Definition der Herstellungskosten
Mit Umsetzung der 4. EG-Richtlinie durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19. Dezember 1985 wurde eine Definition der Herstellungskosten in das HGB aufgenommen (§ 255 Abs. 2 und 3 HGB). Herstellungskosten sind demnach die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung. Ferner bestehen Aktivierungswahlrechte für Material- und Fertigungsgemeinkosten, Wertverzehre des Anlagevermögens, Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung sowie für Fremdkapitalzinsen, die bei Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands anfallen. Voraussetzung für die Aktivierung dieser Gemeinkosten ist, daß sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Vertriebskosten dürfen nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen
- Begriff der Herstellungskosten
- Definition der Herstellungskosten
- Terminologische Abgrenzung
- Zweck des Ansatzes von Herstellungskosten
- Ermittlung der Herstellungskosten aus der Kostenrechnung
- Aufbau der Kostenrechnung
- Umbewertungen zur Ermittlung der Herstellungskosten
- Bestandteile der Herstellungskosten
- Abgrenzung Einzelkosten / Gemeinkosten
- Begriff der Einzelkosten
- Begriff der Gemeinkosten
- Echte Gemeinkosten
- Unechte Gemeinkosten
- Pflichtbestandteile der Herstellungskosten
- Materialeinzelkosten
- Fertigungseinzelkosten
- Sonderkosten der Fertigung
- Wahlbestandteile der Herstellungskosten
- Material- und Fertigungsgemeinkosten (§ 255 Abs. 2 Satz 3 HGB)
- Kosten der allgemeinen Verwaltung und sozialen Einrichtungen (§ 255 Abs. 2 Satz 4 und 5 HGB)
- Zinsen für Fremdkapital (§ 255 Abs. 3 HGB)
- Einbeziehungsverbot
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Darstellung der Herstellungskosten im Rahmen des Bilanzrechts. Ziel ist es, die Grundlagen der Herstellungskosten, ihre Ermittlung und die Abgrenzung von Einzel- und Gemeinkosten zu erläutern. Der Fokus liegt auf der Anwendung der relevanten Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
- Definition und Abgrenzung von Herstellungskosten
- Unterscheidung zwischen Einzel- und Gemeinkosten
- Pflicht- und Wahlbestandteile der Herstellungskosten nach HGB
- Ermittlung der Herstellungskosten aus der Kostenrechnung
- Relevanz der Herstellungskosten für die Bilanzierung
Zusammenfassung der Kapitel
Grundlagen: Dieses Kapitel legt die theoretischen Grundlagen für das Verständnis von Herstellungskosten fest. Es definiert den Begriff, grenzt ihn terminologisch ab und erklärt den Zweck seines Ansatzes in der Bilanz. Besonders wichtig ist die Erläuterung der Ermittlung der Herstellungskosten anhand der Kostenrechnung, inklusive des Aufbaus der Kostenrechnung selbst und notwendiger Umbewertungen. Dieses Kapitel bildet die essentielle Basis für das Verständnis der folgenden Kapitel.
Bestandteile der Herstellungskosten: Hier wird die zentrale Unterscheidung zwischen Einzel- und Gemeinkosten detailliert behandelt. Der Abschnitt beschreibt sowohl Pflicht- als auch Wahlbestandteile der Herstellungskosten gemäß § 255 HGB. Es werden Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sonderkosten der Fertigung als Pflichtbestandteile erklärt. Die Wahlbestandteile umfassen Material- und Fertigungsgemeinkosten, Kosten der allgemeinen Verwaltung und Zinsen für Fremdkapital, jeweils mit Erläuterung der rechtlichen Grundlagen und des Prinzips der Angemessenheit und Notwendigkeit. Das Kapitel veranschaulicht die Komplexität der Kostenzuordnung im Rahmen der Bilanzierung.
