"Divide et Impera" ist eine lateinische Redewendung, die einem Großteil der Bevölkerung nicht einmal bekannt ist. Dabei spielt sie sowohl in früheren Epochen als auch heute noch eine wichtige Rolle. Übersetzt bedeutet es "Teile und Herrsche".
Dieses Prinzip war auch die Strategie der römischen Bündnis- und Außenpolitik, von der diese Seminararbeit handelt. Es wird die Fragestellung beantwortet, auf welche Weise Rom es mittels seiner Außenpolitik geschafft hat, zu einer Weltmacht heranzuwachsen, wie es mit seinen Bündnis- bzw. Vertragspartnern umgegangen ist und welche Expansionskriege zur Vergrößerung des Reiches geführt wurden. Das Ziel dieser Arbeit ist es, den Leser umfassend über dieses Thema zu informieren, die Fragestellungen zu beantworten und ihm interessante Eindrücke der römischen Außenpolitik zu vermitteln.
Das Thema dieser Arbeit ist ebenso heutzutage noch von großer Relevanz, da sich diese außenpolitische Strategie "Divide et Impera" in aktuellen Regierungsformen widerspiegelt. Außerdem ist es nicht nur ein politikorientierter Begriff, sondern findet seine Verwendung ebenfalls in der Informatik als "Teile und Herrsche"-System. Der aktuelle Forschungsstand zum vorliegenden Thema ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Es werden laufend neue Ausgrabungen und Untersuchungen durchgeführt, die immer wieder neues Material und Wissen zur damaligen Bündnis- und Außenpolitik liefern.
Um Ziele dieser Arbeit zu erreichen, grenzt der Autor die römische Geschichte so weit wie möglich von der Außenpolitik ab. Allerdings ist dies nicht immer möglich, da sonst die Zusammenhänge nicht mehr klar erkennbar sind. Die Seminararbeit ist in drei Kapitel untergegliedert und umfasst die römische Bündnis- und Außenpolitik von der Frühzeit Roms, über die Republik bis hin zur späten Kaiserzeit. Der Untergang des römischen Reiches wird nicht behandelt, da es in dieser Zeit keine relevanten außenpolitischen Ereignisse gab. Schwerpunkt dieser Arbeit stellt die Zeit der Republik dar, da es hierzu die meisten Aufzeichnungen und Quellen gibt. In den jeweiligen Abschnitten befasst sich die Arbeit mit den relevanten Aspekten der Bündnis- und Außenpolitik. Es wird somit ein klares Bild vermittelt, wie Rom nach und nach zu einer Weltmacht aufsteigen konnte, ohne im Detail auf die geschichtlichen Daten einzugehen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Frühzeit Roms 753 - 509 v. Chr
2.1 Etruskischer Bund
2.2 Latiner Bund
2.3 Erste Außenpolitik
3 Vertragswesen
3.1 cives sine suffragio – Halbbürgergemeinden
3.2 socii – foederati
3.3 provinciales
3.4 civitas libera
3.5 amicitia – deditio
4 Die Republik
4.1 Die frühe Republik 509 - 343 v. Chr
4.1.1 Samnitenkriege 343 - 290 v. Chr
4.1.2 Pyrrhus Krieg 285 v. Chr
4.2 Die mittlere Republik 264 - 133 v. Chr
4.2.1 1. Punischer Krieg 264 - 241 v. Chr
4.2.2 2. Punischer Krieg 218 - 201 v. Chr
4.2.3 Makedonien und Griechenland
4.2.4 3. Punischer Krieg 149 - 146 v. Chr
4.3 Die späte Republik 133 - 30 v. Chr
4.3.1 Die Republik in der Krise 146 - 78 v. Chr
4.3.2 Pompeius und Crassus als Konsul 70 v. Chr
4.3.3 Caesar und das Ende der Republik 78 - 44 v. Chr
4.3.4 Triumvirat
5 Kaiserzeit
5.1 Die frühe Kaiserzeit bis 96 n. Chr
5.2 Die hohe Kaiserzeit bis 284 n. Chr
5.2.1 Flavische Dynastie / Adoptivkaiser
5.2.2 Serverische Dynastie / Anarchie 193 - 284 n. Chr
6 Nachwort
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
„Divide et Impera“ ist eine lateinische Redewendung, die einem Großteil der Bevölkerung nicht einmal bekannt ist. Dabei spielt sie sowohl in früheren Epochen als auch heute noch eine wichtige Rolle. Übersetzt bedeutet es „Teile und Herrsche“.
