Wie dem Titel der vorliegenden Master-These - „Die sachliche und räumliche
Marktabgrenzung im Rahmen der europäischen Fusionskontrolle“ – entnommen
werden kann, ist die Fusion, somit der Zusammenschluss von Unternehmen bzw die
durch die Europäische Kommission vorzunehmende Marktabgrenzung anlässlich der
Prüfung beabsichtigter und angemeldeter Unternehmenszusammenschlüsse
Gegenstand dieser Arbeit. Die Abgrenzung der Märkte und zwar jener, auf welchen
die Parteien des Zusammenschlussverfahrens tätig sind, stellt einen wesentlichen
Verfahrensschritt dar. „Mit der Marktabgrenzung wird in der Praxis das Ergebnis der Fusionskontrollprüfung wesentlich vorentschieden.“ Die betreffenden Märkte werden von der Kommission in zweierlei Hinsicht unter die Lupe genommen. Zum einen erfolgt die Untersuchung des Marktes in sachlichem Zusammenhang, zum anderen in räumlichem Konnex.
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1 - GRUNDSÄTZLICHES
A. Gegenstand der Master-These
B. Mögliche Dimension von Fusionen
C. Rechtliches Kontrollinstrumentarium für Zusammenschlüsse
D. Besondere Relevanz der Entscheidungen der Europäischen Kommission
E. Wesentliche Verfahrensschritte des Zusammenschlussverfahrens nach der FKVO
Kapitel 2 – Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes
A. Ziel der Marktabgrenzung
B. Das Bedarfsmarktkonzept zur Bestimmung des relevanten Marktes
C. Definition des sachlich relevanten Marktes
D. Definition des räumlich relevanten Marktes
E. Parameter zur Bestimmung des sachlich und räumlich relevanten Marktes
I. Nachfragesubstituierbarkeit
II. Angebotssubstituierbarkeit
III. Potentieller Wettbewerb
F. Prozedere im Rahmen der sachlichen Marktabgrenzung
G. Stufen der räumlichen Marktabgrenzung
I. Ermittlung der Marktanteile
II. Prüfung der Nachfragesubstituierbarkeit
III. Untersuchung des Marktes nach Zutrittsbeschränkungen
IV. Prüfung der Auswirkungen erfolgreicher Marktintegration auf die Marktstruktur
V. Befragungen unter Anbietern und Abnehmern
VI. Individuelle Prüfung der Abgrenzungsfaktoren
H. SSNIP-Test
I. Definition
II. Notwendigkeit der Prüfung zusätzlicher Kriterien
I. Die Preiskorrelationsanalyse
Kapitel 3 - Entscheidungspraxis der Kommission
A. Talanx/Gerling (Versicherungsmarkt)
I. Parteien des Zusammenschlussverfahrens
II. Zusammenschlusstatbestände
1. Tatbestände der FKVO
2. Zusammenschluss durch Erwerb von Anteilsrechten an Gerling
III. Gemeinschaftsweite Bedeutung
1. Schwellenwerte gemäß FKVO
2. Erfüllung der Schwellenwerte durch Talanx und Gerling
IV. Sachliche Marktabgrenzung
1. Frage nach der Unterteilung der Märkte für Lebens- und Schadensversicherung in einzelne Produktmärkte
2. Segmentierung des Schadensversicherungsmarktes
3. Eigener Markt für Haftpflichtversicherung für Risiko nach Arzneimittelgesetz
4. Haftpflichtversicherung für „Rest der Welt“
a) Unterschiede zwischen Grunddeckung und oberen Layern
b) Getrennte Märkte für Grunddeckung und obere Layer
7. Angebotssubstituierbarkeit bei Rückversicherung
8. Ergebnis
V. Räumliche Marktabgrenzung
1. Nationaler Markt für Schadens- und Lebensversicherung
2. Nationaler Markt für Haftpflichtversicherung für Risiko nach Arzneimittelgesetz
3. Internationaler Markt für obere Layer
4. Nationaler Markt für Grunddeckung
5. Weltweiter Markt für Rückversicherung
VI. Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt?
