Die besondere Position des französischen Elektorats im Hinblick auf das Parlamentsauflösungsrecht des Staatspräsidenten. Ein Vergleich mit den USA und GB.


Hausarbeit, 2001

8 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


INHALT

1 Einleitung

2 Die demokratischen Regierungssysteme Großbritanniens, der USA und Frankreichs
2.1 Großbritannien
2.2 DieVereinigten Staaten von Amerika
2.3 Frankreich

3 Die Möglichkeit der Parlamentsauflösung oder der Regierungsentlassung in demokratischen Regierungssystemen
3.1 Großbritannien
3.2 Die Vereinigten Staaten von Amerika
3.3 Frankreich

4 Die Position des Wählers in demokratischen Regierungssystemen
4.1 Großbritannien
4.2 Die Vereinigten Staaten von Amerika
4.3 Frankreich

5 Fazit und Versuch einer neuen Klassifizierung der Regierungssysteme

6 Literatur

1 Einleitung

Die Fragestellung der umseitig formulierten Einsendeaufgabe zielt nach meinem Verständnis dahin, dass französische Regierungsmodell als Mischsystem mit einerseits parlamentarischen und andererseits präsidentiellen Elementen zu typisieren und dadurch eine eigenständige politikwissenschaftliche Charakterisierung im Vergleich mit den Systemen Großbritanniens und der USA zu verneinen. Mit meiner Arbeit, die auf Informationen des vorliegenden Studienbriefs beruht, werde ich begründen, dass es sehr wohl typische Elemente im sogenannten semi-präsidentiellen Regierungssystem Frankreichs gibt, welche heutzutage weder in den Vereinigten Staaten noch in Großbritannien zu finden sind. Dadurch ist die Differenzierung im Vergleich sowohl zum parlamentarischen, als auch zum präsidentiellen System möglich und der eigenständige Charakter der „semi-präsidentiellen“ Regierungsform kann gleichberechtigt neben dem der anderen typischen Systeme bestehen.

Die Abberufbarkeit der Regierung vor Ablauf einer gegebenen Legislaturperiode ist nur im semi-präsidentiellen Regierungssystem möglich und beruht ursächlich auf der separaten Wahl der einzelnen Glieder der doppelten Exekutive Frankreichs. Dies ist meiner Auffassung nach heutzutage als differenzierendes Merkmal im politikwissenschaftlichen Vergleich anzusehen. Das vorbehaltene Recht des französischen Präsidenten, als Präsidial-Exekutive, nach Kriterien der politischen Opportunität die Nationalversammlung aufzulösen und somit einem vermuteten Wählerwillen entgegenzukommen, fundamentiert meine Behauptung. Ich werde die Regierungsformen kurz skizzieren und die erwähnten Möglichkeiten der Auflösung der Parlamente, bzw. die Abberufbarkeit der Regierungen, aufzeigen. Die typologischen Kriterien der Regierungssystembestimmung und die variierenden Mehrheitsverhältnisse gehen in meiner Darlegung auf. Außerdem wird die Rolle der Parteien im jeweiligen Zusammenhang erwähnt. Im Fazit werde ich unter anderem einen Versuch einer neuen Klassifizierung der Regierungssysteme auf der Basis meiner Untersuchung vorstellen.

Ich hoffe, dass die Bezeichnungen „Präsidial-Exekutive“ und „parlamentarische Exekutive“, als Alternative für die Kennzeichnung der amerikanischen und französischen Präsidenten, bzw. der parlamentarischen Regierungen, statthaft sind und nicht gegen bestimmte terminologischen Richtlinien verstossen.

2 Die demokratischen Regierungssysteme Großbritanniens, der USA und Frankreichs

2.1 Großbritannien

Im parlamentarischen System Großbritanniens sind Exekutive und Legislative voneinander abhängig, also miteinander verschränkt, da das Elektorat in einem Wahlgang, für die Dauer der Legislaturperiode, einer Mehrheitspartei die Möglichkeit gibt die Regierung zu bilden und so die politische Richtung des Landes zu bestimmen. Durch die Befristung des Mandats und die Abberufungsmöglichlichkeit der Regierung durch den Wähler ist die Gewaltenteilungsidee manifestiert. Durch die Krone, als repräsentatives Staatsoberhaupt ohne politische Machtbefugnis, ist typisierend festzuhalten, dass eine doppelte Exekutive vorhanden ist.

