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Kontinuität ziwschen NS-Justiz und BRD-Justiz

Title: Kontinuität ziwschen NS-Justiz und BRD-Justiz

Seminar Paper , 2003 , 25 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Anonym (Author)

History of Germany - National Socialism, World War II
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Am 6. Mai 1945 verließen die Matrosen Wehrmann, Schilling, Gail und Schwalenberg ihre Unterkünfte, um sich von der Truppe abzusetzen und nach Hause zurückzukehren, nachdem am 4. Mai 1945 die Kapitulationsurkunde für die Truppen in Holland, Friesland, Bremen, Schleswig-Holstein und Dänemark unterzeichnet worden war. Daraufhin wurde auf den im dänischen Svendborg liegenden Schnellbooten, auf denen die Vier dienten, die Waffenruhe ausgerufen. Den vier Matrosen gelang die Flucht nicht, und sie wurden gefangen genommen. Einen Tag nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches wurden sie von
einem Standgericht wegen Fahnenflucht im Felde zum Tode verurteilt. Am 10. Mai wurde das Urteil vollstreckt und die Leichen im Meer versenkt. Der Ankläger in diesem Verfahren, Kriegsgerichtsrat Hartger, wurde in der BRD Oberstaatsanwalt. In dieser Funktion konnte er 1960 das Verfahren gegen den Amtsgerichtsrat Kolhoff einstellen, der als Richter am Sondergericht Ziechenau zahlreiche Todesurteile gegen polnische Schwarzschlächter gefällt hatte. Handelt es sich bei dem Oberstaatsanwalt Hartger um einen Einzelfall in der bundesdeutschen Justiz oder ist die Kontinuität der Juristen eher die Regel? Wie schon der
Titel der Arbeit zeigt, ist dieser Fall nicht die Ausnahme. Die Arbeit beschäftigt sich deshalb nicht mehr mit der Frage, ob es überhaupt eine Kontinuität zwischen NS-Justiz und bundesdeutscher Justiz gab, denn dieses haben Ingo Müller, „Furchtbare Juristen“, Jörg Friedrich, „Freispruch für die NS-Justiz“, Norbert Frei, „Karrieren im Zwielicht - Hitlers
Eliten nach 1945“ und Ulrich Brochhagen, „ Nach Nürnberg, Vergangenheitsbewältigung in der Ära Adenauer“ schon belegt, sondern sie stellt die personellen Kontinuitäten in einzelnen Bereichen der Justiz und die damit zusammenhängenden Folgen dar. Hierbei stützt sich die Arbeit auch auf diese Autoren. Um zu verstehen, was an der personellen Kontinuität
problematisch ist, muss man sich verdeutlichen, wie die Justiz im Nationalsozialismus aussah.
Dieses soll im ersten Teil der Arbeit geschehen, der sich damit beschäftigt, mit welchen Gesetzen die Juristen zur NS-Zeit arbeiteten. Außerdem sollen noch die Gerichte des NS-Staates betrachtet werden, und wie die Verfahren an diesen Gerichten abliefen. Im zweiten Teil der Arbeit wird die personelle Kontinuität in den drei Bereichen Universitäten, Justizministerium und den Gerichten dargestellt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Justiz im Nationalsozialismus

2.1 Nationalsozialistische Gesetze

2.2 Gerichte zur NS-Zeit

3. Personelle Kontinuitäten zwischen NS-Justiz und BRD-Justiz

3.1 Gerichte

3.2 Justizministerium

3.3 Universitäten

4. Folgen der Kontinuität für den Umgang der Justiz in der Ära Adenauer mit

4.1 der eigenen Vergangenheit

4.2 Kriegsverbrechern

4.3 den nationalsozialistischen Gesetzen

4.4 den Urteilen der NS-Justiz

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die personelle und inhaltliche Kontinuität zwischen der nationalsozialistischen Justiz und dem Rechtsapparat der frühen Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist es darzulegen, wie ehemaliges NS-Personal in Schlüsselpositionen verblieb, bestehende NS-Gesetze teilweise übernommen wurden und wie dies eine effektive juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen maßgeblich behinderte.

  • Strukturelle und personelle Verflechtungen zwischen NS-Justiz und BRD-Justiz
  • Die Rolle der Rechtswissenschaft und juristischer Fakultäten bei der Kontinuität
  • Methoden der Rechtsprechung zur Freisprechung und Milderung von NS-Tätern
  • Die Instrumentalisierung von Gesetzespositivismus und Richterprivilegien
  • Konsequenzen für die Wiedergutmachung und den gesellschaftlichen Vertrauensverlust

