Die große Bedeutung von Schutzrechten um Innovationen zu schützen ist inzwischen unbestritten.
Viele clevere Erfinder und Unternehmer lassen mittlerweile Ihre Erfindungen patentieren.
Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich vorwiegend mit der ersten Phase, der Frühphase, eines Patentierungsprozesses. Diese reicht von der Idee bis zur Anmeldung des Patentes.
Als Einführung wird kurz auf die Anforderungen f¨ur die Patentierbarkeit einer Idee, die Erfindermeldung, die Patentrecherche und im Speziellen auf den allgemeinen üblichen Aufbau und die formalen Anforderungen an eine Patentschrift eingegangen. Die Beschreibung der einzelnen Teile einer Patentschrift bildet den Kern der Arbeit.
Die benötigten Informationen wurden im Zuge einer dreimonatigen Literaturrecherche ermittelt und die Fakten als Ergebnis in dieser Arbeit zusammengefasst. Diese dienen in weiterer Folge dem INNOLAB am CAMPUS02 als Informationsgrundlage zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
Abstract
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation
1.2 Aufgabenstellung
1.3 Ziel der Arbeit
1.4 Nicht Ziel der Arbeit
2 Grundlagen
2.1 Das Patent
2.2 Die Erfindungsmeldung
2.3 Die Patentrecherche
3 Die verschiedenen Anmeldeverfahren
3.1 Die nationale Anmeldung
3.2 Das Europäische Patent (EPA-Patent)
3.3 Die internationale Patentanmeldung (PCT-Anmeldung)
4 Bestandteile der Anmeldung
4.1 Allgemeines
4.2 Anmeldeformular
4.3 Deckblatt
4.4 Beschreibung der Erfindung
4.4.1 Figuren
4.4.2 Inhalte der schriftlichen Beschreibung
4.4.3 Ansprüche
4.4.4 Zusammenfassung
4.5 Gebühren
5 Tipps und Tricks
6 Fazit
Literaturverzeichnis
Anhang
7 Anhang I: Linktipps
8 Anhang II: Patentschrift AT501234B
9 Anhang III: Patentanmeldung
10 Anhang IV: Deckblatt
11 Anhang V: 7 Todsünden des Erfinders
Zusammenfassung
Die große Bedeutung von Schutzrechten um Innovationen zu schützen ist inzwischen unbestritten. Viele clevere Erfinder und Unternehmer lassen mittlerweile Ihre Erfindungen patentieren.
Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich vorwiegend mit der ersten Phase, der Frühphase, eines Patentierungsprozesses. Diese reicht von der Idee bis zur Anmeldung des Patentes.
Als Einführung wird kurz auf die Anforderungen für die Patentierbarkeit einer Idee, die Erfindermeldung, die Patentrecherche und im Speziellen auf den allgemeinen üblichen Aufbau und die formalen Anforderungen an eine Patentschrift eingegangen. Die Beschreibung der einzelnen Teile einer Patentschrift bildet den Kern der Arbeit.
Die benötigten Informationen wurden im Zuge einer dreimonatigen Literaturrecherche ermittelt und die Fakten als Ergebnis in dieser Arbeit zusammengefasst. Diese dienen in weiterer Folge dem INNOLAB am CAMPUS02 als Informationsgrundlage zum Thema.
Abstract
The importance of trademark rights to protect innovations has become undisputable. Many clever innovators and entrepreneurs are increasingly having their inventions patented.
This bachelor thesis deals predominantly with the first phase, the early phase, of patent process. This phase goes from the initial idea to filing the application for a patent.
The introduction of this study looks briefly at the general requirements needed for an idea to be patented, the inventor’s message and the patent search. A special focus is taken on the general structure and the usual formalities required for a patent. The main body of this work concentrates on describing the individual parts of a patent.
The necessary information was collected and based from literature research over a threemonth period from February to April. This information has been passed on to the INNOLAB of CAMPUS02 for future reference to this topic, for internal use.
