Rechtzeitig und zutreffend informiert zu sein, entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg in jedem Lebensbereich. Mit dieser „Weisheit“ beschäftigen sich nicht nur einzelne Individuen, kleinere Gruppierungen oder mittelständische Unternehmen, sondern auch die unterschiedlichsten Staaten.
Die sog. Wirtschaftsspionage gewinnt in Zeiten wachsender technologischer Errungenschaften und Globalisierung immer mehr an Bedeutung und wird in den Medien äußerst heftig diskutiert.1 Rechtzeitige Informationsvorsprünge spielen für Staaten in ihrem geostrategischen Wettbewerb eine unabdingbare Rolle. Nachrichtendienste übernehmen die Aufgabe der Informationslieferung, um das eigene Land voranzutreiben.2 Sehr häufig gelangen dabei die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion in den Fokus der Betrachtung. In Russland oder der Ukraine sind Nachrichtendienste sogar gesetzlich dazu verpflichtet, die eigene Wirtschaft zu unterstützen. In Zeiten des kalten Krieges war man bestrebt, seine politische Souveränität zu stärken. Heutzutage dient dieses Machtspiel, unter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Ziele, grundsätzlich der Stärkung der eigenen Stellung und der Sicherung der Gesellschaft.
Horrorszenarien, insbesondere der 11. September und ähnliche Terrorakte, veranlassen das Bundesamt für Verfassungsschutz zu enormen Präventionsmaßnahmen.3 Nicht nur die Bundesrepublik selbst, die aufgrund ihrer geopolitischen Lage und ihrer Rolle in der EU und der NATO begehrtes Aufklärungsziel fremder Geheimdienste ist, sondern auch deutsche Unternehmen, die mit ihrer Spitzentechnologie den Weltmarkt erobern, sind lukrative Angriffspunkte.
Die Definition über wirtschaftliche Stärke und Machtstellung einiger Staaten veranlasst eine Verlagerung der Spionagebetrachtung auf die Wirtschaftsebene. Durch eine solche Veränderung zeigt sich dass sich neben den „Großen“ der deutschen Wirtschaft auch kleinste Unternehmen bedroht fühlen müssen. Die Frage, von wo die meiste Gefahr ausgeht, beschäftigt vor allem, aufgrund von aktuellen Vorfällen innerhalb des Wirtschaftslebens, das Bundesamt für Verfassungsschutz, sowie die Führungsetagen der bedrohten Unternehmen. Häufig ist das eigene Personal die größte Gefahr.
In der vorliegenden Arbeit wird das Thema Wirtschaftsspionage kritisch begutachtet. Unter Berücksichtigung der Grundlagen stellen die Methoden der Wirtschaftsspionage sowie die Betrachtung notwendiger und möglicher Präventionsmaßnahmen das Ziel dieser Arbeit dar.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Gang der Arbeit
2 Definitionen und Abgrenzungen
2.1 Wirtschaftsspionage
2.2 Wettbewerbsspionage
2.3 Daten, Informationen, Wissen
2.3.1 Daten
2.3.2 Informationen
2.3.3 Wissen
3 Existenz von Wirtschaftsspionage
3.1 Erforderlichkeit der Überprüfung
3.2 Indizien für Wirtschaftsspionage
3.2.1 Allgemeine Hinweise
3.2.2 Das Abhörsystem ECHELON
4 Wirtschaftsspionage
4.1 Historischer Überblick
4.2 Rechtliche Grundlagen
4.2.1 Eigene Spionagehandlungen
4.2.2 Ausländische Spionagehandlungen
4.3 Die Ziele von Wirtschaftsspionage
4.4 Volkswirtschaftlicher Schaden aufgrund von Wirtschaftsspionage
5 Kernpunkt der Wirtschaftsspionage
5.1 Informationsbeschaffung
5.2 Formen der Informationsbeschaffung
5.2.1 Human Source Intelligence (HUMINT)
5.2.2 Technical Intelligence (TECHINT)
5.2.3 Signals Intelligence (SIGINT)
5.2.4 Imagery Intelligence (IMINT)
5.2.5 Measurement and Signature Intelligence (MASINT)
5.2.6 Computer Intelligence (COMPINT)
