alternativen gezogen. Ziel der Arbeit ist es, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob Leasing eine potenzielle Alternative zum Barkauf oder zur Kreditfinanzierung ist und für welche Person oder welches Unternehmen diese von Vorteil sein kann.
2. Theorie und Grundlagen
In diesem Kapitel werden relevante Begriffe, die für das Thema Leasing und Kauf von Bedeutung sind näher erläutert.
2.1 Was ist Leasing?
Das Leasing ist als Sonderform der Fremdfinanzierung zu betrachten. Der Begriff „Leasing stammt aus dem Englischen und bedeutet „Miete“. Das Leasing unterscheidet sich vom Mieten durch einen essentiellen Aspekt. Der Unterschied besteht darin, dass der Nutzer des geleasten Objektes alle Risiken, Pflichten und Rechten hat, die bei der traditionellen Miete in der Regel der Vermieter trägt. Rechtlich betrachtet ist Leasing die Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit gegen Entgelt.6
2.2 Wie funktioniert Leasing?
[Die Abbildung wurde aus urheberrechtlichen Gründen von der Redaktion entfernt.]
Abbildung2So funktionert Leasing
Der Leasingnehmer sucht sich sein gewünschtes Wirtschaftsgut aus und wendet sich, bevor er die Bestellauslösung tätigt bei einer Leasing-Gesellschaft. Nun wird entweder direkt beim Wirtschaftsguthersteller oder aber über einen Kontakt der Leasing-Gesellschaft das gewünschte Wirtschaftsgut von der Leasing-Gesellschaft bei dem jeweiligen Lieferanten gekauft. Die Leasing-Gesellschaft hat somit das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an dem Wirtschaftsgut7.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle1: Vergleich Operate- und Finance-Leasing
3. Leasingformen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung3: Leasingformen
3.1 Financial-Leasing
Das Financial-Leasing ist eine Leasingform mit mittel- oder langfristigen Vertragszeiten, bei der i. d. R. eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart wird. Der Leasingnehmer erwirbt meist ein nach seinen Wünschen gefertigtes Wirtschaftsgut, welches er über 40 – 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verwendet.
Nach Ablauf des Leasingvertrages hat der Leasing-Nehmer meist ein Kaufrecht auf das geleaste Wirtschaftsgut.
Die Leasingkosten sind regelmäßig und werden in der Höhe so angesetzt, dass der Leasinggeber den überwiegenden Teil seiner Investitionskosten für das Mietobjekt aus den Mieten amortisieren kann.
3.1.1 Vollamortisation (Full-pay-out-Vertrag)
Die Vollamortisation lässt sich erklären, indem die ganzen Investitionskosten des Vermieters (Anschaffungskosten, Verwaltungskosten, Zinsen und Gewinne) während der Vertragslaufzeit durch die im Vertrag vereinbarte Leasingrate getragen werden.
Da über die Laufzeit des Leasingvertrages die Investitionskosten vollständig getilgt werden, wandert das geleaste Objekt in den Besitz des Leasingnehmers über.
Diese Leasingvariante ist von Vorteil, da durch eine konstant hohe Tilgungsrate die Kalkulation vereinfacht wird. Ebenfalls können die Leasingraten als Betriebskosten vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Da die gesamten Investitionskosten getilgt werden, entfällt bei dieser Leasingvariante die Schlussrate, wodurch der Leasingnehmer keine zusätzlichen Rücklagen bilden muss.
Als Nachteil kann man eine erhöhte Rate im Vergleich zu einer Teilamortisation anführen.
Diese Vertragsart ist für Leasingnehmer von Vorteil, bei denen die Gesamtkosen überschaubar und die monatlichen Raten somit bezahlbar sind. Bei einem hochpreisigen Leasingobjekt, wie z.B. ein Gabelstapler für eine Lagerhalle kann die Teilamortisation in Betracht gezogen werden. Diese Variante erlaubt es dem Leasingnehmer, durch die Nutzung des Leasingobjektes die anstehende Schlussrate über den Zeitraum des Vertrages zu erwirtschaften.
3.1.2 Teilamortisation (Non-full-pay-out-Vertrag)
Teilamortisation bedeutet, dass der Leasingnehmer über den Zeitlauf des Leasingvertrages seine Investitionskosten nicht voll amortisieren kann. Der Leasingnehmer zahlt eine geringere monatliche Rate im Vergleich zur Vollamortisation, wodurch er ggf. durch Bildung von Rücklagen das Wirtschaftsgut nach Ablauf des Leasingvertrages zu einer gewissen Schlussrate erwerben kann. Alternativ kann der Leasingnehmer den Leasingvertrag verlängert, ihn an einen Dritten übertragen oder diesen kündigen.
Die Wissenschaft unterscheidet hier drei verschiedene Modelle.
3.1.2.1 Teilamortisationsmodell mit Andienungsrecht des Leasinggebers
Es ist das verbreitetste Modell der Teilamortisation und hebt sich durch das Andienungsrecht von den anderen ab. Für den Leasinggeber besteht das einseitige Gestaltungsrecht, er hat das Recht, nach Ablauf des Leasingvertrages, das Leasingobjekt dem Leasingnehmer ohne dessen erneute Zustimmung zu dem zu Beginn vereinbartem Restwert des Gutes abzutreten.
