Inhaltsverzeichnis
1) Einleitung
2) Offizielle Statistiken und soziale Schichtung
3) LabelingApproach
4) Ergebnisse der Dunkelfeldforschung
5)Stigmatisierungsprozesse
6) Schluß
7) Literaturverzeichnis
1) Einleitung
Diese Hausarbeit versucht folgende Fragen zu klären : Welchen Zusammenhang gibt es zwischen der sozialen Schichtung und der kriminellen Auffälligkeit ? Sind bestimmte Schichten ’krimineller’ als andere? Und wenn ja, wie läßt sich dieses erklären.
Bei den Erklärungsansätzen gibt es zwei große Richtungen. Zum einen das Labeling- Approach, zum anderen die täterorientierten Erklärungsansätze. Letztere stammen aus den klassischen Theorien der Soziologie des abweichenden Verhaltens, wie z.B. der Anomie und Subkulturtheorie oder dem sozialisationstheoretischen Ansatz. Im Zentrum ihrer Analysen stehen die Täter und die besonderen Lebensumstände der Schichten.
Das Labeling-Approach ist hingegen ein ’neuerer’ Erklärungsansatz, der erst Anfang de r 70er Jahre für Aufregung sorgte. Seine Aufmerksamkeit, seine Analyse richtet sich hauptsächlich auf die Wirkung von Normen und Sanktionen, die Reaktion der Umwelt auf Delinquenz, auf die Entstehung und Inhalte von Gesetzen, als auch auf deren Überwachung durch die Instanzen der staatlichen Kontrolle. Aufregung verursachte dieser Erklärungsansatz besonders deswegen, weil er schichtspezifische Kriminalitätsraten als ungleiche Verfolgung der staatlichen Instanzen, wie Polizei, Staatsanwaltschaft etc., deutet.
Aufgebaut ist diese Hausarbeit folgendermaßen :
Erst wird es darum gehen, was die offiziellen Statistiken über den Zusammenhang von Schichtung und Kriminalität aussagen. Hier lehne ich mich sehr eng an den Seminartext von GEIßLER (1995) an. Danach folgt in Kapitel 3 eine Darstellung der Kernpunkte des Labeling-Approaches. Es wird versucht die These :’ Es gibt (so gut wie) keine schichtspezifische Kriminalitätsraten, sondern (vielfach nur) eine schichtspezifische Kriminalisierung’ zu unterlegen. Dazu werden Selektionsmechanismen bei der Verfolgung von Straftaten durch die staatlichen Instanzen genauer untersucht. Im Anschluß daran wird die (annähernde) Gleichverteilungshypothese des Labeling-Approaches verglichen mit den bisherigen Ergebnissen der Dunkelfeldforschung. Die Dunkelfeldforschung beschäftigt sich mit der nicht angezeigten, nicht registrierten Kriminalität.
Die Ergebnisse des vorherigen Kapitels werden nun analysiert mit Hilfe des so- zialisationstheoretischen Ansatzes und dem sogenannten ’Teufelskreismodell’ von QUENSEL (1981). Letzteres ist eigentlich eine reine Argumentationsstütze des LabelingApproaches, weil es Aussagen über Stigmatisierungsprozesse und das Abdrängen in kriminelle Karrieren macht. Es kann jedoch in dieser Hausarbeit unter de m Thema ’Soziale Schichtung und Kriminalität’ ohne einen argumentative Unterlegung der täterorientierten Ansätze nicht auskommen. Deswegen erfolgt eine sehr kurze Einführung in den sozialisationstheoretischen Ansatz.
Auffallend bei der gesamten Hausarbeit war, daß zu den Themen Labeling- Approach, sowie Daten zu dem Zusammenhang von sozialer Schichtung und Kriminalität, fast aussschließlich ältere Literatur aus Anfang der 80er Jahre existiert. Scheinbar haben diese Themen den wissenschaftlichen Fokus in de n letzten Jahren verlassen.
Auch erfolgt in dieser Hausarbeit nicht immer eine saubere Trennung zwischen ’alt und jung’. Überwiegend gibt es nur Studien, die sich mit den kriminellen Aktivitäten von Heranwachsenden beschäftigen.
