Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Ausgestaltung der Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen nach der DAC 6-Richtlinie im deutschen Recht. Dabei wird vor allem auf die persönliche und sachliche Meldepflicht der DAC 6-Vorgaben eingegangen. Die Arbeit mündet in einer kritischen Würdigung der Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen.
Die Pflicht zur Anzeige grenzüberschreitender Steuergestaltungen, die seit 2020 in den § 138d - § 138k AO normiert ist, ist im internationalen Vergleich keinesfalls neu. In Ländern wie Großbritannien oder den USA gehören Anzeigepflichten seit längerer Zeit zum Kanon der steuerlichen Compliance. Die Gesetzeseinführung basiert auf der Umsetzung der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/822 in nationales Recht. Die Vorschriften sind zum einen Teil der politischen Reaktion auf die Skandalmeldungen der Panama- und Paradise-Papers, zum anderen Ausfluss des Aktionsfeldes 12 der G20-Staaten und der OECD zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS), das den Steuerpflichtigen zur Offenlegung von aggressiven Steuersparmodellen verpflichtet. Die Einführung der Vorschriften ist vom Gedanken geleitet, Steuergestaltungen für die Verwaltungen transparenter zu machen. Weiterhin haben die Vorschriften das Ziel, die Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer zu verhindern und die Besteuerung von Gewinnen in Deutschland zu schützen. Daraus lassen sich drei zentrale Zwecke ableiten: die Identifikation von Steuerpflichtigen, die überprüfungsbedürftige Steuergestaltungen verwirklichen (veranlagungsunterstützende Funktion), die Informationsbeschaffung für zukünftige Gesetzgebungsverfahren zum Füllen von Gesetzeslücken (rechtspolitische Funktion) und die abschreckende Wirkung mit Ziel des Verhinderns steueraggressiver Gestaltungen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Persönliche Meldepflicht
- Meldepflicht des Intermediärs
- Subsidiäre Meldepflicht des Nutzers
- Sachliche Meldepflicht
- Definition der „Grenzübergreifenden Steuergestaltung“
- Ausgewähltes allgemeines Kennzeichen in Verbindung mit „Main-Benefit-Test“
- Ausgewähltes spezifisches Kennzeichen ohne „Main-Benefit-Test“
- Kritische Würdigung der Zwecksetzung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen gemäß § 138d-§ 138k AO. Die Arbeit analysiert die gesetzlichen Bestimmungen, deren Zielsetzung und die damit verbundenen Problemfelder. Der Fokus liegt auf der Klärung der Meldepflicht für Intermediäre und Nutzer sowie der Definition des Begriffs „grenzüberschreitende Steuergestaltung“.
- Klärung der persönlichen Meldepflicht (Intermediär und Nutzer)
- Definition und Abgrenzung des Begriffs „grenzüberschreitende Steuergestaltung“
- Analyse ausgewählter Kennzeichen für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
- Bewertung der Zwecksetzung der Anzeigepflicht
- Gegenüberstellung der angestrebten Ziele und der induzierten Problemfelder
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Arbeit befasst sich mit der seit 01.01.2020 geltenden Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§ 138d-§ 138k AO), die im Kontext internationaler Entwicklungen wie den Panama- und Paradise Papers und der BEPS-Initiative der G20-Staaten und OECD steht. Sie untersucht die drei zentralen Zwecke der Anzeigepflicht: die Identifikation steuerpflichtiger Gestaltungen, die Informationsbeschaffung für zukünftige Gesetzgebung und die abschreckende Wirkung. Die Arbeit konzentriert sich auf die Klärung der Meldepflicht und der Definition von „grenzüberschreitender Steuergestaltung“, wobei das Meldeverfahren und weitere Kennzeichen explizit ausgeklammert werden.
Persönliche Meldepflicht: Dieses Kapitel untersucht, wer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung melden muss. Im Mittelpunkt steht die primäre Meldepflicht des Intermediärs, definiert als jeder, der eine solche Gestaltung vermarktet, konzipiert, organisiert, bereitstellt oder deren Umsetzung verwaltet. Die Arbeit analysiert die einzelnen Alternativen dieser Definition und zeigt die begriffliche Unschärfe auf, die durch den Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen wurde, um eine möglichst weitreichende Erfassung zu gewährleisten. Die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der einzelnen Tatbestandsmerkmale werden detailliert dargestellt. Die Analyse deutet auf eine bewusst weit gefasste Definition des Intermediärs hin, um die Effektivität der Meldepflicht zu erhöhen.
Schlüsselwörter
Anzeigepflicht, grenzüberschreitende Steuergestaltung, § 138d-§ 138k AO, Intermediär, Meldepflicht, Steuergestaltung, BEPS, Panama Papers, Paradise Papers, G20, OECD, Compliance.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Seminararbeit: Anzeigepflicht Grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§ 138d-§ 138k AO)
Wer muss grenzüberschreitende Steuergestaltungen melden?
Die primäre Meldepflicht liegt beim Intermediär. Dies umfasst jeden, der eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vermarktet, konzipiert, organisiert, bereitstellt oder deren Umsetzung verwaltet. Die Definition des Intermediärs ist bewusst weit gefasst, um eine möglichst umfassende Erfassung zu gewährleisten. Eine subsidiäre Meldepflicht besteht auch für den Nutzer, falls der Intermediär nicht meldet.
Was versteht man unter „grenzüberschreitender Steuergestaltung“?
Die Seminararbeit analysiert die Definition dieses Begriffs im Detail. Es werden ausgewählte allgemeine und spezifische Kennzeichen untersucht, die zur Identifizierung solcher Gestaltungen herangezogen werden. Der „Main-Benefit-Test“ spielt dabei eine wichtige Rolle.
Welche Ziele verfolgt die Anzeigepflicht?
Die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen verfolgt drei zentrale Zwecke: die Identifizierung steuerpflichtiger Gestaltungen, die Informationsbeschaffung für zukünftige Gesetzgebung und die abschreckende Wirkung auf Steuervermeidung.
Welche Themen werden in der Seminararbeit behandelt?
Die Seminararbeit untersucht die gesetzlichen Bestimmungen der Anzeigepflicht gemäß § 138d-§ 138k AO, analysiert deren Zielsetzung und die damit verbundenen Problemfelder. Schwerpunkte sind die Klärung der Meldepflicht für Intermediäre und Nutzer sowie die Definition des Begriffs „grenzüberschreitende Steuergestaltung“. Das Meldeverfahren und weitere spezifische Kennzeichen werden explizit ausgeklammert.
Welche Kapitel umfasst die Seminararbeit?
Die Seminararbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel zur persönlichen Meldepflicht (Intermediär und Nutzer), ein Kapitel zur sachlichen Meldepflicht (Definition von „grenzüberschreitender Steuergestaltung“ und Analyse ausgewählter Kennzeichen) und eine kritische Würdigung der Zwecksetzung der Anzeigepflicht.
In welchem Kontext steht die Anzeigepflicht?
Die Anzeigepflicht steht im Kontext internationaler Entwicklungen wie den Panama- und Paradise Papers und der BEPS-Initiative der G20-Staaten und OECD. Sie soll der Steuervermeidung entgegenwirken.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Seminararbeit?
Anzeigepflicht, grenzüberschreitende Steuergestaltung, § 138d-§ 138k AO, Intermediär, Meldepflicht, Steuergestaltung, BEPS, Panama Papers, Paradise Papers, G20, OECD, Compliance.
- Quote paper
- Janik Schlöder (Author), 2020, Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen nach § 138d - § 138k AO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1144037