Dieses Prinzip war auch die Strategie der römischen Bündnis- und Außenpolitik, von der diese Seminararbeit handelt. Es wird die Fragestellung beantwortet, auf welche Weise Rom es mittels seiner Außenpolitik geschafft hat, zu einer Weltmacht heranzuwachsen, wie es mit seinen Bündnis- bzw. Vertragspartnern umgegangen ist und welche Expansionskriege zur Vergrößerung des Reiches geführt wurden. Das Ziel dieser Arbeit ist es, den Leser umfassend über dieses Thema zu informieren, die Fragestellungen zu beantworten und ihm interessante Eindrücke der römischen Außenpolitik zu vermitteln.
Das Thema dieser Arbeit ist ebenso heutzutage noch von großer Relevanz, da sich diese außenpolitische Strategie „Divide et Impera“ in aktuellen Regierungsformen widerspiegelt. Außerdem ist es nicht nur ein politikorientierter Begriff, sondern findet seine Verwendung ebenfalls in der Informatik als „Teile und Herrsche“-System. Der aktuelle Forschungsstand zum vorliegenden Thema ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Es werden laufend neue Ausgrabungen und Untersuchungen durchgeführt, die immer wieder neues Material und Wissen zur damaligen Bündnis- und Außenpolitik liefern.
Um Ziele dieser Arbeit zu erreichen, grenzt der Autor die römische Geschichte so weit wie möglich von der Außenpolitik ab. Allerdings ist dies nicht immer möglich, da sonst die Zusammenhänge nicht mehr klar erkennbar sind. Die Seminararbeit ist in drei Kapitel untergegliedert und umfasst die römische Bündnis- und Außenpolitik von der Frühzeit Roms, über die Republik bis hin zur späten Kaiserzeit. Der Untergang des römischen Reiches wird nicht behandelt, da es in dieser Zeit keine relevanten außenpolitischen Ereignisse gab. Schwerpunkt dieser Arbeit stellt die Zeit der Republik dar, da es hierzu die meisten Aufzeichnungen und Quellen gibt. In den jeweiligen Abschnitten befasst sich die Arbeit mit den relevanten Aspekten der Bündnis- und Außenpolitik. Es wird somit ein klares Bild vermittelt, wie Rom nach und nach zu einer Weltmacht aufsteigen konnte, ohne im Detail auf die geschichtlichen Daten einzugehen.
2 Frühzeit Roms 753 - 509 v. Chr.
2.1 Etruskischer Bund
Bereits in der Frühzeit Roms gab es schon erste Ansätze eines Bundes. Das Gebiet, in dem auch die Stadt Rom entstand, wurde in dieser Zeit von den Etruskern beherrscht. Dieser Bund bestand aus 12 einzelnen Stadtstaaten, die jedoch mehr religiös als außenpolitisch tätig waren.1 Unter Einbeziehung von kleinen Einzelsiedlungen gründeten diese Stadtstaaten die Stadt Rom.2 Obwohl die einzelnen Städte sehr selbstständig organisiert waren, hatten die Etrusker ein ausgeprägtes Zusammengehörigkeitsgefühl.3 Anfangs wurde der Etruskische Bund von einem König geleitet. Dessen Machtkompetenz erstreckte sich auf das religiöse, politische, militärische Geschehen und die Rechtsprechung.4 Im späteren Verlauf übernahmen dies dann Jahresbeamte, die „saceros“ oder „praetor“ genannt wurden.5 Die Macht des Königs wurde zusätzlich auf zwei weitere Einrichtungen aufgeteilt. Zum einem dem Senat, der aus Mitgliedern der einflussreichsten Familien bestand und zum anderen der „comitia curiata“, der Versammlung des Volkes mit ihren 30 Kurien.6
Anmerkung der Redaktion: Diese Abbildung wurde aus urheberrechtlichen Gründen entfernt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Ausweitung der Etrusker.