5.2.7 Open Source Intelligence (OSINT)
5.3 Träger der Wirtschaftsspionage
5.3.1 Hauptauftraggeber
5.3.1.1 Russische Föderation
5.3.1.2 Volksrepublik China
5.3.1.3 Volksrepublik Nordkorea und Islamische Republik Iran
5.3.2 Westliche Nachrichtendienste
5.4 Spezifische Risiken
5.4.1 Lauschangriffe im Büro
5.4.2 Angriffe über Telekommunikationssysteme
5.4.3 Drahtlose Kommunikation
5.4.4 Spionagesoftware und Hackertools
5.4.5 Hardware- und Laptopdiebstahl
6 Gegenmaßnahmen und Abwehrmechanismen
6.1 Präventionsmaßnahmen
6.1.1 Schutz vor HUMINT
6.1.2 Schutz vor TECHINT
6.1.3 Schutz vor COMPINT
6.1.4 Schutz vor OSINT
6.2 Goldene Regeln der Prävention
6.3 Spionageabwehr
7 Beispiele für Wirtschaftsspionage
8 Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Speicherorte für Unternehmenswissen
Abbildung 2: Wanze Analog-Telefonsender
Abbildung 3: Wanze Mikroraumsender
Abbildung 4: Opel-Werk in Bochum
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Rechtzeitig und zutreffend informiert zu sein, entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg in jedem Lebensbereich. Mit dieser „Weisheit“ beschäftigen sich nicht nur einzelne Individuen, kleinere Gruppierungen oder mittelständische Unternehmen, sondern auch die unterschiedlichsten Staaten.
Die sog. Wirtschaftsspionage gewinnt in Zeiten wachsender technologischer Errungenschaften und Globalisierung immer mehr an Bedeutung und wird in den Medien äußerst heftig diskutiert.[1] Rechtzeitige Informationsvorsprünge spielen für Staaten in ihrem geostrategischen Wettbewerb eine unabdingbare Rolle. Nachrichtendienste übernehmen die Aufgabe der Informationslieferung, um das eigene Land voranzutreiben.[2] Sehr häufig gelangen dabei die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion in den Fokus der Betrachtung. In Russland oder der Ukraine sind Nachrichtendienste sogar gesetzlich dazu verpflichtet, die eigene Wirtschaft zu unterstützen. In Zeiten des kalten Krieges war man bestrebt, seine politische Souveränität zu stärken. Heutzutage dient dieses Machtspiel, unter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Ziele, grundsätzlich der eigenen Stellung und der Sicherung der Gesellschaft.
Horrorszenarien, insbesondere der 11. September und ähnliche Terrorakte, veranlassen das Bundesamt für Verfassungsschutz zu enormen Präventionsmaßnahmen.[3] Nicht nur die Bundesrepublik selbst, die aufgrund ihrer geopolitischen Lage und ihrer Rolle in der EU und der NATO begehrtes Aufklärungsziel fremder Geheimdienste ist, sondern auch deutsche Unternehmen, die mit ihrer Spitzentechnologie den Weltmarkt erobern, sind lukrative Angriffspunkte.
Die Definition über wirtschaftliche Stärke und Machtstellung einiger Staaten veranlasst eine Verlagerung der Spionagebetrachtung auf die Wirtschaftsebene. Durch eine solche Veränderung zeigt sich dass sich neben den „Großen“ der deutschen Wirtschaft auch kleinste Unternehmen bedroht fühlen müssen. Die Frage, von wo die meiste Gefahr ausgeht, beschäftigt vor allem, aufgrund von aktuellen Vorfällen innerhalb des Wirtschaftslebens, das Bundesamt für Verfassungsschutz, sowie die Führungsetagen der bedrohten Unternehmen. Denn häufig ist das eigene Personal die größte Gefahr.[4]
1.2 Zielsetzung der Arbeit
In der vorliegenden Arbeit wird das Thema Wirtschaftsspionage kritisch begutachtet. Unter Berücksichtigung der Grundlagen stellen die Methoden der Wirtschaftsspionage sowie die Betrachtung notwendiger und möglicher Präventionsmaßnahmen das Ziel dieser Arbeit dar.
