Die Kriegsverbrecherprozesse von Nürnberg (20.11.1945 - 11.04.1949)
Zur Vorgeschichte des Hauptkriegsverbrecherprozesses
Bereits 1940 erhoben die britische, tschechische, französische und polnische Regierung offizielle Proteste gegen die Verbrechen, die von den Deutschen während der Besetzung in Polen und der Tschechoslowakei begangen wurden. Im Oktober 1941 verdammte Franklin D. Roosevelt öffentlich " die Hinrichtung ganzer Reihen unschuldiger Geiseln" durch die Deutschen. Winston Churchill, der englische Premierminister, schloß sich diesem Schritt des amerikanischen Präsidenten an. Die Sowjetunion sandte im November 1941 und im Januar 1942 diplomatische Noten aus, in denen die deutsche Regierung der "systematischen und bewußten verbrecherischen Verletzung des Völkerrechts", die durch Brutalitäten und Gewalttaten gegen russische Kriegsgefangene, durch Plünderungen und Zerstörungen sowie durch Grausamkeiten gegen die Zivilbevölkerung begangen worden sei, beschuldigt wurde. Am 13.1.1942 wurde in der Konferenz von St.James, an der Vertreter der von den Deutschen besetzten Ländern teilnahmen, die Bestrafung der Hauptverantwortlichen als eines der wichtigsten Kriegsziele der Alliierten formuliert.
Konkretisiert wurde diese Forderung dann am 30.10.1943 auf der Moskauer Konferenz, als die drei wichtigsten Mächte Großbritannien, USA und die Sowjetunion die Grundsätze für eine gerichtliche Ahndung von Kriegsverbrechen festlegten. In der Folgezeit wurden mehrere Dienststellen und Gremien eingerichtet, die die notwendigen Voraussetzungen für die gerichtliche Verfolgung der Kriegsverbrecher schaffen sollten. Wichtige Vorarbeit leistete auch die Kriegsverbrechenkommission der Vereinten Nationen (United Nations War Crimes Commission), in der sowohl rechtliche Fragen geklärt als auch eine Liste der Verdächtigen erstellt wurden.
Am 2. Mai 1945 wurde auf der Konferenz in San Francisco der Richter Robert H. Jackson von US-Präsident Truman zum Chef der Anklagebehörde ernannt. Er veröffentlichte am 6. Juni einen vorläufigen Bericht, der die Rechtsbegriffe klärte und den Plan Nürnberger Prozesse darlegte.
Ende Juni begann die Londoner Konferenz, die schließlich am 8.8.1945 das „Londoner Abkommen“, welchem sich zusätzlich zu den vier Alliierten noch 19 weiter Staaten anschlossen, veröffentlichte. Es regelte die Zusammensetzung, Zuständigkeit und das Verfahren der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse. Die darin bestimmten Hauptankläger erhoben am 18. Oktober 1945 Anklage gegen 24 Einzelpersonen und und 6 Gruppen bzw. Organisationen.
Die Anklage
Anklagepunkte
1. Verschwörung gegen den Weltfrieden: die Verschwörer zielten darauf ab, durch Terror und Gewalt die deutsche Regierung zu stürzen, die Macht an sich zu reißen und die Verfassung außer Kraft zu setzen, und ein totalitäres Staatssystem zu errichten.
