Verträge
Vertragsfreiheit
Abschlussfreiheit: freie Wahl de Vertragspartner
Gestaltungsfreiheit: freie Bestimmung des Vertragsinhalts Formfreiheit: freie Bestimmung der Vertragsform Ausnahmen:
Abschlusszwang: Unternehmen muss Verträge abschließen (Post muss befördern)
Grenzen der Inhaltsfreiheit: Inhalt darf das gesetzlich Verbotene und die guten Sitten nicht übertreten.Formzwang:bei Rechtsgeschäften mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung müssen die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden
Vertragsarten
Überlassungsverträge
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Mietvertrag Gebrauchsüberlassung einer Sache Mieter und Vermieter BGB
gegen Entgeld
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Betätigungsverträge
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Berufsausbildungsvertrag Berufsausbildung mit Vergütung Auszubildende und BGB
Ausbilder Berufsausbildungsgesetz
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Frachtvertrag Gewerbsmäßige Güterbeförderung Absender und HGB
Frachtführer
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Werksvertrag Herstellung eines Werkes gegen Besteller und HGB
Entgeld (mit Funktionsgarantie) Unternehmer
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Gesellschaftervertrag Vertragliche Vereinigung von Gesellschafter BGB
Personen zur Erfüllung eines gemeinsamen Zwecks
Veräußerungsvertrag: Kaufvertrag, Schenkung sonstige Verträge: Versicherungsvertrag
Kaufvertrag
Grundlagen des Kaufvertrages
zweiseitiges Rechtsgeschäft. Bezieht sich auf bewegliche Dinge (Mobilien, Waren), unbewegliche
Sachen(Immobilien) oder auf Rechte (Lizenzen). Ein Kaufvertrag kommt durch: Willen + Erklärung des Willens= Willenserklärung zu Stande.
Antrag Annahme
1. Willenserklärung 2. Willenserklärung
I. KäuferàBestellungà Bei Übereinstimmung KaufßAuftragsbestätigungß Verkäufer
II. VerkäuferàAngebotàBei Übereinstimmung KaufßBestellungß Käufer
Eine Willenserklärung wird mit dem Erhalt wirksam. Schweigen auf einen Antrag bedeutet immer Ablehnung des Antrags ( nicht unter Kaufleuten mit längeren Beziehungen).
Pflicht aus dem Kaufvertrag
Käufer: Bezahlung, Annahme der Ware
Verkäufer: Eigentum an der Ware mit Hilfe eines mündlichen oder schriftlichen Vertrags verschaffen, rechtzeitige und mangelfreie Lieferung, Kaufpreis annehmen
Ungest ö rte Abwicklung eines Kaufvertrages
1.Anfrage
2. dann Angebot
3. dann Bestellung
4. dann Auftragsbestätigung
5. dann Lieferung
6. dann Annahme
7. dann Rechnung
8. dann Bezahlung
Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages
Unmöglichkeitder Leistung bei Schuldnerverzug (BGB § 275): Der Schuldner braucht die Leistung nicht zu erbringen, wenn er den Grund der Nichterfüllung nicht zu vertreten hat. Der Grund muss nach dem Vertragsabschluss eingetreten sein.
Lieferungsverzug
Wenn der Lieferer schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) die Leistung verspätet oder nicht erbracht hat.
Ausnahme: Gattungskauf (Kaufgegenstand ist eine vertretbare Sache, d.h. er kann durch einen anderen ersetzt werden; Geld, Bluse von der Stange, fabrikneuer PKW)Fälligkeit: Mahnung, wenn Liefertermin kalendermäßig nicht genau bestimmt ist. Verschulden:Vorsätzlich oder fahrlässig (bei Gattungskauf Haftung auch ohne Verschulden)
Rechte des Käufers:
Ohnegesetzlich Nachfrist bestehen auf Nachlieferung und /oder Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung
Mitangemessener Nachfrist Schadensersatz und Ablehnungsandrohung wegen verspäteter Lieferung (entfällt bei Termin-, Fix- und Zweckkauf, sowie bei Selbstinvollzugsetzung)
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist Ablehnung der Lieferung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Rücktritt vom Kaufvertrag (ohne Schadensersatz, weil Beschaffung woanders billiger)
Schadensabrechnung:abstrakt: entgangener Gewinn, verspätete Geschäftseröffnung konkret: Mehrpreis beim Deckungskauf (Beschaffung vom anderen Lieferer teurer) Durch zuvor vereinbarte Konventionsstrafen zu vermeiden
Zahlungsverzug
Verschulden: nicht notwendig, da Geld Gattungsware
Fälligkeit: ohneMahnung(Zahlung bis 25.6. 2000)
MitMahnung ( Zahlung ab Juni, sofort) mit NachfristsetzungRechte des Verkäufers
Klage auf Zeit, auf Erfüllung bestehen und /oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Rücktritt vom Vertrag und /oder Schadensersatz
OhneNachweis nach BGB 5% bei zweiseitigem Handelsgeschäft ab Fälligkeit oder 4% bei einseitigem Handelsgeschäft und bürgerlichem Kauf ab Fristablauf mitSchadensersatz: Rücknahme der Kosten, Verzugszinsen, Differenz für Weiterverkauf
ohneSchadensersatz: Rückgabe der Ware
MitNachweis: alle Aufwendungen, Kreditkosten, Anwaltkosten, PortimitSchadensersatz: s.o.
