Die vorliegende Arbeit soll sich ausgewählten Einzelfragen bei der Anwendung des InvZulG 2010 widmen. Dabei geht es um die Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Investitionszulagen. Nicht zuletzt, weil die Angaben des Antragstellers subventionserhebliche Tatsachen darstellen, die u. U. strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen oder zumindest zur Rückzahlung erhaltener Investitionszulagen führen können. Insofern ist besondere Sorgfalt bei der Erstellung eines Antrages auf Investitionszulage geboten.
Mit den gewonnenen Kenntnissen aus den identifizierten Problemstellungen sollen am Ende dieser Arbeit eine Zusammenstellung von Hinweisen und ein Fragebogen die Anwendung des InvZulG 2010 hinsichtlich der betrachteten Voraussetzungen für den Anspruchsberechtigten bzw. seinen Berater erleichtern.
Zum Jahresende 2009 läuft das momentan gültige Investitionszulagengesetz 2007 aus. Mit dem Investitionszulagengesetz 2010 geht die Investitionszulage in die nächste und wohl letzte Runde. Mit Beschluss des Gesetzes am 7. Dezember 2008 ermöglicht die Bundesregierung erneut die steuerliche Förderung von Investitionen in den neuen Bundesländern bis zum Jahr 2013. Durch Impulse für Unternehmer, Investitionsvorhaben in den neuen Bundesländern durchzuführen, sollen neue Arbeitsplätze entstehen bzw. bestehende erhalten werden. Dadurch wird im noch immer strukturell schwächeren Ostdeutschland die Wirtschaft nachhaltig gestärkt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1 Fortführung der Investitionszulage
- 1.2 Problemstellungen
- 1.3 Ziele der Arbeit
- 2. Begünstigte Betriebe
- 2.1 Einordnung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008
- 2.1.1 Bindung an die Einordnung durch die statistischen Ämter
- 2.1.2 Zur Begriffsbestimmung „verarbeitendes Gewerbe“
- 2.1.3 Betriebe der produktionsnahen Dienstleistungen
- 2.1.4 Betriebe des Beherbergungsgewerbes
- 2.2 Definition des Betriebes und Einordnung beim Vorliegen mehrerer Betriebsstätten
- 2.2.1 Abweichende Betrachtung des Betriebes innerhalb des InvZulG 2010
- 2.2.2 Betriebsbegriff im Rahmen der Zuordnung zu einem begünstigten Wirtschaftszweig
- 2.2.3 Gestaltungsspielräume beim Vorliegen mehrerer Betriebsstätten
- 2.3 Ermittlung des Schwerpunktes der wirtschaftlichen Tätigkeit bei Mischbetrieben
- 2.3.1 Definition des Begriffs „Mischbetrieb“ und dessen Einordnung
- 2.3.2 Ermittlung der Wertschöpfungsanteile
- 2.3.3 Gestaltungsspielräume und Hinweise
- 2.4 Einordnung in einen begünstigten Wirtschaftszweig bei Strukturwandel
- 2.5 Einordnung bei Betriebsaufspaltung
- 3. Begünstigte Investitionen
- 3.1 Begünstigte Wirtschaftsgüter
- 3.1.1 Begriff des Wirtschaftsgutes
- 3.1.2 Anschaffung oder Herstellung
- 3.1.3 Beschränkung auf neue Wirtschaftsgüter
- 3.1.4 Beschränkung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter
- 3.1.5 Beschränkung auf bewegliche Wirtschaftsgüter
- 3.1.6 Von der Förderung ausgeschlossene Wirtschaftsgüter
- 3.1.6.1 Geringwertige Wirtschaftsgüter
- 3.1.6.2 Personenkraftwagen
- 3.1.6.3 Immaterielle Wirtschaftsgüter
- 3.2 Problemfelder
- 3.2.1 Abgrenzung selbstständiges Wirtschaftsgut: Anbauten an bestehende Gebäude
- 3.2.2 Abgrenzung bewegliches Wirtschaftsgut: Zulagenbegünstigung von Betriebsvorrichtungen
- 3.3 Ermittlung der Bemessungsgrundlage
- 3.3.1 Anschaffungskosten
- 3.3.2 Herstellungskosten
- 3.3.3 Teilherstellungskosten, Anzahlungen auf Anschaffungskosten und Teillieferungen
- 3.3.4 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten
- 3.4 Unbestimmter Rechtsbegriff des Erstinvestitionsvorhabens
- 3.4.1 Definition des Erstinvestitionsvorhabens
- 3.4.1.1 Erstinvestitionsvorhaben i. S. d. EU-Leitlinien
- 3.4.1.2 Auffassung der Finanzverwaltung
- 3.4.2 Beurteilungskriterien zur Abgrenzung von Erstinvestitionsvorhaben
- 3.4.2.1 Sachlicher Zusammenhang
- 3.4.2.2 Räumlicher Zusammenhang
- 3.4.2.3 Zeitlicher Zusammenhang
- 3.4.3 Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Abgrenzung von Investitionsvorhaben
- 3.4.4 Anforderungen an Erstinvestitionsvorhaben im Rahmen begünstigter Vorgänge
- 3.4.4.1 Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- 3.4.4.2 Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- 3.4.4.3 Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
