Kleiderordnungen können eine „symbolisch repräsentative“ Gruppenzugehörigkeit signalisieren und somit bereits optisch die Zugehörigkeit zu bestimmten Ständen anzeigen. Auch im Mittelalter wurden Kleider als Repräsentationsform genutzt, unter anderen für die Gelehrten. So wurden sie zum Beispiel erst durch das Anlegen bestimmter Kleidung oder Kleidungselemente “gesellschaftsfähig”. Zu den Gelehrten des Mittelalters zählten beispielhaft Professoren, Lehrer, Juristen, Theologen oder Mediziner (oder Kleriker). Adlige gehörten wiederum einem eigenen Stand an und hatten nicht die gleichen Vorschriften wie die Gelehrten, was sich auch in der spezifischen Kleiderordnung des Adels spiegelte. Man ordnete sich also mittels festgelegter Kleidungsstücke einer Gruppe zu, war damit ein Teil dieser Gruppe und hob sich somit gleichermaßen von anderen ab. Die Kleidung diente jedoch nicht nur der äußerlichen Repräsentation, sie stiftete auch Identität, schaffte Werte und war Träger dieser Werte. Es konnten einzelne Kleidungsbestandteile sein, die repräsentativ für die Gelehrten standen, es konnten aber auch ganze Kleidungskombinationen sein.
Es stellt sich nun die Frage, welche Merkmale die Kleidungsstücke der Gelehrtenkleidung hatten? Gab es bestimmte Verzierungen, Aufsätze, Farben oder Zuschnitte, die eine Person zu einer bestimmten Gruppe zugehörig machten? Um dies zu erfahren, muss man Bildquellen und auch schriftliche Quellen analysieren und vergleichen. Eine der wichtigsten schriftlichen Quellen für Gelehrtenkleidung aus dem Mittelalter sind die Statuten der Universitäten. Wenn es Vorschriften für die Gewänder der Gelehrten gab, dann wurden sie in diesen Statuten dargelegt. Merkmale wie Gewandlänge, Farbe, Schnitt, Anlässe, zu denen die Kleidung getragen werden durfte, sowie die Personen, denen es erlaubt war, sie zu tragen .
Im weiteren Verlauf werde ich näher auf die Modeerscheinungen der Adligen und die charakteristische Kleidung der Gelehrten aus dem Mittelalter eingehen. Dabei werde ich Bild- wie auch Textquellen analysieren und aus deren Erkenntnissen Schlüsse über die typischen Kleidungsstile aus dem Mittelalter gewinnen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Kleiderordnungen für Gelehrte
3. Kleiderordnungen für Adlige und Reiche
3.1. Venedig
3.2. Mittel- und Oberdeutschland
Fazit
Bibliographie
Anhang
1. Einleitung
In dem Referat “Ordnungen und Inventare[VG2]” haben wir uns mit den überlieferten mittelalterlichen Ordnungen und Inventaren beschäftigt, um daraus Schlüsse über das Leben im Mittelalter zu ziehen. Dabei konzentrierten wir uns auf Kleider-, Polizei- und Zollordnungen, sowie auf Kircheninventare. Im Folgenden werde ich mich genauer mit den Kleiderordnungen der Gelehrten sowie der Reichen und Adligen in Venedig und Deutschland beschäftigen. Venedig galt im Mittelalter als Modehauptstadt, in der man viele Informationen über angesagte Kleidungsstile erhalten konnte. Hier entstand die neue Mode und hier waren die Kleidungsstile am ausgefallensten. Auch in Deutschland waren die Kleidungsstile laut Quellenangabe sehr gewagt und ausgefallen, so dass ein Vergleich zwischen deutschen und venezianischen Gewohnheiten und Vorgaben äußerst interessant ist.
