Was bedeutet es, in einer Gesellschaft zu leben, die von Vielfalt geprägt ist, und welche Herausforderungen und Chancen ergeben sich daraus? Diese Frage steht im Zentrum einer tiefgreifenden Analyse der multikulturellen Gesellschaft in Deutschland, die sich mit der Geschichte der Einwanderung, der Bevölkerungsstruktur und den politischen Weichenstellungen auseinandersetzt. Von den ersten Gastarbeitern bis zur aktuellen Zuwanderungspolitik beleuchtet das Werk die komplexenDynamiken, die das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft prägen. Dabei werden sowohl die positiven Aspekte einer kulturell vielfältigen Gesellschaft, wie Offenheit und Liberalität, als auch die potenziellen Gefahren, wie soziale Spannungen und die Entstehung von Parallelgesellschaften, thematisiert. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Ausländern, wobei die Bedeutung von Sprache, Bildung und beruflicher Tätigkeit hervorgehoben wird. Das Buch untersucht kritisch das neue Zuwanderungsgesetz und seine Auswirkungen auf die Steuerung der Migration und die Förderung der Integration. Anhand des Beispiels Offenbach wird die konkrete Situation von Ausländern in einer Stadt mit hohem Migrationsanteil analysiert, wobei die Bemühungen um interkulturellen Austausch und die Herausforderungen bei der Bewältigung sozialer Probleme beleuchtet werden. Abschließend werden persönlicheStandpunkte zur Multikulturalität und zur Notwendigkeit einer gesteuerten Zuwanderung mit effektiver Integration dargelegt. Ein umfassendes Literaturverzeichnis ergänzt die Analyse und bietet weiterführende Informationen für alle, die sich mit den Fragen der Migration, Integration und dem Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft auseinandersetzen möchten. Das Buch regt zur Reflexion über die eigene Haltung zur Multikulturalität an und fordert dazu auf, Vorurteile abzubauen und die Chancen einer vielfältigen Gesellschaft zu nutzen, um ein harmonisches Zusammenleben zu ermöglichen. Es ist eine unverzichtbare Lektüre für alle, die die deutsche Gesellschaft verstehen und aktiv mitgestalten wollen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Geschichte der Einwanderung: Die Gastarbeiter Seite:
1.2. Bevölkerungsaufbau in der Bundesrepublik Seite:
2.Hauptteil
2.1. Was ist eine Multikulturelle Gesellschaft Seite:
2.2 Zuwanderungspolitik Seite:
2.2.1. Das neue Zuwanderungsgesetz Seite:
2.3.Integration Seite:
2.3.1.Parallelgesellschaften Seite:
2.4. Situation von Ausländern in Offenbach Seite:
3. Schlussteil
3.1. Eigene Stellungnahme
Literaturverzeichnis Seite:
1.Einleitung:
1.1. Geschichte der Einwanderung: Die Gastarbeiter
Die ersten Gastarbeiter waren die Ruhrpolen. Die ursprünglich aus Polen stammenden
Familien wanderten in der Zeit der Industrialisierung nach Deutschland in die industriellen Zellen, den Ruhrpott und Umgebung.
Zu Begin der sechziger Jahre wurden die ausländischen Arbeiter immer stärker nach Deutschland berufen um einen Mangel an Arbeitskräften auszugleichen. Diese meist aus der Türkei, Italien oder Jugoslawien stammenden Ausländer fassten aufgrund schlechter Ausbildung und großer Mängel in der deutschen Sprache schwer Fuß in der Bundesrepublik. Ihnen wurde größtenteils nur schlecht bezahlte Arbeit zugeteilt.
Der deutschen Bevölkerung wurden diese Gastarbeiter ein immer größerer Dorn im Auge aufgrund verschiedener kulturellen Auffassungen. (vgl.: Microsoft Encarta Enzyklopädie 2000)
1973 waren 2.595.000 ausländische Arbeitnehmer auf dem Deutschen Arbeitsmarkt.
Das waren 11,9 % der Gesamtzahl der arbeitenden Menschen in der Bundesrepublik (Braun, Hillebrand, Multikulturelle Gesellschaft in Deutschland, S.99).
„Im November 1973 verhängte die Bundesregierung, ganz im Zeichen der „Ölkrise“, einen generellen Anwerbestopp für Ausländer (...)“ (ebd, S.100). Dieser Anwerbestopp wurde erst in der letzten Legislaturperiode der Regierungskoalition von SPD und den Grünen wieder aufgehoben.
Gegen Ende der siebziger Jahre war klar, dass viele der ehemals aus dem Ausland angeworbenen Arbeitnehmer hier in Deutschland bleiben wollen (vgl.: Microsoft Encarta Enzyklopädie 2000). „Aus Gastarbeitern waren Arbeitnehmer ausländischer Abstammung geworden“ (ebd).
