Der Bundespräsident fungiert in der Bundesrepublik Deutschland als Staatsoberhaupt. Seine staatspolitische Macht ist durch die Verfassung sehr beschränkt und er nimmt hauptsächlich repräsentative Aufgaben wahr. Aufgrund dieser Tatsache stellt sich natürlich die Frage, ist das Amt noch zeitgemäß, sollte es verändert oder gar abgeschafft werden. Immerhin erhält der Bundespräsident Amtsbezüge in Höhe von 10/9 des Amtsgehalts der Bundeskanzlerin, was dem Betrag von 199.000 € entspricht. Weiterhin erhält er nach seinem Amtsende bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe seiner Amtsbezüge.
Die Bundesrepublik ist nicht das einzige Land, in dem die Staatsoberhäupter sprichwörtlich auf dem Prüfstand stehen, egal ob die Königshäuser von Spanien, Belgien oder den Niederlanden, überall wird über den Sinn und Unsinn eines gekrönten Staatsoberhauptes nachgedacht. Nur die englische Königin scheint als Staatsoberhaupt „Persona non grata“ zu sein. Wie drückte es einst der saudi-arabische König Faisal aus: „ Irgendwann wird es nur noch fünf Königinnen auf der Welt geben, Kreuz-, Pik-, Herz-, Karo-Dame und die Königin von England.
Auch wenn in der Bundesrepublik nicht so offen über das Amt des Bundespräsidenten diskutiert wird, ist die Frage nach dem Amt, was subjektiv gesehen nichts Greifbares hervorbringt, doch berechtigt. Um diese Frage aber zu beantworten ist es wichtig, die Entstehung, die Aufgaben und Befugnisse genauer zu hinterfragen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen bei Lösung der Fragestellung helfen.
Inhalt
1. Einleitung
2. Die BRD und ihre Bundespräsidenten
3. Zur Geschichte
4. Der Reichspräsident
4.1 Die Wahl des Reichspräsidenten
4.2 Die Aufgaben und Befugnisse des Reichspräsidenten
5. Der Bundespräsident
5.1 Rechtsstellung des Bundespräsidenten
5.2 Der Bundespräsident und sein Stellvertreter
5.3 Die Wahl des Bundespräsidenten
5.4 Das Ende der Amtsperiode des Bundespräsidenten
5.5 Die Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten
5.6 Das Prüfrecht des Bundepräsidenten bei Ausfertigung von Gesetzen
5.6.1 Formelle Rechtmäßigkeit
5.6.2 Materielle Rechtmäßigkeit
6. Das Bundespräsidialamt
7. Die Gegenzeichnungspflicht durch Bundeskanzler und Bundesminister
8. Resümee
9. Literaturverzeichnis
10. Internetquellen
1 Einleitung
Der Bundespräsident fungiert in der Bundesrepublik Deutschland als Staatsoberhaupt. Seine staatspolitische Macht ist durch die Verfassung sehr beschränkt und er nimmt hauptsächlich repräsentative Aufgaben wahr. Aufgrund dieser Tatsache stellt sich natürlich die Frage, ist das Amt noch zeitgemäß, sollte es verändert oder gar abgeschafft werden. Immerhin erhält der Bundespräsident Amtsbezüge in Höhe von 10/9 des Amtsgehalts der Bundeskanzlerin, was dem Betrag von 199.000 € entspricht. Weiterhin erhält er nach seinem Amtsende bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe seiner Amtsbezüge.
Die Bundesrepublik ist nicht das einzige Land, in dem die Staatsoberhäupter sprichwörtlich auf dem Prüfstand stehen, egal ob die Königshäuser von Spanien, Belgien oder den Niederlanden, überall wird über den Sinn und Unsinn eines gekrönten Staatsoberhauptes nachgedacht. Nur die englische Königin scheint als Staatsoberhaupt „Persona non grata“ zu sein. Wie drückte es einst der saudi-arabische König Faisal aus: „ Irgendwann wird es nur noch fünf Königinnen auf der Welt geben, Kreuz-, Pik-, Herz-, Karo-Dame und die Königin von England.
