Die deutsche Wirtschaft ist stark exportorientiert und Deutschland wird nicht selten als „Exportweltmeister“ bezeichnet. Oft sind nicht nur der Preis und die Qualität der Güter und Dienstleistungen ausschlaggebend bei der Beantwortung der Frage, wer sich am Weltmarkt durchsetzt, sondern auch die Finanzierungsmöglichkeiten eines Exportgeschäfts spielen eine wichtige Rolle.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Darstellung der mittel- und langfristigen Außenhandelsfinanzierung. Sie soll einen Überblick über die einzelnen Instrumente der mittel- und langfristigen Exportfinanzierung verschaffen.
Hierzu wird in Kapitel 2 zunächst der Begriff der Außenhandelsfinanzierung definiert. In Kapitel 3 folgt eine Darstellung der Grundformen und Kapitalquellen der mittel- und langfristigen Außenhandelsfinanzierung. Gegenstand des 4. und 5. Kapitels sind Lieferantenkredite bzw. Bestellerkredite und in Kapitel 6 und 7 folgt die Behandlung der Themen Forfaitierungen und Leasing. Die Arbeit schließt mit einem Fazit ab.
2. Außenhandelsfinanzierung
2.1 Der Begriff „Außenhandelsfinanzierung“
Unter dem Begriff der Außenhandelsfinanzierung werden sämtliche Maßnahmen zur Finanzierung von Import- und Exportgeschäften verstanden.
Die Außenhandelsfinanzierung im engeren Sinne ist die Deckung des Kapitalbedarfs für den Zeitraum des Land-, Luft- oder Seetransports vom Exporteur zum Importeur einschließlich der Übernahme eventueller Liefer- und Zahlungsrisiken. Im weiteren Sinne wird darüber hin-aus neben der Abwicklung des Zahlungsverkehrs auch die Finanzierung der Produktionsdauer bzw. des Wareneinkaufs beim Exporteur und die Aufnahme bzw. Gewährung von Lieferanten- oder Bankkrediten für einen kurzfristigen (i. d. R. unter 12 Monaten), mittel- oder langfristigen Zeitraum verstanden.
2.2 Abgrenzung der Finanzierungsalternativen nach der Dauer des Kapitalbedarfs
Kurzfristige Außenhandelsfinanzierung
Als kurzfristige Außenhandelsfinanzierungen werden in der Regel solche Finanzierungen bezeichnet, die eine Laufzeit von bis zu einem Jahr haben. Sie werden im internationalen Handel vor allem dazu gebraucht, um eingeräumte Zahlungsziele sowie Transportzeiten zu finanzieren bzw. eventuelle Wartezeiten, die bis zum Absatz der Produkte entstehen, zu überbrücken.
Inhaltsverzeichnis
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Außenhandelsfinanzierung
2.1 Der Begriff „Außenhandelsfinanzierung“
2.2 Abgrenzung der Finanzierungsalternativen nach der Dauer des Kapitalbedarfs
3. Grundformen und Kapitalquellen
3.1 Grundformen der mittel- und langfristigen Außenhandelsfinanzierung
3.2 Kapitalquellen der mittel- und langfristigen Außenhandelsfinanzierung
4. Lieferantenkredite
4.1 Finanzierungen aus eigenen Mitteln der Banken und Sparkassen
4.2 Kredite aus Plafond A
4.3 AKA-Globalkredit aus Plafond A
4.4 Kredite der KfW IPEX-Bank
5. Bestellerkredite
5.1 Finanzierungen aus eigenen Mitteln der Banken
5.2 Kredite aus Plafond C
5.3 Kredite aus Plafond D
5.4 Kredite aus Plafond E
5.5 Kredite der KfW IPEX-Bank
6. Forfaitierungen
7. Leasing
8. Fazit
Literaturverzeichnis
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Tabelle 1: Finanzierungsplan
Abbildung 1: Zeitlicher Ablauf eines Exportgeschäfts
Abbildung 2: Lieferantenkredit
Abbildung 3: Bestellerkredit
Abbildung 4: Ablauf einer Forfaitierung
Abbildung 5: Beispiel für die Berechnung der Kredithöhe (Plafond A)
Abbildung 6: Beispiel für die Berechnung der Kredithöhe (Plafond C)
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Die deutsche Wirtschaft ist stark exportorientiert und Deutschland wird nicht selten als „Exportweltmeister“ bezeichnet. Oft sind nicht nur der Preis und die Qualität der Güter und Dienstleistungen ausschlaggebend bei der Beantwortung der Frage, wer sich am Weltmarkt durchsetzt, sondern auch die Finanzierungsmöglichkeiten eines Exportgeschäfts spielen eine wichtige Rolle.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Darstellung der mittel- und langfristigen Außenhandelsfinanzierung. Sie soll einen Überblick über die einzelnen Instrumente der mittel- und langfristigen Exportfinanzierung verschaffen.