ohneSchadenersatz: s.o.
Berechnung der Verzugszinsen = Betrag * Tage * Zinssatz 360 Tage
Die Warenlieferung
Mangelhafte Warenlieferung
Annahme der Ware
Äußere Prüfung Inhaltliche Prüfung
Anzahl der Warenstücke und Unverzügliche Prüfung, d.h. keine
Überprüfung mit Lieferschein schuldhafte Verzögerung
Absender
Beschädigungen
Mängel. àSofort reklamieren und vom Überbringer bestätigen lassen Prüfung der Rechnung und Papiere auf
Sachliche Richtigkeit Und Rechnerische Richtigkeit
Buchen (Wareneingangsbuch oder EDV)
Mängelarten
Falschlieferung:Mängel an Menge (Quantitätsmängel); Mängel an Art (andere Ware als bestellt); Gattungsmängel (Rechtsanspruch nur bei zweiseitigem Handelskauf)
Sach- und Qualitätsmängel: Mängel an Beschaffenheit ( beschädigte oder verdorbene Ware); Mängel an Güte (zugesicherte Eigenschaften der Ware fehlen)
Mängelrüge
Gesetzliche (Wahl-) Rechte des Käufers beim zweiseitigen HandelskaufWandlung:Rücktritt vom Vertrag
Minderung:Preisnachlass
Ersatzlieferung:nur bei Gattungskauf
Schadensersatzwegen Nichterfüllung: bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistig
verschwiegenen Mängeln, bei arglistiger Vortäuschung falscher Eigenschaften (nicht bestehender Eigenschaften)
Annahmeverzug
Die ordnungsgemäß gelieferte Ware wird nicht angenommen.Gründe: - Zahlungsschwierigkeiten
- Käufer hat an anderer Stelle billiger gekauft/will noch kaufen
- Lager vollàkann nicht annehmen
Rechte des Lieferers
- Käufer und Verkäufer einigen sich auf Weiterverkauf
- Einlagerung in öffentliches Lagerhaus auf Kosten des Käufers
- Versteigerung nach Ankündigung à Selbsthilfeverkauf (z. B. durch einen Gerichtsvollzieher oder Handelsmakler)
- Versteigerung ohne Ankündigungà Notverkauf (leichtverderbliche Ware)
- Käufer wird auf Abnahme verklagt (Sonderanfertigungen)
Ablauf des Selbsthilfeverkaufs
1.Verkauf androhen und Nachfrist setzen (nicht bei Notverkauf)
2.Mitteilung des Termins und des Versteigerungsortes
3.Käufer kann mitbieten (Preiserhöhung)
4.nach Selbsthilfeverkauf unverzügliche Abrechnung mit dem Käufer
5.Mehrerlös muss ausbezahlt werden, bei Mindererlös muss Käufer Differenz tragen
Das Angebot
Anfrage :- rechtlich unverbindlich
- man kann beliebig viele unterschiedliche Dienstleister und Lieferer um ein Angebot bittenAngebot:Eine Willenserklärung, die Waren zu den angegebenen Bedingungen zu liefern. Angebote richten sich an eine bestimmte Personengruppe. Ziel: Erinnerung des Abnehmers durch den Lieferer und eventuelle Bestellung.
