Jeder Mensch hat Bedürfnisse mitunter ist auch wohnen ein elementares Bedürfnis. Gute Wohnverhältnisse spielen für die Lebensqualität des Menschen eine zentrale Rolle. Jedoch scheitert der Traum von den eigenen „Vier Wänden“ oft an den fehlenden vorhandenen finanziellen Mitteln und einer guten Fremdfinanzierung.
Eine Möglichkeit zur Realisierung könnte ein Bausparvertrag sein.
Diese Praxisarbeit soll die Geschichte des Bausparens und die einzelnen Fachbegriffe erklären, sowie auf verschiedene Bauspartarife, die Zuteilungskriterien und die staatlichen Förderungen eingehen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Geschichte des Bausparens
2.1 Bausparen heute
3 Bausparidee
4 Der Bausparvertrag
4.1 Vertragsabschluß
4.2 Bausparsumme
4.3 Bausparguthaben
4.4 Bauspardarlehen
4.5 Regelsparbeitrag
5 Zuteilungskriterien
5.1 Bewertungszahl
5.2 Leistungsfaktor
5.3 Zuteilung
6 Bauspartarife
7 Staatliche Bausparförderung
7.1 Wohnungsbauprämie
7.2 Arbeitnehmersparzulage
7.3 Vorzeitige prämienunschädliche Verfügung
8 Verwendungsmöglichkeit
9 Schlussbetrachtung des Bausparens
Literatur- und Quellenverzeichnis
1 Einleitung
Jeder Mensch hat Existenzbedürfnisse wie Essen, Trinken, und Schlafen, hinzu kommen Grundbedürfnisse, Luxusbedürfnisse,... Mitunter ist auch wohnen ein elementares Bedürfnis. Gute Wohnverhältnisse spielen für die Lebensqualität des Menschen eine zentrale Rolle. Jedoch scheitert der Traum von den eigenen „Vier Wänden“ oft an den fehlenden vorhandenen finanziellen Mitteln und einer guten Fremdfinanzierung.
Eine Möglichkeit zur Realisierung könnte ein Bausparvertrag sein.
Denn Bausparen ist eine sehr bekannte und beliebte Form der Geldanlage und wird von Kunden oft gewöhnlichen Geldanlagemöglichkeiten vorgezogen. Banken führen den Bausparvertrag nicht in ihrer Produktpalette, aber die meisten von ihnen stehen im Verbund mit einer Bausparkasse und so wird der Bausparvertrag oft über Banken vermittelt.
2 Geschichte des Bausparens
Bereits im 18. Jahrhundert finden sich in England erste zaghafte Anfänge des Bausparens. Im Jahre 1775 wird in Birmingham die erste Bausparkasse gegründet. Dort herrschte in den industriellen Ballungszentren akute Wohnungsnot. Wie so oft machte die Not erfinderisch und so kam eine Gruppe von „klugen Köpfen“ auf die Idee, durch regelmäßige Sparleistungen aller, schneller dem Einzelnen das gewünschte Wohneigentum zu verschaffen.[1]
2.1 Bausparen heute
Heute betreuen in der Bundesrepublik Deutschland 20 private und 11 öffentliche Bausparkassen ihre Kunden. Im Jahre 1999 waren am Jahresende im Gesamtbestand ca.33,6 Mio. Bausparverträge. Diese hatten ein Volumen von knapp 1.300 Mrd. DM Bausparsumme[2] .
3 Bausparidee
Die Idee des Bausparens ist längst nicht so kompliziert, wie sie auf den ersten Blick aussieht. Wie das Wort schon sagt besteht ein Zusammenhang zwischen den Begriffen Bauen und Sparen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[3]
Dieses System beruht auf der Erkenntnis, dass der Zusammenschluss von Sparern, die das gleiche Ziel verfolgen, zu einem schnelleren Ergebnis führt, als wenn jeder individuell spart. Die Bausparer bilden also eine Gemeinschaft und helfen sich nun gegenseitig beim Erwerb von Wohneigentum, indem sie alle in einen gemeinsamen Topf zahlen. Gleichzeitig erwirbt der Bausparer Anspruch auf ein zinssicheres Bauspardarlehen.
