Wahlen und Demokratie hängen eng zusammen: Ohne Wahlen zur politischen Macht gibt es keine Demokratie im westlich-liberalen Grundverständnis. Gemeint ist damit die Anerkennung von Herrschaft, die jedoch durch Gewaltenteilung, durch Geltung von Menschenrechten und die Chance der Opposition, die Macht zu übernehmen, kontrolliert wird. Das westlich-liberale Grundverständnis drückt sich in der repräsentativen Demokratie aus.
Thema dieser Hausarbeit ist eine Darstellung des Wahlsystems in der Bundesrepublik Deutschlands. Ich werde die beiden Wahlsysteme der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl erläutern, wie beide Wahlsysteme funktionieren und worin sie sich unterscheiden.
Im letzten teil werde ich mich mit der Ermittlung der Ergebnisse nach den Auszählungsverfahren nach d´Hondt und Hare/Niemeyer beschäftigen. Das dritte angewandte verfahren St.Lague/Schepers werde ich nicht beschreiben, da es dann den Umfang dieser Arbeit sprengen würde
Als Grundlagen zur Beantwortung der Fragen in dieser Hausarbeit diente mir einerseits das Internet (Wahlrecht.de), die Vorlesung von Frau Dr. Bärbel Frischmann, (Sartori: Demokratietheorie) Wahlrecht und Parteiensystem (Dieter Nohlen) sowie andere Publikationen die ich in der Quellenangabe zitieren werde.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriff und Funktionen der Wahl
2.1 Begriff der Wahl und das Wahlrecht
2.1.1. Bedeutung des Wahlrechts für die Demokratie
2.1.2 Was ist aktives und passives Wahlrecht
3 2.2 Funktionen der Wahl
3. Wahlrechtsgrundsätze
3.1 Allgemeine, freie, gleiche, geheime, unmittelbare Wahlen
4. Wahlsysteme
4.1 Mehrheitswahl
4.1.1 Vorzüge der Mehrheitswahl
4.2 Verhältniswahl und deren Vorzüge
4.3 Wahlkreise
4.5 Politische Wirkung von Wahlsystemen
5. Wahlauszählung
5.1 Wahlauszählung nach d´Hondt
5.2 Wahlauszählung nach Hare-Niemeyer
5.3 Sperrklauseln (5%-Klausel)
5.4 Überhangsmandate
6. Abschließende Betrachtung
7. Quellen- und Literaturverzeichnis
8. Internetadressen
1. Einleitung
Wahlen und Demokratie hängen eng zusammen: Ohne Wahlen zur politischen Macht gibt es keine Demokratie im westlich-liberalen Grundverständnis. Gemeint ist damit die Anerkennung von Herr- schaft, die jedoch durch Gewaltenteilung, durch Geltung von Menschenrechten und die Chance der Opposition, die Macht zu übernehmen, kontrolliert wird. Das westlich-liberale Grundverständnis drückt sich in der repräsentativen Demokratie aus.
Thema dieser Hausarbeit ist eine Darstellung des Wahlsystems in der Bundesrepublik Deutsch- lands. Ich werde die beiden Wahlsysteme der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl erläutern, wie beide Wahlsysteme funktionieren und worin sie sich unterscheiden.
Im letzten teil werde ich mich mit der Ermittlung der Ergebnisse nach den Auszählungsverfahren nach d´Hondt und Hare/Niemeyer beschäftigen. Das dritte angewandte verfahren St.Lague/Schepers werde ich nicht beschreiben, da es dann den Umfang dieser Arbeit sprengen würde
Als Grundlagen zur Beantwortung der Fragen in dieser Hausarbeit diente mir einerseits das Internet (Wahlrecht.de), die Vorlesung von Frau Dr. Bärbel Frischmann, (Sartori: Demokratietheorie) Wahl- recht und Parteiensystem (Dieter Nohlen) sowie andere Publikationen die ich in der Quellenangabe zitieren werde.
2. Begriff und Funktion en der Wahl
2.1 Begriff der Wahl und das Wahlrecht
2.1.1. Bedeutung des Wahlrechts für die Demokr atie
Im Art.20 Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmung en und durch besondere Organe der Gesetzgebung , der vollziehenden Gewalt und der Rechtspr echung ausgeübt.“
Wahlen und die Art ihrer Durchführung sind wesentliches Merkmal und notwendiger Bestandteil jeder Demokratie. Anders als in Ländern mit totalitären Regimen, in denen keine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen politischen Richtungen besteht, beruht die demokratische Ordnung in der Bundesrepublik auf dem Recht des Volkes, durch Wahlen regelmäßig über die Machtverteilung im eigenen Staat zu entscheiden. Zu beachten ist dabei, dass Wahlen immer ein aktives Wahlrecht voraussetzt.