- 3.4.4.4 Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens
- 3.4.4.5 Übernahme eines Betriebes
- 3.4.5 Bedeutung der Zuordnung zu einem Erstinvestitionsvorhaben
- 3.4.5.1 Höhe der Förderung in Abhängigkeit vom Beginn des Erstinvestitionsvorhabens
- 3.4.5.2 Erfüllung der Begriffsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen
- 3.4.5.3 Bemessung der Bindungszeiträume
- 4. Erhöhte Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- 4.1 KMU-Status und Förderhöhe bei beweglichen Wirtschaftsgütern
- 4.2 Maßgebender Zeitpunkt der Erfüllung notwendiger Voraussetzungen
- 4.3 Definition gem. der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003
- 4.3.1 Mitarbeiterzahl
- 4.3.2 Finanzielle Schwellenwerte
- 4.3.3 Eigenständige Unternehmen
- 4.4 Problemfelder der Definition
- 4.4.1 Unternehmensbeteiligungen
- 4.4.1.1 Partnerunternehmen
- 4.4.1.2 Verbundene Unternehmen
- 4.4.2 Beteiligung natürlicher Personen
- 5. Zusammenfassung in Form von Hinweisen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht ausgewählte Aspekte der Anwendung des Investitionszulagengesetzes 2010 (InvZulG 2010), insbesondere die Anspruchsvoraussetzungen für Investitionszulagen. Der Fokus liegt auf der Vermeidung von Fehlern bei der Antragstellung und der Aufdeckung von Gestaltungsspielräumen zur Maximierung der Förderung.
- Einordnung von Betrieben in begünstigte Wirtschaftszweige nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008)
- Abgrenzung begünstigter Wirtschaftsgüter und Problemfelder bei der Identifikation
- Definition und Abgrenzung des Begriffs „Erstinvestitionsvorhaben“
- Erhöhte Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Gestaltungsspielräume zur Optimierung der Investitionszulage
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik des Investitionszulagengesetzes 2010 ein, beleuchtet die Fortführung der Investitionszulage im Vergleich zu vorherigen Regelungen und benennt zentrale Problemstellungen und Ziele der Arbeit. Es wird auf die degressiven Fördersätze und das EU-Beihilferecht eingegangen. Die wichtigsten Anspruchsvoraussetzungen werden kurz skizziert.
2. Begünstigte Betriebe: Dieses Kapitel behandelt die Kriterien für die Einstufung als begünstigter Betrieb im Rahmen des InvZulG 2010. Es analysiert die Einordnung nach der WZ 2008, die Herausforderungen bei Mischbetrieben und Betrieben mit mehreren Betriebsstätten, sowie Sonderfälle wie Strukturwandel und Betriebsaufspaltung. Die Bedeutung der statistischen Einordnung und die damit verbundenen rechtlichen Unsicherheiten werden detailliert untersucht. Besondere Aufmerksamkeit widmet sich der Auslegung des Begriffs "verarbeitendes Gewerbe" und der Abgrenzung zu produktionsnahen Dienstleistungen und dem Beherbergungsgewerbe.
3. Begünstigte Investitionen: Dieses Kapitel definiert die Kriterien für zulagenbegünstigte Investitionen. Es untersucht die Definition von "Wirtschaftsgut", die Abgrenzung zwischen Anschaffung und Herstellung, die Beschränkungen auf neue, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter und den Ausschluss bestimmter Güter wie geringwertige Wirtschaftsgüter, Personenkraftwagen und immaterielle Wirtschaftsgüter. Besondere Problemfelder wie Anbauten an bestehende Gebäude und die Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen werden ausführlich beleuchtet. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und der unbestimmte Rechtsbegriff des "Erstinvestitionsvorhabens" bilden den Schwerpunkt dieses Kapitels, wobei die verschiedenen Interpretationen und Gestaltungsmöglichkeiten detailliert dargestellt werden. Die Bedeutung der Zuordnung zu einem Erstinvestitionsvorhaben für die Höhe der Förderung und die Bemessung der Bindungszeiträume wird ebenfalls untersucht.
4. Erhöhte Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU): Dieses Kapitel beschreibt die erhöhte Förderung für KMU nach dem InvZulG 2010. Es erläutert die Kriterien zur Bestimmung des KMU-Status gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003, einschließlich der Mitarbeiterzahl, der finanziellen Schwellenwerte (Umsatz und Bilanzsumme) und der Berücksichtigung von Partner- und verbundenen Unternehmen. Die Problemfelder bei der Definition von KMU und die damit verbundenen Abgrenzungsschwierigkeiten werden diskutiert.