2.2 Die Vereinigten Staaten von Amerika

Das System der USA sieht eine strikte Trennung von Regierung und Parlament vor und durch separate Wahlen, die für unterschiedliche Legislaturperioden die Zusammensetzung der Präsidial-Exekutive einerseits und der zwei jeweiligen Kammern der Legislative andererseits konstituieren, wird diese Gewaltenteilung fundamentiert, welche eine Orientierung an bestimmte Parteien vernachlässigen läßt. Hier stehen sich legislativer und exekutiver Wählerwille gegenüber und die Kompromissfähigkeit der Mandatsinhaber ist gefordert. Da der Präsident sowohl Chef der Regierung als auch Staatsoberhaupt ist, können wir hier - um eine Unterscheidung zu ermöglichen - von einer einfach angelegten Exekutive sprechen.

2.3 Frankreich

In Frankreich werden, wie in den USA, separat und für unterschiedliche Legislaturperioden, die Präsidial-Exekutive und, sowohl unmittelbar als auch mittelbar, die zwei Kammern des Parlaments, die Nationalversammlung und der Senat, gewählt. Jedoch bildet sich neben der Präsidial-Exekutive noch die, wie in Großbritannien, von Parteienmehrheiten getragene parlamentarische Exekutive. Durch die Zugehörigkeit zu einem bestimmten politischen Lager oder einer bestimmten Partei können die parlamentarische Exekutive und die Präsidial- Exekutive entweder homogener oder heterogener Struktur sein. Im letzteren Fall zieht sich der Präsident auf seine repräsentativen Aufgaben zurück, im ersteren Fall bestimmt er die Richtlinien der gemeinsamen politischen Vorgaben. Deutlich ist der Faktor der doppelten Exekutive zu erkennen, wobei hier der Wählerwillen der Präsidial-Exekutive entweder gegen den Wählerwillen, oder mit dem Wählerwillen, der parlamentarischen Exekutive steht.

3 Die Möglichkeit der Parlamentsauflösung oder der Regierungsentlassung in demokratischen Regierungssystemen

3.1 Großbritannien

Im britischen System hat der Premierminister die Möglichkeit durch die Aufforderung an die Krone das Parlament aufzulösen und damit Neuwahlen zu initiieren. Er wird diesen vorzeitigen Abbruch der laufenden Legislaturperiode von der positiven öffentlichen Meinung abhängig machen, die einen Wahlerfolg seiner Partei wahrscheinlich macht und naturgemäß so die Zustimmung des Elektorats für seine bisherige Politik einholen wollen. Das Parlament, welches der Regierung sein Mißtrauen ausspricht, zwingt die demokratische Exekutive zum Rücktritt und ruft dadurch Neuwahlen hervor, doch ist dies angesichts von Parteidiziplin und der Sorge um den eigenen Mandatserhalt im britischen Regierungssystem eher ausgeschlossen. Jedoch kann, wie bei der konservativen Partei schon vorgekommen, die Regierungspartei einen etablierten Nachfolger bestimmen und durch diesen Vertrauensverlust den/die Amtsinhaber/in zwingen zurückzutreten. Wobei wiederum die Parteidisziplin der Erwähnten der Initiierung von Neuwahlen, die eine negative Reaktion der Bürger auf diese Schwierigkeiten in der Regierungspartei hervorrufen könnte, eher Ablehnung entgegenbringen würde. Der Wähler hat nur die reguläre Möglichkeit das Ende der Legislaturperiode abzuwarten und dann gegebenenfalls der bisherigen Oppositionspartei die Regierungsverantwortung zu übertragen.

3.2 Vereinigte Staaten von Amerika

Die Gewaltenteilung des amerikanischen Regierungssystems sieht eine Parlamentsauflösung durch die Exekutive nicht vor. Falls der Präsident im Parlament keine Unterstützung durch Mehrheiten findet, weil er und die Abgeordneten der Legislative unterschiedliche politische Richtungen verfolgen, müssen sich die beiden Gewalten über Kompromisse einander nähern und einigen. Dieser Zustand wird als „devided government“ bezeichnet. Dass seine Partei, seien es die Demokraten oder die Republikaner, die Mehrheit der Mandate stellen würde, wäre bei den Einzelstaaten- und Regionalinteressen, welche in der amerikanischen Legislative vertreten werden, für den Präsidenten eine unsichere Größe. Ebenso wenig besteht die Möglichkeit der Abwahl der Exekutive durch das Parlament. Das Recht der Legislative den Amtsinhaber der Regierungsgewalt unter Anklage zu stellen und nach einem bestimmten Verfahren aus dem Amt zu entfernen lasse ich hier unberücksichtigt, da es für diese Untersuchung nicht relevant ist.