1.2. Bevölkerungsaufbau in der Bundesrepublik
Interessant ist zu wissen, wie viele Menschen überhaupt in Deutschland leben. Wie viele unter ihnen Deutsche, wie viele von ihnen „Nicht – Deutsche“, also Bürger ausländischer Herkunft sind. Es ist auch interessant zu wissen, ob diese Ausländer alle aus einer „Ecke“ kommen oder aus ganz verschiedenen Ländern der Erde.
Laut Statistischem Bundesamt (Stand 31.12.2000) leben 82.259.500 Menschen in Deutschland. Fast 100.000 mehr als im Jahr 1999. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Bürgern ist ungefähr gleich, obwohl die Frauen in Deutschland einen leichten Überschuss von etwa 2 Millionen haben.
Wenn man die Bevölkerung der Bundesrepublik aus der Sicht der Staatsangehörigkeit betrachtet sieht man, dass es, um genau zu sein, 74.992.000 Bürger mit deutschem Pass gibt. Der Rest zu den ca. 82 Millionen sind unsere ausländischen Mitbürger, also ein wenig mehr als 7 Millionen ( ca. 9 % ).
2 Millionen der Ausländer sind Türken. Sie bilden, mit Abstand, die größte Gruppe von Ausländern in Deutschland. Vergleichsweise gibt es ca. 600.000 Bürger mit jugoslawischer Staatsangehörigkeit. Sie stehen an zweite Stelle der größten aus- ländischen Gruppen.
Einen Pass der Vereinigten Staaten von Amerika zum Beispiel, haben nur ungefähr 100.000 Bürger der Bundesrepublik. Den letzte Platz nimmt Algerien mit ca. 17.000 hier lebenden Menschen ein.
Nicht alle der hier lebenden Ausländer haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Das heißt: Das Recht hier leben zu dürfen, solange sie es wollen. Ca. 1,6 Millionen der ausländischen Bürger haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie dürfen sich nur eine Gewisse Zeitspanne hier in Deutschland befinden.
Dadurch, dass pro Jahr immer wieder hier aufhaltende Ausländer das Land verlassen und auch wieder welche hineinwandern, ca. 700.000, verändert sich die Zahl der Aus- länder in Deutschland nicht gravierend.
2.Hauptteil:
2.1. Was ist eine Multikulturelle Gesellschaft
Hermann Kessler beschreibt diese Form des Zusammen als einen „ Begriff aus der Sprache der Politik und der Soziologie, der auf die Tatsache Bezug nimmt, daß in vielen Gesellschaften Menschen unterschiedlicher Sprachen, Tradition, religiöser Bekenntnis- se, Wertvorstellungen, Staatsangehörigkeit, Erziehung (Sozialisation) und Lebensstile zusammenleben“ (Keßler, Die Multikulturelle Gesellschaft, S. 9).
Alles in Allem ein bunt gemischter Mix verschiedener Herkünfte. Doch dabei gibt es ein kleines Problem, man kann die Multikulturelle Gesellschaft von zwei Seiten sehen. Sie hat positive sowie auch negative Aspekte.
Für die einen ist diese Art von Zusammenleben eine Vorstellung einer kulturellen vielfältigen – und weltoffenen Gesellschaft. Die Meinungen bzw. Standpunkte der „Multikulturalisten“ sind, dass ein so einflussreiches, weltwirtschaftliches Land wie die Bundesrepublik Deutschland eines ist, „ Offenheit, multikulturelle Vielfalt der Mein- nungen und Ideen, Buntheit und Liberalität“ (Braun, Hillebrand, Multikulturelle Gesell- schaft in Deutschland, S. 7) benötigt. Sie sehen Deutschland als Einwanderungsland und das durchaus positiv. Die Gastarbeit- er sind ihrer Meinung nach an dem damaligen Wirtschaftswunder maßgeblich beteiligt. Sie nehmen sehr gerne und dankbar Dienste der hier lebenden Ausländer entgegen und freuen sich auch z.B. über ausländisches Essen. Für die Freunde der Multikulturellen Gesellschaft ist es auch zum Teil eine Ehre, dass ihr Heimatland Flüchtlinge aufnimmt.
Für sie ist es wichtig und auch ein Zeichen der Grundlage, mit Ausländern zusammen- zuleben (vgl.: ebd, S. 7).Es gibt aber noch die andere Seite, die Gegner dieser Art von Gesellschaft. Sie sehen sehr viele Gefahren in der Multikultularität. Als Beispiele wären zu nennen:
„Schwächung der Wirtschaft, wachsende Arbeitslosigkeit, Verlust der kulturellen Identität und ethnische Konflikte“ (ebd, S.7). Immerhin gibt es zur Zeit eine Ausländerarbeitslosigkeit von in etwa 20%. (Bosbach, Marschewski, Argumente zum Rot-Grünen Zuwanderungsgesetz, S.2) Zu Konflikten innerhalb der Gesellschaft kann es auch leicht kommen, denn jeder Mensch hat eigene Interessen und wenn diese in einer Multikulturellen Gesellschaft aufeinander treffen, könnte es sich noch größer auswirken.