2) Offizielle Statistiken und soziale Schichtung
Die Kriminalstatistiken der staatlichen Kontrollinstanzen - der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Gerichte und Strafvollzugsanstalten sind ziemlich eindeutig, wenn es um den Zusammenhang von entdeckter, verurteilter Kriminalität und sozialer Schichtzugehörigkeit geht. Diese Kriminalität ist eindeutig schichtspezifisch verteilt. Untere Schichten sind deutlich überrepräsentiert im Gegensatz zu Mittel- oder Oberschicht.
Dazu einige Beispiele :
Die Polizei einer Großstadt im Ruhrgebiet griff im Laufe eines Monats 1300 Personen auf, denen vorgeworfen wurde eine strafbare Handlung begangen zu haben. 1000 von ihnen ließen sich durch die Variablen Bildung, Einkommen und Beruf einer Schicht zuordnen. Folgendes Ergebnis konnte festgestellt werden (GEIßLER 1995,161) :
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Zahlen sprechen eine recht eindeutige Sprache. Mit 90% ist die Unterschicht deutlich überrepräsentiert, während die restlichen Schichten mit 10% unterrepräsentiert sind. Entsprechende Verallgemeinerungen auf das gesamte Bundesgebiet sind schwer und müssen auf dem Hintergrund der Schichtstruktur gesehen werden. Doch GEIßLER (1995,161) kommt mit Deutlichkeit zu der Aussage, daß entdeckte Kriminalität schichtspezifisch ist.
Auch das Bildungsprofil der 'Auffälligen' ist ebenfalls erheblich im unteren Bereich anzusiedeln. Dies wird besonders klar, wenn man Häftlinge nach ihrem Bildungshintergrund untersucht. Zweidrittel der Häftlinge stammen aus einer Minderheit von 8%, die den Hauptschulabschluß nicht geschafft haben. Junge Mens chen mit weiterführender Schulbildung, d.h. Realschul oder Gymnasiumsabschluß kennzeichnen sich durch das Gegenteil. Stellte sie 1988 66% aller Schulabgänger, so waren sie in den Gefängnissen mit ca. 2.5% deutlich unterrepräsentiert (VILLMOW/STEPHAN ,1983,172 ). Zum Schluß dieses Kapitels soll noch kurz auf die unterschiedliche Deliktqualität in den einzelnen Schichten eingegangen werden.
In der Unterschicht häufen sich solche Straftaten wie Bankraub, Diebstahldelikte, wie Raub und Einbruchsdiebstähle, als auch Aggressionsdelikte wie Totschlag, Körperverletzungen usw.. Auch bei den Bagatellbetrügereien und Sittlichkeitsdelikten führen Unterschichtenangehörige die entdeckte Kriminalität an.
Verkehrsdelikte scheinen hingegen gleich über die Verkehrsteilnehmerstruktur verteilt zu sein. (BLANKENBURG/SESSAR,1978,212)
3) Labeling-Approach
Der Labeling-Approach - zu deutsch auch Etikettierungsansatz genannt, ist der zweite größere Erklärungsansatz, neben den täterorientierten Theorien, der u.a. Aussagen über Kriminalität und Schichtung macht. Der Etikettierungsansatz richtet, wie bereits erwähnt, seine Aufmerksamkeit auf die Wirkung von Normen und Sanktionen, die Reaktionen der Umwelt auf Delinquenz, auf die Entstehung und Inhalte der Gesetze, sowie auf die Überwachung derselben durch die Instanzen der staatlichen Kontrolle durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte.
Die Kernaussagen des Labeling-Approach könnte man dabei ungefähr so formulieren :
1) Gesetze sind keine natürliche, unumstößliche Kategorie, sondern Resultat gesellschaftlicher Normvorstellungen
2) Die gesellschaftliche Reaktion auf abweichendes Verhalten führt zur Verfestigung diese Verhaltens, indem sie die Abweichenden stigmatisiert, d.h. unter anderem auch sozial ausgrenzt und somit in kimine lle Karrieren abdrängt
3) Unterschichtenangehörige begehen nicht wesentlich häufiger kriminelle Handlungen als andere Gesellschaftsmitglieder, sie werden lediglich aus bestimmten Gründen häufiger ertappt und bestraft (radikale Ansatz nach SACK).