3.3 Frankreich

Im semi-präsidentiellen Regierungssystem Frankreichs hat der Präsident das Recht der Parlamentsauflösung. Er kann also Neuwahlen zur Nationalversammlung anberaumen. Nun kennt die Verfassungspraxis der V. Republik zwei Grundkonstellationen im Verhältnis des Präsidenten als Präsidial-Exekutive zur Regierung als parlamentarischer Exekutive. In einem Fall stehen Präsident und die von der Parlamentsmehrheit abhängige Regierung im gleichen politischen Lager und verfolgen die gleiche Politik unter Vorgabe des Präsidenten. Im anderen Fall vertreten sie konträre politische Anschauungen und der Präsident überlässt dem Ministerpräsidenten die Richtlinienkompetenz. Den letzteren Fall bezeichnet man als Zustand der „Cohabitation“. Dem Inhaber der Präsidial-Exekutive verbleibt jedoch der Anspruch der sogenannten „domaine reservee“ als Oberbefehlshaber der Streitkräfte bei der Kabinettsbildung der Ernennung des Verteidigungsministers und des Außenminister mitzuwirken. Sollte zum Beispiel bei diesen Ernennungen eine Konfrontation mit dem Ministerpräsidenten eintreten, so hätte der Präsident das Recht die Neuwahlen durch die Auflösung der Nationalversammlung einzuleiten, jedoch müßte er davon ausgehen, dass sich die gleichen politischen Konstellationen ergeben würden. Eine Neuwahl käme für den Präsidenten nur in Betracht, wenn er dadurch die Homogenität der Parlaments- und Präsidial- Exekutive in politischer Hinsicht und in der Parteienvertretung erreichen kann. So wurde in der Geschichte der V. Republik mehrmals die heterogene Lagerkonstellation der „cohabitation“ durch den Aufruf zur Wahl der Nationalversammlung beseitigt und die Klammer zwischen Parlamentsmehrheit, Ministerpräsident und Staatspräsident ohne den Zustand der doppelten Exekutive wiederhergestellt - wenn der Wähler es denn so wollte.

4 Die Position des Wählers in den demokratischen Regierungssystemen

4.1 Großbritannien

Der Wähler im britischen parlamentarischen System hat zwar die Möglichkeit die Regierung abzuberufen, dies aber nur im Rahmen vorgegebener Legislaturperioden, welche ein Eingreifen des Elektorats in unpopuläre Entscheidungen der Regierung unter Berücksichtigung sich aktuell politisch wandelnder Akzeptanz unmöglich macht, da das Recht Neuwahlen zu initiieren letztlich allein bei der in Kritik geratenen parlamentarischen Regierungsmehrheit liegt.

4.2 Vereinigte Staaten von Amerika

Nur das Ende der jeweiligen Legislaturperioden gibt dem amerikanischen Wähler die Möglichkeit seine vorhergehenden Wahlentscheidungen zu korrigieren oder zu erneuern. Die Regierung vor der Zeit abzuberufen um konträr entwickelten Strömungen in der Gesellschaft Rechnung zu tragen, ist dem Elektorat nicht möglich. Es ist darauf angewiesen, dass die Legislative die vielleicht vorhandene öffentliche Kritik berücksichtigt und gegebenenfalls durch die Wahrnehmung ihrer Rechte die Verwirklichung unpopulärer Regierungsentscheidungen blockiert. Initiierte Neuwahlen sind als Möglichkeit der Elektoratskontrolle im US-amerikanischen System nicht vorgesehen.

