Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 „Psychische Krankheit“ als metaphernbasiertes Konzept
2.1 Metaphern begründen Realität (Lakoff, Johnson)
2.2 Metaphern begründen wissenschaftliche Theorien
2.3 Körperlichkeit der Seele in der vor- und frühneuzeitlichen Medizin
2.4 Theoriekonstitutivität der Metapher „Seele ist KÖRPER“
2.5 Metaphorizität des Begriffs „psychische Krankheit“
3 Medizinethische Problematisierung: Die Psychiatrie als medizinische Disziplin?
3.1 Absage an den psychiatrischen Krankheitsbegriff
3.2 Soziale Abweichung als Kriterium psychischer Krankheit
3.3 Alternative Konzepte zur Erklärung abweichender Denk- und Verhaltensmuster 1
3.3.1 Wahnsinn als Lebensproblem (Szasz)
3.3.2 Wahnsinn als Reise (Laing)
3.3.3 Wahnsinn als Suche nach dem Lebenssinn (Fromm)
3.3.4 Wahnsinn als soziale Rolle (Goffman, Scheff, Mechanic)
3.3.5 Wahnsinn als kulturelles Muster (Transkulturelle Psychiatrie)
3.3.6 Wahnsinn als Produkt familiärer Kommunikationsstörungen (Cooper, Palo Alto)
4 Beispielfälle
4.1 Die „an Visionen erkrankte“ Nonne
4.2 Psychiatrisierung von Zeugen Jehovas im Dritten Reich
5 Zusammenfassung
Anmerkungen
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
In einem Aufsatz aus dem Jahr 1937 über wegen Wehrdienstverweigerung inhaftierte Zeugen Jehovas schreibt der Autor:
„Wir haben es mit Psychopathen zu tun, die nicht aus der Fülle von Werten heraus leben, sondern Wertlücken gerade dort haben, wo die Forderungen der Gemeinschaft beginnen. Im einzelnen mögen sie verschieden aussehen. Neben autistischen und querköpfigen schizoiden Typen mögen Epileptoide sich gelegentlich in solche Haltungen verbohren. Natürlich werden häufig auch hysterische Jämmerlinge sich auf diesen Ausweg retten, wenn sie bei anderen Erfolg sehen.“ 1
Im politischen Sprachgebrauch ist die metaphorische Verwendung psychiatrischer Begriffe auch heute noch durchaus nicht unüblich, und so scheint es sich bei diesem Aufsatz, liest man ihn heute, um eine politische Hetzschrift zu handeln, die nicht unbedingt vom medizinischen Fachwissen des Verfassers, so doch zumindest von seiner politischen Einstellung Zeugnis gibt. Jedoch: Beim Autor des Aufsatzes, der in einer medizinischen Fachzeitschrift erschien, handelt es sich um den damals angesehenen Breslauer Professor für Psychiatrie Johannes Lange. Seine Stigmatisierung passiven politischen Widerstands als geistige Störung ist durchaus nicht metaphorisch, sondern wörtlich gemeint gewesen.
Dieses historische Beispiel weist auf ein bedeutsames ethisches Problem der Psychiatrie hin: Psychische Krankheit lässt sich nicht mit objektiven medizinischen Kriterien feststellen; ihre Definition ist vielmehr abhängig von in der jeweiligen Gesellschaft herrschenden sozialen Normen. Es handelt sich bei „psychischen Krankheiten“ demnach nicht um Krankheiten im medizinischen Sinne – der Begriff ist vielmehr eine Metapher. Die vorliegende Hausarbeit geht der interdisziplinären – nämlich Metapherntheorie und Medizinische Ethik verbindenden – Frage nach, wie sich die Metapher „psychische Krankheit“ entwickelt hat und welche medizinethischen Konsequenzen sich daraus ergeben.
2 „Psychische Krankheit“ als metaphernbasiertes Konzept
2.1 Metaphern begründen Realität (Lakoff, Johnson)
George Lakoff und Mark Johnson legen in ihrem Buch „Metaphors we live by“ dar, dass das menschliche Denken stark von Metaphern geprägt ist. Der größte Teil unseres Konzeptsystems ist demnach metaphorisch strukturiert, das heißt der Mensch versteht die meisten Konzepte zu einem großen Teil von anderen Konzepten her 2. So wird beispielsweise das Konzept „Kommunikation“ über das Konzept „Senden“ verstanden (der Sender übermittelt beim Sprechen eine Botschaft an den Empfänger), das Konzept „Zeit“ wird über das Konzept „Geld“ realisiert (man kann „Zeit vergeuden“, „Zeit verlieren“, „mit seiner Zeit umgehen“, Zeit kann „knapp“ sein und jemandes Tage können „gezählt sein“) 3. Solche Modelle, mit deren Hilfe andere Konzepte definiert werden können, gründen in natürlichen Formen der Erfahrung, beispielsweise in Körpererfahrung oder in Interaktion mit anderen Menschen bzw. mit der physischen Umgebung 4.
Durch dieses Verstehen eines Bereichs mit Hilfe eines anderen sind Metaphern in der Lage, Realitäten zu erschaffen. Der Ansicht der klassischen Metapherntheorie des Vergleichs, nach der Metaphern Ähnlichkeiten nur beschreiben, nicht aber herstellen, widersprechen Lakoff und Johnson somit. Indem der Mensch Erfahrungen von einer Metapher her begreift und dementsprechend agiert, werden bestimmte Aspekte dieser Erfahrung fokussiert, andere ausgeblendet. Metaphern spielen somit eine Schlüsselrolle bei der Konstruktion sozialer und politischer Realität 5.
2.2 Metaphern begründen wissenschaftliche Theorien
Dementsprechend spielen Metaphern auch eine nicht unwichtige Rolle in der wissenschaftlichen Theoriebildung. Während die klassische Metapherntheorie wörtliche und metaphorische Begriffe strikt voneinander trennt und die scheinbar wörtlichen Termini der Wissenschaftssprache zuordnet, welche gleichsam metaphernfrei zu bleiben habe 6, gilt es mittlerweile als Konsens, dass Metaphern als konstitutivem Teil des Wissenskonstruktionsprozesses eine heuristische Funktion zukommen 7. Dabei sind solche theoriekonstitutiven Metaphern von bloßen pädagogischen Metaphern zu unterscheiden, die der Veranschaulichung abstrakter Theorien dienen 8.