Schichtspezifische Kriminalitätsraten sind demnach schichtspezifische Kriminalisierung
In diesem Kapitel sollen nur die Punkte 1 und 3 behandelt werden. Punkt zwei wird aus später erläuterten Gründen in Kapitel 5 ausführlich behandelt.
zu 1)
Der ungleichen Behandlung der Schichten durch die Kontrollinstanzen geht eine Gesetzgebung voraus, die unterschiedliche Maßstäbe in Bezug auf abweichendes Verhalten zuläßt. Sozialschädliches Verhalten, das eher in den oberen Schichten vorkommt, ist demnach nicht so konsequent unter Strafe gestellt, wie sozialschädliches Verhalten, das eher für die unteren Schichten typisch ist. Außerdem würde im letzteren Schichtbereich stärker und personalintensiver gefahndet, als bei eher typischen Mittel/Oberschichtdelikten ( vgl. SACK,1977).
zu 3)
Im folgenden sollen die bereits erwähnten Selektionsmechanismen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten näher beschrieben werden
Auffällig ist, daß den 4.5Mio polizeilich registrierten, strafverdächtigen Handlungen 'nur' 434.000 (ohne Verkehrsdelikte) rechtskräftige Verurteilungen gegenüberstehen. "Die Geltung einer strafrechtlichen Norm wird also nur an einer winzigen Gruppe aller Straffälligen exemplarisch verdeutlicht." (GEIßlER;1995,172).
Wie überproportional groß der Unterschichtenanteil an dieser Verurteiltenanzahl ist, wurde bereits in Kapitel 2 dargestellt. Welche Mechanismen bei der unterstellten Selektion vonstatten gehen, soll im folgenden behandelt werden. Die verwendeten empirischen Daten stammen überwiegend aus den 70er Jahren, weil scheinbar in neuerer Zeit kein größeres Interesse mehr an diesem Themenkomplex besteht.
a) Anzeigeverhalten
Über 90% der angezeigten Delikte stammen aus der Bevölkerung. Dabei scheint es so zu sein, daß die Polizei häufiger bei Unterschichtenangehörigen eingeschaltet wird. Gründe dafür könnten sein :
Bei Mittelschichtjugendlichen wird eher auf die 'richtenden/heilenden' Möglichkeiten des Elternhauses gesetzt'.
Unmittelbar schichtniedrigere Personen, als auch Ausländer oder allgemein bestimmte Randgruppen werden aufgrund von bestimmten Alltagstheorien eher beobachtet und angezeigt.
(LAMNECK,1985)
b) Polizeifilter
Polizisten spielen in den Selektionsmechanismen ebenfalls eine größere Rolle. Als Hilfsbeamte des Staatsanwaltes entscheiden sie vorläufig über die mögliche strafrechtliche Bedeutung der angezeigten und ermittelten Handlungen. Dabei gibt es Hinweise dafür, daß sich bei polizeilicher Aktivität Routinen und Umgangsformen entwickelt haben, die sich zu Lasten der unteren Schichten auswirken.
Durch sogenannte Alltagstheorien existieren in den Köpfen von Polizisten entsprechende Vorstellungen von Personen mit möglichem abweichendem Verhalten. Diese Personen, die z.B. auffallen durch keinen festen Wohnsitz, unordentliches Äußeres, unregelmäßigen Lebenswandel etc. werden verstärkt kontrolliert. "Diese Bilder der verdächtigen Personen und Milieus, die durchaus auf Erfahrungswerten beruhen und mit den Kriminalstatistiken übereinstimmen, führen dazu, daß sich die Polizeikontrolle auf bestimmte Gegende n und Einrichtungen, auf einen bestimmten Menschentyp und auf bestimmte Delikttypen konzentriert.” (GEIßLER,1995,174).
Auch verfügen Polizisten bei Bagatelldelikten über einen gewissen Ermessensspielraum, ob sie Bußgelder o.ä. verhängen oder Anzeige erstatten. Hierbei scheint sich der Ermessensspielraum bei Unterschichtenangehörigen eher negativ auszuwirken.
