Die Hausarbeit behandelt die steuerrechtliche Missbrauchsvermeidungsvorschrift im Rahmen einer Einbringung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bzw. den Formwechsel durch die Ausübung der Option des § 1a KStG (KöMoG). Wird einer dieser Umwandlungen ausgeübt, so löst der Vorgang eine siebenjährige Sperrfrist aus, die beinhaltet, dass das Unternehmen in dieser Zeit bezüglich weiterer Umstrukturierungen weitestgehend eingeschränkt ist.
Im Rahmen der Arbeit wird auf die Anwendung der siebenjährigen Sperrfrist bei einem Einbringungsvorgang eingegangen. Zunächst wird der Anwendungsbereich der Sperrfrist nämlich der Sacheinlage und des fiktiven Formwechsels erläutert. Im Anschluss daran wird auf die Zielsetzung, Auslösung und steuerliche Auswirkung der Sperrfrist eingegangen. Zum Abschluss wird die Regelung des § 22 UmwStG in den Kontext zur allgemeinen Missbrauchsvorschrift gesetzt und hinsichtlich der Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben kritisch beleuchtet.
INHALTSVERZEICHNIS
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Ei n l e i tu n g
2. Anwendungsbereich des § 22 Abs. 1 UmwStG
2.1 Sacheinlage gem. § 20 UmwStG
2.2 Fiktiver Formwechsel gem. § 1a KStG
2.3 Steuerliche Folgen einer Einbringung
3. Sperrfrist nach § 22 UmwStG
3.1 Definition und Zielsetzung
3.2 Beginn der Sperrfrist
3.3 Auslösung und steuerliche Folgen der Sperrfrist
3.3.1 Sacheinlage gem. § 20 UmwStG
3.3.2 Fiktiver Formwechsel gem. § 1a KStG
3.4 Abgrenzung zur Missbrauchsvorschrift § 42 AO
3.5 Europarechtskonformität der Sperrfrist
4. Fazit
Literaturverzeichnis
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