Der Runde Tisch


Hausarbeit, 2001

17 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 DER RUNDE TISCH
2.1 WIE ES ZUM RUNDEN TISCH KAM
2.2 ZUSAMMENSETZUNG
2.3 ZIELE UND SELBSTVERSTÄNDNIS
2.4 DIE BESCHLÜSSE DES „RUNDEN TISCHES“

3 VERFASSUNGSPOLITIK IN DER DDR 1989/90
3.1 ZENTRALER RUNDER TISCH
3.2 ARBEITSGRUPPE NEUE VERFASSUNG FÜR DIE DDR
3.2.1 Sozialcharta 11
3.2.2 Das Scheitern des Verfassungsentwurfs 11
3.3 NACH DEM ENDE DES RUNDEN TISCHES
3.4 VERFASSUNGSINITIATIVE DER NEUEN VOLKSKAMMER
3.5 EINFÜHRUNG DES GRUNDGESETZES IN OSTDEUTSCHLAND

4 FAZIT

5 QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS

1 Einleitung

Die Wiedervereinigung West- und Ostdeutschlands stellt einen, wenn nicht sogar DEN wichtigsten politischen und geschichtlichen Meilenstein der Nachkriegszeit dar. In den Jahren 1989 und 1990 überschlugen sich die Ereignisse und rückblickend erscheint dieser, nur ein Jahr dauernde Prozess, wie ein riesiger Ameisenhaufen ohne Anfang und Ende. Mitten in diesem Wiedervereinigungsprozess fand der „Zentrale Runde Tisch“ seinen Platz in der Geschichte und trug einen erheblichen Teil zum Vereinigungsprozess bei. In der folgenden Referatsausarbeitung wollen wir die Vorraussetzungen beschreiben, die den „Zentralen Runden Tisch“ ermöglichten. Ferner gehen wir auf die Zusammensetzung des „Zentralen Runden Tisches“ ein, um dann die an ihm geleistete Arbeit und die Ergebnisse aufzuzeigen. Bei der Demokratisierung der Ostblockstaaten wurden „Runde Tische“ oft als Mittel eingesetzt um verschiedene politische Tendenzen und Strömungen an einen Tisch zu bekommen. Im Wiedervereinigungsprozess Ostdeutschlands wurden auch auf lokaler Ebene, in vielen Bezirken und Kreisen der DDR, „Runde Tische“ gebildet. Wenn in den folgenden Kapiteln jedoch vom „Runden Tisch“ die Rede sein wird, so ist immer der „Zentrale Runde Tisch“ gemeint.

2 Der Runde Tisch

2.1 Wie es zum Runden Tisch kam

Mitte bis Ende der 80er Jahre ließ die Perestroika unter der Führung von Michail Gorbatschow die Macht des DDR-Regimes immer weiter sinken. Die DDR-Führung klammerte sich jedoch weiterhin an ihren Führungsanspruch. Die Kirche unterstützte gleichzeitig die oppositionellen Umwelt- Friedens- und Menschenrechtsgruppen und deren Selbstbewusstsein wuchs. Der Ausreisewille und die Opposition nahmen bis 1989 in der DDR-Bevölkerung immer weiter zu, worauf die DDR-Führung mit verstärkter Unterdrückung und Bespitzelung antwortete. Als Ungarn im Mai 1989 mit dem Abbau der westlichen Grenzbefestigungen begann und am 11. September schließlich seine Grenze zu Österreich vollständig öffnete, flohen mehr und mehr DDR-Bürger in den Westen. Bis zum Fall der Mauer am 09.11.1989 verließen auf diesem Wege über 200.000 Übersiedler die DDR. Der 40. Jahrestag der DDR endete im Oktober 1989 für die DDR-Führung in einem Fiasko. Während die Regierung versuchte mit aufwendigen Feierlichkeiten den Schein zu wahren, wurde in vielen Städten Ostdeutschlands demonstriert. Die Sicherheitskräfte der DDR griffen daraufhin mit Gewalt und Verhaftungen durch. Der Rücktritt Erich Honeckers als Generalsekretär der SED und Staatsratsvorsitzender am 18. Oktober 1989 leitete den Zusammenbruch des SED- Regimes ein. Auch dem Nachfolger Egon Krenz gelang es nicht, die Lage zu stabilisieren, da der Staats- und Parteiführung der Einfluss auf die Bevölkerung schon weitgehend entglitten war. Am 8. November 1989 trat das Politbüro der SED geschlossen zurück. Die Maueröffnung am Abend des 9. November 1989 beschleunigte den Machtzerfall der SED und die Wiedervereinigung Deutschlands trat im Bewusstsein der Deutschen in den Bereich des Möglichen. Im Anschluss an die Wende in der Volkskammer am 13. November kündigte die neue Regierung unter Ministerpräsident Modrow tiefgreifende Reformen und eine Vertragsgemeinschaft mit der Bundesrepublik an. Aus dem bisherigen MfS wurde das Amt für Nationale Sicherheit. Am 1. Dezember beschloss die Volksammer, den Führungsanspruch der SED aus der Verfassung zu streichen, und am 3. Dezember trat unter dem Druck der eigenen Partei die gesamte Führungsspitze mit Generalsekretär Krenz zurück.