Hierzu wird in Kapitel 2 zunächst der Begriff der Außenhandelsfinanzierung definiert. In Kapitel 3 folgt eine Darstellung der Grundformen und Kapitalquellen der mittel- und langfristigen Außenhandelsfinanzierung. Gegenstand des 4. und 5. Kapitels sind Lieferantenkredite bzw. Bestellerkredite und in Kapitel 6 und 7 folgt die Behandlung der Themen Forfaitierungen und Leasing. Die Arbeit schließt mit einem Fazit ab.
2. Außenhandelsfinanzierung
2.1 Der Begriff „Außenhandelsfinanzierung“
Unter dem Begriff der Außenhandelsfinanzierung werden sämtliche Maßnahmen zur Finanzierung von Import- und Exportgeschäften verstanden.
Die Außenhandelsfinanzierung im engeren Sinne ist die Deckung des Kapitalbedarfs für den Zeitraum des Land-, Luft- oder Seetransports vom Exporteur zum Importeur einschließlich der Übernahme eventueller Liefer- und Zahlungsrisiken. Im weiteren Sinne wird darüber hinaus neben der Abwicklung des Zahlungsverkehrs auch die Finanzierung der Produktionsdauer bzw. des Wareneinkaufs beim Exporteur und die Aufnahme bzw. Gewährung von Lieferanten- oder Bankkrediten für einen kurzfristigen (i. d. R. unter 12 Monaten), mittel- oder langfristigen Zeitraum verstanden.[1]
2.2 Abgrenzung der Finanzierungsalternativen nach der Dauer des Kapitalbedarfs
Kurzfristige Außenhandelsfinanzierung
Als kurzfristige Außenhandelsfinanzierungen werden in der Regel solche Finanzierungen bezeichnet, die eine Laufzeit von bis zu einem Jahr haben. Sie werden im internationalen Handel vor allem dazu gebraucht, um eingeräumte Zahlungsziele sowie Transportzeiten zu finanzieren bzw. eventuelle Wartezeiten, die bis zum Absatz der Produkte entstehen, zu überbrücken.
Mittel- und langfristige Außenhandelsfinanzierung
Die mittel- und langfristige Außenhandelsfinanzierung bezeichnet solche Finanzierungen, deren Zahlungsfristen den Zeitraum von zwölf Monaten überschreiten. Bei einer Laufzeit von ein bis fünf Jahren handelt es sich um eine mittelfristige Außenhandelsfinanzierung und langfristige sind solche, die eine längere Laufzeit haben.[2] Die Unterteilung in mittel- und langfristig erfolgt zwar oft aus Bilanzierungsgründen gemäß §§ 268 und 285 HGB, eine praktische Bedeutung in der Außenhandelsfinanzierung hat sie jedoch nicht.
