In der Projektarbeit „Social work goes public“, an der ich teilgenommen habe, bestand ein Teil unserer Arbeit aus der Erhebung des Selbstbildes der Sozialarbeit in Theorie und Praxis. Wir stellten fest, dass sich Sozialarbeit gerne als „Menschenrechtsprofession“ bezeichnet, als „Anwalt für Randgruppen“, die von dem Umstand bedroht sind, die Teilhabe an unserer Gesellschaft zu verlieren. Die Position der Sozialarbeit im Spannungsfeld zwischen KlientIn und Institution führt sehr häufig zu Interessenskonflikten. Sozialarbeit unterliegt fast immer dem „Doppelten Mandat“: Die Interessen und die Menschenwürde des Klienten / der Klientin müssen gewahrt werden, gleichzeitig muss aber auch der Auftrag der Institution, der Gesellschaft erfüllt werden. Ein Umstand, der oft deutlich in Abgrenzung zu anderen Berufen, die ebenfalls im Bereich Sozialer Arbeit tätig sind steht. Weiters behindert der herrschende Trend des Neoliberalismus in der Sozialpolitik sehr nachhaltig die Tätigkeit der Sozialarbeit. (Projekt „Social work goes public“ 2005/06: 9)
Durch die Lektüre des Textes von Matthias Kettner „Über die Grenzen der Menschenwürde“ ist mir bewusst geworden, dass der Aspekt der Wahrung der Menschenrechte nur ein Teil, die in der Praxis und in den Medien sichtbare „Spitze eines Eisberges“ ist. Grundsätzlich geht es hier eigentlich um den Begriff und die Rolle der Menschenwürde, und „dass jeder Mensch Träger dieser Würde ist, unabhängig von seinen möglichen spezifischen Eigenschaften oder Defiziten, dass sich niemand über einen anderen erheben darf, ... dass Menschen immer Träger gleicher Rechte sind.“ (Kettner 2004: 292).
Der Autor untersucht in den ersten beiden Kapiteln, ob die Rolle des Menschenwürdebegriffes anhand der Rechts- bzw. der Sozialphilosophie erklärt werden kann. Die historische Erfahrung systematischer Menschenrechtsverletzungen besonders während des Nationalsozialismus führte dazu, dass die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde als ein tragender Grund der Menschenrechte zur obersten Rechtsnorm des deutschen Grundgesetzes wurde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ (Art. 1 Abs. 1 GG) Auch in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen ist die Menschenwürde Bezugspunkt der Menschrechtsbegründung.
Einleitung
In der Projektarbeit „Social work goes public“, an der ich teilgenommen habe, bestand ein Teil unserer Arbeit aus der Erhebung des Selbstbildes der Sozialarbeit in Theorie und Praxis. Wir stellten fest, dass sich Sozialarbeit gerne als „Menschenrechtsprofession“ bezeichnet, als „Anwalt für Randgruppen“, die von dem Umstand bedroht sind, die Teilhabe an unserer Gesellschaft zu verlieren. Die Position der Sozialarbeit im Spannungsfeld zwischen KlientIn und Institution führt sehr häufig zu Interessenskonflikten. Sozialarbeit unterliegt fast immer dem „Doppelten Mandat“: Die Interessen und die Menschenwürde des Klienten / der Klientin müssen gewahrt werden, gleichzeitig muss aber auch der Auftrag der Institution, der Gesellschaft erfüllt werden. Ein Umstand, der oft deutlich in Abgrenzung zu anderen Berufen, die ebenfalls im Bereich Sozialer Arbeit tätig sind steht. Weiters behindert der herrschende Trend des Neoliberalismus in der Sozialpolitik sehr nachhaltig die Tätigkeit der Sozialarbeit. (Projekt „Social work goes public“ 2005/06: 9)
Durch die Lektüre des Textes von Matthias Kettner „Über die Grenzen der Menschenwürde“ ist mir bewusst geworden, dass der Aspekt der Wahrung der Menschenrechte nur ein Teil, die in der Praxis und in den Medien sichtbare „Spitze eines Eisberges“ ist. Grundsätzlich geht es hier eigentlich um den Begriff und die Rolle der Menschenwürde, und „dass jeder Mensch Träger dieser Würde ist, unabhängig von seinen möglichen spezifischen Eigenschaften oder Defiziten, dass sich niemand über einen anderen erheben darf, ... dass Menschen immer Träger gleicher Rechte sind.“ (Kettner 2004: 292).
Der Autor untersucht in den ersten beiden Kapiteln, ob die Rolle des Menschenwürdebegriffes anhand der Rechts- bzw. der Sozialphilosophie erklärt werden kann.
