Als Bestandteil einer umfassenden Sozialleistungsreform wurde der Entwurf eines Bundessozialhilfegesetzes von der Bundesregierung am 20. April 1960 im Bundestag eingebracht, am 4. Mai 1961 hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, der Bundesrat hat dem Gesetz am 26. Mai 1961 zugestimmt und es trat am 1. Juni 1962 in Kraft.
Bis zu diesem Zeitpunkt galt das alte Fürsorgerecht, welches im Wesentlichen auf der Verordnung über die Fürsorgepflicht (RFV) und auf den Reichsgrundsätzen über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (RGr.), beide aus dem Jahre 1924, beruhte.
In dieser Arbeit soll es, nach einem kurzen allgemeinen Überblick, um die wichtigsten Grundprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes gehen. Am Ende derselbigen Arbeit werden wir versuchen, einen Zusammenhang zwischen den Grundprinzipien des BSHG einerseits und ihrer praktischen Anwendung andererseits, herzustellen und wir werden versuchen herauszufinden, inwieweit das BSHG geeignet ist, Menschen in Armutssituationen aufzufangen und wieder herauszuhelfen.
Inhaltsverzeichnis
- Gesetzestext: (BSHG) Abschnitt 1: Allgemeines
- Einleitung
- 1.1 Grundzüge des BSHG
- 1.2 Stellung des Hilfeberechtigten im BSHG
- 1.3 Sozialhilferecht und Sozialgesetzbuch
- 1.4 Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung
- 1.4.1 Sozialhilfe und Sozialversicherung
- 1.4.2 Sozialhilfe und soziale Entschädigung
- 1.4.3 Sozialhilfe und Jugendhilfe
- 2. Grundprinzipien des BSHG
- 2.1 Prinzip der Bedarfsdeckung (S 1 BSHG)
- 2.2 Prinzip der Aktivierung zur Selbsthilfe (S 1 Abs.2 Satz2 BSHG)
- 2.3 Prinzip des Nachrangs (S 2 BSHG)
- 2.3.1 Selbsthilfe
- 2.3.2 Hilfe von anderen
- 2.3.3 Praxis
- 2.4 Prinzip der Individualisierung — Wunsch- und Wahlrecht (S 3, 7 BSHG)
- 2.4.1 Das Individualisierungsprinzip
- 2.4.2 Das Wunsch- und Wahlrecht
- 2.4.3 Wunschrecht und Bekenntnisfreiheit
- 2.5 Prinzip der Leistungspflicht — Anspruch auf Sozialhilfe (S 4 BSHG)
- 2.6 Prinzip des Tätigwerdens von Amts wegen — Einsetzen der Sozialhilfe (S 5 BSHG)
- 2.7 Prinzip des Vorrangs der freien Wohlfahrtspflege — Verhältnis zu freien Wohlfahrtspflege (S 10 BSHG)
- 3. Armut und BSHG
- 3.1 Armutsbegriffe
- 3.2 Armutspolitik und deutsches Sozialstaatsmodell
- 4. Zusammenfassung
- 5. Literatur
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit den Grundprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und analysiert deren praktische Anwendung. Sie untersucht, inwieweit das BSHG Menschen in Armutssituationen auffangen und wieder heraushelfen kann. Die Arbeit beleuchtet dabei die historische Entwicklung des Sozialhilferechts und dessen Platz im Gesamtsystem der sozialen Sicherung.
- Die Grundprinzipien des BSHG
- Die Rolle der Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung
- Das Verhältnis zwischen Sozialhilfe und Armut
- Die Herausforderungen der Armutsbekämpfung im deutschen Sozialstaatsmodell
- Die Bedeutung der freien Wohlfahrtspflege im Kontext des BSHG
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das BSHG als Bestandteil einer umfassenden Sozialleistungsreform vor und skizziert die historische Entwicklung des Fürsorgerechts. Sie führt die wichtigsten Grundprinzipien des BSHG ein und stellt den Zusammenhang zwischen diesen Prinzipien und ihrer praktischen Anwendung in den Mittelpunkt der Arbeit.
