Vorwort
Die EU besteht ein knappes halbes Jahrhundert. Allerdings nicht unter diesem Namen und erst recht nicht in ihrer aktuellen Form. Die Union selbst wurde erst mit den Verträgen von Maastricht als solche begründet, die - mit einiger Verspätung durch Volksabstimmungen in Dänemark, Verfassungsrechtliche Bedenken in Deutschland und nach einem Hindernislauf durch das traditionell contra-europäische britische Parlament
- im November 1993 in Kraft traten.
Dass diese Namensänderung von der Gemeinschaft zur Union mehr war, als ein bloßer bürokratischer Akt, dass zeigt schon die Tatsache, wie lange sich die mittlerweile 15 Mitgliedsstaaten damit Zeit gelassen haben. Immer wieder standen der Union bzw. der früheren Gemeinschaft nationale Interessen entgegen, immer wieder gebrauchten einzelne Mitglieder ihr Vetorecht um eine Initiative oder Richtlinie zu blockieren oder zumindest in langwierigen und sich in Kleinigkeiten verlierenden Verhandlungen noch die ein oder andere Änderung - und sei es im oft so entscheidenden Wortlaut - herauszukitzeln.
Trotz den immer wiederkehrenden kleinen und großen Krisen haben die europäischen Staaten aber etwas geschafft, was wohl als einmalig in der Weltgeschichte anzusehen ist. Sie haben sich von einem Haufen verfeindeter Kriegsgegner zu einer Gemeinschaft gleichwertiger Partner entwickelt, die sich durch Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (>GASP<) gegenseitigen Schutz, Beistehen in Krisen und einheitliches Auftreten in der Welt zugesichert.
Ob der Binnenmarkt innerhalb der Entwicklung der Beziehungen der in der Europäischen Union organisierten Staaten Ursache oder Ergebnis war, vermag man kaum zu sagen.
Daher kann der Binnenmarkt nur schwer aus der Geschichte der Europäischen Einigung als solcher herausgetrennt werden. Ein Schwerpunkt dieses Referates soll daher die Entwicklung auf Maastricht und Amsterdam als zweier hochrangig bedeutender Konferenzen in der Geschichte Europas sein. Oft lässt sich nur mit Wissen um historische Begleitumstände eine Entwicklung richtig bewerten und ihre Folgen einschätzen.
Dieses Damokles-Schwert schwebte über der Arbeit zu dem vorliegenden Referat. Das Abwägen, inwieweit Daten, die mit dem Binnenmarkt nicht direkt in Beziehung stehen, noch nötig oder schon nebensächlich sind. Wir hoffen, dass wir bei der Auswahl der Themen eine glückliche Hand bewiesen haben.
Anmerkung: Verweise aus VertrÄge beziehen sich stets auf die Originalfassung, es gilt der EG-Vertrag (EGV) vom 07.02.1992 in der Fassung vom 02.10.1997.
Die Jahre nach dem Krieg - Weder ‚Binnen‘ noch ‚Markt‘
Bereits seit Churchills Züricher Rede (19.09.46) war der Begriff der ‚Vereinigten Staaten von Europa‘ zwar nicht in aller Munde, hatte sich aber doch in den Kopf vieler Politiker und auch einfacher Leute eingebrannt. Dass gerade Deutschland und Frankreich das Zentrum dieser ‚Vereinigten Staaten von Europa‘ bilden sollten, wurde zwiespältig betrachtet. Der eben beendete schreckliche Krieg mit seinen Millionen von Toten ließ bei den Einen die Einsicht aufkeimen, es nie mehr zu einem solchen Krieg kommen zu lassen - koste es was es wolle (und sei es nationalstaatliche Souveränität). Andere konnten sich - ebenfalls mit Bezug auf den Zweiten Weltkrieg - nicht vorstellen, dass das Verhältnis der europäischen Staaten untereinander jemals wieder ungetrübt sein, dass man sich jemals wieder vertrauen können würde.
Die ersten Annäherungsversuchen zwischen den Erbfeinden Frankreich und Deutschland in den früheren Fünfziger Jahren mündeten in der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (>EGKS<). Zwar war einer der Hintergedanken, der zur Gründung der EGKS führte, der der Kontrolle der deutschen Kohle- und Stahlvorkommen, also der wichtigen Ressourcen für den Waffenbau. Ein anderer mag der geplante Aufbau der Bundesrepublik Deutschland als westlich orientiertem Schutzwall gegen den um sich greifenden Kommunismus im Osten Europas gewesen sein. Für die meisten Menschen war der wichtigste Grund aber zweifelsohne der erwünschte baldige Wiederaufbau der europäischen Staaten in wirtschaftlicher Sicht. Die USA gingen als strahlendes Beispiel voran und die in Westeuropa stationierten GIs ließen die Bevölkerung einen Einblick gewinnen in den Luxus einer florierenden Wirtschaft.
Erste Schritte auf einen gemeinsamen Binnenmarkt hin finden sich in den Gründungsverträgen der EGKS (auch >Montanunion<): Als Ziele werden hier unter anderem die Steigerung der Beschäftigung sowie die Hebung der Lebenshaltung angestrebt. Als erreichenswert festgelegt werden der Wegfall von Zöllen, Mengenbeschränkungen im gegenseitigen Warenaustausch und ein Verbot von Kartellbildung.