Verlangtes Angebot: auf Anfrage
Unverlangtes Angebot: ohne vorherige AnfrageInhalt des Angebots
Lieferzeit: Vertragliche Lieferung: „bis Ende Mai“, „bis Mitte März“, „binnen 4 Wochen“ Fixkauf (zum festen Termin, Fixgeschäft): „Lieferung bis zum 14. 02. 2000
Zahlungsbedingungen: Zahlung bei Bestellung: „Anzahlung 1/3 des Kaufpreises“, „Vorkasse“ Zug um Zug Geschäft: „Nettokasse“, „gegen Nachnahme“
Zielkauf (Ratenkauf): kann innerhalb einer Woche schriftlich widerrufen werden ( u. U. auch bei Haustürgeschäften)
Angebotsvergleich:Beim Angebotsvergleich müssen Liefer- und Zahlungsbedingungen, Einstandspreis, Bezugskosten, Zuverlässigkeit und Kundenservice beachtet werden.
Lieferermatrix: Tabellarische Übersicht zur Beurteilung der einzelnen Lieferer. Dabei werden die einzelnen Entscheidungskriterien z. B. Zuverlässigkeit, kleine Menge, Preis, Umweltverträglichkeit unterschiedlich entwickelt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Berechnung des Einstandspreises: Listenpreis - Rabatt = Zieleinkaufspreis
Zieleinkaufspreis- Skonti = Bareinkaufspreis
Bareinkaufspreis + Bezugskosten = PreisàEinstandspreis Preis: Stückzahl = Einzelpreis
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
Ort, wo der Schuldner seine Leistungen zu erbringen hat (Leistungsort). Ort an dem die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware (nicht mutwillig/absichtlich) auf den Vertragspartner übergehen (Ort des Gefahrenübergangs). Ort, an dem bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag die Klage eingereicht wird (Klageort).
Gesetzlicher Erfüllungsort: gültig, wenn keine vertraglichen Absprachen vorliegen zwei Vertragspartner, zwei Erfüllungsorte
Erfüllungsort für die Warenlieferung Erfüllungsort für die Geldzahlung
Wohnsitz des Verkäufers (Warenschuldner) Wohnsitz des Käufers (Geldschuldner)
Verkäufer muss Ware fristgerecht an seinem Wohnort Käufer muss Geld fristgerecht abschicken
bereitstellen
Käufer trägt Kosten und Gefahr des Transportes Käufer trägt Kosten und Gefahr der Geldübermittlung
a) ab Übergabe bei Hohlschulden zum Wohnort des Verkäufers
b) ab Versandstation bei Schickschulden
Warenschulden = Hohl- bzw. Schickschulden Geldschulden = Schick- bzw. Bringschulden
Gerichtsstand: Wohnsitz des Verkäufers Gerichtsstand: Wohnsitz des Käufers
Vertraglicher Erfüllungsort: kann von den Vertragspartnern vereinbart werden zwei Vertragsparteien ein Erfüllungsort, meist Wohnsitz des Verkäufers
Gerichtsstand: - meist Wohnsitz des Verkäufers
- Vertragliche Vereinbarungen nur unter Kaufleuten möglich
- Bei Abzahlungsgeschäften ist der Gerichtsstand immer am Wohnsitz des Käufers
Versendungskauf:Wird die Ware auf Verlangen des Käufers an einen anderen Ort, als dem Erfüllungsort abgeliefert, spricht man vom Versendungskauf.
Platzkauf: Käufer wohnt am Ort des Verkäufers
Schutz vor Schadendurch: Transportversicherung, Brandversicherung, Bruchversicherung, Diebstahlversicherung
Die Bestellung
Wesen der Bestellung
Die Bestellung ist eine Willenserklärung, die Ware zu den angegebenen Bedingungen zu kaufen.Inhalt:Menge, Art, Preis, Bezeichnung
Form:mündlich, schriftlich
Für die Bestellung wird der gleiche Weg und die gleiche Zeit, wie für die Abgabe des Angebots eingeräumt (z. B. Unterredungàsofort; Briefà1-2 Wochen)
Rechtliche Bindung
Wer eine Bestellung abgibt, ist daran gebunden, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist (empfangsbedürftige Willenserklärung).
Widerruf: Ein Widerruf der Bestellung ist nur möglich, wenn er vor der Bestellung oder spätestens gleichzeitig beim Verkäufer eintrifft. (z. B. Briefbestellungàtelefonisch, per Fax, per E - Mail; Faxbestellungàtelefonisch, per Fax ; Telefonbestellungàam Ende des Telefonats)
Auftragsbestätigung:
Eine Auftragsbestätigung ist zweckmäßig, wenn das Angebot abgeändert oder verspätet angenommen wurde, es freibleibend war, nur verspätetet geliefert werden kann und bei mündlichen Bestellungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorformulierte Vertragsbedingungen, die meist sehr kleingedruckt auf der Rückseite von Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen stehen.