2.2 Latiner Bund
Als die Latiner in Latium einwanderten, pflegten sie nur eine natürliche Bindung, die auf verwandtschaftlichen Beziehungen beruhte. Das Zusammenleben wurde nicht durch schriftliche Abmachungen geregelt, sondern viel mehr von Sitten, Bräuchen und Kräfteverhältnissen bestimmt. Im späteren Verlauf wuchsen die anfangs kleinen Siedlungen der Latiner zu städtischen Zentren heran. Diese waren dennoch politisch autonom organisiert. Mit der Zeit fand jedoch eine Anpassung des Latiner Bundes an den Etruskischen Bund statt. Vergleichbar mit Etrurien besaßen auch in Latium die Mitgliedsstaaten eine bemerkenswerte Handlungsfreiheit. Ebenso wurden sehr viele lokale Kriege geführt und Sonderverträge zwischen den latinischen Staaten geschlossen.7 „Die Organisation des Bundes weist zu dieser Zeit dieselben Verwaltungsorgane und Amtsträger auf, wie sie die einzelnen Städte besaßen.“8 Die Geschäfte des Bundes wurden von Exklusivbeamten und dem Bundesrat geleitet. Der Rat setzte sich aus führenden Adligen der latinischen Staaten zusammen. Im Laufe der Zeit lösten sich jedoch viele mächtige Städte vom Bund und wurden zu Rivalen.9
2.3 Erste Außenpolitik
Es gab eine klare Trennung zwischen Innen- und Außenpolitik sowie zwischen Zivil- und Völkerrecht. Laut den Forschungen liegt der Grund im Pomerium, der heiligen Stadtgrenze zwischen „domi“, was übersetzt „zu Hause“ bedeutet und dem „militiae“ zu Deutsch „im Felde“. Eine Erklärung dafür ist, dass die Beziehungen zu den Nachbarn sehr unsicher waren. Des Öfteren kam es zu Raubzügen, Privatfehden oder Racheakten.10 Nach der Auffassung der damaligen Menschen/Bürgern/Bewohnern/Personen mussten Kriege ordentlich begonnen und geführt werden, denn nur so konnten sie die Unterstützung der Götter erlangen. Der Kriegsgrund war somit nur gerecht, wenn die Eröffnung regelgerecht und der Ausgang erfolgreich für einen selbst war.11 Dies war im Fetialrecht fest verankert. Für die Beobachtung der Rechtmäßigkeit von Kriegen war ein Priesterkollegium zuständig, die „fetiales“, dessen Einrichtung verschiedenen Königen zugeschrieben wird.12 Zum Aufgabenfeld der Fetialen gehörte das Vertragswesen und die Kriegseröffnung. Das Fetialrecht war eine Einrichtung des Völkerrechts.13
Rom wandelte sich in dieser Zeit vom Dorf zum Stadtstaat, wurde Mitglied im Latinischen Bund und konnte sich auf diese Weise gegen konkurrierende Städte wie z.B. Alba Longa behaupten. Die Vernichtung Alba Longas durch Rom hatte aber keine Auswirkung auf den Bund der dreißig zugehörigen Gemeinden. Rom gewann dadurch die Vorstandschaft beim latinischen Fest und schuf die Grundlage „der künftigen Hegemonie der römischen Gemeinde über die gesamte latinische Eidgenossenschaft.“14 Eine weitere wichtige Entwicklung war der Bau der ersten Brücke über den Tiber. Sie wurde von König Ancus Marcius (640 - 616 v. Chr.) erbaut, der auch auf der anderen Flussseite die Stadt Ostia gegründet hatte und somit einen Zugang zum Meer erlangte.15 Anschließend folgte unter der Herrschaft von König Tarquinius Priscus die weitere Expansion in Richtung Kampanien.
Außenpolitisch prägend in dieser frühen Zeit Roms waren die Schwäche der etruskischen Macht sowie die vermehrten Beziehungen und Konflikte zu umliegenden Stämmen, Völkern, den Äquern, den Latinern und den Volkskern. Die Herrschaft des letzten Etruskerkönigs war despotisch und für sein Volk unerträglich. Er regierte ohne die Zustimmung der „comitia curiata“. Letztendlich wurde er von einer Gruppe Aristokraten unter der Leitung von Brutus und Collatinus 509 v. Chr. aus der Stadt vertrieben. Dies kennzeichnete auch gleichzeitig das Ende der Königszeit.16
3 Vertragswesen
Bevor auf den weiteren Verlauf der Bündnis- und Außenpolitik in der Geschichte des römischen Imperiums eingegangen wird, werden zuerst die verschiedenen Bündnisarten im Einzelnen erläutert.
