Inhaltsverzeichnis
VERZEICHNIS DER TABELLEN
1 EINLEITUNG
2 RECHTFERTIGUNGSPFLICHT IN DER PSYCHOLOGISCHEN FORSCHUNG
2.1 WIRKUNGEN VON RECHTFERTIGUNGSPFLICHT
2.2 PROZESS- UND ERGEBNISRECHTFERTIGUNG
2.3 HYPOTHESE
3 PROJEKTSTUDIE „WURSTFABRIK“
3.1 METHODE
3.2 ERGEBNISSE
3.2.1 STICHPROBE
3.2.2 MANIPULATIONSKONTROLLE DER ERGEBNISRECHTFERTIGUNG
3.2.3 KREUZTABELLEN
3.2.4 VERGLEICH KONTROLLGRUPPE – ERGEBNISRECHTFERTIGUNG
3.3 DISKUSSION
LITERATURVERZEICHNIS
Verzeichnis der Tabellen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
TABELLE 1: KREUZTABELLE INVESTITIONSENTSCHEIDUNG 1 * RECHTFERTIGUNGS- BEDINGUNG
TABELLE 2: KREUZTABELLE DARLEHENSENTSCHEIDUNG * RECHTFERTIGUNGS- BEDINGUNG
TABELLE 3: KREUZTABELLE INVESTITIONSENTSCHEIDUNG 2 * RECHTFERTIGUNGS- BEDINGUNG
TABELLE 4: VERGLEICH DER MITTELWERTE VON KONTROLL- UND ERGEBNISRECHT- FERTIGUNGSGRUPPE BEI ALLEN DREI INVESTITIONSENTSCHEIDUNGEN
1 Einleitung
Die vorliegende Arbeit ist vorrangig ein Projektbericht zum Projektseminar „Denken und Problemlösen in Entscheidungsprozessen“ im Sommersemester 2001. Das Seminar befasste sich mit der Frage, wie Individuen Entscheidungen treffen, welche gedankli- chen Verarbeitungsprozesse dabei ablaufen und welche Determinanten diese Prozesse bedingen. Speziell von Interesse war die Wirkung eskalierenden Commitments auf den Entscheidungsprozess. Mit Eskalation ist dabei das Festhalten an einer einmal getroffe- nen Entscheidung gemeint, obwohl negatives Feedback neutral betrachtet eine Korrek- tur der Entscheidung nahe legen würde. Es sollte untersucht werden, ob Faktoren existieren, die dazu beitragen können, eine solche – in der Regel unerwünschte – Eskalation zu vermeiden oder zumindest in ihrer Wirkung abzuschwächen.
Ziel des Seminars war daher die Konstruktion, Durchführung und Auswertung eines Eskalationsexperiments, mit dem untersucht werden sollte, ob Probanden sich unter unterschiedlichen Rechtfertigungs- und Zeitdruckbedingungen in ihrer Entscheidungs- findung unterscheiden. Zusätzlich sollte ermittelt werden, welchen Einfluss einige Persönlichkeitsmerkmale auf die Entscheidungsfindung haben. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich auf die Betrachtung der Rechtfertigungsbedingungen und insbesondere auf einen Vergleich der Gruppe der Ergebnisrechtfertigung mit der Kontrollgruppe. Alle Aspekte der Zeitdruckbedingung sowie der Persönlichkeitsmerkmale bleiben hier unbeachtet. Die genauere Betrachtung der Unterschiede zwischen Prozessrechtferti- gungs- und Kontrollgruppe sowie zwischen Prozess- und Ergebnisrechtfertigungs- gruppe erfolgt in anderen Arbeiten, ebenso eine genauere Darstellung des Ablaufs und der Manipulationen des Experiments.
Um die Bedeutung der Rechtfertigungspflicht bei Denk- und Entscheidungsprozessen deutlich zu machen, wird zunächst in Abschnitt 2.1 des 2. Kapitels der theoretische Hintergrund und der Stand der Forschung auf diesem Gebiet dargestellt. Da einige Forschungen darauf hindeuten, dass Rechtfertigungspflicht nicht eindimensional zu betrachten ist, wird in Abschnitt 2.2 die Unterscheidung zwischen Prozess- und Ergebnisrechtfertigung erläutert und ihr theoretischer und empirischer Hintergrund dargestellt. Aufbauend auf diesem theoretischen Hintergrund werden dann in Kapitel 3 Konzeption und Durchführung des Experiments beschrieben und die gefundenen Ergebnisse mit dem Schwerpunkt eines Vergleichs zwischen Ergebnisrechtfertigungs- und Kontrollgruppe dargestellt und interpretiert.