Für die „ Anti – Multikulturalisten“ sind also die Grenzen der Belastbarkeit schon erreicht für z.B. den Arbeits- und Wohnungsmarkt, Sozialetats und die sozialen Sicher- ungssysteme.
1992 glaubten, nach einer EMNID Umfrage, 77 % der Deutschen, dass es durch Aus- länder einen Missbrauch des Sozialsystems gibt (vgl.: Braun, Hillebrand, Multikulturelle Gesellschaft, S. 11).
Und mehr als die Hälfte der Deutschen (55 %) glaubte 1987, dass das Ausweisen von Ausländern, eine geeignete Bekämpfung von Arbeitslosigkeit ist (ebd, S.11). Zum Thema Wohnungsplatzmangel 1986 sagte Edmund Stoiber (CSU): „ Manche deutsche Familie mit zwei Kindern geht leer aus, weil (...) vor ihr auf der Warteliste eine türkische Familie mit sieben Kindern steht“ (ebd, S.12). Ein weiterer Aspekt gegen das multikulturelle Zusammenleben ist, dass sie die Zu- wanderer und Aufnahmeländer überfordert, da sie viel Toleranz von beiden Seiten benötigt.
Als Fazit könnte man sagen: „Multikulturell ist (...) die Gesellschaft, die in Akzept- anz und Zuneigung eine Demokratie ohne nationale und ethnische Unterschiede so übt, daß ihr der Minderheitenbegriff fremd geworden ist. Sie ist damit (...) eine Republik der Offen Grenzen“ (Keßler, Die Multikulturelle Gesellschaft, S. 13). Doch in wie weit will man persönlich eine solche Art des Zusammenlebens? Die Antwort muss jeder für sich selbst geben, denn wie man sieht, gibt es Vor- und Nachteile, die es gilt genau abzuwägen.
2.2.Zuwanderungspolitik
Um die Zuwanderung zu regeln oder zu steuern bedarf es der Politik.
Alle vier Bundestags Parteien (SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die F.D.P.) sind für eine sinnvolle und gesteuerte Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland.
Für die CDU ist der „Gegenstand eines Zuwanderungskonzeptes (...) nicht nur die Frage der Begrenzung oder Erweiterung der Zuwanderung, sondern (...) die Frage, welche Zuwanderung künftig in Deutschland stattfinden soll“ (Beschluss des Bundesaus- schusses der CDU Deutschlands, S.2). Es gibt vier Punkte, die von den Christdemokraten als Zielsetzung dieses Konzeptes vorgelegt wurden:
1. Die Zuwanderung soll auf ein Maß beschränkt werden, wie es die Aufnahmefähigkeit undbereitschaft zulässt
2. Die „humanitären Verpflichtungen“ welche die Bundesrepublik hat, müssen erfüllt werden
3. In Bezug auf die „nationale Identität“ und „nationale Interessen“ muss die Zuwanderung gesteuert werden
4. Die Zuwanderung muss so gestaltet werden, dass die Integration gelingen kann.
Außerdem ist die Union der Ansicht, dass das Ungleichgewicht, welches in den letzten
Jahren durch die „sozialbezogene“ und „arbeitsmarktbezogene“ Migration entstanden ist, auszugleichen. Das Ungleichgewicht entstand dadurch, dass der Anwerbestopp auf- gehoben wurde und somit mehr Einwanderer in die Sozialsysteme, als in den Arbeits- markt gewandert sind. Also z.B. keinen Beruf gefunden haben und dadurch Sozialhilfe beansprucht haben.
Zum Thema Arbeitsmigration ist die CDU der Meinung, dass diejenigen Arbeits- suchenden welche hier in Deutschland leben, den Suchenden aus dem Ausland vor gezogen werden. (vgl.: ebd, S.2-6)
Die Integration spricht die Union auch an: „Ziel der Integration ist die gleichberechtigte Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaft- lichen, sozialen, ökonomischen, politischen und kulturellen Leben in Deutschland. Sie setzt Gesetzestreue, Sprachkompetenz und Respektieren der Grundlagen (...) der Auf- nahmegesellschaft voraus“ (ebd, S.9). Die F.D.P. sieht die Konzepte der Union ähnlich. Die Liberalen sind offen für Zu- wanderung, den ausländischen Mitbürgern muss der Weg zur deutschen Staats- bürgerschaft erleichtert werden. Ebenfalls verlangt die F.D.P. eine Bereitschaft zur Integration, jedoch keine Assimilierung des Ausländers. „Liberale stehen für die Viel- falt der Lebensentwürfe, für den Dialog und für das Miteinander der Kulturen (...), für die Möglichkeit individueller Selbstverwirklichung innerhalb eines gemeinsamen Rahmens von Normen und Werten“ (vgl.: www.fdp.de).
