Einleitung
„Belastungsneutralität der unterschiedlichen Rechtsformen“, so heißt zunächst
das Ziel des Gesetzgebers in der Begründung zur Einführung einer Begünstigung
für nicht entnommene Gewinne für Personenunternehmen im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008. Derzeit unterliegen Gewinne von Personenunternehmen im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften keiner doppelten Besteuerung, da nicht unterschieden wird, ob Gewinne im Unternehmen verbleiben oder für private Zwecke entnommen werden. Mit der Einführung des § 34a EStG hat der Gesetzgeber nun einen Versuch unternommen, die Gewinneinkünfte von ertragsstarken im internationalen Wettbewerb stehenden Personenunternehmen in vergleichbarer Weise wie das Einkommen einer Kapitalgesellschaft tariflich zu belasten.
Weiterhin soll aber auch die Investitionsfähigkeit der Personenunternehmen durch
Bildung von Eigenkapital erhöht werden. Mittelfristig wird dadurch die Fremdkapitalquote der Unternehmen nachhaltig gesenkt, was gleichzeitig einen besseren Insolvenzschutz in Krisenzeiten bewirkt.
Mit dem im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 neu eingeführten § 34a EStG hat sich der Gesetzgeber für eine in die Einkommensteuer integrierte Lösung
entschieden. Die Einführung einer einheitlichen Unternehmensteuer, wie sie
die Stiftung Marktwirtschaft vorgeschlagen hatte, wurde verworfen. Stattdessen
greift der Entwurf des UntStRefG 2008 fast vollständig auf das vom Wissenschaftlichen Beirat des Fachbereichs Steuern bei der Ernst & Young AG entwickelte T-Modell zurück. Einfluss nahmen auch die von Fechner/Lethaus erstellte Tarifrücklage sowie die Untersuchungen zum Rücklagenmodell im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2000.
Aufbauend auf einer eingehenden Analyse der Begünstigung für einbehaltene
Gewinne nach § 34a EStG, wo die Tatbestände der Norm umfassend erläutert und
exemplarisch dargelegt werden, soll anhand von Steuerbelastungsvergleichen aufgezeigt werden, welche Steuerpflichtigen überhaupt von dieser neuen Regelung
profitieren.
Da § 34a EStG eine Prognose über die zukünftige unternehmerische aber grundsätzlich ungewisse Entwicklung voraussetzt, sollten bereits im Vorhinein Maßnahmen ergriffen werden, die den Worst-Case-Fall, die Nachversteuerung, möglichst lange aufschieben beziehungsweise vermeiden. Zu diesem Zweck werden
denkbare Entnahmestrategien entwickelt. Zudem wird auf weitere Gestaltungsansätze eingegangen, die sich nun aus der Einführung des § 34a EStG ergeben.[...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Teil A: Die Sondertarifierung gemäß § 34a EStG
- A. Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG
- I. Sachlicher Anwendungsbereich
- II. Persönlicher Anwendungsbereich
- III. Antragsgebundenes Wahlrecht
- IV. Steuersatz
- V. Ausschlüsse
- VI. Ermittlung des begünstigten Gewinns
- 1. Außerbilanzielle Korrekturen
- a) Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
- b) Gewerbesteuer
- c) Steuerfreie oder nicht steuerbare Erträge
- d) Organschaft
- 2. Saldo aus Entnahmen und Einlagen
- 3. Mitunternehmeranteile
- 4. Internationale Zusammenhänge
- 5. Besonderheiten bei doppelstöckigen Personengesellschaften
- 6. Anwendbarkeit des § 34a EStG bei KGaA
- 1. Außerbilanzielle Korrekturen
- B. Nachversteuerung
- I. Nachversteuerungspflichtiger Betrag
- II. Nachversteuerungsbetrag
- III. Verwendungsreihenfolge des § 34a Abs. 4 EStG
- IV. Übertragung und Überführung einzelner Wirtschaftsgüter
- V. Sonstige Nachversteuerungsfälle
- 1. Betriebsveräußerung / Betriebsaufgabe
- 2. Umwandlungsfälle
- 3. Wechsel der Gewinnermittlungsart
- 4. Auf Antrag des Steuerpflichtigen
- 5. Stundung
- VI. Unentgeltliche Betriebsübergänge
- C. Verlustverrechnung
- D. Verfahren / Zuständigkeit
- E. Steuervorauszahlungen
- F. Pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer in Bezug auf § 34a EStG
- G. Zeitlicher Anwendungsbereich
- A. Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG
- Teil B: Vorteilhaftigkeits- und Gestaltungsüberlegungen zu § 34a EStG
- A. Frage der Vorteilhaftigkeit des § 34a EStG