1.3 Gang der Arbeit
In Kapitel 2 werden grundlegende Definitionen und Abgrenzungen dargestellt.
Im Anschluss daran befasst sich das Kapitel 3 zunächst mit der Existenz von Wirtschaftsspionage als Fundament für weitere Untersuchungen. Anschließend werden allgemeine Hinweise in den Fokus gerückt.
Die historische Entwicklung, die rechtliche Einordnung, sowie Ziele und Ausmaße der Wirtschaftsspionage werden in Kapitel 4 thematisiert. In diesem Zusammenhang werden die Nachrichtendienste als Informationsvehikel näher beleuchtet.
Im Kapitel 5 werden Informationsbeschaffungsmaßnahmen aufgezeigt, Träger der Wirtschaftsspionage benannt, sowie spezifische Risiken für Unternehmen dargestellt.
Im Nachfolgenden werden in Kapitel 6 sinnvolle Abwehrmechanismen und notwendige Präventionsmaßnahmen aufgezeigt.
Bezugnehmend darauf werden in Kapitel 7 repräsentative Beispiele aus der Wirtschaft aufgegriffen und erörtert.
Der Abschluss der Arbeit bildet das Kapitel 8. In einem Fazit werden die gewonnen Erkenntnisse zusammengefasst und kritisch gewürdigt.
2 Definitionen und Abgrenzungen
Die in der vorliegenden Seminararbeit behandelte Thematik der Wirtschaftsspionage ist zwar inhaltlich sehr eng mit der sog. Industriespionage verbunden, muss aber dennoch vom Begriff her abgegrenzt werden.
Um eine ausreichende Abgrenzung vornehmen zu können, bietet sich eine Differenzierung nach Initiatoren der Spionagetätigkeiten an. Grundlegend liegt der bedeutendste Unterschied darin, ob die Aktivität aus staatlichen Lagern oder der privaten Wirtschaft entstammt.[5]
Spionage existierte in Zeiten der DDR bereits als Form des politischen Widerstandes. Heutzutage bedarf es da allerdings anderer Hintergründe und Vorgehensweisen. Spionage meint heute viel mehr das systematische, verdeckte und zielgerichtete Sammeln und Auswerten von Informationen über bestimmte Sachverhalte. Man spricht allerdings erst von Spionage, wenn das Spionageobjekt nicht erkennt, dass es Opfer eines Spionageaktes ist.[6]
2.1 Wirtschaftsspionage
Für den Begriff der „Wirtschaftsspionage“ gibt es keine allgemein gültige Definition, da sie keine einheitlichen Ziele hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet Wirtschaftsspionage als „Staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen oder Betrieben.“[7]
Nachrichtendienste, wofür es keine Legaldefinition gibt, bezeichnen umgangssprachlich Behörden, die nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, um Informationen zu erhalten.[8]
Unter die Begrifflichkeit der „nachrichtendienstlichen Mittel“ fallen u.a. Vertrauensleute, geheime Informanten, Observationen, Bild- oder Tonaufzeichnungen, sowie die Überwachung des Brief- oder Postverkehrs. In Zeiten des technologischen Fortschritts ist diese Aufstellung um einige Teilbereiche zu erweitern, wie z.B.:
- Überwachung des Mobilfunks
- Internet
- Einsatz von Hackern
- Versand von E-Mails mit Spionageprogrammen (Troyaner etc.)
Dies hat natürlich zur Folge, dass die Abwehrmechanismen und die Vorbeugemaßnahmen immer weiter ausgebaut werden müssen, um sich vor solchen Attacken zu schützen. In Kapitel 6 werden wir diese Themen ausführlich durchleuchten.