Schlüsselwörter
Herstellungskosten, Einzelkosten, Gemeinkosten, Bilanzrecht, HGB, Kostenrechnung, Materialkosten, Fertigungskosten, § 255 HGB, Angemessenheit, Notwendigkeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu "Herstellungskosten im Bilanzrecht"
Was sind die Hauptthemen des Dokuments "Herstellungskosten im Bilanzrecht"?
Das Dokument behandelt umfassend die Herstellungskosten im Kontext des Bilanzrechts. Es erklärt die Grundlagen, die Ermittlung und die Abgrenzung von Einzel- und Gemeinkosten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Schwerpunkte sind die Definition von Herstellungskosten, die Unterscheidung zwischen Einzel- und Gemeinkosten (einschließlich echter und unechter Gemeinkosten), die Pflicht- und Wahlbestandteile nach § 255 HGB, sowie die Ermittlung der Herstellungskosten mittels Kostenrechnung.
Wie sind die Herstellungskosten definiert und abgegrenzt?
Das Dokument definiert den Begriff "Herstellungskosten" und grenzt ihn terminologisch ab. Es erläutert den Zweck des Ansatzes von Herstellungskosten in der Bilanz und zeigt auf, wie diese aus der Kostenrechnung ermittelt werden, inklusive des Aufbaus der Kostenrechnung und notwendiger Umbewertungen. Die Abgrenzung zu anderen Kostenarten wird ebenfalls behandelt.
Welche Bestandteile haben Herstellungskosten?
Die Herstellungskosten werden in Pflicht- und Wahlbestandteile unterteilt. Zu den Pflichtbestandteilen gehören Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sonderkosten der Fertigung. Wahlbestandteile sind Material- und Fertigungsgemeinkosten (§ 255 Abs. 2 Satz 3 HGB), Kosten der allgemeinen Verwaltung und sozialen Einrichtungen (§ 255 Abs. 2 Satz 4 und 5 HGB) sowie Zinsen für Fremdkapital (§ 255 Abs. 3 HGB). Die Einbeziehung dieser Wahlbestandteile unterliegt der Prüfung auf Angemessenheit und Notwendigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Gemeinkosten?
Das Dokument erklärt detailliert den Unterschied zwischen Einzel- und Gemeinkosten. Einzelkosten sind direkt einem Produkt zurechenbar, während Gemeinkosten auf mehrere Produkte verteilt werden müssen. Gemeinkosten werden weiter in echte und unechte Gemeinkosten unterteilt.
Welche Rolle spielt die Kostenrechnung bei der Ermittlung der Herstellungskosten?
Die Kostenrechnung bildet die Grundlage für die Ermittlung der Herstellungskosten. Das Dokument beschreibt den Aufbau der Kostenrechnung und die notwendigen Umbewertungen, um die Herstellungskosten korrekt zu ermitteln.
Welche Paragraphen des HGB sind relevant für die Herstellungskosten?
§ 255 HGB ist der zentrale Paragraph, der die Bestandteile der Herstellungskosten regelt (Pflicht- und Wahlbestandteile). Das Dokument bezieht sich explizit auf die relevanten Absätze und Sätze dieses Paragraphen.
Welche Schlüsselbegriffe sind im Zusammenhang mit Herstellungskosten wichtig?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Herstellungskosten, Einzelkosten, Gemeinkosten, Bilanzrecht, HGB, Kostenrechnung, Materialkosten, Fertigungskosten, § 255 HGB, Angemessenheit und Notwendigkeit.
Wie ist der Aufbau des Dokuments?
Das Dokument beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, eine Zielsetzung mit Themenschwerpunkten, Kapitelzusammenfassungen und Schlüsselwörter. Der Aufbau ist logisch und systematisch, beginnend mit den Grundlagen und fortführend zu den Bestandteilen der Herstellungskosten.
- Quote paper
- Kai-Uwe Berg (Author), 1998, Die Herstellungskosten in der Bilanz, insbesondere Abgrenzung von Einzel- und Gemeinkosten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10739