a) Beseitigung der Wettbewerbsbedenken durch Zusagen
b) Erklärung der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt
VII. Fazit
B. Bank Austria/Creditanstalt(Finanzmarkt)
I. Sachliche Marktabgrenzung
1. Bereiche des Privatkundengeschäftes
2. Bereiche des Firmenkundengeschäftes
3. Bereiche der Geldmarkt- und Wertpapiergeschäfte
II. Räumliche Marktabgrenzung
1. Nationaler Markt für Privatkundengeschäft
2. Nationaler Markt für Firmenkundengeschäft
3. Europaweiter Markt für Geldmarkt- und Wertpapiergeschäft
III. Fazit
C. Creditanstalt/Lufthansa Airplus Servicekarten/AUA Beteiligungen/Airplus (Finanzmarkt)
I. Sachliche Marktabgrenzung
1. Keine Nachfrageaustauschbarkeit zwischen Kreditkarte und sonstigen unbaren Zahlungsarten
2. Keine Veränderung des Abnahmeverhaltens durch höhere Preise für Kreditkarte
3. Unterteilung des Kreditkartenmarktes in Markt für Acquiring und Issuing
4. Ergebnis
II. Räumliche Marktabgrenzung
1. Genaue Marktabgrenzung nicht erforderlich
III. Fazit
D. Danish Crown/Vestjyske Slagterier (Lebensmittelmarkt)
I. Sachliche Marktabgrenzung
1. Gesonderte Märkte für Kauf lebender Schlachtschweine und –rinder
2. Einheitlicher Markt oder getrennte Märkte für Frischfleisch?
a) Erhebliche Preisunterschiede
b) Divergierende Produktmerkmale
c) Unwesentliche Nachfragesubstituierbarkeit als Ergebnis des SSNIP-Testes
d) Mangelnde Preiselastizität
e) Divergenz der Vertriebs- und Marktorganisationen
f) Fehlende Angebotssubstituierbarkeit
g) Ergebnis
II. Räumliche Marktabgrenzung
1) Lebende Schlachtschweine
a) Geringe Distanz zwischen Schlacht- und Mastbetrieben
b) Niedriger Exportanteil
c) Importanteil gegen Null
d) Korrelationskoeffizienten ohne Aussagekraft
e) Ergebnis
2. Keine abschließende Marktdefinition für den Kauf lebender Schlachtrinder
III. Fazit
E. Nestlé/Perrier (Lebensmittelmarkt)
I. Sachliche Marktabgrenzung
1. Relevanz des Produktimages aus Verbrauchersicht
2. Niedrige Nachfrageaustauschbarkeit
3. Deutliche Preisunterschiede
4. Fehlende Angebotssubstituierbarkeit
5. Geringe Korrelation zwischen den Preisen
6. Ergebnis
II. Räumliche Marktabgrenzung
1. Heterogenität der Marktstruktur
a) Unterschiedliche Verbrauchszahlen
b) Kaum grenzüberschreitender Handel zwischen Mitgliedsstaaten
c) Divergierende Angebotsstruktur
2. Barrieren für den Marktzutritt
a) Sehr niedrige Importquote
b) Vertriebstechnische Aspekte
c) Notwendigkeit außergewöhnlich hoher Aufwendungen für Werbung
3. Ergebnis
III. Fazit
F. Südzucker/Saint Louis Sucre (Lebensmittelmarkt)
I. Sachliche Marktabgrenzung
1. Unterschiedliches Preisniveau bei Industrie- und Haushaltszucker
2. Unterschiede zwischen Zucker für Handelsmarken und Zucker für Herstellermarken
3. Ergebnis
II. Räumliche Marktabgrenzung
1. Industrie- und Haushaltszucker
a) Regionale Ansiedelung der Produktionsstätten der Marktführer
b) Wesentlicher Wettbewerbsnachteil durch höhere Transportkosten
c) „Regionale Marktsegmentierung“ durch „Frei-Haus-Preise“ für umliegende Abnehmer
d) Hohe Marktanteile im Umkreis der Produktionsstätten
e) Ergebnis
2. Zucker für Handelsmarken
III. Fazit
G. Tetra Laval/Sidel(Verpackungsmarkt)
I. Sachliche Marktabgrenzung
1. Wettbewerbsverhältnis auf Verbraucherebene
2. Mangelnde Nachfragesubstituierbarkeit als Ergebnis des SSNIP-Testes
3. Fehlende Bereitschaft zur Umrüstung bestehender Anlagen
4. Mangelnde Angebotssubstituierbarkeit
5. Ergebnis
II. Räumliche Marktabgrenzung
III. Fazit
H. CVC/Lenzing(Textilienmarkt)
I. Sachliche Marktabgrenzung
1. SSNIP-Test: Mangelnde Nachfragesubstituierbarkeit zwischen Viskose Stapelfasern und sonstigen Faserarten