2.1.2 Was ist aktives und passives Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in der Bun- desrepublik Deutschland hat
- oder als Beamter, Soldat, Angestellter oder Arbeiter des öffentlichen Dienstes auf Anord- nung des Dienstherrn im Ausland lebt (gilt auch für Angehörige)
- oder in einem Mitgliedsstaat des Europarates lebt
- oder nicht länger als seit 25 Jahren im sonstigen Ausland lebt.
Passiv wahlberechtigt ist jeder Wählbare, Volljährige, der Deutscher ist. Eine Ausnahme zum Pas- siven Wahlrecht wird unter 3.1 beschrieben.
Somit sind Wahlen Mittel zur Bestellung von Personen in ein Amt oder zur Bildung von Körper- schaften.
Das Ergebnis der Wahl muß transparent sein, damit der Wähler die Rechtmäßigkeit einer Wahl anerkennt. Bei Wahlen geben die Wahlberechtigten Stimmen ab, die ausgezählt und nach einem bestimmten Verfahren verrechnet werden. Jede Wahlentscheidung setzt eine Auswahl voraus. Das heißt, es müssen verschiedene miteinander konkurrierende Personen, Personengruppen (Partei- en) und Sachprogramme vorhanden sein, zwischen denen der Wähler eine Auswahl treffen kann. Die Wahl kann daher auch als Konkurrenzkampf, oder als eine Art Wettstreit um die Wählerstimmen angesehen werden. Ist eine Konkurrenzsituation nicht gegeben, liegt kein Wahlakt, sondern allen- falls eine Akklamation im Sinne einer totalen Zustimmung vor. Die regelmäßige Wiederkehr der Wahlen verhelfen den Abgeordneten nur zu einer „Herrschaft auf Zeit“. Das Wahlrecht trägt wesentlich zum Bestand und der Kontinuität eines demokratischen Gemeinwesens bei. Für die Bundesrepu- blik beträgt die reguläre Wahlperiode auf Bundesebene vier Jahre. (Zur Zeit findet eine Diskussion statt, die Legislaturperiode auf fünf Jahre zu erhöhen) Auf Landesebene sind die Perioden der Wahlen unterschiedlich geregelt. Genauer sind diese im Landeswahlgesetz der einzelnen Länder geregelt. Im Landeswahlgesetz ist auch das Kommunalwahlrecht geregelt. Zudem gibt es noch Organwahlen, auf die ich aber hier nicht eingehen werde.
2.2 Funktion en der Wahl
Da in einem Staat schon aus organisatorischen Gründen nicht jeder Bürger unmittelbar an sämtli- chen politischen Entscheidungen beteiligt werden kann, legitimiert er einen Repräsentanten, der für ihn politische Entscheidungen trifft. Dabei wird vorausgesetzt, dass Entscheidungen die von der Mehrzahl beschlossen wurden, von der Minderheit akzeptiert werden.
Die Minderheit der Gewählten übernimmt die wichtige Rolle der Opposition. Ihre Aufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren und zu versuchen, sich dem Wähler im ständigen Kampf um die Regierungsmacht als echte personelle und sachliche Alternative zu präsentieren.
Wahlen sind eine Kontrolle der Wähler über die Gewählten. Der Wähler hat die Möglichkeit der Machtkorrektur. Dieses begründet sich damit, dass über die vergangene Legislaturperiode geurteilt wird. Dabei spielt das politische Gedächtnis des Wählers eine besondere Rolle.
Wahlen sind daher auch als ein Konkurrenzkampf der unterschiedlichsten politischen Gruppen um politische Macht, um Ämter und Mandate zu verstehen.
3. Wahlrechtsgrunds ätze
Obwohl Wahlen an sich, wie schon beschrieben, einen Vorgang darstellen, der nur in Demokratien notwendig ist, wird auch in nicht-demokratischen Staaten (z.B. Diktaturen) gewählt. Nohlen definiert daher einen Kanon von normativen Anforderungen an eine kompetitive Wahl in einer liberal-puristi- schen Demokratie.
- Freiheit der Wahlwerbung
- Wettbewerb der Kandidaten, Programme und Positionen
- Chancengleichheit im Bereich der Wahlwerbung
- Geheime Stimmabgabe
- Umsetzung von Wählerstimmen in Mandate muß demokratisch nachvollziehbar sein
- Wahlentscheidung auf Zeit
Dieser Katalog ist im Grunde nichts weiter als die Ausformulierung der Wahlrechtsgrundsätze.