2.2 Wettbewerbsspionage
Anders als bei der Wirtschaftsspionage bezeichnet man die „Wettbewerbsspionage“ oder auch „Industriespionage“ als Ausforschung, die ein Unternehmen ausübt, um Informationen über einen Wettbewerber zu erhalten.[9] Wie bereits zu Beginn genannt, lässt sich keine eindeutige Unterscheidung zur „Wirtschaftsspionage“ erkennen. Das Unterscheidungskriterium der „Wettbewerbsspionage“ liegt allerdings in dem Initiator, der hierbei hauptsächlich in der privaten Wirtschaft seinen Ursprung hat. Damit sind nicht nur direkte Konkurrenten im engeren Sinne gemeint, sondern auch Lieferanten, Abnehmer oder Wettbewerber mit Substituten.[10]
2.3 Daten, Informationen, Wissen
Bevor diese Begrifflichkeiten erläutert werden, bedarf es einer einheitlichen Einführung in die Begriffshierarchie von Daten, Informationen und Wissen. Zu Beginn muss erwähnt werden dass man Informationen und Daten, die nachrichtendienstlich genutzt werden können, nicht nur aus wissenschaftlichen Erhebungen, sondern bereits aus Gesprächen erhält. In der Wirtschaft spricht man vom sog. „Abschöpfen“. Umgangssprachlich ist dieser Vorgang unter dem Begriff des „Aushorchens“ bekannt.
2.3.1 Daten
Daten haben einen sehr geringen Informationsgehalt, da sie für sich alleine keine ausreichende Aussagekraft haben. Erst in Bezug zu einem Kontext erhalten bspw. reine Zahlen aus einem Messergebnis einen übergeordneten Sinn.
2.3.2 Informationen
Dokumentierte Daten, die untereinander in Beziehung gesetzt werden, bezeichnet man als „Informationen“. Generell können Informationen Einfluss auf den jeweiligen Empfänger nehmen; sowohl auf dessen Entscheidungen als auch auf dessen Sichtweisen.[11]
2.3.3 Wissen
Der Begriff des „Wissens“ ist wiederum nicht eindeutig definierbar, da vor allem im englischen Sprachgebrauch der Begriff „Intelligence“ mit dem deutschen „Wissen“ gleichgestellt wird und somit für Unklarheiten sorgt.
„Wissen“ ist nach Auffassung der Verfasser, das Erfassen, Verstehen, Verknüpfen und die Anwendung von Informationen.
3 Existenz von Wirtschaftsspionage
3.1 Erforderlichkeit der Überprüfung
Im April 1986, anlässlich des 30. Jahrestag des Bundesnachrichtendienstes, erklärte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl bei der Feierlichkeit, welche Bedeutung diesem in Deutschland zugemessen wird und mit welchen Aufgaben sich dieser befasst.[12] Generell wurden verschiedenste Anzeichen über die Existenz und Aufgaben von Bundesnachrichtendiensten verschwiegen oder verneint.[13]
Die Öffentlichkeit wird bewusst aus dieser Thematik raus gehalten, was anhand von fehlenden spektakulären zwischenstaatlichen Spionagevorfällen klar wird. Auch weiter greifende Maßnahmen auf strafrechtlicher Ebene werden nicht in den Medien bekannt gegeben. Daher lässt sich für unsere Arbeit nur die Vermutung aufrechterhalten, dass staatliche Spionageaktivitäten bzw. Wirtschaftsspionage existieren. Ein fundierter Sachverhalt kann nicht erbracht werden, so dass mittels ausreichender Indizien und somit hoher Wahrscheinlichkeit die Existenz von Wirtschaftsspionage nachgewiesen werden kann.[14]
3.2 Indizien für Wirtschaftsspionage
3.2.1 Allgemeine Hinweise
Hans Elmar Remberg, der Vizepräsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), erklärte im jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht, dass sich verhäuft Unternehmen als Opfer von Spionage bekennen und dringenden Beratungsbedarf haben.[15] Mittlerweile werden die Schäden, nach Informationen des Innenministeriums, auf rund 20 Mrd. Euro pro Jahr taxiert.[16]
Dem BfV und den Verfassungsschutzbehörden der Länder obliegen nachrichtendienstliche Aufgaben, welche die innere Sicherheit der Bundesrepublik sicherstellen sollen.[17] In dem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht wird ausgedehnt darüber berichtet, welche wirtschaftlichen und nachrichtendienstlichen Spionageaktivitäten im abgelaufenen Jahr bekannt geworden sind. Allein dieser wiederkehrende Bericht lässt die Existenz von Spionage nicht nur vermuten, sondern bestätigt sie in schriftlicher Form.