- I. Statischer Vergleich der Nominalbelastung
- II. Steuerstundung
- 1. Konstante Antragspolitik
- 2. Gemischte Antragspolitik
- III. Abgeltungsteuer
- 1. Finanzierungswirkung
- a) Fremdfinanzierung
- b) Selbstfinanzierung
- c) Beteiligungsfinanzierung
- 2. Investitionswirkung
- 1. Finanzierungswirkung
- IV. Fazit
- B. Optimierung der Steuerbelastung
- I. Altrücklagen vor erstmaliger Antragstellung nach § 34a EStG
- 1. Entnahme ohne Rückführung der Mittel
- 2. Entnahme und Rückführung der Mittel
- a) Entnahme und Rückgabe als Gesellschafterdarlehen
- b) Entnahme und direkte Wiedereinlage
- c) Entnahme und Einlage in eine Parallelgesellschaft
- d) Darlehensgewährung der Parallel- an die Ursprungsgesellschaft
- e) Darlehenshingabe der Ursprungsgesellschaft an ihre Gesellschafter
- f) Entnahme und Ersatz der Mittel durch Bankdarlehen
- II. Einlage-/Entnahmemanagement
- III. Ausgliederungsmodell
- IV. Anrechnungsüberhänge nach § 34c, § 35 EStG
- V. Fazit
- I. Altrücklagen vor erstmaliger Antragstellung nach § 34a EStG
- A. Frage der Vorteilhaftigkeit des § 34a EStG
- Teil C: Rechtsformvergleich/-wahl
- A. Ziele der Reform
- B. Belastungsvergleiche
- I. Statischer Vergleich
- 1. Steuerbelastung bei thesaurierten Gewinnen
- 2. Steuerbelastung bei Gewinnausschüttung und Entnahme
- II. Dynamischer Vergleich
- III. Kapitalkosten der Finanzierung
- I. Statischer Vergleich
- C. Weitere Aspekte des Rechtsformvergleichs
- D. Fazit
- Zusammenfassung
- English Summary
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen des § 34a EStG auf die Besteuerung von Personenunternehmen im Kontext der Unternehmensteuerreform 2008. Die Zielsetzung ist ein umfassender Überblick über die Regelungen des § 34a EStG, deren Vorteilhaftigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten sowie ein Vergleich mit der Besteuerung von Kapitalgesellschaften.
- Sondertarifierung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG
- Nachversteuerung und deren Auslösebedingungen
- Optimierungsmöglichkeiten der Steuerbelastung durch Gestaltungsmaßnahmen
- Vergleich der Steuerbelastung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften
- Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf die Rechtsformwahl
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Unternehmensteuerreform 2008 und die damit verbundene Einführung des § 34a EStG ein. Sie beschreibt die Ziele des Gesetzgebers, nämlich die Belastungsneutralität unterschiedlicher Rechtsformen und die Stärkung der Investitionsfähigkeit von Personenunternehmen durch Eigenkapitalbildung. Die Arbeit gliedert sich in die Analyse des § 34a EStG, die Untersuchung der Vorteilhaftigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten sowie einen Rechtsformvergleich.
Teil A: Die Sondertarifierung gemäß § 34a EStG: Dieser Teil bietet eine detaillierte Erläuterung der Sondertarifierung nach § 34a EStG. Er behandelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich, das antragsgebundene Wahlrecht, den Steuersatz und Ausnahmen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Ermittlung des begünstigten Gewinns, einschließlich außerbilanzieller Korrekturen wie nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben, Gewerbesteuer, steuerfreier Erträge und Organschaft. Der Abschnitt zur Nachversteuerung beschreibt detailliert die Bedingungen und die Verwendungsreihenfolge der Mittel. Schließlich werden Verfahren und Zuständigkeiten sowie der zeitliche Anwendungsbereich beleuchtet.
Teil B: Vorteilhaftigkeits- und Gestaltungsüberlegungen zu § 34a EStG: Dieser Teil analysiert die Vorteilhaftigkeit des § 34a EStG im Vergleich zur regulären Besteuerung. Ein statischer und dynamischer Vergleich der Steuerbelastung wird durchgeführt, wobei der Einfluss der Abgeltungsteuer auf die Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen berücksichtigt wird. Es werden diverse Gestaltungsansätze zur Optimierung der Steuerbelastung erörtert, wie z.B. der Umgang mit Altrücklagen und das Einlage-/Entnahmemanagement. Die Möglichkeiten der Ausgliederung und der Einfluss auf Anrechnungsüberhänge werden ebenfalls untersucht.