Die „Neuen Kräfte“ aus dem Widerstand (Bürgerbewegungen und Repräsentanten der Kirche) forderten Verhandlungen zur demokratischen Umgestaltung der DDR. Die „Alten Kräfte“ in Form der Modrow-Regierung versuchten, mit den bis dahin kriminalisierten Oppositionsgruppen ins Gespräch zu kommen. Am 7. Dezember wird deswegen in Ost-Berlin der „Zentrale Runde Tisch“ eingerichtet, an dem Vertreter der "alten Kräfte" den Repräsentanten von zunächst sieben Oppositionsgruppierungen gegenübersaßen. Kirchenvertreter übernahmen die Moderation. Der Zentrale Runde Tisch bot die Möglichkeit, die Forderung der Oppositionsbewegungen nach einer neuen Verfassung, freien Wahlen und Auflösung des bisherigen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS - dann Amt für Nationale Sicherheit) an die Öffentlichkeit zu bringen.

Polen und Ungarn dienten bei der Entstehung des Zentralen Runden Tisches als Vorbild, denn dort hatte dieses Konzept bereits Erfolg.

2.2 Zusammensetzung

Der Runde Tisch setzte sich zusammen aus Vertretern der „Neuen Kräfte“

(Oppositionsgruppen) sowie Vertretern der „Alten Kräfte“ (Volkskammerparteien,

Regierung)

Zu den „Neuen Kräften“ zählten:

- Demokratischer Aufbruch (DA) mit Wolfgang Schnur als Vorsitzenden, der später als Stasi-Spitzel enttarnt wurde
- Demokratie Jetzt (DJ)
- Grüne Partei (GP)
- Initiative Frieden und Menschenrechte (IFM)
- Neues Forum (NF)
- Sozialdemokratische Partei der DDR (SDP, später SPD)
- Vereinigte Linke (VL)

Zu den „Alten Kräften“ gehörten:

- Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Demokratische Bauerpartei Deutschlands (DBD)
- Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD, später LDP)
- National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD)
- Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED, später SED-PDS, schließlich PDS)

Moderiert wurde der Runde Tisch von drei Beauftragten der Kirche. Diese hatten die scheinbar unlösbare Aufgabe, die beiden unvereinbaren Gegner einander näher zu bringen und für Vermittlung zu sorgen. Insgesamt war die „deutsche Novemberrevolution“ von 1989 sowie die politischen Umwälzungen auch maßgeblich ein Werk der Kirche. Unter dem in der

DDR geltenden Gebot des „demokratischen Zentralismus“ waren viele Andersdenkende in der Kirche aktiv, denn dort galt dieses Gebot nicht. So ist es auch zu erklären, dass viele der am „Runden Tisch“ teilhabenden politischen Kräfte aus kirchlichen Gruppen oder deren Umfeld entstanden.

Die dargestellte Zusammensetzung des Runden Tisches galt jedoch nur für die erste Sitzung am 07.12.1989. Denn in dieser, zum Teil lautstarken Runde, setzten sich vor allem SED- Massenorganisationen für ihr Mitwirken ein. Sie verlangten Einlass in den Kirchsaal der Herrnhuter Brüdergemeinde, wo die Sitzung des Runden Tisches tagte. Vor allem der Freie deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) pochte auf ein Mitspracherecht, und so saßen in den folgenden Sitzungen sowohl der FDGB als auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) als vollwertige Mitglieder mit am Runden Tisch. Beide Vereinigungen zählten zu den SED-Massenorganisationen und waren den „alten Kräften“ zuzurechnen. Im Gegenzug wurden auf der Seite des Widerstands die Grüne Liga (GL) und der Unabhängige Frauenverband (UFV) als Mitglieder des Runden Tisches zugelassen. Ursprünglich verfügten sowohl die „Neuen Kräfte“ als auch die „Alten Kräfte“ über 15 Stimmen, um ein gleiches Stimmverhältnis zu erreichen. Einige der vertretenen Kräfte verfügten dabei über zwei, andere über drei Stimmen. Durch die zusätzlichen Teilnehmer ab dem 18.12.1989 änderte sich das Stimmverhältnis der beiden Seiten auf jeweils 19 Stimmen. Zusätzlich hatten verschiedene Organisationen Beobachterstatus bei den Sitzungen. Ab der 4. Sitzung am 03.01.1990 wurde der Bund der Lausitzer Sorben in den inneren Ring des Runden Tisches im Gaststatus zugelassen. Deren Vertreter konnte ohne Antrag reden (im Gegensatz zu den Beobachtern), verfügte jedoch über kein Mandat. Durch das Hinzukommen des Bundes der Lausitzer Sorben trug man nun der Partizipation ethnischer Minderheiten Rechnung.