Abbildungsverzeichnis
2-1 Kriterien für die Patentierbarkeit (verändert übernommen aus) Winkler u. a. (2007)
2-2 Verfahrensablauf einer Patenterteilung, (verändert übernommen aus) Fastenbauer (2008)
3-1 Vergleich der Patentsysteme >(verändert übernommen aus) Rebel (2007)
3-2 Vorund Nachteile der unterschiedlichen Anmeldearten (eigene Darstellung)
4-1 Bestandteile einer Patentbzw. Gebrauchsmuster-Anmeldung, (verändert übernommen aus) Ö PA (2008a)
4-2 Formale Anforderungen (verändert übernommen aus) Rebel (2007)
4-3 Beispiel Figur (Auszug aus) AVL (2008)
4-4 Beispiel Beschreibungseinleitung (Auszug aus) AVL (2008)
4-5 Beispiel Stand der Technik (Auszug aus) AVL (2008)
4-6 Beispiel Stand der Technik (Auszug aus) AVL (2008)
4-7 Beispiel Lösung der Aufgabe (Auszug aus) AVL (2008)
4-8 Beispiel Effekte der Erfindung (Auszug aus) AVL (2008)
4-9 Beispiel Firgurenaufzählung (Auszug aus) AVL (2008)
4-10 Beispiel Figurenbeschreibung (Auszug aus) AVL (2008)
4-11 Beispiel Patentansprüche (Auszug aus) AVL (2008)
4-12 Claim-Analyse unseres Beispielpatentes (eigene Darstellung)
4-13 Beispiel Zusammenfassung (Auszug aus) AVL (2008)
4-14 Gebührenübersicht Patent und Gebrauchsmuster, (verändert übernommen aus) Wagner (2008)
8-1 Patentschrift AT501234B1 Quelle: Ö sterreichisches Patentamt
9-1 Patentanmeldung Quelle: Ö sterreichisches Patentamt
10-1 Deckblatt Quelle: Ö sterreichisches Patentamt
11-1 7 Todsünden des Erfinders Quelle: European Patent Office
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Kapitel 1
1. Einleitung
Wer nichts erfindet, verschwindet; wer nichts patentiert, verliert!“[1]
1.1 Ausgangssituation
In der heutigen schnelllebigen Zeit wird es im Rahmen des innovativen Wettbewerbs immer wichtiger geistiges Eigentum zu schützen und sich so einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen bzw. diesen zu sichern.[2] Laut einer Studie des WIPO basieren zwei Drittel des Wirtschaftswachstums auf technologischem Fortschritt, welcher nur über einen entsprechenden Rechtsschutz auch voll ausgeschöpft werden kann, denn Sicherheit garantiert Wachstum. Durch den Rechtsschutz können Mitbewerber oder mögliche Trittbrettfahrer daran gehindert werden fremde Ideen für sich zu nutzen. Ein gut abgesichertes Produkt kann mit einer Monopolstellung am Markt verglichen werden.[3]
1.2 Aufgabenstellung
Die wenigsten Erfinder sind mit Schutzrechten und deren Umgang vertraut. Aufgabenstellung dieser Arbeit ist es, den inhaltlichen Aufbau und die Abfolge von Patentanmeldungen potenziellen Anmeldern näher zu bringen.
1.3 Ziel der Arbeit
Zielsetzung ist es, dem Leser ein Grundlagenwissen zu vermitteln, welches erforderlich ist um selbstständig eine Gebrauchsmusterbzw. Patentanmeldung zu erstellen.
1.4 Nicht Ziel der Arbeit
Nicht Ziel der Bachelorarbeit ist eine detaillierte Behandlung aller Gewerblichen Schutzrechte bzw. der diesen zugrunde liegenden Gesetzestexte. Dies würde den Rahmen dieser Arbeit übersteigen.
Kapitel 2
2. Grundlagen
2.1 Das Patent
Bei einem Patent handelt es sich um ein gewerbliches Ausschließungsbzw. um ein Immaterialgüterrecht, welches dem Patentinhaber das alleinige Recht einräumt, den Gegenstand der Erfindung herzustellen, in Umlauf zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen. Weiters ist es möglich ein Patent durch Verkauf, Beteiligungen oder der Vergabe von Lizenzen finanziell zu nutzen.[4] Die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit einer Erfindung sind im Patentgesetz §§ 1 bis 5 geregelt, die allgemeinen Grundvoraussetzungen für die Patentierbarkeit einer Erfindung sind in Abb.2-1 dargestellt.[5]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-1: Kriterien für die Patentierbarkeit (verändert übernommen aus) Winkler u. a. (2007) S. 56
Der Lebenszyklus eines Patentes besteht aus den folgenden drei Phasen:[6]
Der Frühphase: Erfindung bis zur Patentanmeldung
Der Erteilungsphase: Einreichung bis Patenterteilung
Der Spätphase: Patenterteilung bis Patentablauf
Der Inhalt dieser Arbeit ist der Frühphase zuzuordnen und beschäftigt sich mit der Patentanmeldung. Der Verfahrensablauf einer Patenterteilung ist in Abb.2-2 dargestellt.