2. SSNIP-Test: Mangelnde Nachfragesubstituierbarkeit zwischen Lyocell und sonstigen Faserarten
3. Mangelnde Angebotssubstituierbarkeit zwischen einzelnen Faserarten
4. Geringe Korrelation zwischen Lyocell und sonstigen Faserarten
5. Unterteilung des Viskose-Stapelfaser-Marktes
a) Viskose-Stapelfasern für den Standardgebrauch
aa) Mangelnde Nachfragesubstituierbarkeit
bb) Bestehende Angebotssubstituierbarkeit
b) Spinngefärbte Viskose-Stapelfasern
aa) SSNIP-Test: Mangelnde Nachfragesubstituierbarkeit
bb) SSNIP-Test: Fehlende Angebotssubstituierbarkeit
cc) Geringe Korrelation zwischen spinngefärbten Viskose-Stapelfasern und Viskose-Stapelfasern für den Standardgebrauch
c) Viskose-Stapelfasern für Tampons
aa) SSNIP-Test: Unwesentliche Substituierbarkeit auf Nachfrageseite bezüglich Baumwolle
bb) Geringe Angebotssubstituierbarkeit im Verhältnis zu Watte
6. Ergebnis
II. Räumliche Marktabgrenzung
1. Viskose-Stapelfasern
a) Viskose-Stapelfasern für den Standardgebrauch
aa) Geringe Importquote
bb) SSNIP-Test: Kaum Veränderung der Importquote
b) Spinngefärbte Viskose-Stapelfasern und Viskose-Stapelfasern für Tampons
c) Ergebnis
2. Keine abschließende Marktabgrenzung für Lyocell
III. Fazit
I. Celanese/Degussa/JV(Chemiemarkt)
I. Sachliche Marktabgrenzung
1. Mangelnde Austauschbarkeit
2. Marginale Anbieterumstellungsflexibilität
3. Ergebnis
II. Räumliche Marktabgrenzung
1. Europaweiter Markt von n- und Iso-Butyraldehyd
2. Zwei räumlich relevante Märkte für n-Butyraldehyd innerhalb Europas?
a) Unterschiedliche Preisstruktur
b) Differierende Marktstruktur
c) Ergebnis
III. Fazit
J. Siemens/Drägerwerk/JV (Medizintechnikmarkt)
I. Sachliche Marktabgrenzung
1. Individuelle Konfiguration der Beatmungsgeräte
2. Individuelle Konfiguration der Anästhesiegeräte
II. Räumliche Marktabgrenzung
1. „Sehr heterogene Marktstruktur“ hinsichtlich Marktanteile im EWR
2. Besondere Bedeutung von regionalem Vertrieb und Service
3. Meinungsbild der Ärzteschaft von entscheidender Relevanz
4. Nationale Unterschiede der Therapiegräte
5. Kein verändertes Abnehmerverhalten durch tendenzielle Preisharmonisierung
6. Ergebnis
III. Fazit
K. Verbund/Energie Allianz(Energiemarkt)
I. Sachliche Marktabgrenzung
1. Unterschiedliches Nachfrageverhalten der Groß- und Kleinkunden bei Belieferung von Endverbrauchern
2. Unterschiedliches Nachfrageverhalten der kleinen Weiterverteiler und Regionalversorger bei Belieferung von Weiterverteilern
II. Räumliche Marktabgrenzung
1. Geringe Marktanteile österreichischer Marktführer im Ausland
2. Unterschiedliche Rechtslage auf den Strommärkten
3. Geringe Importquote
4. Marginales Interesse ausländischer Unternehmen an Ausschreibungen in Österreich
5. Markteintrittsschranken für ausländische Anbieter
a) Vertriebskosten
b) „Mindestgröße der Bilanzgruppe“
c) „Kleinteiligkeit der Netzbetreiber“
d) Erschließung von Bezugsquellen österreichischer Wasserkraft
6. Unterschiedliche Preissituation in Österreich und angrenzenden Staaten
7. Spezielle Gegebenheiten bei Kleinkunden
8. Keine abschließende Definition des Marktes für Belieferung der Regionalversorger
9. Ergebnis
III. Fazit
L. Mercedes Benz/Kässbohrer (Automobilmarkt)
I. Sachliche Marktabgrenzung
1. Unterscheidung dreier Bustypen
2. „Überschneidungen“ auf der Nachfrageseite
3. Substituierbarkeit auf der Angebotsseite
4. Conclusio der Kommission
II. Räumliche Marktabgrenzung
1. Geringe Importquote
2. Marktzugangsbeschränkungen
a) „Materielle“ Zugangsbeschränkungen
b) „Immaterielle“ Zugangsbeschränkungen
3. Ergebnis
III. Fazit
M. Mannesmann/Boge(Automobilmarkt)
I. Sachliche Marktabgrenzung