Kleiderordnungen können eine „symbolisch repräsentative“[1] Gruppenzugehörigkeit signalisieren und somit bereits optisch die Zugehörigkeit zu bestimmten Ständen anzeigen. Auch im Mittelalter wurden Kleider als Repräsentationsform genutzt, unter anderen für die Gelehrten. So wurden sie zum Beispiel erst durch das Anlegen bestimmter Kleidung oder Kleidungselemente “gesellschaftsfähig”[2].[VG3] Zu den Gelehrten des Mittelalters zählten beispielhaft Professoren, Lehrer, Juristen, Theologen oder Mediziner (oder Kleriker[VG4]). Adlige gehörten wiederum einem eigenen Stand an und hatten nicht die gleichen Vorschriften wie die Gelehrten, was sich auch in der spezifischen Kleiderordnung des Adels spiegelte. Man ordnete sich also mittels festgelegter Kleidungsstücke einer Gruppe zu, war damit ein Teil dieser Gruppe und hob sich somit gleichermaßen von anderen ab. Die Kleidung diente jedoch nicht nur der äußerlichen Repräsentation, sie stiftete auch Identität, schaffte Werte und war Träger dieser Werte. Es konnten einzelne Kleidungsbestandteile sein, die repräsentativ für die Gelehrten standen, es konnten aber auch ganze Kleidungskombinationen sein.[3]
Es stellt sich nun die Frage, welche Merkmale die Kleidungsstücke der Gelehrtenkleidung hatten? Gab es bestimmte Verzierungen, Aufsätze, Farben oder Zuschnitte, die eine Person zu einer bestimmten Gruppe zugehörig machten? Um dies zu erfahren, muss man Bildquellen und auch schriftliche Quellen analysieren und vergleichen. Eine der wichtigsten schriftlichen Quellen für Gelehrtenkleidung aus dem Mittelalter sind die Statuten der Universitäten. Wenn es Vorschriften für die Gewänder der Gelehrten gab, dann wurden sie in diesen Statuten dargelegt. Merkmale wie Gewandlänge, Farbe, Schnitt, Anlässe, zu denen die Kleidung getragen werden durfte, sowie die Personen, denen es erlaubt war, sie zu tragen .[4]
Im weiteren Verlauf werde ich näher auf die Modeerscheinungen der Adligen und die charakteristische Kleidung der Gelehrten aus dem Mittelalter eingehen. Dabei werde ich Bild- wie auch Textquellen analysieren und aus deren Erkenntnissen Schlüsse über die typischen Kleidungsstile aus dem Mittelalter gewinnen.
2. Kleiderordnungen für Gelehrten
Die Gelehrtenkleidung änderte sich zwischen dem 14. und 16. Jahrhundert stetig. Dennoch blieben einige Merkmale durchgängig bestehen. In der Abbildung 1 wird eine Szene gezeigt, in der sich gut 30 Männer um eine Person, oben in der Mitte des Bildes, versammeln. Der Mann in der Mitte stellt den Kaiser Justinian dar, der auf einem imposanten Stuhl sitzt. Die anderen Männer stehen unter, neben oder hinter ihm. Die meisten Männer auf diesem Bild stellen Juristen des 14. Jahrhunderts aus Bologna dar. Die Gewänder der Juristen zeichnen sich durch ein rotes, rosafarbenes oder blaues, bodenlanges Obergewand mit Pelzkragen aus. Die Ärmel waren entweder weit und vorne geöffnet, oder die Gewänder waren ärmellos und seitlich geschlossen. Rechts und links neben Justinian stehen drei Männer, deren Kleidung sich von dem Rest der Menge abhebt. Ihre Mäntel sind fehgefüttert, sie tragen pelzgefütterte Kapuzen und eine pelzbesetzte Goldborte um die Schulter, genauso wie der Kaiser. Für Florentiner Gelehrte war dies verboten, daher müssen diese Männer Adlige gewesen sein. Im Hintergrund der Abbildung sind noch ein weitere männliche Personen mit Eisenhelmen zu sehen, die sich grundsätzlich von den Gelehrten unterscheiden. Die Eisenhelme waren Kennzeichen der Milites[VG6]. Neben den Juristen sind aber noch andere Personen zu erkennen, deren Kleidung sich nur minimal von der der Juristen unterscheidet. Sie tragen an den Ärmeln enge Untergewänder und lange Obergewänder, jedoch ohne Pelz. Diese Männer stellen Kleriker dar.[5]
Für die Gelehrten gab es strenge Kleidungsvorschriften. Beispielsweise mussten die Prüflinge bei Prüfungen allen anwesenden Doktoren ein doppeltes gefüttertes Birett schenken (Abb.2). In der Abbildung 3 kann man die Merkmale von Gelehrtenkleidung nochmal gut erkennen. Pelzaufschläge, -Ecken, -Krägen oder Pelzbesätze an Ärmelkanten waren Merkmale von Doktoren der Theologie und Ärzte, demnach auch Merkmale von Gelehrtenkleidung. Ein weiteres Merkmal von Gelehrtenkleidung war die Kopfbedeckung (Abb. 8,9), wie wir oben schon aus den Prüfungszeremonien erkennen konnten. Eine Kopfbedeckung galt als Statussymbol für Magister und Doktoren, welche ein schwarzes oder rotes Birett zu tragen hatten.[6]