Schlüsselwörter
Investitionszulagengesetz 2010, Investitionszulage, Fördergebiet, begünstigte Betriebe, Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008), verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Beherbergungsgewerbe, Mischbetrieb, begünstigte Investitionen, Wirtschaftsgut, Erstinvestitionsvorhaben, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Bemessungsgrundlage, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Gestaltungsspielräume, Rechtsunsicherheit.
Häufig gestellte Fragen zum Investitionszulagengesetz 2010
Welche Aspekte des Investitionszulagengesetzes 2010 (InvZulG 2010) werden in diesem Dokument behandelt?
Dieses Dokument analysiert ausgewählte Aspekte des InvZulG 2010, insbesondere die Anspruchsvoraussetzungen für Investitionszulagen. Der Fokus liegt auf der Vermeidung von Fehlern bei der Antragstellung und der Aufdeckung von Gestaltungsspielräumen zur Maximierung der Förderung. Es werden die Einordnung von Betrieben, die Abgrenzung begünstigter Investitionen, die Definition von "Erstinvestitionsvorhaben" und die erhöhte Förderung für KMU behandelt.
Wie werden Betriebe im Rahmen des InvZulG 2010 eingeordnet?
Die Einordnung erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008). Das Dokument untersucht die Herausforderungen bei Mischbetrieben, Betrieben mit mehreren Betriebsstätten, Strukturwandel und Betriebsaufspaltung. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Auslegung des Begriffs "verarbeitendes Gewerbe" und der Abgrenzung zu produktionsnahen Dienstleistungen und dem Beherbergungsgewerbe. Die statistische Einordnung und die damit verbundenen rechtlichen Unsicherheiten werden detailliert beleuchtet.
Welche Investitionen werden im Rahmen des InvZulG 2010 gefördert?
Das Dokument definiert die Kriterien für zulagenbegünstigte Investitionen. Es behandelt die Definition von "Wirtschaftsgut", die Abgrenzung zwischen Anschaffung und Herstellung, Beschränkungen auf neue, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter und den Ausschluss bestimmter Güter (geringwertige Wirtschaftsgüter, Personenkraftwagen, immaterielle Wirtschaftsgüter). Problemfelder wie Anbauten und die Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen werden ausführlich erklärt. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und der komplexe Begriff des "Erstinvestitionsvorhabens" mit seinen Interpretationen und Gestaltungsmöglichkeiten werden detailliert dargestellt.
Was ist ein "Erstinvestitionsvorhaben" und welche Bedeutung hat es?
Der Begriff "Erstinvestitionsvorhaben" wird im Detail analysiert, inklusive verschiedener Interpretationen (EU-Leitlinien, Finanzverwaltung). Die Beurteilungskriterien (sachlicher, räumlicher, zeitlicher Zusammenhang) und Gestaltungsspielräume werden erläutert. Die Bedeutung für die Förderhöhe, die Erfüllung der KMU-Definition und die Bemessung der Bindungszeiträume wird ebenfalls untersucht. Beispiele wie die Errichtung neuer Betriebsstätten, Erweiterung bestehender Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion oder die Übernahme eines Betriebes werden berücksichtigt.
Wie wird die erhöhte Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geregelt?
Das Dokument beschreibt die erhöhte Förderung für KMU gemäß InvZulG 2010 und erläutert die Kriterien zur Bestimmung des KMU-Status nach der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 (Mitarbeiterzahl, finanzielle Schwellenwerte). Es werden auch Problemfelder bei der Definition von KMU, insbesondere im Hinblick auf Unternehmensbeteiligungen (Partner- und verbundene Unternehmen) und Beteiligungen natürlicher Personen, diskutiert.
Welche Gestaltungsspielräume gibt es zur Optimierung der Investitionszulage?
Das Dokument deckt verschiedene Gestaltungsspielräume auf, die eine Maximierung der Investitionszulage ermöglichen. Diese Möglichkeiten betreffen vor allem die Einordnung von Betrieben und die Abgrenzung von Investitionen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Begriff des "Erstinvestitionsvorhabens".
Welche Schlüsselwörter sind mit dem InvZulG 2010 verbunden?
Wichtige Schlüsselwörter sind: Investitionszulagengesetz 2010, Investitionszulage, Fördergebiet, begünstigte Betriebe, Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008), verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Beherbergungsgewerbe, Mischbetrieb, begünstigte Investitionen, Wirtschaftsgut, Erstinvestitionsvorhaben, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Bemessungsgrundlage, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Gestaltungsspielräume, Rechtsunsicherheit.
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- Stephan Apelt (Author), 2009, Das Investitionszulagengesetz 2010. Schwierigkeiten hinsichtlich der praktischen Anwendung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1165441