2.3 Ziele und Selbstverständnis

Der Runde Tisch sollte die DDR-Regierung bis zu den neuen Volkskammerwahlen kontrollieren. Man verstand sich daher auch nicht als "Nebenparlament" und wollte auch keine Regierungsfunktionen wahrnehmen, wohl aber an allen wichtigen Entscheidungen mitwirken. Auf der ersten Sitzung am 07.12.1989 wurde die Re gierung unter anderem aufgefordert, das Amt für Nationale Sicherheit aufzulösen. Außerdem setzte man sich zum Ziel, eine neue Verfassung und ein neues Wahlgesetz zu erarbeiten. Vor allem aber wurde mit der Regierung unter Hans Modrow als Termin für eine freie und demokratische Wahl zunächst der 06. Mai 1990 vereinbart. Um die Ziele und die Definition des Selbstverständnisses näher darzustellen, seien an dieser Stelle die Teilnehmer des Runden Tisches bei ihrer ersten Sitzung zitiert:

„Die Teilnehmer des Runden Tisches treffen sich aus tiefer Sorge um unser in eine Krise geratenes Land, seine Eigenständigkeit und seine dauerhafte Entwicklung Sie fordern die Offenlegung der ökologischen, wirtschaftlichen und finanziellen Situation in unserem Land. Obwohl der Rundtisch keine parlamentarische oder Regierungsfunktion ausüben kann, will er sich mit Vorschlägen zur Überwindung der Krise an die Öffentlichkeit wenden. Er fordert von der Volkskammer und der Regierung, rechtzeitig vor wichtigen rechts-, wirtschafts- und finanzpolitischen Entscheidungen informiert und einbezogen zu werden. Er versteht sich als Bestandteil der öffentlichen Kontrolle in unserem Land. Geplant ist, seine Tätigkeit bis zur Durchführung freier, demokratischer und geheimer Wahlen fortzusetzen.1

2.4 Die Beschlüsse des „Runden Tisches“

Die Geschichte des Runden Tisches lässt sich in drei Phasen aufteilen. Die Phasen überschneiden sich zwar, spiegeln aber die Wandlung des Runden Tisches wieder. Die erste Phase (07.12.1989 - 15.01.1990) war geprägt vom Machtkampf der Oppositionellen gegen die „Alten Kräfte“, allen voran die SED, und ihren Staatssicherheitsdienst. Eines der wichtigsten Ziele des Runden Tisches war es, den Entwurf für eine neue Verfassung zu erarbeiten. Dieses Ziel wurde schon in der ersten Sitzung vereinbart. Zur Herstellung der Rechtsstaatlichkeit wurde ein ganzer Katalog an Sofortmassnahmen gefordert. Eine wesentliche Forderung darin war, das „Amt für Nationale Sicherheit“ unter ziviler Kontrolle aufzulösen. „Das bedeutsamste Ergebnis der ersten und insoweit vielleicht wichtigsten Sitzung des Runden Tisches war die Verkündung eines exakt bestimmten Wahltermins.2 “ Nach langen Diskussionen einigte man sich auf den 06.05.1990.

In der dritten Sitzung am 27.12.1989 wurde noch einmal unterstrichen, dass die Teilnehmer des Runden Tisches, genauer gesagt die „Neuen Kräfte“, stärker und detaillierter über die Auflösung des „Amtes für Nationale Sicherheit“ informiert und eingebunden werden wollten. Die Regierung Modrow wurde kritisiert, diesen Forderungen erst unvollständig nachgekommen zu sein. Erst am 12.01.1990 wich die Regierung Modrow von ihrem Vorhaben ab, einen neuen „Verfassungsschutz“ einrichten zu wollen. Dies geschah nachdem die „Neuen Kräfte“ der Regierung Modrow ein Ultimatum bis zum 08.01.1990 stellten, in dem sie einen Bericht zur inneren Sicherheit und zur Auflösung des Amtes für nationale Sicherheit forderten. Vor allem aber übte das Volk durch Demonstrationen und Warnstreiks massiven Druck auf die Regierung aus. Trotz des Verzichts der Regierung auf einen neuen „Verfassungsschutz“ spitzte sich die Unruhe in der Bevölkerung soweit zu, dass es am Abend des 15.01.1990 zur Erstürmung des MfS-Hauptquartiers in Ost-Berlin kam. Dieser Abend spiegelt einen Wendepunkt und gleichzeitig den Niedergang des alten Regimes wieder.

