Diese Arbeit beschäftigt sich in erster Linie mit den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gem. § 80 (1) des Betriebsverfassungsgesetzes. Als Einstieg in die Thematik sollen jedoch zunächst einige grundlegende Erläuterungen erfolgen; die die Voraussetzungen der Entstehung, die Entstehung als solche sowie die Bedeutung des Betriebsrates veranschaulichen sollen. [...] Anders als bei kleinen Betrieben, in denen es allein dem Arbeitgeber obliegt, die sozialen, personellen und wirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen, sieht das Betriebsverfassungsrecht für solche Betriebe, die eine bestimmte Betriebsgröße überschreiten, eine besondere Betriebsverfassung vor. In dieser besonderen Betriebsverfassung sind Arbeitnehmervertretungen vorgesehen, denen kraft Gesetz in verschiedenen Entscheidungsbereichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zugeteilt werden. In diesen Bereichen erlischt somit die Befugnis des Arbeitsgebers, Entscheidungen eigenmächtig zu treffen. Er ist nur noch eingeschränkt leitungsbefugt. Diese Bestimmungen finden ihre gesetzliche Regelung im Betriebsverfassungsgesetz von 1972. [...] In § 130 BetrVG ist festgelegt, dass das Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich nicht im öffentlichen Dienst, sondern nur in der Privatwirtschaft Anwendung findet. Für diesen Bereich gilt das Personalvertretungsgesetz bzw. das Bundespersonalvertretungsgesetz. Die Entscheidung, ob das Betriebsverfassungsgesetz oder das Personalvertretungsgesetz anzuwenden ist, richtet sich also ausschließlich nach der Rechtsform eines Unternehmens. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Grundlegendes
- Die Bedeutung des Betriebsverfassungsrechts
- Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes
- Definition des Betriebsbegriffes
- Der Begriff des Arbeitnehmers
- Der Betriebsrat
- Das Verhältnis von Arbeitgeber und Betriebsrat
- Die Bestimmungen des § 80 (1) BetrVG
- Sinn der Vorschrift
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates gem. § 80 (1) Nr. 1-3 BetrVG
- § 80 (1) Nr. 1 BetrVG
- § 80 (1) Nr. 2 BetrVG
- § 80 (1) Nr. 2a BetrVG
- § 80 (1) Nr. 2b BetrVG
- § 80 (1) Nr. 3 BetrVG
- Besonders schutzwürdige Personengruppen gem. § 80 (1) Nr. 4-9 BetrVG
- § 80 (1) Nr. 4 BetrVG
- § 80 (1) Nr. 5 BetrVG
- § 80 (1) Nr. 6 BetrVG
- § 80 (1) Nr. 7 BetrVG
- Weitere allgemeine Aufgaben
- § 80 (1) Nr. 8 BetrVG
- § 80 (1) Nr. 9 BetrVG
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit zielt darauf ab, die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gemäß § 80 (1) BetrVG zu erläutern und zu analysieren. Dabei werden die gesetzlichen Grundlagen und deren praktische Relevanz im Kontext des Betriebsverfassungsrechts beleuchtet.
- Die Bedeutung des Betriebsverfassungsrechts und die Rolle des Betriebsrats
- Definition und Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes
- Detaillierte Analyse der Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 (1) BetrVG
- Schutz besonders schutzwürdiger Personengruppen
- Zusammenspiel von Arbeitgeber und Betriebsrat
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Diese Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Thematik der allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gemäß § 80 (1) BetrVG und kündigt eine Erläuterung der Voraussetzungen und Bedeutung des Betriebsrats an. Der Fokus liegt auf der Vorbereitung für die detaillierte Auseinandersetzung mit den im Kern behandelten Paragraphen.
Grundlegendes: Dieser Abschnitt legt die Grundlagen für das Verständnis der Aufgaben des Betriebsrats. Er erklärt die Bedeutung des Betriebsverfassungsrechts, seinen Geltungsbereich, und definiert zentrale Begriffe wie "Betrieb", "Arbeitnehmer" und "Betriebsrat". Die Erläuterungen zum Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat betonen die eingeschränkte Leitungsbefugnis des Arbeitgebers durch die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Die Definition des Arbeitnehmerbegriffs beinhaltet die Ausnahmen gemäß § 5 BetrVG, insbesondere die Sonderregelung für leitende Angestellte.