2.2 Die Erfindungsmeldung
In Ö sterreich ist es laut Patentgesetz §§ 6 bis 19 erforderlich, eine Erfindung dem Dienstgeber in Form einer Erfindermeldung zu melden.[7] Der Dienstgeber kann die Rechte darauf (bei Diensterfindungen) für sich beanspruchen, wenn eine entsprechende schriftliche Vereinbarung besteht. Beansprucht der Dienstgeber die Erfindung für sich, ist dem Erfinder dies entsprechend zu vergüten.[8] Was als Diensterfindung zu verstehen ist, ist im Patentgesetz im § 7 Abs. 3 geregelt.[9]
(3) Eine Diensterfindung ist die Erfindung eines Dienstnehmers, wenn sie ihrem Gegen- ”
stande nach in das Arbeitsgebiet des Unternehmens, in dem der Dienstnehmer tätig ist, fällt und wenn
a) entweder die Tätigkeit, die zu der Erfindung geführt hat, zu den dienstlichen Obliegenheiten des Dienstnehmers gehört oder
b) w enn der Dienstnehmer die Anregung zu der Erfindung durch seine Tätigkeit in dem Unternehmen erhalten hat oder
c) das Zustandekommen der Erfindung durch die Benützung der Erfahrungen oder der Hi lfsmittel des Unternehmers wesentlich erleichtert worden ist.“[10]
2.3 Die Patentrecherche
Anfangs stellt sich oft die Frage, ob die gemachte Erfindung neu ist oder nicht schon zum Stand der Technik gehört. Dieser Punkt sollte unbedingt vor der Erstellung der Patentanmeldung abgeklärt werden, um zu vermeiden, dass bereits Entwickeltes nochmals entwickelt wird. Für die Informationsbeschaffung empfiehlt es sich, eine Patentrecherche durchzuführen um den Stand der Technik zu ermitteln. Eine Recherche kann vom Erfinder selbst auf kostenlosen Internetseiten durchgeführt oder extern zugekauft werden (z.B. vom Ö sterreichischen Patentamt).[11]
Eine der kostenlosen Datenbanken für die Suche nach Patenten ist unter folgendem Link zu finden:[12]
http://ep.espacenet.com
Bei der Patentrecherche selbst können folgende Suchstrategien unterschieden werden:[13]
Kurzsuche
Erweiterte Suche
Nummernsuche
Klassifikationssuche
Eine einfache Beschreibung (Onlinetraining) der einzelnen Suchstrategien für die Recherche in der Europäischen Patentdatenbank (esp@cenet) ist unter folgendem Link zu finden:[14]
http://www.european-patent-office.org/wbt/espacenet/assistant.php
Prinzipiell sollte bei der Patentrecherche wie folgt vorgegangen werden:[15]
1. Analyse des zu recherchierenden Gegenstandes
2. Festlegen in welche der IPC- (International Patent Classification) Klasse die Erfindung fällt
3. Festlegen der Suchworte für die Recherche
4. Patentdatenbanken für die Suche festlegen
5. Abfrage der Datenbanken
6. Eventuelle Überarbeitung der Recherchestrategie
Es ist nicht Ziel dieser Arbeit, die Patentsuche genauer zu erläutern. Es wird aber empfohlen sich mit den Patentklassifikationen vertraut zu machen. Weitere Linktipps zu diesem Thema sind im Anhang I zu finden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-2: Verfahrensablauf einer Patenterteilung,
(verändert übernommen aus) Fastenbauer (2008) S. 9
Kapitel 3
Die verschiedenen Anmeldeverfahren
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den Patentsystemen (siehe Abb. 3-1). Im Speziellen wird nachfolgend auf die Grundlagen der Patentanmeldeverfahren eingegangen. Prinzipiell kann zwischen Nationalem Patent, EPÜ - (Europäische Patentübereinkunft) Patent und einer PCT- (Patent Cooperation Treaty) Patentanmeldung unterschieden werden. Weiters ist die Einführung eines GPÜ (Gemeinschaftspatentübereinkommen) Patentes geplant, welches aber bis heute noch nicht umgesetzt ist.[16]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3-1: Vergleich der Patentsysteme (verändert übernommen aus) Rebel (2007) S. 106
3.1 Die nationale Anmeldung