Guido Westerwelle, Bundesvorsitzender der F.D.P., ist der Ansicht, dass es nicht mehr Zuwanderung geben solle, sondern die Kontrolle und Steuerung verbessert werden müsse, „die sich nach den wohlverstandenen Interessen unseres Landes richten muß“ (Guido Westerwelle, Pressemitteilung vom 20.06.2002).
Die Ansichten und Standpunke der Regierungskoalition finden sich im folgenden, neuen, Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung.
2.2.1. Das neue Zuwanderungsgesetz
Das Gesetz wird gerade durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Gültigkeit in der Genehmigung durch den Bundesrat geprüft. Das Land Brandenburg (SPD-CDU) hat keine einheitliche Stimme abgegeben. Diese Stimme war entscheidend für die Ge- nehmigung oder Ablehnung des Gesetzesvorschlags. Der damalige Bundesrats- präsident Wowereit (SPD) hat trotz der nicht eindeutigen Stimme, diese für das Gesetz gewertet.
Als Hauptziel wird in §1 die „Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern“ definiert (vgl.: Zuwanderungsgesetz, §1, S.1948).
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz außerdem einen erleichterten Zuzug von Fachkräften erreichen. Die Bundesanstalt für Arbeit zum Beispiel, darf dann nur Arbeitsmigranten aus dem Ausland fordern, wenn es keinen Nachteil auf dem Arbeits- markt mit sich zieht. Außerdem wird das Nachzugsalter für Kinder, die noch im Aus- land sind, von 16 auf 12 Jahre gesenkt. Unter Berücksichtigung des Kinderwohls, der Situation der Familie überhaupt und der Sprachkenntnisse sind auch Ausnahmen möglich (vgl.: ebd, S.1948-1958).
Kritik für das neue Zuwanderungsgesetz kommt von der Opposition.
Die Union ist der Meinung, dass dieses Gesetz nicht die Zuwanderung steuere und begrenze. Für die Christdemokraten bedeutet es ein Mehr an Zuwanderung. Eine Aufhebung des Anwerbestopps, sowie „weitergehender Familiennachzug“ durch mehr Ausnahmeregeln, sind zwei Gegenargumente der Union. (vgl.: Bosbach, Marschewski, Argumente zum Rot-Grünen Zuwanderungsgesetz, S.2)
Wenn man den Anwerbestopp bei einer Ausländerarbeitslosigkeit von 20,2% aufhebt, so sei das bei ca. 4,3 Millionen Arbeitslosen „nicht nachvollziebar“ (vgl.: ebd, S.2).
Zum Thema Kindernachzug übt die Union folgende Kritik am Zuwanderungsgesetz von Rot-Grün: Im Ergebnis wird Kindernachzug bis achtzehn Jahre zur Regel werden, weil die Ausnahmeregelung so vage formuliert sind, dass in kaum einem Fall das Nach- zugsalter bei zwölf Jahren liegen wird“ (vgl.: ebd, S.4).
Auch eine „Absenkung der Spracherfordernis“ ist keine Begrenzung laut der Union. Von den Einwanderern werde, nach dem neuen Gesetz, nur noch „ausreichende Kennt- nisse“ der deutschen Sprache verlangt (vgl.: ebd, S.4).
2.3. Integration
Eng mit der Zuwanderung verbunden ist die Integration. Sie ist der nächstfolgende Prozess nach der Einwanderung von Ausländern.
Integration bedeutet die gesellschaftliche Eingliederung der ausländischen Mitbürger.
Die Frage ist dabei, wie ein neu zugewanderter sich integriert. Zum einen gibt es diese Eingliederung in Form einer Assimilierung, also der „vollständige(n) Angleichung (...) der Ausländer an die deutsche Gesellschaft“ (Mahler, Steindl, Zweitsprache Deutsch, S. 31). Hartmut Esser definierte den Begriff Assimilation bei einer wissenschaft- lichen Fachtagung der CDU als Tat der Gleichberechtigung von Ausländern, aber mit „dem Preis der Aufgabe der kulturellen Eigenständigkeit“ (ebd, S. 31).
Dies verlangt eine Aktivität des Ausländers, denn es liegt an ihm, in wie weit er seine kulturelle Vergangenheit aufgeben möchte. Eine Aktivität des Deutschen in Bezug auf die Assimilierung wäre eine Art „Zwangsgermanisierung“, in der der Deutsche sich bemüht die deutsche Kultur über die des Ausländers zu stellen und dieser seine Ge- wohnheiten aufgibt.