Theoriekonstitutive Funktion übernimmt eine Metapher, wenn Wissensstrukturen aus einem Gegenstandsbereich auf einen anderen Gegenstandsbereich angewendet werden. Dabei werden zumeist abstrakte Begriffsdomänen durch konkretere Erfahrungsbereiche metaphorisch konzeptualisiert 9. Liebert nennt dieses Vorgehen „Als-ob-Modalität“ und vergleicht es mit dem Spiel von Kindern, bei dem so getan wird, als seien bestimmte Gegenstände (beispielsweise Bausteine oder Baumzweige) Lebensmittel 10. Ein solches „Spielen“ mit Konzepten in der Wissenschaft ermöglicht einen experimentellen Umgang mit Fragestellungen, der im Idealfall zu Fortschritten führt, die ohne das „Als-ob“-Gedankenspiel nicht möglich gewesen wären. Beispiele für eine solche metaphernbasierte Theoriebildung ist die Spieletheorie in den Wirtschaftswissenschaften (Entscheidungssituationen sind SPIELSITUATIONEN) oder die Behälter-Metaphorik in der Kommunikationswissenschaft (Kommunikation ist TRANSPORT) 11.
Problematisch wird die theoriekonstitutive Funktion der Metapher, wenn die Metaphorizität des Modells mit dessen zunehmender Habitualisierung in den Hintergrund gerät 12, sich die Metapher demnach verselbstständigt. Nach Wittgenstein erzeugt das Verharren auf einer Metapher eine irrationale Situation, indem das Metaphernkonzept den Blick auf die Realität versperrt 13. Aitchison führt als Beispiel für einen solchen Prozess Modelle zur Entwicklung von Sprache an, die auf Metaphern beruhen. So habe die Beschreibung von Sprache mit Hilfe von Konzepten wie „Sprache ist BAUM“, „Sprache ist WELLE“, „Sprache ist SPIEL“, „Sprache ist KETTE“, „Sprache ist ORGANISMUS“, „Sprache ist Gebäude“ und „Sprache ist STRÖMUNG“ zu Schlussfolgerungen geführt, die zwar auf der bildlichen Ebene stimmig sein mögen, die jedoch in Bezug auf den eigentlichen Betrachtungsgegenstand Sprache nicht stimmig sind 14.
2.3 Körperlichkeit der Seele in der vor- und frühneuzeitlichen Medizin
In der vorneuzeitlichen Wissenschaft herrschten zwei Grundvorstellungen über das Wesen der Seele vor: Zum einen wurde die Seele als materielle Substanz betrachtet, die dem immateriellen Geist mit seiner reflektierenden, denkenden, analysierenden Funktion gegenüber gestellt wurde. Vertreter dieser materialistischen Seelenauffassung waren neben den Vorsokratikern, nach denen die Seele aus den Elementen der sinnlich wahrnehmbaren Dinge besteht, Epikur, der die Seele als Atomgebilde auffasste, sowie Paracelsus, der geistige Störungen als körperliche Krankheiten verstand. Zum anderen wurde die Seele als eine immaterielle, im Körper wohnende Lebenskraft verstanden, die im Blut bzw. im Herzen als (nach damaliger Vorstellung) bluterzeugenden Organ (kardiozentrische Auffassung von Aristoteles, Augustinus, Empedokles, Hildegard von Bingen u. a.) oder im Hirn (neurozentrische Auffassung von Galen) angesiedelt ist 15.
Sowohl die materialistische als auch die immaterialistische Auffassung banden die Seele an den Körper, sei es als Körperteil (z. B. ein Organ) oder als Körperkraft. Dementsprechend galten seelische Störungen als körperliche, auf somatische Defekte zurückzuführende Krankheiten. Der neuzeitliche Begriff der „psychischen Krankheit“ ist also aus vorneuzeitlicher Perspektive nicht als Metapher, sondern wörtlich aufzufassen.
2.4 Theoriekonstitutivität der Metapher „Seele ist KÖRPER“
Auch in der neuzeitlichen Philosophie und Medizin herrschte lange Zeit der Gedanke der Körperlichkeit der Seele 16. Dennoch erwies sich im Laufe der neuzeitlichen Wissenschaftsentwicklung die Idee einer Organseele als Mythos. Erst recht die Vorstellung des Herzens als Ort der Seele ist mit der „wissenschaftlichen Entzauberung des Herzens […] anachronistisch und sinnentleert“ geworden 17. Dementsprechend entwickelte sich aus dem wörtlichen Verständnis „Seele ist Körper“ die Metapher „Seele ist KÖRPER“. Dabei handelt es sich – um mit der Terminologie Lakoffs und Johnsons zu sprechen – um eine strukturelle Metapher, bei der (im Gegensatz zu den sogenannten ontologischen und Orientierungsmetaphern) ein Konzept von einem anderen Konzept her metaphorisch strukturiert wird 18. Strukturelle Metaphern beruhen laut Lakoff und Johnson auf erfahrungsbasierten Korrelationen 19: Im Fall der Metapher „Seele ist KÖRPER“ entwickelte sich die Metapher aus einem wörtlichen Verständnis von der Körperlichkeit der Seele, die wiederum auf der menschlichen Erfahrung einer Korrelation zwischen Leib und Seele (auf der sich unter anderem die Psychosomatik als medizinische Disziplin gründet) basiert. Ein solches mechanistisches Denkmuster – dass also jede Erfahrung von physikalisch-chemischen Gesetzmäßigkeiten determiniert ist – ist nicht nur im Fall der strukturellen Metapher „Seele ist KÖRPER“ zu konstatieren, sondern steht bei nahezu allen metaphorischen Konzepten in den Naturwissenschaften und den benachbarten Disziplinen im Hintergrund 20.
Für die im 19. Jahrhundert entstehende Psychiatrie übernimmt die Metapher „Seele ist KÖRPER“ theoriekonstitutive Funktion:
Da seelische Regungen als körperliche Vorgänge beschrieben werden können, liegt die Analogie von „Störungen“, die mit der Seele verbunden sind, zu körperlichen Krankheiten nahe. Die Metapher „seelische Störung ist KRANKHEIT“ wird zum Grundstein der psychiatrischen Disziplin.