Auch wenn in der Bundesrepublik nicht so offen über das Amt des Bundespräsidenten diskutiert wird, ist die Frage nach dem Amt, was subjektiv gesehen nichts Greifbares hervorbringt, doch berechtigt. Um diese Frage aber zu beantworten ist es wichtig, die Entstehung, die Aufgaben und Befugnisse genauer zu hinterfragen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen bei Lösung der Fragestellung helfen.
2. Die BRD und ihre Bundespräsidenten
1949 – 1959 Theodor Heuss; FDP
1959 – 1969 Heinrich Lübke; CDU
1969 – 1974 Gustav Heinemann; SPD
1974 – 1979 Walter Scheel; FDP
1979 – 1984 Karl Carstens; CDU
1984 – 1994 Richard von Weizsäcker; CDU
1994 – 1999 Roman Herzog, CDU
1999 – 2004 Johannes Rau; SPD
Seit 01.07.2004 Horst Köhler, CDU[1]
3. Zur Geschichte
In der Verfassung des Deutschen Kaiserreichs von 1871 waren die Staatsorgane der Kaiser, der Bundesrat, der Reichstag und der Test Reichskanzler. Der Kaiser war Staatsoberhaupt und hatte umfassende Aufgaben und Befugnisse. Diese umfassten die völkerrechtliche Vertretung des Reiches, den Oberbefehl von Heer und Marine bis hin zur Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers. Weiterhin konnte er auch Reichsgesetze ausfertigen und verkünden, jedoch bedurfte seine Anordnung der Gegenzeichnung des Kanzlers.[2]
Kaiser Wilhelm II. dankte als deutscher Kaiser im November 1918 nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg ab, nicht aber als preußischer König und begab sich ins Exil nach Holland. Friedrich Ebert wurde zum Reichskanzler auf Vorbehalt ernannt. Im Dezember des gleichen Jahres wurde beschlossen, dass Wahlen für eine verfassungsgebende Nationalversammlung stattfinden sollten. Am 6. Februar 1919 trat in Weimar die Nationalversammlung erstmals zusammen. Die Versammlung musste nach Weimar ausweichen, da in Berlin zu diesem Zeitpunkt bürgerkriegsähnliche Zustände herrschten. Dies zeigt, auf welchen schwachen Füßen die Weimarer Republik zu diesem Zeitpunkt schon stand. Ein Gesetz wurde am 10.Februar 1919 über die vor-läufige Reichsgewalt verabschiedet. Diese Reichsgewalt hat bereits in vielen Teilen unserem heutigen politischen System sehr geähnelt, es gab eine Nationalversammlung (Bundestag), einen Staatenausschuss (Bundesrat) und einen durch die Nationalversammlung gewählten Reichskanzler, der wiederum seine Minister berufen hat. Ähnlich wie heute, gab es bereits einen Reichstag und einen Reichspräsidenten. Der Reichspräsident wurde im Gegensatz zum heutigen Bundespräsidenten direkt vom Volk gewählt. Damit entschied man sich für eine amerikanisch/französische Lösung, hierunter versteht man den politisch starken Einfluss des Präsidenten auf das Parlament und die Regierungsbildung und den starken Einfluss als Oberbefehlshaber der Reichswehr, sowie die Möglichkeit, die Verfassung durch eine Notverordnung aktiv zu beeinflussen. Dieses Regierungssystem diente dazu, dass „altbewährte“ – nämlich ein Staatsoberhaupt mit dem „neuen“- ein Parlament zu besitzen, zu kombinieren.[3] [4]
Man stattete den Reichspräsidenten mit einer Vielzahl von Befugnissen aus, die es ihm auch erlaubten, ganz alleine über den Erlass einer Notverordnung zu entscheiden.[5]
Erst durch die starken Kompetenzen und Einflüsse des Reichspräsidenten konnte es von einer präsidentiellen Führung zu einer Präsidialdiktatur kommen.