Der Binnenmarkt als solcher wird in den Gründungsverträgen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (>EWG<) von 1957 erstmals erwähnt. In der Präambel lassen sich viele wirtschaftspolitische Formulierungen finden. Bereits die damaligen Staats- und Regierungschefs, „...entschlossen, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen uns sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern,(...), eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen friedlichen Wettbewerb zu gewährleisten,(...), in dem Wunsch, durch eine gemeinsame Handelspolitik(...)beizutragen,(...), haben beschlossen, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu gründen.“ (EWG-Vertrag vom 25. März 1957)
Allerdings lassen die Römischen Verträge einerseits einen großen zeitlichen wie auch einen instrumentalistischen Spielraum zum Erreichen des Binnenmarktes. Nach mehrmaligen Zollsenkungen zwischen den Mitglieder der EWG ist die Zollunion (Art. 25 - 27 EGV) bereits 18 Monate vor dem angestrebten Termin 1. Januar 1970 existent (01.07.68). Ein gemeinsamer Außenzoll wird eingeführt und die EWG besitzt faktisch einen Binnenmarkt. Allerdings sind zu diesem Zeitpunkt wichtige Bereiche wie die Liberalisierung der Energie-, Telekommunikations- oder Postmärkte noch nicht einmal angedacht.
Die stufenweise Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion (>WWU<) wird im Dezember 1969 in Den Haag bis zum Jahr 1980 hin festgelegt.
Die Goldenen Siebziger - Gespaltene Wirtschaftsmacht
Nachdem in den Siebziger Jahren einige neue Mitglieder die EG bis auf zehn Mitglieder (1981) anwachsen ließen, tauchten erste institutionelle Probleme auf. Schon damals war es schwierig, Entscheidungen einstimmig zu erreichen, der Binnenmarkt konnte sich daher nur wenig fortentwickeln. Ein großer Schritt in Richtung Verwirklichung der WWU war die Einführung des Europäischen Währungssystems (>EWS<) zum 1. Januar 1979. Die Europäische Währungseinheit ECU (>European Currency Unit<) wurde eingesetzt und sollte eines Tages von der damals nur auf dem Papier existenten ‚Phantomwährung‘ zum offiziellen Zahlungsmittel im Rahmen der vollständigen Verwirklichung der WWU werden.
Die Achtziger - Auf dem(n) Weg nach Maastricht (gezwungen?)
Nach verschiedenen Wirtschaftskrisen und steigender Arbeitslosigkeit in Europa rückt das Ziel des gemeinsamen Binnenmarktes der EG erstmals wieder in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen. Die Einheitliche Europäische (>EEA<) Akte vom Februar 1986 verwirklichte zwar hauptsächlich institutionelle Reformvorschläge, wie die Ausweitung des Mehrheitsrechts auf eine Reihe wichtiger Entscheidungsfelder, vor dem Hintergrund des 1985 vorgelegten ‚Weißbuches zur Vollendung des Binnenmarktes‘ hatten diese Reformen aber das Ziel, den Binnenmarkt endlich zu verwirklichen. Die 272 im Weißbuch geforderten gesetzgeberischen Maßnahmen sollten mit Ablauf des Jahres 1992 verwirklicht werden. Der Binnenmarkt existiert also faktisch seit dem 1. Januar 1993.
„Europa steht am Scheideweg. Entweder wir gehen mutig voran und entschlossen weiter oder wir fallen in die Mittelmäßigkeit zurück. Wir haben die Wahl, entweder an der Vollendung der Wirtschaftsintegration Europas weiterzuarbeiten oder wegen politischer Mutlosigkeit angesichts der damit verbundenen ungeheuren Probleme Europa zu einer schlichten Freihandelszone abgleiten zu lassen. Der Unterscheid ist folgenschwer Die Zollunion war das erste Ziel des Vertrages von Rom, sicherlich aber nicht das letzte Ziel Genauso wie die Zollunion der wirtschaftlichen Integration vorangehen musste, muss auch die Wirtschaftsintegration der Europäischen Einheit vorangehen.“
(Auszug aus den Schlussfolgerungen des Weißbuchs der Kommission an den Rat, Juni 1985)
Alle diese Maßnahmen sollten die sogenannten ‚Vier Freiheiten‘ verwirklichen, die bereits in den Verträgen für die EWG als Hauptkennzeichen des Binnenmarktes festgelegt worden waren. (Eine Auflistung und detaillierte Darstellung der Vier Freiheiten und ihrer Bedeutung im Einzelnen folgen weiter unten) Die Maßnahmen lassen sich in drei Bereiche aufteilen:
Beseitigung technischer Schranken:
Als technische Schranken werden vor allem nationale Vorschriften gesehen. In vielen Ländern herrschten und herrschen teilweise noch immer national festgelegte Standards (bspw. DIN-Normen), die Produzenten einhalten müssen. War man seit Beginn der europäischen Integration im Rahmen der EWG meist den Weg der Vereinheitlichung von Vorschriften und Normen gegangen, was angesichts der immer größeren Anzahl der Mitglieder ein fast aussichtsloses Unterfangen war, wagte man nun den Schritt in die entgegengesetzte Richtung - hin zu Mindeststandards. Diese Abkehr von der institutionellen hin zur funktionalen Harmonisierung brachte einen bedeutenden Vorteil: Nationale Richtlinien konnten bestehen bleiben, weil die europaweiten Mindeststandards meist deutlich niedriger als diese angesiedelt waren. Produzenten konnten nach Europäischen Standards produzieren und ihre Produkte auch in Ländern mit höheren Standards verkaufen, weil diese, europaweit geltenden Normen, in jedem Mitgliedsland anerkannt werden mussten. Laut dem Cassis-de-Dijon-Urteil (1979) des Europäischen Gerichtshofes (>EuGH<) gilt dies auch für die nationalen Standards. Sie müssen ebenso in jedem Land der Gemeinschaft anerkannt werden wie die Europäischen Normen: „Wenn ein Erzeugnis in einem der EG-Staaten rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden ist, darf es überall im Binnenmarkt ungehindert verkauft werden.“ Produkte, die irgendwo in der europäischen Union rechtmäßig auf dem Markt sind, sei es nicht nach deutschem Reinheitsgebot gebrautes Bier oder gentechnisch verändertes Brot, sind also überall zugelassen. Die EU billigt dem Bürger hier eine große Mündigkeit zu, indem sie ihm die Entscheidung überlässt, aus einem möglichst großen Angebot eigenverantwortlich auszuwählen Andererseits gab es auch immer wieder Kritiker, die beispielsweise eine Aushöhlung des strengen deutschen Verbraucherschutzgesetzes sahen. Die europäische Normungsbehörde CEN (>Europäisches Komitee für Normung<), die sich aus den Vertretern des nationalen Normungsinstitute zusammensetzt, arbeitet jedoch ständig an der Verbesserung der Normen, um einen hohen Sicherheitsstandard nach europäischen Normen gefertigter Produkte zu gewährleisten.