2.5 Metaphorizität des Begriffs „psychische Krankheit“
Beim Begriff „psychische Krankheit“ handelt es sich also um einen metaphorischen Terminus, der auf der überholten Vorstellung von der Körperlichkeit der Seele beruht. Die medizinische Psychiatrie des 20. Jahrhunderts hat jedoch das Bewusstsein für die Metaphorizität des Begriffs verloren – die Metapher „Seele ist KRANKHEIT“ hat sich verselbstständigt 21. Dementsprechend fragt die Psychiatrie nach medizinischen Heilungsmöglichkeiten analog zur Therapie körperlicher Krankheiten, ohne das dahinter stehende Konzept zu hinterfragen und dessen metaphorischen Charakter zu erkennen, und muss dementsprechend scheitern. Die Notwendigkeit einer Besinnung der Psychiatrie auf das ihrer Disziplin zugrunde liegende Metaphernkonzept wird durch das folgende Kapitel demonstriert, in dem die medizinethischen Probleme dargestellt werden, die sich aus dem metaphorischen Charakter des Begriffs „psychische Krankheit“ ergeben.
3 Medizinethische Problematisierung:
Die Psychiatrie als medizinische Disziplin?
3.1 Absage an den psychiatrischen Krankheitsbegriff
Die Ausführungen im vorangegangenen Kapitel haben gezeigt, dass der Begriff „psychische Krankheit“ auf der Metapher „Seele ist KÖRPER“ basiert, die ihrerseits ihren Ursprung in der vor- und frühneuzeitlichen Auffassung von der Körperlichkeit der Seele hat. Die Tatsache, dass das Reden von psychischen Störungen als Krankheit nur metaphorisch verstanden werden darf, legt nahe, dass in der Psychiatrie nicht von Krankheit im medizinischen Sinne gesprochen werden kann. Dies geschieht dennoch, da die Metaphorizität des Begriffs „psychische Krankheit“ durch die Habitualisierung der metaphernbedingten Theorie in den Hintergrund getreten ist. Aus dem metaphorischen Konzept „Psychische Störung ist KRANKHEIT“ hat sich die wörtlich verstandene Feststellung „Psychische Störung ist Krankheit“ entwickelt. „Psychische Krankheiten“ sind jedoch nicht objektiv medizinisch feststellbar, sondern werden, wie im Folgenden gezeigt wird, aufgrund von soziokulturellen Abweichungen diagnostiziert. Ebenso wie der vorneuzeitliche Mythos von der Körperlichkeit der Seele ist der „Mythos von der seelischen Krankheit“ 22 zu verabschieden.
3.2 Soziale Abweichung als Kriterium psychischer Krankheit
Die Definition psychischer Krankheit richtet sich nach in der Gesellschaft herrschenden Normen, von denen das Individuum in erheblichem Maße abweicht. Sie ist somit eine soziokulturelle, keine medizinische 23. Der medizinische Begriff „gesund” wird in der Psychiatrie mit dem sozialen Begriff „normal” gleichgesetzt: „Wie immer man den Begriff der psychischen Normalität medizinisch, psychologisch oder philosophisch untermauern will, bezieht er sich rein praktisch auf den Grad der Wirklichkeitsanpassung des Patienten”, schreibt Paul Watzlawick. „Unter diesem scheinbar so klaren Begriff [...] versteht man meist Verhalten, das im Einklang mit ganz bestimmten und grundsätzlichen Normen steht.” 24
Diese Normen und somit auch die Kriterien für die Definition einer seelischen Störung sind stets abhängig von den zeitlichen und räumlichen Umständen, in denen sich das als psychisch krank bezeichnete Individuum befindet. Schon Jaspers stellte fest: „Was krank im allgemeinen sei, das hängt weniger vom Urteil der Ärzte, als vom Urteil der Patienten ab und von den herrschenden Auffassungen der jeweiligen Kulturkreise.” 25 „In einer gegebenen Gemeinschaft kann nur als pathologisch definiert werden, was in auffälliger Weise von den Regeln der Gruppe abweicht”, schreibt der jüdische Pastoralpsychologe Morton Ostow 26. Der französische Philosoph Michel Foucault weist darauf hin, dass sich die heutige Psychiatrie im Gegensatz zur Medizin des 19. Jahrhunderts, die glaubte erkennen zu können, was überall und zu allen Zeiten als Krankheit gelten müsse, der Relativität des Normalen bewusst ist. Krankheit sei, so Foucault, „letztlich das, was in einer bestimmten Gesellschaft praktisch und theoretisch zum Gegenstand der Medizin gemacht wird.” 27
Deutlich wird die Abhängigkeit der Definition psychischer Krankheit von sozialen Normen am Beispiel des „religiösen Wahns“, als welcher beispielsweise das nonkonformistische Verhalten der Zeugen Jehovas im Dritten Reich „diagnostiziert“ wurde. Glaube und Psychose sind nach Platzek nur unterscheidbar nach der „Stimmung der Zeit”, nach dem „Kulturwert” der vertretenen Idee 28. Als „religiöser Wahn” wird demnach etikettiert, was in einer bestimmten lokal und temporal definierten Gesellschaft vom Standardglaube abweicht. An unterschiedlichen Orten oder zu unterschiedlichen Zeiten kann ein und dasselbe religiöse Verhalten einerseits als gesunder Glaube, andererseits als pathologisch bezeichnet werden: Der Psychiater Karl Beth schreibt: „So gilt denn auch innerhalb eines Kreises von Menschen, deren Genossen sich nie in ihrem Leben mit Religion befaßt haben, ein durch Frömmigkeit hervorstechender als abnorm, während er innerhalb einer religiösen Gemeinschaft von gleicher Einstellung als der spezifisch Normale angesehen wird.” 29. - Selbst psychiatrische Klassifikationssysteme weisen mittlerweile auf den Einfluss gesellschaftlicher Normen auf die medizinische Diagnose hin, auch wenn das Ausmaß dieses Einflusses nicht vollständig erkannt wird. So wird im „DSM-IV” vermerkt: „Der kulturelle und religiöse Hintergrund einer betroffenen Person muß bei der Überlegung, ob eine wahnhafte Störung vorliegt, mitberücksichtigt werden. Einige Kulturen haben weitverbreitete und kulturell akzeptierte Überzeugungen, die in anderen Kulturen eventuell als wahnhaft angesehen werden.” 30.
