Was macht ein politisches System aus, das sich über Jahrzehnte hinweg zwischen Demokratie und Militärdiktatur bewegt? Diese Frage steht im Zentrum einer eindringlichen Analyse des politischen Systems Argentiniens. Argentinien, ein Land geprägt von wiederholten militärischen Interventionen seit den 1930er Jahren, ringt um die Festigung seiner demokratischen Institutionen. Die Arbeit beleuchtet die historischen Wurzeln dieser Instabilität, beginnend mit der Kolonialzeit und den Bürgerkriegen des 19. Jahrhunderts, die die frühe Nationalstaatsbildung prägten. Ein besonderer Fokus liegt auf der konservativen Ordnung ab 1880 und dem Aufstieg der Unión Cívica Radical (UCR), die eine Wahlrechtsreform im Jahr 1912 vorantrieb. Die Studie untersucht die argentinische Politik als ein Wechselspiel zwischen informeller Machtteilung traditioneller Eliten und neuen Mittelschichten, unterbrochen von verheerenden Wirtschaftskrisen und Militärputschen. Die zentrale Frage ist, wie sich das Parteiensystem in diesem Umfeld entwickelte. Die beiden dominanten Parteien, UCR und Partido Justicialista (PJ), verkörpern unterschiedliche Demokratieauffassungen und trugen lange Zeit nicht zu einem stabilen Parteiensystem bei. Die tiefgreifenden Defizite des Parteiensystems werden analysiert, darunter der "Prätorianismus", das Fehlen einer starken konservativen Partei und die ideologische Polarisierung. Die Analyse des argentinischen politischen Systems konzentriert sich auf die Gewaltenteilung nach Montesquieu, wie sie in der Verfassung von 1853 verankert ist. Legislative, Exekutive und Judikative werden detailliert dargestellt, einschließlich ihrer Befugnisse und Grenzen. Der Präsident als alleiniger Chef der Exekutive nimmt eine Schlüsselstellung ein. Die Rolle des Militärs und die Frage der Unabhängigkeit der Justiz werden ebenso kritisch beleuchtet wie die Einflussnahme der Regierung auf die Gerichte. Ein besonderes Augenmerk gilt der Verfassungsreform von 1994, die als wichtiger Schritt zur Konsolidierung der Demokratie analysiert wird. Die Einführung des Kabinettschefs, die Verkürzung der Amtszeit des Präsidenten und die Stärkung der Rechte der Bürger sind zentrale Aspekte dieser Reform. Abschließend wird bewertet, inwieweit die Reform tatsächlich zu einer semipräsidentiellen Struktur geführt hat und welche Herausforderungen für die Zukunft der argentinischen Demokratie bestehen bleiben. Diese umfassende Analyse bietet wertvolle Einblicke in die komplexen Dynamiken der argentinischen Politik und trägt zu einem besseren Verständnis der politischen Entwicklung des Landes bei. Schlagwörter: Argentinien, Politisches System, Demokratie, Militär, Parteien, Verfassung, Geschichte, UCR, PJ, Peronismus, Verfassungsreform, Gewaltenteilung, Justiz, Legislative, Exekutive, Judikative, Wahlen, Politikwissenschaft, Lateinamerika.
Inhaltsverzeichnis
II. Tabellenverzeichnis
1.Einleitung
2. Geschichtlicher Überblick
3. Die Parteien
4. Das argentinische politische System
4.1 Legislative
4.2 Exekutive
4.3 Judikative
5. Verfassungsreform von 1994
6. Zusammenfassung
III. Literaturverzeichnis
II. Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Demokratie und Militär in Argentinien
1.Einleitung
Argentinien hat in den vergangenen Jahren tief greifenden politische Veränderung durchlaufen, in vielerlei Hinsicht bemerkenswert sind. Das Land hat seit 1930 immer wieder militärische Interventionen in die Politik erlebt. Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Darstellung des politischen Systems Argentiniens. Argentinien verfügt verfassungsmäßig über semipräsidentielle Strukturen. So geht es im Folgenden darum, die Strukturen des politischen Systems in Argentinien darzustellen.
Um Licht ins Dunkel zu bringen, stelle ich zunächst im zweiten Kapitel dieser Arbeit einen Überblick über die geschichtliche politische Entwicklung in Argentinien vor. Die geschichtliche Entwicklung, die durch Instabilität und häufigen Wechsel zwischen Militär und Demokratie Regime geprägt war.
Im dritten Kapitel dieser Arbeit greife ich das Thema Parteisystem Argentiniens auf. Die wichtigsten Parteien und speziell die Volksparteien in Argentinien werden dargestellt. Die Defizite der Parteien vor und nach der Demokratisierung werden auch behandelt.
Im vierten Kapitel geht es im Folgenden darum, die Elemente des politischen Systems analytisch zu beschreiben. Die Gewaltenteilung Argentiniens orientiert sich an Montesquieuschen Ansätzen. Legislative, Judikative und Exekutive werden basierend auf die Verfassung von 1853 detailliert in diesem Kapitel dargestellt.
Die Machübernahme in Argentinien durch die demokratische Regierung 1983 ist im Unterschied zu anderen Ländern keine institutionelle Debatte vorangegangen. Die Defizite des argentinischen Präsidialsystems veranlassten, die Union Civica Radical damals, ein Mischsystem vorzuschlagen, in das Elemente einer parlamentarischen Demokratie aufgenommen werden. Die fast zehn Jahre lange Debatte führte schließlich zu der Verfassungsreform 1994, die ich im fünften und letzten Kapitel dieser Arbeit darstellen werde.
2. Geschichtlicher Überblick
Argentinien wurde im Jahr 1516 von Spanien kolonisiert und hat seine Unabhängigkeit am 1816 erlangt.[1] Mit der Mai-Revolution im Jahr 1810 wurde die Herausbildung des argentinischen Nationalstaats angekündigt, die durch lange fortlaufende Bürgerkriege geprägt war. Auch durch die Verabschiedung der Verfassung von 1853 wurde kein Stopp für die gewalttätige Auseinandersetzungen erzielt. Ab 1880 konsolidierte sich in Argentinien ein als „konservative Ordnung“ bezeichnetes System, das sich formal auf die liberale Verfassung von 1853 gründete. In der Praxis hat sich jedoch eine oligarchische Republik dargestellt.[2]
Im Zeitraum von 1880 bis 1930 ist die dynamische Entwicklung Argentiniens vergleichbar mit der Australien, Kanada und Neuseelands. Das bis Ende des 19. Jahrhunderts unterbevölkerte Land wächst schnell durch den Zustrom von Einwanderern aus Italien, Spanien und Deutschland. Zwischen 1870 und 1914 kamen rund sechs Millionen Ausländer ins Land. Etwa die Hälfte dieser Ausländer blieb in Argentinien. Das führte zur steilen Wachstum der Bevölkerung und zur Herausbildung einer neuen Mittelschicht, die wiederum ein Verlust der unangefochtenen Position der traditionellen Oligarchie auf dem Land und in den städtischen Handelszentren zufolge hatte.[3]
Die bürgerliche Opposition schenkte ihre Unterstützung der ersten politischen Massenpartei der Radikalen Bürgerunion (Union Civica Radical – UCR ), die im Jahr 1891 gegründet wurde. Sie lehnten jeden Kompromiss mit dem Regime ab und forderten freie Wahl.[4] 1912 gelang es der fortschreitenden Elite unter der Führung Roque Sàenz eine Wahlrechtreform. Per Gesetz (Ley Sáenz Pena) wurde das allgemeine Wahlrecht für argentinische Staatsbürger eingeführt.[5] Das hieß, die Erlangung des Wahlrechts für 40% bis 45% der erwachsenen argentinischen männlichen Bevölkerung. Die Frauen und die Ausländer blieben wie vor vom Genuss politischer Rechte ausgeschlossen.[6] Aus der ersten freien national Präsidentschaftswahlen, die 1916 aufgrund des neuen Wahlrechts gehalten wurden, geht Hilióplito Yrigoyen, der Führer der Radikalen Bürgerunion als Sieger hervor.[7]
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die demokratischen und diktatorischen Phasen in der politischen Entwicklung Argentiniens:
Tabelle 1: Demokratie und Militär in Argentinien
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: San Martino de Dromi 1996; león-Roesch/Samoilovich 1993
In der Periode zwischen 1916-1930 kann man die argentinische Politik als eine Einübung in die informelle Machtteilung zwischen traditionellen Eliten und der neuen Mittelschicht verstehen, wobei die UCR die Regierung stellte.[8] Bei der Weltwirtschaftskrise 1929 wurde die argentinische Wirtschaft besonders hart getroffen. Nach fast fünfzehn Jahren radikaler Regierungen kündigte der wachsende Ansehensverlust Hilióplito Yrigoyens eine Niederlage seiner Partei bei den nächsten Wahlen an.[9] Dennoch entschied sich die konservative Opposition - Oligarchie - genau in jenem Augenblick, als sie der Machtübernahme auf legalem Weg am nächsten war, für einen Bruch der demokratischen Verfahrensregeln. Mitten in der Wirtschaftkrise von 1930 setzte ein von der wirtschaftlichen und sozialen Elite sowie nationalistischen Kreisen unterstützter Militärputsch unter General Uriburu die Verfassungsmäßige Ordnung außer Kraft.[10]
Vom 6. September 1930, dem Tag des Putsches bis zum 1. Dezember 1983 (sehe Tabelle 1) war eine Phase, in der das politische System Argentiniens durch wiederholt militärischen Interventionen und sehr kurze Phasen der demokratischen Wahlen legitimierter Herrschaft geprägt war. Alle Regierungen kooperierten mit dem Militär. Sie versuchten, mit den Streitkräften Kompromisse zu schließen, um ihre eigene politische Schwäche und ihren Mangel an Legitimation und parlamentarische Mehrheit mit Hilfe militärischer Gewalt zu überwinden. 15 von 23 Präsidenten, die das Land in dieser Phase regierten, stammten aus den Reihen des Militärs und wurden vor Ende der konstitutionellen Präsidentschaftszeit von Militärs abgesetzt.[11]
Interventionen des Militärs in Argentinien seit 1930 sind:
7.9.1930 Erste Mitlitärintervention Militärregierung unter General José Félix Uriburu, der durch einen militärischen Putsch den Präsidenten Hipólito Yrigoyen (UCR) abgelöst hat.