Natürlich gibt es auch in diesem Bereich Ausnahmen. Es sind Schritte gegen alle diejenigen Handlungen erlaubt, die „...aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und den Lebens von Menschen, Tieren gerechtfertigt sind.“ (EGV Art. 30) Dies bestätigte der EuGH 1974 mit dem Dassonville - Urteil. Als weiterer Erfolg beim Abbau technischer Schranken ist die Liberalisierung ehemals monopolistische beherrschter Märkte anzusehen. Auf dem Telekommunikations-, dem Post- und dem Energiesektor sind in dieser Hinsicht in den letzten Jahren die Monopole zumindest rechtlich gefallen, wenn sie in der Praxis aufgrund der marktbeherrschenden Position der starken ehemalige Staatsunternehmen de facto auch noch bestehen mögen. Als großer Erfolg ist auch die Tatsache anzusehen, dass öffentliche Aufträge mittlerweile europaweit ausgeschrieben werden und nicht mehr nur national begrenzt. Durch diese beiden Maßnahmen soll der Wettbewerb in Europa zum einen erleichtert werden, zum anderen wird er sich aber auch verschärfen. Regionale Unternehmen werden in ihren angestammten Absatzgebieten nur allzu oft von den sogenannten ‚Global Players‘ verdrängt, die sich mit Dumpingpreisen Marktanteile sichern. Hier sollen Struktur- und Kohäsionsfonds helfen, die Folgen des harten Wettbewerbs abzufedern und die chronisch schwachen Regionen der Union an den Durchschnitt heranzuführen.
Auch in Sachen Beschäftigung hat sich etwas bewegt. Nach der Vereinheitlichung im Bereich der Berufsausbildung werden erworbene Kenntnisse oder Titel europaweit anerkannt, was ein deutlicher Vorteil in Bezug auf die Freiheit für Personen innerhalb der Union ist
Abbau der Steuerschranken:
Hier ging des der EU-Kommission vor allem um die Vereinheitlichung der indirekten Steuern. Es wurden Mindestsätze der Mehrwertsteuer von 15% für den regulären und 5% für den ermäßigten Steuersatz festgelegt. An der Vereinheitlichung der direkten Steuern bestand kein Interesse, da die Steuermodelle in Industriestaaten wie der Bundesrepublik natürlich anders aussehen müssen als in kleinen finanzstarken Staaten wie Luxemburg oder landwirtschaftlich geprägten wie Portugal. Allerdings soll ein Steuer- Dumping zum Zwecke der Attraktivitätssteigerung verhindert werden, ähnlich wie strenge Vorschriften bereits der Förderung durch Subventionen nur einen engen Spielraum zugestanden.
Das momentan in der Besteuerung mit indirekten Steuern geltende, sogenannte Bestimmungslandprinzip soll in den nächsten Jahren durch das Ursprungslandprinzip ersetzt werden. Momentan zahlen Unternehmen den Mehrwertsteuersatz, der in dem Land gilt, in dem sie ihre Produkte verkaufen (>Bestimmungsland<). Liegt dieser niedriger als im Produktions- oder Ursprungsland, werden Ausgleichssteuern fällig, die schließlich wieder dem Ursprungsland zugute kommen. Eine einheitliche Umsetzung des Ursprungslandprinzips wäre hier sicherlich eine wünschenswerte und weniger bürokratische Regelung.
Abbau materieller Schranken:
Dieser Punkt fasst eine ganze Reihe verschiedenster Maßnahmen zusammen. Zum einen sind die Personen- und Warenkontrollen an den Binnengrenzen der Union weggefallen, dafür wurden diejenigen an den Außengrenzen im gleichem Maßstab verstärkt. Dies bringt den positiven Nebeneffekt mit sich, dass Polizei, Justiz und Zollbehörden der Unionsländer stärker zusammenarbeiten (müssen), die dritte Säule der EU, Justiz- und Innenpolitik, also gestärkt wird.
