Europarat - Hüter der demokratischen Sicherheit
Sitz: Straßburg/ Frankreich
Gründung:
- bereits während des 2. Weltkrieges sind in Frankreich und in den Benelux Staaten Pläne für ein vereintes Europa entstanden.
- Jedoch wurden diese Ideen der Einheit und Zusammenarbeit in Europa erst nach dem 2. Weltkrieg realisiert.
- Zur Förderung der gemeinsamen Interessen, des Friedens und der politischen Freiheit wurde am 5.5.1949 in London durch 10 Staaten der Europarat gegründet.
Mitglieder: 43 Staaten
(41 europäische und 2 vorderasiatische Staaten - Armenien und Aserbaidschan)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Beobachterstatus: Japan, Kanada, USA, Vatikan
Befugnisse: nur geringe Handlungsmöglichkeiten
die Befugnisse des Europarates sind rein beratender Art.
Jeder Mitgliedsstaat behält volle nationale Souveränität
keine eigenen Rechtsbefugnisse, stellt lediglich ein institutionelle Form der Zusammenarbeit zwischen souveränen Staaten dar
Ergebnis seiner Arbeit sind Entschließungen oder Erklärungen sowie Empfehlungen an die Regierungen der Mitglieder, die für die Staaten, die sie ratifizieren, verbindlich sind.
Hauptorgane: Der Europarat ist kein Organ der Europäischen Union
Ministerkomitee:
- setzt sich aus den Außenministern oder durch Ständige Vertreter der Regierung der Mitgliedsstaaten zusammen.
- Exekutivorgan, legt Richtlinien in Form von Konventionen oder Empfehlungen fest (entspricht nicht Bundestag, da dieser Gesetzte ausführt und der Bundesrat Gesetze beschließt.)
- es verabschiedet das Arbeitsprogramm und den Etat des Europarates
- tagt halbjährlich
Parlamentarische Versammlung:
- setzt sich aus Delegationen der 43 nationalen Parlamente zusammen
- ist damit (43 Delegationen) heute größte Versammlung Europas.
- ist ein demokratisches Forum mit beratender Funktion
- gibt Empfehlungen an das Ministerkomitee, wodurch sie maßgebliche Impulse für viele konkrete Arbeitsergebnisse des Europarats gegeben hat.
Die Parlamentarische Versammlung ist sozusagen die treibende Kraft des Europarates
- Erarbeitete Resolutionen (Entscheidung/Beschluss) von der parlamentarischen Versammlung müssen von der Mehrheit des Ministerkomitees gebilligt werden, ehe sie den nationalen Gesetzgebungsorganen übergeben werden.
- Gesetzgebungsorgane: Legislative - Rat der EU (Ministerrat) + europäische Parlament Exekutive - europäische Kommission
- der Beitritt neuer Mitglieder bedarf ihrer Zustimmung.
- tagt vier Mal pro Jahr
- Derzeitige Präsident: Lord Russel-Johnston (Schottland)
Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE):
- setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen
- ist in zwei Kammern gegliedert von denen eine die Regionen, die andere die Gemeinden vertritt.
- er ist das Beratungsorgan für die Gemeinden und Regionen.
- er kommt einmal jährlich zu einer Plenarsitzung in Straßburg zusammen.
- Ziel: Stärkung der demokratischen Strukturen an der Basis, insbesondere in den neuen Demokratie
Generalsekretariat: - unterstützt all diese Instanzen
- derzeitiger Generalsekretär ist seit Juni 1999 Walter Schwimmer (Österreich)
Das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung treten jährlich zu gemeinsamer Sitzung in Straßburg, dem Sitz des Europarates, zusammen. Beide Gremien können sich auch getrennt zur Behandlung besonderer Fragen versammeln.