2. Planung, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges (Verbrechen gegen den Frieden): Geheime Aufrüstung, Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes sowie Österreichs und der Tschechoslowakei, Angriffskriege gegen Polen, Großbritannien, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Jugoslawien, Griechenland und die Sowjetunion; Bruch oder Verletzung internationaler Verträge in 64 Fällen (z.B. Haager Konvention, Vertrag von Locarno, Nichtangriffsverträge)
3. Verbrechen und Verst öß e gegen das Kriegsrecht: Verbrechen an der Bevölkerung in den besetzten Gebieten (Hinrichtungen, Zwangsarbeit, Aushungern, medizinische Experimente u.ä., Massenmorde aufgrund rassischer Zugehörigkeit), Deportation zur Sklavenarbeit, Mord und Misshandlung an Kriegsgefangenen, Geiselnahme und Tötung von Geiseln, Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums, Eintreibung von finanziellen Kollektivstrafen, Verwüstung und Zerstörung von Städten und Dörfern ohne militärische Notwendigkeit, Zwangsarbeit, „Germanisierung“ der besetzten Gebiete
4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Erweiterung des Anklagepunktes 3; „Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen“ sowie „Unmenschliche Behandlung der Zivilbevölkerung während des Krieges“
Teil 1 und 2 der Anklageschrift , die Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden betreffend, wurden in erster Linie von den Engländern und Amerikanern verfasst. Für Robert Jackson bestand der Kern der ganzen Klage darin,daß Verbrechen gegen den Frieden zum anerkannten Bestandteil des Völkerrechts erklärt wurden. Die Briten setzten sich gleichfalls für dieses Ziel ein. Die Anklagepunkte "Kriegsverbrechen" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" stützten sich hauptsächlich auf das Beweismaterial über spezifische Grausamkeiten, das von den Sowjets, Franzosen oder den von Deutschen besetzt gewesenen Ländern vorgelegt worden war.
Die Angeklagten
a) Einzelpersonen
Bormann, Martin, geb. 1900. Landwirt. Seit 1933 Stabsleiter bei Rudolf Heß; während des 2. Weltkrieges engster Mitarbeiter Hitlers im Führerhauptquartier. Angeklagt in Abwesenheit wegen 1, 3 und 4; Dönitz,
Karl, geb. 1891. Großadmiral. Er bildete nach Hitlers Tod am 2. 5. 1945 eine "Geschäftsführende Reichsregierung". Angeklagt wegen 1, 2 und 3
Frank, Hans, geb. 1900. Rechtsanwalt. Seit 1939 Generalgouverneur in Polen. Angeklagt wegen 1, 3 und 4
Frick, Wilhelm, geb. 1877. Reichsinnenminister. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4
Fritzsche, Hans, geb. 1900. Journalist. Seit Mai 1933 Leiter des Nachrichtenwesens in der Presseabteilung des Propagandaministeriums. Gewissermaßen Ersatzangeklagter an Stelle von Goebbels, der Selbstmord begangen hatte. Angeklagt wegen 1, 3 und 4
Funk Walter, geb. 1890. Wirtschaftsjournalist. Reichswirtschaftsminister und ab 1939 Präsident der Deutschen Reichsbank. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4
Göring, Hermann, geb. 1893. Schuf als preußischer Innenminister das "Geheime Staatspolizeiamt", das sich später zur Geheimen Staatspolizei (GeStaPo) entwickelte. Mobilisierte ab 1936 die Wirtschaftskräfte des Reiches für die Wiederaufrüstung. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4
Heß, Rudolf, geb. 1894. Seit 1933 Hitlers Stellvertreter in der NSDAP. Flog in nicht geklärter Mission am 10. Mai 1941 nach Schottland. Wurde dort interniert. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4
Jodl, Alfred, geb. 1890. Generaloberst. Chef des Wehrmachtführungsamtes und Berater Hitlers in strategischen und operativen Angelegenheiten. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4
Kaltenbrunner, Ernst, geb. 1903. Rechtsanwalt. Chef der Sicherheitspolizei und des Reichssicherheitshauptamtes. Angeklagt wegen 1, 3 und 4
Keitel, Wihelm, geb. 1882. Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4
Krupp von BohIen und Halbach, Gustav, geb. 1870. Angeklagt als Repräsentant der Deutschen Schwer- und Rüstungsindustrie wegen 1, 2, 3 und 4.