Generalklausel:Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders benachteiligen.
Gültigkeit: wenn Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen wurde
wenn Kunde vom Inhalt der AGB Kenntnis nehmen konnte wenn Kunde damit einverstanden ist
Geschäftsbedingen auf Rechnungen oder Kassenzetteln sind bedeutungslos, wenn sie nicht vorher Bestandteil des Kaufvertrages geworden sind.
Ungültigkeit:
- unangemessen langen Lieferfristen
- nachträglicher kurzfristiger Preiserhöhung (innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages
- Ausschluss von Reklamationsrechten
- Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (6Monate)
- Rücktrittsvorbehalte des Verkäufers
- Beschneidung von Kundenrechten bei verspäteter Lieferung
- Ausschluss der Haftung bei groben Verschulden des Verkäufers
- Ausschluss der Übernahme von Fährt- und Transportkosten bei Nachbesserung
ABER: Persönliche Vertragsabsprachen haben Vorrang vor AGB
Das Mahnverfahren
au ß ergerichtliches Mahnverfahren
Gründe:- Überschreiten des Zahlungsziels
- Nichtausnutzen des Skontos
- Scheckzahlung wird auf Wechselzahlung umgestellt
Überwachung der Fälligkeitstermine durch EDV, Mahnmappe, Terminskonti
Ablauf:1. Zahlungserinnerung (z. B. Rechnungskopie, Kontoauszug(vom Käufer)
2. eventuell 3 Mahnungen (Steigerung der Schärfe, jeweils 14 Tage frist)
3. Postnachnahme (max. 3000,- /Inkassoinstitut)
4. Mahnung 4 ( Androhung gerichtlicher Maßnahmen, 14 Tage frist)
5. Zustellung des Mahnbescheids (Beginn des gerichtlic hen Mahnverfahrens)
Zahlungserinnerungen beim einseitigen Handelskauf reichen nicht, um den Schuldner in Verzug zu setzen.
gerichtliches Mahnverfahren
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides (Vordrucke im Schreibwarenhandel) wird beim
zuständigen Amtsgericht( unter 10000,- DM Streitwert) oder beim Landgericht (über 10000,- DM) beantragt.
Kosten:Mahnkosten, Kosten des Verfahrens, Kosten für Vordrucke und PortoAblauf: 1. Zustellen durch Post à Einschreiben und Rückschein
2. Schuldner schweigtà Vollstreckungsbescheid innerhalb von 6 Monaten
3. Schuldner reagiert innerhalb von 14 Tagen nicht, Zwangsvollstreckung beantragen
4. erhebt Schuldner Anspruchàmündliche Gerichtsverhandlung
5. nichts zu pfändenà Gläubiger erhält „Titel“ (Recht in das Vermögen des Schuldners zwangsweise mit Hilfe des Gerichts einzugreifen
6. Antragssteller muss zunächst Verfahrenskosten zahlen
Zwangsvollstreckung
Vorraussetzungen: Vollstreckungstitelà Zustellung an den Schuldner
Durchführung:- bewegliches Vermögen: körperliche Sachen (Faustpfand: Gegenstände, die gleich mitgenommen werden
Eidesstattliche Erklärung
Wenn nichts zu pfänden ist, muss der Schuldner eine Eidesstattliche Erklärung abgeben. Falsche
Angaben können zur Freiheitsstrafe führen. Gleichzeitig erfolgt die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis (Schufa), um dritte zu schützen. Die Auskunft ist kostenlos. Ansprüche des Gläubigers verjähren erst nach 30 Jahren.
Verjährung von Forderungen Ziel: Rechtsfrieden
Nach einer bestimmten Zeitspanne hat der Gläubiger keinen Anspruch mehr auf seine Forderungen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden. Nach Ablauf der Verjährungsfrist braucht der Schuldner seine Leistung nicht mehr zu erbringen. Erbringt er sie doch darf er die Leistung nicht zurückverlangen.