Die Tatsache, dass die Definition psychischer Krankheit nur aufgrund von soziokulturellen Abweichungen, nicht aber aufgrund medizinischer Tatsachen gestellt wird, verdeutlicht, in welcher schwierigen Lage sich die Psychiatrie befindet: Prinzipiell kann jedes Individuum, dessen Denkmuster oder Verhaltensweisen von den gesellschaftlichen Normen abweichen, als „psychisch krank” erklärt werden. So kann der Begriff „psychische Krankheit” durchaus ein Deckmantel für bestimmte Formen sozialer Ausgrenzung missliebiger Personen sein 31. Die Psychiatrie befindet sich, wie Stella Reiter-Theil schreibt, stets auf einer „Gratwanderung zwischen Heilkunst und gesellschaftlicher Kontrollinstanz.” 32.
3.3 Alternative Konzepte zur Erklärung abweichender Denk- und Verhaltensmuster
Die Schlussfolgerung, dass sich die Psychiatrie von der Auffassung lösen muss, psychische Störungen seien objektiv feststellbare Krankheiten, hat zur Folge, dass Konzepte zur Erklärung abweichender Denk- und Verhaltensmuster notwendig sind, die nicht auf der Metapher „Psychische Störung ist KRANKHEIT“ basieren. Im Folgenden werden einige Theorien festgestellt, die von den gängigen medizinischen Konzepten zur Erklärung psychischer Störungen abweichen.
3.3.1 Wahnsinn als Lebensproblem (Szasz)
Der US-amerikanische Psychiater Thomas S. Szasz veröffentlichte 1960 in einer psychologischen Fachzeitschrift den Aufsatz „The myth of mental illness” („Der Mythos von der seelischen Krankheit”), der als wegweisend für die Entwicklung der antipsychiatrischen Bewegung gilt. Szasz versucht nachzuweisen, dass Störungen, bei denen sich keine körperliche Ursache nachweisen lässt, keine Krankheiten, sondern Lebensschwierigkeiten biologischer, ökonomischer, politischer und sozialpsychologischer Art sind. Er fordert, Phänomene, die als „psychische Krankheit” bezeichnet werden, aus der Kategorie der Krankheit zu streichen und als „Ausdruck des menschlichen Lebenskampfes” anzusehen. Seelische Krankheit sei ein „bequemer Mythos”, der die Hoffnung vermittle, man könne spezifische Lebensprobleme mit medizinischen Methoden behandeln. Szasz schlussfolgert, es könnten als Krankheiten nur Störungen bezeichnet werden, die körperlich bedingt sind. Allerdings sei der bei manchen Hirnkrankheiten angewandte Begriff „seelische Krankheit” irreführend, da es sich hier um Störungen des Zentralnervensystems, nicht um Störungen der „Seele” handle 33.
Szasz‘ Aufsatz ist bereits unmittelbar nach seiner Veröffentlichung hart kritisiert worden. So bewertet der Sozialpsychiater Asmus Finzen Szasz‘ antipsychiatrisches Denken als „in seinem Wesen zutiefst konservativ, restaurativ und ohne Mitleid.” Es rechtfertige die Einsperrung und Hinrichtung Geisteskranker, wenn deren Störung zu Rechtsverstößen führt, weil ihr Zustand laut Szasz ja keine Krankheit, sondern eine Form abweichenden Verhaltens sei 34. Eine psychische Störung nur als Krankheit zu klassifizieren, wenn eine körperliche Grundlage vorliegt, werfe, so Finzen, „die schwer Persönlichkeitsgestörten, die Manisch-Depressiven und die Schizophrenen in ein Zeitalter zurück, in dem Zucht- und Tollhäuser noch gemeinsam geführt wurden.” 35.
3.3.2 Wahnsinn als Reise (Laing)
In seinem 1967 veröffentlichten Buch „The Politics of Experience” („Die Phänomenologie der Erfahrung”) äußerte der englische Psychiater Ronald D. Laing erstmals die Idee, der von der Gesellschaft als „schizophren” oder „geisteskrank” Bezeichnete befinde sich in Wirklichkeit auf einer „Reise”: „Schizophrenie” sei als eine konsequente Reaktion auf unerträgliche gesellschaftliche und familiäre Strukturen zu verstehen, aus denen sich der „Patient” in eine Welt transzendentaler Erfahrungen flüchte. Der Reisende dürfe ärztlich versorgt und gepflegt, jedoch nicht als „geistig krank” behandelt werden. Er werde zu gegebener Zeit selbst zurückkehren. Jedoch verhindere, so Laing, die klassische Psychiatrie eine glückliche Rückkehr durch eine abrupte Unterbrechung der Reise. - Laing schuf 1965 mit der Einrichtung „Kingsley Hall” in London eine Institution, in der Schizophrenie-Patienten ihre „Reise” gemäß seinem Konzept ohne Einwirkung von außen ausleben konnten. Das Projekt scheiterte jedoch 1970. Laing revidierte später seine Theorie 36.
3.3.3 Wahnsinn als Suche nach dem Lebenssinn (Fromm)
Der Psychoanalytiker Erich Fromm definiert psychische Krankheit als Suche nach einem Lebenssinn, der von dem von der Gesellschaft als “normal” empfundenen Sinn abweicht. Wenn die Art eines Individuums zu fühlen oder seine Erfahrungen und Antworten auf die Probleme der menschlichen Existenz nicht genau dem entsprechen, womit ein Mensch zufrieden sein sollte, entwickelt es, so Fromm, ein tiefer gehendes oder ganz und gar anderes System der Orientierung oder Hingabe. Es wird infolgedessen als „verrückt” bezeichnet.
Während also die normale Bevölkerung bereits gänzlich zufriedenstellende Antworten auf das Problem menschlicher Existenz gefunden hat, sind jene, die nicht in der Lage sind, diese Antworten zu akzeptieren, und stattdessen nach besonderen Lösungen suchen, „psychisch krank“ 37.