Durch alle diese Maßnahmen, deren Durchführung größtenteils abgeschlossen, in einigen Feldern, etwa der Liberalisierung ehemaliger Monopole noch im Gange ist, sollen die den Binnenmarkt kennzeichnenden ‚Vier Freiheiten‘ verwirklich werden. Dies sind im Einzelnen:
Freiheit der Person:
Kennzeichnend hierfür ist der oben bereits angeführte Wegfall aller Grenzkontrollen. Jeder Bürger kann sich innerhalb der Union frei bewegen und sich in jedem Mitgliedsland jederzeit niederlassen. Unionsbürger genießen dabei überall die gleichen Rechte wie die jeweiligen Staatsangehörigen, mindestens aber die durch die Union allen Einwohnern zugesicherten Rechte. Dazu zählt zum Beispiel auch die Beschäftigungsfreiheit, jeder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedslandes darf also jeder von ihm ausgewählten Tätigkeit immer und überall nachgehen. Berufserfahrung wird ebenfalls anerkannt, ob sie mit einem Titel wie Doktor oder einem Diplom belegt oder einfach nur durch eine bestimmte Dauer der Beschäftigung in einem Beruft belegt wird. Die später geschaffene ‚Unionsbürgerschaft‘ sichert Unionsbürgern sogar noch weiterreichende Rechte zu, so wird hier das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen schriftlich fixiert.
Freiheit des Wahrenverkehrs
Warenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten der EU ist heutzutage kein Im- oder Export mehr. Die ist das deutlichste Zeichen des Binnenmarktes. Die Regeln, die früher für den Handel zwischen Köln und Frankfurt galten, gelten heute zwischen Kopenhagen und Genua. Der innergemeinschaftliche Warenaustausch ist ebenso von Grenzkontrollen befreit wie der Personenverkehr, mengenmäßige Beschränkungen, Zölle oder Abgaben sind entfallen. Um dies zu ermöglichen, war die gegenseitige Anerkennung nationaler wie auch gemeinsamer Normen laut Weißbuch von 1985 ein wichtiger Schritt. Vorher konnten sich Staaten gegen die Einfuhr bestimmter Produkte immer noch mit Verbraucherschutz- oder Sicherheitsbedenken verschließen. Dies ist seit der Einführung europäischer Normen und der gegenseitigen Anerkennung nationaler Richtlinien kaum (Ausnahme: EGV Art. 30, s.o.) mehr möglich. Grundlegen hierfür war das erwähnte Cassis-de-Dijon-Urteil des EuGH von 1979.
In einem bedeutenden Punkt ist der vollkommen freie Wahrenverkehr allerdings noch nicht verwirklicht: Nach wie vor streiten sich die Staaten der Union über ein Modell zur Besteuerung der ausgetauschten Güter. Das heutige Provisorium besteuert Waren im Verbraucherland. Folge: Stark importabhängige Staaten profitieren von diesen Warenlieferungen, Exporteure wie die Bundesrepublik gehen bis auf die Ausgleichssteuern leer aus. Das Ursprungslandprinzip soll dies beheben. Alle produzierten Güter sollen dann im Herstellungsland versteuert werden müssen. Natürlich mehren sich Stimmen in den Importnationen, die für den dann folgenden Steuerausfall einen Ausgleich verlangen. Sogenannte Clearing- Systeme sollen die Folgen der Steuerverschiebung ausgleichen helfen.
Freiheit des Dienstleistungsverkehrs
Die Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte ist in den letzten Jahren sehr deutlich geworden. Monopole in Telkommunikations-, Beförderungs- oder Versorgungsbranchen wurden aufgebrochen und europaweit zugänglich gemacht. Bei der UMTS - Lizenz - Versteigerung in Deutschland im August diesen Jahres ersteigerten sich teilweise ausländische Firmen Rechte am deutschen Markt, umgekehrt werden auch deutsche Anbieter in anderen europäischen Staaten immer stärker präsent - und dies, wie es der Binnenmarkt vorsieht, ohne Tochterfirmen in den jeweiligen Staaten zu besitzen. Hier zeigt sich, wie konsequent die Staaten in der Umsetzung der EU-Richtlinien sein müssen. Firmen können europaweit von nur einem Land aus agieren und werden folglich auch nur dort auf Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen etc. kontrolliert. Überall muss die Einhaltung der Regularien also genauestens überwacht werden.
Freiheit des Kapitalverkehrs
Die Freiheit des Kapitalverkehr ist die logische Konsequenz aus den drei übrigen Freiheiten. Überall dort, wo Menschen sich frei über Grenzen bewegen und dabei Waren mit sich führen und Dienstleistungen anbieten dürfen, müssen sie selbstverständlich auch die Erlöse für ihre Leistungen und ihr privates Kapital unbeschränkt mit sich führen dürfen. Der Wegfall aller Hemmnisse für den ‚Import‘ von Geld ist also eine wichtige Grundlage. Dafür ist es zum Beispiel nötig, dass die Staaten der Union eine solide Finanzpolitik anstreben, damit plötzlicher Transfer von großen Mengen Geld aus anderen Staaten das Finanzsystem nicht durcheinanderbringt und die lokale Währung - und damit die an sie gekoppelte Europäische Einheitswährungen ECU und EURO schwächt. Den Schritt hin zu einem gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen haben in diesem Rahmen die Privatunternehmen bereits umgesetzt. Grenzüberschreitend bieten sie ihre Dienste an. Bankkunden können in Europäische Aktionsfonds investieren und die Topaktien der nationalen Börsen werden im ‚Eurostoxx 50‘ aufgeführt, auch wenn diese Börse mehr virtuelle Wirklichkeit ist.