Ein erheblicher Unterschied im Vergleich zur kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung ergibt sich vor allem durch die Art der gehandelten Güter sowie durch die Kapitalquellen.[3]
Die mittel- und langfristige Außenhandelsfinanzierung stehen in der Regel im Zusammenhang mit komplexen und großvolumigen Investitionsgütern und Industrieanlagen, bei denen sich ein Finanzierungsbedarf bereits schon in der Produktionsphase für die Fertigung der Güter ergibt und sich über den Lieferzeitraum für die Montage bis hin zur Zahlungszielvereinbarung erstreckt. Die Finanzierung kann aber auch Großanlagen im Dienstleistungsbereich oder Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur betreffen. Für derartige Großaufträge besteht einerseits zwischen den Industrienationen ein scharfer internationaler Wettbewerb, andererseits ist ein großer Teil der Importeure vor allem aus Entwicklungsländern nicht in der Lage, die Güter und Leistungen direkt zu bezahlen. Somit verlagert sich die Entscheidung für einen Exporteur sehr oft auf den finanziellen Bereich: der Exporteur, der die besten Zahlungsbedingungen anbieten kann, erhält den Zuschlag.[4]
Die Kapitalquellen für mittel- und langfristige Kredite sind neben Geschäftsbanken vor allem Spezialkreditinstitute wie die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).[5]
3. Grundformen und Kapitalquellen
3.1 Grundformen der mittel- und langfristigen Außenhandelsfinanzierung
Für die Finanzierung von Außenhandelsgeschäften gibt es eine Vielzahl von Instrumenten. Um sich einen Überblick zu verschaffen, kann man diese in drei Grundformen unterteilen: Lieferantenkredit, Bestellerkredit und die Forfaitierung.[6]
Abbildung 1: Zeitlicher Ablauf eines Exportgeschäfts
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Bayerische Landesbank (2003), S. 5.
Aus dem obigen Schema ist ersichtlich, dass der Lieferantenkredit für die gesamte Laufzeit des Exportgeschäfts verwendet werden kann. Der Bestellerkredit und die Forfaitierung dagegen können üblicherweise erst ab dem Zeitpunkt der Lieferung gewährt werden. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, bei denen der Kredit bereits während der Produktion eingesetzt wird. In diesen Fällen ist jedoch u. a. das ausdrückliche Einverständnis des Bestellers zu einer Auszahlung vor Lieferung eine notwendige Voraussetzung.
Diese Finanzierungskredite schließen sich gegenseitig nicht aus. Es sind nämlich auch Kombinationen der einzelnen Finanzierungsinstrumente möglich. Beispielsweise kann ein Lieferantenkredit für die Finanzierung von Aufwendungen während der Produktionszeit durch einen Bestellerkredit oder Forfaitierung abgelöst werden.
Lieferantenkredite
Ein Lieferantenkredit im Sinne der Außenhandelsfinanzierung ist ein Refinanzierungskredit, den eine Bank dem deutschen Lieferanten gewährt, damit dieser seinerseits dem ausländischen Kunden im Liefervertrag mittel- oder langfristige Tilgungsraten einräumen kann.[7] Somit kann man zwischen zwei Kreditvertragsbeziehungen unterscheiden. Zum einen gibt es den Kredit, den der Exporteur als Lieferer dem Importeur eingeräumt hat (Lieferantenkredit im engeren Sinne). Zum anderen besteht zwischen dem Exporteur und der kreditgebenden Bank ein Kreditvertragsverhältnis (Lieferantenkredit im weiteren Sinne).[8]
Abbildung 2: Lieferantenkredit
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Jahrmann (2004), S. 479.
Bestellerkredite
Ein Bestellerkredit ist ein Finanzkredit, welcher an ein Exportgeschäft gebunden ist. Die Kreditanbahnung erfolgt zunächst durch den Exporteur bei einer inländischen Bank, der Kredit wird jedoch dem Besteller direkt gewährt. Ein Kreditvertragsverhältnis besteht also nur zwischen dem ausländischen Importeur und dem inländischen Kreditinstitut. Nach einwandfreier Lieferung wird der Bestellerkredit direkt an den Exporteur zur Deckung der Kaufpreisforderung ausgezahlt.[9]
[...]
[1] Vgl. Jahrmann (2004), S. 23.
[2] Vgl. Büter (2007), S. 310.
[3] Vgl. Turban (2006), S. 2.
[4] Vgl. Jahrmann (2004), S. 477.
[5] Vgl. Büter (2007), S. 311.
[6] Vgl. Voigt/Jächel (1994), S. 108.
[7] Vgl. Voigt/Jächel (1994), S. 109.
[8] Vgl. Büter, S. 312.
[9] Vgl. Büter (2007), S. 315.
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