Jedoch kann sich diese Art von Integration nicht großflächig durchsetzen, noch weniger das Gegenteil. Also, dass es keine Aktivität zur Integration von ausländischer als auch deutscher Seite gibt. Vielmehr scheint die Vorstellung der „pluralistischen Integration“ immer mehr an Zustimmung zu erhalten.
Der ausländische Bürger ist nicht zur Aufgabe seiner Kultur, Konfession oder Sprache gezwungen. Er kann Sitten und Gebräuche seiner Tradition und Kultur weiter betreiben.
Doch eins muss er auch beachten, er muss sein Leben nach den Gesetzen und Normen des Landes leben und darf sie genauso wenig brechen, wie ein deutscher Bürger. Als Beispiel könnte man nennen, dass ein Ausländer mit islamischer Konfession die Trennung von Staat und Kirche oder die Gleichberechtigung der Frau, in einem Staat wie Deutschland, zu respektieren weiß.
Aus diesen Gründen ist Integration eine Aufgabe, die eine gewisse Dauer beansprucht, die von beiden Seiten Bestrebungen beansprucht (vgl.: ebd, S. 30-33). Die erste Hürde, die es bei der Integration zu überwältigen gilt, wäre die Sprache. Sprache ist das, mit was die Menschen untereinander kommunizieren. Ein erster Schritt für die Integration von Ausländern wären z.B. genügend Deutschkurse sowohl für Kinder als auch für Erwachsene und die Bereitschaft derer, daran teilzunehmen. Doch diese Kurse kosten selbstverständlich Geld. Geld, dass gerade hier in Offenbach für diese Hilfen der Integration fehlt. Paradoxerweise ist nicht ausreichend Geld zur Verfügung aufgrund des neuen Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung. „Durch die Reform fehlen der Volkshochschule (VhS) für 2003 rund 375.000 Euro, mit denen sie bislang Deutschkurse finanzierte“ (Offenbach Post, 1.11.2002, S. 17). Diese Gelder wurden durch den Bund gestrichen.
Eine weitere Aufgabe wäre „(...) die Schaffung der Voraussetzung für eine strukturelle Eingliederung, d.h. die Ermöglichung einer qualifizierten Ausbildung und beruflicher Tätigkeit“ (Mahler, Steindl, Zweitsprache Deutsch, S. 30). Seitens des Aufnahmelandes muss auch eine ausreichende Anzahl an Wohnraum-, Bildungs- oder Gesundheitsversorgung geboten werden, um das gelingen der Integration zu fördern, ist die Meinung der CDU in dieser Frage (vgl.: Beschluss des Bundesausschusses der CDU Deutschlands, S. 20).
Ähnlich sieht das auch die unabhängige Kommission „Zuwanderung“ : „Während die Aufnahmegesellschaft Zuwanderern mit dauerhaften Aufenthaltsperspektiven einen gleichgleichberechtigten Zugang (...) zum Bildungssystem ermöglichen muss, sind die Zuwanderer ihrerseits gefordert Deutsch zu lernen“ (Kommission „Zuwanderung“, Zusammenfassung, S. 11).
Das neue Zuwanderungsgesetz der Regierung besitzt die Regelung, dass ausländische Mitbürger, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland wollen, „das Recht und teilweise auch die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen, in denen neben Sprache auch Kenntnisse über die deutsche Rechtsordnung, Gesellschaft und Kultur vermittelt werden sollen“ (Offenbach Post, 22.10.2002, S. 3). Mit diesen Integrationsvorschlägen ist außerdem auch die Opposition zufrieden (vgl.: Offenbach Post, 8.11.2002, S. 3). Die Integration ist die Hilfe, Bestrebung und Anstrengung für Zuwanderer und Deutsche sich hier in der Bundesrepublik zurrecht zufinden und ein Wegweiser für ihr weiteres Leben. Wenn die Integration gelingt, steht einem Zusammenleben zwischen ausländischen- und deutschen Bürgern nur noch die persönlichen Vorurteile im Weg, die es von beiden auszulöschen gilt.
2.3.1. Parallelgesellschaften
Die große Gefahr, die bei dem möglichen Misslingen der Integration entstehen kann, sind sogenannte Parallelgesellschaften. Es sind , für die Ausländer, „ auf der Rückseite der Republik ethnische Inseln, (...), die eines gemeinsam haben: dass sie in Deutschland leben, ohne jemals in diesem Land angekommen zu sein. Da gibt es Muslime, die ihren deutschen Ehefrauen damit drohen, ihnen “die Hand abzuhacken“ (...)“ (Der Spiegel 10/2002 (04.03.2002) ; URL: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,186154,00.html).
Die Abkapselung der ausländischen Mitbürger variiert. Bei dem einem ist sie extremer, bei dem anderen weniger.