Dabei handelt es sich um eine Patentanmeldung, die nur für das Anmeldeland Gültigkeit besitzt. Es besteht die Möglichkeit innerhalb der Prioritätsfrist die Anmeldung auf weitere Staaten auszuweiten. Die Patentanmeldung wird 18 Monate nach dem Prioritätsbzw. Anmeldetag veröffentlicht. Dafür ist bei der Anmeldung auch eine Veröffentlichungsgebühr zu bezahlen. Durch die Veröffentlichung der Anmeldung entsteht für den Anmelder eine erste vorläufige Schutzwirkung. Nach der Veröffentlichung können Dritte Einwände gegen die Patentierbarkeit einbringen bzw. nach der Patenterteilung innerhalb der Einspruchsfrist von vier Monaten einen Nichtigkeitsantrag gegen das Patent einbringen.[17]
Die nationale Folgeanmeldung
Da es nur in sehr wenigen Fällen sinnvoll ist, eine Erfindung in nur einem Land patentieren zu lassen, ist es naheliegend die Patentanmeldung auf weitere Staaten auszudehnen. Als Grundlage für nationale Folgeanmeldungen im Ausland kann die in Ö sterreich eingereichte Patentanmeldung dienen. Erfolgt die Nachanmeldung in einem Mitgliedsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft innerhalb von 12 Monaten nach der nationalen Anmeldung, kann das Prioritätsrecht beansprucht werden. Das heißt, für die Folgeanmeldung im Ausland wird als Stichtag für die Neuheitsprüfung, der Anmeldetag im Inland herangezogen. In umgekehrter Weise kann auch eine ausländische Priorität für eine österreichische Anmeldung beantragt werden.[18]
Diese Art der Anmeldung ist dann zweckmäßig, wenn nur in wenigen Staaten (z. B.. in den Hauptabsatzgebieten) ein Patentschutz für die Erfindung beantragt wird. Das Erteilungsverfahren wird in jedem Staat nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.[19]
Bei dieser Anmeldeart gilt es zu beachten, dass die Patentanmeldung innerhalb von 12 Monaten in die jeweilige Landessprache übersetzt werden muss. Außerdem müssen die nationalen Jahresgebühren für jedes Land bezahlt werden und es sollten die Kosten für einen (eventuell benötigten) gesetzlichen Vertreter (Patentanwalt) eingeplant werden.[20]
3.2 Das Europäische Patent (EPA-Patent)
Mit einer Europäischen Patentanmeldung kann ein Patent für alle (derzeit 38) Staaten beantragt werden, welche der Europäischen Patentorganisation angehören. Weiters ist die Erstreckung des Schutzes aufgrund eines speziellen Ü bereinkommens auch noch auf weitere nicht EPÜ -Länder möglich.[21]
Die Anmeldung kann in deutscher Sprache sowohl beim Österreichischen Patentamt als
auch beim EPA erfolgen. Auch hier gibt es die Möglichkeit bei vorheriger Nationaler Patentanmeldung das Prioritätsrecht geltend zu machen, wenn die Patentanmeldung innerhalb der 12 Monate beim EPA eingereicht wurde. Die Prüfung, Erteilung oder Zurückweisung des Patentes für alle vom Anmelder beantragten Vertragsstaaten erfolgt zentral durch das EPA (siehe Abb.3-1).[22]
Nach Patenterteilung und Ablauf der Einspruchsfrist wird das Patent in ein Bündel von nationalen Patenten aufgelost, daher spricht man auch von einem Bündelpatent“. Danach” ist eine Ü bersetzung des Patentes innerhalb von drei Monaten in die Landessprachen und die Bezahlung der nationalen Gebühren erforderlich.[23]
3.3 Die internationale Patentanmeldung (PCT-Anmeldung)
Hierbei handelt es sich lediglich um die internationale Anmeldung, welche in weiterer Folge zu nationalen bzw. regionalen Patenten oder Gebrauchsmustern führen kann. Es gibt kein PCT-Patent! Mit einer sogenannten PCT-Anmeldung ist es möglich, mit einer einzigen internationalen Anmeldung ein nationales bzw. regionales (z. B. EPÜ -) Patent (bzw. ein Gebrauchsmuster) für bis zu 137 Vertragsstaaten der PCT zu beantragen.[24] Der Anmelder kann die gewünschten Länder frei wählen, in welchen er seine Erfindung schützen möchte.