6.6.1943 Zweite Militärintervention General Arturo Rawson wird Präsident und ersetzt Ramón Castillo (Konservative Partei).
In Folge des Putsches wird Juan Domingo Perón zum Präsidenten Argentiniens.
21.9.1955 Dritte Intervention der Streitkräfte General Eduardo Lonardi löst den nach 1952 und 1946 erneut gewählten Juan Domingo Perón (PJ) als Staatspräsident ab.
März 1962 Staatsstreich des Militärs gegen Präsident Arturo Frondizi (UCRI).
28.6.1966 General Juan Carlos Onganía wird nach einem Militärputsch gegen Arturo Illia (UCR) Präsident Argentiniens.
26.3.1976 General Jorge Rafael Videla übernimmt an der Spitze einer Junta das Präsidentenamt von Isabel Perón (PJ)
Aus diesem Hintergrund kann man behaupten, dass die Akteure der argentinischen Politik weitgehend in einem anomischen Kontext handelten. So akzeptierten die meisten der Beteiligten Akteure eine einzige Norm:[12]
„Ich glaube an die Wahlverfahren, solange ich sicher sein kann, dass meine Gegner nicht gewinnen können“
In dieser Phase blieb die Verfassung 1853 gültig. Dabei wurde die Verfassung immer wieder im Wort und Sinn verletzt. Nach dem ersten Militärputsch nahm die Dauer und Intervention der Regierung auch die Reichweite ihrer Eingriffe in das Institutionsgefüge des Landes zu. Im Jahr 1930 wurde das Parlament aufgelöst. In den Provinzen und Gewerkschaften wurde interveniert und politische Aktivitäten wurden verboten.
Juan Domingo Perón war der einzige Präsident, der von der Verfassung, vorgesehene Amtszeit, von sechs Jahren einmal zu Ende führen konnte. Er hat 1946 mit 52% der Stimmen gewonnen. Perón konnte die Mehrheit der größten Gewerkschaften Confíderation Genral de Trabajo hinter sich bringen. Er hat mit seinem Sekretariat für die Arbeit die Streitkassen der Gewerkschaften unterstützt und griff in Arbeitskämpfe zur ihren Gunsten ein.[13] Peróns Populismus fand eine breite Zustimmung in der Bevölkerung. Nach seinem Sieg hat er eine Reformära angefangen.
Die wichtigsten Punkte der Reformära sind die Einführung des geregelten Arbeitstages, volle Legalisierung der Gewerkschaften sowie die Unfallversicherung. Auf Frauenrechtskampagne der Präsidentengattin Eva Perón ging die Einführung des Frauenwahlrechts 1947 zurück.[14]
Durch eine Verfassungsreform im Jahre 1949 ermöglichte Perón die erneute Wiederwahl von Präsidenten.[15] Im Jahre 1951 wurde er mit 68% der Stimmen wieder gewählt.[16] Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die 1955 zu Unruhen und Massendemonstrationen der Regimegegner führten, wurde er vom Militär gestürzt und ging ins Exil nach Madrid.[17] Nach seinem Tod 1974 übernahm seine zweite Frau Maria Estela (Isabel) Perón die Regierung, während derer kurzen Dauer, das Land durch erhebliche Wirtschaftskrisen geschwächt wurde. Es kam wieder zur Machtergreifung des Militärs im März 1976 und einer Militärherrschaft, die erst 1982 mit dem Krieg gegen Großbritannien zu Ende ging. Der Militär war durch seine Niederlage im Falkland/Malvinen-Konflikt politisch diskreditiert, und konnte der nachfolgenden Zivilregierung keine Bedingungen auferlegen.[18]
1983 fanden erstmals wieder freie Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt, die die UCR überraschend gewann. Der UCR Kandidat Raul Alfonsin wurde zum Präsident gewählt. Unter Alfonsin kehrte die Nation zur Demokratie zurück, die Streitkräfte wurden reorganisiert und frühere militärische und politische Führer wurden wegen Verletzung der Menschenrechte angeklagt und vor Gericht gestellt.
Die Regierung bemühte sich um einen demokratischen Aufbruch, der jedoch von Anfang an mit dem wirtschaftlichen und politischen Erbe einer siebenjährigen Militärherrschaft belastet war.[19] Während Alfonsin Präsidentschaft erstärkten sich die Peronisten erneut. 1989 beträgt die Inflation 5.000 %. Im Mai 1989 wurde der peronistische Kandidat Carlos Saúl Menem zum Präsidenten gewählt. Aufgrund der chaotischen Wirtschaftssituation übernimmt er im Juli vorzeitig die Präsidentschaft. Carlos Menem wurde Mai 1995 für eine zweite Amtzeit mit 50% der Stimmen wieder gewählt.[20] Er blieb bis 1999 im Amt. Im Oktober gewinnt die Allinaza von Radikalen Bürgerunion UCR und FREPASO mit 48,7% der Stimmen im ersten Wahlgang. Fernando de la Raü (UCR) wird Präsident und Carlos „Chacho“ Avarez (FREPASO) Vizepräsident.
2001 nach einer Wirtschafts- und Regierungskrise wird im März Domingo Cavallo, den einstigen Wirtschaftsminister unter Menem, zum „neuen“ Wirtschaftsminister ernannt. Trotz erheblicher Sondervollmacht kann jedoch auch er die wirtschaftliche Talfahrt nicht bremsen. Als die IWF im Dezember die Auszahlung einer Kredittranche verweigerte, wurde das Kartenhaus zusammen gebrochen. Unter der Druck der Strasse muss Präsident De la Rau den Wirtschaftsminister Cavallo entlassen. Nach mehreren Tagen sozialer Proteste und gewalttätiger Zusammenstöße zwischen Polizei und Demonstranten tritt am 20. Dezember der amtierende Präsident, der kurz zuvor den Ausnahmezustand erklärt hatte, von seinem Amt zurück.[21]
Anfang Januar 2002 wird Duhalde von der peronistischen »Gerechtigkeitspartei« (JP), ehemaliger Gouverneur der Provinz Buenos Aires und Vizepräsident der ersten Regierung Menem, als Übergangspräsident vom Parlament ernannt. Er soll die Regierungsgeschäfte bis zur Abhandlung von neuen Wahlen führen.[22] Eduardo Duhalde schaffte es, die Lage im Land zu stabilisieren und konnte vorgezogene Präsidentschaftswahlen durchführen.
Mai 2003 wurde Nestor Kirchner im zweiten Wahlgang zum Präsidenten gewählt. Kirchner hat sei Präsidentschaft mit dem Stigma des „zweiten Siegers“ und der geringsten jemals in der Geschichte Argentiniens bei einer Präsidentschaftswahl erreichten Stimmenzahl angetreten. Als ehemaliger Gouverneur war Kirchner nur gering in seiner peronistischen Partei verankert. Er verfügte nicht wie Duhalde über Hausmacht und wurde daraufhin angewiesen die Unterstützung der Bevölkerung für seine Politik zu mobilisieren. Mit über 70 % Stimmen hat Kirchner sein Ziel erreicht.
Er hat Neubesetzungen an der Spitze von Militär und Bundespolizei durchgeführt. Er ersetzte über parlamentarische Untersuchungsverfahren einige Mitglieder des Obersten Gerichtshofs. Diese Mitglieder standen unter Kritik wegen ihrer Nähe zu Carlos Menem. Weiterhin räumte er die Bekämpfung der Korruption sowie der Aufklärung und Aufarbeitung der Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen während der grausamen Militärdiktatur von 1976 bis 1983.[23]
3. Die Parteien
Seit Mitte des 20. Jahrhunderts und bis Anfang der 1990er Jahren war das Parteisystem Argentiniens ein Zweiparteisystem mit Parteien, die lange Geschichte aufgewiesen haben. Die zwei traditionellen großen Volksparteien sind die UCR (Unión Cívica Radica) und die PJ (Partido Justicialista ). Obwohl sich beide Parteien mit langer Tradition, tiefer Verwurzelung und großer Identitätsstiftender Wirkung in der Gesellschaft darstellten, waren sie bis 1983 nicht in der Lage ein funktionierendes Parteisystem zu bilden.[24] Sie verstanden sich nicht als Vertreter partieller Interessen im Rahmen ein pluralistische Gesellschaftsordnung, sonder als alleinige Repräsentanten des Volkes oder der Nation. Die beiden Parteien haben unterschiedliche Konzepte von Demokratie vertreten, die weder den in Europa vertreten, noch das Rechts-Links Schema einzuordnen waren. Beide Parteien akzeptierten erst 1983 die Basisregeln demokratischer Wettbewerbe.[25] Andere Parteien erhielten in den Wahlen bis 1983 lediglich geringe Stimmenanteile.
