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Repräsentation von Herrschaft im Mittelalter

Mit einem Vergleich zum Repräsentationsmodus des Demokratieprinzips des Grundgesetzes

Titre: Repräsentation von Herrschaft im Mittelalter

Dossier / Travail de Séminaire , 2006 , 22 Pages , Note: 15 Punkte

Autor:in: Referendar jur. Alexander Krey (Auteur)

Droit - Autres systèmes juridiques, Comparaison de droits
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In Deutschland gibt es keinen terminologischen Konsens zum Begriff der Repräsentation.1 Im Grundsatz kann aber zwischen einer stärker rechtlich-politischen Sichtweise als Stellvertretung sowie einer mehr theologischen Betrachtungsart als Vergegenwärtigung vorgegebener Ideen und Ordnungsstrukturen unterschieden werden.2 Beiden Bedeutungsweisen liegt als gemeinsame Wurzel der lateinische Begriff repraesentatio zu Grunde. Auch wenn beide Formen des Wortgebrauchs begrifflich sehr wohl unterschieden werden können und auch müssen, so sind sie im Mittelalter wie überhaupt Staat und Kirche eng mit einander verbunden und kaum zu trennen. Repräsentation bedeutete für die Herrschenden des Mittelalters in einem sehr starkem Maße die Sichtbarmachung der sozialen Stellung, da der die Herrschaft legitimierende Konsens kein auf ewig erlangter Status war, sondern fortwährend hergestellt und herbeigeführt werden musste.3 Die Notwendigkeit der Vergegenwärtigung von Herrschaft folgte aus der ständigen Notwendigkeit der Legitimation der Herrschaft.4 Zeremoniell und Symbolik als Repräsentationsmittel spielten daher eine große, wenn nicht sogar beherrschende Rolle bei den großen Staatsaktionen des Reiches und der Territorien: So wurden die Reichsfürsten mittels der Übergabe einer Fahne belehnt, der Ritterschlag geschah durch Berührung mit der ritterlichen Waffe des Schwertes und die Kurfürsten bekundeten dem Kaiser ihre Unterwerfung, indem sie ihm als Marschall, Kämmerer, Truchseß und Mundschenk symbolisch dienten.5 Diese reichhaltige Symbolik veranschaulichte Rechtsgeschäfte und machte so das Herrschafts- und Anhängigkeitsverhältnis für jedermann sinnlich wahrnehmbar.6 Mittels dieser Symbolik wurde Herrschaft repräsentiert und Rechtssicherheit erst ermöglicht.7 Im Grunde genommen wurde nicht darstellbares Recht über das Mittel der Symbolik in eine darstellbare Form überführt. Repräsentation war hierbei auch zugleich Kommunikation:8 In der mittelalterlichen Gesellschaft musste sich der Mensch fortwährend durch die Darstellung dessen ausweisen, was er war und zu sein beanspruchte.9

1 Hofmann 2003, S. 16.
2 Wenzel 2005, S. 27.
3 vgl. Sauter 2003, S. 11.
4 Sauter 2003, S. 11.
5 Andermann, AmrhKG 1990, S. 125 (125).
6 vgl. Andermann, AmrhKG 1990, S. 125 (125).
7 Becker, HRG IV, Sp. 337 (338).
8 Sauter 2003, S. 12 f.
9 Wenzel 2005, S. 11.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung und Zielsetzung der Arbeit

B. Herrschaftsrepräsentation mittels sakraler Bauten

I. Dombau in Lübeck unter Heinrich dem Löwen

II. Gründung des Klosters Tulln durch König Rudolf

C. Repräsentation von Herrschaft in Korporationen

I. mittelalterliche Korporationslehre

II. Repräsentation durch das Haupt

III. Repräsentation durch den Körper

IV. Das Volk der Bundesrepublik im Vergleich zur universitas

1. Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes

2. Das Bundesvolk des Art. 20 Abs. 2 GG und die universitas

V. Repräsentation durch den Bundespräsidenten

VI. Repräsentation durch den Bundestag

D. Schlusswort

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Kontinuitäten und Transformationen der Repräsentation von Herrschaft vom Mittelalter bis zum modernen Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie Herrschaftsverhältnisse symbolisch vergegenwärtigt werden und inwieweit mittelalterliche Konstruktionen von Korporationen und politischer Repräsentation als Grundlage für moderne staatliche Strukturen dienen.

  • Die Funktion von Zeremoniell und Symbolik als Mittel politischer Kommunikation.
  • Die Rolle sakraler Bauten als Instrument zur Legitimierung von Herrschaftsansprüchen.
  • Die Übertragbarkeit der mittelalterlichen Korporationslehre (universitas) auf das moderne Staatsvolk.
  • Die verschiedenen Ausprägungen der Repräsentation durch das Haupt, den Körper und gewählte Organe.

Auszug aus dem Buch

I. mittelalterliche Korporationslehre

Nachdem der augustinische Dualismus von Zeit und Ewigkeit durch die Scholastik überwunden worden war, unterschied die mittelalterliche Philosophie drei zeitliche Kategorien: aeternitas, aevum und tempus. Die aeternitas, die Ewigkeit, war das zeitlose Jetzt-und-Immerdar Gottes, die Zeit, tempus, demgegenüber die Endlichkeit dieser Welt, die von der Schöpfung bis zum Jüngsten Gericht währte. Die neue Kategorie des aevum war zugleich auch eine großartige Neuerung, denn es war die Heimat der Engel und himmlischen Intelligenzen und überbrückte so die im augustinischen Dualismus unüberbrückbare Kluft zwischen Zeit und Ewigkeit. Die Engel waren nach der mittelalterlichen Vorstellung zwar wie der Mensch von Gott geschaffen worden, hatten aber Anteil an Gottes Ewigkeit, d.h. waren ewige, körperlose Wesen, die das Jüngste Gericht überdauern konnten. Die juristische Korporationenlehre jener Zeit schloss an eben diese Vorstellung des aevum an.