Kapitel 1.1 gibt einen Überblick über die Grundzüge des BSHG. Es erläutert die drei Säulen des Sozialleistungssystems der Bundesrepublik Deutschland: Versicherung, Versorgung und Fürsorge. Die Sozialhilfe wird dabei als „Netz unter dem Netz" positioniert, da sie keine Einschränkungen der Leistungspflicht kennt und als Ergänzung oder Alternative zu anderen Sozialleistungen fungiert.
Kapitel 1.2 beleuchtet die Stellung des Hilfeberechtigten im BSHG. Es betont die Bedeutung der Würde des Menschen und die Stärkung des Hilfesuchenden zur Befähigung zur Selbsthilfe. Der Hilfeempfänger steht im Mittelpunkt aller Hilfen.
Kapitel 1.3 behandelt das Sozialhilferecht im Kontext des Sozialgesetzbuches (SGB). Es erläutert die Ziele der SGB-Reform und die Gliederung des SGB in verschiedene Bücher.
Kapitel 1.4 vertieft die Rolle der Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung. Es untersucht die Beziehungen zwischen Sozialhilfe und den anderen Sozialleistungszweigen, wie Sozialversicherung, soziale Entschädigung und Jugendhilfe.
Kapitel 2.1 analysiert das Prinzip der Bedarfsdeckung. Es zeigt, dass Sozialhilfe nur den Bedarf eines Hilfebedürftigen decken soll, der nicht aus eigenen Mitteln oder Mitteln von anderen gedeckt werden kann. Der Grund für die Notlage ist dabei irrelevant.
Kapitel 2.2 befasst sich mit dem Prinzip der Aktivierung zur Selbsthilfe. Es betont, dass Sozialhilfe den Hilfesuchenden betätigen und unabhängig von ihr zu leben befähigen soll. Die Mitwirkungspflicht des Hilfesuchenden ist dabei essenziell.
Kapitel 2.3 untersucht das Prinzip des Nachrangs. Sozialhilfe ist nachrangig gegenüber Selbsthilfe und Hilfe von anderen. Es werden die verschiedenen Formen der Selbsthilfe und die Hilfe von anderen, wie Unterhaltsansprüche, Sozialleistungen nach dem SGB I und privatrechtliche Ansprüche, erläutert.
Kapitel 2.4 analysiert das Prinzip der Individualisierung und das Wunsch- und Wahlrecht. Es betont, dass Sozialhilfe sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles richten muss, um die Bedürfnisse des Hilfeempfängers bestmöglich zu erfüllen. Die Wünsche des Hilfeempfängers sollen berücksichtigt werden, soweit sie angemessen sind.
Kapitel 2.5 behandelt das Prinzip der Leistungspflicht und den Anspruch auf Sozialhilfe. Es erläutert die verschiedenen Arten von Leistungen im BSHG: Muss-Leistungen, Soll-Leistungen und Kann-Leistungen. Der Anspruch auf Sozialhilfe ist ein höchstpersönliches Recht und kann nicht übertragen, gepfändet oder verpfändet werden.
Kapitel 2.6 befasst sich mit dem Prinzip des Tätigwerdens von Amts wegen. Es zeigt, dass Sozialhilfe nicht antragsabhängig ist, sondern sobald die Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Hilfe bekannt werden, die Leistungspflicht einsetzt.
Kapitel 2.7 analysiert das Prinzip des Vorrangs der freien Wohlfahrtspflege. Es betont, dass die Träger der Sozialhilfe mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten und deren Selbständigkeit in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben achten sollen.
Kapitel 3.1 behandelt den Armutsbegriff. Es erläutert den relativen Armutsbegriff, der sich auf materielle Armut bezieht, und den absoluten Armutsbegriff, der sich auf den Mangel an physiologischen Grundbedürfnissen bezieht.
Kapitel 3.2 befasst sich mit Armutspolitik und dem deutschen Sozialstaatsmodell. Es untersucht die historische Entwicklung der Armutspolitik und die Ambivalenz des „Armenwesens". Das BSHG wird als ein wichtiger Schritt hin zur Anerkennung der Würde des Menschen und zur Hilfe zur Selbsthilfe dargestellt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Bundessozialhilfegesetz (BSHG), die Grundprinzipien des BSHG, die Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung, Armut, Armutspolitik, das deutsche Sozialstaatsmodell, die freie Wohlfahrtspflege und die Herausforderungen der Armutsbekämpfung.
- Quote paper
- Stefanie Fischer (Author), 2002, Die Grundprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10740
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