Ley, Robert, geb. 1890. Chemiker. Beseitigte im Jahre 1933 die freien Gewerkschaften und führte seither - streng ideologisch ausgerichtet - die Deutsche Arbeitsfront. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 Neurath, Konstantin von, geb. 1873. Seit 1908 im diplomatischen Dienst. Von März 1939 bis 1943 (ab 1941 beurlaubt) Reichsprotektor von Böhmen und Mähren. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 Papen, Franz von, geb. 1879. Vizekanzler im ersten Kabinett Hitlers 1933. Später Botschafter in Wien und Ankara. Angeklagt wegen 1 und 2
Raeder, Erich, geb. 1876. Seit 1943 Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Angeklagt wegen 1, 2 und 3
Ribbentrop, Joachim von, geb. 1893. Kaufmann. 1938 - 1945 Reichsaußenminister. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4
Rosenberg, Alfred, geb. 1893. Seit 1941 Reichsminister für die besetzten Ostgebiete. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4
Sauckel, Fritz, geb. 1894. Seit 1942 Generalbevollmächtigter Hitlers "für den Arbeitseinsatz" und als solcher verantwortlich für die Zwangsarbeit von über 5 Millionen Männern und Frauen aus allen besetzten Gebieten Europas in Deutschland. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4
Schacht, Horace Greely Hjalmar, geb. 1877. Bankier. Präsident der Reichsbank und Wirtschaftsminister. Seit 1944 im KZ Flossenbürg. Angeklagt wegen 1 und 2
Schirach, Baldur von, geb. 1907. Reichsjugendführer und (ab 1940) Gauleiter von Wien. Angeklagt wegen 1 und 4
Seyß-Inquart, Arthur, geb. 1892. Rechtsanwalt. 1940-1945 "Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete". Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4
Speer, Albert, geb. 1905. Architekt. Seit 1937 Generalbauinspekteur für Berlin. 1942-1945 Reichsminister für Bewaffnung und Munition. Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4
Streicher, Julius, geb. 1885. Volksschullehrer. Als publizistisches Organ der von ihm betriebenen Judenhetze gründete er 1923 das Wochenblatt "Der Stürmer", dessen Eigentümer und Herausgeber er bis 1945 - auch nach seiner Absetzung als Gauleiter von Franken im Jahr 1940 - blieb. Angeklagt wegen 1 und 4
b) Organisationen und Gruppen
- SS (Schutzstaffel der NSDAP)
- SA (Sturmabteilung)
- Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht
- Reichsregierung
- Politische Führung der NSDAP
- Gestapo und SD (Sicherheitsdienst)
Reaktionen der Angeklagten auf die Anklage:
Einige der Angeklagten (z.B. Göring) sahen den Prozess als bloße Rachejustiz der Sieger über die Besiegten; „Der Sieger wird immer der Richter und der Besiegte stets der Angeklagte sein!". Militärs wie Keitel entschuldigten ihr Verhalten mit der Gehorsamspflicht eines Soldaten („Befehl ist Befehl“), der geistig verwirrte Rudolf Heß könne sich nicht erinnern, und nur wenige wie z.B. Albert Speer und der gläubig gewordene Hans Frank sehen den Prozess als rechtmäßiges Gericht über die Verbechen der Nazis (Speer: „Es gibt eine gemeinsame Verantwortung“; Frank: „Ich erwarte den Prozess als gottgewolltes Weltgericht“).
Dr. Robert Ley, der Führer der DAF, brach unter der Wucht der Anklageschrift zusammen und erhängte sich am 25.10.1945 in seiner Zelle.
Der Prozess
Neben Robert Ley, der sich durch Selbstmord seinem Prozess entzogen hatte, saßen 2 weitere Angeklagte bei Prozesseröffnung nicht vor Gericht: der als Symbol für die deutsche Rüstungsindustrie angeklagte Gustav Krupp von Bohlen und Halbach war durch die Folgen eines Verkehrsunfalls im Jahre 1944 nicht verhandlungsfähig; Anträge der Anklage, gegen ihn in Abwesenheit zu verhandeln oder ihn durch seinen Sohn zu ersetzen, scheiterten. Auch Hitlers Privatsekretär Martin Bormann erschien nicht zum Prozess;gegen ihn wurde in Abwesenheit verhandelt. Später stellte sich heraus, dass er bereits Anfang 1945 wohl ums Leben gekommen ist.