Ein weiterer Punkt, der die unterschiedliche Repräsentation der Schichten in den offiziellen Statistiken erklären könnte, ist das unterschiedliche Verhalten in den entsprechenden Situationen. Bei Vernehmungen seitens der Polizei können sich Mittelschichtenangehörige besser verteidigen und schalten auch frühzeitiger einen Anwalt ein (BRUSTEN,1975). Für diese These spricht die Aufklärungsquote bei gewissen Delikten, wenn man die Schichtzugehörigkeit berücksichtigt. So werden z.B. Straftaten von Arbeitern und sozial verachteten wie Unterschlagungen um 22%, Betrug um 13% und Notzucht um 4% höher aufgeklärt, gegenüber Angestellten, Beamten und Selbstständigen. (BLANKENBURG,1978,216)
c) Staatsanwaltsschaftsfilter
Der Staatsanwalt entscheidet was mit einer Anzeige geschieht. Entweder stellt er das Verfahren ein, ordnet ein Bußgeldverfahren an oder bringt den Fall zur Anklage. Bei diesem Vorgang wird bei Unterschichtenangehörigen häufiger die letzte Variante gewählt. Wie kommt das? Der Staatsanwalt orientiert seine Entscheidung an der Beweislage und diese spricht öfters, zwar oft nicht direkt, gegen Unterschichtenangehörige. Zum einen wird der Unterschicht ihre größere Geständnisbereitschaft zum Verhängnis. Die Mittelschicht profitiert dagegen mehr, daß sie sich häufiger einen Rechtsbeistand nehmen und ihre Delikte mit größerer krimineller ’Raffinesse’ durchführen, womit sie den Staatsanwalt eher in Beweisnot bringen. Außerdem sollen Staatsanwälte dazu neigen, das fehlende Beweismaterial aus ’Merkmalen’ der Person zu erschließen. Je auffälliger also die Person ist bzw. schon vorher war, zB. kein fester Wohnsitz oder Vorstrafen, welches für die Unterschicht tendenziell häufiger zutrifft, desto eher wird es zu einem Gerichtsverfahren kommen. (LAMNECK,1979,228)
d) Gerichtsfilter
Hier trifft vieles zu, was auch schon in den vorgeschalteten Instanzen zum Tragen gekommen ist. Die Unterschicht leistet sich aus Kostengründen in erheblichen Maßen weniger einen Rechtsanwalt, der eher einen Freispruch bewirkt. Auch hat der Richter einen Ermessensspielraum, wenn es um die Beurteilung von Straftaten geht. Bei Mitttelschichtangehörigen die einen regelmäßigen Lebenswandel vorzuwe isen haben, wird die Tat eher als Ausrutscher gewertet, als Gelegenheitstat. Ungeordnete Lebensführung etc., wie es häufiger in der Unterschicht vorkommt führt eher zu einer Abstemplung als Gewohnheitstäter (BENDER,1980).
3) Ergebnisse der Dunkelfeldforschung
Die Polizeikriminalstatistiken (PKS) geben ausschließlich Auskunft über die entdeckte, die sogenannte Hellfeldkriminalität. Das sie nicht die gesamte, tatsächliche Kriminalität widerspiegelt dürfte klar sein. Nicht jede Straftat, z.B. bei Vergewa ltigungen wird angezeigt und viele Delikte, wie bei Bagatell und Wirtschaftsstraftaten kommen nie ans Licht. In der Dunkelfeldforschung geht es deshalb darum diese Kriminalität zu erforschen und speziell für das Thema dieser Hausarbeit, wie die Schichtzugehörigkeit bei der nicht entdeckten, nicht angezeigten Kriminalität verteilt ist. Gearbeitet wird dabei hauptsächlich mit Selbstmeldestudien, also Fragebögen, wo anonym bisherige Straftaten angekreuzt werden sollen. Bei Bagatelldelikten mag dieses noch einigermaßen funktionieren, schwer wird es aber bei höheren ’Deliktypen’. So sind denn auch auf diesem relativ jungem Forschungsgebiet die Aussagen recht widersprüchlich.
Was sagt nun aber die Dunkelfeldforschung über Schichtzugehörigkeit und kriminelles Verhalten aus ?
Wenn die radikalen Labeling-Theoretiker recht hätten, müßte die Kriminalität im Dunkelfeld gleichmäßig auf die Schichten verteilt sein, weil die PK-Statistiken geprägt sind durch Selektionsmechanismen zum Nachteil von Unterschicht- angehörigen. Die sogenannte ’Ubiquitätstheorie’, zu deutsch Gleichverteilungshypothese vertritt diese Aufassung.