Offiziell waren die vier Freiheiten und damit der Europäische Binnenmarkt zum 31. Dezember 1992 vollendet. Die Konferenzen von Maastricht (09. u. 10.12.91) und Amsterdam (16. u. 17.06.97) zeigen zum einen die Erfolge in der Etablierung des Binnenmarktes, da sie die Wirtschafts- und Währungsunion bejahen und anstreben, was nur auf Basis eines gemeinsamen Marktes möglich ist. Zum anderen zeigen sie in ihren Vorhaben und Reformbeschlüssen aber auch, dass der Binnenmarkt noch nicht zu 100% abgeschlossen ist (war) und dies vermutlich auch niemals sein wird. Seine Vorteile stehen aber unumstritten fest.
Kosten und Nutzen des Gemeinsamen Marktes
Wenn man sich die Konferenzen, die Fülle der umzusetzenden Maßnahmen und die steuerlichen Aufwendungen für Vereinheitlichung und Schaffung gleicher Wettbewerbsgrundlagen ansieht, kann man leicht den Verdacht bekommen, der EU-Binnenmarkt verursache Kosten ohne sich letztlich auszuzahlen. Das ist allerdings nicht der Fall. Zweimal seit Vorlage des Weißbuches im Jahre 1985 wurden große Analysen durchgeführt, die den Nutzen des Binnenmarktes aufzeigen sollten. Der Cecchini - Bericht von 1988 und der Bericht über ‚Wirkung und Wirksamkeit des Binnenmarktes‘ (Hrsg: Europäische Kommission) von 1996 listen detailliert auf, wie sich der Binnenmarkt in Zahlen niederschlägt. Über die öffentliche Wirkung auf die Bürger der Union konnten beide Berichte nur fragmentarisch Aufschluss geben.
Cecchini - Bericht (>The Cost of Non-Europe<):
Dieser 1988 vorgelegte Bericht sollte den Plänen zur Verwirklichung des Binnenmarktes (>Binnenmarkt ‘92<) neuen Schwung geben. Die Statistischen Daten waren überwältigend: Man sprach von bis zu 1 800 000 neuen Arbeitsplätzen, was in einer Zeit der immer stärkeren Rezession am Ende der 80er Jahre natürlich eine gerne gehörte Zahl war. Außerdem wurde 4,5% zusätzliches Wachstum, die Senkung der Verbraucherpreise um 6,1% sowie die Stärkung der Außenhandelsbilanz um 1% prognostiziert.
Bericht der EuropÄischen Kommission
Auch dieser zweite Bericht über Nutzen des Binnenmarktes wurde zu einem strategisch günstigen Zeitpunkt vorgelegt. Der Cecchini - Bericht hatte den entscheidenden Ausschlag zur Durchführung der im Delors-Plan vorgelegten dreistufigen Anstrengungen zur Vollendung der WWU gegeben. Der Bericht der Kommission von 1996 verstärkte nach den bereits 1992 festgelegten Plänen zur Revision des Maastricht - Vertrages den Druck auf eine baldige Reform. Die Daten, die der Bericht vorlegte, standen denen des Cecchini - Berichtes nämlich in ihrem Glanz nach. Neben einer Senkung der Inflation um 1,1 bis 1,5% und Einkommenssteigerungen ebenfalls zwischen 1,1 und 1,5% sprach der Bericht nur 300 000 bis 900 000 der Verwirklichung des Binnenmarktes zu. Lange Gesichter machten sich unter den Befürwortern des gemeinsamen Marktes breit, Bestätigung erfuhren die Kritiker.
Der Bericht besaß außerdem in seinem Aufbau einen entscheidenden Schwachpunkt: Er ließ nicht klar erkennen, inwieweit alle positiven Entwicklungen tatsächlich auf den Binnenmarkt zurückzuführen waren und wie sich die Inflation etwa bei Nichteinführung des gemeinsamen Marktes entwickelt hätte.
Von Maastricht nach Amsterdam
In der Vergangenheit wurde immer wieder von Kritikern behauptet, der Vertrag von Maastricht sei nur deshalb so kurze Zeit nach seiner Verabschiedung schon wieder revisionsbedürftig, da er schlecht und unausgewogen sei. Tatsächlich muss man wohl gestehen, dass der Vertrag von Maastricht der eher unbeholfene Ansatz der westeuropäischen Wirtschafts-, Solidar- und Wertegemeinschaft EG war, eine Antwort auf den Niedergang sämtlicher kommunistischer Regime in Mittel- und Osteuropa zu finden. Dieser Niedergang wurde ausgelöst durch den Fall der Berliner Mauer und beschleunigt durch den Zerfall der Sowjetunion. Allein schon aus diesem Grund konnte dieser Vertrag niemals allen in ihn gesetzten Erwartungen gerecht werden. Die Väter des Vertrages waren sich dieser Tatsache und des enormen Zeitdrucks, unter welchem der Vertrag letztendlich entstand, sehr wohl bewusst. Aus diesem Grund bauten sie prophylaktisch einen Passus ein, der für 1996 von vornherein eine Regierungskonferenz zur Überprüfung und Überarbeitung des Maastrichter Vertrages vorsah. Artikel N Abs. II des Unionsvertrages legte fest, „die Bestimmungen dieses Vertrages, für die eine Revision vorgesehen ist(...), zu überprüfen“. Die Überprüfung des Vertrages, nur fünf Jahre nach seiner Ausarbeitung, ist demnach einer seiner festen Bestandteile, das heißt eine von den Staats- und Regierungschefs der EG bewusst eingeplante Maßnahme.
