Aufteilung der Hausarbeit:
Die erste Frage beschäftigt sich mit der Erfolgsaussicht eines Organstreitverfahrens, inwiefern Tweets einer Bundesministerin eine politische Partei in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzen könnten.
Die zweite Frage beschäftigt sich mit der realitätsnahen Frage, ob und inwiefern ein Anspruch auf Stellen eines Bundestagsvizepräsidenten besteht (vgl. Afd-Problematik).
Der originale Sachverhalt kann aus datenschutzrechtl. Gründen nicht mit hochgeladen werden. Dies ist jedoch unschädlich für den Mehrwert der Hausarbeit, da im Rahmen der Subsumtion alle Sachverhaltsdaten verwertet wurden. Weiterhin bietet die Hausarbeit einen guten Orientierungspunkt für alle Beginner des Studiums.
Inhaltsverzeichnis
- Frage 1
- A. Zulässigkeit des Organstreitverfahrens
- I. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, Art. 93 I Nr. 1 GG, § 63 ff. BVerfGG
- II. Beteiligtenfähigkeit, Art. 93 I Nr. 1 GG, § 63 ff. BVerfGG
- 1. Antragsteller
- a. Beteiligungsfähigkeit gemäß § 63 BVerfGG
- b. Beteiligungsfähigkeit gemäß Art. 93 I Nr. 1 GG
- (1) Frühe Ansicht des BVerfG
- (2) Zutreffende Ansicht
- (3) Heutige Ansicht des BVerfG
- (4)
- 2. Antragsgegner
- III. Streitgegenstand, Art. 93 I Nr. 1 GG, § 64 I BVerfGG
- IV. Antragsbefugnis, § 64 I BVerfGG
- V. Form und Frist, §§ 23 I, 64 II, III BVerfGG
- VI. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
- VII. Zwischenergebnis
- 1. Antragsteller
- B. Begründetheit
- I. Tweet der M auf ihrem privaten Account
- 1. Recht auf Chancengleichheit, Art. 21 I i.V.m. Art 38 I 1 GG
- a. Aus Art. 21 I GG
- b. In Verbindung mit Art. 38 I 1 GG
- 2. Beeinträchtigung des Rechts
- a. Bezugnahme auf das Amt als Bundesministerin
- 3. Zwischenergebnis
- 1. Recht auf Chancengleichheit, Art. 21 I i.V.m. Art 38 I 1 GG
- II. Retweet des Bundesministeriums
- 1. Recht auf Chancengleichheit, Art. 21 I i.V.m. Art. 38 I 1 GG
- 2. Beeinträchtigung des Rechts auf Chancengleichheit
- a. Bezugnahme auf das Amt als Bundesministerin
- b. Beeinträchtigung
- (1) Zeitlicher Geltungsbereich des Neutralitätsgebots
- (2) Missachtung der Verpflichtung zur Neutralität
- c. Zwischenergebnis
- 3. Verfassungsmäßige Rechtfertigung
- a. Einschränkbarkeit der Rechte aus Art. 21. I i.V.m. Art 38 I 1 GG
- b. Kollidierendes Recht
- Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 GG
- (1)
- (2) Art. 65 GG
- c. Verfassungsrechtliche Schranken der Einschränkbarkeit
- (1) Ressortprinzip, Art. 65 S. 2 GG
- (2) Sachlichkeitsgebot
- (3) Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- (4) Zwischenergebnis
- d. Zwischenergebnis
- Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 GG
- 4. Zwischenergebnis
- III. Zwischenergebnis
- C. Ergebnis
- I. Tweet der M auf ihrem privaten Account
- Frage 2
- A. Verfassungsrechtlicher Anspruch
- B. Anspruch aus der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages
- I. Recht auf Stellen eines Bundestagsvizepräsidenten
- II. Anspruch auf Wahl des Bundestagsvizepräsidenten
- 1. Vergebliches zur Wahl stellen von Kandidaten
- a. Ergebnis
- b. Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung
- c. Einschränkbarkeit der Freiheit des Mandats
- d. Die daraus folgende Ungleichbehandlung
- 2. Zwischenergebnis
- 1. Vergebliches zur Wahl stellen von Kandidaten
- C. Zwischenergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit der Zulässigkeit und Begründetheit eines Organstreitverfahrens. Er untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für die politische Äußerungsbefugnis von Amtsträgern und Parteien im Kontext von Social-Media-Aktivitäten im Wahlkampf. Darüber hinaus analysiert er die verfassungsrechtlichen Ansprüche von Parteien auf Teilnahme an Wahlvorgängen und die damit verbundenen Rechtsschutzmöglichkeiten.
- Recht auf Chancengleichheit im Wahlkampf
- Verfassungsrechtliche Grenzen der politischen Äußerungsfreiheit
- Neutralitätsgebot für staatliche Organe im Wahlkampf
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Social-Media-Aktivitäten von Amtsträgern
- Ansprüche von Parteien auf Teilnahme an Wahlvorgängen
Zusammenfassung der Kapitel
Der Text beginnt mit der Untersuchung der Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens, wobei insbesondere die Beteiligtenfähigkeit einer politischen Partei im Mittelpunkt steht. Anschließend wird die Begründetheit des Antrags anhand des konkreten Sachverhalts geprüft. Es werden sowohl der Tweet der Bundesministerin auf ihrem privaten Account als auch das Retweet des Bundesministeriums auf ihre politische Neutralität im Wahlkampf hin analysiert. Dabei werden die entsprechenden Normen des Grundgesetzes, wie Art. 21 I GG und Art. 38 I 1 GG, in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Schranken der Meinungsfreiheit und die Pflichten staatlicher Organe im Wahlkampf erläutert.
Im zweiten Teil des Textes wird ein verfassungsrechtlicher Anspruch einer Partei auf Teilnahme an Wahlvorgängen untersucht. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, ob ein Bundestagsvizepräsidenten von einer Partei in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Wahl gestellt werden kann. Dabei werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Wahlvorgängen, die Freiheit des Mandats und die daraus resultierende Ungleichbehandlung von Parteien im Wahlkampf beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Schlüsselbegriffen des deutschen Staatsrechts, insbesondere mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen der politischen Äußerungsfreiheit, des Neutralitätsgebots von staatlichen Organen im Wahlkampf, der Rechtsschutzmöglichkeiten von Parteien im Organstreitverfahren sowie dem Recht auf Chancengleichheit im Wahlkampf. Darüber hinaus werden wichtige Rechtsnormen wie Art. 21 I GG, Art. 38 I 1 GG, Art. 65 GG und die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages im Kontext der Untersuchung analysiert.
- A. Zulässigkeit des Organstreitverfahrens
- Quote paper
- Luke Tilson (Author), 2020, Staatsorganisationsrecht im öffentlichen Recht. Erfolgsaussicht eines Organstreitverfahrens und Anspruch auf Stellen eines Bundestagsvizepräsidenten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1160727