Parallelgesellschaften sind z.B. Ausländerghettos. In ihnen wohnen nur Ausländer, kein Deutscher. Sie sprechen den ganzen Tag nur ihre Muttersprache. Im Frankfurter Bahn- hofsviertel z.B. braucht man die deutsche Sprache nicht einmal. Es gibt ausländische Lebensmittellädchen, ausländische Ärzte, etc. So wird gefördert, dass ein dort lebender Ausländer sich zwar in Deutschland aufhält, aber in seiner eigener Welt lebt. Berlin - Kreuzberg, Duisburg – Marxloh oder Hamburg – Wilhelmsburg, sind weitere Beispiele (vgl.: ebd, S. 4-7).
In Kreuzberg können in etwa 63% der ausländischen Kinder bei ihrer Einschulung kein Deutsch. Es gibt darunter sogar Kinder, die denken, dass sie in der Türker leben und aufwachsen, was daran liegt, dass sie keinen Umgang mit einer anderen Gesellschaft haben (vgl.: ebd, S.6).
Der Kalifenstaat von Köln, unter Leitung Metin Kaplans, war die „radikalste“ aller Parallelgesellschaften. „Der Kalifatstaat druckte seine eigene Zeitung, (...) und betrieb einen eigenen TV – Sender, der schon mal die Steinigung von Ehebrecherinnen em- phal“ (ebd, S. 9). Diese Parallelwelt wurde jedoch im Dezember 2001 durch das Innen- ministerium verboten und der Kalifatstaat aufgelöst (vgl.: ebd, S.9). Auch die Ausländerkriminalität, die man z.B. an Asylschwindlern, Kriminellen, Ter- roristen oder Dealern ausländischer Herkunft erkennen kann, schüren und vergrößern die Parallelgesellschaften (vgl.: ebd, S.2).
2.4. Die Situation von Ausländern in Offenbach
„Offenbach am Main ist zusammen mit Frankfurt, Stuttgart und München eine der Städte mit dem höchsten Ausländeranteil in Deutschland“ (ZiO, Zusammenleben in Offenbach, S.4).
Dass dieser Satz richtig ist, kann man ja unzweifelhaft erkennen. Wenn man Nach- mittags z.B. in der Innenstadt unterwegs ist oder in die eigene Schule schaut, sieht man schon, dass sehr viele ausländische Bürger hier in Offenbach leben. Ein drittel der Ein- wohner haben eine ausländische Staatsbürgerschaft, dieser Anteil ist an der Offenbacher Gesamtbevölkerung, in den letzten zwei Jahrzehnten, stetig gestiegen. Der Anteil der deutschen Bürger nimmt hingegen seit den 70ger Jahren ab. Im Bereich der Innenstadt hat Offenbach den höchsten Ausländeranteil mit 58%. „Auch die Zahl der ausländischen Kinder und Jugendlichen im Alter von 6-27 ist in den innenstadtnahen Stadtteilen höher als die Anzahl der deutschen 6-27 jährigen“ (ebd, S.8).
Wie man erkennen kann, bestätigen sich die eigenen Eindrücke, dass viele Ausländer hier in Offenbach leben, durch diese Zahlen. Gleichzeitig bringen diese Ausländer auch wieder neue Kulturen nach Offenbach und Umgebung. Die Stadt spricht von einer „Interkultularität“ (ebd, S.12), was soviel bedeutet wie Multikultularität, die es zu erhalten und fördern gilt. Offenbach, unter politischer Leitung der SPD, sieht also eine multikulturelle Gesellschaft als sinnvoll an. Ihre Absichten sind die „kulturelle Vielfalt bejahen, den interkulturellen Austausch fördern und die Einwanderung akzeptieren“ (ebd, S.11), den multikulturellen Gedanken an die Bürger bringen und dieses Vorgehen bewusst fortzusetzen. Doch ist dies alles zu bewerkstelligen? Kann eine Stadt so viele unterschiedliche, zum Teil auch gravierende, Kulturen überhaupt vertragen? Das Rathaus antwortet mit ja! Die Stadt bildete die Leitstelle Zusammenleben in Offen- bach, Z i O, und will damit diese Probleme, die eine solche Gesellschaft mit sich bringt, wie z.B. Integration, lösen. ZiO, bietet Beratung für Politiker, Unterstützung für Projekte der Integration oder Informationen und Vermittlungen für Interessengruppen an. Von der Stadt Offenbach werden also Bestrebungen mit gebracht, eine Stadt mit inter- kulturellem Charakter zu sein (vgl.: ebd, S.11-13).