UCR wurde 1891 gegründet und stellte zwischen 1983 und 1989 den ersten demokratischen Präsident Raul Alfonsin. Die Partei schloss sich Ende 1997 zu einem Bündnis mit FrePaSo namens Allinaza zusammen, mit der zwischen 1999 und 2001 erneut der Präsident de La Rau gestellt werden konnte. Eine Analyse der sozialen Zusammensetzung der Wirtschaft zeigt, dass die Radikale Partei nicht nur in der Oberschicht und in den Mittelschichten vertreten war, sondern auch in einigen Unterschichtsegmenten, vor allem Angestellten und Facharbeitern.[26]
Partido Justicialista auf Deutsch peronistische Partei oder Gerechtigkeitspartei genannt. Sie entstand in den vierziger Jahren unter der Führung von Juan Domingo Perón als Massenbewegung der Arbeiter und der sozialen Schwachen. Heute stellte die Partei mit dem Nestor Kirchner den Präsidenten Argentiniens dar.
Die Partei war zwischen 1989 und 1999 unter Carlos Saúl Menem Regierungspartei.[27]
Ende der 60er Jahre zerfiel die Partei in zahlreiche rivalisierende Flügel mit terroristischen linken und rechten Randgruppen (Montoneros, Alianza Anticomunista Argentina). Nach Ende der Militärdiktatur und mit Beginn der Demokratisierung setzte sich Mitte der 80er Jahre eine jüngere Politikergeneration durch, die demokratische Wahlen von der Basis bis zur Spitze erzwang und die Verflechtung mit dem Gewerkschaftsverband CGT lockerte. Einer der Protagonisten dieser neuen Ausrichtung des Peronismus war Menem.[28]
Die Partei ist Mitglied in der christdemokratischen internationale Organisation (Organización Demócrata Cristiana de América ODCA). Die Konrad Adenauer Stiftung arbeitet mit dieser Partei zusammen. Sie kann aber nicht als christdemokratische Partei im europäischen Sinne bezeichnet werden. Generell lässt sich das europäische Rechts-links-Schema nicht in Argentinien anwenden, da vor allem die peronistische Partei verschiedene politische Ausrichtungen unter einem Dach vereint. So war die Politik unter Menem eindeutig.
Seit 1983 gab es immer Dritte Parteien, die über eine parlamentarische Vertretung verfügen, aber im Gegensatz zu den großen Parteien nur einen geographischen eingeschränkten politischen Rückhalt bei Wahlen aufweisen.
MODIN (Movimiento por la Dignidad y la Independencia), auf Deutsch Bewegung für die Würde und Unabhängigkeit genannt, wurde von dem ehemaligen Oberstleutnant Aldo Rico, der für drei Aufstände zwischen 1986 und 1988 verantwortlich war, gegründet. Die Partei unterstützte sich von rechten Wählerschichten. MODIN tritt erstmals im September 1991 zu den Wahlen an. Die Partei wurde drittstärkste Kraft in der Provinz Buenos Aires und erhielt landsweit über eine halbe Million Stimmen. Damit hat sie drei Abgeordnete in den Kongress, zwei in den Senat und ebenfalls zwei in das Provinzparlament von Buenos Aires entsenden können.[29]
FREPASO (Frente para un país solidario), „Front für ein solidarisches Land“, wurde von ehemaligen Mitgliedern des PJ zu Beginn der 1990er Jahren gegründet. Sie war als eine linke Alternative zur neoliberalen Politik von Staatpräsident Carlos Menem aufgetreten. Der FREPASO gehörten verschiedene Parteien der Linken, Menschenrechtsorganisationen, Umweltgruppen und Dissidenten der PJ und der UCR an. Zu Beginn ihres Wirkens standen sie unter dem Vorzeichen des Kampfes gegen die Korruption und die Präsident Carlos Menem vertretene neoliberale Politik. Ihre Zielsetzung bestand in der Herbeiführung tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen und dem Kampf gegen das seit Jahren bestehende Zweiparteisystem Argentiniens, das Veränderung in unrechten Aufbau der argentinischen Gesellschaft nicht zuließ.[30] Wie geführt wurde, siegte die Partei FREPASO im einen Wahlbündnis namens Allianza mit UCR bei den Präsidentschaftswahlen 1999.
Frente Grande ist auch eine politische Gruppierung, die das Schema einer regionalen Wählerbasis zeitweilig durchbrechen konnte. FG war eine treibende politische Kraft innerhalb der FREPASO, die im Mai 1993 als Ergebnis der Fusion der Movimiento por la Democracia y la Justicia Social (MODEJUSO) und der Frente zur Zustande kam. Dieser Partei gehörten Gruppierung der christdemokratischen, der kommunistischen Partei sowie auch verschiedene sozialistische Organisationen an.[31]
Die Parteien in Argentinien sind von zentraler Bedeutung. Sie sind wichtige politische Artikulationskanäle für Bürger und das wichtigste Vehikel, um politische Position zu besetzen und Regierungspersonal zu rekrutieren.[32] Eine Umfrage in der zweiten Hälfte der achtziger Jahren zeigte, dass die rund 20% der Wähler Mitglieder der Peronistischen oder der Radikalen Parteien waren, rund 50% der Wähler Mitglieder oder Anhänger der beiden genannten Parteien waren – 30% der Peronisten und der 20% der Radikalen waren.[33] Nach Statistiken des Innenministeriums waren 1994 2,8 Millionen Mitglieder aus der Radikalen Partei und 1,7 Mitglieder aus der peronistischen Partei in der Provinz Buenos Aires registriert.[34]
In den Jahren der Rückkehr der Demokratie in das Land, richtete sich die Aufmerksamkeit der sozialwissenschaftlichen Forschung auf der Rolle der Parteien, die als neue Hoffnungsträger galten. In dem Mainwaring/Scully herausgegebenen Band über Parteisysteme in Lateinamerika, wird Argentinien als sechstes und letztes Land in der Gruppe der Länder mit „institutionalisierten Parteisystemen“ (institutionaliezed party systems) eingeordnet.[35] Im Fall Argentiniens sind Aspekte, die nach Mainwaring/Scully auf Defizite in Mitverantwortung der Parteien, für die das wiederholte Scheitern früherer Demokratisierungsversuche hinweisen.[36]
Hierzu eine Reihe der wichtigsten Defizite:
- Der in der Gesellschaft verankerte „Prätorianismus“ veranlasste die Parteien mitunter dazu, zur Durchsetzung ihrer eigenen politischen Ziele den Militär zu Hilfe zu rufen, statt eine gemeinsame politische Front gegen die Interventionen der Streitkräfte zu bilden.
- Das Nichtvorhandensein einer erfolgreichen rechten Partei, welche die Interessen der konservativen Kreise bzw. der wirtschaftlichen mächtigen Gruppen kanalisieren konnte, verleitete diese Kräfte zu extrainstitutionellen Auswege.
- Der Radikalismus als Partei von Bürgern und der Peronismus als Bewegung mit korporatistischen Tendenzen waren als Repräsentanten zweier völlig verschiedener Demokratieauffassungen entstanden. Demzufolge war das von ihnen gebildete Parteisystem durch strukturelle Heterogenität gekennzeichnet und litt an konstitutiver Schwäche.
- Der ideologische begründete Polarisierungsgrad des Parteiensystems war zwar relativ gering, in machtpolitischer Hinsicht herrschte jedoch eine ausgesproche starke Polarisierung d.h. die Dominanz der Parteiführer. Diese war vor allem darauf zurückzuführen, dass beide großen Parteien sich eher als umfassende politische Bewegungen verstanden. Jede von ihnen erhob den Anspruch, eine umfassende Legitimität zu besitzen, weigerte sich aber gleichzeitig, die Legitimität des Gegners anzuerkennen.
- Obwohl die Parteien über ein großes Mobilisierungspotenzial verfügten, war ihre organisatorische Struktur ausgesprochenen Schwächen gekennzeichnet. Sie waren auch durch ausgeprägten Personalismus, Funktionalismus und Faktionalismus charakterisiert.
- Die Parteien bildeten zwar Strukturen mit starker Identifikationskraft, erwiesen sich aber gleichzeitig als schwache Vermittlungsagenturen im Vergleich zu den Korporationen,[37] denen es immer wieder gelang, direkten Druck auf die jeweilige Regierung auszuüben.
In den 90er Jahren erhöhten sich die effektive Anzahl der im Parlament vertretenen Parteien von 2.8 (1989) auf 3.39 (1999). Dies ist, auf die in den 90er Jahren fortlaufende grundsätzliche wechselseitige Anerkennung der Parteien als legitimer Teilnehmer der politischen Auseinandersetzung zurückzuführen.[38] Trotzdem ist die Einschätzung des Parteisystems negativ und zwar wegen viele „ismen“ der argentinischen Politik und deren Konsequenzen für die Demokratie. Unter „ismen“ versteht man Peronismus, Menemismus, Alfonsinismus, Albarismus, Cavallismus, DeLaRauismus und Kirchnismus. Nicht Ideen und Programme bestimmen Ende der 90er Jahren das Denken und Handeln der Argentischen Parteien, sondern die persönliche Projekte. Die Parteien sind durch starke Personalismus, fehlen programmatische Diskussionen und Festlegung, einen großen Abstand zwischen Führungseliten und Basis, zentralistische, klientelistische und oft wenig transparente Entscheidungsstrukturen und ebenso wenig transparente Mechanismen zur Bestimmung von Kandidaten für Parteiämter und öffentliche Wahlämter geprägt. Damit hängt unter anderem die Unfähigkeit zur Bildung einer regierungsfähigen Koalition.
