Thema dieser Hausarbeit ist die Erläuterung und der Vergleich der beiden grundlegenden Wahlsysteme, der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl. Es wird erklärt wie beide Wahlsysteme funktionieren und worin sie sich unterscheiden, im Bezug auf Ausführung, Ermitteln der Ergebnisse, Ziele und Wirkungen. Die theoretischen Eigenschaften beider Wahlsysteme werden ausführlich erläutert.
Im zweiten und dritten Kapitel wird außerdem kurz auf Begriff und Funktionen der Wahl eingegangen, sowie die Wahlrechtsgrundsätze dargestellt.
Ziel dieser Hausarbeit ist es nicht die verschiedenen Wahlsysteme dahingehend zu bewerten welches nun besser oder schlechter ist, es wird auch keine Wertung in diesem Sinne stattfinden, statt dessen werden Vor- und Nachteile beider Wahlsysteme erläutert. Allerdings wird es in dieser Arbeit nicht möglich sein Auswirkungen und Tendenzen beider Wahlsysteme in der Praxis zu überprüfen, z. B. wichtige äußere soziale, politische und institutionelle Faktoren in die Betrachtung mit einzubeziehen. D. h. alle Darstellungen sind rein theoretischer Natur. Als Grundlagen zur Beantwortung der Fragen in dieser Hausarbeit diente mir einerseits das Internet (Wahlrecht.de) und anderseits verschiedene Bücher. Hier wären kurz zu erwähnen, z. B.: Stichwort: Wahlen, von Wichard Woyke und die Wahlrechtsfibel von Walter Gensior und Volker Krieg.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriff und Funktionen der Wahl
2.1 Begriff der Wahl.
2.2 Funktionen der Wahl.
3. Wahlrechtsgrundsätze
4. Wahlsysteme
4.1 Mehrheitswahl.
4.1.1 Vorzüge der Mehrheitswahl.
4.2 Verhältniswahl.
4.2.1 Sperrklauseln.
4.2.2 Vorzüge der Verhältniswahl.
4.3 politische Wirkung von Wahlsystemen.
5. abschließende Betrachtung
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Thema dieser Hausarbeit ist die Erläuterung und der Vergleich der beiden grundlegenden Wahlsysteme, der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl. Es wird erklärt wie beide Wahlsysteme funktionieren und worin sie sich unterscheiden, im Bezug auf Ausführung, Ermitteln der Ergebnisse, Ziele und Wirkungen. Die theoretischen Eigenschaften beider Wahlsysteme werden ausführlich erläutert.
Im zweiten und dritten Kapitel wird außerdem kurz auf Begriff und Funktionen der Wahl eingegangen, sowie die Wahlrechtsgrundsätze dargestellt.
Ziel dieser Hausarbeit ist es nicht die verschiedenen Wahlsysteme dahingehend zu bewerten welches nun besser oder schlechter ist, es wird auch keine Wertung in diesem Sinne stattfinden, statt dessen werden Vor- und Nachteile beider Wahlsysteme erläutert. Allerdings wird es in dieser Arbeit nicht möglich sein Auswirkungen und Tendenzen beider Wahlsysteme in der Praxis zu überprüfen, z. B. wichtige äußere soziale, politische und institutionelle Faktoren in die Betrachtung mit einzubeziehen. D. h. alle Darstellungen sind rein theoretischer Natur. Als Grundlagen zur Beantwortung der Fragen in dieser Hausarbeit diente mir einerseits das Internet (Wahlrecht.de) und anderseits verschiedene Bücher. Hier wären kurz zu erwähnen, z. B.: Stichwort: Wahlen, von Wichard Woyke und die Wahlrechtsfibel von Walter Gensior und Volker Krieg.
2. Begriff und Funktionen der Wahl
2.1 Begriff der Wahl
Die Wahl ist ein Verfahren zur Bildung von Vertretungen sowie zur Besetzung von Ämtern und Positionen. Bei Wahlen geben die Wahlberechtigten Stimmen ab, die ausgezählt und nach einem bestimmten Verfahren verrechnet werden. Je nach Verrechnungsverfahren und Wahlausgang wird das zu wählende Organ zusammengesetzt.