Im Verfassungsschutzbericht 2006 wird neben der damaligen und aktuellen Entwicklung von Wirtschaftsspionage auch auf weitere informative Aspekte eingegangen. Es werden hauptsächlich Gefahren benannt und Warnungen, ggf. auch erforderliche Verhaltensweisen, ausgesprochen.[18]
Der CDU-Abgeordnete des Bundestages Bernd Schmidbauer, der im Jahre 1998 als Geheimdienstkoordinators im Bundeskanzleramt tätig war, gab einen entscheidenden Hinweis zur Existenz von Wirtschaftsspionage. „008“, so wie er wegen seiner forschen Art genannt wurde, warnte die Bundesrepublik und derer Wirtschaftsunternehmen vor staatlichen Spionageaktivitäten aus Amerika, Frankreich und Großbritannien.[19]
Abschließend bleibt noch zu erwähnen, dass spätestens durch die Debatten über sog. „Lauschangriffe“ in den Medien, in denen die Bundesnachrichtendienste kritisch beäugt werden, wohl auch die letzten Zweifel über die Existenz von Wirtschaftspionage erloschen sind.
3.2.2 Das Abhörsystem ECHELON
Am 06. Januar 1998 berichtete eine Studie des Europäischen Parlaments von einem Abhörsystem der National Security Agency (NSA), einem amerikanischen Geheimdienst. Bis dato war flächendeckendes Ausspionieren nur ein Gerücht.
ECHELON ist ein elektronisches Abhörsystem das zur globalen Überwachung von elektronischer Kommunikation. Es unterstützt seit Anfang der 80er Jahre die NSA in ihren Aufgabenfeldern. Berichten zufolge, wird das ECHELON-System sogar im Rahmen des UKUSA–Abkommens von den USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Großbritannien zu Zwecken von Wirtschafts- und Wettbewerbsspionage, genutzt.[20] Im Jahre 1948 wurde dieses Abkommen zum Austausch nachrichtendienstlicher Informationen zwischen den beteiligten Staaten und zur Nutzung von Kommunikationssicherheitstechnologie geschlossen.[21]
Das System unterscheidet sich von anderen nachrichtendienstlichen Abhörsystemen durch zwei prägnante Merkmale. Zum einen soll es die Fähigkeit der totalen Überwachung bieten; d.h. das unabhängig von ihrer Form und ihrem Partner jede Nachricht abgefangen bzw. abgehört werden kann.[22] Der zweite entscheidende Unterschied liegt in der globalen Funktionsweise. Durch das Miteinander mehrerer Staaten und die dadurch entstehende internationale Nutzung ist ein Mehrwert und ein großer Vorsprung gegenüber nationalen Systemen wahrzunehmen.[23]
Diskussionen über die Erlaubnis des ECHELON–Systems und die daraus resultierenden Gefahren für jedes Individuum sind seit jeher nicht mehr wegzudenken. Das Problem liegt darin begründet, dass das Abhörsystem, aufgrund des internationalen Zusammenschlusses UKUSA in einem rechtsfreien Raum agiert. Mittlerweile spricht man von rund 120 Satellitensysteme die zu diesem Zwecke genutzt werden.[24]
Selbst in der Bundesrepublik, genauer gesagt in Bad Aibling kurz vor Rosenheim, steht eine der größten NSA–Schaltzentralen außerhalb der USA. Welche Informationen über die Bundesrepublik durch diese Bodenstation bereits an die USA oder andere Staaten gelangt sind, bleibt uns bis zum heutigen Zeitpunkt verborgen.