3.1 cives sine suffragio – Halbbürgergemeinden
Hierbei handelt es sich um selbstständige Staaten, die in den römischen Staat einverleibt wurden. Die besiegten Bürger dieser Städte waren zivilrechtlich den römischen Bürgern gleichgestellt, jedoch hatten sie weder ein aktives noch ein passives Stimmrecht, konnten keine gültigen Ehen mit Römern eingehen und waren zum Dienst in den Legionen verpflichtet. Im 3. Jahrhundert v. Chr. war die Politik hier noch härter. Unterworfene Städte und Gebiete büßten ihre Selbstverwaltung und Eigenstaatlichkeit ein. Die überlebende Bevölkerung wurde zum Teil deportiert und die Städte mussten stattdessen römische Neusiedler aufnehmen. Die Gebiete und Städte wurden von „Präfekten“, die vom römischen Praetor ernannt wurde und ihn vertretende Aufsichtsbeamte verwaltet.17
3.2 socii – foederati
Die meisten der italischen Stämme und Städte gehörten dieser Kategorie an. Sie löste nach und nach die „cives sine suffragio“ ab. Die „socii“ behielten ihre staatliche Selbständigkeit mit allen Einrichtungen einschließlich der eigenen Gerichtsbarkeit, auch über römische Bürger auf ihrem Gebiet. Das Verhältnis zu Rom wurde über einen Bündnisvertrag geregelt. Dieser konnte von Stadt zu Stadt verschieden ausgestaltet sein. Der Vertrag war von Seiten der Bündner unauflösbar. Bündner hatten kein Recht mehr, eine selbstständige Außenpolitik zu betreiben und somit eigene Beziehungen zu fremden Staaten zu pflegen. Die Bündner waren verpflichtet, die Vormachtstellung Roms anzuerkennen und sich dieser unterzuordnen,18 „maiestatem populi Romani comiter conervare“.19 Sie waren zu bedingungsloser Waffenhilfe verpflichtet, jedoch ohne sich zu außenpolitischen Angelegenheiten äußern zu dürfen.20 Bündner unterlagen keiner Steuerpflicht und waren in inneren Angelegenheiten frei. Das System fand auch außerhalb Italiens Anwendung. In diesen Gebieten jedoch insbesondere sowohl als dauernde als auch vorübergehende Kampfbündnisse, die besonders im hellenistischen Osten geschlossen wurden.21
3.3 provinciales
Die erste Provinz Roms namens Sizilien, wurde durch Eroberung und Annexion erschlossen.22 Die Verwaltung der teils großen Provinzen konnte allerdings nicht direkt von Rom aus erfolgen. Es wurden daher jährlich wechselnde Praetoren eingesetzt. Die Provinzen klassifizierten sich rechtlich als Ausland, d.h. sie wurden nicht zu römischen Territorien, somit galt in ihnen nicht das römische Recht. Im Gegensatz zu den Verbündeten hatten sie keine eigene Staatlichkeit und waren somit rechtlose, steuerpflichtige Untertanengebiete. Geregelt wurde dies im „lex provinciae“, dem Provinzstatut.23 In der Kaiserzeit wurde der zu leistende Tribut als Benutzungsgebühr an den Eigentümer angesehen; sie wurde als „dominium in solo provinciali“ bezeichnet.24
3.4 civitas libera
Die am häufigsten angewandte Form des Bündnisses zur Regelung der Abhängigkeitsverhältnisse fremder Staaten war die Erklärung zum „freien Staat“, auch Klientelstaat genannt. Sie bedeutete die Garantie eigener Staatsverwaltung und die Nichtunterstellung unter das Regiment römischer Stadthalter und Beamter sowie die Freiheit von Abgaben und von römischer Besatzung. Die berühmteste Anwendung ist die große Freiheitserklärung der griechischen Städte 196 v. Chr. durch T. Quinctius Flamininus. Die Freiheitserklärung beruhte auf einem einseitigen Willensakt Roms. Die Einzelbedingungen konnten ungebundener festgesetzt werden und Rom hatte keinerlei vertragliche Verpflichtungen dem als „frei“ anerkannten Staat gegenüber.25 Die Erklärung konnte nur durch einseitigen Akt seitens Roms wieder aufgehoben werden. Man kann also sagen, dass „verbündete“ (foederate) Staaten auch „frei“ (liberae) waren, aber nicht alle „freien“ Staaten „Verbündete“.26
3.5 amicitia – deditio
Die „amicitia“ war keine eigene Bündnisgattung. Sie galt vielmehr als die loseste Form der ständigen friedlichen Beziehungen zu Rom. Das gastfreundliche Verhältnis konnte „publice privatimque“ (sowohl öffentlich wie auch privat) abgeschlossen werden. In späteren Jahren wurde sie durch die „amicitia populi Romani“ (Freundschaft des römischen Volkes) abgelöst. Sie konnte an Fürsten oder Könige verliehen und diesen auch wieder entzogen werden. Von Seiten Roms schloss das Freundschaftsverhältnis vor allem das „hospitium publicum“ ein, die „öffentliche Gastfreundschaft“.27 Das Verhältnis war erblich.28 Seit der Zeit Caesars wurde die „amicitia“ von der „deditio“ abgelöst. „Deditio“ stellt das Synonym für „Freundschaft machen“ dar, was in dieser Zeit jedoch nur die Übergabe des eigenen Staates in die Verfügungsgewalt Roms bedeutete.29