Für die zweite Phase (08.01.-29.01.1990) ist der innere Unabhängigkeitsprozess der Blockparteien charakteristisch, das heißt die ehemals linientreuen Parteien der Regierung begannen sich aus der Umklammerung der SED zu lösen. Gleichzeitig versuchte Modrow in dieser Phase Mitglieder der bisherigen Opposition am Runden Tisch in seine Regierung mit einzubinden und zu einer „Regierung der nationalen Verantwortung“ zu verschmelzen. Durch den Verlust an Legitimität und Durchsetzungskraft waren Regierung und Volkskammer in ein Machtvakuum geraten. Um nicht einen totalen Machtverlust zu erleiden bot Modrow

Mitgliedern des Runden Tisches die Teilnahme an der Regierung an. Nachdem Modrow in seiner Rede am 28.01.1990 eingestand, dass „der Schutz der Bürger nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet“ sei und er durch die anhaltende Ausreisewelle „die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in besonderem Maße geschmälert3 “ sah, einigte man sich auf einen vorgezogenen Wahltermin (18.03.1990). Bis dahin sollte die bereits erwähnte „Regierung der nationalen Verantwortung“ amtieren. „Damit wurde der Runde Tisch“ faktisch „am 29.01. zur zentralen Steuerungsinstanz der DDR.4 “ Die Reaktionen der Bevölkerung waren Wut und Empörung, die sie zu mehreren Hunderttausend auf den Montagsdemonstrationen kund taten. Der Ruf nach einer sofortigen Wiedervereinigung wurde laut. „Der Runde Tisch schien - auch von seiner seit dem 29.01.1990 sich selbst erteilten Gesetzgebungsfunktion her - schon deshalb an sein Ende zu geraten, weil die von ihm angestrebte Ordnung eines intakten, die Staatsgewalten teilenden Regierungssystems eben nicht bestand.5

Die dritte Phase (05.02 - 12.03.1990) des Runden Tisches zeichnet sich durch den „Neuen Machtkampf“ aus, man hätte sie sogar mit „Neuem Wahlkampf“ überschreiben können. Durch den vorgezogenen Wahltermin am 18.03.1990 gerieten die Akteure des Runden Tisches zunehmend unter Zeitdruck. Sowohl die SED-PDS, als auch die Akteure, die Schwesterparteien im Westen Deutschlands hatten, waren mit ausreichend finanziellen Mitteln für einen Wahlkampf ausgestattet. Das Nachsehen hatten die kleinen Bürgerrechtsbewegungen, ohne Kontakt in den Westen. Sie verfügten nur ansatzweise über die nötigen Mittel für den Wahlkampf.

In der 15. Sitzung des Runden Tisches am 05.02.1990 wurde eine Sozialcharta beschlossen, welche die soziale Absicherung der DDR-Bürger als Ergänzung für eine Wirtschafts- und Währungsunion regelte.

Durch den vorgezogenen Wahltermin geriet jedoch insgesamt der Ablauf des Runden Tisches aus den Fugen, und es war der Arbeitsgruppe „Neue Verfassung“ des Runden Tisches nicht mehr möglich einen kompletten Verfassungsentwurf vorzulegen (siehe auch Kapitel 3.2.2).

3 Verfassungspolitik in der DDR 1989/90

3.1 Zentraler Runder Tisch

Bereits in der ersten Sitzung des Runden Tisches am 7. Dezember 1989 tauchte der Tagesordnungspunkt „Neue Verfassung“ auf. Obwohl man sich darüber einig war, weder ein Parlament noch eine Regierung darzustellen, verstand man sich selbst als geeignete Ins tanz einen Verfassungsentwurf für die DDR zu erarbeiten.

Nachdem man über diese Frage Einigkeit erzielt hatte verlas der Vorsitzende Oberkirchenrat Ziegler ein Schreiben von der „Zeitweiligen Kommission der Volkskammer zur Änderung und Ergänzung der Verfassung“, in der diese die Mitglieder des Runden Tisches zur Mitwirkung aufforderte. Zu diesem Zeitpunkt ging die Volkskammer noch davon aus, dass sie und nicht der Runde Tisch sich mit der Verfassung beschäftigen werde. Der Runde Tisch lehnte die direkte Mitwirkung ab, da man nicht das eigene Legitimitätsdefizit und den Legitimationsfehler der von der Volkskammer eingesetzten Kommission verwischen wollte, gestattete aber seinen Mitgliedern die Mitarbeit.