Was zunächst einmal auffällig bei den Selbstmeldestudien ist, ist die Tatsache, daß es scheinbar keine völlig ’Unschuldigen’ in dieser Gesellschaft gibt. Fast jeder verstößt irgendwann zumindest einmal gegen ein Strafgesetz. Bei einer Befragung von Siegener Lehramtskandidaten der Jahre 1992/93 kam erstaunliches heraus. 95% aller männlichen Anwesenden hatten als Jugendliche oder später mindestens eine der folgenden Straftaten gegangen : Betrug, Zechprellerei, Diebstahl, Vandalismus, Sexualvergehen, Drogenhandel, Fahrerflucht oder Verkehrsunfall im alkoholisierten Zustand. Auffällig war, daß dabei ca. 86% mindestens drei der aufgezählten Straftaten begangen haben. Bei den Frauen lagen die Werte nicht ganz so hoch, aber immerhin noch bei 74 bzw. 44% (KREUZMANN,1990). Eine andere Studie von ALBRECHT und HOWE (1992,717) hat 1480 13- 17jährigeMädchen und Jungen nach bisherigen strafrechtlichen Vergehen befragt. In puncto Körperverletzung ist dabei folgendes herausgekommen: Grafik fehlt.
Wie bei den Siegener Lehramtsstudenten läßt sich erkennen, daß fast jeder schon einmal auffällig geworden ist. Unterscheiden tun sich die einzelnen Schichten aber in Bezug auf die Häufigkeit und wie GEIßLER (1995,184) meint auch in der Schwere der Delikte. Allgemein kann man aufgrund mehrerer Untersuchungen (KREUZMANN,1990) auch feststellen, daß bei der Deliquenzbelastung der Bildungsstatus von Jugendlichen eine größere Rolle spielt als der soziale Background.
Bewertung der bisherigen Aussagen und Ergebnisse
Die Dunkelfeldforschung stützt in Bezug auf die soziale Verteilung von Kriminalität sowohl den Etikettierungsansatz, als auch Aussagen der PKStatistiken. Nach den bisherigen Untersuchungen ist die häufige ’Praktizierung’ von schweren Tatbeständen nicht gleich auf alle Schichten verteilt. "Unter den Menschen die häufig schwere Straftaten begehen, sind die Angehörigen der Unterschicht überrepräsentiert. Allerdigs sind die schichtspezifischen Unterschiede im Dunkelfeld wesentlich geringer als in der Kriminalstatistik.”(GEIßLER 1995,187)
Wie kommt es nun aber, das Unterschichtenangehörige, wenn wir uns die ’tatsächliche’ Kriminalität anschauen, immer noch mehr Straftaten verübe n, als Angehörige der höheren Schichten ? Auch hierfür versucht der Etiketierungsansatz Erklärungen zu bieten.
5) Stigmatisierungsprozesse
In diesem Kapitel wird versucht, die Ergebnisse der Dunkelfeldforschung teilweise zu erklären. Dazu wird einmal der sozialisationstheoretische Ansatz, als auch das ’Teufelskreismodell’ von QUENSEL (1981) herangezogen. Es ist der Versuch einen Teil der schichtspezifischen Kriminalitätsraten mit Hilfe einer Mischung aus täterorientierten Ansätzen und dem Labeling-Approach zu erhellen.
Zuerst zum sozialisationstheoretischen Ansatz. Seine Grundaussage kann man verkürzt in etwa so wiedergeben :
Von Bedeutung sind hier die schichtspezifischen Unterschiede in der (familialen) Sozialisation. Auffällig gewordene Jugendliche berichten überdurchschnittlich häufig von zerrütteten und verwahrlosten Familienverhältnissen, von Streitigkeiten zwischen den Eltern, von Alkoholismus, Kriminalität oder Prostitution eines Elternteils, von überfüllten Wohnungen, von Unregelmäßigkeiten im Arbeitsverhalten des Vaters etc. .
"Sie waren häufiger als andere inkonsequenten und widersprüchlichen Erziehungspraktiken ausgesetzt, wurden häufiger von ihren Eltern vernachlässigt, aber auch häufiger gezüchtigt oder bestraft.” (GEIßLER, 1995,168)
Diese möglichen Störungen der kindlichen Sozialisation kommen zwar in allen Schichten vor, jedoch in den unteren Schichten wesentlch häufiger ( BAUER ,1985,112)
An dieser Stelle wird das ’Teufelskreismodell’ von QUENSEL aktuell : Grafik fehlt.