1. Divergierende Wettbewerbsbedingungen
2. Unterschiedlicher Nachfragerkreis
3. Preisliche Abweichungen
4. Differierende Lieferungsempfänger
5. Strenge und weniger strenge Zugangsbeschränkungen
6. Ergebnis
II. Räumliche Marktabgrenzung
1. OEM/OES Markt von gemeinschaftsweiter Größe
2. Die Gemeinschaft umfassender Aftermarket
III. Fazit
N. T-Mobile Austria /tele. Ring (Mobilfunkmarkt)
I. Sachliche Marktabgrenzung
Unterscheidung zwischen drei Märkten
II. Räumliche Marktabgrenzung
Nationale Märkte
Kapitel 4 - CONCLUSIO
A. Kriterien der Kommission im Rahmen der sachlichen Marktabgrenzung
B. Kriterien der Kommission im Rahmen der räumlichen Marktabgrenzung
C. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Master-These untersucht die durch die Europäische Kommission im Rahmen der Fusionskontrollprüfung vorzunehmende sachliche und räumliche Marktabgrenzung. Ziel der Arbeit ist es, durch die Analyse ausgewählter Kommissionsentscheidungen aus verschiedenen Wirtschaftssektoren – von der Chemieindustrie über den Energiesektor bis hin zum Finanz- und Versicherungsmarkt – die maßgeblichen Kriterien, Vorgehensweisen und ökonomischen Testmethoden der Kommission systematisch zu ermitteln und deren Praxisrelevanz darzustellen.
- Grundlagen der europäischen Fusionskontrolle
- Methodik der sachlichen und räumlichen Marktabgrenzung (Bedarfsmarktkonzept)
- Anwendung des SSNIP-Tests und der Preiskorrelationsanalyse
- Analyse der Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission
- Identifikation zentraler Kriterien für Wettbewerbs- und Marktzutrittsbeschränkungen
Auszug aus dem Buch
Mögliche Dimension von Fusionen
Das Thema des Zusammenschlusses von Unternehmen ist von globaler Bedeutung. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und weltweiter Ebene ist die Fusion von Unternehmen „an der Tagesordnung“. Ein exemplarischer Auszug von Zeitungsberichten soll verdeutlichen, von welcher wirtschaftlichen und folglich auch rechtlichen Dimension Unternehmenszusammenschlüsse sein können:
- „Die Weltgrößte Bankenfusion“, titelten die Salzburger Nachrichten im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Barclays Bank für die Finanzgruppe ABN Amro. „Im Bieterrennen um die niederländische Finanzgruppe ABN Amro hat die britische Barclays-Bank offiziell Konkurrenz bekommen. Am Dienstag legte ein von der Royal Bank of Scotland (RBS) angeführtes Dreier-Konsortium ein Offert, das mit 71,1 Mrd. Euro preislich über dem von Barclays im April angekündigten Angebot liegt.“
- „Mit dem Zusammenschluss entsteht auf dem heimischen Handymarkt ein Anbieter mit 3,2 Millionen Kunden und einem Marktanteil von 37 Prozent.“ Bei diesem Anbieter handelt es sich um das Unternehmen T-Mobile, das durch die Übernahme von tele.ring zu dem zweitgrößten Marktteilnehmer auf dem österreichischen Mobilfunksegment avanciert ist. Marktführer ist und bleibt die Mobilkom.
Die Kommission erachtet gegenständlichen Zusammenschluss als einen besonderen Fall, zumal eine deutliche Einschränkung des Wettbewerbes festgestellt worden ist, obwohl durch den Zusammenschluss der beiden Mobilfunkanbieter keine Marktführerschaft begründet worden ist. Die Genehmigung des Vorhabens ist nur unter der verpflichtenden Einhaltung auferlegter „Abhilfemaßnahmen“ erteilt worden.
- „Die Fusion der UniCredit, Konzernmutter der österreichischen Bank Austria Creditanstalt (BA-CA), mit der Capitalia zur zweitgrößten Bank Europas und der größten Bank im Euroland“ ist fixiert worden. „Die neue Bank hat 40 Millionen Kunden und einen Marktwert von mehr als 100 Milliarden Euro“.