Am Ende der Debatte wurde beschlossen eine eigene paritätische Kommission zur Ausarbeitung der Verfassung zu bilden, deren Ergebnis man dann durch einen Volksentscheid nach der geplanten Volkskammerwahl 1990 legitimieren lassen wollte. Dies führte dazu, dass es schließlich zwei Gremien, eines der Volkskammer und eines des Zentralen Runden Tisches gab, die sich mit der Erarbeitung einer neuen Verfassung beschäftigten.

3.2 Arbeitsgruppe Neue Verfassung für die DDR

Am 19. Dezember konstituierte sich die Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Michael Koplanski (DBD) und Gerd Poppe (IFM) im Palast der Republik.

Zu Beginn arbeiteten die Arbeitsgruppe und die Volkskammerkommission an verschiedenen Bereichen der neuen Verfassung. Die Kommission musste sich auf die reinen Anpassungsgesetze beschränken (z.B. die Streichung des alleinigen Führungsanspruchs der SED ) während sich die Arbeitsgruppe auf das Grundsätzliche einer neuen Verfassung konzentrierte.

In der Arbeitsgruppe hatten die oppositionellen Bewegungen, die neuen und die alten Parteien, genau wie am Runden Tisch, je eine Stimme.

Die alten Parteien hatten anfangs den Vorteil, auf juristischen Sachverstand aus der Staatspraxis der DDR sowie auf Rechtsexperten in ihren Reihen zurückgreifen zu können, während auf Seiten der neuen Parteien und der oppositionellen Bewegungen hauptsächlich Laien saßen. Dieser Vorsprung wurde aber durch externe Verfassungsexperten wieder ausgeglichen.

Die AG war sich darüber einig, sich nicht auf eine Anpassung der alten Verfassung zu beschränken und bildete angesichts des großen zu erwartenden Arbeitsvolumens Untergruppen, die wöchentlich in einem Plenum tagten.

Die Bereiche der vier sich herauskristallisierenden Gruppen waren:

- Grundrechte
- gesellschaftliche und politische Willensbildung
- Eigentums- und Wirtschaftsordnung
- Staatsgrundsätze, Staatsaufbau und Kommunalautonomie.

In Anbetracht des Zeitdruckes und des eigenen Legitimationsdefizites wollte die Arbeitsgruppe zunächst nur Grundsätze einer neuen Verfassung als Diskussionsgrundlage für den Runden Tisch und für die Öffentlichkeit erarbeiten. Zwei verschiedene Faktoren sorgten dafür, von diesem ursprünglichen Ziel abzurücken und stattdessen auf die Schaffung eines vollständigen Verfassungsentwurfes hinzuarbeiten.

Durch Vorziehen der ersten freien Wahlen vom 6. Mai auf den 18. März wurde die Zeit für lange Beratungen am Runden Tisch und Diskussionen in der Öffentlichkeit knapp und man sah sich dazu gezwungen schon einen möglichst vollständigen, abstimmungsfähigen Entwurf vorzulegen. Zweitens zeichnete sich seit der Enttabuisierung der Deutschen Einheit durch Michail Gorbatschow am 30. Januar 1990 ein baldiges Ende der Zweistaatlichkeit ab. Man versuchte jedoch zu verhindern, von der Bundesrepublik und ihrem Grundgesetz „aufgesogen“ zu werden. Stattdessen wollte man schnell eine moderne, gleichrangige Verfassung für die DDR entwickeln. Hätte zum Zeitpunkt der Vereinigung immer noch die alte Verfassung von 1974 bestanden, wären die sozialen Konsequenzen für die DDR Bevölkerung unkalkulierbar geworden . Unter diesen Gesichtspunkten trat die Dringlichkeit der Anpassung der politischen Strukturen plötzlich hinter die Notwendigkeit, die „sozialen Errungenschaften“ zu schützen.