4.3 Frankreich

Im Unterschied zu den amerikanischen und den britischen Wählern hat der französische Bürger eine Möglichkeit seine Regierung vor der Zeit abzuberufen ohne die festgesetzte Dauer der Legislaturperiode abwarten zu müssen. Sie basiert auf der separaten Wahl der einzelnen Glieder der doppelten Exekutive für unterschiedliche Legislaturperioden, dem Recht der Präsidial-Exekutive nach eigenem Ermessen die Nationalversammlung aus Gründen der politischen Opportunität aufzulösen und der „cohabitation“, welche den Rückzug des Präsidenten auf seine repräsentativen Aufgaben beinhaltet. Die zwei Grundkonstellationen im Verhältnis der Präsidial-Exekutive zur parlamentarischen Exekutive habe ich oben schon geschildert. Außerdem, dass der Präsident sich verändernde politische Strömungen innerhalb der Gesellschaft nutzt, um Adaptionen der politischen Strukturen innerhalb der doppelten Exekutive durch Neuwahlen herbeizuführen. Das heißt, ein neugewählter Präsident kann die Mandatsverteilung im Parlament dem durch seine Wahl zum Ausdruck gekommenen politischen Meinungswechsel des Wählers anpassen. Andererseits hat das Elektorat bei anstehenden Parlamentswahlen die Möglichkeit, einem ihm mittlerweile politisch unpopulär erscheinenden Präsidenten, durch Wechsel der parlamentarischen Mehrheiten, die vorausgesetzte Richtlinienkompetenz zu entziehen. Jedoch könnte die Präsidial-Exekutive diesen Zustand der „cohabitation“, frühestens nach einem Jahr, wiederum durch Auflösung der Nationalversammlung beseitigen. Vorausgesetzt die öffentliche Meinung hätte sich sich abermals in eine andere Richtung bewegt und Neuwahlen wären daher politisch opportun. Hier steht also Wählerwillen der palamentarischen Exekutive gegen Wählerwillen der Präsidial-Exekutive. Wobei das Elektorat, durch die separate Wahl, gegebenenfalls seine Entscheidungen in die eine oder andere Richtung vorzeitig korrigieren kann. Diese Art der Regierungskontrolle durch das Elektorat ist weder im parlamentarischen noch im präsidentiellen System vorgesehen.

5 Fazit und Versuch einer neuen Klassifizierung der Regierungssysteme

Die Charakterisierung des französischen Regierungssystems als „semi-präsidentiell“ im Vergleich mit dem britischen Parlamentarismus und dem präsidentiellen System der USA lässt sich heutzutage noch politikwissenschaftlich sinnvoll treffen. In erster Linie ging es mir darum die Eigenständigkeit des Charakters des französischen Regierungssystem deutlich zu machen, um eine einfache Zuordnung seiner einzelnen Elemente in die parlamentarische oder präsidentielle Rubrik zu vermeiden. Daraus hätte sich der Fehlschluß ergeben , dass dieses Regierungssystem als reines „Mischsystem“ zu betrachten sei, welches keine eigenständigen Merkmale aufzuweisen habe an welchen, über die parlamentarische und präsidentielle Systematik hinaus, heute überall existierende Regierungssysteme gemessen werden könnten. Als Beispiel möchte ich unsere Bundesrepublik anführen, welche eindeutig dem parlamentarischen System britischer Art zuzuordnen ist und keineswegs dem präsidentiellen System, wie wir es in den USA finden. Die Person des Bundespräsidenten, der von der Bundesversammlung gewählt wird, gibt dem Regierungsmodell der BRD eine doppelte Exekutive, wie sie auch in der Monarchie Großbritannien, personifiziert durch die Queen, rudimentär vorhanden ist. Jedoch finden wir diese doppelte Exekutive ebenfalls in der Republik Frankreich und eine Zuordnung des Bundesrepublikanischen Regierungssystems in die semi-präsidentielle Kategorie erschiene neben der parlamentarischen auch logisch. Dies würde auch keine Probleme bereiten, da man ja davon ausginge, dass bei einem „Mischsystem“ wie dem französischen System, die elementarsten Merkmale primär als parlamentarisch zu identifizieren sind. Meine Darlegungen in dieser Arbeit beweisen aber, dass sich durch die separate Volkswahl der einzelnen Glieder der doppelten Exekutive für unterschiedliche Legislaturperioden, in Verbindung mit dem Recht der Präsidial-Exekutive die Nationalversammlung aufzulösen, ein originäres Merkmal des semi-präsidentiellen Systems manifestiert: Der Wählerwillen der parlamentarischen Exekutive steht mit dem Wählerwillen der Präsidial-Exekutive oder er steht gegen ihn. Die Möglichkeit für das französische Elektorat das politische Lager eines Glieds der doppelten Exekutive abzuwählen und dadurch, zwar indirekt, aber vor der Zeit, durch Auswirkungen auf das andere Glied der Exekutive einen politischen Richtungs- und Regierungswechsel herbeizuführen ist originär! Dieses besondere Merkmal aber führt dazu, dass das Regierungssystem Deutschlands im Vergleich nur dem parlamentarischen Regierungssystem zuzuordnen ist, weil, wie in Großbritannien, die vorzeitige Abberufung der Exekutive durch das Volk auch in Deutschland nicht gegeben ist.

