Ziel dieser Arbeit ist es, die Haftbarkeit des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG zu untersuchen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wurde 1892 durch das vom historischen Gesetzgeber verfasste Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ermöglicht. Die Neuerung bei dieser Kapitalgesellschaft war die beschränkte Haftung auf ein Stammkapital von heutzutage 25.000 Euro (damals 20.000 Mark). Die Gesellschafter haben die Möglichkeit einen (oder mehrere) Geschäftsführer zu bestellen und mit der Geschäftsführung zu betrauen. Da der Geschäftsführer eine sehr weit gehende Vollmacht besitzt, ist es nur konsequent, die Haftung des Geschäftsführers gegenüber den Gesellschaftern zu regeln. Der § 43 GmbHG ist vom damaligen Gesetzgeber, angelehnt an die Vorschriften über Vorstandsmitglieder in Aktiengesellschaften und Genossenschaften, konzipiert worden und musste im Laufe der Zeit nie wesentlich geändert werden. Im Zeitalter der Globalisierung und Digitalisierung ist es um so wichtiger, dass ein Geschäftsführer professionell auf moderne und aktuelle Geschehnisse reagiert, sodass er alles Nötige unternimmt um das Unternehmen zum Erfolg zu führen. Reagiert ein Geschäftsführer nicht richtig oder bleibt er im falschen Moment untätig, führt das oft zu finanziellen Schäden, worauf sich oft die Frage der Haftung anschließt. § 43 GmbHG befasst sich mit der Haftung des Geschäftsführers und bewirkt nicht nur Wiedergutmachung, sondern fördert auch die Prävention.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Regelungsinhalt und Zweck des § 43 GmbHG
B. Anwendungsbereich der Vorschrift
I. Personeller Anwendungsbereich: Der Geschäftsführer
II. Zeitlicher Anwendungsbereich
III. Erweiterung des verantwortungsrechtlichen Organbegriffs
1. Der fehlerhaft bestellte Geschäftsführer
2. Der „faktische“ Geschäftsführer
3. Der Geschäftsführer kraft Rechtsscheins
C. Die Haftung des Geschäftsführers nach § 43 II GmbHG
I. Verletzung der Sorgfaltspflicht
II. Verschulden
1. Allgemeiner Verschuldensmaßstab
2. Keine Haftungsmilderung nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen
3. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
III. Zurechnung (Kausalität)
IV. Schaden
V. Darlegungs- und Beweislast
VI. Rechtsfolge
D. Die Haftung des Geschäftsführers nach § 43 III GmbHG
I. Stammkapitalerhalt
II. Erwerb von Geschäftsanteilen entgegen § 33
Fazit
Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Anonymous,, 2018, Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach § 43 GmbHG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1145889
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