4. Das argentinische politische System
Argentinien erlebte seit Mitte der 30er Jahre des 20. Jahrhunderts immer wieder militärischer Interventionen in der Politik bzw. häufigen Wechsel zwischen Diktatur und Demokratie. 1989 gab es erstmals einen demokratisch legitimen, konstitutionellen Machtwechsel von Regierung und Opposition (Nolte) auf dem Weg zu einer dauerhaften Demokratie.
Die argentinische Verfassung von 1853, die heute immer noch Gültigkeit besitzt, orientiert sich hinsichtlich des Prinzips der Gewaltenteilung an Montesquieuschen Ansätzen. Die Verfassung von 1853 beinhaltet 104 Artikel und ist in zwei Teilen eingeteilt: Der erste Teil (Artikel 1-35) trägt den Titel „Änderungen, Rechte, Garantien”. Im zweiten Teil der Verfassung findet die administrative Einteilung des Landes in Bundesregierung (unter diesem Begriff sind die drei Gewalten subsumiert) und Provinzen. So ist der Präsident ein Vertreter der Exekutivgewalt, während das Abgeordnetenhaus und der Senat die legislative Gewalt repräsentieren. Zudem existieren unabhängige Gerichte als Judikative Gewalten. Der Verfassungstext wurde in den Jahren 1860, 1862, 1898 und 1957 modifiziert und ist auch durch die zahlreichen Militärregierungen seit 1930 niemals formal außer Kraft gesetzt worden.[39] So wurde auch nach der Überwindung der letzten autoritären Herrschaft von 1976 bis 1983 im Zuge der Rückkehr der Demokratie die ursprüngliche Verfassung „restaurativ" wieder eingesetzt. Im Unterschied zu anderen lateinamerikanischen Ländern ging dem Übergang zur Demokratie in Argentinien keine institutionelle Debatte voraus.[40] Man begnügte sich mit der Wiedereinsetzung der alten Verfassung, genauso wie das Aufgreifen des Wahlsystems in leicht veränderter Form und der Parteiengesetze in der Fassung von 1976.[41] In diesem Zusammenhang sollen die drei Gewalten ausführlich untersucht werden.
4.1 Legislative
Im Artikel 36 der argentinischen Verfassung von 1853 wird die legislative Gewalt als erste Gewalt aufgeführt.[42]
„ Un Congreso compuesto de dos Cámaras, una de diputados de la Nación y otra de senadores de las provincias y de la Capital, será investido del Poder Legislativo de la Nación“[43]
Das heißt:
”Ein Kongress, der aus zwei Kammern zusammengesetzt ist, dem Repräsentantenhaus, den Senatoren aus den Provinzen und aus der Hauptstadt, bildet die gesetzgebende Gewalt der Nation.”[44]
Es handelt sich dabei um ein „starkes Zweikammersystem“; das Abgeordnetenhaus und der Senat. Sie sind gleichberechtigte gesetzgebende Organe, und jedoch unterschiedlich zusammengesetzt (Artikel 68 der Verfassung 1853).[45]
Abgeordnetenhaus
Über die Stimmenverteilung in dem Abgeordnetenhaus entscheidet vor allem die Stimmenverteilung in den bevölkerungsreichen, urbanen Gebieten vor allen Hauptstadt und Provinz Buenos Aires, die die mit Abstand den größten Wahlkreis bilden.[46]
Das Abgeordnetenhaus besteht derzeit aus 257 Abgeordneten. In dem Abgeordnetenhaus belegt die PJ – je nach Zuordnung und Abstimmungsverhalten von Provinzparteien peronistischen Ursprung bzw. Orientierung – zwischen 127 und 132 Sitzen, gefolgt von UCR mit 48 Sitzen und 77 Sitzen Vertreter kleinerer Parteien.[47]
Laut Artikel 39 werden die Abgeordneten vom Volk in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl direkt für die Dauer von vier Jahren gewählt. Alle zwei Jahren wird die Hälfte des Abgeordnetenhauses neu gewählt (Artikel 42). Wiederwahl ist möglich. Abgeordnete müssen mindestens 25 Jahre alt und seit vier Jahren Staatsbürger sein (Artikel 40). Dem Abgeordnetenhaus ist es vorbehalten, Misstrauensvoten gegen den Präsidenten, den Vizepräsidenten, gegen die Minister und die Richter des Obersten Gerichtshofes einzubringen (Artikel 45).[48]
Wenn ein Entwurf in einem Haus verabschiedet wird, wird der Entwurf dem anderen Haus vorgelegt. Sollte dieser Entwurf dort angenommen werden, dann wird er der Exekutive - dem Präsidenten - zur Untersuchung vorgelegt werden. Nach dem Artikel 96 der Verfassung von 1853 ist der Entwurf dann ein Gesetz, wenn der Präsident kein Veto einlegt. Nach dem Artikel 72 kann ein Veto des Präsidenten mit Zweidrittelmehrheit beider Kammern überstimmt werden.[49]
Artikel 56 sieht vor, dass Parlamentssitzungen nur stattfinden, wenn die absolute Mehrheit der Abgeordneten in beiden Kammern anwesend ist.[50]
Dieser Artikel wurde in der Praxis immer wieder missbraucht und instrumentalisiert, wenn der Präsident und die Mehrheit der Parteien in einer der beiden Kongresskammern aus unterschiedlichen Parteien kamen.
Wenn ein Gesetzesprojekt abgelehnt wurde, konnte es nach Artikel 71 in der laufenden Gesetzgebungsperiode nicht mehr behandelt werden.[51]
Senatoren
Im Senat sind – entsprechend dem Föderalismusprinzip – alle Provinzen unabhängig von der Bevölkerungszahl gleich stark vertreten.[52] Bis 1994 entsendete jede der 24 Provinzen zwei Senatoren in den Senat (Artikel 46 der Verfassung 1853).[53] Senatoren müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit sechs Jahren die argentinische Staatsbürgerschaft und ein Einkommen von mindestens 2000 Pesos haben. Sie müssen ferner in der Provinz, die sie in den Senat entsendet, geboren sein und ihren ständigen Wohnsitz dort seit mindestens zwei Jahren haben (Artikel 47). Senatoren werden von den Provinzparlamenten für neun Jahre gewählt (Wiederwahl möglich), wobei alle zwei Jahre ein Drittel neu gewählt wird (Artikel 48).[54] Senatspräsident ist der Vizepräsident, der allerdings nur bei Stimmengleichheit eine Stimme hat (Artikel 49).[55]
Nach dem Artikel 55 dauert die Sitzungsperiode vom 1. Mai bis zum 30. September. Regierung Alfonsins hat diesen Artikel hat durch Verweigerung der Verlängerung der Periode bei einem Vorhandensein PJ-Mehrheit im Kongress missbraucht. Ziel der Regierung war, dass von der Opposition keine Gesetzinitiativen eingebracht werden können. Stattdessen berief die Regierung Alfonsins außerordentliche Sitzungen ein.[56]
Derzeit besteht der Senat aus 72 Senatoren. Die peronistische Partei verfügt mit 42 Senatoren über die absolute Mehrheit, gefolgt von Union Civica Radical (UCR) mit 16 Senatoren. Die restlichen 14 verteilen sich auf die kleinen Parteien.[57]
4.2 Exekutive
Im Zentrum des Regierungssystems stand und steht der Präsident als alleiniger Chef der Exekutive nach Artikel 74 der Verfassung 1853:
”Die Exekutive der Nation wird von einem Bürger mit dem Titel Präsident der argentinischen Nation ausgeübt.”[58]
Der Präsident wird bei Abwesenheit, Krankheit, Tod, Rücktritt oder Amtsenthebung vom Vizepräsidenten vertreten (Artikel 75 der Verfassung 1853). Präsident kann nur werden, wer in Argentinien geboren wurde, oder der Sohn eines gebürtigen Argentiniers ist (Artikel 76 der Verfassung 1853). Später müssen alle Voraussetzungen für die Wählbarkeit zum Senator vorliegen. Die Amtszeit des Präsidenten betrug nach dem alten (Artikel 77 der der Verfassung 1853) sechs Jahre. Eine direkte Wiederwahl war nicht möglich, wohl aber eine erneute Kandidatur nach dem Intervall einer Amtsperiode. Nach Artikel 81 der Verfassung 1835 trat zur Wahl des Präsidenten ein Wahlmännerkollegium zusammen, in das die Provinzen und die Hauptstadt die doppelte Anzahl von Senatoren und Mitgliedern des Abgeordnetenhauses entsandten. Um zum Präsidenten gewählt zu werden, ist die absolute Mehrheit nötig (Artikel 82 der Verfassung 1853).[59]
Der argentinische Präsident verfügt über sehr weitreichende Befugnisse, die in Artikel 86 der Verfassung 1853 geregelt sind: Der Präsident ist Staatsoberhaupt, Regierungschef, ”Chef” der Hauptstadt, an der Gesetzesformulierung beteiligt, bestätigt die vom Parlament beschlossenen Gesetze, kann ein Veto gegen Gesetzesentwürfe einlegen, setzt beschlossene Gesetze in Kraft und verkündet sie, ernennt mit Zustimmung des Senats die Mitglieder des Obersten Gerichtshofes und der Bundesgerichte, ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, kann in der Zeit, in der der Kongress nicht tagt, den Ausnahmezustand verhängen, hat das Recht zur Einberufung von Sondersitzungen und zur alleinigen Bestimmung der Tagesordnung, kann mit Zustimmung des Kongresses den Krieg erklären, hat das Begnadigungsrecht, ernennt und entlässt Botschafter, Konsul und andere Handlungsbevollmächtigte, unterzeichnet und schließt Friedens-, Handels-, Seefahrts- und Bündnisverträge ab, erhebt Staatssteuern und entscheidet über ihre Verwendung.[60]
Alle Präsidenten haben ausgiebig von ihren umfassenden Rechten Gebrauch gemacht, egal ob es sich um das Regieren mit Dekreten, die Verhängung des Ausnahmezustandes oder Gesetzesinitiativen handelt. So wurden in der ersten Amtsperiode Menems 336 Notstands- und Dringlichkeitsdekreten verabschiedet. Daneben wurden 835 Gesetze verabschiedet, die zu 46% auf Vorlagen der Exekutive und 54% auf Initiativen des Kongresses zurückgingen. Verglichen mit anderen Präsidentschaften lag die Anzahl der während der ersten Amtsperiode Menems verabschiedeten Gesetzten auf einem vorderen Platz.[61]
Es muss erwähnt werden, dass die große Anzahl der unter Menem verabschiedeten Gesetzten, damit die angewandte Entscheidungsmachtkonzentration in den Händen des Präsidenten der Notwendigkeit entsprach, angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Jahre 1989-1991.[62]
4.3 Judikative
Als Judikative Gewalt existieren unabhängige Gerichte. Nach Artikel 94 und 95 der Verfassung[63] üben die Oberste Gerichtshof (=Verfassungsgericht) und die Gerichtshöfe, die der Kongress”im Staatsgebiet konstituiert”, die Judikative Gewalt aus. Verfassungsrichter kann nur werden, wer acht Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt hat und die Anforderungen an Senatoren erfüllt (Artikel 97 der Verfassung 1853). Artikel 95 der Verfassung 1835 schreibt die Unabhängigkeit der Judikative fest:[64]
”In keinem Fall soll der Präsident der Nation Judikative Funktionen ausüben, die Rechtsprechung in schwebenden Verfahren übernehmen oder rechtskräftig abgeschlossene Verfahren neu eröffnen.”
