Das Staatsoberhaupt machte in Deutschland einen starken Wandel vom Alleinherrscher zum weitgehend machtlosen Repräsentanten durch.
Diese Arbeit beleuchtet den Wandel der Rolle des Staatsoberhauptes – sowohl in der verfassungsrechtlichen als auch der realen Stellung – seit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 bis heute. Über diese Zeitspanne wird in Kapitel 2 ein grundlegender, kurzer Überblick der Verschiedenartigkeit der Kompetenzen des deutschen Staatsoberhauptes im Laufe der Geschichte aufgezeigt. Es sollen sowohl die formellen Rechte und Befugnisse, die in der Verfassung festgelegt waren, als auch die Rechte, die das jeweilige Staatsoberhaupt de facto hatte, erläutert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf den Vergleich des Reichspräsidenten in der Weimarer Republik mit dem Bundespräsidenten der Bundesrepublik gelegt.
Außerdem werden zur näheren Darstellung des Unterschieds zwischen Reichspräsident und Bundespräsident exemplarisch verschiedene Themen in der heutigen Arbeit des Bundespräsidenten unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung und der Verfassungslage näher beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Unterschiede der Position des Staatsoberhauptes in den verschiedenen politischen Systemen in Deutschland seit 1871
2.1 Zustand im Deutschen Reich von 1871 – 1918
2.2 Die Weimarer Reichsverfassung 1919
2.3 Die Zeit des Nationalsozialismus
2.4 Die Bundesrepublik
3. Verschiedene verfassungsrechtliche Themen in der Weimarer Republik und
der Bundesrepublik
3.1 Auflösung des Parlaments
3.1.1 Situation in der Weimarer Republik
3.1.2 Situation in der Bundesrepublik
3.2 Rechte des Bundespräsidenten in der Gesetzgebung und Anwendung von verschiedenen Amtsinhabern
3.2.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen
3.2.2 Anwendung in der Praxis
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Stellung des Kaisers in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 – 1918
Abbildung 2: Die Stellung des Reichspräsidenten in der Weimarer Reichsver- fassung 1919 – 1933
Abbildung 3: Die Stellung des Bundespräsidenten nach dem Grundgesetz
1. Einleitung
Das Staatsoberhaupt machte in Deutschland einen starken Wandel vom Alleinherrscher zum weitgehend machtlosen Repräsentanten durch.
Diese Arbeit beleuchtet den Wandel der Rolle des Staatsoberhauptes – sowohl in der verfassungsrechtlichen als auch der realen Stellung – seit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 bis heute. Über diese Zeitspanne wird in Kapitel 2 ein grundlegender Überblick der Verschiedenartigkeit der Kompetenzen des deutschen Staatsoberhauptes im Laufe der Geschichte aufgezeigt. Es sollen sowohl die formellen Rechte und Befugnisse, die in der Verfassung festgelegt waren, als auch die Rechte, die das jeweilige Staatsoberhaupt de facto hatte, erläutert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf den Vergleich des Reichspräsidenten in der Weimarer Republik mit dem Bundespräsidenten der Bundesrepublik gelegt.
In Kapitel 3 werden zur näheren Darstellung des Unterschieds zwischen Reichspräsident und Bundespräsident exemplarisch verschiedene Themen in der heutigen Arbeit des Bundespräsidenten unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung und der Verfassungslage näher beleuchtet.
2. Unterschiede der Position des Staatsoberhauptes in den verschiedenen politischen Systemen in Deutschland seit 1871
2.1 Zustand im Deutschen Reich von 1871 – 1918
Die Verfassung im Deutschen Reich war monarchisch geprägt. Der Kaiser war der Souverän des Reiches und der Reichskanzler war dadurch nur ihm gegenüber verantwortlich. Als Souverän hatte der deutsche Kaiser weitreichende Machtbefugnisse (siehe Abbildung 1, S. 5). Diese Befugnisse wurden informell zwar zunächst im persönlichen Zusammenspiel zwischen Bismarck und dem Kaiser verschoben. Bismarck hatte als Person auch im Amt des Reichskanzlers eine starke Stellung und konnte den Kaiser politisch beeinflussen. Nach der Machtübernahme Wilhelms II. und dem damit verbundenen politischen Ende Bismarcks hatte die Herrschaft des Kaisers absolutistische Züge. Wilhelm II. setzte Reichskanzler ein, die seine politische Linie mit verfolgten. So konnte sich Wilhelm II. sicher sein, dass er die Leitlinien der Politik bestimmen konnte. Letztlich war das unglückliche außenpolitische Handeln Wilhelms II. als Alleinherrscher für den deutschen Eintritt in den Ersten Weltkrieg mitverantwortlich.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Die Stellung des Kaisers in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 – 1918
Quelle: Eigene Darstellung, nach der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871
2.2 Die Weimarer Reichsverfassung 1919
Die Weimarer Verfassung aus dem Jahr 1919 war die erste demokratische Verfassung Deutschlands. Zum ersten Mal waren die Staatsorgane dem Volk als Souverän gegenüber verantwortlich. Dementsprechend war die Macht des Staatsoberhauptes, das nun der Reichspräsident war, wesentlich geringer. Die Verfassung begründete den sogenannten Weimarer Dualismus, der das Kräfteverhältnis zwischen Reichspräsidenten und dem Reichskanzler mit seiner Regierung beschreibt. Trotz dieser wesentlich geringeren Macht hatte der Reichspräsident einen politischen Einfluss, den er in diesem Maße in Deutschland nie wieder bekommen sollte. Der Reichspräsident konnte beispielsweise den Reichstag auflösen oder den Reichskanzler ernennen und entlassen. Außerdem hatte er den Oberbefehl über die Streitkräfte. Ein weiteres Indiz für die Stellung, die dem Reichspräsidenten in der Verfassung gegeben wurde, war, dass er direkt vom Volk gewählt wurde. Eine Amtszeit dauerte sieben Jahre. Der Reichspräsident hatte das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind. Der Reichstag hatte zwar das Recht, diese Maßnahmen wieder außer Kraft zu setzen. Jedoch war vor allem in den letzten Jahren der Weimarer Republik selten eine dauerhafte Mehrheit im Reichstag vorhanden, die sich für die Aufhebung dieser Notverordnungen einsetzte. Diese Umstände trugen dazu bei, dass der Reichspräsident zum „Ersatzkaiser“ wurde, was in weiten Teilen der Bevölkerung positiv aufgefasst wurde und zur großen Akzeptanz des Reichspräsidenten im Vergleich mit anderen Staatsorganen führte.
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