Angenommen es gibt einen Jugendlichen, der aus irgendwelchen Gründen ein kleines Delikt begeht. Mit diesem Delikt will er ein ebenso kleines Problem lösen. Wenn er Glück hat, wird er nicht erwischt und das Problem durch irgendwelche anderen Hilfen - Eltern, Freunde, eine gute Schulnote gelöst. Dieser Fall tritt überwiegend ein. Hat er Pech wird das Problem nicht gelöst. Er wird seinen Erfolg beim Delikt als Bestätigung erfahren und auf diesem Gebiet weitere Erfolge sammeln. Damit wächst die Möglichkeit, daß er auffällt und irgendwann einmal erwischt wird. In der zweiten Phase der Entwicklung kann er immer noch Glück haben, auch in Bezug auf sein ursprüngliches Problem. Hat er Pech, wird er offiziell bestraft in Form von Nachsitzen, Aufflagen, Jugendarrest etc. . Auf dieser dritten Stufe der Entwicklung, die noch immer im Bereich des Harmlosen verläuft, wird es erheblich schwieriger für den Jugendlichen Glück zu haben. Die Chance das sein ursprüngliches Problem vertieft wird, wird größer : Sein im positiven Fall 'schlechtes Gewissen' wird jetzt in der Reaktion seiner sozialen Umwelt bestätigt die Ablehnung ihm gegenüber wächst. In dieser Phase sucht der 'Deliquente' oft die fehlende Selbstbestätigung, auch aufgrund fehlender Deliktbestätigung und des ursprünglichen Problems Kontakt bei solchen Jugendlichen mit ähnlichen Erfahrungen. Taten und Strafen werden in solchen Gruppen schnell als Ritterschlag uminterpretiert.
Selbst auf dieser Stufe wird der Jugendliche, solange seine Peergroup intakt ist und auch sonst keine größeren Störungen bei ihm oder seiner sozialen Umwelt vorliegen zumeist noch Glück haben. Schwierig wird es erst in der 4.Phase, wenn er erneut bei einem Delikt erwischt wurde. Rückfällige werden in der Regel härter bestraft. Ab hier besteht die Gefahr eines wechselseitigen Aufschaukelungsprozesses, indem die Aktionen des Jugendlichen seine Delinquenz und die Reaktionen seiner sozialen Umwelt (die Stafen) sich gegenseitig verstärken, bis es zu ernsthaften Maßnahmen des ’Sanktions -apparates’ kommt.
Ab der 5.Phase wird der Jugendliche häufig in seinem Handlungsspielraum beschränkt so muß er evtl. die Schule wechseln, verliert die Lehrstelle, darf keinen Führerschein machen etc. . Außerdem übernimmt der Jugendliche immer mehr das Bild seiner Umwelt, die ihn als Delinquenten definiert. Es kommt zu einer Verschiebung des Selbstbildes, die Schwelle des Verbotenen wird niedriger, das Unerlaubte selbstverständlicher und die ungelöste Anfangsproblematik größer.
Ab der 6.Stufe zeichnet sich die kriminelle Rollenkarriere vor. Der Jugendliche gerät in seiner sozialen Umwelt immer mehr zum Außenseiter. ’Kompensiert" wird dieses durch die bandenartigen Zusammenschlüsse, wo soziale Integration erfahren wird, die in anderen Bereichen entfällt.
Der Jugendliche gelangt in einer vorletzten 7.Phase in eine Strafanstalt. Hier wird er endgültig in seiner Rolle festgelegt, weil Strafanstalten Probleme tendenziell verstärken und nicht abschrecken, was man u.a. aus der hohen Anzahl von Rückfälligen schließen kann. In der 8.Phase, nach der Entlassung beginnt das ’Spiel’ häufig wieder in der 6.Phase. Gesellschaftliche Isolierung, Banden, erneute Auffälligkeit ... (QUENSEL,1981,5892)
Zusammengefaßt kann man sagen :
Unterschichtjugendliche sind indirekt dreifach belastet, was eine kriminelle Aktivität eher begünstigt. Zum einen haben sie teilweise ’schlechtere’ Aufwachsbedingungen, was manchmal zu einer Kompensationshandlung im illegalen ’Raum’ führt. Gleichzeitig werden sie bei Entdeckung ihrer Tat(en) Stigmatisierungsprozessen ausgesetzt, die tendenziell bestehendes Verhalten eher verstärken.