4 Wirtschaftsspionage
4.1 Historischer Überblick
Die Entwicklung des „Kundschaftens“ ist schon fast so alt wie die Menschheit. So berichtet man im Alten Testament, dass Moses eine Vielzahl von Kundschaftern in die Welt schickte, um das Land zu erkunden, was der ehrwürdige Herr seinem Volk versprochen hatte. Auch im weiteren Zeitverlauf ergaben sich zahlreiche Beispiele. Bereits 500 Jahre n. Chr. entstanden durch den illegalen Export chinesischer Seidenraupen seitens einer chinesischen Prinzessin nach Indien erste Formen der hier beschriebenen Wirtschaftsspionage. Das 13. Jahrhundert wird überschattet von der ersten Werksspionage. Auslöser war der Hansebund, welcher durch Informanten versuchte über die Warensituation anderer Handelsstädte in Kenntnis gesetzt zu werden.[25]
Unterschiedlichste Nationalitäten sprangen von Zeit zu Zeit auf den Zug auf und praktizierten ihrerseits ebenfalls die Ausspähung von wirtschaftlichen Geheimnissen. Ein französischer Jesuitenmönch informierte sich detailliert über die Porzellanproduktion der Chinesen, um sie im eigenen Land anzuwenden.[26] Einer der wohl bedeutendsten Spionageakte ereignete sich im 1. Weltkrieg, als sich die Franzosen durch Einsatz eines Spions Details über die Produktion von Kampfgas und Gasgranaten bei Krupp erschlichen. Somit konnten sie mit der Forschung und Entwicklung von Gegenmitteln starten.[27]
Dadurch zeigt sich, welche Bedeutung Wirtschaftsspionage für einzelne Volkswirtschaften hatte und auch teilweise in der heutigen Zeit in Form von Produktpiraterie noch immer hat.
Immer häufiger ist Deutschland Angriffsziel, vor allem aus dem asiatischen aber mittlerweile sogar auch aus dem algerischen Raum. Diese Volkswirtschaften konzentrieren sich klar auf die qualitativ hochwertigen Produkte aus dem Hochtechnologiebereich.
4.2 Rechtliche Grundlagen
Bei der rechtlichen Einordnung von Wirtschaftsspionage lassen sich zwei Teilbereiche unterscheiden. Zum einen spricht man von der völkerrechtlichen, zum anderen von nationalrechtlichen Einordnung.
Die völkerrechtliche Einordnung beschäftigt sich mit der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Souveränität eines Staates. Es ist zu beachten, dass nur der Staat auf seinem eigenen Hoheitsgebiet walten darf. Aufgrund eines fehlenden Wirtschaftsspionageverbots gilt ein Verstoß nur bei Verletzung der gerade genannten Souveränität. Doch was gilt in Zusammenhang mit dem beschriebenen ECHELON-System, wenn man dieses einsetzt? Da man sich hier außerhalb des Territoriums des Zielstaates befindet, wird die Souveränität nicht eingeschränkt oder gar verletzt.[28]
Anders zu bewerten ist jedoch der Einsatz eines Spions, der in den Unternehmen seinen Spionageaktivitäten im Namen des eigenen Landes freien Lauf lässt. Hierbei wird klar das Territorialprinzip verletzt, denn nur der eigene Staat darf solche Maßnahmen veranlassen und ausüben.
Einen sehr hohen Grad an Verletzungen erleidet das Wirtschaftsabkommen der WTO, welches einen barrierefreien internationalen Handel ermöglicht. Wirtschaftsspionage zwischen einzelnen Vertragsparteien zur Erlangung von Informationsvorsprüngen oder Wettbewerbsvorteilen würde das Abkommen im hohen Maße verletzen.
Generell zeigt sich, dass die Zulässigkeit der Wirtschaftsspionage von ihrer Form abhängig ist.[29]
Nach nationalem Recht sieht die Behandlung von Wirtschaftsspionage anders aus. Man muss hier klar zwischen eigenen und fremden nachrichtendienstlichen Handlungen unterscheiden. Fremde Aktivitäten sind dabei auf das eigene Staatsgebiet zu beziehen.
4.2.1 Eigene Spionagehandlungen
Um das eigene Land zu schützen und die im Grundgesetz verankerten Werte und Normen zu wahren, hat Deutschland zur Abwehr von Wirtschaftsspionage diverse Kontrollmechanismen eingeführt.
Die Abwehrprävention erfolgt z.B. durch den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz oder den militärischen Abschirmdienst, neben den allgemeinen Polizeibehörden. Unter Berücksichtigung des Verfassungsschutzes sind die von den Behörden ausgeführten Handlungen erlaubt.