Neben der Begründung der Wirtschafts- und Währungsunion beinhaltet der Vertrag von Maastricht noch zwei weitere Neuerungen von enormer Bedeutung. Diese waren die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Innen- und Justizpolitik (I. und II. Säule). Darüber hinaus fügte er dem europäischen Integrationsprozess ein erhebliches Maß an Demokratie und Bürgernähe hinzu, indem er u.a. das Prinzip der Subsidiarität zu einem Grundsatz erklärte und die Unionsbürgerschaft einführte, den Ausschuss der Regionen begründete und dem Europäischen Parlament neue Mitentscheidungsrechte bzw. mehr Mitgestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten einräumte.
Die Neuerungen auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Innen- und Justizpolitik ergaben sich notwendigerweise aus den sich abzeichnenden Veränderungen in Mittel- und Osteuropa. Weiter blieb der Wunsch der Bürger nach besseren demokratischen Strukturen und mehr Bürgernähe, auch aufgrund der immer weiter wachsenden Skepsis gegenüber dem Euro, eine unumgängliche Forderung.
Viele dieser Bereiche blieben jedoch unvollständig. Besonders die festgelegten Bestimmungen zur Demokratisierung und der Versuch einer wirkungsvollen Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der I. und II.
Säule misslangen oder blieben nur Stückwerk, welches es zu vervollständigen galt.
Auch in den Bereichen, welche in direktem Zusammenhang mit dem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt stehen, waren einige Defizite zu verzeichnen.
Zwar war der Europäische Binnenmarkt vor Amsterdam bereits der größte Markt dieser Art in der Welt. Er hatte einen enormen Beitrag zu Wachstum, Wettbewerb und Beschäftigung geleistet und steht beispielsweise für einen 1,1- bis 1,5-prozentigen Anstieg des EU-Einkommens sowie für die Schaffung von ca. 500.000 neuen Arbeitsplätzen zwischen 1993 und 1996. Trotzdem ist sein gesamtes Potential noch lange nicht voll ausgeschöpft, und nach wie vor bestehen Hindernisse, welche es auszuräumen gilt. Ein besser funktionierender Binnenmarkt für mehr Wachstum, mehr Innovation und mehr Beschäftigung, der für alle arbeitet - Bürger, Verbraucher, Klein- und Großunternehmen - ein Markt, der zu einer ausgewogenen Wirtschaftsentwicklung in allen Regionen der EU und im europäischen Wirtschaftsraum beiträgt, eine große Dynamik aufweist, wissensgestützt ist, sozialen Rückhalt bietet und für die Anliegen aller offen ist. Nur ein solcher Markt wird gewährleisten, dass sich der Übergang zur einheitlichen Währung unter optimalen Bedingungen vollzieht und die Erweiterung der EU gelingt.
Um diese Defizite aufzuzeigen und wirksam zu bekämpfen, wurde von der EU - Kommission 1996 ein Bericht über Wirkung und Wirksamkeit der Binnenmarktmaßnahmen erstellt. Dieser Bericht wurde von den Mitgliedstaaten weitgehend positiv aufgenommen. Der politische Wille die Probleme anzugehen war vorhanden. Er musste nun in Taten umgesetzt werden.
Aktionsplan der Kommission gegen Hindernisse im Binnenmarkt
Am 4. Juni 1997, also kurz vor der Konferenz des Europäischen Rates in Amsterdam am 16. und 17. Juni 1997, legt die EU - Kommission einen Aktionsplan zur Beseitigung der Defizite im europäischen Binnenmarkt vor. Dieser Aktionsplan beruht auf der Analyse der bereits erwähnten Mitteilung über Wirkung und Wirksamkeit der Binnenmarktmaßnahmen, welche im Oktober 1996 von der Kommission vorgelegt wurde.
Dieser Aktionsplan, der vom Europäischen Rat begrüßt wird und zu einem wichtigen Bestandteil der Regierungskonferenz von Amsterdam avanciert, setzt eindeutige Prioritäten um einen klaren strategischen Überblick über nötige Aktionen zu geben.
Hierbei werden vier strategische Hauptziele in den Vordergrund gestellt, welche gleichermaßen von enormer Bedeutung sind und parallel verfolgt werden müssen.
Abbau der sektorspezifischen Schranken für die Marktintegration
Bestehende oder neu entstandene Schranken innerhalb des Marktes müssen abgebaut werden, möglicherweise auch durch Rechtsvorschriften zur Schließung der Lücken im Rechtsrahmen des Binnenmarktes. Unabdingbar ist jedoch auch ein entscheidender Wandel in der Einstellung der nationalen Verwaltungen gegenüber dem Binnenmarkt.
Beseitigung der hauptsÄchlichen Marktverzerrungen
Steuerschranken und wettbewerbswidriges Verhalten bewirken Verwerfungen innerhalb des Marktes, die zu beseitigen sind. Steuervereinheitlichungen oder Harmonisierungen würden Verzerrungen innerhalb des Marktes abbauen (z.B. Abwerben von Investoren innerhalb des Marktes durch ungleiche Herabsetzung der Steuerlasten in den einzelnen Staaten).