Des obersten Gerichtshofs größte Besorgnis ist die Unabhängigkeit, dem die Verfassungsgerichtsbarkeit obliegt. Der oberste Gerichtshof könnte sich nie zu solcher Unabhängigkeit gegenüber der Regierung aufschwingen, dass er ein anerkanntes Medium der Konfliktschlichtung zwischen Kongress und Präsident geworden war. Dies war der Fall auch nach 1983. Die Regierungen übten die richterlichen Gewalten indirekt aus, in dem Sie, den obersten Gerichtshof mit ihren gewogenen Richtern besetzten. 1983 besetzte Raul Alfonsin den obersten Gerichtshof nach dem Ende der Militärdiktatur ebenfalls völlig neu, berief aber fünf Richter, die alle Parteien repräsentierten. Besonders dreist waren die Interventionen der Exekutive in die oberste Gerichtsbarkeit nach dem Amtsantritt von Präsidenten Menem 1990.[65] Die Verfassungsmäßigkeit der Notstands- und Dringlichkeitsdekrete waren für die Regierung Menems ein wichtiges Thema. Um jedes Risiko für die Reform zu vermeiden, war eine Kontrolle des obersten Gerichtshofs notwendig.[66] So legte die Exekutive einen Gesetzentwurf vor, der darauf abzielte, sich im Obersten Gerichtshof durch die Anhebung der Mitgliederzahl von fünf auf neun eine regierungsfreundliche Mehrheit zu schaffen. Der Entwurf wurde im September 1989 eingereicht und im April 1990 verabschiedet. Die Berufenen waren zufällig Juristen seines Vertrauens. Damit hatte er sich de so genannte automatische Mehrheit gesichert, dank der er auf eine stets in seinem Sinne ausfallende Rechtsprechung der obersten Instanz vertrauen konnte.
In den letzten Jahren besonders unter der Regierung Menems wurde Justiz in Argentinien besonders negativ bewertet. Eine in Großraum Buenos Aires 1996 durchgeführte Umfrage unter Journalisten, Meinungsführern und in der Bevölkerung zeigt einige interessante Hinweise auf die Motive und Hintergründe für die Unzufriedenheit. Ausgangsfrage war:
„Falls sie einen Fall vor der Justiz bringen würden, oder Teil eines juristischen Verfahrens wären, was würden Sie empfinden“
Das Ergebnis war, 72% der Journalisten und 70% der Bevölkerung kein Vertrauen in die Justiz hatten. In einer weiteren Frage der Umfrage lautete: “worauf führen Sie das mangelnde Vertrauen in die Justiz zurück“. Von allen Gruppen wird die Einflussnahme der Regierung als Hauptfaktor für mangelnde Vertrauen in die Justiz angeführt. Wobei diese Wahrnehmung unter den Journalisten von über der Hälfte, in der der Gesamtbevölkerung jedoch nur von einen Drittel der Befragten geteilt wird. Am zweit häufigsten wird die Justizverwaltung von beiden Gruppen genannt. Während Journalisten an dritter Stelle die Richter als Ursache für das mangelnde Vertrauen in die Justiz nennen, ist es in der Gesamtbevölkerung das Rechtssystem.[67]
Die Pressemedien, vor allem die Printmedien haben sich in den vergangenen Jahren in fast alle Lateinamerikanischen Länder etabliert. So in einer Umfrage im Großraum Buenos Aires Mitte 1996 auf die Frage „Welches Bild haben Sie von folgenden Institutionen Medien und Justiz“, waren die Ergebnisse, dass die Justiz mit 11,3% positiv, während die Medien mit 65% positiv bewertet wurde. Journalisten haben durchgehend hohe Zustimmungswerte. Sie gelten als politisch einflussreicher und mächtiger als die Militärs.[68] Der Zusammenhang zwischen Medien und Justiz:[69]
- Das Verhalten der Justiz wurde stärker als in der Vergangenheit von der Presse wahrgenommen.
- Anstieg der Kriminalität. Polizeiberichte stellen einen wichtigen Bestandteil der Tagesnachrichten dar.
- In vielen Ländern hat sich ein „periodismo investicativo“ durchgesetzt, der politische Missstände und Korruption der politischen Öffentlichkeit an die Justiz aufdeckt. Deshalb erhöhte sich der Erwartungsdruck auf die Justiz. Das Thema Korruption in Zeiten wirtschaftlicher Anpassungspolitiken wird von Einkommensverlusten bereiter Schicht vor allem( von Teilen der Mittelschicht) weniger gesellschaftliche Toleranz stoßen.
Eigentlich sollte eine unabhängige Justiz für Argentinier eine Selbstverständlichkeit sein. Das hat sich seit dem Amtsantritt des Präsidenten Néstor Kirchner im Mai 2003 geändert. Kirchner berief die international angesehne Richterin Carmen Argibay und den obersten Gerichtshof. Kirchner scheint ernsthaft eine unabhängige Justiz und eine Erneuerung des Staates zu wollen. Schon drei der vier Menem-Juristen mussten abdanken, und dem vierten dürfte im selben Jahr das gleiche Schicksal drohen.[70]
5. Verfassungsreform von 1994
Die Änderung der argentinischen Verfassung ist das wichtigste die politische Institutionen betreffende Ereignis seit der Rückkehr der Demokratie in Argentinien. 1983 setzte die neue demokratische Regierung von Präsidenten Raúl Alfonsin die Reform der Verfassung auf ihre politische Agenda. Raúl Alfonsin berief 1985 eine Kommission, Consejo para la Consolidatión la Demokracia (CCD) ein, die Vorschläge zur Erneuerung des Institutionssystems mit dem Ziel der Vertiefung und Konsolidierung der Demokratie ausarbeiten sollte.[71] Der Präsident erhoffte sich von der Reform:
„die Perfektionierung des institutionellen Teils unserer Verfassung, um die Funktion der verschiedenen Gewalten im Staat flexibler und effizienter zu gestalten, und damit die demokratische Partizipation, die institutionelle Dezentralisierung, die bessere Kontrolle der Machtausübung und die Verfassung der öffentlichen Verwaltung voranzubringen.“[72]
Der Vorschlag des CCD beinhaltete einen Wechsel von reinen Präsidentialismus zu einem semipräsidialen Regierungssystem, für das die Verfassung der V. Franzosischen Republik Pate stand, die ihrerseits als Folge der Regierbarkeitsprobleme in reinen Parlamentarismus der IV. Republik zustande kam.[73] Der Vorschlag sah die Übertragung der Regierungsgeschäfte an den Prämierminister vor, der vom Präsidenten ernannt und abgerufen werden konnte.[74] Weiterhin sollte die Amtszeit des Präsidenten von bisher sechs Jahre auf vier Jahre beschränkt und die Möglichkeit einer Wiederwahl eingeräumt werden.[75]
Die Verfassungsreform war aber während der Amtszeit Alfonsins gescheitert, da das Projekt nur bei wenigen Peronisten unter anderem Carlos Menem Gefallen fand. Veränderungen in der politischen Konstellation und Dominanz anderer wirtschaftlichen Themen führten dazu, dass die Reform nicht vorankam.
