1.2 Aufgabenstellung und Zielsetzung
Deutschland hat laut Statistischem Bundesamt in den letzten 5 Jahren seinen Export um ca. 50% gesteigert. Dies ist natürlich auch ein Grund für die X-GmbH, sich in der Außenwirtschaft verstärkt zu etablieren. Da das Unternehmen bisher nur begrenzte Erfahrungen mit Zollpapieren, Regelungen und Exportvorschriften vorweisen kann, ist es sinnvoll, zunächst alle bei der X-GmbH bereits bestehenden Unterlagen und Informationen, die zur Bearbeitung diverser exportrelevanter Geschäftsvorfälle notwendig sind, zu analysieren, diese zu aktualisieren und im Anschluss daran
spezifisch aufzuarbeiten.
Ziel dieser Praxisarbeit wird die Einarbeitung in die Problematik Import/Export von Produkten durch die X-GmbH sein. Hierbei werden Entwürfe zu Verfahrensanweisungen zur Durchführung bzw. Abwicklung damit verbundener innerbetrieblicher Vorgänge entwickelt, um solche Verfahren in Zukunft zu vereinfachen und transparent zu gestalten.
2 Import und Export
Der Begriff Import bezeichnet die Einfuhr von Waren über die deutschen Ländergrenzen hinweg. In dieser Praxisarbeit steht jedoch vielmehr der Export, d.h. die Ausfuhr bzw. der Verkauf von Waren in Drittländer im Mittelpunkt. Der Import hat für die X-GmbH einen vernachlässigenden Charakter hat, weil die Hauptlieferanten wie „C“, „D“ oder „E“ innerhalb der EU einen Firmensitz haben.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Firmenvorstellung
1.2 Aufgabenstellung und Zielsetzung
2 Import und Export
2.1 Exportverfahren
2.1.1 Die Ausfuhranmeldung
2.1.2 Das Carnet ATA
2.2 Voraussetzung für den endgültigen Export
3 Export bei der X-GmbH
3.1 Interne Vorbereitungen im Zusammenhang mit dem Exportverfahren
3.2 Innerbetriebliche Vorgänge bei jeder Ausfuhr
4 Schlusswort
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Endgültige Ausfuhr von Waren
Abbildung 2: Ausfuhr von Waren für Messen/Testzwecken
Abbildung 3: Warennummernauflistung für den CPU-4-Socket478-Kühler
Abbildung 4: Auszug der Überordnung der Position 84.71
Abbildung 5: Beziehung Kunde - X-GmbH - Hersteller
1 Einführung
1.1 Firmenvorstellung
Die Firma X-GmbH wurde im August 19xx von Herrn A und Herrn B gegründet. Seither entwickelte sich das Unternehmen kontinuierlich und erfolgreich weiter. Heute vertreibt die X-GmbH mehr als 10’000 verschiedene Artikel in den Bereichen Schnittstellenprodukte, Multifunktionskarten, Software oder Industrie-PCs. Eine Vielzahl von messtechnischen Problemstellungen können von den erfahrenen Ingenieuren und Mitarbeitern auf Basis einer umfangreichen und qualitativ hochwertigen Produktpalette bearbeitet werden. Dieses Spektrum und ein reichhaltiges Dienstleistungsangebot werden ständig ausgebaut, um dem Kunden als kompetenter und stabiler Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
1.2 Aufgabenstellung und Zielsetzung
Deutschland hat laut Statistischem Bundesamt in den letzten 5 Jahren seinen Export um ca. 50% gesteigert. Dies ist natürlich auch ein Grund für die X-GmbH, sich in der Außenwirtschaft verstärkt zu etablieren. Da das Unternehmen bisher nur begrenzte Erfahrungen mit Zollpapieren, Regelungen und Exportvorschriften vorweisen kann, ist es sinnvoll, zunächst alle bei der X-GmbH bereits bestehenden Unterlagen und Informationen, die zur Bearbeitung diverser exportrelevanter Geschäftsvorfälle notwendig sind, zu analysieren, diese zu aktualisieren und im Anschluss daran spezifisch aufzuarbeiten.
Ziel dieser Praxisarbeit wird die Einarbeitung in die Problematik Import/Export von Produkten durch die X-GmbH sein. Hierbei werden Entwürfe zu Verfahrensanweisungen zur Durchführung bzw. Abwicklung damit verbundener innerbetrieblicher Vorgänge entwickelt, um solche Verfahren in Zukunft zu vereinfachen und transparent zu gestalten.