3.3.4 Wahnsinn als soziale Rolle (Goffman, Scheff, Mechanic)
Der vor allem von Erving Goffman, Thomas Scheff und David Mechanic entwickelte „Etikettierungsansatz” („labeling approach”) betrachtet Geisteskrankheit als eine soziale Rolle, die einem von der Gesellschaft nach bestimmten Kriterien ausgewählten Individuum zugeschrieben wird. Diese soziale Rolle orientiert sich an Stereotypen des Wahnsinns, die bereits in der Kindheit erlernt und später in der alltäglichen sozialen Interaktion unabsichtlich laufend verstärkt werden 38. Die Stereotypen entstehen laut Susan Sontag, wenn Krankheiten von der Gesellschaft mit Etiketten versehen und somit zu Metaphern werden 39. Der Etikettierungsansatz in der Psychiatrie geht davon aus, dass ein Individuum dann als „geisteskrank” bezeichnet wird, wenn es einige Denk- oder Verhaltensmuster aufzeigt, die bestimmten Stereotypen des „Wahnsinns” ähneln. Verhaltensweisen, die nicht in das klassische Bild einer geistigen Störung passen, neigen dazu, sich gemäß den Erwartungen, die an das Individuum gestellt werden, herauszukristallisieren, so dass sein Verhalten nunmehr den Abweichungen anderer als psychisch gestört Geltender (die wiederum ebenfalls nur aufgrund des Etikettierungsprozesses so handeln, wie sie handeln) ähnelt 40.
Diese Etikettierung wird stets durch das Umfeld des Patienten oder durch den Patienten selbst, der an sich bestimmte „wahnsinnige” Verhaltensweisen erkennt, vorgenommen. Der Arzt muss aufgrund des abstrakten Charakters der psychiatrischen Theorie und der Struktur der psychiatrischen Institution das Vorhandensein einer psychischen Krankheit voraussetzen und die vom Patienten oder dessen Umfeld angeführten Symptome mit einem Etikett versehen 41. Von der Gesellschaft als „geisteskrank” bezeichnet, nimmt der Stigmatisierte seine soziale Rolle unfreiwillig an, da dies für ihn der einzige Weg ist, in der gegebenen Situation zu bestehen: Versucht er, in seine konventionelle Rolle zurückzukehren, wird er dafür bestraft. Passt sich der Patient der ihm auferlegten Rolle jedoch an und spielt sie, wird er dafür als „einsichtiger Patient” belohnt 42.
3.3.5 Wahnsinn als kulturelles Muster (Transkulturelle Psychiatrie)
Denk- und Verhaltensformen, die in einer Kultur als psychisch krank bezeichnet werden, können in einer anderen Umgebung als vollkommen gesund betrachtet werden 43. Die transkulturelle Psychiatrie (cross-cultural psychiatry) beschäftigt sich unter anderem mit der Frage, ob gewisse Überzeugungen und Ausdrucksformen in einem bestimmten sozialen Kontext Krankheiten sind oder ob es sich um in der jeweiligen Kultur akzeptierte Muster handelt 44. In diesem Zusammenhang werden vor allem kulturelle Riten, religiöse Anschauungen und räumlich bedingte Charakterzüge betrachtet, die in ihrem jeweiligen Umfeld als normal gelten, von Außenstehenden jedoch durchaus pathologisiert werden können. Als klassisches Beispiel, das die Schwierigkeit einer objektiven Feststellung psychischer Krankheit verdeutlicht, gilt die Anekdote um den Psychiater Hans Bürger-Prinz, der einen kerngesunden Südländer aufgrund dessen Temperament als manisch Erkrankten diagnostizierte 45.
3.3.6 Wahnsinn als Produkt familiärer Kommunikationsstörungen (Cooper, Palo Alto)
David Cooper äußerte in seiner 1967 erschienenen Schrift „Psychiatrie und Antipsychiatrie” erstmals die Theorie, als „geisteskrank” bezeichnete Menschen seien Opfer innerfamiliärer Konflikte: Wenn ein in einer starken familiären Bindung lebender Mensch sich durch die Übernahme persönlicher Handlungsfreiheit befreie, so Cooper, bedrohe er die gesamte Struktur der Familie und müsse durch die Erfindung einer Krankheit entkräftet werden 46. Die US-amerikanische Forschungsgruppe Palo Alto (Gregory Bateson, Paul Watzlawick u.a.) erweiterte Coopers Konzept und entwickelte die Theorie der Doppelbindung (double bind): Wenn die Befolgung eines Ge- oder Verbots durch eine zweite meist subversive Äußerung unmöglich gemacht wird, entsteht für das betreffende Individuum ein Konflikt 47. Hat es keine Möglichkeit, diese unerträgliche Situation zu verlassen, entwickelt sich bei wiederholter Erfahrung einer solchen Kommunikationsstörung ein Verhalten, dass ohne Berücksichtigung der familiären Interaktionen der Person dem klinischen Bild einer geistigen Störung gleicht 48.
Diese Theorie sogenannter „schizophrenogener Familien” ist nicht zuletzt durch Hitchcocks Thriller „Psycho” populär geworden, wurde aber ebenso heftig angegriffen, da sie, so ihre Kritiker, die Familien schizophrener Patienten diskriminiere und zu einer einseitigen Betrachtung der Schizophrenie führe 49.
3.3.7 Wahnsinn als Kunst (Navratil)
Der österreichische Psychiater Leo Navratil stellt in mehreren seiner Werke die Überlegung an, dass es sich bei den als schizophrene Symptome bezeichneten Erscheinungsformen „geisteskranker” Patienten um eine Art von Kunst handle: Viele Äußerungen Schizophreniekranker seien als Kunst verstehbar, und da die Diagnose „Schizophrenie” hauptsächlich aufgrund der sprachlichen Mitteilung des Patienten gestellt werde, gäbe es keine objektiven Kriterien zur Unterscheidung zwischen Kunst und Schizophrenie 50. Die Seele jedes Menschen, so Navratil, unterliege Spaltungen, erst recht die des Künstlers: „Wenn wir in der sprachlichen Äußerung oder in der Zeichnung eines Patienten ein Krankheitssymptom erblicken, dann könnten wir in manchen Dichtungen, in manchen Bildwerken Gesunder ebenfalls Krankheitssymptome sehen.” 51
4 Beispielfälle
4.1 Die „an Visionen erkrankte“ Nonne
In einem Aufsatz, der sich mit der Frage befasst, wie Glaube und Wahn voneinander unterschieden werden können, führt der Psychiater Hermann Lenz den Fall einer Ordensschwester an, die über Jahre hinweg regelmäßig wiederkehrende optische und akustische Halluzinationen erfährt. Bereits im Alter von 28 Jahren nimmt die – von ihren Mitmenschen als stets fröhlich und kontaktfreudig beschriebene – Nonne eine Stimme wahr, die ihr von einer Nebenhöhlenoperation abrät. Seit ihrem 36. Lebensjahr sieht sie in „seligen Zuständen” Lichtstrahlen. Die Nonnen ihres Klosters lassen sie aufgrund dieser wiederholt auftretenden „Verzücktheit” in eine psychiatrische Klinik einweisen. Die Patientin wird mit Neuroleptika und Elektroschocks behandelt, was zu einer Abnahme der Intensität und Häufigkeit, nicht aber des Erscheinungsbilds der Zustände führt. Die Schwester selbst hält ihre Erlebnisse nicht für krank. Ihrer Meinung nach sei „die Zeit nicht dafür reif, um darüber zu sprechen.” 52. Lenz diagnostiziert in ihrem Fall eine „Schizophrenie mit Glaubenserlebnis” 53. Die Patientin sei „erkrankt an Visionen” 54. Lenz nennt jedoch keine Kriterien, die das Erleben der Patientin von einem „religiösen Ausnahmezustand” unterscheiden, wie die transkulturelle Psychiatrie ihn kennt 55. Er selbst weist darauf hin, dass körperliche Tests keine Auffälligkeiten ergaben und das Sozialleben der Nonne in keiner Weise beeinträchtigt wurde 56. Offensichtlich ist das ausschlaggebende Kriterium für ihn, dass die Veränderung der Wesensart und der Persönlichkeitsstruktur der Nonne von ihrem Orden unverstanden ist 57, ihr Verhalten also von einer festgelegten Norm abweicht. Allerdings weist das Verhalten der Ordensschwester starke Ähnlichkeiten zu den Verzückungszuständen der christlichen Mystikerinnen auf 58.