Auch hier ist die Inanspruchnahme des Prioritätstages (siehe Kapitel 3.1) möglich.[25] Innerhalb von 30 Monaten ab der Ursprungsanmeldung wird die Erfindung auf den Stand der Technik geprüft. In der Regel erhält der Anmelder nach 16 Monaten den internationalen Recherchebericht zum veröffentlichten Stand der Technik. Daraus lassen sich die Erfolgsaussichten für die Patentierbarkeit der Erfindung abschätzen. Die Veröffentlichung der Erstanmeldung erfolgt nach 18 Monaten.[26] Folgend kann in den vom Erfinder ausgewählten Ländern, die so genannte nationale Phase“ eingeleitet werden, dabei handelt es sich um ”
die nationalen Prüfungsverfahren. Diese starten spätestens 30 Monate nach der Anmeldung. Für jedes Anmeldeland sind die entsprechenden Gebühren zu entrichten.[27] Diese Art der Anmeldung hat den Vorteil, dass der Anmelder relativ lange Zeit hat um zu entscheiden, in welchen Ländern eine Patentanmeldung getätigt werden soll.[28]
Abschließend zu diesem Kapitel sind in Abb. 3-2 die wichtigsten Vorund Nachteile der einzelnen Anmeldearten dargestellt.
Im folgenden Kapitel wird auf die einzelnen Teile einer österreichischen Patentanmeldung eingegangen. Als Beispiel für die einzelnen Teile der Patentanmeldung werden Auszüge aus einer Patentschrift (AT 501 234 B1) angegeben.
[...]
[1] Erich Otto Häußer (1930-99), dt. Jurist, 1976-95 Präs. Dt. Patentamt
[2] Vgl. Barske und Ternes (2001) S. 67
[3] Vgl. Ö PA (2008d)
[4] Vgl. Leodolter (2008)
[5] Vgl. Jusline (2008)
[6] Vgl. Harhoff und Reitzig (2008) S. 14
[7] Vgl. Jusline (2008)
[8] Vgl. Sonn u. a. (2005) S. 103
[9] Vgl. Jusline (2008)
[10] Vgl. Jusline (2008) § 7 PatG Abs. 3
[11] Vgl. Elster (2005) S. 20f
[12] Vgl. EPO (2008a)
[13] Vgl. EPO (2008a)
[14] Vgl. EPO (2008a)
[15] Vgl. Rebel (2007) S. 89-93
[16] Vgl. Bundeskanzleramt (2008)
[17] Vgl. Scheichl (2008) S. 1f; Bundeskanzleramt (2008)
[18] Vgl. Bundeskanzleramt (2008)
[19] Vgl. Bundeskanzleramt (2008)
[20] Vgl. Bundeskanzleramt (2008)
[21] Vgl. Rebel (2007) S. 329; EPO (2008b) ; Bundeskanzleramt (2008)
[22] Vgl. Rebel (2007) S. 331; Kucsko (2003) S. 828
[23] Vgl. Rebel (2007) S. 311
[24] Quelle: Ö PA (2008c)
[25] Vgl. Rebel (2007) S. 376f; Kucsko (2003) S. 831
[26] Vgl. Bundeskanzleramt (2008)
[27] Vgl. Bundeskanzleramt (2008)
[28] Vgl. Bundeskanzleramt (2008) aus einer Patentschrift (AT 501 234 B1) angegeben. Die vollständige Patentschrift ist im Anhang II zu finden.
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