2 Import und Export
Der Begriff Import bezeichnet die Einfuhr von Waren über die deutschen Ländergrenzen hinweg. In dieser Praxisarbeit steht jedoch vielmehr der Export, d.h. die Ausfuhr bzw. der Verkauf von Waren in Drittländer im Mittelpunkt. Der Import hat für die X-GmbH einen vernachlässigenden Charakter hat, weil die Hauptlieferanten wie „C“, „D“ oder „E“ innerhalb der EU einen Firmensitz haben.
2.1 Exportverfahren
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Waren aus dem Land auszuführen, wobei die Bestimmung der Ware im Exportland eine große Rolle spielt. Dies verdeutlichen die folgenden Grafiken.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Endgültige Ausfuhr von Waren
Die Grafik bildet vereinfacht das Ausfuhrverfahren ab[1]. Im Regelfall bedarf es einer schriftlichen Zollanmeldung, bei der das Formular, die sogenannte Ausfuhranmeldung, vorab ausgefüllt durch den Unternehmer bzw. durch eine Spedition, bei der Binnenzollstelle abzugeben ist. Daraufhin prüft diese Zollstelle die Anmeldung sowie die gestellte Ware und fertigt sie danach ab. Mit dem geprüften und abgestempelten Zollpapier gelangt die Ware zur Grenzzollstelle, auch als Ausgangszollstelle namhaft, wobei dort dessen körperlicher Abgang überwacht wird und somit die EU endgültig verlässt[2].
Da dieses Verfahren relativ zeit- und kostenintensiv ist, gibt es folgende Vereinfachungen. Wenn sich der Wert der Ware unter 1000€ beläuft, genügt eine mündliche Zollanmeldung beim Grenzübertritt. Falls der Warenwert zwischen 1000€ und 3000€ liegt, entfällt dabei die Gestellung der Ware am Binnenzollamt, lediglich die Ausfuhranmeldung an der Grenzzollstelle ist abzugeben. Man nennt es das Ausfuhrverfahren.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Ausfuhr von Waren für Messen/Testzwecke
Abbildung 2 präsentiert einen weiteren Weg, welcher das Carnet-Verfahren genannt wird. Vorab werden erneut die Versandunterlagen bei der X-GmbH hergestellt[3]. Daraufhin händigen Industrie- und Handelskammern, kurz IHK, das Formular Carnet A.T.A. aus, welches der Unternehmer selbstständig ausfüllt und von der Kammer prüfen lässt. Dieses muss dann beim Zollamt vorgelegt werden. Es werden Waren aufgelistet, die z.B. bei einer Messe als Ausstellungsstücke fungieren oder bei Reparaturen zu Testzwecken überführt werden. Wichtig ist dabei, dass die Waren im unveränderten Zustand in die EU wieder eingeführt werden.
2.1.1 Die Ausfuhranmeldung
Die Ausfuhranmeldung, auch Einheitspapier (Versendung/Ausfuhr) genannt, besteht aus 3 Teilen. Der obere ist der allgemeine Part und wird pro Ausfuhr lediglich einmal ausgefüllt. Hierbei werden u.a. Daten des Versenders, z.B. Name, Zollnummer, Lieferbedingungen, angegeben. Des Weiteren werden Kontaktadresse des Empfängers sowie der Gesamtwert der Waren aufgeführt. In der im Anhang aufgeführten Verfahrensanweisung wird dies näher erläutert.
Im 2. Teil des Einheitspapiers geht es ausschließlich um die aufgeführten Artikel. Auf Grund der Tatsache, dass für das breite Spektrum der durch die X-GmbH vertriebenen Produkte nur begrenzter Platz zur Verfügung steht, werden mehrere Fabrikate ähnlicher Art unter einer Position mit derselben Warennummer zusammengefasst. Die Warennummer, auch Zolltarifnummer genannt, steht im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik und ist eine Nomenklatur zur Klassifizierung der Waren sowohl im Rahmen der Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft als auch im Handel mit Drittländern[4]. Zudem werden für die Positionen jeweilig der genaue Warenwert, Gewicht, Maßeinheiten, Verfahren sowie Anmerkungen angegeben.
[...]
[1] [STÖ07]
[2] [ZOL07]
[3] [STÖ07]
[4] [WAR96]
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