Die Eröffnung des Prozesses - Verlesung der Anklage
Die Hauptverhandlung der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse wurde am 20.11.1945 mit der Verlesung der Anklageschrift durch Lordrichter Geoffrey Lawrence eröffnet. Danach wurden die Angeklagten befragt, ob sie sich für „schuldig“ oder „nicht schuldig“ erklären wollten: alle Anwesenden erklärten sich für unschuldig.
Es folgte Robert Jacksons berühmte Eröffnungsrede, worin er die Grausamkeit des NS-Regimes betonte und außerdem den Vorwurf der „Siegerjustiz“ bestritt.
Die Beweise gegen die Angeklagten
Das Hoßbach-Protokoll
Eines der wichtigsten Dokumente war das sog. Hoßbach Protokoll. Dieses Protokoll, dass Oberst Friedrich Hoßbach über eine Sitzung von Hitler und den führenden Persönlichkeiten der Streitkräfte am 5. November 1937 anfertigte, belegt Hitlers Angriffspläne zu einer Zeit, als er noch vehement seinen Friedenswillen beteuerte.
KZ-Filme
Im Folgenden wurden im Gerichtssaal Filme aus den Konzentrationslagern Buchenwald, Bergen- Belsen und Dachau gezeigt; der furchtbare Zustand der Lebenden und die Berge nackter Leichen, die von Bulldozern in ein gewaltiges Massengrab geschoben wurden, boten einen erschütternden Anblick, der für viele Anwesenden kaum zu ertragen war.
Die Schmundt-Notizen
Dieses von Hoßbachs Nachfolger Schmundt angefertigte Dokument war ein Protokoll einer Konferenz in Hitlers Arbeitszimmer am 23.5.1939, wobei Hitler deutlich seine Pläne zur Lebensraumeroberung durch das Einfallen in fremden Staaten zum Ausdruck brachte. Hier wurde bereits klar festgelegt, dass Polen das erste Ziel der deutschen Angriffe sein werde.
Die Zeugin Madame Vaillant-Couturier
Eine der wichtigsten Zeugen über die Konzentrationslager war Mme. Vaillant-Couturier, die 1942 in Paris als Mitglied der Resistance verhaftet und und nach Auschwitz und später nach Ravensbrück deportiert wurde. Sie schilderte die Bedingungen in den Lagern, das Selektionsverfahren bei der Ankunft sowie die an Häftlingen durchgeführten medizinischen Experimente; dabei fiel zum ersten Mal im Prozess der Name Dr. Josef Mengele.
Dokumenteüber Massaker an Zivilisten
Es folgten Berichte über grauenvolle Massaker an Zivilisten in hunderten Orten, die sich über mehrere Tage hinzogen; zahllose Dokumente, oft von den Deutschen selbst angefertigt, belegten den zigtausendfachen Mord an der Bevölkerung der besetzten Gebiete.
Die sowjetische Anklage
Nach den Amerikanern, den Briten und den Franzosen hielt der sowjetische Hauptankläger Roman Rudenko als letzter seine Eröffnungsrede und berief den deutschen Generalfeldmarschall Friedrich Paulus, der wesentlich an der Vorbereitung des Krieges gegen die Sowjetunion beteiligt war und den Oberbefehl für die in Stalingrad eingekesselte Sechste Armee hatte, in den Zeugenstand. Dieser belegte nocheinmal, dass der Krieg gegen die Sowjetunion geplant und keineswegs nur eine Verteidigung gegen sowjetische Handlungen war. Der sowjetische Ankläger legte dann Berichte über grausame Verbrechen an sowjetischen Kriegsgefangenen vor sowie Belege für die Entvölkerungspolitik, die die Deutschen durch das Aushungern und Ermorden der Bevölkerung im Osten praktizierten. Die Berichte über Massaker in den Ostgebieten dauerten vier Prozesstage und wurden durch Foto- und Filmdokumente untermauert.
