Der zentrale Begriff der bildungstheoretischen Didaktik ist der Bildungsbegriff. Dieser neue Bildungsbegriff wurde auf der Grundlage der klassischen Bildungstheorien neu definiert. Als klassische Bildungstheoretiker sind dabei beispielsweise Wilhelm von Humboldt (1767-1835), Johann H. Pestalozzi (1746-1827), Friedrich D. E. Schleiermacher (1768-1834) oder Johann F. Herbart (1776-1841) zu nennen.
Gemeinsame Charakteristika der klassischen Bildungstheorien sind :
Bildung zielt auf die Befähigung zu vernünftiger Selbstbestimmung (Begriff der Selbsttätigkeit)
Bildung wird im Rahmen der historisch-gesellschaftlich-kulturellen Gegebenheiten erworben
Bildung kann jede(r) nur für sich selbst erwerben
der Bildungsprozess erfolgt in der Gemeinschaft
Zusammengefasst kann man sagen: Allgemeinbildung bezeichnet die Fähigkeit eines Menschen, kritisch, sachkompetent, selbstbewusst und solidarisch zu denken und zu handeln.
(Abb. in Downloadformular enthalten.]
1959 formulierte Klafki seine Forderung nach kategorialer Bildung. Kategoriale Bildung ist der Versuch Klafkis, den Einseitigkeiten vorwiegend objektbezogener (materialer) und vorwiegend subjektbezogener (formaler) Didaktiken durch die Verbindung beider Ansätze zu entgehen.
"Bildung (...) muss als selbsttätig erarbeiteter und personal verantworteter Zusammenhang dreier Grundfähigkeiten verstanden werden:
als Fähigkeit zur Selbstbestimmung jedes einzelnen über seine individuellen Lebensbeziehungen und Sinndeutungen zwischenmenschlicher, beruflicher, ethischer, religiöser Art.
als Mitbestimmungsfähigkeit, insofern jeder Anspruch, Möglichkeit und Verantwortung für die Gestaltung unserer gemeinsamen kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse hat.
als Solidaritätsfähigkeit, insofern der eigene Anspruch auf Selbst- und Mitbestimmung nur Gerechtfertigt werden kann, wenn er nicht nur mit der Anerkennung, sondern mit dem Einsatz für diejenigen und dem Zusammenschluss mit ihnen verbunden ist, denen eben solche Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten aufgrund gesellschaftlicher Verhältnisse, Unterpriveligierung, politischer Einschränkungen oder Unterdrückungen vorenthalten oder begrenzt werden." (Klafki, "Neue Studien zur Bildungstheorie und Didaktik", 1994, S. 52)
Weiter schreibt er:
[...]
Inhalt
1. Der Bildungsbegriff als zentraler Begriff
2. Anthropologische Grundannahmen
3. Wissenschaftstheoretischer Hintergrund
4. Phasen der Modellentwicklung
5. Der Stellenwert der Schüler/Innen im Unterrichts-planungskonzept von Klafki:
6. Die Aufgaben und Funktionen der Lehrer im Bildungstheoretischen Modell
7. Welchen Stellenwert haben die Sachen (Unterrichtsinhalte, / -themen) ?
8. Beeinflussung durch andere didaktische Modelle
9. Brauchbarkeit/ Zweckmäßigkeit des Modells
10. Literatur
1. Der Bildungsbegriff als zentraler Begriff
Der zentrale Begriff der bildungstheoretischen Didaktik ist der Bildungsbegriff.
Dieser neue Bildungsbegriff wurde auf der Grundlage der klassischen Bildungstheorien neu definiert.
Als klassische Bildungstheoretiker sind dabei beispielsweise Wilhelm von Humboldt (1767-1835), Johann H. Pestalozzi (1746-1827), Friedrich D. E. Schleiermacher (1768-1834) oder Johann F. Herbart (1776-1841) zu nennen.
Gemeinsame Charakteristika der klassischen Bildungstheorien sind :
- Bildung zielt auf die Befähigung zu vernünftiger Selbstbestimmung (Begriff der Selbsttätigkeit)
- Bildung wird im Rahmen der historisch-gesellschaftlich-kulturellen Gegebenheiten erworben
- Bildung kann jede(r) nur für sich selbst erwerben
- der Bildungsprozess erfolgt in der Gemeinschaft
Zusammengefasst kann man sagen: Allgemeinbildung bezeichnet die Fähigkeit eines Menschen, kritisch, sachkompetent, selbstbewusst und solidarisch zu denken und zu handeln.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1959 formulierte Klafki seine Forderung nach kategorialer Bildung.
Kategoriale Bildung ist der Versuch Klafkis, den Einseitigkeiten vorwiegend objektbezogener (materialer) und vorwiegend subjektbezogener (formaler) Didaktiken durch die Verbindung beider Ansätze zu entgehen.
"Bildung (...) muss als selbsttätig erarbeiteter und personal verantworteter Zusammenhang dreier Grundfähigkeiten verstanden werden:
- als Fähigkeit zur Selbstbestimmung jedes einzelnen über seine individuellen Lebensbeziehungen und Sinndeutungen zwischenmenschlicher, beruflicher, ethischer, religiöser Art.
- als Mitbestimmungsfähigkeit, insofern jeder Anspruch, Möglichkeit und Verantwortung für die Gestaltung unserer gemeinsamen kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse hat.