Die Pathologisierung religiösen Erlebens als medizinethisches Problem korreliert aus linguistischer Perspektive mit der Bedeutungsumwandlung religiöser Termini, die in diesem Fall als medizinische Termini verwendet werden. Der von Lenz verwendete Begriff „Erkrankung an Visionen“ wird vom Leser ohne Beachtung des Kontexts metaphorisch verstanden; er ist jedoch vom Autor wörtlich intendiert.
4.2 Psychiatrisierung von Zeugen Jehovas im Dritten Reich
Der Begriff „Wahnsinn” wurde und wird auch heute noch zur Stigmatisierung andersdenkender Personen, Verbände und Bewegungen verwendet 59. Vor allem in totalitären Staaten wurden Regimegegner mit psychiatrischen Diagnosen „liquidiert”, wie Ernst Klee schreibt 60. Dass diese Zuschreibung geistiger Verwirrtheit keine metaphorische Diskriminierung war, sondern dass es sich meist um ernsthafte medizinische Diagnosen handelte, mit denen Systemkritiker mundtot gemacht werden sollten, liegt, so Stella Reiter-Theil, in der Ideologieanfälligkeit der Psychiatrie begründet, die in der Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts zu extremen Formen des Missbrauchs ärztlichen Wissens und Könnens geführt hat 61. Im Folgenden soll am Beispiel der Zeugen Jehovas im Dritten Reich deutlich gemacht werden, wie Mitglieder einer in ihren Glaubensansichten und -handlungen stark von den herrschenden Werten abweichenden Religionsgemeinschaft von Psychiatern mitunter als „religiös wahnsinnig” diagnostiziert wurden und somit ihr für das totalitäre Regime unverständliches Verhalten erklärt werden sollte.
Die Zeugen Jehovas wurden im Nationalsozialismus mit besonderer Härte verfolgt, da sie gemäß ihrem Glauben den Hitlergruß, den Fahneneid, die Beteiligung an staatlichen Organisationen und die Ausübung des Kriegsdienstes ablehnten und sich zudem weigerten, Hitler als Heiland und Führer anzuerkennen 62. Die Religionsgemeinschaft wurde 1935 reichsweit verboten 63. Von den rund 25.000 Mitgliedern wurden von 1933 bis 1945 rund 6000 verhaftet, 1200 Zeugen starben 64.
Die Sondergerichte, die sich mit Verstößen gegen das „Bibelforscherverbot” 65. befassten, ordneten oftmals die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens an, um einen eventuellen Strafausschluss oder eine -milderung nach §51 StGB wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit oder Unzurechnungsfähigkeit zu überprüfen. Meist bewerteten die Gutachter das Verhalten der angeklagten Zeugen Jehovas als durch „religiösen Fanatismus” hervorgerufenen „Verfolgungswahn” und somit als „religiöse Paranoia” 66. In manchen Fällen beschloss das Gericht die Unterbringung Angeklagter in einer „Heil- und Pflegeanstalt”, was die Einweisung vieler geistig völlig gesunder Zeugen Jehovas in Nervenheilanstalten zur Folge hatte, um sie dort, wie in einer zeitgenössischen Protestschrift der Wachtturmgesellschaft bemerkt wird, „zugrunde gehen zu lassen” 67.
Die Breslauer Psychiater Sollmann und Wagner beschäftigten sich 1936 mit der Frage nach der Zurechnungsfähigkeit jugendlicher Bibelforscher. Unter elf psychiatrisch untersuchten Zeugen Jehovas fanden die beiden Ärzte keine psychisch Kranken, aber durchaus „eigenartige Persönlichkeiten”. Auch sei es Zufall, dass sich unter den Untersuchten keine Geisteskranken befänden: „Man wird wohl stets damit rechnen müssen, daß unter einer größeren Gruppe von Sektierern Geisteskranke sind.” 68. Allerdings wiesen Sollmann und Wagner darauf hin, dass nicht prinzipiell jeder Sektierer als psychisch krank zu bezeichnen sei. „Man kann nicht erwarten, daß sich Sektierer psychiatrisch einordnen lassen, so etwa, wie man Psychotische nach ihren Krankheitserscheinungen in bestimmte Krankheitsgruppen einordnen kann.” 69. Sollmann und Wagner erklärten die Zeugen Jehovas demnach nicht explizit für „geisteskrank”, pathologisierten dennoch ihr Verhalten als pubertätsbedingte Disharmonie psychischer und physischer Art: Der Pubertäre oder Spätpubertäre wolle der Umgebung hochgegriffene Ideale vorschreiben; die Unüberbrückbarkeit der Forderungen, die das Leben an das Individuum stelle, mit den erwählten Leitbildern verursache eine Trotzreaktion, woraus sich eine strafrechtlich verminderte Verantwortung jugendlicher Zeugen Jehovas ergebe 70.