3.1.2.2 Teilamortisationsmodell mit Erlösbeteiligung des Leasingnehmers
Das Teilamortisationsleasing mit Erlösbeteiligung des Leasingnehmers verwertet das Leasingobjekt nach Ablauf der Vertragslaufzeit durch einen Weiterverkauf und beteiligt den Leasingnehmer an einem Minder-/Mehrerlös aus dem Weiterverkauf des Leasinggutes. Liegt der dadurch erzielte Erlös unter dem durch die Leasingraten noch nicht amortisierten Restwert des Leasinggutes, dadurch steht der Leasingnehmer in der Pflicht, den Differenzbetrag zu erbringen. Andernfalls wird der Erlös zu 75 % an den Leasingnehmer abgeführt.
3.1.2.3 Teilamortisationsvertrag mit Kündigungsrecht des Leasingnehmers
Bei dieser Vertragsart wird ein Leasingvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser kann, sobald die Vertragslaufzeit beendet ist, seitens des Leasingnehmers gekündigt werden. Sollte das vertraglichen Verhältnisses beendet werden, muss der Leasingnehmer eine Abschlusszahlung leisten, welche mit steigender Dauer des Leasingvertrages degressiv gestaffelt ist. Im Gegenzug muss der Leasinggeber das Eigentum am Leasingobjekt an den Leasingnehmer abtreten. Es werden gut 90 % des durch den Leasinggeber erzielten Veräußerungserlöses auf die anstehende Abschlusszahlung angerechnet. Die Zahlung setzt sich zusammen aus den Gesamtkosten des Leasinggebers abzüglich der vom Leasingnehmer gezahlten Leasingrate und dem zu verrechnenden Teil des Verkaufserlöses. Ein möglicher Überschuss bleibt dem Leasinggeber.8
3.2 Operate-Leasing
Das Operate-Leasing wird aufgrund seiner Ähnlichkeit zum normalen Mietverhältnis als eher ungewöhnlich beschrieben.9 Aufgrund dessen sehen viele Wissenschaftler diese Leasingform als überflüssig.10 Das Operating-Leasing ist ein Leasing mit kurzer bis gar keiner Laufzeit, sowie einer flexible Kündigungsmöglichkeit. Nach Vertragsablauf wird das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurückgegeben. Dieser behält für die gesamte Zeit jegliche Rechte, das Eigentum am Wirtschaftsgut und trägt das Investitionsrisiko. Er kann das Objekt in seiner Bilanz aufnehmen und es steuerlich abschreiben. Der Leasingnehmer kann die Leasingrate als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Da sich die Kosten des Gutes erst nach mehreren Leasingverträgen amortisiert, wird das Gut mehrmals verleast. Hier spricht man auch von dem sogenannten „second-hand-leasing“.11
Das Operating-Leasing lässt sich in zwei Varianten unterteilen. Bei dem Revolving-Leasing wird das technisch veraltete Leasingobjekt durch ein neueres Modell ersetzt.
Das Gegenstück hierzu ist das Term-Leasing, hierbei bleibt ein solcher Austausch aus.
4. Rechtliche Gestaltung
4.1 Die AGB des Leasings
Die AGB sind wie in Nahezu jedem anderen Vertrag auch bei dem Leasing weit verbreitet. In Ihnen kann zum Beispiel die Sicherung und Lagerung eines Baustellenfahrzeuges bestimmt sein. Die AGB wird i. d. R. vom Leasinggeber bestimmt, kann allerdings durch eine Individualabrede spezifiziert werden.12 Durch die Gesetzgebung des BGB §307 wurde hier eine rechtliche Regelung eingeführt, welche beabsichtigt, den Leasingnehmer vor Unangemessenen Benachteiligungen zu schützen. Durch die Inhaltskontrolle wird die AGB auf Unwirksamkeit geprüft, indem der Vertrag nach Geboten die entgegen Treue und Glauben den Verwender benachteiligen untersucht wird.13
[...]
1 Vgl. https://bdl.leasingverband.de/newsroom/aktuelles/leasing-gewinnt-2019-marktanteile-bei-gueter-und-kundengruppen-2020-04-24/, Zugriff am 30.08.2021
2 Vgl. https://www.deutsche-leasing.com/de/unternehmen/ueber-deutsche-leasing/daten-und-fakten/chronik, Zugriff am 30.08.2021
3 Vgl. https://bdl.leasingverband.de/leasing-in-deutschland/jahres-und-strukturdaten/, Zugriff am 30.08.2021
4 Vgl. https://bdl.leasingverband.de/leasing/marktzahlen/leasing-markt/, Zugriff am 30.08.2021
5 Vgl. https://bdl.leasingverband.de/leasing-in-deutschland/entwicklungen-im-mobilien-neugeschaeft/ , Zugriff an 30.08.2021
6 Vgl. Gabele / Kroll (1992), S. 14f.
7 Vgl. Dr. Norbert Dautzenberg https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/leasing-40697/version-264076 Zugriff 29.08.2021
8 Absatz zu vergleichen mit https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frotschergeurts-estg-4-gewinnbegriff-im-allgemeinen-431-begriff-des-leasing_idesk_PI42323_HI2031476.html , Zugriff am 30.08.2021
9 Vgl. Jahrmann, Fritz-Ulrich (2003), S. 211
10 ] Vgl. Büschgen, Hans (1998), S. 7
11 Vgl. Perridon, Louis und Steiner, Manfred (2007), S. 445
12 Vgl. https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Leasingrecht---Einfuehrung-in-das-Recht-des-Leasings--Teil-12--Individualabrede_204919, Zugriff 30.08.2021
13 Siehe § 307 Abs. 1 BGB
- Quote paper
- Lendrik Enskat (Author), 2021, Leasing als Alternative zum Kauf, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1168208