2 Rechtfertigungspflicht in der psychologischen Forschung
Obwohl in vielen Bereichen vor allem des öffentlichen Lebens die Frage, wer wem gegenüber zu was verpflichtet ist, eine große Rolle spielt, steht die Psychologie bei der Erforschung der Rechtfertigungspflicht und ihrer Bedeutung bei Denk- und Entschei- dungsprozessen noch ziemlich am Anfang (Lerner & Tetlock, 1999). Im folgenden Abschnitt dieses Kapitels sollen einige durch Lee, Herr, Kardes und Kim (1999) empirisch bestätigte Wirkungen von Rechtfertigungspflicht dargestellt werden. Da Arbeiten von Lerner und Tetlock (1999) sowie Simonson und Staw (1992) darauf hindeuten, dass Rechtfertigungspflicht nicht eindimensional betrachtet werden kann, wird danach eine Unterteilung in Prozess- und Ergebnisrechtfertigung vorgenommen.
2.1 Wirkungen von Rechtfertigungspflicht
Unter Rechtfertigungspflicht (accountability) versteht man die explizite oder implizite Erwartung eines Individuums, seine Meinungen, Gefühle und Handlungen vor anderen rechtfertigen zu müssen. Sie impliziert normalerweise, dass eine unzureichende Rechtfertigung negative Konsequenzen nach sich zieht, die von verächtlichen Blicken bis hin zum Verlust von Einkommen, Freiheit oder sogar des eigenen Lebens reichen können. (Lerner & Tetlock, 1999)
Lee et al. (1999) konnten in ihrer Studie einige Wirkungen einer expliziten Rechtferti- gungspflicht auf die Entscheidungsfindung von Probanden nachweisen. Darin wurden 58 Studenten darum gebeten, aus mehreren Alternativen den geeignetsten Computertyp zur Anschaffung für ein neues Gebäude einer Business School auszuwählen. Der Hälfte der Probanden wurde gesagt, dass sie im Anschluss an ihre Auswahl ihre Entscheidung gegenüber einer Gruppe von PC-Experten rechtfertigen müssten. Die andere Hälfte erhielt keinen solchen Hinweis. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Angehörigen der Gruppe, der eine explizite Rechtfertigungspflicht auferlegt worden war, im Gegen- satz zu den Angehörigen der Gruppe ohne diese Manipulation dazu neigten, mehr relevante Informationen in ihre Entscheidungen mit einzubeziehen. Erstere brauchten daher auch länger, um zu einer Entscheidung zu kommen. Die zur Rechtfertigung verpflichteten Studenten neigten außerdem zu mehr kompensatorischen Auswahlverfah- ren und sie schieden einzelne Alternativen seltener bereits zu Beginn des Auswahlpro- zesses aus. Darüber hinaus bestätigte sich die Vermutung, dass sich zur Rechtfertigung verpflichtete Entscheider mehr Gedanken darüber machen, wie ihre Entscheidung von anderen aufgefasst wird. Ihre Rechtfertigungen waren integrativ komplexer, evaluativ ausgeglichener und damit leichter zu verteidigen als die von Probanden, denen nicht vorher gesagt worden war, dass sie sich am Anschluss an ihre Entscheidung vor Experten rechtfertigen müssten. Die Rechtfertigungsgruppe berichtete darüber hinaus weniger extreme Einschätzungen der Wichtigkeit einzelner Attribute der zur Auswahl stehenden PCs. Auch dies lässt sich damit erklären, dass weniger extreme Einstufungen leichter vor Experten zu verteidigen sind.
Insgesamt kommen Lee et al. (1999) zu dem Schluss, dass eine explizite Rechtferti- gungspflicht Entscheider dazu veranlasst, die Maßstäbe anderer Leute in den Vorder- grund zu rücken und zwar auf Kosten der Bedeutung ihrer eigenen Wertmaßstäbe und Kriterien. Um bei der eigentlichen Rechtfertigung möglichst auf der sicheren Seite zu sein, werden beim Entscheidungsprozess Maßstäbe angesetzt, die für ein breites Spektrum möglicher Beurteiler sozial akzeptabel sind. Deshalb ist bei zu Rechtfertigung verpflichteten Personen der Aufwand bei der Auswahl und Verarbeitung der verfügba- ren Informationen höher als bei Personen, die nicht damit rechnen, ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen.