Ziel: Engerer Zusammenschluss zwischen den Mitgliedstaaten, um ihr gemeinsames Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern
Schutz und Stärkung der Prinzipien der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit
Suche nach Lösungen für die großen Probleme der europäischen Gesellschaft: Rassismus, Intoleranz, Diskriminierung von Minderheiten, Drogenmissbrauch, Bioethik, soziale Ausgrenzung, Umweltschutz, Korruption und organisierte Kriminalität
Stärkung des Bewusstseins einer europäischen Identität und Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Völkern unterschiedlicher Kulturen.
Beispiele:
Menschenrechte: Verbesserung der Garantien der Menschenrechtskonvention, Beschleunigung gerichtlicher Verfahren und Erweiterung der Rechte, insbesondere für Minderheiten.
Soziales und Wirtschaft: Schaffung von Richtlinien für mehr soziale Gerechtigkeit in Europa und Schutz der sozial schwächsten Gruppen.
Erziehung: Vermittlung demokratischer Werte und Vorbereitung der jungen Menschen auf ein Leben in einem mehrsprachigen und multikulturellen Europa.
Sonderprogramme zur Zusammenarbeit mit den neuen Demokratien: Der Europarat hat
Kooperations- und Hilfsprogramme für Mittel- und Osteuropa erarbeitet, um diesen Ländern bei der Einführung ihrer demokratischen Reformen zu helfen und sie in die Arbeit des Europarates einzubeziehen.
Aufgabe: der Europarat beobachtet die Einhaltung der Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten beim Beitritt eingegangen sind.
der Rat dient vor allem als Forum, das dringliche europäische und außereuropäische Fragen diskutiert und mögliche Lösungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Mitgliedsstaaten bespricht.
Eine weiter zentrale Aufgabe des Europarates war und ist die wirtschaftliche Integration seiner Mitgliedsstaaten.
Der Rat trug wesentlich zur Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Freihandelszone und der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union bei.
Das breitgefächerte Spektrum der Tätigkeiten des Europarats schlägt sich häufig in Form von Konventionen nieder, die zur Harmonisierung der Rechtspraxis in den einzelnen Mitgliedstaaten untereinander sowie zur Angleichung an die Normen des Europarats beitragen sollen.
Bisher sind 173 Konventionen und Vertragswerke entstanden mit denen die rechtliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten geregelt wird
Die bekannteste Konvention ist die am 4.11.1950 unterzeichnete Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Beispiele:
Die Europäische Menschenrechtskonvention schafft einen Kontroll- und Schutzmechanismus für die Menschenrechte und Grundfreiheiten von rund 800 Millionen europäischen Bürgern. Wer seine in der Konvention verbrieften Rechte als verletzt betrachtet, kann vor dem Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg klagen, sofern die Rechtsmittel im jeweiligen Land ausgeschöpft sind.
Das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin verbietet das Klonen von menschlichen Lebewesen und definiert die Rechte jedes einzelnen bei einer ärztlichen Behandlung.
Das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen verbürgt die Freiheit, grenzüberschreitende Fernsehprogramme europaweit zu verbreiten und zu empfangen.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Kooperation Stärkung der Demokratien in Osteuropa
Durchsetzung der Menschenrechte
In Hinblick auf den europäischen Einigungsprozess erfüllt der Rat eine wichtige Aufgabe als Instrument zur Anregung und Ausarbeitung multilateraler (mehrseitiger) Abkommen
Schwerpunkte sind hierbei Bereiche wie
der Schutz der Menschenrechte
die Kultur
die Entwicklung gemeinsamer Ausbildungsstandards
Abbau oder die Aufhebung von Reisebeschränkungen
Aktuell: Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen
Kooperation
Stärkung der Demokratien in Osteuropa, Durchsetzung der Menschenrechte.
Am 25. Januar 2001 gab der Europarat den 18 russischen Abgeordneten in der Parlamentarischen Versammlung des Rates das volle Stimmrecht zurück, das ihnen im April 2000 wegen der von russischen Militärs in Tschetschenien begangenen Menschenrechtsverletzungen entzogen worden war.