Nach dem deutlichen Sieg der Peronisten bei den Parlamentsteilwahlen Oktober 1993 mit 43% der Stimmen kündigte Präsident Menem für Ende November ein Plebizit über das Ziel der Verfassungsreform an. Gleichzeitig erreichten die Peronisten im Senat mit der Unterstützung kleinerer Parteien die notwendige 2/3-Mehrheit, um den Reformbedarf festzustellen. In dieser schwierigen und angepassten Situation trafen sich Anfang November Präsident Menem und sein Amtsvorgänger Alfonsin zu Geheimgespräche im Hinblick auf die Verfassungsreform zu suchen.
Am 14. November mit dem so genannten „Pakt von Olivos“ wurden die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen.[76] Im ”Pacto de Olivos” wurde die Verfassung in drei Teile unterteilt. Die neue Reform umfasst 110 Artikel.
Der Teil eins, der Grundsatzteil (Artikel 1-35) blieb völlig unverändert und wurde in einem zweiten Kapitel um acht Artikel, die die Überschrift” Neue Rechte und Garantien” tragen ergänzt. Darunter fallen unter anderem der Umweltschutz als soziales Recht, die Bestimmung, dass jeder gewaltsame Akt gegen die institutionelle Ordnung des demokratischen Systems als null und nichtig betrachtet würde, die Möglichkeit, dass Bürger selbst Gesetzesentwürfe beim Abgeordnetenhaus einbringen dürfen, oder die Garantie, dass die Verfassung die volle Ausübung der politischen Rechte der Bürger garantiert.
Der Teil zwei der bisherigen Verfassung, die Artikel 35-104, deklarierte man als”núcleo básico”. Dieser Kernteil, der die Gewalteinteilung regelt, wurde modifiziert und ergänzt. Die wichtigsten Punkte waren:[77]
- Einführung eines sowohl gegenüber dem Präsidenten als auch gegenüber dem Parlament verantwortlichen Kabinettschefs , der die Verwaltung des Landes übernehmen soll.[78]
- Verkürzung der Amtszeit von Präsident und Vizepräsident von sechs auf vier Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen direkten Wiederwahl. Außerdem wurde eine Direktwahl von Präsident und Vizepräsident vereinbart. Falls kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht, treten in einer Stichwahl die beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenanzahl an.
- Ersatzlose Streichung der Verfassungsbestimmung, dass der Präsident dem römisch-katholischen Glauben angehören muss.
- Artikel 54 wurde die direkte und gemeinsame Wahl der Provinzsenatoren und Erhöhung von zwei auf drei Senatoren pro Provinz, wobei zwei Senatoren die jeweilige Mehrheitspartei repräsentieren sollen, und der dritte Senator als Vertreter der stärksten Oppositionspartei in den Senat einzieht. Ferner sollte die Amtszeit verkürzt werden.[79]
- Mehr deklaratorischen Wert hat die neue Verfassungsbestimmung, die die Außerkraftsetzung der Verfassung durch Gewaltakte für null und nichtig erklärt.[80]
- In Artikel 37 wurde das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht, das seit der Reform von Saènz Pena im Jahre 1912 besteht, in die Verfassung aufgenommen, und zugleich damit auch die Wahlpflicht, die umstritten war und angesichts fehlender Sanktion als keine gute Lösung erscheint. Im selben Artikel wurde die Frauenquote von mindestens 30% auf den Kandidatenlisten der Parteien für Wahlmandate aufgenommen, die gesetzlich seit 1991 galt.[81]
- In Artikel 40 erweiterte die Partizipationsformen und führte die Volksinitiative und das Referendum in die Verfassung ein.[82]
- In Artikel 41 wurden das Konzept der nachhaltigen Entwicklung verfassungsrechtlich verankert: Alle Einwohner haben das Recht auf eine „gesunde, ausgewogene und für die menschliche Entwicklung geeignete Umwelt“ mit dem Ziel, dass „die produktiven Tätigkeiten die gegenwärtigen Bedürfnisse befriedigen, ohne diejenigen zukünftiger Generationen zu gefährden.[83]
- In Artikel 63 wurde die Sitzungsperiode des Kongresses um zwei Monate verlängert und dauert jetzt vom 1. März bis zum 30. November.[84]
- Direktwahl des Oberbürgermeisters von Buenos Aires.
- Das argentinische Wahlsystem zur Bestimmung des Präsidenten war 1994 im Rahmen der Verfassungsreform reformiert worden. Zuvor war der Präsident ähnlich wie in USA über ein System Wahlmänner gewählt worden. Nach dem neuen Wahlsystem musste ein Kandidat im ersten Wahlgang entweder mehr als 45% der Stimmen erreicht, um direkt zum Präsidenten gewählt zu werden, oder sein Stimmenanteil musste über 40% liegen mit einem Vorsprung von mindestens 10% vor dem Zweitplatzierten Kandidaten. Wurde keine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine Stichwahl (Ballotage) zwischen den beiden Erstplazierten in ersten Wahlgang vorsehen.[85]
Der dritte Teil des Pacto de Olivos enthielt einige Vorschläge, über die die verfassungsgebende Versammlung nach ihrem Ermessen entscheiden sollte, etwa die Einführung eines dem Kongress unterstellten Untersuchungsausschusses (General Auditing Office), oder eines autonomen Ombudsmannes. Ombudsmann ist ein unabhängiges Organ, das keinerlei Weisungen unterworfen ist. Seine Aufgaben sind die Verteidigung und der Schutz der Menschenrechte und andere Rechte, Garantien und geschützter Interessen, die in der Verfassung und in den Gesetzen vorgestellt sind, gegen Handlungen und Unterlassungen der Verwaltung. Diese Institution ist erst in Schweden entstanden.[86] Weitere Aspekte waren zum Beispiel eine Stärkung der Autonomie der Provinzen sowie plebiszitäre Elemente.[87]
Die Verfassungsreform stellt Konsolidierung der Demokratie in Argentinien. Geändert wurden drei wichtige Bereiche:
Das Verhältnis der Gewalten zueinander, die Rechte der Bürger und die Stellung der Provinzen. Der Kongress profitiert von den Änderungen der Gewaltenteilung in erster Linie durch die Einrichtung des Kabinettschefs, der durch ein parlamentarisches Misstrauvotum gestürzt werden kann (Artikel 100 und 101 der Verfassung). Ein Gewinn scheint auch die Erhöhung des Senats um ein Drittel auf 72 Senatoren zu sein, da nun auch die Minderheiten vertreten sind.
Die Exekutive hat ihre wesentlichen Befugnisse behalten und wird auch weiterhin die entscheidende Rolle in der argentinischen Politik spielen. In seinen legislativen Befugnissen ist der Präsident nicht eingeschränkt worden. Die am weitestgehende Reform im Bereich der Exekutive, ist die Einführung des so genannten Kabinettschefs (Artikel 99 -1.1) „er allein ernennt und entlässt den Kabinettschef und andere Ministern“. Der Kabinettschef ist in jeder Hinsicht vom Präsidenten abhängig.
6. Zusammenfassung
1930-1985 ist eine Phase, in der das politische System Argentiniens durch wiederholte militärische Interventionen und sehr kurze Phasen der demokratischen Wahlen legitimierter Herrschaft geprägt war. Zur Überwindung des Legitimitätsmangels kooperierten die Regierungen mit dem Militär. 1983 unter Raul Alfonsin kehrte die Demokratie zurück.
Das Parteisystem Argentiniens ist bis Mitten 90er Jahren als ein Zweiparteisystem mit Parteien zu bezeichnen. Die zwei traditionellen großen Volksparteien sind die UCR (Unión Cívica Radica) und die PJ (Partido Justicialista ). Das Parteisystem ist negativ zu bewerten, weil nicht Ideen und Projekte das Denken und Handeln der Argentischen Parteien bestimmen, sondern die persönliche Projekte. Die Parteien sind durch starke Personalismus, fehlen programmatische Diskussionen und Festlegung, eine große Abstand zwischen Führungseliten und Basis, zentralistische, klientelistische und oft wenig transparente Entscheidungsstrukturen und ebenso wenig transparente Mechanismen zur Bestimmung von Kandidaten für Parteiämter und öffentliche Wahlämter geprägt. Mit diesen Defiziten hängt unter anderem die Unfähigkeit zur Bildung einer regierungsfähigen Koalition.