Rassistisch und religiös bedingte Gräueltaten Unter dem Anklagepunkt „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ wurden Beweise präsentiert, die Verbrechen gegen Mitglieder bestimmter Nationalitäten oder Religionen dokumentierten. Diese unterschieden sich nicht wesentlich von den anderen Massakern an Zivilisten, eben dadurch, dass sie religiös bzw. rassistisch bedingt waren.
Die Verteidigung
Am 4.3.1946 kam die Verteidigung an die Reihe; sie legte dem Gericht über 2.700 Dokumente vor.
Zuständigkeit des Gerichts
Gleich zu Beginn stellte die Verteidigung die Zuständigkeit des Gerichts in Frage, vor allem wurde argumentiert, dass die Anklage auf einem Recht beruhe, das erst im Nachhinein geschaffen wurde und keine Grundlage im internationalen Recht habe. Dies wurde durch den Vorsitzenden Richter Lawrence dadurch widerlegt, da sich 1928 15 Staaten, darunter auch Deutschland, über die Ächtung von Kriegen geeinigt hätten.
Das „ tu quoque “ Argument
Mehrmals argumentierte die Verteidigung, dass auch von den anderen Staaten Kriegsverbrechen begangen wurden; das Gericht verwies darauf, dass es nur für deutsche Verbrechen zuständig sei. Die Verteidigung widersprach nur sehr selten der Anklage; vielmehr wurde immer wieder die Zuständigkeit des Gerichts in Frage gestellt.
Der Zeuge Rudolf H öß
Die Verteidigung berief den Lagerkommandanten von Auschwitz, Rudolf Höß, in den Zeugenstand, welcher als Massenmörder aus erster Hand berichtete. Höß‘ kühle Berichterstattung war ein Rückschlag für die Angeklagten und ihre Verteidigung und ein weiterer Beweis für die Anklage.
Die Plädoyers
Die Schlussplädoyers der Verteidigung (16 Tage) und der Anklagebehörde (3 Tage) dauerten fast den ganzen Juli 1946. Neue Beweise wurden nicht mehr erbracht. Das Beweismaterial gegen die ersten sieben Angeklagten - Göring, Heß, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg und Frank - war so erdrückend, dass man mit einem schuldspruch rechnen musste. Bei den anderen war der Ausgang ungewiss, für einige wurde sogar Freispruch gefordert (Streicher, Funk, Schacht). Hauptankläger Jackson resümierte die Aussagen der Angeklagten: „ Wenn Sie von diesen Männern sagen sollten, daßsie nicht schuldig seien, so wäre es ebenso wahr zu sagen, daßes keinen Krieg gegeben habe, daßniemand erschlagen und kein Verbrechen begangen worden sei." Die französische und die sowjetische Anklage forderten ausdrücklich für alle Angeklagten die Todesstrafe.
Die angeklagten Organisationen
Vom 30. Juli 1946 bis Ende August dauerte die Verhandlung gegen die Angeklagten Organisationen und Gruppierungen (Reichsregierung, Führung der NSDAP, SA, SS und SD, Gestapo und Oberkommando der Wehrmacht); ein Prozess gegen solche Gruppen war einmalig bis dahin.
Die Schlussworte der Angeklagten
Am 31. August erhielten die Angeklagten die Möglichkeit, nochmal in eigener Sache zu sprechen. Nachdem alle ihre Schlussworte gehalten hatten, wurde die Verhandlung bis zur Urteilsverkündung vertagt.
Das Urteil
In völliger Abgeschiedenheit und unter ständiger Bewachung arbeiteten die Richter der vier Nationen am Urteil und seiner Begründung. Am 30. September und am 1. Oktober 1946 wurde es schließlich im vollbesetzten Prozesssaal verkündet.