In den Statuten der juristischen Fakultät von 1317-1347 waren zudem Schnitt und Farbe der des Obergewandes vorgeschrieben. Die Cappa oder das Tarbadum (Mantel mit Ärmeln) durfte nicht länger als das Obergewand sein, musste an den Seiten geschlossen und am Hals geknöpft, oder mit Fibel geschlossen werden. Die Farbe sollte schwarz sein, oder aus einem Stoff, der ”pannum de statuto” genannt wurde, dessen Bedeutung jedoch undefiniert blieb. Grob übersetzt heißt es “Tuch der Statuten”, was viel Spielraum offen lies. Teilweise stimmen die bildlichen Darstellungen mit dem in den Statuten geforderten Farbton schwarz nicht überein. Es scheint also vorgekommen zu sein, dass die Juristen den nicht näher bestimmten Farbton “pannum de statuto” bevorzugten.[7]
Ein wichtiges Statussymbol waren demnach auch die Kopfbedeckungen und pelzartigen Verzierungen, welche jedoch nicht in den Statuten Erwähnung fanden. Dieses Symbol scheint sich also aus der Gesellschaft herausgebildet zu haben. Dennoch findet man dieses Statussymbol nur bei Gelehrten aus Bologna. International treten die Gelehrten mit einem relativ einheitlichen Erscheinungsbild auf. Die Gewandlänge war in weiten Teilen Europas verbindlich und bildete den “Dress-Code”. Die Gewandlänge hatte jedoch keine berufliche Notwendigkeit, aber dennoch eine Begründung, denn die Kleidung sollte, laut den Statuten der Pariser Universität von 1366, dem “akademischen Grad des Gelehrten“ angemessen sein, insbesondere, wenn er zum Unterrichten, in die Kirche und zum Predigen geht.”[8] Man kann die Gelehrtenkleidung also mit der heutigen Uniform vergleichen.[9]
3. Kleiderordnungen für Adlige und Reiche
3.1. Venedig
Im Spätmittelalter war Venedig die Modemetropole, wo edle, feine und teure Stoffe aus der Levante importiert wurden und sich ein enormer Kleiderluxus ab dem 15. Jahrhundert entwickelte. Jedoch wurde versucht, durch päpstliche Verordnungen das Tragen dieser edlen Stoffe einzudämmen oder zu verbieten. Es wurde als Beleidigung Gottes angesehen, luxuriöse Kleider zu tragen.[10]
Ein Beispiel für ein solches Verbot ist die päpstliche Verordnung im Jahre 1430, in der es Frauen untersagt wurde, Plateauschuhe mit einem halben Meter Absatz zu tragen. Dieses Verbot gibt einen Einblick in die Mode der Adligen in Venedig zu dieser Zeit. Es kam also vor, dass Frauen Plateauschuhe mit einem ungewöhnlich hohen Absatz trugen. 1437 wurde es Frauen verboten Gold, Silber, Seide oder ähnliches zu tragen. Die meisten Verbote wurden nur gegenüber Frauen ausgesprochen, demnach war es also üblich, dass hauptsächlich Frauen einen luxuriösen und außergewöhnlichen Kleiderstil hatten. Erst 1455 wurde das Verbot auf Männer und Kinder erweitert. Einzelne Frauen wollten den Luxus aber nicht aufgeben und waren bereit, Zahlungen auf sich zu nehmen, um Luxuskleider weiterhin tragen zu dürfen. Sie gingen hierfür zum Papst, um sich einzelne Kleider genehmigen, oder um Verbote für sich aufheben zu lassen.[11]
[...]
[1] Hülsen-Esch, Andrea von (1998): Kleider machen Leute. Zur Gruppenrepräsentation von Gelehrten im Spätmittelalter. In: Die Repräsentation der Gruppen. Texte - Bilder - Objekte. Hsg.: Oexle, Otto Gerhard, Hülsen-Esch, Andrea von. Göttingen, S. 226
[2] Hülsen-Esch, Andrea von (1998): 225
[3] vgl. Hülsen-Esch, Andrea von (1998): S. 225, 240
[4] vgl. Hülsen-Esch, Andrea von (1998): S. 228,240
[5] vgl. Hülsen-Esch, Andrea von (1998): Kleider machen Leute. Zur Gruppenrepräsentation von Gelehrten im Spätmittelalter. In: Die Repräsentation der Gruppen. Texte - Bilder - Objekte. Hsg.: Oexle, Otto Gerhard, Hülsen-Esch, Andrea von. Göttingen, S. 228-30
[6] vgl. Hülsen-Esch, Andrea von (1998): S. 230-37
[7] vgl. Hülsen-Esch, Andrea von (1998): S. 232-33
[8] Hülsen-Esch, Andrea von (1998): S. 239
[9] vgl. Hülsen-Esch, Andrea von (1998): S. 238-39
[10] vgl. Hollberg, Cecilie (2005): Deutsche in Venedig im späten Mittelalter. Eine Untersuchung von Testamenten aus dem 15. Jahrhundert. V&R unipress GmbH mit Universitätsverlag Osnabrück. Göttingen, S. 188
[11] vgl. Hollberg, Cecilie (2005): S. 188-89
- Quote paper
- Anonymous,, 2018, Kleiderordnungen für Gelehrte, Adlige und Reiche im Mittelalter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1151016
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