3.Schluss
3.1. Eigene Stellungnahme
Meiner Meinung nach hat die Multikulturelle Gesellschaft ihre Vor- und auch Nachteile. Die Frage ist heutzutage, wie wir mit Ausländern zusammenleben wollen nicht, dass wir überhaupt mit ihnen zusammenleben. Ausländische Kultur gehört für mich genauso in einen demokratischen Staat, wie die nationale Kultur selbst. Wir alle fühlen uns doch bereichert, von z.B. italienischem Essen oder Musik aus den USA.
Für mich ist eine Multikulturelle Gesellschaft, jene, die dem Ausländer seine Kultur und Sprache behält, aber dieser auch die Bereitschaft zeigt, sich zu Integrieren und damit die Gesetze und Normen der deutschen Gesellschaft zu beachten. Außerdem muss er meiner Meinung nach, die deutsche Sprache beherrschen. Diese ist für ein tägliches Zusammenleben und das Kommunizieren essentiell. Mit dieser Ordnung, also der „pluralistische Gesellschaft“ (Mahler, Steindl, Zweitsprache Deutsch, S.31), ist es am besten möglich ein gemeinsames Miteinander zu erreichen. Jedoch müsste dadurch von Seiten der Politik mehr getan werden. Das Rot-Grüne Zuwanderungsgesetz hat für mich, in dieser Hinsicht, keine maßgeblichen Inhalte. Die Integration wird nicht genug gefördert. Meiner Meinung nach müsste man z.B. Sprachkurse auch für schon länger hier lebende Ausländer ermöglichen bzw. diese auch in manchen Fällen dazu zu verpflichten, um die Gefahr größer werdenden Parallelwelten entgegen zu stehen. Außerdem sollte ein neues Gesetz zur Zuwanderung und Integration auch neue Grundlagen für die Bekämpfung des Terrorismus, z.B. ein erleichtertes Recht der Ausweisung eines ausländischen Straftäters, mit sich bringen. Um eine Zahl zu nennen: Die Verfassungsschützer im Land zählen „31.000 organisierte Islamisten (...)“ (vgl.: Der Spiegel 10/2002 (04.03.2002) ; URL: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,186154,00.html , S.9). Was sicher eine potentielle Gefahr ist.
Den Anwerbestopp, bei jetzt immer noch knapp über 4 Millionen Arbeitslosen, immer noch auszulassen ist, meiner Meinung nach auch nicht richtig. Die SPD ist ja in ihrem Regierungsprogramm der Meinung, „dass auch weiterhin nur solche Arbeitsplätze durch Arbeitsmigranten besetzt werden, für die sich keine inländischen Interessenten finden lassen“ (www.regierungsprogramm.spd.de/servlet/PB/menu/.../index.html?id=107622). Für mich wiederspricht sich das in Hinblick auf den Anwerbestopp!
Das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes ist, meiner Meinung nach schon nicht zu verantworten. Im Artikel 51[3] Grundgesetz der Bundesrepublik steht exakt: „Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich (...) abgegeben werden“ (GG, Artikel 51[3], S. 205). Da der Ministerpräsident Brandenburgs, Stolpe (SPD) und sein Innenminister Schönbom (CDU) unterschiedlich stimmten, wäre es meiner Meinung nach nicht rechtens, wenn das Bundesverfassungsgericht die Klage der unionsgeführten Länder ablehnt.
Meine persönliche Meinung zum Thema Offenbach ist, dass noch viel für die Integration von den hier lebenden Ausländern getan werden muss. Wenn man sieht, dass ein vielleicht achtjähriger Junge ein weitaus besseres Deutsch als seine Mutter spricht, ist die Stadt mit Angeboten, als Hilfe für diese ausländischen Mitbürger, gefordert.
Als Fazit gesehen, bin ich für eine gesteuerte Zuwanderung. Gesteuert deswegen da man, im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, nur so viele Arbeitsmigranten und Einwanderer benötigt, wie das Land verkraftet. Diese Zuwanderung muss eine effektive Integration mit sich bringen. Also z.B. das Entstehen von Parallelgesellschaften eindämmen. Sowohl Einwanderer als auch Deutsche müssen die Bereitschaft zur Integration zeigen und Vorurteile abbauen.
Literaturverzeichnis
-Bericht der Unabhängigen Kommission „Zuwanderung“, Zuwanderung gestalten / Integration fördern
-Beschluss des Bundesausschusses der CDU Deutschlands, Zuwanderung steuern
und begrenzen. Integration fördern
-Der Spiegel 10/2002 (04.03.2002)
URL: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,186154,00.html
-Gerald Braun, Karl Hillebrand: Multikulturelle Gesellschaft in Deutschland
Paderborn 1994
-Gerhart Mahler, Michael Steindl: Zweitsprache Deutsch für Ausländerkinder Donauwörth 1983
-Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
-Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 51[3], S.205)
-Hermann Keßler: Die multikulturelle Gesellschaft (eine politische Abhandlung), Hildesheim - Achtum 1992
-Informationsbroschüre: Zusammenleben in Offenbach (ZiO)
-Microsoft Encarta Enzyklopädie 2000
-Offenbach Post, 01.11.2002
-Offenbach Post, 08.11.2002
-Offenbach Post, 22.10.2002
-Pressemitteilung von Guido Westerwelle, vom 20.06.2002
-Statistisches Bundesamt (www.statistischesbundesamt.de)
-Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski, Argumente zum Rot-Grünen Zuwanderungsgesetz
-www.fdp.de
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Thema dieses Dokuments?
