30.000 Zweigniederlassungen von private Limited companies (im folgenden Ltd) wurden in Deutschland eingetragen. Doch wie kommt es zu dieser hohen Anzahl von Eintragungen, einer ausländischen Gesellschaft in Deutschland? Durch die Entscheidungen Centros, Überseering und Inspire Art bestätigte der EuGH die Bedeutung der Niederlassungsfreiheit für den Zuzug ausländischer Gesellschaften. Es kam zu einer Entwicklung des inländischen Gesellschaftsrechts, mit Blick auf ausländische Kapitalgesellschaften. Die Entscheidungen führten dazu, dass zahlreiche kleinere und mittlere Unternehmen eine Ltd wählten. Sie gründeten eine Briefkastengesellschaft in Großbritannien und errichteten anschließend in Deutschland eine Zweigniederlassung. Die Zweigniederlassung muss jedoch dann nach deutschem Recht verpflichtend beim deutschen Handelsregister angemeldet und eingetragen werden. Diese Pflicht wurde jedoch nicht ganz klar im deutschen Recht geregelt.
Aufgrund der flexiblen Möglichkeiten und der fehlenden Kapitalerhaltungsvorschriften der Ltd wurde jedoch eben jene besonders attraktiv. Dies hatte zur Folge, dass die Zahl der Ltd in Deutschland anstieg. Aufgrund der Nähe der Ltd zur GmbH galten in Deutschland die Vorschriften der §§ 13, 13d, 13g HGB sowie der §§ 8-10 GmbHG für die Handelsregistereintragung. Daher sind gem. § 13g V iVm § 39 II GmbHG die Unterlagen über die Bestellung der Geschäftsführer beizufügen. Der director (nachfolgend „Dr") einer englischen Ltd wird dabei im Handelsregister mit dem Geschäftsführer der GmbH gleichgestellt. Zudem sind nach §§ 13d I, 13g I, V HGB iVm 39 GmbHG sämtliche Änderungen in der Person der Geschäftsführer zur Eintragung in das HR anzumelden. Dabei entwickelt sich jedoch folgende Problematik: Was ist wenn ein Dr eine Einzelvertretungsmacht (nachfolgend Evm), die auf die Zweigniederlassung beschränkt ist, im deutschen Handelsregister eintragen lassen will, jedoch im ausländischen Register eine Gesamtvertretung der Dr. vorgesehen ist? Ist eine Evm eintragungsfähig, wenn eine Abweichung zum ausländischen Register dadurch entsteht?
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Analyse der OLG Entscheidung
- 1. Erörterung der Rechtsprobleme und systematische Einordnung in den rechtlichen Kontext
- a) Erörterung der Rechtsprobleme
- b) Einordnung in den rechtlichen Kontext
- 2. Lösungsansätze unter Berücksichtigung der vertretenen Ansichten
- 3. Analyse und systematische Einordnung der Entscheidung
- a) Analyse
- b) Systematische Einordnung
- 4. Bewertung und Kritik
- a) Bewertung
- b) Kritik
- III. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Einzelvertretungsmacht eines Directors (im Folgenden „Dr“) einer englischen Ltd (private limited company) im deutschen Handelsregister eingetragen werden kann, wenn im ausländischen Register eine Gesamtvertretung vorgesehen ist. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 3.02.2015.
- Rechtliche Grundlage der Eintragung der Evm eines Dr
- Organisationsrechtliche Einordnung des Dr: Organschaftlicher Vertreter oder rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter?
- Anwendbarkeit der Mandatstheorie auf die Eintragung im Handelsregister
- Notwendigkeit der Spiegelgleichheit zwischen dem ausländischen und dem inländischen Register
- Eintragungsfähigkeit einer Einzelvertretungsbefugnis bei einer im ausländischen Register eingetragenen Gesamtvertretung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Sachverhalt dar und führt in die Problematik der hohen Anzahl von Zweigniederlassungen von Ltd in Deutschland ein. Dabei werden die relevanten rechtlichen Grundlagen und die Rolle der Entscheidungen des EuGH im Kontext der Niederlassungsfreiheit erläutert.
Kapitel II analysiert die Entscheidung des OLG Frankfurt. Dabei werden die relevanten Rechtsprobleme erörtert und in den rechtlichen Kontext eingeordnet. Der Senat befasst sich mit der Frage, ob eine Evm des Dr eintragungsfähig ist und welche Art von Vertreter er darstellt. Die Entscheidung wird hinsichtlich ihrer Lösungsansätze unter Berücksichtigung der vertretenen Ansichten analysiert und systematisch eingeordnet. Abschließend werden die Entscheidung bewertet und kritisch betrachtet.
Schlüsselwörter
Die Hausarbeit befasst sich mit Themen wie internationalem Gesellschaftsrecht, Handelsregisterrecht, Zweigniederlassungsfreiheit, Ltd, Einzelvertretungsmacht, Gesamtvertretung, Mandatstheorie, Spiegelgleichheit, Publizität des Handelsregisters und Rechtsvergleichung.
- Quote paper
- Hassan Mo (Author), 2015, Urteilsanalyse zum OLG Urteil. Eintragungsfähigkeit einer Einzelvertretungsmacht eines directors einer private company limited by shares, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1131930