Verurteilung der Angeklagten
Zum Tode verurteilt wurden:
- Martin Bormann in Abwesenheit wegen den Punkten 3 und 4
- Hans Frank wegen 3 und 4
- Wilhelm Frick wegen 2, 3 und 4
- Hermann Göring wegen 1, 2, 3 und 4
- Alfred Jodl wegen 1, 2, 3 und 4
- Ernst Kaltenbrunner wegen 3 und 4
- Wilhelm Keitel wegen 1, 2, 3 und 4
- Joachim von Ribbentrop wegen 1, 2, 3 und 4
- Alfred Rosenberg wegen 1, 2, 3 und 4
- Fritz Sauckel wegen 3 und 4
- Arthur Seyß-Inquart wegen 2, 3 und 4
- Julius Streicher wegen 4
Mit Ausnahme von Bormann und Göring, der zwei Stunden vor dem Hinrichtungstermin mit Zyankali Selbstmord beging, wurden die Verurteilten am 16. Oktober 1946 an zwei Galgen durch den Henker US-Master-Sergeant John Woods im Justizpalast hingerichtet. Die Leichen wurden in einem Münchener Krematorium verbrannt und die Asche in den Conwentzbach in München verstreut.
Weitere Urteile:
- Karl Dönitz wegen 2 und 3 zu 10 Jahren Haft
- Walter Funk wegen 2, 3 und 4 zu lebenslanger Haft
- Rudolf Heß wegen 1 und 2 zu lebenslanger Haft
- Konstantin von Neurath wegen 1, 2, 3 und 4 zu 15 Jahren Haft
- Erich Raeder wegen 1, 2 und 3 zu lebenslanger Haft
- Baldur von Schirach wegen 4 zu 20 Jahren Haft
- Albert Speer wegen 3 und 4 zu 20 Jahren Haft
Freisprüche:
- Hans Fritzsche
- Franz von Papen
- Hjalmar Schacht
Gegen Robert Ley, der Selbstmord beging, und den verhandlungsunfähigen Gustav Krupp von Bohlen und Halach wurde nicht verhandelt.
Urteile gegen die angeklagten Gruppierungen
Zu verbrecherischen Organisationen erklärt wurden:
- Gestapo
- SS und SD
- Führung der NSDAP
Keine verbrecherischen Organisatonen waren:
- SA
- Reichsregierung
- Oberkommando der Wehrmacht
Folgeprozesse
Die ursprüngliche Absicht der Alliierten, weitere Kriegsverbrecherprozesse in Nürnberg zu führen, wurde nicht realisiert. Stattdessen fanden in den unterschiedlichen Besatzungszonen Prozesse statt sowie in Nürnberg Prozesse gegen Ärzte, Juristen, Industrielle (z.B. IG Farben), Bankiers, Generäle, Minister und hohe Beamte statt.
Mit dem letzten Urteil am 11. April 1949 gingen die Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse zuende.
Quellen:
Literatur
- G.M.Gilbert, „Nürnberger Tagebuch“ (Fischer Verlag)
- Das Urteil von Nürnberg 1946 (dtv Dokumente)
- Legenden, Lügen, Vorurteile (dtv)
Internet
- http://www.nachkriegsdeutschland.de/nuernberger_prozesse.html
- http://www.bz.nuernberg.de/bzshop/publikationen/nproz/nproz.html
- http://www.dhm.de/lemo/html/Nachkriegsjahre/LastDerVergangenheit/nuernbergerProzesse.ht ml
Häufig gestellte Fragen zu den Kriegsverbrecherprozessen von Nürnberg (20.11.1945 - 11.04.1949)
Was war die Vorgeschichte der Nürnberger Prozesse?
Bereits 1940 erhoben mehrere Regierungen (britische, tschechische, französische und polnische) Proteste gegen deutsche Verbrechen in besetzten Gebieten. 1941 folgten öffentliche Verurteilungen durch Roosevelt und Churchill. Die Sowjetunion beschuldigte Deutschland systematischer Völkerrechtsverletzungen. 1942 formulierten die Alliierten in St. James die Bestrafung der Hauptverantwortlichen als Kriegsziel. Konkretisiert wurde dies 1943 auf der Moskauer Konferenz. Die Einrichtung von Dienststellen und Gremien sowie die Vorarbeit der Kriegsverbrechenkommission der Vereinten Nationen schufen die Voraussetzungen für die Prozesse.