Die personifizierten Kollektive waren Aktualisierungen der Engelsfiktionen, denn auch die fiktiven juristischen Personen waren unsichtbar, ewig und unsterblich. Die universitas wurde als ein körperschaftliches Kollektivum, eine Verbindung einer Vielzahl von Personen in einem Körper gesehen, der durch einen für sie handelnden Kurator Rechte und Pflichten übertragen werden konnten. Baldus verstand daher auch das Volk als eine Kollektion von Menschen in einem mystischen Körper. Die universitas war kontinuierlich, d.h. sie war durch eine Aufeinanderfolge ihrer Mitglieder definiert und daher beinahe ewig und auch wenn alle Mitglieder ersetzt worden waren, so blieb der Körper dennoch derselbe. Der mystische Leib umfasste aber nicht nur die Lebenden, sondern auch die verstorbenen Mitglieder und sogar die Generationen von noch Ungeborenen. Aus diesem Grunde war die universitas rechtlich unsterblich. Schon die accursische ‚glossa ordinaria’ erkannte dieses Prinzip der Identität trotz oder in Wechseln an.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung und Zielsetzung der Arbeit: Diese Einführung erläutert den Begriff der Repräsentation im mittelalterlichen Kontext und dessen Funktion als Kommunikationsmittel zur Legitimation von Herrschaft.

B. Herrschaftsrepräsentation mittels sakraler Bauten: Das Kapitel analysiert anhand von Beispielen wie dem Lübecker Dom und dem Kloster Tulln, wie Architektur zur Sichtbarmachung von Macht und zur suggerierten Anwesenheit des Herrschers genutzt wurde.

C. Repräsentation von Herrschaft in Korporationen: Der Hauptteil untersucht die theoretischen Grundlagen der mittelalterlichen Korporationslehre und überträgt diese Konzepte auf moderne Strukturen wie das Wahlvolk, den Bundespräsidenten und den Bundestag.

D. Schlusswort: Das Fazit stellt fest, dass wesentliche Merkmale der mittelalterlichen Herrschaftsrepräsentation in modifizierter Form im demokratischen Verfassungsstaat fortbestehen.

Schlüsselwörter

Repräsentation, Herrschaft, Mittelalter, Korporationslehre, universitas, Legitimation, Symbolik, Zeremoniell, Bundesvolk, Demokratieprinzip, Verfassungsstaat, politische Kommunikation, caput-Repräsentation, corpus-Repräsentation, Identität.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die historischen und rechtlichen Kontinuitäten zwischen mittelalterlichen Formen der Herrschaftsrepräsentation und den Repräsentationsmechanismen des modernen deutschen Verfassungsstaates.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zu den Schwerpunkten zählen die Bedeutung sakraler Bauten für die Machtinszenierung, die juristische Theorie mittelalterlicher Korporationen sowie die staatstheoretische Einordnung des Bundesvolkes und der Verfassungsorgane.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel besteht darin, aufzuzeigen, wie Herrschaft durch Symbole und Repräsentationsorgane sowohl im Mittelalter als auch in der Gegenwart legitimiert wird und welche theoretischen Brücken sich zwischen diesen Epochen schlagen lassen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche und staatsrechtliche Untersuchung, die philosophische Konzepte der Korporationslehre mit verfassungsrechtlichen Leitentscheidungen und historischen Belegen verknüpft.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von sakraler Architektur als Herrschaftssymbolik sowie eine detaillierte Analyse der Korporationslehre, angewandt auf das moderne Bundesvolk und die Funktionen von Bundespräsident und Bundestag.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Repräsentation, Herrschaft, Korporationslehre, universitas, Legitimation und Symbolik.

Inwiefern unterscheidet sich das mittelalterliche vom modernen Volksverständnis?

Während im Mittelalter die Legitimation transzendental begründet war, basiert sie im modernen Verfassungsstaat rational auf dem Willen der Gemeinschaft; die strukturelle Analogie der 'universitas' bleibt jedoch bestehen.

Warum wird der Dombau in Lübeck als Fallbeispiel herangezogen?

Er dient als Beispiel für den Einsatz sakraler Bauten als 'symbolisches Kapital', durch das Heinrich der Löwe seine Herrschaft im Machtgefüge des Reiches manifestieren und legitimieren wollte.

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Résumé des informations

Titre
Repräsentation von Herrschaft im Mittelalter
Sous-titre
Mit einem Vergleich zum Repräsentationsmodus des Demokratieprinzips des Grundgesetzes
Université
University of Frankfurt (Main)
Cours
Recht und Repräsentation
Note
15 Punkte
Auteur
Referendar jur. Alexander Krey (Auteur)
Année de publication
2006
Pages
22
N° de catalogue
V114320
ISBN (ebook)
9783640149278
ISBN (Livre)
9783640149742
Langue
allemand
mots-clé
Repräsentation Herrschaft Mittelalter Recht Repräsentation
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Referendar jur. Alexander Krey (Auteur), 2006, Repräsentation von Herrschaft im Mittelalter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114320
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Extrait de  22  pages
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