- „Die größte Übernahme fand im März 2006 in den USA statt. Der Telekomriese AT & T übernahm den Branchenkollegen BellSouth, die Transaktion hatte einen Wert von 72,6 Mrd. Dollar (55,3 Mrd. Euro). Ziemlich genau halb so groß war das Volumen der zweitgrößten Fusion, die auf dem italienischen Banksektor für neue Kräfteverhältnisse sorgte. In einem 37 Mrd. Dollar schwere Deal übernahm die Banca Intesa die San Paolo IMI.“
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 - GRUNDSÄTZLICHES: Dieses Kapitel erläutert den Gegenstand der Master-These, die Bedeutung von Unternehmensfusionen in der modernen Wirtschaft und gibt einen Überblick über das rechtliche Kontrollinstrumentarium der EU-Fusionskontrollverordnung.
Kapitel 2 – Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes: Es werden die theoretischen Grundlagen der Kommission zur Marktabgrenzung, insbesondere das Bedarfsmarktkonzept, sowie spezifische Methoden wie der SSNIP-Test und die Preiskorrelationsanalyse detailliert behandelt.
Kapitel 3 - Entscheidungspraxis der Kommission: In diesem Hauptteil wird anhand zahlreicher Fallbeispiele aus unterschiedlichen Branchen wie Versicherung, Banken, Lebensmittel, Chemie und Energie aufgezeigt, wie die Kommission die Marktabgrenzung in der Praxis anwendet.
Kapitel 4 - CONCLUSIO: Das letzte Kapitel fasst die erarbeiteten Kriterien der Kommission für die sachliche und räumliche Marktabgrenzung zusammen und bietet eine abschließende Reflexion über die Praxisanwendung der Methoden.
Schlüsselwörter
Europäische Fusionskontrolle, Marktabgrenzung, sachlicher Markt, räumlicher Markt, Zusammenschluss, FKVO, SSNIP-Test, Bedarfsmarktkonzept, Preiskorrelationsanalyse, Wettbewerb, Nachfragesubstituierbarkeit, Angebotssubstituierbarkeit, Marktzutrittsbeschränkungen, Kommission, Entscheidungspraxis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie die Europäische Kommission im Zuge der Fusionskontrolle die relevanten Märkte – sowohl sachlich als auch räumlich – abgrenzt, um Auswirkungen auf den Wettbewerb beurteilen zu können.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO), die methodischen Ansätze der Marktdefinition (insb. Bedarfsmarktkonzept) und die konkrete Anwendung dieser Konzepte in der Kommissionsentscheidungspraxis.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, die für die Kommission maßgeblichen Kriterien zur Marktabgrenzung zu identifizieren und dem Leser die Vorgehensweise der Kommission anhand einer vielfältigen Auswahl an Präzedenzfällen verständlich zu machen.
Welche wissenschaftlichen Methoden finden Anwendung?
Die Arbeit nutzt die Analyse von offiziellen Kommissionsentscheidungen und wertet diese im Kontext ökonomischer Messinstrumente wie dem SSNIP-Test, der Preiskorrelationsanalyse und der Prüfung von Substituierbarkeitskriterien aus.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Entscheidungspraxis in verschiedenen Sektoren, darunter Versicherungen (Talanx/Gerling), Finanzen (Bank Austria), Lebensmittel (Danish Crown, Nestlé), Chemie (Celanese, CVC/Lenzing), Medizintechnik und Energie (Verbund).
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Fusionskontrolle, Marktabgrenzung, Wettbewerbsrecht, FKVO, SSNIP-Test und Marktdefinition charakterisieren.
Welche Rolle spielen "Handelsmarken" bei der Marktabgrenzung?
Wie im Fall Südzucker/Saint Louis Sucre deutlich wird, unterscheiden sich Handelsmarken von Herstellermarken, da das Handelsunternehmen bei der Eigenmarke die vollständige Kontrolle über Produktspezifikationen und Marketing ausübt, was die Abgrenzung zum Herstellermarkenmarkt erfordert.
Warum wird der Markt für Beatmungsgeräte in der Entscheidung Siemens/Drägerwerk als so besonders eingestuft?
Die Kommission stufte diese Geräte als hochgradig individuell konfigurierbar ein, wodurch eine weitere Unterteilung in einzelne Produktmärkte zu unzulässigen Überschneidungen führen würde.
- Quote paper
- Mag. Markus Troyer ll.m. (Author), 2007, Die sachliche und räumliche Marktabgrenzung im Rahmen der Europäischen Fusionskontrolle, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112437