Der Wahlbegriff bedarf freilich noch einer näheren inhaltlich-qualitativen Beschreibung. Jede Wahlentscheidung setzt eine Auswahl voraus. Das heißt, es müssen verschiedene miteinander konkurrierende Personen, Personengruppen (Parteien) und Sachprogramme vorhanden sein, zwischen denen der Wähler eine Auswahl treffen kann. Die Wahl kann daher auch als Konkurrenzkampf, oder als eine Art Wettstreit um die Wählerstimmen angesehen werden. Ist eine Konkurrenzsituation nicht gegeben, liegt kein Wahlakt, sondern allenfalls eine Akklamation im Sinne einer totalen Zustimmung vor. Spricht man von Wahl, spricht man auch von der Wahlfreiheit des Wählers. Er muß sich frei, d.h. eigenverantwortlich und frei von Druck sowie äußerer Beeinflussung entscheiden und seine Stimme abgeben können. Wahlen sind frei, oder sie sind keine1.
Die politische Wahl läßt sich mithin definieren als Auswahl unter verschiedenen politischen Vorstellungen und Sachprogrammen, für die Personen und Personengruppen (Parteien) konkurrierend um Mandate und Ämter auftreten2.
2.2 Funktionen der Wahl
Legitimation
Da in einem Staat schon aus organisatorischen Gründen nicht jeder Bürger unmittelbar an sämtlichen politischen Entscheidungen beteiligt werden kann, legitimiert er einen Repräsentanten, der für ihn politische Entscheidungen trifft. Dabei wird vorausgesetzt, daß Entscheidungen, die von der Mehrzahl beschlossen wurden, von der Minderheit akzeptiert werden, was jedoch nicht immer der Fall ist.
Die Minderheit der Gewählten übernimmt die wichtige Rolle der Opposition. Ihre Aufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren und zu versuchen, sich dem Wähler im ständigen Kampf um die Regierungsmacht als echte personelle und sachliche Alternative zu präsentieren.
Repräsentation
Der Wähler entscheidet direkt über seine Repräsentanten. Die Regierung soll somit den Willen der Wähler repräsentieren. Dieser Wille spiegelt sich zum einen direkt durch die Wahl eines Abgeordneten und zum anderen durch die Wahl einer Partei wider.
Auswahl
Hier kann eine Auswahl zwischen konkurrierenden Sachprogrammen und Personenangeboten der Parteien getroffen werden. Diese ist jedoch begrenzt, da immer nur zwischen Gesamtprogrammen ausgewählt werden kann. Eine Wahl einzelner Punkte ist nicht möglich. Außerdem machen die Parteien in ihren Programmen meist nur allgemeine Aussagen. Es handelt sich also bei der Wahl nur um die Auswahl der unterschiedlichen Richtungen, die, die Parteien vertreten. Die konkreten Entscheidungen der Parteien können später durchaus von diesen allgemeinen Richtungen abweichen3. Solche Abweichungen werden z. B. nötig, wenn mehrere Parteien eine Koalition bilden, da dann jeweils Zugeständnisse an die andere Partei gemacht werden müssen.
Kontrolle
Durch die Wahl hat der Wähler die Möglichkeit der Machtkontrolle und Machtkorrektur. Er hat die Möglichkeit über die vergangene Legislaturperiode zu urteilen, indem er die regierende Partei wiederwählt oder nicht. Diese Kontrollfunktion hängt aber sehr stark vom politischen Gedächtnis der Wähler ab.
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1 Gensior, Walter/Krieg, Volker: Wahlrechtsfibel. Wahlrecht und Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und im Freistaat Sachsen, 1. Aufl. Rheinbreitbach 1994
2 Vogel/Nohlen/Schulze: Wahlen in Deutschland, Theorie – Geschichte – Dokumente 1848 – 1970, 1971, S. 5
3 Anderson, Uwe/Woyke, Wichard: Deutschland Wahl ´90, Opladen, 1990, S. 56
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