3.2.1 Sozialcharta

Um den Schutz der sozialen Errungenschaften ging es auch bei den Beratungen des Runden Tisches über eine Sozialcharta. In der vorletzten Sitzung am 5. März wurde ein Katalog sozialer Standards verabschiedet, der folgende Punkte beinhaltete:

1. Recht auf Arbeit
2. Demokratisierung und Humanisierung des Arbeitslebens
3. Gleichstellung der Geschlechter und Erziehung der Kinder
4. Recht auf Aus- und Weiterbildung
5. Gesundheitliche Betreuung
6. Fürsorge der Gesellschaft für ältere Bürger
7. Soziale Integration von Behinderten und Rehabilitanden
8. Recht auf Wohnung
9. Recht auf ein soziales Versicherungssystem

Diese Sozialcharta wurde der Regierung Modrow übergeben. Sie sollte in die Verhandlungen um eine Wirtschafts-, Währungs-, und Sozialunion mit der BRD eingebracht werden, um dadurch den sozialen Besitzstand der DDR in einer zukünftigen Gesellschaftsordnung wenigstens teilweise zu bewahren. So wollte man einem Ausverkauf der DDR bei einer möglichen Vereinigung entgegenwirken und dadurch auch den sozialen Frieden wahren.

3.2.2 Das Scheitern des Verfassungsentwurfs

Die Verabschiedung der Sozialcharta auf der vorletzten Sitzung des Runden Tisches deutete bereits darauf hin, dass man sich keine Hoffnung mehr machte, dem Volk einen vollständigen, vom Runden Tisch abgesegneten Verfassungsentwurf, rechtzeitig vorlegen zu können. Auf der letzten Sitzung des Runden Tisches erläuterten Vertreter der vier Untergruppen unter dem Tagesordnungspunkt „Gesichtspunkte für eine Verfassung“ die Zwischenergebnisse ihrer Verfassungsberatungen. Für das Plenum des Runden Tisches war es aber nicht möglich sich ein Bild davon zu machen, zu welchem Ganzen sich diese Einzelteile einmal fügen würden.

3.3 Nach dem Ende des Runden Tisches

Am 21. März wurde eine Redaktionsgruppe gebildet die aus Mitgliedern von CDU, FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund), DJ (Demokratie Jetzt), NF (Neues Forum), SPD, PDS und der Evangelischen Kirche bestand. Ihre Aufgabe bestand in der Endredaktion des Verfassungsentwurfes. Am 4. April 1990, einen Tag vor ihrer konstituierenden Sitzung, konnte die AG Neue Verfassung ( nicht der Runde Tisch) der neu gewählten Volkskammer einen Gesamtentwurf vorzulegen. Dieser Entwurf hatte aber das Manko, dass er nicht mehr die Unterschriften von allen am Runden Tisch vertretenen Parteien trug. Es fehlten die Unterschriften vom Demokratischen Aufbruch und von der NDPD. Dies machte legitimationslogisch einen großen Unterschied, denn der Entwurf konnte faktisch nicht mehr als Vorschlag des Runden Tisches als Ganzes gelten und hatte es dadurch schwer sich in der Volkskammer zu behaupten. Da der Entwurf am 5. April nicht allen Abgeordneten der neu gewählten Volkskammer vorlag, wurde er erst in der dritten Plenarsitzung am 19. April im Rahmen einer aktuellen Stunde thematisiert. Das Präsidium gab jeder Fraktion die Möglichkeit sich zweimal fünf Minuten zu dem Entwurf zu äußern, aber noch nicht einmal dieses bescheidene Zeitkontingent wurde von allen Fraktionen genutzt. Es kristallisierten sich folgende politische Standpunkte heraus: Die Bürgerbewegungen und die PDS waren für eine DDR-Verfassung, Sozialdemokraten und Liberale waren uneins und die Allianz für Deutschland (CDU, DSU, DA ) lehnte sie mehrheitlich ab.

Die Befürworter einer eigenen Verfassung argumentierten, dass mit dem Entwurf einer Verfassung für die DDR und dessen Annahme durch das Volk man eine dem Grundgesetz der BRD gleichrangige und gleichberechtigte Ordnung schaffen würde. Dadurch könnte man bei den eventuell bevorstehenden Einheitsverhandlungen mit der Bundesrepublik eine ebenbürtige Position einnehmen und hätte die Möglichkeit einen großen Teil der Errungenschaften der DDR zu bewahren. Dies implizierte, die Einheit zu den für die DDR Bevölkerung günstigsten Bedingungen zu verwirklichen.

Die Gegner einer DDR-Verfassung sahen in ihr nur den Versuch einiger Traditionalisten das Ende der DDR hinauszuzögern und „zu retten was zu retten ist6 “. Sie meinten, dass dadurch der Einigungsprozess nur erschwert und verlängert würde. Außerdem stießen sie sich an dem fragwürdigen Zustandekommen des Entwurfes ( die Mitglieder des Runden Tisches und damit auch die Arbeitsgruppe waren ja nicht vom Volk gewählt ).

