Thema: Das Regierungssystem Schwedens
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Aufstellung nach: Jahn Detlef, Das politische System Schwedens, In: Die politischen Systeme Westeuropas, Wolfgang Ismayr (Hrsg.), Opladen 1999.
1. Regierungsform: Parlamentarische Monarchie
2. Wahlen:
- wahlberechtigt sind schwedische Bürger ab dem achtzehnten Lebensjahr
- Reichstags-, Provinz- und Kommunalwahlen finden am gleichen Tag statt
- in 29 Wahlkreisen
- ein striktes Verhältniswahlrecht mit einer 4% Sperrklausel, Einzug in den Reichstag ist ebenfalls möglich, wenn eine Partei in einem der Wahlkreise über 12% der Stimmen erhält
- ein fester „Vierjahresrhytmus“ der Wahlen
3. König: Das Staatsoberhaupt
- nur repräsentative Aufgaben
- seit 1979 auch weibliche Thronfolger
3. Reichstag: Parlament mit einer Kammer
- 349 Abgeordnete
- die Leitung obliegt dem gewählten Reichstagspräsidenten
- 16 Ausschüsse in denen alle parlamentarischen Anliegen beraten werden
- in den Ausschüssen arbeiten alle Parteien gemeinsam
- jeder Ausschuß hat 17 Mitglieder, proportional zu Parteistärke zusammengesetzt
- wesentliches Element der Konsenspolitik
- es werden oft Experten oder Ministrialbeamte zu den Sitzungen hinzugezogen
- nach Bedarf können noch mehr Ausschüsse gebildet werden
- die Hälfte der Ausschußvorsitzenden ernennt die Opposition (Tradition)
- Ausschußdebatten sind nicht öffentlich, Regierungsmitglieder dürfen nur kommen, wenn sie eingeladen wurden
- können unabhängige Kommissionen im Gesetzgebungsprozeß anregen, die den Zugang zu den Intressengruppen ermöglichen und eine Kompromißinstanz darstellen
- entscheidet über Gesetzte
- kann von der Regierung aufgelöst werden
- Mißtrauensvotum gegenüber dem Ministerpräsidenten oder einzelnen Ministern
4. Regierung
- Ministerpräsident ernennt die 22 Minister
- die Minister sind meistens Angehörige der regierenden Partei oder unabhängige Experten
- Regierungsmitglieder sind auch Reichstagsabgeordnete, die ein ruhendes Mandat innehaben d.h. sie dürfen das Wort im Reichstag ergreifen, aber abgestimmt wird durch einen Vertreter
- die Ressorts sind nicht genau definiert, Kollektiventscheidungen des Kabinetts
- der Ministerpräsident wird vom Reichstag bestätigt, wenn ihn nicht mehr als die Hälfte der Abgeordneten ablehnt
- Minderheitsregierungen sind die Regel (von bisher 20 Regierungen waren 14 Minderheitsregierungen)
- kann durch ein Mißtrauensvotum gegen den Regierungschef mit Mehrheit der Parlamentarier abgesetzt werden
- Regierung kann das Parlament auflösen
- Gesetzesinitiativen, formell können diese aber auch von anderen Instanzen eingebracht werden
5. Referendum
- muß am Wahltag stattfinden
- das Referendum ist nur negativ bindend d.h. wenn über 50% gegen die Änderung sind, wird sie verworfen
- wird der Änderung zugestimmt wird, muß die neue Regierung dem nicht nachgehen
- das Referendum muß von mindestens 35 Abgeordneten angeregt und durch 1/3 der Regierung genehmigt werden
7. Ombudsmann
- soll überwachen, ob die Gesetze durch Gerichte und Verwaltungen richtig angewandt werden
- wird zwar vom Parlament eingesetzt, arbeitet aber unabhängig
- inzwischen gibt es Ombudsmänner auch in anderen Bereichen: Verbraucherschutz, ethnische Diskriminierung usw., die nicht vom Reichstag eingesetzt wurden, aber die gleiche Funktion haben
8. Verfassung
- kein Verfassungsgericht
- Verfassung hat vier Teile: 1. Gesetz der Regierungsform 1974, 2. Thronfolgegesetz 1810, 3. Pressegesetz 1949, 4. Gesetz über die Freiheit der Meinungsäußerung 1991
- 1994 mußte, wegen des Beitritts in die EU, das Gesetz der Regierungsform geändert werden
- Verfassungsänderungen möglich, wenn der Reichstag zwei synonyme Entscheidungen getroffen hat
- die erste Entscheidung muß neun Monate vor Ablauf der Legislaturperiode gewesen sein
- zwischen den Abstimmungen kann ein Referendum abgehalten werden
- Abweichungen von dem Verfassungsänderungsverfahren, wenn 5/6 des Parlaments zustimmen
Lit.
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Beyme Klaus, Skandinavien als Modell. Aufstieg und Verfall eines Vorbilds, In: Journal für Sozialforschung. Nr. 32, 1992.
Gilljam M./Holmberg S., Schweden: Von der Klassenwahl zur Issuewahl, In: Parteien, Parlamente und Wahlen in Skandinavien, Pappi/Schmitt (Hrsg). Frankfurt am Main 1994.
Hagevi M./Jahn D., Parteien und Fraktionen in Schweden: Auf dem Weg zur Kartellpartei, In: Helms ( Hrsg.), Parteien und Fraktionen. Ein Internationaler Vergleich, Opladen 1998.
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Jahn Detlef, Das politische System Schwedens, In: Die politischen Systeme Westeuropas, Wolfgang Ismayr (Hrsg.) Opladen 1999.
Petersen Herbert, Schweden. Bewährte Demokratie und neue Zeit. Köln 1981.
www.politik-digital.de/schweden
www.homepages.compuserve.de/verfassungen/sw/swedv75.htm
- Quote paper
- Aleksandra Fedorska (Author), 2001, Regierungssystem Schwedens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105392
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