Die Bestimmungen des § 80 (1) BetrVG: Dieses Kapitel bildet den Kern der Arbeit und analysiert die einzelnen Nummern des § 80 (1) BetrVG. Es beschreibt den Sinn der Vorschrift und untersucht die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats im Detail. Die Zusammenfassung der einzelnen Nummern würde jeweils den Umfang der jeweiligen Aufgaben und deren Bedeutung für die Arbeitnehmervertretung umfassen. Die Analyse der Aufgaben umfasst die Berücksichtigung von besonders schutzwürdigen Personengruppen.
Schlüsselwörter
Betriebsrat, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 80 (1) BetrVG, Arbeitnehmerrechte, Mitbestimmung, Mitwirkung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Schutzwürdigkeit, Interessenvertretung.
FAQs: Seminararbeit - Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats gemäß § 80 (1) BetrVG
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Diese Seminararbeit befasst sich mit den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gemäß § 80 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie erläutert die gesetzlichen Grundlagen und deren praktische Relevanz im Kontext des Betriebsverfassungsrechts.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die Bedeutung des Betriebsverfassungsrechts, den Geltungsbereich des BetrVG, die Definition zentraler Begriffe (Betrieb, Arbeitnehmer, Betriebsrat), die detaillierte Analyse der Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Absatz 1 BetrVG, den Schutz besonders schutzwürdiger Personengruppen und das Zusammenspiel von Arbeitgeber und Betriebsrat.
Wie ist die Seminararbeit strukturiert?
Die Arbeit ist in mehrere Kapitel gegliedert: Einleitung, Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts, detaillierte Analyse von § 80 Absatz 1 BetrVG (inkl. Untergliederung nach Nummern), und Schlussbetrachtung. Jedes Kapitel bietet eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
Was wird unter "Grundlegendes" im Bezug auf das Betriebsverfassungsrecht erklärt?
Der Abschnitt "Grundlegendes" erläutert die Bedeutung des Betriebsverfassungsrechts, seinen Geltungsbereich, und definiert zentrale Begriffe wie "Betrieb", "Arbeitnehmer" und "Betriebsrat". Er beschreibt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wobei die eingeschränkte Leitungsbefugnis des Arbeitgebers durch die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hervorgehoben wird. Die Definition des Arbeitnehmerbegriffs beinhaltet die Ausnahmen gemäß § 5 BetrVG, insbesondere die Sonderregelung für leitende Angestellte.
Wie wird § 80 (1) BetrVG analysiert?
Das Kapitel zu § 80 Absatz 1 BetrVG bildet den Kern der Arbeit. Es analysiert jede einzelne Nummer des Paragraphen im Detail, beschreibt den Sinn der Vorschrift und untersucht die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats. Die Analyse umfasst auch die Berücksichtigung von besonders schutzwürdigen Personengruppen.
Welche Personengruppen werden als besonders schutzwürdig betrachtet?
Die Arbeit behandelt die in § 80 Absatz 1 Nummer 4-9 BetrVG genannten besonders schutzwürdigen Personengruppen und deren Schutz durch den Betriebsrat.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für diese Seminararbeit?
Schlüsselwörter sind: Betriebsrat, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 80 (1) BetrVG, Arbeitnehmerrechte, Mitbestimmung, Mitwirkung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Schutzwürdigkeit, Interessenvertretung.
Welche Zielsetzung verfolgt die Seminararbeit?
Die Seminararbeit zielt darauf ab, die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gemäß § 80 Absatz 1 BetrVG zu erläutern und zu analysieren. Sie beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen und deren praktische Relevanz im Kontext des Betriebsverfassungsrechts.
- Quote paper
- Silke Kalkowski (Author), 2008, Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 (1) BetrVG (Stand 2008), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112595