4 Die Republik
4.1 Die frühe Republik 509 - 343 v. Chr.
Lucius Iunius Brutus und Lucius Tarquinius Collatinus gründeten nach dem Ende der Königszeit eine Republik, die 500 Jahre Bestand hatte.30 Der Monarch früherer Zeiten wurde nun durch zwei Konsuln und dem Senat ersetzt. Dies verhinderte einen Rückfall zur Monarchie.31 Obwohl der Senat keine Exekutivgewalt besaß, beriet er die gewählten Amtsträger, die sogenannten Magistrate, in Fragen der Finanz-, Innen- und Außenpolitik. Die frühe römische Republik verfügte über ein starkes Heer und ein ausgedehntes Territorium. Die Vorherrschaft über die anderen lateinisch sprechenden Städte des Gebietes war in kürzester Zeit errungen und verschiedene Handels- und diplomatische Beziehungen wurden aufgenommen. Dazu zählten vor allem Beziehungen zu den Etruskern, den Griechen im Süden und zu Karthago. Doch obwohl Rom außenpolitisch zu dieser Zeit sehr gut aufgestellt war, wenn es um die oben genannten Beziehungen ging, waren sie auf keinen Fall militärisch unverwundbar.32 Es gab immer wieder Angriffe gegen das frühe Imperium. Dafür fehlen aber bis heute genaue Aufzeichnungen, wie diese zu Stande kamen.
In diesem Zusammenhang ist ein Krieg gegen die Latiner besonders zu erwähnen: Die legendäre Schlacht am See Regillus 496 v. Chr., die die Römer für sich entscheiden konnten. Die Latiner wurden zuerst bekriegt, um sich anschließend mit ihnen zu verbünden. Daraus resultierte der Friedensvertrag, der in der Annalistik als „foedus Cassianum“ bekannt ist.33 Es gibt eindeutige Beweise, dass dieser Vertrag existiert hat, denn selbst Cicero konnte seine Inschrift auf dem Forum Romanum noch entziffern.34 Es handelte sich hierbei um eine Willenserklärung zwischen zwei gleichberechtigten Partnern, zur militärischen Kooperation und gegenseitige Respektierung der Rechte.