Mit der Zeit sank sowohl bei Medizinern als auch bei Juristen die Bereitschaft zur Zuerkennung des §51, da die Berücksichtigung strafmildernder bzw. -ausschließender Gesichtspunkte nicht mehr opportun erschien. Die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit der Zeugen Jehovas spielte nach Beginn des Krieges noch einmal eine größere Rolle, da die Verteidiger von wegen Kriegsdienstverweigerung vor dem Reichskriegsgericht angeklagten Zeugen Jehovas oft die Anfertigung eines psychiatrischen Gutachtens beantragten, um ihre Mandanten vor der Hinrichtung zu bewahren. Die Anwälte wiesen dabei auf eine „eingeschränkte Bestimmbarkeit des Willens” aufgrund des aus einer Gewissensnot erwachsenen Handelns hin. Nach Ansicht sowohl der meisten medizinischen Gutachter als auch vieler Juristen grenzten die religiösen Überzeugungen von Kriegsdienstverweigerern aus Glaubensgründen an Geisteskrankheit. Die Angeklagten wurden als „wirklichkeitsfremde und verschrobene Psychopathen” betrachtet. Dennoch plädierten die Gutachter vergleichsweise selten auf eine Zubilligung des § 51 StGB 71. So bezeichnete der Psychiatrieprofessor Johannes Lange die Kriegsdienstverweigerer aus Glaubensgründen als „Psychopathen, die nicht aus der Fülle von Werten heraus leben, sondern Wertlücken gerade dort haben, wo die Forderungen der Gemeinschaft beginnen.” Es handle sich um „Autisten”, „Querköpfige”, „Schizophrene” und „hysterische Jämmerlinge”, die jedoch nicht als geisteskrank im Sinne des Gesetzes zu bezeichnen seien 72.
So wurden im Unterschied zum 1. Weltkrieg nur sehr wenige religiös motivierte Kriegsdienstverweigerer in „Heilanstalten” eingewiesen 73.
Wurde im Fall der „an Visionen erkrankten“ Nonne deutlich, dass Begriffe aus dem Bereich Religion zu medizinischen Fachtermini umgedeutet wurden, so zeigt die Pathologisierung der Zeugen Jehovas im Dritten Reich, dass umgekehrt auch medizinische Fachtermini zur diskriminierenden Beschreibung religiöser Ideen und Handlungen verwendet werden können. Bei der Diagnostizierung einer psychischen Störung, speziell eines „religiösen Wahns”, bei im Dritten Reich angeklagten Zeugen Jehovas handelte es sich nicht um einen metaphorischen Gebrauch der psychiatrischen Begriffe zur Diskriminierung der verbotenen Organisation, die in der Öffentlichkeit als lächerlich, eben „wahnsinnig”, dargestellt werden sollte, sondern um ernsthafte medizinische Diagnosen. Die Bibelforscher wurden als krank im wörtlichen Sinne betrachtet, weil ihr Verhalten in keiner Weise den nationalsozialistischen Werten entsprach. Die Abhängigkeit der Diagnosen von den herrschenden Normen wird besonders deutlich in den oben zitierten Ausführungen des Psychiaters Lange, der von Psychopathie im Zusammenhang mit „Wertlücken” spricht. Wenn bei den angeklagten Zeugen Jehovas keine Geisteskrankheit diagnostiziert wurde, dann aus taktischen Gründen, damit die „Delinquenten” nicht der ihnen drohenden Gefängnis- oder Todesstrafe entgehen konnten. In diesen Fällen wurde ihr Verhalten dennoch pathologisiert: „Wir haben es mit Psychopathen zu tun, die nicht aus der Fülle von Werten heraus leben, sondern Wertlücken gerade dort haben, wo die Forderungen der Gemeinschaft beginnen. Im einzelnen mögen sie verschieden aussehen. Neben autistischen und querköpfigen schizoiden Typen mögen Epileptoide sich gelegentlich in solche Haltungen verbohren. Natürlich werden häufig auch hysterische Jämmerlinge sich auf diesen Ausweg retten, wenn sie bei anderen Erfolg sehen. Geisteskrank sind diese Leute nicht. […] Es handelt sich […] in den meisten Fällen ebensowenig um Wahninhalte, wie die Glaubensinhalte sonst Wahn sind.“ 74
Der Historiker Detlef Garbe weißt in diesem Zusammenhang auf die im NS-Regime verstärkt zu beobachtende Tendenz hin, abweichendes Verhalten und weltanschauliche Divergenzen zum Nationalsozialismus als abnormal, als in Bezug auf verbindliche Regeln „verrückt” und somit als „psychischen Defekt” zu diagnostizieren 75. Die Einstellung der Psychiatrie im Dritten Reich gegenüber den Zeugen Jehovas belegt, dass die Diagnose „psychisch krank” im weiteren Sinne und „religiöser Wahn” im engeren Sinne als ernsthaft gestellte Diagnosen verwendet werden können, wenn ein Denksystem bzw. ein Verhaltensmuster nicht mit den herrschenden Normen übereinstimmt.
Dieses Kriterium für „psychische Krankheit” wird nicht nur in totalitären Regimes angewandt, es wird hier nur besonders deutlich, da in solchen Diktaturen ein besonders enger Wert- und Normkanon herrscht, während in Demokratien nicht eine politische Richtung Normen bestimmt, sondern es im Allgemeinen ein weitgefächertes Wertesystem gibt.
5 Zusammenfassung
Metaphern wirken realitäts- und somit auch theoriekonstitutiv, indem bestimmte Bereiche von anderen (Erfahrungs-)Bereichen her verstanden werden. Die Gefahr dabei ist, dass sich eine metaphernbasierte Realitätsbeschreibung bzw. wissenschaftliche Theorie habitualisiert und ihr Metapherncharakter in den Hintergrund gerät, sodass die Wirklichkeit mit dem Modell verwechselt wird. Ein Beispiel für eine solche Entwicklung stellt der psychiatrische Krankheitsbegriff dar. Die vorneuzeitliche Ansicht, die Seele sei etwas Körperliches, führte dazu, dass seelische Prozesse als KÖRPERLICHE VORGÄNGE verstanden wurden. Psychische Störungen wurden demnach über das Konzept KRANKHEIT gedeutet. Die Metaphorizität dieses Konzept wird jedoch von der Psychiatrie des 19., 20. und 21. Jahrhunderts weitgehend geleugnet.