Die drei im Studienbrief untersuchten Regierungssysteme liessen sich meiner Ansicht nach folgendermaßen neu klassifizieren und die Frage nach der sinnvollen Charakterisierung des französischen Regierungssystems als „semi-präsidentiell“ in politikwissenschaftlicher Hinsicht wäre beantwortet:

a. Regierungssysteme mit legislativem Wählervotum (Wahl der Legislative und Exekutive gemeinsam, z. B. in Großbritannien mit parlamentarischer Exekutive)

b. Regierungssysteme mit legislativem und mit exekutivem Wählervotum (Wahl der Legislative und der Exekutive getrennt, z.B. in den USA, mit Präsidial-Exekutive)

c. Regierungssysteme mit doppeltem exekutivem Wählervotum (Wahl der parlamentarischen Exekutive und Wahl der Präsidial- Exekutive getrennt, z.B. in Frankreich, wobei der homogene Elektoratswillen die Präsidial-Exekutive bevorzugt, sich der heterogene Elektoratswillen für die parlamentarische Exekutive entscheidet)

Eine weitere Analyse der von mir aufgestellten Behauptung würde den Rahmen dieser Arbeit in Bezug auf die gestellte Einsendeaufgabe überschreiten. Da ich ab das Hauptfach Geschichte studiere, wäre es für mich natürlich interessant das semi-präsidentielle Regierungssystem der Weimarer Republik näher zu betrachten, welches im Studienbrief ebenfalls angeführt wird.

Ich möchte meine Arbeit mit einer eigenen Fragestellung abschließen und dadurch die Relevanz meiner Behauptung in politikwissenschaftlicher Hinsicht deutlich machen:

Ist eine spezifische Charakterisierung des französischen Regierungssystems im Vergleich mit dem britischen System und dem System der USA außerhalb der klassischen Einteilung nach parlamentarischen, präsidentiellen und semi-präsidentiellen Gesichtspunkten politikwissenschaftlich möglich? Berücksichtigen Sie die besondere Position des französischen Elektorats mit Blick auf das Parlamentsauflösungsrecht des Präsidenten.

6 Literatur

Studienbrief zu Kurs 4666 „Westliche Regierungssysteme - Parlamentarismus, präsidentielles und semi-präsidentielles Regierungssystem“ von Professor Jürgen Hartmann (4666-5-01-S1) Copyright 2000, FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen

Fachbereich Erziehungs-, Sozial- und Geisteswissenschaften (001 321 463 (04/01))

Ende der Leseprobe aus 8 Seiten

Details

Titel
Die besondere Position des französischen Elektorats im Hinblick auf das Parlamentsauflösungsrecht des Staatspräsidenten. Ein Vergleich mit den USA und GB.
Hochschule
FernUniversität Hagen
Veranstaltung
Westliche Regierungssysteme
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2001
Seiten
8
Katalognummer
V104479
ISBN (eBook)
9783640028115
Dateigröße
348 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die homogene oder die heterogene Struktur der parlamentarischen Exekutive im Verhältnis zur Präsidial-Exekutive, ergibt zusammen mit der Cohabitation und dem Parlamentsauflösungsrecht des französischen Staatspräsidenten ein originäres Merkmal dies! es semi-präsidentiellen Regierungssystems und eine besondere Position des französischen Elektorats!
Schlagworte
Position, Elektorats, Hinblick, Parlamentsauflösungsrecht, Staatspräsidenten, Vergleich, Westliche, Regierungssysteme
Arbeit zitieren
Robert Zielke (Autor:in), 2001, Die besondere Position des französischen Elektorats im Hinblick auf das Parlamentsauflösungsrecht des Staatspräsidenten. Ein Vergleich mit den USA und GB., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104479

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