Dieser Vertrag mit den Latinern war bedeutend für die Außenpolitik Roms, da er die Grundlage für den latinischen Bund schaffte. Die führende Position hatte hierbei Rom, denn das Heer der Verbündeten stand unter römischem Befehl.35 Um sich gegen die Volksker und Äquer zu verteidigen, wurden deren eroberte Städte zu Bundeskolonien erklärt, um sich damit neues Territorium anzueignen und die feindlichen Angriffe abzuwehren.36 Diese Territorien hingen aber nicht zusammen, sondern waren einzelne Siedlungen von Bauernsoldaten, die zurückerobertes oder neues Land erhielten. Sie wurden von Latinern und nicht von Römern gegründet, deshalb mussten römische Bürger Mitglied des latinischen Städtebunds werden. Diese praktische Idee der „Kolonisation“ wurde erst viel später von den Römern übernommen. Sie spielte bei der weiteren Entwicklung des Imperium Romanum eine sehr wichtige Rolle.37
Eine weitere außenpolitische Aktivität war der Krieg gegen die etruskische Stadt Vejii. Diese Stadt hatte eine sehr gute geographische Lage. Mit dieser Stadt gab es ein ständigen Wettkampf auf den Märkten, bei der Beschaffung landwirtschaftlich nutzbaren Bodens und der Ausbeutung der Salzpfannen an der Küste.38 An der Stadt Vejii führte die äußerst bedeutende Straße „Via Salaria“ vorbei. Diese war außenpolitisch ein strategisch wichtiger Posten für Rom.39 Nach einem fast 100-jährigen Kampf40 vernichteten die Römer unter Führung von Marcus Furius Camillus41 die etruskische Stadt, vertrieben die Bewohner und banden die Stadt endgültig in das römische Bürgergebiet ein. Die Unterwerfung der ersten großen etruskischen Stadt Vejii war neu in der Außenpolitik Roms. Sie markiert einen Wendepunkt in der Geschichte. Sie vernichteten nicht nur die Bedrohung, die von Vejii ausging, sondern vergrößerten gleichzeitig ihr Bürgergebiet um mehr als das Doppelte. Somit wurden die ersten Grundsteine für die weitere Entwicklung des „Imperium Romanum“ gelegt.42
Doch der weitere Ausbau des römischen Imperiums wurde von keltischen Galliern vorrübergehend gestoppt. Diese kamen über die Alpen und eroberten nach einer gewonnenen Schlacht gegen das römische Heer am Fluss Allia die Stadt Rom. Der 18.Juli 387 v. Chr. wurde zum „schwarzen Tag“ (dies Alliensis) in der Geschichte Roms . Der überlieferte Ruf „Wehe den Besiegten“ wurde sprichwörtlich und die Furcht vor den Galliern war tief verwurzelt. Das Ereignis war eine außenpolitische Blamage, da der so stark geglaubte latinische Bund Rom nicht helfen konnte und daraufhin auch aufgelöst wurde.43
[...]
1 Vgl. Pleticha, H., 1987, S. 23.
2 Vgl. ibid., S. 31.
3 Vgl. ibid., S. 23.
4 Vgl. Liberati, A.M., 1996, S. 24.
5 Vgl. Alföldi, A., 1977, S. 28.
6 Vgl. Liberati, A.M., 1996, S. 24.
7 Vgl. Alföldi, A., 1977, S. 36.
8 Alföldi, A., 1977, S. 37.
9 Vgl. ibid.
10 Vgl. Baltrusch, E., 2008, S. 10.
11 Vgl. ibid., S. 11.
12 Baltrusch, E., 2008, S. 13.
13 Vgl. ibid.
14 Mommsen, T., 1976, S. 115.
15 Vgl. Liberati, A.M., 1996, S. 22.
16 Vgl. Oliphant, M., 1998, S. 123.
17 Vgl. Meyer, E., 1975, S. 223.
18 Vgl. ibid., S. 229.
19 Meyer, E., 1975, S. 229.
20 Vgl. ibid.
21 Vgl. ibid., S. 230.
22 Vgl. ibid., S. 232.
23 Vgl. ibid., S. 233.
24 Vgl. ibid., S. 234.
25 Vgl. ibid., S. 231.
26 Vgl. ibid., S. 232.
27 Vgl. ibid., S. 235.
28 Vgl. ibid., S. 236.
29 Baltrusch E., 2008, S. 33.
30 Vgl. Oliphant, M., 1998, S. 123.
31 Vgl. ibid., S. 125.
32 Vgl. ibid., S. 124.
33 Vgl. Alföldi, A., 1977, S. 353.
34 Vgl. Baltrusch, E., 2008, S. 11.
35 Vgl. Oliphant, M., 1998, S. 125.
36 Vgl. Alföldi, A., 1977, S. 354.
37 Vgl. Cagnac-Valette, E., 1978, S. 32.
38 Vgl. Cagnac-Valette, E., 1978, S. 33.
39 Vgl. ibid., S. 34.
40 Vgl. Baltrusch, E., 2008, S. 12.
41 Vgl. Mommsen, T., 1976 Bd.1 S. 344.
42 Vgl. Cagnac-Valette, E., 1978, S. 35.
43 Vgl Baltrusch, E., 2008, S. 12.
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2020, Divide et Impera. Roms Bündnis und Außenpolitik von der Frühzeit bis zum Zerfall des römischen Reiches, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1148646
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