Wirksamere Gestaltung der Vorschriften
Die Vereinfachung der Vorschriften auf der Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Verringerung der Unternehmensbelastung und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Nur durch eine einwandfreie Durchsetzung der gemeinsamen Regeln innerhalb des Marktes, ist ein Binnenmarkt möglich, der auf dem Vertrauen aller beruht, die ein Teil von ihm sind. Von enormer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Vorschriften für einen lauteren Wettbewerb. Zur Verwirklichung dieses Ziels, schlug die Kommission vor ein Koordinierungszentrum zur besseren Übertragung von Vorschriften an die einzelnen Staaten und zur Kontrolle einzurichten.
Stellung des Binnenmarktes in den Dienst aller Bürger
Im Europäischen Binnenmarkt leben ca. 370 Mio. Menschen, die bessere Beschäftigungsmöglichkeiten günstigere Lebens- und Arbeitsbedingungen und eine größere Auswahl an hochwertigen Waren und Dienstleistungen zu niedrigen Preisen wollen. Diesen Wünschen kommt der Binnenmarkt entgegen. Weiter vergrößert er die persönliche Freiheit. Die Bürger genießen bereits das Recht auf Aufenthalt und Arbeit in der gesamten Union. Der Binnenmarkt setzt grundlegende Normen für Gesundheit, Chancengleichheit, Sicherheit und Arbeitsrecht. Trotz allem sind weitere Schritte nötig, auch um die soziale Dimension des Binnenmarktes auszubauen. Für die volle Ausschöpfung all ihrer Rechte, müssen die Bürger diese Rechte erst einmal genau kennen und dann schnell durchsetzen können.
Folgerungen des Rates in Amsterdam Binnenmarkt-Aktionsplan
Der Europäische Rat in Amsterdam stellt noch einmal hervor, welche große Bedeutung ein geregeltes Funktionieren des Binnenmarktes als Kernstück der Gesamtstrategie zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung in der Union und Wirtschaftswachstum besitzt. Die vier strategischen Ziele des Aktionsplans werden angenommen und als Grundlage erneuter politischer Anstrengungen zur Beseitigung noch bestehender Probleme oder Hindernisse innerhalb des Marktes angesehen. So soll sichergestellt werden, dass der Binnenmarkt seinen potentiellen Nutzen so bald als möglich in vollem Umfang erreichen kann. Einigkeit herrscht im Rat darüber, dass es wichtig sei die Maßnahmen im Bereich Binnenmarkt mit der Unionspolitik, insbesondere in Bereichen wie der Sozialpolitik Wettbewerbspolitik, Entwicklung von Klein- und Mittelunternehmen, Umweltschutz, Gesundheit oder Verbraucherrechte zu koppeln und abzustimmen.
Es wird als Notwendigkeit angesehen, die verschiedenen Maßnahmegruppen des Vertrages zeitlich zu staffeln. Zuerst sollten die Bereiche in den Mittelpunkt gestellt werden, in denen sofort Maßnahmen getroffen werden könnten oder in denen bereits Vorschläge vorliegen, über die die Verhandlungen zu einem raschen Abschluss der Verhandlungen führen könnten. Einer der vorrangig zu behandelnden Bereiche ist nach Auffassung des Rates die wirkungsvollere Gestaltung und Durchsetzung der Binnenmarktregeln. Als besonders bedeutend wird die ordnungsgemäße und rechtzeitige Umsetzung aller vereinbarten Rechtsvorschriften in innerstaatliches Recht hervorgehoben.
Im Jahre 1997 wurden zum Beispiel wegen nicht umgesetzter Vorschriften erstmals Bußgelder gegen Deutschland erhoben. Die Kommission wies im April 1997 darauf hin, dass nicht mehr als 65% der Vorschriften zum gemeinsamen Binnenmarkt in den Mitgliedstaaten rechtskräftig seien (vgl. Aktuell `98, S.489 f.)
Ebenfalls sei eine umfassende Information der Bürger und der Wirtschaft über den Binnenmarkt notwendig. Eine zügige Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts in den einzelnen Mitgliedstaaten und die Einführung schnellerer und effektiverer Verfahren zur Problemlösung und Beratung auf Ratsebene seien ebenfalls enorm wichtig.
Die Kommission wird aufgefordert zu prüfen, wie der freie Warenverkehr wirksam gewährleistet werden kann.
Der Europäische Rat bekräftigt sein entschiedenes Bekenntnis zur Vereinfachung der bestehenden und der neuen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Diese soll eine bessere Qualität der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und eine Verringerung des von der Wirtschaft - in diesem Fall besonders den kleinen und mittleren Unternehmen - zu tragenden Verwaltungsaufwands zum Ziel haben. Hierfür wird die Kommission ersucht, eine Task-Force einzusetzen.
Abschließend ersucht der Rat das Europäische Parlament, den Aktionsplan politisch zu unterstützen, damit die betreffenden rechtlichen Vorschriften so rasch wie irgend möglich verabschiedet werden können. Die Kommission wird aufgefordert weitere Vorschläge auszuarbeiten, um auf deren Grundlage weitere Schritte einzuleiten, damit ein baldiges weitgehendes Einvernehmen in Bezug auf die übrigen Kernbereiche des Binnenmarktes erzielt werden kann.