Wann fand die Londoner Konferenz statt, und was wurde dort beschlossen?
Die Londoner Konferenz begann Ende Juni und veröffentlichte am 8. August 1945 das "Londoner Abkommen". Dieses regelte Zusammensetzung, Zuständigkeit und Verfahren der Nürnberger Prozesse und wurde von weiteren Staaten unterstützt. Am 18. Oktober 1945 wurde Anklage gegen 24 Einzelpersonen und 6 Organisationen erhoben.
Welche Anklagepunkte wurden gegen die Angeklagten erhoben?
Die Hauptanklagepunkte waren:
- Verschwörung gegen den Weltfrieden
- Planung, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges (Verbrechen gegen den Frieden)
- Verbrechen und Verstöße gegen das Kriegsrecht
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Wer waren die wichtigsten Angeklagten bei den Nürnberger Prozessen?
Zu den wichtigsten Angeklagten gehörten unter anderem: Martin Bormann, Karl Dönitz, Hans Frank, Wilhelm Frick, Hans Fritzsche, Walter Funk, Hermann Göring, Rudolf Heß, Alfred Jodl, Ernst Kaltenbrunner, Wilhelm Keitel, Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, Robert Ley, Konstantin von Neurath, Franz von Papen, Erich Raeder, Joachim von Ribbentrop, Alfred Rosenberg, Fritz Sauckel, Hjalmar Schacht, Baldur von Schirach, Arthur Seyß-Inquart, Julius Streicher, Albert Speer.
Welche Organisationen und Gruppen wurden angeklagt?
Angeklagt waren: SS (Schutzstaffel der NSDAP), SA (Sturmabteilung), Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht, Reichsregierung, Politische Führung der NSDAP, Gestapo und SD (Sicherheitsdienst).
Wie reagierten die Angeklagten auf die Anklage?
Einige Angeklagte sahen den Prozess als Rachejustiz, während andere ihr Verhalten mit Gehorsamspflicht entschuldigten. Nur wenige erkannten den Prozess als rechtmäßiges Gericht an. Robert Ley beging Selbstmord.
Welche Beweise wurden gegen die Angeklagten vorgelegt?
Wichtige Beweismittel waren das Hoßbach-Protokoll, KZ-Filme, die Schmundt-Notizen, Zeugenaussagen (z.B. von Madame Vaillant-Couturier) sowie Dokumente über Massaker an Zivilisten. Auch die Aussage des Generalfeldmarschalls Friedrich Paulus wurde als Beweis angeführt.
Wie verteidigten sich die Angeklagten?
Die Verteidigung stellte oft die Zuständigkeit des Gerichts in Frage und argumentierte mit dem "tu quoque"-Argument, dass auch die Alliierten Kriegsverbrechen begangen hätten. Rudolf Höß' Aussage als Zeuge belastete die Angeklagten zusätzlich.
Wie lauteten die Urteile gegen die Angeklagten?
Einige Angeklagte wurden zum Tode verurteilt (Bormann, Frank, Frick, Göring, Jodl, Kaltenbrunner, Keitel, Ribbentrop, Rosenberg, Sauckel, Seyß-Inquart, Streicher). Andere erhielten Haftstrafen (Dönitz, Funk, Heß, Neurath, Raeder, Schirach, Speer). Fritzsche, Papen und Schacht wurden freigesprochen.
Welche Organisationen wurden zu verbrecherischen Organisationen erklärt?
Gestapo, SS und SD sowie die Führung der NSDAP wurden zu verbrecherischen Organisationen erklärt. SA, Reichsregierung und Oberkommando der Wehrmacht wurden nicht als solche eingestuft.
Was geschah nach den Nürnberger Hauptprozessen?
Es folgten weitere Prozesse in den Besatzungszonen und in Nürnberg gegen Ärzte, Juristen, Industrielle, Bankiers, Generäle, Minister und hohe Beamte. Mit dem letzten Urteil am 11. April 1949 endeten die Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse.
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- Rebmann Roland (Author), 2001, Die Kriegsverbrecherprozesse von Nürnberg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106325