Teil C: Rechtsformvergleich/-wahl: Dieser Teil vergleicht die Steuerbelastung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der Unternehmensteuerreform 2008. Statische und dynamische Belastungsvergleiche werden durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Rechtsformwahl aufzuzeigen. Der Einfluss des Gewerbesteuerhebesatzes und die Kapitalkosten der verschiedenen Finanzierungsformen werden analysiert. Außersteuerliche Aspekte der Rechtsformwahl werden ebenfalls berücksichtigt.
Schlüsselwörter
§ 34a EStG, Unternehmensteuerreform 2008, Personenunternehmen, Kapitalgesellschaften, Thesaurierung, Nachversteuerung, Abgeltungsteuer, Eigenkapital, Finanzierungsneutralität, Rechtsformwahl, Steueroptimierung, Gestaltungsmöglichkeiten, Belastungsvergleich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Analyse des § 34a EStG
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit analysiert umfassend den § 34a EStG, der im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 eingeführt wurde. Sie untersucht dessen Auswirkungen auf die Besteuerung von Personenunternehmen, beleuchtet die Vorteilhaftigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten dieser Sonderregelung und vergleicht sie mit der Besteuerung von Kapitalgesellschaften.
Was ist der § 34a EStG?
Der § 34a EStG regelt die Sondertarifierung nicht entnommener Gewinne in Personenunternehmen. Er ermöglicht es, thesaurierte Gewinne mit einem niedrigeren Steuersatz zu versteuern als bei einer direkten Ausschüttung. Die Arbeit erklärt detailliert den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich, das Antragsverfahren, den Steuersatz und Ausnahmen.
Wie funktioniert die Nachversteuerung nach § 34a EStG?
Die Arbeit beschreibt ausführlich die Bedingungen und Folgen der Nachversteuerung. Dies umfasst die Bestimmung des nachversteuerungspflichtigen Betrags, die Berechnung des Nachversteuerungsbetrags und die Verwendungsreihenfolge der Mittel. Verschiedene Auslöseereignisse wie Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Umwandlungen und der Wechsel der Gewinnermittlungsart werden betrachtet.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet der § 34a EStG?
Die Arbeit identifiziert und erläutert verschiedene Gestaltungsansätze zur Optimierung der Steuerbelastung unter § 34a EStG. Hierzu gehören der Umgang mit Altrücklagen vor der Antragstellung, das Einlage-/Entnahmemanagement, Ausgliederungsmodelle und der Umgang mit Anrechnungsüberhängen nach § 34c und § 35 EStG.
Wie wird die Vorteilhaftigkeit des § 34a EStG bewertet?
Die Arbeit führt einen statischen und dynamischen Vergleich der Steuerbelastung mit und ohne Anwendung des § 34a EStG durch. Dabei wird der Einfluss der Abgeltungsteuer auf die Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen berücksichtigt. Die Arbeit bewertet die Steuerstundungswirkung und zieht ein Fazit zur Gesamtvorteilhaftigkeit.
Wie wird die Steuerbelastung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften verglichen?
Die Arbeit beinhaltet einen detaillierten Vergleich der Steuerbelastung von Personenunternehmen (unter Anwendung des § 34a EStG) und Kapitalgesellschaften. Sowohl statische als auch dynamische Belastungsvergleiche werden angestellt, um die Auswirkungen auf die Rechtsformwahl aufzuzeigen. Der Einfluss des Gewerbesteuerhebesatzes und die Kapitalkosten verschiedener Finanzierungsformen werden berücksichtigt.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für diese Analyse?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: § 34a EStG, Unternehmensteuerreform 2008, Personenunternehmen, Kapitalgesellschaften, Thesaurierung, Nachversteuerung, Abgeltungsteuer, Eigenkapital, Finanzierungsneutralität, Rechtsformwahl, Steueroptimierung, Gestaltungsmöglichkeiten, Belastungsvergleich.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit ist strukturiert in eine Einleitung, Teil A (Sondertarifierung gemäß § 34a EStG), Teil B (Vorteilhaftigkeits- und Gestaltungsüberlegungen), Teil C (Rechtsformvergleich/-wahl) und eine Zusammenfassung inklusive eines englischen Summaries. Jedes Kapitel wird in der Zusammenfassung der Kapitel detailliert beschrieben.
- Quote paper
- Marcel Graue (Author), 2008, Der Sondertarif für nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen gemäß § 34a EStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113622