Verjährungsfristen
30 Jahre: - Beginn am Tag der Fälligkeit der Schuld aus Rechtskräftigen Urteilen
aus Darlehensforderungen
aus Vollstreckungsbescheiden Privatleute untereinander
4 Jahre: - Beginn mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (1.1. des Folgejahres)
der Gewerbetreibende im Sinne des HGB an Privatleute auf Zinsen auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Miete, Pacht, Rente, Unterhaltsbeiträge usw.)
2 Jahre: - Beginn 1.1. des Folgejahres
der Gewerbetreibenden im Sinne des HGB an Privatleute der Transportunternehmen, Gastwirte
Lohn- und Gehaltsempfänger
Der freien Berufe (Architekten, Rechtsanwälte, Arzte, Ingenieure usw.)
Unterbrechung: Eintritt der Verjährung soll verhindert werden Gläubiger: gerichtlicher Mahnbescheid, Klage
Schuldner: Teilzahlung, Zinszahlung, Stundungsbitte, Schuldanerkenntnis Beginn der neuen Verjährungsfrist mit Ende der Unterbrechung Hemmung:Verjährung ruht
Forderungen gestundet, Gegenforderungen vom Schuldner, Naturkatastrophen, Konkurs, Vergleich
Verjährungsfrist läuft weiter, wenn Hemmungsgrund entfällt. Der Hemmungszeitraum wird zu der normalen Verjährungsfrist dazu gerechnet.
- Pfandsiegel (Kuckuck): wird an schweren Gegenständen angebracht; dürfen vom Schuldner nicht verkauft oder versteigert werden; Ablösen ist strafbar
- Gegenstände für bescheidene Lebensführung und Berufsausübung dürfen nicht gepfändet werden
- Austauschpfändung: teure Gegenstände gegen billigeà Erhaltung der bescheidenen
Lebensführung
- Geldforderung: durch Pfändungsbeschluss (z. B. Lohnpfändung bis 1200,-
- Unbewegliches Vermögen: Gebäude Grundstücke
- Zwangsversteigerung (verkauft oder zwangsverwaltet)
Häufig gestellte Fragen zu Verträgen und Kaufverträgen
Was sind die Grundlagen der Vertragsfreiheit?
Die Vertragsfreiheit umfasst Abschlussfreiheit (freie Wahl des Vertragspartners), Gestaltungsfreiheit (freie Bestimmung des Vertragsinhalts) und Formfreiheit (freie Bestimmung der Vertragsform). Ausnahmen bilden Abschlusszwang, Grenzen der Inhaltsfreiheit und Formzwang.
Welche Vertragsarten gibt es?
Es gibt Überlassungsverträge (z.B. Mietvertrag), Betätigungsverträge (z.B. Berufsausbildungsvertrag, Frachtvertrag, Werkvertrag, Gesellschaftervertrag) und Veräußerungsverträge (z.B. Kaufvertrag, Schenkung).
Was sind die Grundlagen des Kaufvertrages?
Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das sich auf bewegliche oder unbewegliche Sachen bezieht. Er kommt durch Antrag und Annahme zustande, also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Welche Pflichten entstehen aus einem Kaufvertrag?
Der Käufer hat die Pflicht zur Bezahlung und Annahme der Ware. Der Verkäufer hat die Pflicht zur Eigentumsverschaffung, rechtzeitigen und mangelfreien Lieferung und Annahme des Kaufpreises.
Was sind mögliche Störungen bei der Erfüllung eines Kaufvertrages?
Störungen können Unmöglichkeit der Leistung, Lieferungsverzug und Zahlungsverzug sein.
Was sind die Rechte des Käufers bei Lieferungsverzug?
Der Käufer kann ohne Nachfrist auf Nachlieferung und/oder Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung bestehen. Mit angemessener Nachfrist kann er Schadensersatz und Ablehnungsandrohung wegen verspäteter Lieferung geltend machen oder nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist die Lieferung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Was sind die Rechte des Verkäufers bei Zahlungsverzug?
Der Verkäufer kann auf Erfüllung bestehen und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
Wie läuft die Warenprüfung bei mangelhafter Lieferung ab?
Der Käufer muss die Ware unverzüglich nach Erhalt äußere und inhaltlich prüfen. Mängel müssen sofort reklamiert und vom Überbringer bestätigt werden.
Welche Mängelarten gibt es?
Es gibt Falschlieferungen (Mängel an Menge, Art oder Gattung) und Sach- und Qualitätsmängel (Mängel an Beschaffenheit oder Güte).
Welche Rechte hat der Käufer bei mangelhafter Lieferung (zweiseitiger Handelskauf)?