Menschenwürde im Rechtsdiskurs
Die historische Erfahrung systematischer Menschenrechtsverletzungen besonders während des Nationalsozialismus führte dazu, dass die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde als ein tragender Grund der Menschenrechte zur obersten Rechtsnorm des deutschen Grundgesetzes wurde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ (Art. 1 Abs. 1 GG) Auch in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen ist die Menschenwürde Bezugspunkt der Menschrechtsbegründung. Kettner kommt in seinem Text zu der Ansicht, dass „Menschenwürde keine Kurzformel für Menschenrechte sei, sondern deren Rechtfertigungsgrund.“ (ebd.: 295)
Die Unverletzlichkeit und die Unantastbarkeit der Menschenwürde sind ein wichtiger Bestandteil der modernen Menschenrechtskultur, eine Begründung für den Begriff der Menschwürde lässt sich jedoch daraus nicht ableiten.
Menschenwürde im sozialphilosophischen Diskurs
Der Autor stellt in diesem Zusammenhang die Frage: „Ist Menschenwürde ein soziales Konstrukt? Haben wir Menschenwürde, weil wir einander als Menschenwürdehabend anerkennen?“ (Kettner 2004: 298)
Kettner zitiert den protestantischen Sozialphilosophen Reiner Anselm, der einen soziologischen Kerngehalt der Menschenwürdegarantie sieht. Dieser besteht seiner Meinung nach aus einer Schutzfunktion, die unabhängig von bestimmten normativen oder weltanschaulichen Grundentscheidungen ist. Anselms Interpretation des Begriffes der Menschenwürde basiert auf dem Grundgedanken der kommunikativen Beziehungen des Zusprechens von Würde. Dieses Zusprechen der Menschenwürde setzt jedoch das Vorhandensein eines Gegenübers (eines Du) voraus. (Anselm zit. nach Kettner 2004: 300)
Mit dieser Auffassung begründet Anselm laut Kettner auch eine von der geltenden Rechtslage abweichende Position zur Erlaubtheit von Präimplantationsdiagnostik. Eltern, die sich für eine Präimplantationsdiagnostik entscheiden, schreiben laut Ansicht von Anselm der befruchteten Eizelle noch keine Menschenwürde zu. „Erst nach der Entscheidung zur Einpflanzung wird eine Beziehung zum Embryo aufgebaut, das werdende Leben akzeptiert und ihm Menschwürde zugesprochen.“ (ebd. 300)
Kettner bemerkt in seinem Artikel, dass seiner Ansicht nach die Anerkennung der Menschenwürde dem Belieben und der Willkür absolut entzogen sein muss, da sich sonst eine Willkürlichkeitsfalle auftut. „Denn niemand kann es wirklich wollen, dass andere nach Belieben ihm Menschenwürde zuschreiben oder es auch lassen dürfen.“ (ebd. 300)
Der Autor findet die Idee, „dass es sich um eine Beziehung unter Wesen handelt, die ein Ausdruck dessen ist, dass diese Wesen zu wechselseitiger Anerkennung fähig sind“, überzeugender als diese soziale Konstruktionstheorie der Menschenwürde. (ebd. 300)
Die Zuschreibung der Menschenwürde an andere, sowie die anderer Menschen an mich, sollte nach seiner Meinung immer willkürfrei und universal sein. „Sie sollte sein, ob man will oder nicht und egal wer und wem gegenüber.“ Aus diesem Grundsatz lässt sich ableiten, dass Menschenwürde nicht partikularisiert werden darf. Sie muss allen Menschen zugesprochen werden. Menschenwürde kann auch nicht quantifiziert z.B. verdoppelt werden und sie darf keinesfalls biologisch reduziert werden. (Kettner 2004: 302)
Menschenwürde im Diskurs der Ethik
Kettner beschreibt die moralische Idee der Menschenwürde zu Beginn durch negative Begriffsbestimmungen: Nichtwillkürlichkeit, Nichtpartikularisierbarkeit, Nichtquantifizierbarkeit und Nichtnaturalisierbarkeit. (ebd. 302)
Die zentrale These des Autors lautet: „Menschenwürde wurzelt primär in moralischen Überzeugen.“ (ebd.: 293). Er sieht Menschenwürde als einen „moralischen Status“, und zwar als den vergleichsweise höchsten an.
Auf Grund dieser These kommt Kettner zu folgender meiner Ansicht nach sehr interessanten Erkenntnis: „Erst wenn man Menschenwürde kategorial nicht als Pflicht, Norm, Prinzip, Wert oder Tatsache, sondern als einen moralischen Status begreift, kann man recht verstehen, was an ihr gedanklich auf Pflicht, Norm, Prinzip, Wert und Tatsächlichkeit verweist.“ Der Begriff der Menschenwürde weist über die Eigenschaften dieser Beschreibungen hinaus. (ebd.: 305)
Der Autor unterscheidet zwischen Moralsubjekten und Moralobjekten. Beide bezeichnet er mit dem Begriff „Moralakteure“. Moral sieht Kettner als Summe aller von einem Menschen oder einer Gesellschaft als richtig und wichtig anerkannten Normen und Ideale des guten und richtigen Sichverhaltens, sowie die mehr oder weniger vernünftigen Überzeugungen, die diesen Normen und Idealen einen ernst zu nehmenden Sinn geben. (Kettner 2004: 305f.)
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- Mag. (FH) Elisabeth Pilecky (Author), 2007, Über die Grenzen der Menschenwürde, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113361
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