Mit dem Nichtzustandekommen einer regierungsfähigen Mehrheit und dem Zwang der Bildung von Präsidialkabinetten, die nicht des Vertrauen des Parlamentes, sondern lediglich das Vertrauen des Reichspräsidenten bedurften, ernannte von Hindenburg Hitler am 30.01.1933 zum Reichskanzler.
Durch die außerordentliche starke Position des Reichskanzlers in der Weimarer Republik konnte Hitler durch die Notstandsverordnung Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen. Eine systematische Durchführung (Auflösung des Reichstages, Ausschaltung der Kommunisten nach dem Reichstagsbrand und Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz) ermöglichte, dass die Weimar Verfassung systematisch ausgehebelt und immer mehr Macht auf Adolf Hitler vereint wurde.[6]
Durch die Beendigung des Zweiten Weltkrieges durch die Alliierten (USA, England, Frankreich, UdSSR) wurde in der Viermächteerklärung vom 05. Juni 1945 folgendes ratifiziert:
„Es sollte in Deutschland keine zentrale Regierung oder Behörde mehr geben, die fähig wäre, die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung, für die Verwaltung des Landes und für die Ausführung der Forderungen der siegreichen Mächte zu tragen.“[7]
Das Ziel der Alliierten war dafür zu sorgen, dass eine deutsche Staatsgewalt von unten nach oben aufgebaut werden sollte, wobei der Schwerpunkt der Maßnahmen sich darauf bezog, eine weitgehende Dezentralisierung und die Verlegung der Schwergewichte auf die lokale Selbstverwaltung zu erreichen.
In den jeweiligen Besatzungszonen entstanden neue Bundesländer. Eigentlich sollten sich die vier Besatzungszonen zu einer Union zusammenschließen. Da die UdSSR einen Einheitsstaat erschaffen wollte, wurde im Verlauf der Verhandlungen bereits absehbar, dass sich lediglich die Länder, die unter der Kontrolle der westlichen Alliierten standen, zu einer Union zu-sammenschließen würden. In den „Frankfurter Dokumenten“ übergaben die Beteiligten der „Londoner Konferenz der Sechs“ den 11 Ministerpräsidenten der Länder einen „Drei-Stufenplan“. Bestandteil war die Erstellung einer demokratisch föderalistischen Verfassung, die Möglichkeit Ländergrenzen zu ändern und die Problemlösung eines zu schaffenden Be-satzungsstatuts. In diesen Dokumenten wurde auch der Rahmen der Ausgestaltung des Grundgesetzes festgelegt. Das Grundgesetz wurde am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen. Mit einer 2/3 Mehrheit wurde das Grundgesetz in dem Zeitraum 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen der beteiligten deutschen Bundesländer angenommen, sodass diese Entscheidung in öffentlicher Sitzung des parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949 durch den Präsidenten des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, verkündet und durch seine Unterzeichnung bezeugt wurde. Bei dieser Vorgehensweise spricht man von der Ausfertigungs- und Verkündigungsklausel des Grundgesetzes.[8]
[...]
[1] Vgl. dazu: Dohr/Windfuhr, Staat, Verfassung, Politik, S.312
[2] Vgl. dazu: Dieter Hesselberger, Das Grundgesetz, S. 14-15
[3] Vgl. dazu: Dieter Hesselberger, Das Grundgesetz S.16-17
[4] Vgl. dazu: (Dohr/Windfuhr, 2001) (Hesselberger, 2000) Politik, S 312
[5] Vgl. dazu: www.bundespraesident.de/Amt-und-Funktion/11028/Verfassungsrechtliche-Grundlag.htm [01.05.2008]
[6] Vgl. dazu: Dieter Hesselberger, Das Grundgesetz S.20
[7] Dieter Hesselberger, Das Grundgesetz, Bonn 2000, S. 22
[8] Vgl. dazu: Dieter Hesselberger, Das Grundgesetz, S. 30,31
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.