Dieses Dokument behandelt das Thema der multikulturellen Gesellschaft in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf Einwanderung, Integration und die Situation von Ausländern.
Was sind die Hauptpunkte der Einwanderungsgeschichte in Deutschland laut diesem Dokument?
Das Dokument erwähnt die Ruhrpolen als frühe Einwanderer und die Anwerbung von Gastarbeitern in den 1960er Jahren, hauptsächlich aus der Türkei, Italien und Jugoslawien, um den Arbeitskräftemangel auszugleichen. Der Anwerbestopp von 1973 und die anschließende Erkenntnis, dass viele Gastarbeiter dauerhaft in Deutschland bleiben würden, werden ebenfalls diskutiert.
Wie ist die Bevölkerungsstruktur in Deutschland laut diesem Dokument?
Laut den Daten des Statistischen Bundesamtes (Stand 31.12.2000) lebten in Deutschland 82.259.500 Menschen, davon 74.992.000 mit deutschem Pass. Die größte ausländische Gruppe sind Türken mit etwa 2 Millionen.
Was versteht man unter einer multikulturellen Gesellschaft gemäß diesem Dokument?
Eine multikulturelle Gesellschaft wird als ein Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Sprachen, Traditionen, religiöser Bekenntnisse, Wertvorstellungen, Staatsangehörigkeit, Erziehung und Lebensstile beschrieben. Das Dokument beleuchtet die positiven und negativen Aspekte dieser Gesellschaftsform und die unterschiedlichen Meinungen dazu.
Was sind die Standpunkte zur Zuwanderungspolitik der verschiedenen Parteien?
Alle Bundestags-Parteien sind für eine sinnvolle und gesteuerte Begrenzung der Zuwanderung. Die CDU betont die Notwendigkeit der Begrenzung der Zuwanderung entsprechend der Aufnahmefähigkeit, die Erfüllung humanitärer Verpflichtungen, die Berücksichtigung nationaler Interessen und die Gewährleistung der Integration. Die F.D.P. ist offen für Zuwanderung, jedoch unter der Voraussetzung der Integrationsbereitschaft der Ausländer.
Was sind die Hauptziele und Kritikpunkte des neuen Zuwanderungsgesetzes?
Das Hauptziel des Zuwanderungsgesetzes ist die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern und die Erleichterung des Zuzugs von Fachkräften. Kritik von der Opposition (CDU) bezieht sich auf die angebliche mangelnde Begrenzung der Zuwanderung, die Aufhebung des Anwerbestopps und einen vermeintlich zu weitgehenden Familiennachzug.
Welche Formen der Integration werden diskutiert?
Es werden Assimilierung (vollständige Angleichung an die deutsche Gesellschaft) und pluralistische Integration (Beibehaltung der eigenen Kultur unter Beachtung der Gesetze und Normen des Landes) diskutiert. Letztere scheint zunehmend Zustimmung zu finden.
Was sind Parallelgesellschaften und wie entstehen sie?
Parallelgesellschaften entstehen durch die Abkapselung ausländischer Mitbürger, oft in Form von Ausländerghettos, in denen die deutsche Sprache und Kultur kaum präsent sind. Die Ursachen liegen in mangelnder Integration, Sprachbarrieren und der Konzentration auf die eigene Kultur.
Wie ist die Situation von Ausländern in Offenbach?
Offenbach hat einen der höchsten Ausländeranteile in Deutschland. Die Stadt spricht von "Interkultularität" und versucht, den interkulturellen Austausch zu fördern. Es gibt jedoch auch Probleme, die die Stadt mit der Leitstelle "Zusammenleben in Offenbach" (ZiO) zu lösen versucht.
Was ist die persönliche Stellungnahme des Autors?
Der Autor sieht Vor- und Nachteile in der multikulturellen Gesellschaft und befürwortet eine gesteuerte Zuwanderung mit effektiver Integration, bei der sowohl Einwanderer als auch Deutsche die Bereitschaft zur Integration zeigen und Vorurteile abbauen. Er fordert mehr Maßnahmen zur Integrationsförderung und zur Bekämpfung des Terrorismus.
- Quote paper
- Andreas Heberer (Author), 2003, Multikulturelle Gesellschaft - Einwanderung und Integration in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107578