Im folgenden Dokument erarbeite ich Portfolioeinträge zu den einzelnen Lehrveranstaltungen und damit verbundenen Prüfungsaufgaben. Jede Lehrveranstaltung hat seine eigene in sich geschlossene Prüfungsaufgabe beziehungsweise Prüfungsleistung.
Teil eins: Strafrecht in der Sozialen Arbeit I: Diese Lehrveranstaltung war untergliedert in das allgemeine Strafrecht und in das Strafvollzugsrecht.
Teil zwei: Strafrecht in der Sozialen Arbeit I: Wie oben erwähnt ist diese Lehrveranstaltung in zwei Teile unterteilt.
Teil drei: Strafrecht in der Sozialen Arbeit II: Hier wurde sich explizit mit dem Jugendstrafrecht beschäftigt.
Teil vier: Beratung in Zwangskontexten: Diese Lehrveranstaltung beschäftigte sich mit Beratungssituationen innerhalb von Abhängigkeitssituationen und Zwangskontexten (zb. JVA Wärter und Gefangener).
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Moduleinleitung
- Je ein Eintrag aus den vier Lehrveranstaltungen des Moduls
- Prof. Dr. S. - Jugendstrafrecht
- Einleitung
- Was ist Erziehung, wozu dient Sie?
- Was ist Strafe, wozu dient Sie?
- Der Erziehungsgedanke im JGG – Ein eigenes Strafrecht für Jugendliche
- Kritische Würdigung des JGG Ist ein gesondertes Jugendstrafrecht nötig?
- Fazit
- Ass. Jur. S. H. B.A - Strafvollzugsrecht
- Aufgabe 1
- Aufgabe 2
- Frau St. - Beratung in Zwangskontexten
- Aufgabe 1
- Aufgabe 2a
- Aufgabe 2b
- Aufgabe 3
- Prof. Dr. F. - Strafrecht
- Hat Sandra sich Strafbar gemacht?
- Aufgabe B: Verknüpfung des Wissens über die einzelnen Bereiche mit der Sozialen Arbeit und dem Fall
- Prof. Dr. S. - Jugendstrafrecht
- Abschlussreflektion
- Literaturverzeichnis
- LV Prof. Dr. S.
- Fr Ass. Jur. S. H. B.A
- Frau St.
- Prof. Dr. F.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Modul 10A „Recht und Beratung in der Straffälligenhilfe“ befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Beratungspraxis in der Straffälligenhilfe. Ziel ist es, den Studierenden ein umfassendes Verständnis für die verschiedenen rechtlichen Aspekte der Straffälligenhilfe zu vermitteln, sowie ihre Kompetenzen in der Beratung von Strafgefangenen und Jugendlichen im Strafrecht zu stärken.
- Jugendstrafrecht und der Erziehungsgedanke
- Strafvollzugsrecht und die Anwendung in der Praxis
- Beratung in Zwangskontexten und die besondere Situation von Strafgefangenen
- Strafrechtliche Aspekte der Sozialen Arbeit
- Die Verknüpfung von rechtlichen und sozialpädagogischen Aspekten in der Straffälligenhilfe
Zusammenfassung der Kapitel
Die Moduleinleitung stellt das Modul 10A „Recht und Beratung in der Straffälligenhilfe“ mit seinen vier Lehrveranstaltungen vor und erläutert die Struktur des Portfolios. Der erste Teil befasst sich mit dem Jugendstrafrecht und analysiert den Erziehungsgedanken im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es werden die zentralen Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht, die Zielsetzung des JGG und die Rolle von Erziehung und Strafe im Kontext des Jugendstrafrechts untersucht.
Der zweite Teil des Portfolios analysiert das Strafvollzugsrecht in der Praxis und befasst sich mit zwei Aufgaben aus der Lehrveranstaltung. Die Aufgaben stellen konkrete Fallbeispiele dar, die die Anwendung des Strafvollzugsrechts in der Praxis verdeutlichen.
Der dritte Teil fokussiert auf die Beratung in Zwangskontexten, insbesondere in der Strafvollzugsanstalt. Es werden die besonderen Herausforderungen der Beratung von Strafgefangenen in Abhängigkeitssituationen und Zwangskontexten sowie die spezifischen Anforderungen an die Beratungsarbeit in diesem Kontext beleuchtet.
Der vierte Teil des Portfolios widmet sich dem Strafrecht im Kontext der Sozialen Arbeit. Die beiden Aufgaben aus dieser Lehrveranstaltung befassen sich mit der Anwendung des Strafrechts auf konkrete Fälle und der Verknüpfung des juristischen Wissens mit der Sozialen Arbeit.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit dem Themenbereich „Recht und Beratung in der Straffälligenhilfe“ und umfasst zentrale Begriffe wie Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht, Beratung in Zwangskontexten, Strafrechtliche Aspekte der Sozialen Arbeit, Erziehungsgedanke, Strafe, Resozialisierung und Wiedereingliederung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der zentrale Gedanke des Jugendstrafrechts (JGG)?
Im Mittelpunkt des JGG steht der Erziehungsgedanke. Ziel ist es, durch pädagogische Maßnahmen erneute Straftaten zu verhindern, statt rein auf Vergeltung zu setzen.
Was bedeutet „Beratung im Zwangskontext“?
Dies bezieht sich auf Beratungssituationen in Abhängigkeitsverhältnissen, wie etwa zwischen Sozialarbeitern und Strafgefangenen in einer JVA, wo die Teilnahme oft nicht freiwillig ist.
Welche Rolle spielt die Soziale Arbeit im Strafrecht?
Sozialarbeiter unterstützen bei der Resozialisierung, begleiten den Strafvollzug und helfen bei der Wiedereingliederung, wobei sie juristisches Wissen mit pädagogischem Handeln verknüpfen.
Wie unterscheidet sich das Strafvollzugsrecht in der Praxis?
Das Strafvollzugsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Gefangenen und muss in der Praxis zwischen Sicherheitsinteressen und dem Ziel der Resozialisierung abwägen.
Ist ein gesondertes Jugendstrafrecht notwendig?
Die Arbeit diskutiert diese Frage kritisch und beleuchtet, warum die Entwicklungsphase von Jugendlichen eine spezielle rechtliche Behandlung erfordert.
- Quote paper
- Sabrina Müller (Author), 2018, Recht und Beratung in der Straffälligenhilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1148254