Aus medizinethischer Perspektive ergibt sich die Notwendigkeit, die auch heute noch in der Psychiatrie herrschende Ansicht fallen zu lassen, psychische Störungen seien Krankheiten und die Psychiatrie demnach eine medizinische Disziplin. Die Tatsache, dass psychische Krankheit nicht nach medizinischen, sondern nach sozialen Kriterien definiert wird, sowie die nicht geringe Anzahl an alternativen Konzepten zur Erklärung psychischer Störungen, die nicht vom Konzept „Seele ist KÖRPER“ ausgehen, unterstützt diese Forderung.
Illustriert wird dieses Problemfeld von Kasuistiken, in denen von der Norm abweichendes Verhalten als Krankheit bezeichnet wurde. Die Tatsache, dass diese vom Sprecher wörtlich gemeinten pathologisierenden Aussagen eigentlich Metaphern sind, verdeutlicht die dargestellte Problematik.
Anmerkungen
Literaturverzeichnis
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[...]
1 ) Lange (1937), S. 15. Hervorhebungen von mir; ThG. Der vollständige bibliografische Nachweis befindet sich im Literaturverzeichnis am Ende der Arbeit.
2 ) Vgl. Lakoff, Johnson (20044), S. 59ff.
3 ) Vgl. ebd., S. 70.
4 ) Vgl. ebd., S. 137f.
5 ) Vgl. ebd., S. 176ff.
6 ) Vgl. Gibbs (1994), S. 169f.
7 ) Vgl. Liebert (2003), S. 99.
8 ) Vgl. Gibbs (1994), S. 172.
9 ) Vgl. Fritz (2005), S. 87.
10 ) Vgl. Liebert (2005), S. 210f.
11 ) Vgl. Fritz (2005), S. 88.
12 ) Vgl. Debatin (1995), S. 141.
13 ) Vgl. ders. (2005), S. 31.
14 ) Vgl. Aitchison (2003), S. 42ff.
15 ) Vgl. Seidl (1999), S. 755; Müller / Schulze (2006), S. 134ff.; Geerlings (2006), S. 272ff.
16 ) Vgl. Leibbrand / Wettley (1961), S. 295.
17 ) Vgl. Müller / Schulze (2006), S. 147.
18 ) Vgl. Lakoff / Johnson (20044), S. 22.
19 ) Vgl. ebd., S. 175.
20 ) Vgl. Liebert (2005), S. 217.
21 ) Natürlich ist an dieser Stelle zu fragen, inwieweit ein solches Bewusstsein in der Psychiatrie seit ihrer Entstehung im 19. Jahrhundert überhaupt vorhanden war.
22 ) So der Titel eines Aufsatzes des Antipsychiaters Thomas Szasz. Vgl. Szasz (1972) sowie Kapitel 3.3.1 dieser Arbeit.
23 ) Vgl. Fraas (1990), S. 150.
24 ) Watzlawick (1999), S. 34.
25 ) Jaspers (1959), S. 652.
26 ) Ostow (1990), S. 324.
27 ) Foucault (2001), S. 958.
28 ) Vgl. Platzek (1996), S. 546.
29 ) Beth (1931), S. 98
30 ) DSM-IV-TR, S. 373ff.
31 ) Vgl. Bach / Heine (1981), S. 20.
32 ) Reiter-Theil (1995), S. 69.
33 ) Vgl. Szasz (1972), S. 45ff. sowie 54ff.
34 ) Vgl. Finzen (1991), S. 210.
35 ) Ebd., S. 211.
36 ) Vgl. Müller (1986²): Art. „Antipsychiatrie”, S. 56; Peters (1997): Art. „Reise“, S. 449 sowie Artikel „Kingsley Hall“, S. 280.
37 ) Vgl. Fromm (1991), S. 33ff.
38 ) Vgl. Scheff (1972), S. 146ff.
39 ) Vgl. Sontag (2003), v. a. S. 32ff.
40 ) Vgl. Scheff (1972), S. 149.
41 ) Vgl. Mechanic (1972), S. 113.
42 ) Vgl. Scheff (1972), S. 150.
43 ) Vgl. DSM-IV-TR, S. 353.
44 ) Vgl. Quekelberghe (1991), S. 17.
45 ) Vgl. Klee (1978), S. 102f.
46 ) Vgl. Cooper (1971), S. 43ff.
47 ) Vgl. Bateson (1990), S. 16f.
48 ) Vgl. Watzlawick (1999), S. 29.
49 ) Vgl. Finzen (1996), S. 37ff.
50 ) Vgl. Navratil (1992), S. 13.
51 ) Ebd., S. 16f.
52 ) Lenz (1973), S. 354f.
53 ) Ebd., S. 356.
54 ) Ebd., S. 355.
55 ) Goodman (1993), S. 253f.
56 ) Vgl. Lenz (1973), S. 355.
57 ) Vgl. ebd., S. 356.
58 ) Vgl. Dinzelbacher (1995), S. 64ff.
59 ) Vgl. Sontag (2003), S. 64.
60 ) Klee (1978), S. 102.
61 ) Vgl. Reiter-Theil (1995), S. 69.
62 ) Vgl. Garbe (1994), S. 155ff.
63 ) Vgl. ebd., S. 133f.
64 ) Vgl. ebd., S. 492ff.
65 ) “Bibelforscher” war bis 1931 die offizielle Bezeichnung der Zeugen Jehovas (IBV = Internationale Bibelforschervereinigung). Danach nannte sich die Vereinigung “Jehovas Zeugen”. Der Begriff “Bibelforscher” wurde jedoch sowohl von staatlicher Seite als auch in der Bevölkerung weiterhin verwendet. Vgl. Garbe (1994), S. 9.
66 ) Garbe (1994), S. 242.
67 ) Franz Zürcher, „Kreuzzug gegen das Christentum” (1938), zit. nach: Garbe (1994), S. 242.
68 ) Wagner u. Sollmann (1934), S. 443.
69 ) Ebd., S. 434.
70 ) Ebd., S. 442.
71 ) Garbe (1994), S. 378f.
72 ) Lange (1937), S. 15.
73 ) Vgl. Garbe (1994), S. 378f.
74 ) Lange (1937), S. 15. Hervorhebungen von mir; ThG.
75 ) Vgl. Garbe (1994), S. 243.
- Quote paper
- Thomas Griebel (Author), 2007, "Psychische Krankheit" als metaphernbasiertes Konzept - Metapherntheoretische Überlegungen zu einem medizinethischen Problem, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110999
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