Bündnis 90/Grüne starteten am 26. April den letzten Versuch die eigene Verfassung zu verwirklichen. Ihr Antrag mit dem Titel „Inkraftsetzung eines vorläufigen Grundgesetzes für die DDR“ wurde jedoch in erster Lesung bei 179 Gegenstimmen 167 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.

3.4 Verfassungsinitiative der neuen Volkskammer

Nachdem man nun das Vermächtnis des Runden Tisches endgültig vom Tisch hatte, versuchte die Regierung de Maizière einen Kompromiss zu finden. Der Ministerrat beauftragte Jus tizminister Kurt Wünsche mit dem Entwurf einer Übergangsverfassung, die zwischen der alten DDR-Verfassung von 1949 und der vom Runden Tisch initiierten angesiedelt sein sollte. Es wurde eine Kommission gegründet in der erstmals auch offiziell Experten aus Ost und West zusammenarbeiteten. Auch ehemalige Mitwirkende des Runden Tisches waren in dieser Kommission vertreten. Innerhalb kürzester Zeit wurde ein Entwurf vorgelegt, der den Start der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion am 1. Juli ermöglichte. Es entstand ein vorläufiges Grundgesetz, in dem alle strittigen Formulierungen in eckige Klammern gesetzt wurden. Dies lies einen großen Raum für Interpretationen und deshalb wurde der entstandene Entwurf der Wünsche-Kommission von der taz scherzhaft als „multiple-choice-Verfassung“ betitelt. Regierungschef Lothar de Maizière brachte weder diesen noch irgend einen anderen Verfassungsentwurf in die Volkskammer ein. Letztendlich wurde die Verfassung von 1974 um zehn Artikel ergänzt und damit die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion ermöglicht.

3.5 Einführung des Grundgesetzes in Ostdeutschland

Am 1. Juli trat der Staatsvertrag in Kraft und seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz auch in den fünf neuen Bundesländern und in Ost-Berlin. Das Grundgesetz wurde der neuen Situation angepasst. Die Präambel wurde neu gefasst, nachdem die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet war.

Im Artikel 5 des Einigungsvertrages wurde den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands empfohlen „sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen7 “. In Folge dessen verabschiedete der Bundestag 1994 Ergänzungen und Änderungen, die 14 Artikel betrafen. Zu den wichtigsten gehören die Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen und das Verbot der Benachteiligung Behinderter (Art. 3), die Einfügung des Staatsziels „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ (Art 20a), die Gewährleistung der finanziellen Eigenverantwortung der Gemeinden (Art 28), sowie Änderungen der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder bei der Gesetzgebung. Andere, in der zuständigen Kommission und in der Öffentlichkeit diskutierte Verfassungsänderungen, insbesondere die Einführung von Elementen direkter Demokratie (Volksbegehren, Volksentscheide, Volksabstimmungen), fanden nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

4 Fazit

Inzwischen sind seit der Wiedervereinigung Deutschlands 10 Jahre vergangen. Die Anfangseuphorie über das Zusammenwachsen Ost- und Westdeutschlands ist verflogen. Die „blühenden Landschaften“, die Helmut Kohl noch vor der Wende in Ostdeutschland antizipierte, hatten sich die meisten Menschen anders vorgestellt. Es sind viele Fehler bei der Wiedervereinigung gemacht worden, und dies impliziert auch den Runden Tisch. Zurückblickend betrachtet überschlugen sich die Ereignisse im Jahr der Vereinigung geradezu, und diesen Prozess in geordnete Bahnen zu bringen grenzte an Unmöglichkeit. Der Druck, der von außen auf die Politik und den Runden Tisch wirkte war enorm. Von Seiten der Bevölkerung lastete eine hohe Erwartungshaltung auf den politischen Geschehnissen sowie auf den Teilnehmern des Runden Tisches. Der Runde Tisch als Instrument, um verschiedene Kräfte zusammenzubringen war eine gute Idee. Wie bereits erwähnt, wurde er in mehreren Ostblockländern erfolgreich für die Durchsetzung von Reformen genutzt. Jedoch war es unserer Meinung nach vor allem die mangelnde Unterstützung der Bevölkerung, die einen erfolgsgekrönten Abschluss des Runden Tisches verhinderten

Die Bevölkerung erlag den Verlockungen der „schönen, bunten Warenwelt des Westens“ und wollte die Wiedervereinigung lieber heute als morgen in die Tat umgesetzt sehen. Der Runde Tisch stand mit seiner angestrebten DDR-Verfassung für eine langfristige, gleichberechtigte Verschmelzung beider Staaten. Diese Ziele passten aber nicht zu den Vorstellungen der meisten Ost- und auch vieler Westdeutscher Bürger. Daher war das Interesse der breiten Bevölkerung an der Arbeit des Runden Tisches gering.

