Während westliche, rechtsstaatliche Verfassungen mittels Bürgerrechten und Gewaltenteilung die Freiheit des Individuums schützen wollen, zielt die chinesische Verfassung auf die uneingeschränkte Handlungsfreiheit der Kommunistischen Partei bei der Durchsetzung ihres politischen Programms. Man spricht in diesem Fall auch vom „programmatischen“ Verfassungsbegriff, der dem „rechtsstaatlichen“ Verfassungsbegriff westlicher Grundgesetze gegenübersteht.
Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die unbestrittene „programmatische“ Funktion der Verfassung von 1982 anhand inhaltlicher Bestimmungen nachzuweisen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Hauptteil
- 1. Die Verfassung
- 2. Der "programmatische" Verfassungsbegriff
- 3. Merkmale des "programmatischen" Verfassungsbegriffs in der geltenden Verfassung von 1982 und die Bedeutung der Neuerungen
- 3.1. Präambel
- 3.2. Allgemeine Grundsätze (Art. 1-32)
- 3.3. Grundrechte und Grundpflichten der Bürger (Art 33 — 56)
- 3.4. Staatsaufbau (Art. 57 — 135)
- III. Fazit
- IV. Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die geltende Verfassung der Volksrepublik China von 1982 und beleuchtet ihre "programmatische" Funktion. Sie untersucht, inwiefern die Verfassung als Ausdruck des sowjetrussischen (marxistisch-leninistischen) Verfassungstyps verstanden werden kann und wie die Neuerungen der Verfassung von 1982 im Hinblick auf eine rechtsstaatliche Entwicklung zu bewerten sind.
- Der "programmatische" Verfassungsbegriff in der chinesischen Verfassung
- Die Rolle der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) in der Verfassung
- Die Bedeutung des demokratischen Zentralismus
- Die Einschränkungen von Grundrechten und Bürgerrechten
- Die Trennung von Partei und Staatsverwaltung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Verfassung von 1982 als Nachfolger der von der Kulturrevolution geprägten Verfassungen von 1975 und 1978 vor. Sie hebt die Bedeutung der Neuerungen der Verfassung von 1982 im Kontext der von Deng Xiaoping 1978 eingeleiteten Öffnungspolitik hervor.
Der Hauptteil beleuchtet zunächst die Verfassung von 1982 und ihren Unterschied zu westlichen Verfassungen. Er stellt den "programmatischen" Verfassungsbegriff gegenüber dem "rechtsstaatlichen" Verfassungsbegriff westlicher Grundgesetze.
Anschließend werden die Merkmale des "programmatischen" Verfassungsbegriffs in der Verfassung von 1982 anhand der Präambel und der Allgemeinen Grundsätze (Art. 1-32) analysiert. Die Präambel betont die Führungsrolle der KPCh und die "Aufgaben des Staates", die von der Parteiführung festgelegt werden. Die Allgemeinen Grundsätze beleuchten das Prinzip des demokratischen Zentralismus, die Stellung der Verfassung im chinesischen System und die Einschränkungen von Grundrechten.
Das Kapitel über Grundrechte und Grundpflichten der Bürger (Art 33 — 56) zeigt, wie die Verfassung die Grundrechte als Mitwirkungsrechte (und -pflichten) auffasst und ihre Durchsetzbarkeit nicht garantiert. Die Einschränkungen von Grundrechten durch Artikel 51 und die fehlende Unterscheidung zwischen Menschen- und Bürgerrechten werden ebenfalls beleuchtet.
Der Staatsaufbau (Art. 57 — 135) wird im Hinblick auf die Stärkung des Nationalen Volkskongresses und seines Ständigen Ausschusses, die stärkere Trennung von Partei und Staatsverwaltung sowie die Bedeutung der Neuerungen für die Effizienz des Staatsapparats analysiert.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Verfassung der Volksrepublik China, den "programmatischen" Verfassungsbegriff, die Kommunistische Partei Chinas (KPCh), den demokratischen Zentralismus, Grundrechte, Bürgerrechte, die Trennung von Partei und Staatsverwaltung sowie die Rechtsstaatlichkeit.
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- Anonym (Author), 2006, Die geltende Verfassung der VR China von 1982, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112196