Aufteilung der Hausarbeit:
Die erste Frage beschäftigt sich mit der Erfolgsaussicht eines Organstreitverfahrens, inwiefern Tweets einer Bundesministerin eine politische Partei in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzen könnten.
Die zweite Frage beschäftigt sich mit der realitätsnahen Frage, ob und inwiefern ein Anspruch auf Stellen eines Bundestagsvizepräsidenten besteht (vgl. Afd-Problematik).
Der originale Sachverhalt kann aus datenschutzrechtl. Gründen nicht mit hochgeladen werden. Dies ist jedoch unschädlich für den Mehrwert der Hausarbeit, da im Rahmen der Subsumtion alle Sachverhaltsdaten verwertet wurden. Weiterhin bietet die Hausarbeit einen guten Orientierungspunkt für alle Beginner des Studiums.
Gliederung
Frage 1
A. Zulässigkeit des Organstreitverfahrens
I. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, Art. 93 I Nr. 1 GG, § 63 ff. BVerfGG
II. Beteiligtenfähigkeit, Art. 93 I Nr. 1 GG, § 63 ff. BVerfGG
1. Antragsteller
a. Beteiligungsfähigkeit gemäß § 63 BVerfGG
b. Beteiligungsfähigkeit gemäß Art 93 I Nr. 1 GG
(1) Frühe Ansicht des BVerfG
(2) Zutreffende Ansicht
(3) Heutige Ansicht des BVerfG
(4) Streitentscheid
2. Antragsgegner
III. Streitgegenstand, Art. 93 I Nr.1 GG, § 64 I BVerfGG
IV. Antragsbefugnis, § 64 I BVerfGG
V. Form und Frist, §§ 23 I, 64 II, III BVerfGG
VI. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
VII. Zwischenergebnis
B. Begründetheit
I. Tweet der M auf ihrem privaten Account
1. Recht auf Chancengleichheit, Art. 21 I i.V.m. Art 38 I 1 GG
a. Aus Art. 21 I GG
b. In Verbindung mit Art. 38 I 1 GG
c. Zwischenergebnis
2. Beeinträchtigung des Rechts
a. Bezugnahme auf das Amt als Bundesministerin
b. Zwischenergebnis
3. Zwischenergebnis
II. Retweet des Bundesministeriums
1. Recht auf Chancengleichheit, Art. 21 I i.V.m. Art. 38 I 1 GG
3. Beeinträchtigung des Rechts auf Chancengleichheit
a. Bezugnahme auf das Amt als Bundesministerin
b. Beeinträchtigung
(1) Zeitlicher Geltungsbereich des Neutralitätsgebots
(2) Missachtung der Verpflichtung zur Neutralität
c. Zwischenergebnis
4. Verfassungsmäßige Rechtfertigung
a. Einschränkbarkeit der Rechte aus Art. 21. I i.V.m. Art 38 I 1 GG
b. Kollidierendes Recht
(1) Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 GG
(2) Befugnis der Bundesregierung zur Öffentlichkeits- und Informationsarbeit, Art. 65 GG
c. Verfassungsrechtliche Schranken der Einschränkbarkeit
(1) Ressortprinzip, Art. 65 S. 2 GG
(2) Sachlichkeitsgebot
(3) Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
(4) Zwischenergebnis
d. Zwischenergebnis
5. Zwischenergebnis
III. Zwischenergebnis
C. Ergebnis
Frage 2
A. Verfassungsrechtlicher Anspruch
B. Anspruch aus der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages
I. Recht auf Stellen eines Bundestagsvizepräsidenten
II. Anspruch auf Wahl des Bundestagsvizepräsidenten
1. Vergebliches zur Wahl stellen von Kandidaten
a. Die daraus folgende Ungleichbehandlung
b. Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung
c. Einschränkbarkeit der Freiheit des Mandats
d. Zwischenergebnis
2. Zwischenergebnis
C. Ergebnis
- Arbeit zitieren
- Luke Tilson (Autor:in), 2020, Staatsorganisationsrecht im öffentlichen Recht. Erfolgsaussicht eines Organstreitverfahrens und Anspruch auf Stellen eines Bundestagsvizepräsidenten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1160727
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