Ziel dieser Arbeit ist es, das Spannungsverhältnis zwischen der Strafbarkeit des Geschäftsgeheimnisverrats nach § 23 GeschGehG und dem straflosen, berechtigten Whistleblowings aufzuzeigen.
Für diesen Zweck erfolgt zunächst eine systematische Betrachtung des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kapitel B., in welchem ein historischer Abriss vorangestellt ist. Daraufhin wird der Begriff Whistleblowing im Allgemeinen und die die neue Whistleblower-Richtlinie durchleuchtet.
In selbigem erfolgen sodann die Betrachtung der nicht verbotenen Handlungen nach § 5 GeschGehG, was als Whistleblower-Schutz de lege lata gesehen werden kann, und abschließend die Umreißung eines Referentenentwurfs zum Hinweisgeberschutzgesetz, der bis zum 17. Dezember 2021 vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umzusetzen ist und als Whistleblower-Schutz de lege ferenda gesehen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Problemaufriss
II. Ziel und Aufbau der Arbeit
B. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
I. Entstehungsgeschichte
1. Vor Gründung der Bundesrepublik
2. Nach Gründung der Bundesrepublik
II. Der Inhalt des GeschGehG
1. § 2 Begriffsbestimmungen
a) Nr. 1 Geschäftsgeheimnis
aa) Geheime Information
bb) Wirtschaftlicher Wert
cc) Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen
dd) Berechtigtes Interesse
b) Nr. 2 Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses
2. § 3 Erlaubte Handlungen
3. § 4 Handlungsverbote
4. § 23 Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
a) Abs. 1 Nr. 1 „Betriebsspionage“
b) Abs. 1 Nr. 2 „Eigeneröffnete Geheimnishehlerei“
c) Abs. 1 Nr. 3 „Geheimnisverrat“
d) Abs. 2 „Fremderöffnete Geheimnishehlerei“
e) Abs. 3 „Vorlagenfreibeuterei“
C. Whistleblowing
I. Der Begriff des Whistleblowings
II. Die neue Whistleblower-Richtlinie
1. Allgemeines
2. Schutz der Whistleblower
III. Nicht verbotene Handlungen nach § 5 GeschGehG
(Whistleblower-Schutz de lege lata)
1. Nr. 1 Ausübung der Kommunikationsfreiheiten
2. Nr. 2 Aufdeckung von Fehlverhalten (Whistleblowing)
3. Nr. 3 Offenlegung gegenüber Arbeitnehmervertretung
IV. Der Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Schutz
de lege ferenda)
1. Allgemeines
2. Kritik
D. Fazit und Ausblick
I. Fazit zugleich kritische Würdigung
II. Ausblick
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- Anonymous,, 2021, Geschäftsgeheimnisse und Whistleblowing. Das Spannungsverhältnis zwischen Verletzung von § 23 GeschGehG und Whistleblowing, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1152714
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