Einleitung
Ziel dieser Hausarbeit ist es zu belegen, dass sich Russland zu einer defekten Demokratie entwickelt hat. Dazu habe ich im ersten Teil einige Kriterien zu Demokratie und defekter Demokratie zusammengestellt. Im zweiten Teil gehe ich auf die Entstehung der russischen Verfassung, die Innen- und Außenpolitik sowie auf die Einschränkungen der Pressefreiheit durch Putin ein. Ich hoffe, es gelingt mir zu zeigen, nach welchen Maßstäben man ein Land wie Russland messen kann.
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Gliederung:
1. Einleitung
2. Demokratie
2.1 Konzepte der Demokratie
2.2 Defekte Demokratie
2.3 Grauzone zwischen Demokratie und Autokratie
3. Russland
3.1 Inhalt und Entstehung der russischen Verfassung
3.2 Der „Superpräsidentialismus“ unter Wladimir Putin
4. Schlussfolgerung
5. Quellenangabe
1. Einleitung
Ziel dieser Hausarbeit ist es zu belegen, dass sich Russland zu einer defekten Demokratie entwickelt hat. Dazu habe ich im ersten Teil einige Kriterien zu Demokratie und defekter Demokratie zusammengestellt. Im zweiten Teil gehe ich auf die Entstehung der russischen Verfassung, die Innen- und Außenpolitik sowie auf die Einschränkungen der Pressefreiheit durch Putin ein. Ich hoffe, es gelingt mir zu zeigen, nach welchen Maßstäben man ein Land wie Russland messen kann.
2. Demokratie
2.1 Konzepte der Demokratie
Das Demokratiekonzept ist ausschlaggebend für jede Demokratieanalyse. Demokratie ist kein einfach oder beliebig zu definierender Begriff. Aus historischer Sicht ist Demokratie eine der ältesten Herrschaftsformen, deren Gründung in die Antike fällt. Eine logische und historische Bedeutung liegt in der Verbindung von „Volkssouveränität, den Prinzipien der politischen Gleichheit, der Freiheit und der Herrschaftskontrolle“[1].
Das Kernprinzip von Demokratie ist Zweifellos die Volkssouveränität. Das Volk regiert sich entweder selbst oder wählt Volksvertreter, beeinflusst zumindest die fundamentalen Herrschaftsstrukturen und wählt die Herrschenden selbst aus. Damit zusammenhängend ist die Verantwortlichkeit der Herrschenden (z.B. der Regierung) unbestritten. Anders als in einer Diktatur oder einem weiteren autokratischen Regime sind in einer Demokratie die Herrschenden vom Volk gewählt und somit personengebunden eingesetzt. In einer Diktatur dagegen stellt sich der Diktator über das Volk[2].
In früheren Demokratien wie z.B. in der antiken Demokratie hatten die Bürger noch ein direktes Mitspracherecht. Dieses definierte sich über die Wahl zu einem Amt, durch Abstimmungen in einer Stimmversammlung oder im Senat. Die demokratischen Herrschaftsformen änderten sich jedoch mit dem Entstehen von Territorialstaaten. Das Demokratieprinzip veränderte sich und bekam eine neue Bedeutung der Herrschaftskontrolle durch den demos (das Volk).
In heutigen, modernen Demokratien, also z.B. in einer Demokratie wie in Deutschland, hat die Volkssouveränität eine geminderte Bedeutung als in der Antike. Es bedeutet lediglich, dass „es keine höhere Instanz zur Legitimierung von Herrschaft gibt als das Volk“[3]. Das Volk wählt die Vertreter und diese agieren im Idealfall im Sinne des Volkes. Drei Kompetenzen müssen den Bürgern und ihren Repräsentanten dabei belassen werden: „die Kompetenz der Agendasetzung, die Kompetenz zur allgemeinverbindlichen Entscheidung von politischen Streitfragen sowie die Kompetenz – Kompetenz darüber, wer dies an ihrer Stelle vornehmen darf.“[4] Die Volkssouveränität ist mit drei Prinzipien verbunden: politische Gleichheit, Freiheit und Kontrolle[5].
Die politische Gleichheit ist in der Demokratie ein zentrales Thema. Vor allem aus historischer Sicht ergibt sich eine enge Verbindung zwischen Demokratie und politischer Gleichheit. Diese bezieht sich vorrangig auf eine Gleichberechtigung der Bürger und damit verbunden auf das gleiche und allgemeine Wahlrecht. Weitergehend ist eine politische Gleichbehandlung aller Bürger im politischen Entscheidungsprozess angeschlossen. Die „individuelle Gleichheit in der moralischen Qualität der Person“[6] ist der Ausgangspunkt der Überlegung. Alle Bürger erhalten die gleichen politischen Rechte, abgesehen von gut begründbaren Ausnahmen (Straftäter, Minderjährige). Alle Bürger müssen sich in identischer Weise dem Gesetz unterordnen und haben das gleiche Recht, das Gesetz in Anspruch zu nehmen[7].