Die argentinische Verfassung von 1853, die heute immer noch Gültigkeit besitzt, orientiert sich hinsichtlich des Prinzips der Gewaltenteilung an Montesquieuschen Ansätzen. Die Legislative ist aus den beiden Kammern, dem Senat und dem Abgeordnetenhaus zusammengesetzt. Es handelt sich um ein ,,starkes Zweikammersystem", da beide Kammern gleichberechtigt sind. Beide unterscheiden sich lediglich in ihrer Zusammensetzung: Über die Stimmverteilung im Abgeordnetenhaus wird per Verhältniswahl entschieden, wobei die bevölkerungsreichen, urbanen Gebiete diese Kammern dominieren; Im Senat sind hingegen die Provinzen nach dem föderalen Prinzip gleichstark vertreten. Der Präsident ist Vertreter der Exekutivgewalt, während das Abgeordnetenhaus und der Senat die legislative Gewalt repräsentieren. Zudem existieren unabhängige Gerichte als Judikative Gewalten. Die politische Struktur der politischen Struktur wurde nicht durch die Verfassungsreform geändert, eine Verstärkung der Position des Präsidenten wurde erreicht. Trotz Verstärkung der Einfluss von dem Parlament und der Parteien nehmen sich deren sich deren Gestaltungsmöglichkeiten im Vergleich zum Präsidenten gering heraus. Formal ist die Eigenständigkeit der Judikative ist garantiert, aber in der Praxis ist die Unabhängigkeit durch die Versetzung von der Richtern beeinträchtig, Dies war bei dem neuen Präsidenten klar, deshalb kam es zur Änderung in der Justiz.
Das zentrale Kennzeichen eines semipräsidentiellen Systems besteht, in der Existenz einer dualen Machtstruktur, mit einer Machtteilung zwischen zwei Akteuren: dem Präsidenten und dem Regierungschef. Nach diesem Kriterium ist das politische System Argentiniens kein semipräsidentielles System. Zwar kann der Kabinettschef mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder in beiden Kammern abgelöst werden (Art.101) aber der Kabinettschef ist eindeutig dem Präsidenten untergeordnet, er verfügt über keine eigenständige Kompetenz. Der Präsident figuriert in der Verfassung (Art, 99.1.) als Regierungschef , und er allein ernennt und entlässt den Kabinettschef und die anderen Minister (Art. 99.7.), letztere ohne Einschaltung des Kabinettschefs. Nach einem Kommentar zur neuen Verfassung ist der Kabinettschef in letzter Instanz ein weiterer Minister Im Verhältnis zu den anderen Ministern kommt dem Kabinettschef nur eine Koordinierungsfunktion zu.
Derzeit ist politische System Argentiniens kein semipräsidentielles System. Ein semipräsidentialles System ist vorstellbar mit einem schwachen Präsidenten, der mit einer oppositionellen Mehrheit in Parlament konfrontiert ist. Das ist von Willen des Präsidenten abhängig, kompetente an den Kabinettschef abzutreten.
III. Literaturverzeichnis
B ernhard, Thibaut, (1996), Präsidentialismus und Demokratie in Lateinamerika, lesk + Budrich, Opladen
C arlos, Mateo Balmelli, (1992), Zur gegenwärtigen Verfassungsdiskossion in ausgewählten lateinamerikanischen Ländern: Chie, Paraguay, Argentinien, Peter lang Verlag, Frankfurt
D etlef, Nolte, Nikolaus, Werz, (1996), Argentinien, Politik, Wirtschaft, Kultur und Aussenbeziehungen, Vervuert Verlag, Frankfurt
D ieter, Nohlen, (1994) Lexikon dritte Welt, Rohwohlt Taschenbuch Verlag GmbH
K laus, Bodmer, Andrea, Pagi, Peter, Waldmann (2002), Argentinien heute Politik Wirtschaft Kultur, Verfuert Verlag, Frankfurt
P eter, Birle, Sandra, Carreras, (2002), Argentinien nach zehn Jahren Menem, Verfuret Verlag, Frankfurt
R afael, Sevilla, Ruth, Zimmerling, (1997),Argentinien Land der Peripherie, Horlemann Verlag, Bad Honnef
W ilfried, Röhrich,(1999), Die politische Systeme der Welt, C.H.Beck Verlag, München
W olfgang, S. Heinz, (2001), Neue Demokratien und Militär in Lateinamerika, Verfuert Verlag, Frankfurt
W ilhelm, Hofmeister, Josef, Thesing, (1996), Der Wandel politische Systeme, Vervuert, Frankfurt
Internetquellen
D etlef, Nolte, in: http://www.rrz.uni-hamburg.de/IIK/volltxt/sr48no.pdf, stand: 12.2.2005, 16:05
J oachim, Grau, (2001), in: http://www.cgd.ucar.edu/ccr/ahu/papers/dessertation.pdf, Stand: 15.12.04, 23:26
O. V., in: http://www.aberhallo.de/lexikon/index.php/Partido_Justicialista stand: 14.4.05
O.V, in: https://heidi.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/volltexte/2004/4800/pdf/Jouannet.pdf, stand: 14.4.05
O. V., in: http://www.audimax.de/framepage1/campus/EA1F557F-A66C-11D4-9596-0040C799A3F2 stand: 3.1.2005
U lf-Manuel Schubert, in: http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/pop/20374.html, stand: 21.1.05, 11:32
O. V., in: http://www.audimax.de/framepage1/campus/EA1F557F-A66C-11D4-9596-0040C799A3F2
O.V., in: http://www.georgetown.edu/LatAmerPolitical/Constitutions/Argentina/arg1860.html
O. V., in: http://www.audimax.de/framepage1/campus/EA1F557F-A66C-11D4-9596-0040C799A3F2
S venja Blanke, Kurze Berichte aus internationaler Zusammenarbeit in: http://fesportal.fes.de/pls/portal30/docs/FOLDER/INTERNATIONAL/LATEINAMERIKA/KURZBERICHTE/KURZBERICHT_ARG_APR_2004.PDF, 15.4.2004. 23:02
V on Antje Krüger, in ttp://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Argentinien/kirchner.html, Stand: 23.02.2005, 13:35
[...]
[1] Vgl. Dieter, Nohlen, (1994) Lexikon dritte Welt, Rohwohlt Taschenbuch Verlag GmbH, S. 53
[2] Vgl. Perter, Birle, Sandra, Carreras, (2002), Argentinien nach zehn Jahren Menem, Verfuret Verlag, Frankfurt, S. 20 f
[3] Vgl. Joachim, Grau, (2001), in: http://www.cgd.ucar.edu/ccr/ahu/papers/dessertation.pdf, Stand: 15.12.04, 23:26
[4] Vgl.Bernhard, Thibaut, (1996), Präsidentialismus und Demokratie in Lateinamerika, lesk + Budrich, Opladen, S.89
[5] Vgl. Perter, Birle, Sandra, Carreras, a. a. O., S. 21 f
[6] ebd. S. 22
[7] Vgl. Joachim, Grau, (2001), in: http://www.jgrau.de/Dessertation.pdf, Stand: 15.12.04, 23:26
[8] Vgl. Wolfgang, S. Heinz, (2001), Neue Demokratien und Militär in Lateinamerika, Verfuert Verlag, Frankfort, S.82
[9] Peter, Birle, Sandra, Carreras, a. a. O., S. 22 f
[10] ebd. , S. 23
[11] Vgl. Joachim, Grau, a. a. O.
[12] Vgl. Perter, Birle, Sandra, Carreras, a. a. O, S. 32 f
[13] Vgl. Dieter, Nohlen, (1994) Lexikon dritte Welt, a. a. O., S. 55
[14] Vgl. Dieter, Nohlen, (1994) Lexikon dritte Welt, a. a. O, S. 55
[15] ebd., S. 55
[16] ebd., S. 55
[17] ebd. S. 55
[18] Vgl. Wilfried, Röhrich,(1999), Die politische Systeme der Welt, C.H.Beck Verlag, München, S. 71
[19] Ebd.
[20] Vgl Klaus, Bodmer, Andrea, Pagi, Peter, Waldmann (2002), Argentinien heute Politik Wirtschaft Kultur, Verfuert Verlag, Frankfurt. S. 697
[21] Ebd., S 701
[22] Ebd.
[23] Vgl. Svenja Blanke, Kurze Berichte aus internationaler Zusammenarbeit in: http://fesportal.fes.de/pls/portal30/docs/FOLDER/INTERNATIONAL/LATEINAMERIKA/KURZBERICHTE/KURZBERICHT_ARG_APR_2004.PDF, 15.4.2004. 23:02
[24] Vgl Klaus, Bodmer, Andrea, Pagi, Peter, Waldmann (2002), Argentinien heute Politik Wirtschaft Kultur, Verfuert Verlag, Frankfurt. S. 25
[25] Ebd.
[26]. Wilhelm, Hofmeister, Josef, Thesing, (1996), Der Wandel politische Systeme, Vervuert, Frankfurt, S.37 f
[27] O. V., in: http://www.aberhallo.de/lexikon/index.php/Partido_Justicialista stand: 14.4.05
[28] O. V., in: http://www.aberhallo.de/lexikon/index.php/Partido_Justicialista stand: 14.4.05
[29] Vgl. Joachim, Grau, (2001), S. 277
[30] O.V, in: https://heidi.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/volltexte/2004/4800/pdf/Jouannet.pdf , stand: 14.4.05
[31].Ebd.
[32] Vgl. Wilhelm, Hofmeister, Josef, Thesing, (1996), Der Wandel politische Systeme, Vervuert, Frankfurt, S.31
[33] Vgl. Wilhel Vgl.Wilhelm, Hofmeister, Josef, Thesing, m, Hofmeister, Josef, Thesing, a. a. O., S. 31 f
[34] Ebd.
[35] Vgl.Wilhelm, Hofmeister, Josef, Thesing, m, Hofmeister, Josef, Thesing, a. a. O., S. 34
[36] Vgl. Perter, Birle, Sandra, Carreras, a. a. O., S. 37 f
[37] Zu wichteigen Korporation gehörten die Kirche, Militär, und Gewerkschaften und Unternehmerverbände.