6) Schluß
Was kann man am Ende dieser Hausarbeit als Resümee über die aufgeworfene Fragestellung ziehen Welche Zusammenhänge gibt es zwischen sozialer Schichtung und Kriminalität und dessen mögliche Ursachen.
Zwar hat die Dunkelfeldforschung gezeigt, daß Unterschichtenangehörige nicht in dem Maße vertreten sind, wie es in den PKStatistiken der Fall ist, doch ist die Diskrepanz in puncto Strafauffälligkeit bei den einzelnen Schichten immer noch erheblich. Besonders wenn die Schwere und Häufigkeit der Taten berücksichtigt werden, geschieht dies zu ’Lasten’ der unteren Schichten.
Der Ansatz des LabelingApproaches ist in diesem Zusammenhang hilfreich , um die Unterschiede zwischen den offiziellen Statistiken und der Dunkelfeldforschung zu erklären. Nämlich, daß sie zustande kommen auf dem Hintergrund ungleicher Verfolgung durch die staatlichen Instanzen. Auch liefert der Etikettierungsansatz brauchbare Aussagen über das
Abdrängen von Menschen in kriminelle Karrieren, wovon hauptsächlich Unterschichtenangehörige betroffen sind. Dies kann u.a. auch einen Teil der unterschiedlichen kriminellen Aktivität in den unterschiedlichen Schichten erklären.
Bei der Analyse dieser unterschiedlichen Aktivität der Schichten kommt man aber meiner Meinung nach nicht ohne die täterorientierten Erklärungsansätze aus. Scheinbar begünstigen einige Lebensumstände, Erfahrungen, Perspektiven, Werte etc. die kriminelle Auffälligkeit.
8) Literaturverzeichnis
ALBRECHT/HOWE : Soziale Schichtung und Delinquenz. In : Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 44(1992), S. 679730
BAUER/WINKLER : Sozialisationsbedingungen jugendlicher Straftäter. Stuttgart 1985 BENDER/SCHUHMACHER : Erfolgsbarrieren vor Gericht. Eine empirische Untersuchung zur Chancengleichheit im Zivilprozess. Tübingen 1980
BLANKENBURG/SESSAR/STEFFEN : Die Schichtverteilung der (Eigentums und Vermögens)Kriminalität. In : kriminologisches Journal (1975), S. 3647
BLANKENBURG/SESSAR/STEFFEN : Die Staatsanwaltscaft im Prozeß strafrechtlicher Kontrolle. Berlin 1978
BLANKENBURG/STEFFEN : Einfluß sozialer Merkmale von Täter und Opfer auf das Strafverfahren. In : Blankenburg E. (HG) : Empirische Rechtssoziologie. München 1975, S. 248268
BRUSTEN M. : Die Vernehmungsmethoden der Polizei und ihre Funktion für die gesellschaftliche Verteilung des Etiketts ’kriminell’. In Brusten : Stigmatisierung. Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen. Neuwied/Darmstadt 1975, S. 57112
GEIßLER R. : Soziale Schichtung und Kriminalität. In Geißler R. : Soziale Schichtung und Lebenschancen in der BRD. Suttgart 1995, S.138161
KREUZMANN/HÜRLIMANN/KRÄMER : Gießener Delinquenzbefragung bei jungen Männern und Frauen bei Studienanfängern im WS 1988/89. In : Spiegel der Fors chung 7(1990),S.1115
LAMNECK S. : Sozialstrukur und Kriminalität. Gesellschaftliche Ebene selektiver Prozesse. In : Hradil S. (HG) : Sozialstruktur im Umbruch. Opladen 1985, S.6784
SACK R. : Interessen im Strafrecht. In : Kriminologisches Journal 9(1977),S.248278
STEFFEN W. : Sozialer Status, Tatverdacht und Strategien der Sozialkontrolle. In : Bolte K. :Materialien aus der soziologischen Forschung. München 1978,S.736749
VILLMOW/STEPHAN : Jugendkriminalität in einer Gemeinde. Freiburg 1983
- Quote paper
- Daniel Holstein (Author), 1996, "Soziale Schichtung und Kriminalität" betrachtet unter den Aspekten des Labeling Approach und der Dunkelfeldforschung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103909
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