Die politische Freiheit ist unmittelbar mit der politischen Gleichheit und der Volkssouveränität verbunden. Wenn ein Staat die Staatsgewalt gegen einen Bürger ausübt, so würde er nicht nur die politische Gleichheit sondern auch die politische Freiheit in Frage stellen bzw. vernichten. Eine Demokratie muss also eine Reihe von Grundrechten legitimieren und garantieren: Meinungsfreiheit, Versammlungsrecht, Informationsfreiheit. Dadurch gibt eine Demokratie den Bürgern die Möglichkeit, öffentliche Angelegenheiten und politische Prozesse zu verfolgen und auch zu kontrollieren[8].
Kontrolle ist auch in einer Demokratie sehr wichtig und wahrscheinlich die einzige Herrschaftsform, in der eine Kontrolle der Bürger möglich ist. Aber weil auch die Demokratie eine Herrschaftsform ist, ist es nötig, sie zu kontrollieren. Aber dies darf nicht mit einer unzulässigen Einschränkung von Regierungsmacht einhergehen. Daher ist es sinnvoll, Kontrollmöglichkeiten zu betrachten, festzulegen, was eine Vorstellung von Kontrolle beinhaltet und was sie ausschließt. Die wirksamste Methode, Kontrolle über den Staat auszuüben sind die Wahlen. In einer intakten Demokratie entscheidet das Volk nach einer Legislaturperiode über die zukünftige Zusammensetzung der Volksvertreter. Dies ist ein direkter Vorgang der Kontrolle. Abhängig ist der Bürger dann jedoch von folgenden Aspekten: In der Regel kann der Bürger auf das Recht der Meinungsfreiheit und der Kommunikationsfreiheit vertrauen. So werden Informationen beispielweise über die staatlichen Geschäfte, über politische Entscheidungen und wirtschaftliche Agenden veröffentlicht. Jedoch würde es wiederum eines Kontrollorgans bedürfen, wenn es darum geht, die Medien zu kontrollieren. Denn woher weiß schließlich der Bürger, dass die veröffentlichten Informationen der Wahrheit entsprechen?
Eine weitere Möglichkeit zur Kontrolle bietet die Gewaltenteilung, welches ein starkes und unabhängiges Justizwesen voraus setzt. Weiterhin ist es wichtig, ein großes Netzwerk von Überprüfungen und Abwägungen zu schaffen. Letztendlich kann jede überwachende Institution überwacht werden, jedoch gibt es irgendwann ein „Ende der Fahnenstange“, nämlich wenn die letzte überwachende Institution erreicht ist. Diese Institution wäre eine Schwachstelle in den Kontrollmechanismen. Ein großes Netzwerk an Kontrollmechanismen erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit der korrekten Kontrolle.
Eine vollkommen perfekte Kontrolle wird wohl nicht möglich sein und die Realität von Skandalen in der Politik bestätigen dies.
2.2 Defekte Demokratie
Zwischen totalitären und demokratischen Herrschaftsformen existieren Grauzonen, die ein Aufstellen von Kriterien zur Feststellung einer defekten Demokratie nötig machen. Denn eine defekte Demokratie bedeutet keineswegs, dass eine Autokratie oder eine totalitäre Herrschaftsform vorliegt. Richtlinie könnte die oben dargestellte Logik einer Demokratie sein, die sich an den drei Dimensionen der Gleichheit, Freiheit und Kontrolle orientiert. Wenn eine Herrschaftsform nur noch eine demokratische Fassade und autoritäre Praktiken aufweist, kann sie nicht mehr als Demokratie, und somit auch nicht als defekte Demokratie bezeichnet werden. Denn es muss immer ein Minimum an Freiheit, Gleichheit und Kontrolle für die Bürger geben, auch in einer defekten Demokratie[9].
Um eine Unterscheidung von autoritären Regimen zu erreichen sollte man auch das Wahlregime näher betrachten. Hier sind Aufstellungen möglich, in denen trotz Einschränkungen noch von einem Wahlregime gesprochen werden kann. In diesen Möglichkeiten funktioniert die Wahl zu Bestimmung von herrschenden Vertretern nur teilweise nach demokratischen Prinzipien, allerdings müssen bestimmte Kernkriterien erfüllt werden. In der Praxis ist eine defekte Demokratie im Vergleich zu autoritären Herrschaftsformen in Hinsicht auf die demokratischen Kriterien des Wahlregimes an zwei Bestimmungen geknüpft:
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[1] Merkel, Wolfgang: Defekte Demokratie, Opladen 2003, S. 40
[2] Merkel, 2003, S. 40
[3] Merkel, Wolfgang: Defekte Demokratie, Opladen 2003, S. 41
[4] Merkel, Wolfgang: Defekte Demokratie, Opladen 2003, S. 41
[5] Merkel, 2003, S. 41
[6] Lauth, Hans – Joachim: Demokratie und Demokratiemessung, Wiesbaden 2004, S. 34
[7] Lauth, 2004, S. 34
[8] Merkel, 2003, S. 42
[9] Merkel, 2003, S 65
- Quote paper
- Tilman Fröhlich (Author), 2005, Defekte Demokratie oder hybride Regime am Beispiel Russlands, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109679
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