Dies wurde offenkundig durch die Parolen auf den Großdemonstrationen. Dort schallte es „Wir sind ein Volk“ und „Kommt die D-Mark nicht zu uns, gehen wir zur D-Mark“. Die erstrangigen Wünsche der Bevölkerung waren also eine schnelle Wiedervereinigung und die damit verbundene Hoffnung auf eine rasche Angleichung des Lebensstandards. Die Bevölkerung der DDR stand nicht hinter den Befürwortern einer DDR-Verfassung sondern stufte andere Ziele als wesentlich wichtiger ein. Täglich verließen Tausende Bürger die DDR; Menschen erschienen nicht mehr an ihren Arbeitsplätzen und brachten das öffentliche Leben, z.B. in Schulen und Krankenhäusern zum Erliegen. Auch das Ergebnis der ersten freien Parlamentswahlen lässt sich in dieser Hinsicht interpretieren. Die als Wahlsieger hervorgegangene Allianz für Deutschland aus CDU, DSU und DA war gegen eine neue Verfassung, da sie den Einigungsprozess nicht erschweren wollte.

Ein anderer Kritikpunkt am „Ze ntralen Runden Tisch“ war, dass ein unausgewogenes Machtverhältnis zwischen den „Neuen Kräften“ mit ihren friedlichen Bürgerrechtlern und den „Alten Kräften“ des DDR Regimes bestand. Die „Neuen Kräfte“ waren politisch unerfahren und hatten weder finanziell noch gesellschaftlich eine große Lobby, auf die sie zurückgreifen konnten. Dies steht im Gegensatz zu den „Alten Kräften“, deren Macht zwar zusehends schwand, aber deren finanzielle Mittel und Erfahrungen im täglichen Geschäft der Politik wesentlich größer war.

Vielleicht wäre der „Runde Tisch“ zu anderen oder mehr Lösungen gekommen, wenn die „Neuen Kräfte“ nicht nur über genauso viele Stimmen wie die „Alten Kräfte“ verfügt hätten, sondern auch sonst stärker versucht hätten, ein Gleichgewicht herzustellen. Finanzielle Hilfen und mehr Know-how, beispielsweise in Form von Rechtshilfen oder Politologen aus dem Westen, hätten den „Neuen Kräften“ mit fundiertem Wissen zur Seite stehen sollen, um sich einem Gleichgewicht beider Seiten weiter nähren zu können.

5 Quellen- und Literaturverzeichnis

Quellen:

Das Bild auf dem Deckblatt, sowie einige Anregungen für den Aufbau des Referats entstammen der Internetseite

http://www.dhm.de/lemo/home.html

von LeMO (Lebendiges virtuelles Museum Online)

Literatur:

Thaysen, Uwe: Zur Verfassung in der DDR 1989/90 In: Materialien der Enquete-Kommission

„Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ (12. Wahlperiode des Bundestages), hrsg. vom Deutschen Bundestag, Band VII/2, Seite 1827-1852

Thaysen, Uwe: Der Runde Tisch oder wo blieb das Volk?: Der Weg der DDR in die Demokratie, Opladen: Westdt. Verlag, 1990

Weidenfeld, Werner/ Korte, Karl-Rudolf (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit 1949- 1989-1999, Neuausgabe 1999 der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1999

Müller, Helmut M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1996

Verfasser unbekannt: Stenographisches Protokoll; Deutsche Vereinigung für

Parlamentsfragen e.V. - „Runder Tisch und Parlamentarismus“; Veranstaltung in Berlin am 03.12.1999

[...]


1 Vgl. Thaysen, Der Runde Tisch, Seite 50/51

2 Vgl. Thaysen, Der Runde Tisch, Seite 53

3 Modrows Volkskammerrede zitiert in: Thaysen, Der Runde Tisch, Seite 91

4 Vgl. Thaysen, Der Runde Tisch, Seite 97

5 Vgl. Thaysen, Der Runde Tisch, Seite 109

6 Vg. Thaysen, Zur Verfassung in der DDR 1989/90, Seite 1844

7 Vgl. Müller, M.: Schlaglichter d. deutschen Geschichte, Seite 462

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Der Runde Tisch
Autor
Jahr
2001
Seiten
17
Katalognummer
V103874
ISBN (eBook)
9783640022502
Dateigröße
363 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Runde, Tisch
Arbeit zitieren
Benjamin Seibt (Autor:in), 2001, Der Runde Tisch, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103874

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