Begründet wurde die Wiederzulassung der russischen Abgeordneten mit der zwar nicht grundsätzlichen, aber immerhin erkennbaren Verbesserung der Lage in Tschetschenien, mit den Fortschritten beim Aufbau von Zivilverwaltung und Justizsystem.
Der Europarat übte jedoch auch scharfe Kritik an der weiterhin mangelhaften strafrechtlichen Verfolgung von Übergriffen russischer Soldaten auf tschetschenische Zivilisten.
Neue Mitglieder: 25. Januar 2001 wurden Armenien und Aserbaidschan in Europarat aufgenommen
Der Beitritt war im Vorfeld heftig umstritten gewesen, weil die neuen Mitgliedsstaaten kaum demokratische Praxis vorzuweisen hatten
Grund der Aufnahme: Mit der Aufnahme der beiden seit über einem Jahrzehnt wegen der Region Berg-Karabach zerstrittenen Länder verband der Europarat die Hoffnung, im Rahmen seiner Tätigkeit zur Beilegung des Konflikts beitragen zu können.
Der aserbaidshanische Staatschef (Gejdar Alijew) zeigte sich in dieser Hinsicht allerdings wenig zuversichtlich.
Beitrittsbedingung: Jeder europäische Staat kann dem Europarat beitreten, wenn der demokratisch und rechtsstaatlich verfasst ist.
Die Symbole des Europarats
Europafahne: 1955 vom Europarat ausgewählt
die Zahl der Sterne ist unveränderlich
die Zwölf ist ein Symbol der Vollkommenheit.
die Fahne wurde 1986 von der Europäischen Gemeinschaft (heute: EU) übernommen.
Europahymne: Vorspiel zur "Ode an die Freude" der 9. Symphonie von L. van Beethoven in einer musikalischen Bearbeitung von Herbert von Karajan.
1972 vom Europarat angenommen
Europatag: seit 1964 am 5. Mai gefeiert (dem Gründungstag des Europarates)
soll die Idee der europäischen Einigung bei den Bürgern stärken.
Obwohl die Europäische Union und der Europarat diese Symbole gemeinsam gewählt haben, handelt es sich um völlig unterschiedliche Institutionen.
Deutschland und der Europarat:
am 13. Juli 1950 eintritt in den Europarat
Bundesaußenminister Joseph (Joschka) Fischer vertritt Deutschland im Ministerkomitee Zu letzt Vorsitz im Ministerkomitee vom 6. Nov. 1997 bis 5. Mai 1998
Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung war Leni Fischer (CDU) vom 22. Jan 1996 bis 25. Jan. 1999
Sie war die erste Frau an der Spitze der Versammlung.
Zum zweiten Mal sicherte sich Deutschland dieses Amt seit der Gründung des Europarats (1949).
Der erste deutsche Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats war Karl Ahrens (1983-1986).
Im Kongress der Gemeinden und Regionen ist Deutschland mit einer Delegation von 18 Vertreter repräsentiert.
Das Budget 2001 des Europarates beläuft sich auf rund 300 Mio. DM (ca. 152 968 106 Euros), wovon Deutschland knapp 40 Mio. DM trägt.
Deutschland hat bis heute 106 der insgesamt 173 Europaratskonventionen ratifiziert und 35 weitere unterzeichnet.
Deutschland erkannte im Dezember 1952 die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als verbindlich an
Quellen:
1) Microsoft Encarta Enzyklopädie 2001. „Europarat“ „Armenien und Aserbaidschan neue Vollmitglieder“
2) Harenberg „Aktuell 2002“
3) Fischer „Der Fischer Weltalmanach 2002“
4) www.europarat.de
5) www.coe.int
- Arbeit zitieren
- Jessica Funke (Autor:in), 2002, Europarat - Hüter der demokratischen Sicherheit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106337
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