2.2 Prozess- und Ergebnisrechtfertigung
Simonson und Staw (1992) gehen in ihrer Arbeit auf die Bedeutung von Rechtferti- gungspflicht als mögliche Deeskalationsstrategie ein. Individuen halten aus verschiede- nen Gründen an Entscheidungen fest, auch wenn diese überwiegend oder ausschließlich negative Ergebnisse hervorbringen. Es existieren mehrere Ansätze, die potenziell dazu geeignet scheinen, einer solchen Eskalation entgegenzuwirken. Simonson und Staw (1992) vergleichen diese Ansätze miteinander und stellen fest, dass eine Rechtferti- gungspflicht als einer dieser Ansätze zwar zu einer Deeskalation beitragen kann, indem sie die Entscheider zu komplexeren Urteilen anregt und tatsächlich vorhandene Fakten in den Vordergrund rückt. Andererseits kann die Rechtfertigungspflicht aber auch genau das Gegenteil bewirken, falls sie selbst dazu führt, dass ein einmal eingeschlagener Kurs beibehalten und vehement verteidigt wird, beispielsweise weil die jeweilige Person durch eine negative Beurteilung mit schwerwiegenden Sanktionen rechnen muss. Um diese gegenläufigen Effekte der Rechtfertigungspflicht voneinander zu trennen, unterscheiden Simonson und Staw (1992) zwischen der Pflicht zur Rechtfertigung der Ergebnisse von Entscheidungen (outcome accountability) und der Pflicht zur Rechtfer- tigung der Entscheidungsprozesse (decision process accountability). Zur Reduzierung eskalierenden Commitments ist dann die Prozessrechtfertigung der Ergebnisrechtferti- gung vorzuziehen, da fundierte Entscheidungsstrategien und die Berücksichtigung aller relevanten Fakten belohnt werden sollten, egal zu welchem Ergebnis die Entscheidung letztendlich führt. Lerner und Tetlock (1999) schließen, dass Prozessrechtfertigung den Selbstrechtfertigungsdruck verringert und zu einer besseren Verarbeitung der vorhande- nen Informationen führt als dies bei Ergebnisrechtfertigung der Fall ist.
Empirisch konnten Simonson und Staw (1992) die genannten Hypothesen bestätigen. Prozessrechtfertigung erwies sich als geeignetes Mittel, um eskalierendem Commitment entgegenzuwirken, während Ergebnisrechtfertigung vorhandene Eskalationstendenzen eher noch verstärkte. Rechtfertigungspflicht ist demnach kein eindimensionales Konstrukt. Es lassen sich mit Prozess- und Ergebnisrechtfertigung mindestens zwei unterschiedliche Dimensionen unterscheiden, die unter Umständen gegensätzlich wirken können. Die Wirkung von Rechtfertigungspflicht ist also nicht von der Stärke, sondern von der Art des Rechtfertigungsdrucks abhängig.
2.3 Hypothese
Aus der Arbeit von Simonson und Staw (1992) lässt sich folgende Hypothese ableiten, die mit dem in Kapitel 3 beschriebenen Eskalationsexperiment überprüft werden soll.
H1: Personen, die in dem Bewusstsein handeln, sich für die Ergebnisse ihrer Entscheidungen anschließend vor Experten rechtfertigen zu müssen, un- terscheiden sich in ihren Entscheidungen von Personen, die glauben, sich nicht rechtfertigen zu müssen.
Zu beachten ist hierbei der ungerichtete Charakter der Hypothese. Da das Experiment über die Arbeit von Simonson und Staw (1992) hinaus gehen soll, enthält es drei aufeinander aufbauende Entscheidungen. Über den Einfluss einer Ergebnisrechtferti- gungspflicht auf zwei oder mehr aufeinanderfolgende Entscheidungen liegen jedoch noch keine Erkenntnisse vor. Die Hypothese wird deshalb einseitig formuliert, um bei allen drei Entscheidungen verwendet werden zu können.
- Arbeit zitieren
- Christopher Verheyen (Autor:in), 2001, Projektbericht: Vergleich der Gruppe der Ergebnisrechtfertigung mit der Kontrollgruppe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105121
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