[38]. Perter, Birle, Sandra, Carreras, a. a. O., S. 236
[39] Vgl. Perter, Birle, Sandra, Carreras, a. a. O., S. 34
[40] Vgl. Detlef, Nolte, Nikolaus, Werz, (1996), Argentinien, Politik, Wirtschaft, Kultur und Aussenbeziehungen, Vervuert Verlag, Frankfurt, S. 125
[41] Vgl. Ulf-Manuel Schubert, in: http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/pop/20374.html, stand: 21.1.05, 11:32
[42] O. V., in: http://www.audimax.de/framepage1/campus/EA1F557F-A66C-11D4-9596-0040C799A3F2
[43] Vgl. O.V., in: http://www.georgetown.edu/LatAmerPolitical/Constitutions/Argentina/arg1860.html
[44] O. V., in: http://www.audimax.de/framepage1/campus/EA1F557F-A66C-11D4-9596-0040C799A3F2
[45] Vgl. Rafael, Sevilla, Ruth, Zimmerling, (1997),Argentinien Land der Peripherie, Horlemann Verlag, Bad Honnef, S. 140
[46] Ebd.
[47] Vgl. Svenja Blanke, Argentinien: Kirchner: Ende der Flitterwoche, in: Kurze Berichte aus internationaler Zusammenarbeit, 15.4.2004
[48] O. V., in: http://www.audimax.de/framepage1/campus/EA1F557F-A66C-11D4-9596-0040C799A3F2
[49] O.V., in: http://www.georgetown.edu/LatAmerPolitical/Constitutions/Argentina/arg1860.html
[50] Ebd.
[51] Ebd.
[52] Vgl. Rafael, Sevilla, Ruth, Zimmerling, (1997),Argentinien Land der Peripherie, a. a. O., S. 140
[53] Ebd.
[54] Vgl. Rafael, Sevilla, Ruth, Zimmerling, (1997),Argentinien Land der Peripherie, a. a. O., S. 140.
[55] O.V., in: http://www.georgetown.edu/LatAmerPolitical/Constitutions/Argentina/arg1860.html
[56] Das Parlamentsjahr wurde irgendwann zwischen 1860 und 1994 um zwei Monate bis zum 30. November verlängert.
[57] Vgl. Svenja Blanke, Argentinien: Kirchner: Ende der Flitterwoche, a. a. O.
[58] O.V., in: http://www.georgetown.edu/LatAmerPolitical/Constitutions/Argentina/arg1860.html
[59] O. V., in: http://www.audimax.de/framepage1/campus/EA1F557F-A66C-11D4-9596-0040C799A3F2
[60] Ebd.
[61] Vgl. Perter, Birle, Sandra, Carreras, a. a. O., S. 64 f
[62] Vgl. Peter, Birle, Sandra, Carreras, a. a. O., S. 65 f.
[63] Ebd., S. 64 f.
[64] O. V., in: http://www.audimax.de/framepage1/campus/EA1F557F-A66C-11D4-9596-0040C799A3F2
[65] Vgl. Rafael, Sevilla, Ruth, Zimmerling, (1997),Argentinien Land der Peripherie, a. a. O., S. 141 f
[66] Vgl. Perter, Birle, Sandra, Carreras, a. a. O., S. 34
[67] Vgl. Detlef, Nolte, in: http://www.rrz.uni-hamburg.de/IIK/volltxt/sr48no.pdf, stand: 12.2.2005, 16:05
[68] Ebd.
[69] Ebd
[70] Vgl. Von Antje Krüger, in ttp://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Argentinien/kirchner.html, Stand: 23.02.2005, 13:35
[71] Vgl. Klaus, Bodemer, Andera, Pagni, Peter, Waldmann, (2002), Argentinien Politik, Wirtschaft, Kultur, Vervuret, Frankfurt, S. 339.
[72] Vgl. Carlos, Mateo Balmelli, (1992), Zur gegenwärtigen Verfassungsdiskossion in ausgewählten lateinamerikanischen Ländern: Chie, Paraguay, Argentinien, Peter lang Verlag, Frankfurt, S.114
[73] Vgl Klaus, Bodmer, Andrea, Pagi, Peter, Waldmann (2002), Argentinien heute Politik Wirtschaft Kultur. a. a. O., S. 340
[74] Ebd.
[75] Ebd.
[76] Vgl.Wilhelm, Hofmeister, Josef, Thesing, (1996), Der Wandel politische Systeme, Vervuert, Frankfurt, S.63 f
[77] O. V., in: http://www.audimax.de/framepage1/campus/EA1F557F-A66C-11D4-9596-0040C799A3F2
[78] In der Verfassung von 1994 wird den Begriff ”jefe de gabinete” und nicht ”premiero ministro” verwendet.
[79] Vgl. Klaus, Bodemer, Andera, Pagni, Peter, Waldmann, (2002), Argentinien Politik, Wirtschaft, a. a. O., S.347
[80] Ebd., S.347
[81] Ebd.
[82] Ebd,, S.347
[83] Ebd., S. 347 f.
[84] O. V., in: http://www.audimax.de/framepage1/campus/EA1F557F-A66C-11D4-9596-0040C799A3F2
[85] Vgl. Maria, Llanos, Detlef, Nolte, (2003) , Brennpunkt Lateinamerika, httt://www.rrz.uni-Hamburg.de/IIk/brennpunkt/jg2003/bpk0310.pdf, Stand:3.03.2005, 13:50
[86] Vgl. Rafael, Sevilla, Ruth, Zimmerling, (1997),Argentinien Land der Peripherie, a. a. O., S. 397
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Inhalt dieses Dokuments über Argentiniens politisches System?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über das politische System Argentiniens. Es behandelt die historische Entwicklung, die Rolle der Parteien, die Struktur des Regierungssystems (Legislative, Exekutive, Judikative) und die Verfassungsreform von 1994. Es analysiert die politischen Veränderungen und Herausforderungen, denen Argentinien seit dem 20. Jahrhundert gegenüberstand.
Welche historischen Ereignisse werden in dem Dokument beleuchtet?
Das Dokument geht auf die Kolonialisierung durch Spanien, die Unabhängigkeit 1816, die Mai-Revolution 1810, die Bürgerkriege, die Verfassung von 1853 und die Periode der "konservativen Ordnung" ab 1880 ein. Es werden auch die Einwanderungswelle und die Gründung der Radikalen Bürgerunion (UCR) behandelt sowie die Militärinterventionen seit 1930.
Welche Parteien werden in dem Dokument beschrieben?
Die wichtigsten Parteien, die im Dokument behandelt werden, sind die Radikale Bürgerunion (UCR) und die Peronistische Partei (Partido Justicialista/PJ). Es werden auch kleinere Parteien wie MODIN und FREPASO erwähnt. Die Rolle und die Defizite der Parteien vor und nach der Demokratisierung werden diskutiert.
Wie ist das argentinische politische System gemäß der Verfassung von 1853 aufgebaut?
Das argentinische politische System basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung nach Montesquieu. Es besteht aus einer Legislative (Kongress mit Abgeordnetenhaus und Senat), einer Exekutive (Präsident) und einer Judikative (unabhängige Gerichte). Das Dokument beschreibt die Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse der einzelnen Gewalten.
Was waren die wichtigsten Aspekte der Verfassungsreform von 1994?
Die Verfassungsreform von 1994 umfasste die Einführung eines Kabinettschefs, die Verkürzung der Amtszeit des Präsidenten, die Möglichkeit einer Wiederwahl, die Direktwahl der Senatoren, die Verankerung des Wahlrechts und der Frauenquote in der Verfassung sowie die Einführung von Volksinitiativen und Referenden. Das Dokument analysiert die Auswirkungen der Reform auf das politische System.
Wie wurde die Judikative Gewalt in Argentinien wahrgenommen?
Die Judikative wurde während der Präsidentschaft von Menem besonders negativ bewertet. Umfragen zeigten ein geringes Vertrauen in die Justiz, wobei die Einflussnahme der Regierung als Hauptfaktor für das mangelnde Vertrauen angeführt wurde.
Welche Rolle spielten die Militärs in der argentinischen Politik?
Seit 1930 gab es immer wieder Militärinterventionen in der Politik. Die Tabelle "Demokratie und Militär in Argentinien" gibt einen Überblick über die demokratischen und diktatorischen Phasen. Das Dokument beleuchtet, wie das Militär wiederholt die verfassungsmäßige Ordnung außer Kraft setzte und Präsidenten absetzte.
Was sind die wichtigsten Defizite des argentinischen Parteiensystems?
Das Dokument nennt eine Reihe von Defiziten, darunter Prätorianismus (die Neigung, den Militär zur Durchsetzung politischer Ziele zu rufen), das Fehlen einer erfolgreichen rechten Partei, unterschiedliche Demokratieauffassungen, hohe Polarisierung, schwache organisatorische Struktur, Personalismus, Funktionalismus und Faktionalismus.
Welche Literatur wird in dem Dokument als Referenz verwendet?
Das Dokument enthält ein umfangreiches Literaturverzeichnis mit Büchern und Internetquellen, die zur Analyse des politischen Systems Argentiniens verwendet wurden. Es umfasst Werke zur Demokratie in Lateinamerika, zur Verfassungsdiskussion, zu politischen Systemen und zu den Beziehungen zwischen Militär und Demokratie.
- Quote paper
- Schahnam Atruschi (Author), 2005, Das politische System Argentiniens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109336