4.2.2 Ausländische Spionagehandlungen
Allerdings ist eine rechtliche Einordnung nicht problemlos möglich, da unterschiedliche Rechtsempfinden vorherrschen. Spionage auf eigenem Territorium ist nach völkerrechtlichem und auch nach deutschem Rechtsempfinden erlaubt, jedoch werden ausländische Spionageaktivitäten auf das Strengste untersagt und sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt. Allerdings werden nur die kleinen Fische, die Agenten, und nicht die Auftraggeber, die jeweiligen Staaten, zur Rechenschaft gezogen, da dies aufgrund der Staatenimmunität nicht möglich ist.
Gemäß des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sind für entlarvte Agenten neben Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren auch Schadensersatzansprüche möglich.[30]
4.3 Die Ziele von Wirtschaftsspionage
Wie bereits in den Grundlagen näher erläutert, ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendienste ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben damit beschäftigt, sich Informationsvorsprünge zu verschaffen. In diesem Kapitel wird auf die Ziele von Wirtschaftsspionage eingegangen, was jedoch schwierig zu konkretisieren sein wird, da es keine einheitlichen Ziele gibt. Es sind nicht allein hochsensible Informationen oder Neuentwicklungen, sondern vielmehr der jeweilige technologische Stand der handelnden Staaten, der das Interesse weckt.
Um eine Differenzierung bzgl. der Ziele zu schaffen, betrachten die Verfasser zwei unterschiedliche Interessenlagen. Zum einen wird das Interesse von hochentwickelten Nationen und zum anderen von technisch weniger entwickelten Staaten beleuchtet. Die Zweiteilung nach dem technischen Entwicklungsstand lässt zum Beispiel erkennen, warum fremde Nationen an der Ausspähung deutscher Unternehmen interessiert sind. Nationen wie z.B. die USA, Frankreich oder Großbritannien, die auf einem technisch hohen Entwicklungsstand sind, interessieren sich primär für Folgendes:[31]
[...]
[1] Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz [Hrsg.] (2003), S. 6.
[2] Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz [Hrsg.] (2006), S. 1.
[3] Vgl. Handelsblatt vom 06.02.2002 S. b04.
[4] Vgl. http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,518674,00.html.
[5] Vgl. Meissinger, J. (2006), S. 7.
[6] Vgl. Fricke, K.W. (1989), S. 146.
[7] Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz [Hrsg.] (2006), S. 2.
[8] Vgl. Meissinger, J. (2006), S. 7.
[9] Vgl. Meissinger, J. (2006), S. 8 f.
[10] Vgl. Lux, C., Peske, T. (2002), S. 30.
[11] Vgl. Meissinger, J. (2006), S. 10.
[12] Vgl. Beier, G.M. (1987), S. 43.
[13] Vgl. Ulfkotte, U. (1998), S. 23.
[14] Vgl. Sule, S. (2006), S. 31.
[15] Vgl. Handelsblatt vom 26./27./28.Oktober 2007, S. 18.
[16] Vgl. Handelsblatt vom 26./27./28.Oktober 2007, S. 18.
[17] §§ 1, 3 I Nr.1-3 BVerfSchG.
[18] Bundesamt für Verfassungsschutz [Hrsg.] (2006), S. 300 ff.
[19] Vgl. http://www.zeit.de/1998/28/199828.spionage.neu_.xml.
[20] Vgl. http://hp.kairaven.de/miniwahr/echelon-index.html.
[21] Vgl. Europäisches Parlament (2001), S. 140.
[22] Vgl. Europäisches Parlament (2001), S. 26.
[23] Vgl. Europäisches Parlament (2001), S. 27.
[24] Vgl. http://squat.net/gib/echelon/technisches.html.
[25] Vgl. Ulfkotte, U. (2001), S.331 f.
[26] Vgl. Meissinger, J. (2006), S. 23.
[27] Vgl. Ulfkotte, U. (2001), S.331 f.
[28] Vgl. Sule, S. (2006), S.85.
[29] Vgl. Sule, S. (2006), S.96.
[30] Vgl. Sule, S. (2006), S.166 f.
[31] Vgl. Meissinger, J. (2006), S. 24.
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