Auszug aus dem Buch

2.2 Gerichte zur NS-Zeit

Für die nationalsozialistische Zeit waren folgenden Gerichte von Bedeutung: die Sondergerichte, die Standgerichte, die Militärgerichte und der Volksgerichtshof. Die Sondergerichte wurden durch eine Verordnung vom 21. März 1933 geschaffen. In allen 26 Oberlandesgerichtsbezirken sollte ein Sondergericht geschaffen werden, das Verstöße gegen die Heimtückeverordnung und die Reichstagsbrandverordnung ahnden sollte. Aber im Zuge der Kriegsvorbereitung wurden ihre Kompetenzen deutlich erweitert. Später waren sie dann auch für die Anwendung der Polenstrafrechtsordnung zuständig. Bei den Verfahren an den Sondergerichten wurden die Verfahren verkürzt und die Rechte des Angeklagten zu Gunsten der Staatsanwaltschaft beschnitten, denn es gab keinen Eröffnungsbeschluss mehr, der die Rechtsmäßigkeit der Anklage feststellte, die richterliche Voruntersuchung wurde abgeschafft, die Verteidigung durfte keine Beweisanträge feststellen, und der Angeklagte hatte keine Rechtsmittel gegen das Urteil. Vor allem durch die Erweiterung der Zuständigkeit sind die Sondergerichte zum Mittelpunkt der Strafjustiz geworden, so dass ihre Anzahl auf 55 erhöht werden musste.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Darstellung der Problemstellung hinsichtlich personeller Kontinuitäten zwischen NS-Justiz und bundesdeutscher Justiz anhand prominenter Beispiele.

2. Die Justiz im Nationalsozialismus: Analyse der nationalsozialistischen Gesetzgebung und der Gerichtsbarkeit, die das Fundament für die spätere Kontinuität bildeten.

3. Personelle Kontinuitäten zwischen NS-Justiz und BRD-Justiz: Untersuchung der Rückkehr belasteten Personals in Gerichte, Justizministerien und Universitäten.

4. Folgen der Kontinuität für den Umgang der Justiz in der Ära Adenauer mit: Darstellung der Auswirkungen auf die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen und den Umgang mit NS-Gesetzen.

5. Fazit: Resümee über die fatalen Folgen der personellen Kontinuität für das Vertrauen in den Rechtsstaat und die mangelnde Aufarbeitung der NS-Vergangenheit.

Schlüsselwörter

Kontinuität, NS-Justiz, BRD-Justiz, Ära Adenauer, personelle Verflechtung, Rechtswissenschaft, Sondergerichte, Richterprivileg, Gehilfenkonstruktion, Entnazifizierung, Strafrecht, Aufarbeitung, Rechtsstaatsverständnis, NS-Gesetze, Kriegsverbrecher

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der personellen und inhaltlichen Kontinuität zwischen dem nationalsozialistischen Justizapparat und der bundesdeutschen Justiz der Ära Adenauer.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Themen sind die Übernahme von NS-Personal in hohe Ämter der Bundesrepublik, die Fortführung nationalsozialistischer Rechtsauffassungen sowie die juristischen Strategien zur Vermeidung einer echten Aufarbeitung von NS-Unrecht.

Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsfrage?

Das Ziel ist aufzuzeigen, wie die personelle Kontinuität die Justiz der frühen BRD prägte und warum eine effektive Bestrafung von NS-Tätern und eine Revision der NS-Urteile weitgehend ausblieben.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewandt?

Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse, wertet historische Quellen, Ausstellungskataloge und juristische Publikationen aus und analysiert exemplarische Einzelfälle von Richtern und Beamten.

Was wird im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der NS-Justiz selbst, die Darstellung der personellen Kontinuität in Gerichten, Ministerien und Universitäten sowie die Analyse der rechtlichen Folgen für den Umgang mit NS-Gesetzen und Verbrechen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die vorliegende Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Kontinuität, NS-Justiz, Richterprivileg, Gehilfenkonstruktion, Entnazifizierung und die rechtsstaatliche Aufarbeitung.

Welche Rolle spielten die Universitäten bei der Aufrechterhaltung der Kontinuität?

Universitäten lieferten durch die Weiterverwendung belasteter Rechtswissenschaftler und deren inhaltliche Kontinuität bei der Gesetzeskommentierung die notwendige wissenschaftliche Legitimation für die fortdauernde Gültigkeit NS-geprägter Rechtsnormen.

Was besagt die sogenannte "Gehilfen-Konstruktion" des Bundesgerichtshofs?

Diese Konstruktion stufte viele ausführende Akteure der NS-Verbrechen lediglich als Gehilfen ein, denen der für eine Verurteilung notwendige Täterwille nicht nachzuweisen sei, was faktisch zu milden Urteilen oder Freisprüchen führte.

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Details

Title
Kontinuität ziwschen NS-Justiz und BRD-Justiz
College
University of Potsdam  (Historisches Institut)
Course
Vergangenheitsbewältigung in der Ära Adenauer
Grade
1,0
Author
Anonym (Author)
Publication Year
2003
Pages
25
Catalog Number
V113117
ISBN (eBook)
9783640133239
Language
German
Tags
Kontinuität NS-Justiz BRD-Justiz Vergangenheitsbewältigung Adenauer
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anonym (Author), 2003, Kontinuität ziwschen NS-Justiz und BRD-Justiz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113117
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