Der Käufer hat das Wahlrecht zwischen Wandlung (Rücktritt vom Vertrag), Minderung (Preisnachlass), Ersatzlieferung (nur bei Gattungskauf) und Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
Was passiert bei Annahmeverzug?
Wenn die ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht angenommen wird, kann der Lieferer die Ware auf Kosten des Käufers in einem öffentlichen Lagerhaus einlagern, eine Versteigerung nach Ankündigung durchführen (Selbsthilfeverkauf) oder, bei leicht verderblicher Ware, einen Notverkauf durchführen. Er kann den Käufer auch auf Abnahme verklagen (Sonderanfertigungen).
Was ist ein Angebot und was muss es enthalten?
Ein Angebot ist eine Willenserklärung, Waren zu den angegebenen Bedingungen zu liefern. Es sollte Lieferzeit, Zahlungsbedingungen und gegebenenfalls Angaben zum Widerrufsrecht enthalten.
Was ist bei einem Angebotsvergleich zu beachten?
Beim Angebotsvergleich müssen Liefer- und Zahlungsbedingungen, Einstandspreis, Bezugskosten, Zuverlässigkeit und Kundenservice beachtet werden.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem und vertraglichem Erfüllungsort?
Der gesetzliche Erfüllungsort gilt, wenn keine vertraglichen Absprachen vorliegen. Es gibt getrennte Erfüllungsorte für Warenlieferung und Geldzahlung. Ein vertraglicher Erfüllungsort wird von den Vertragspartnern vereinbart.
Was ist ein Versendungskauf?
Wird die Ware auf Verlangen des Käufers an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort abgeliefert, spricht man vom Versendungskauf.
Was ist eine Bestellung und welche Form hat sie?
Die Bestellung ist eine Willenserklärung, die Ware zu den angegebenen Bedingungen zu kaufen. Die Form kann mündlich oder schriftlich sein.
Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die meist kleingedruckt auf der Rückseite von Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen stehen.
Wann sind AGB gültig?
AGB sind gültig, wenn der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, vom Inhalt Kenntnis nehmen konnte und damit einverstanden ist.
Was sind ungültige Klauseln in AGB?
Ungültige Klauseln sind z.B. unangemessen lange Lieferfristen, nachträgliche kurzfristige Preiserhöhungen, Ausschluss von Reklamationsrechten, Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, Rücktrittsvorbehalte des Verkäufers, Beschneidung von Kundenrechten bei verspäteter Lieferung, Ausschluss der Haftung bei grobem Verschulden des Verkäufers, Ausschluss der Übernahme von Fahrt- und Transportkosten bei Nachbesserung.
Wie läuft ein außergerichtliches Mahnverfahren ab?
Das außergerichtliche Mahnverfahren umfasst Zahlungserinnerungen und Mahnungen mit steigender Schärfe. Es kann auch die Androhung gerichtlicher Maßnahmen und die Zustellung eines Mahnbescheids umfassen.
Wie läuft ein gerichtliches Mahnverfahren ab?
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird beim zuständigen Amtsgericht oder Landgericht beantragt. Nach Zustellung des Mahnbescheids kann der Gläubiger bei Nichtreaktion des Schuldners einen Vollstreckungsbescheid beantragen und die Zwangsvollstreckung einleiten.
Was sind die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung?
Voraussetzung ist ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner zugestellt wurde.
Was bedeutet Eidesstattliche Erklärung?
Wenn nichts zu pfänden ist, muss der Schuldner eine Eidesstattliche Erklärung abgeben. Falsche Angaben können zur Freiheitsstrafe führen und zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis (Schufa) führen.
Was bedeutet Verjährung von Forderungen?
Nach einer bestimmten Zeitspanne hat der Gläubiger keinen Anspruch mehr auf seine Forderungen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden.
Welche Verjährungsfristen gibt es?
Es gibt Verjährungsfristen von 30 Jahren, 4 Jahren und 2 Jahren, abhängig von der Art der Forderung und den beteiligten Parteien.
Was bedeutet Unterbrechung und Hemmung der Verjährung?
Unterbrechung bedeutet, dass die Verjährung von Neuem beginnt. Hemmung bedeutet, dass die Verjährung ruht und nach Wegfall des Hemmungsgrundes weiterläuft.
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- cathrin koschnitzke (Author), 2001, Die wichtigsten Fakten zum Vertragsabschluss in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104126