3.1 Allgemeine, freie, gleiche, geheime, unmitt elbare Wahlen
Wahlen sind „allgemein“, wenn grundsätzlich jeder Staatsbürger an der Wahl teilnehmen kann. Alle Staatsbürger besitzen das aktive (Wahlberechtigung) und passive (Wählbarkeit) Wahlrecht, unab- hängig von Geschlecht, Rasse, Sprache, Einkommen oder Besitz, Beruf, Stand oder Klasse, Bil- dung, Konfession oder politischer Gesinnung.(siehe 2.1.2) Allerdings gibt es Ausnahmen, wie ein bestimmtes Mindestalter, Besitz der geistigen Kräfte, ggf. die sogenannten bürgerlichen Ehren- rechte, sowie räumliche Bindung in Gestalt von Wohnsitz, Wohnung oder längerem Aufenthalt im Wahlgebiet. Doch gibt es hier eine Ausnahme: Artikel 54 des Grundgesetzes beschreibt bei der Wahl des Bundespräsidenten „ ….. Wählbar ist jeder Deutsch e, der das Wahlrecht zum Bun- destag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.“
Eine Wahl ist „gleich“, wenn die Stimmen der Wähler gleichen Zählwert haben. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl verbietet also, das Stimmgewicht der Wähler nach Geschlecht, Rasse, Spra- che, Einkommen oder Besitz, Beruf, Stand oder Klasse, Bildung, Konfession oder politischer Ge- sinnung zu differenzieren. Die Wahlentscheidung erfolgt ohne Zwischenschaltung eines fremden Willens. Die Wähler bestimmen die Abgeordneten selbst und haben das letzte und entscheidende Wort.
Die Wahl ist „geheim“, wenn der Wähler seine Stimme so abgeben kann, dass andere keine Kennt- nis von seine Wahlentscheidung erhalten, also nicht erkennbar ist, wie er wählen will, wählt oder gewählt hat. Der Grundsatz der geheimen Wahl dient der Sicherung der freien Wahl.
Die Wahl ist „frei“, wenn der Wahlberechtigte bei der Wahl seinen wirklichen Willen unverfälscht zum Ausdruck bringen kann.
4. Wahlsyst eme
Ein Wahlsystem ist der Modi, mit dem die abgegebenen Wählerstimmen in Mandate (Parla- mentsmandate) umgesetzt werden. Ein Wahlsystem wirkt jedoch nicht nur nach der Wahl, sondern es beeinflusst auch das Wahlverhalten und die politische Kultur des Landes. Die Zahl der verschie- denen Wahlsysteme ist fast so groß wie die Zahl der Länder, die Wahlen abhalten. Allerdings las- sen sich alle Wahlsysteme in zwei unterschiedliche Grundtypen einteilen, in die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl.
4.1 Mehrheitswahl
Bei der Mehrheitswahl erhält der Kandidat das Mandat, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann. Die Stimmen der unterlegenen Kandidaten finden keine Berücksichtigung. Man unterscheidet in absolute und relative Mehrheitswahl. Bei der absoluten Mehrheitswahl, gilt der Kandidat als gewählt, der mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhält. Dies tritt allerdings nicht zwangsläufig ein, daher bedarf dieses System einer weiterführenden Regelung.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder durch eine Stichwahl, d. h. nur die beiden bestplatzierten Kandidaten treten in Stichwahl gegeneinander an. Es erfolgt ein zweiter Wahlgang, mit Kandidaten die im ersten Wahlgang eine bestimmte Anzahl von Stimmen erhielten. Der zweite Wahlgang erfolgt meistens mit Hilfe der relativen Mehrheitswahl. Auf eine genaue Darstellung was Mehrheiten sind werde ich hier verzichten.
Bei der relativen Mehrheitswahl gewinnt der Kandidat mit der höchsten Stimmenanzahl. D. h. ein Kandidat braucht nur eine Stimme mehr als irgendeiner seiner Mitbewerber. Mehr der Mehrheitswahl ist es von großer Wichtigkeit, dass die Wahlkreise gleich groß sind, damit der gleiche Zählwert der Stimmen gewährleistet ist. Weiterhin besteht die Gefahr des ,,Gerrymandering“ (Wahlkreisgeometrie),
d. h. die Manipulation der Wahlkreisgrenzen (nicht Wahlkreisgrößen), um eine bestimmte Partei zu bevorzugen, bzw. zu benachteiligen. Aus der Anzahl der zu vergebenen Parlamentsmandate ergibt sich die Anzahl der Wahlkreise. (Siehe Punkt 4.3)
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