- als Solidaritätsfähigkeit, insofern der eigene Anspruch auf Selbst- und Mitbestimmung nur Gerechtfertigt werden kann, wenn er nicht nur mit der Anerkennung, sondern mit dem Einsatz für diejenigen und dem Zusammenschluss mit ihnen verbunden ist, denen eben solche Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten aufgrund gesellschaftlicher Verhältnisse, Unterpriveligierung, politischer Einschränkungen oder Unterdrückungen vorenthalten oder begrenzt werden." (Klafki, "Neue Studien zur Bildungstheorie und Didaktik", 1994, S. 52)
Weiter schreibt er:
"Allgemeinbildung muss verstanden werden als Aneignung der die Menschen gemeinsam angehenden Frage- und Problemstellungen ihrer geschichtlich gewordenen Gegenwart und der sich abzeichnenden Zukunft und als Auseinandersetzung mit diesen gemeinsamen Aufgaben, Problemen, Gefahren." (Klafki, "Neue Studien zur Bildungstheorie und Didaktik", 1991, S. 53)
Diese Probleme formuliert Klafki in seinen "E pochaltypischen Schlüsselproblemen" :
- Friedensfrage/ Problem der Friedenssicherung
- Umweltfrage
- Problem der gesellschaftlich produzierten Ungleichheit
- Gefahren und Möglichkeiten der neuen techn. Steuerungs-, Informations- und Kommunikationsmedien
- Erfahrung der Liebe, der menschl. Sexualität,... im Spannungsfeld zwischen individuellem Glücksanspruch, zwischenmenschl. Verantwortung und der Anerkennung des/ der anderen.
2. Anthropologische Grundannahmen
Das Menschenbild der bildungstheoretischen Didaktik ist abgeleitet aus den Ideen der Aufklärung, des Neuhumanismus sowie aus den klassischen Bildungstheorien. Als zentrale Begriffe ergeben sich hieraus Selbstbestimmung, Freiheit, Emanzipation, Autonomie, Mündigkeit, Vernunft sowie Selbsttätigkeit. (KLAFKI 1994, S. 19) Entsprechend wird der zentrale Begriff Bildung verstanden als „Befähigung zu vernünftiger Selbstbestimmung, (...) Emanzipation von Fremdbestimmung (...), als Befähigung zur Autonomie, zur Freiheit des eigenen Denkens und eigener moralischer Entscheidungen.“ (Ebd.) Im Sinne der Aufklärung wird Selbsttätigkeit als die zentrale Vollzugsform des Bildungsprozesses angesehen: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen !“ (KANT 1784; vgl. KLAFKI 1994, S. 19). Als Vertreter der klassischen Bildungstheoretiker beschreibt auch Wilhelm von Humboldt im Jahre 1797 als Aufgabe der Bildung, den Menschen zu einem „freien und selbsttätigen Wesen“ heranzubilden. Der Mensch wird also als ein freies, zur vernünftigen Selbstbestimmung fähiges Wesen verstanden und Bildung selbst zugleich als „der Weg und Ausdruck solcher Selbstbestimmungsfähigkeit.“ (Ebd.) Vernünftigkeit, Selbstbestimmungsfähigkeit und Freiheit des Denkens und Handelns gewinnt das Subjekt nur in Auseinandersetzung mit anderen Menschen und mit seiner Umwelt, mit der gesellschaftlichen und politischen Situation, mit Wertvorstellungen, Technik und Kultur. An diesem Prozess der Bildung sollen alle Menschen beteiligt sein. „Im Verständnis der klassischen Bildungstheorie ist Bildung insofern allgemeine Bildung, als sie Bildung für alle sein soll.“ (KLAFKI 1994, S. 21) Humboldt schreibt dazu im Jahre 1810 dass „jeder, auch der Ärmste, der gemeinste Tagelöhner“, eine vollständige Menschenbildung erhalten solle. (Ebd.) Auch Johann Heinrich Pestalozzi spricht sich im Sinne der klassischen Bildungstheorien für das Recht jedes Menschen auf pädagogisch zu unterstützende Entfaltung aller seiner Möglichkeiten (Kopf, Herz und Hand), der „Entwicklung aller Kräfte des Menschen“ aus. (KLAFKI 1994, S. 95) Damit war der klassische Bildungsbegriff ein durchaus gesellschaftskritischer: durch die Entfaltung der Vernunftsfähigkeit in jedem Individuum hoffte man darauf, unbegründete Herrschaftsverhältnisse abzubauen, Freiheitsspielräume zu vergrößern und damit die Lebensbedingungen zu humanisieren. (KLAFKI 1994, S. 95) In seinen Neuen Studien zur Bildungstheorie und Didaktik (1985) fasst Klafki das Menschenbild der bildungstheoretischen Didaktik als Zusammenhang von drei Grundfähigkeiten zusammen: der Mensch soll fähig sein zur Selbstbestimmung seiner individueller Lebensbedingungen, zur Mitbestimmung gesellschaftlicher und politischer Verhältnisse sowie zur Solidarität mit Menschen denen durch Unterprivilegierung, politische Einschränkung oder Unterdrückung Selbstbestimmung und Mitbestimmung verwehrt sind. (KLAFKI 1994, S. 52)
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- Quote paper
- Susanne Gerdon (Author), 2003, Die Bildungstheoretische Didaktik nach Wolfgang Klafki, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11428
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