4 Der Bausparvertrag
4.1 Vertragsabschluß
Wie jeder andere Vertrag kommt auch der Bausparvertrag durch Antrag und Annahme zustande. Durch diesen Vertrag erwirbt der Bausparer durch Sparleistungen einen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens (§ 1 Abs. 2 Bausparkassengesetz). Es ist somit ein gegenseitiger Darlehensvertrag dem unter anderem als Rechtsgrundlage die „Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge“ zugrundelegen. Sie sollen für die Gleichbehandlung der Bausparmitglieder sorgen. Allerdings ist zum Zeitpunkt des Abschlusses für den Bausparer noch die Wahl offen, ob er überhaupt bei Fälligkeit des Vertrages ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen will. Jedoch liegen die Konditionen wie Spar- und Tilgungsbeiträge, sowie die Zinsen auf Bauspareinlagen und Bauspardarlehen, schon bei Abschluss des Bausparvertrages fest.[4]
4.2 Bausparsumme
Ein Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Sie setzt sich aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen zusammen. Die Höhe der Bausparsumme richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Sparers und seinen Finanzierungswünschen. Je höher die Bausparsumme ist, desto höher ist später auch das zinsgarantierte Darlehen.
4.3 Bausparguthaben
Das Bausparguthaben setzt sich aus eigenen Einzahlungen, Zinsen, vermögenswirksamen Leistungen sowie evtl. gutgeschriebenen Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulage zusammen.
4.4 Bauspardarlehen
Unter Bauspardarlehen versteht man den Betrag, der dem Bausparer nach der Zuteilung als Darlehen zur Verfügung steht. Das Bauspardarlehen ergibt sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Guthaben. Dieses Darlehen beträgt je nach Tarifvariante einen gewissen Prozentsatz der Bausparsumme. Die besonderen Vorteile des Bauspardarlehens sind die günstigen, festen Zinssätze (normalerweise niedriger als der aktuelle Marktzins). So hat man die Möglichkeit schon bei Vertragsabschluss auf den Pfennig genau kalkulieren zu können. Egal ob sich die Zinsen am Kapitalmarkt ändern, die Zinsen des Darlehens bleiben über die gesamte Laufzeit konstant.
4.5 Regelsparbeitrag
In den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) aller Bausparkassen sind Regelsparbeiträge vorgesehen, die ein Bausparer in der Ansparzeit monatlich zu zahlen hat. Diese Regelsparbeiträge sind unterschiedlich, je nach Bausparkasse und Bauspartarif in Promille der Bausparsumme festgesetzt und können beträchtlich differieren.[5]
Der Bausparer wählt selber, wie viel und zu welchen Zeitpunkten er jeweils auf seinen Bausparvertrag einzahlen will. Eine Zahlungsverpflichtung im rechtlichen Sinne besteht nicht. Sparleistungen, die noch ausstehen, können von keiner Bausparkasse verlangt werden.[6]
Hinzu ist dem Bausparer das Recht eingeräumt, jederzeit Sonderzahlungen (zusätzliche freiwillige Sparleistungen) zu leisten. Diese verbessern die Entwicklung des Bausparvertrages und dessen Zuteilungsaussichten. Sonderzahlungen sind im Bauspargeschäft weit verbreitet, jedoch von der Zustimmung der Bausparkassen abhängig.
[...]
[1] und
[2] Vgl. SCHWÄBISCH HALL, Bausparen konkret 1, Stand Februar 2000, S.2
[3] Vgl. GRILL; Wolfgang PERCZYNSKI, Hans, Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 33. überarbeitete Auflage, Bad Homburg vor der Höhe, Verlag Gehlen, Stand 1. April 1999, S. 194
[4] Vgl. Prof. Dr. BÜSCHGEN Hans E .und KOPPER Hilmar, Die Bausparkassen – Bausparfinanzierung und Bausparförderung, 7. neubearbeitete Auflage, Frankfurt am Main 1994, Verlag Fritz Knapp, S. 41 und 42
[5] Vgl. LAUX Hans, Bausparen für Bankkaufleute Baufinanzierung- und Anlageberater, 6. Aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 1993, Verlag Fritz Knapp, S. 27 ff.
[6] Vgl. CLAUß Günter / LÜTKE-ASSEN Herbert, Immobilien Bausparen Lebensversicherungen Gold, 6. neu bearbeitete Auflage, Stuttgart 1989, Deutscher Sparkassenverlag, S. 21
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