Strategien der Kommission für den Beginn des 21. Jahrhunderts
Im Oktober 1999 hat die EU-Kommission eine Mitteilung herausgegeben, in der Strategien bezüglich des gemeinsamen Binnenmarktes für die nächsten fünf Jahre ab Oktober 1999 vorgestellt werden. Frits Bolkestein, das für den Binnenmarkt zuständige Mitglied der Kommission, erläuterte hierzu, diese Strategien definieren für die nächsten fünf Jahre die Zielsetzungen und Aktionen, welche umzusetzen seien, um die großen Ziele der EU zu verwirklichen und den Nutzen und das Potential des Binnenmarkts voll auszuschöpfen.
Die vier in der konsultativen Mitteilung vom Oktober enthaltenen Ziele sind die Steigerung der Lebensqualität der Bürger, die Stärkung der Güter- und Kapitalmärkte, die Verbesserung der bestehenden Rahmenbedingungen für die Wirtschaft sowie die Nutzung der Errungenschaften des Binnenmarktes in einer Welt im Wandel.
Zur wirkungsvolleren Gestaltung der Strategien sollen die Umsetzung und Einstufung der Prioritäten regelmäßig überprüft bzw. angepasst werden. Orientieren wird man sich dabei daran, wie die Güter- und Kapitalmärkte tatsächlich funktionieren und am Feedback der Bürger und Unternehmen. Diese Bewertungen sollen jeweils jährlich erfolgen.
Als Ausgangspunkt der Mitteilung werden zunächst ca. 100 Zielvorhaben aufgeführt, die in kürzester Zeit verwirklicht werden sollen. Hier auszugsweise nun einige dieser Zielvorhaben, den einzelnen Teilbereichen zugeordnet.
Eine Steigerung der Lebensqualität der Bürger könnte beispielsweise erreicht werden durch eine Überarbeitung, Aktualisierung und Verbesserung der Verbraucherschutzvorschriften (z.B. bei Haustürgeschäften, Verbraucherkrediten, etc.). Darüber hinaus sind eine Überprüfung der Politik auf dem Gebiet der Anerkennung von Diplomen und Befähigungsnachweisen sowie eine besondere Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen vorgesehen. Eine Neufassung der Rechtsvorschriften zum Aufenthaltsrecht und der Ausbau des Dialogs mit Unternehmen und Bürgern sind ebenfalls von enormer Bedeutung. Eine Stärkung der Effizienz der Güter- und Kapitalmärkte der EU könnte, unter Berücksichtigung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie, durch in Gang setzen eines Dialoges mit Wirtschaft und Verbrauchern, im Zuge der Entwicklung des gesamten Rahmens für den elektronischen Geschäftsverkehr, erzielt werden. Als denkbar erachtet wird ebenfalls die Ausarbeitung eines Gemeinschaftspatents sowie einer Richtlinie zur Patentierbarkeit von Software. Ein weiterer unumgänglicher Punkt sei die Überprüfung des bestehenden Rechtsrahmens zur Telekommunikation. Ziel aller Maßnahmen ist grob gesagt die Schaffung eines effizienteren Marktes für Waren, Dienstleistungen und Kapital. Die Vollendung eines Binnenmarktes für Finanzdienste, Informations- und Kommunikationstechnologien.
Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft soll durch die Bekämpfung wettbewerbsfeindlicher Praktiken und unlauteren Steuerwettbewerbs geschaffen werden. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen zur Modernisierung des Verbrauchersteuersystems und der Mehrwertsteuerregelung nötig. Ein weiteres Hinwirken auf eine vollständige und wirksame Umsetzung aller Binnenmarktrichtlinien in den Mitgliedstaaten ist unumgänglich. Hierzu ist ein umfangreiches Konzept für die Zusammenarbeit vorgesehen.
Die Nutzung der Errungenschaften des Binnenmarktes in einer Welt im Wandel soll durch Beteiligung von Beitrittskandidaten an den Sitzungen des „Beratenden Ausschusses“ für den Binnenmarkt sowie der Koordinierungsstellen für den Markt erzielt werden (Lösung von Handelsfragen).So soll eine intensivere Nutzung von Partnerschaftsvereinbarungen angeregt werden, um in Binnenmarktfragen den Austausch von Know-how und Erfahrungen zwischen den Beitrittskandidaten zu fördern. Eine Förderung und Ermittlung der Instrumente, welche im Rahmen des Binnenmarkts entwickelt wurden und im Rahmen multilateraler Handelsabkommen eingesetzt werden können, wie z.B. ein transparentes Regelwerk und Grundsätze für die Harmonisierung von Normen, werden als wichtig angesehen. Hierdurch soll die nächste Erweiterung der EU vorbereitet werden. Des weiteren können die Erfahrungen der Gemeinschaft bei der Schaffung eines Binnenmarkts dazu genutzt werden, das multilaterale Handelssystem für das neue Jahrhundert zu gestalten.
Quellen:
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Vertrag von Amsterdam; Bonn 1999
- Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung 213, Europäische Union; Bonn 1995
- Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels (Hrsg.): Europa von A bis Z; Bonn 1997
- Bayerische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Die Europäische Union; München 1999
- Europäisches Parlament (Hrsg.): Europa 2000; Berlin 2000 - Bodo Harenberg (Hrsg.): Aktuell ’98; Dortmund 1997
- Romain Kirt (Hrsg.): Der Vertrag von Amsterdam - Ein Vertrag für alle Bürger; Wien 1998
Websites:
- http://www.europa.eu.int
- http://www.europa.eu.int/pol/singl/index_de.htm
- http://www.cap.uni-muenchen.de/mitarbeiter/weidenfeld.html
- Quote paper
- Pascal Reeber (Author), 2000, Der Binnenmarkt der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106063
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