In einer Welt, in der Informationen allgegenwärtig sind, enthüllt dieses Buch die komplexe und oft unterschätzte Rolle der Massenmedien in unserer Gesellschaft und Demokratie. Es ist eine faszinierende Reise durch die Geschichte und Entwicklung von Presse, Rundfunk und Fernsehen, die aufzeigt, wie diese Medien unsere Wahrnehmung der Welt prägen und unsere Meinungen beeinflussen. Von den Anfängen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bis zum Aufstieg der privaten Sender und der digitalen Revolution werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Mechanismen der Selbstkontrolle der Presse kritisch beleuchtet. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Verflechtungen zwischen Medien, Politik und Wirtschaft gelegt, die das Machtgefüge unserer Gesellschaft maßgeblich bestimmen. Die erschreckende Abhängigkeit der Politiker von den Medien, der Einfluss von Nachrichtenagenturen und Pressestellen sowie die Konzentration im Fernsehmarkt werden schonungslos offengelegt. Das Buch wirft auch einen provokanten Blick auf die Auswirkungen der Multimedia-Gesellschaft, die die Grenzen zwischen Fiktion und Realität verschwimmen lässt und neue ethische und gesellschaftliche Fragen aufwirft. Es analysiert die Funktionen der Medien in der Demokratie, wie Information, Meinungsbildung, Kritik und Thematisierung, und zeigt, wie diese Funktionen durch politische und wirtschaftliche Interessen gefährdet werden können. Die Frage, ob die Medien als vierte Gewalt im Staat bezeichnet werden können, wird ebenso diskutiert wie die Rolle der Medien als Wächter der Demokratie angesichts wirtschaftlicher Interessen. Abschließend werden die Herausforderungen der Informationsgesellschaft, wie Orientierungslosigkeit, Informationsüberlastung und die Entstehung einer digitalen Zweiklassengesellschaft, thematisiert. Dieses Buch ist ein unerlässlicher Leitfaden für alle, die die Macht der Medien verstehen und sich kritisch mit ihrer Rolle in unserer Gesellschaft auseinandersetzen wollen, um die Medienlandschaft, Medienfreiheit, Meinungsvielfalt, Rundfunkstaatsvertrag, Pressegesetze, journalistische Ethik, Medienkritik, politische Kommunikation, Medienökonomie, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, privater Rundfunk und Medienkonzentration besser zu verstehen. Es ist eine augenöffnende Analyse, die zum Nachdenken anregt und uns auffordert, die Medienlandschaft aktiv mitzugestalten und Medienkompetenz zu fördern.
Massenmedien:
Massenkommunikationsmittel, die unter Verwendung technischer Hilfsmittel (vorwiegend aktuelle) Informationen, einseitig an ein unbegrenztes anonymes Großpublikum vermitteln. Die wichtigsten klassischen Vertreter der Massenmedien sind Presse, Fernsehen und Hörfunk.
(Das Internet fällt normalerweise in den Grenzbereich zwischen Individual- und Massenkommunikation. Da aber die Grenzen zwischen diesen Gebieten durch die technische Entwicklung fließend geworden ist, kann man es bereits als Massenmedium bezeichnen.)
Öffentliche Meinung:
Bezeichnung für die vorherrschende übereinstimmende Ansicht bzw. Einstellung eines größeren, individuell nicht bestimmten Teils der Bevölkerung zu Personen, Ereignissen oder Zuständen, während eines gewissen Zeitraums.
(Nicht zu verwechseln mit den Meinungen, die von den einzelnen Medien veröffentlicht werden)
1. Funktionen der Massenmedien in der Demokratie:
-Information:
Durch möglichst sachliche, vollständige und verständliche Information sollen die Nutzer der Massenmedien dazu befähigt werden wirtschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu begreifen, innerhalb der demokratischen Verfassungsordnung ihre Interessenlage zu erkennen, und über Absichten und Handlungen aller am politischen ProzeßBeteiligten informiert werden, um selbst gezielt an diesem Prozeßaktiv teilnehmen zu können.
Da die heutige Gesellschaft immer differenzierter wird, und die zur Kommunikation zu überbrückenden Entfernungen immer größer, gewinnen die Massenmedien als Kommunikationsplattform immer mehr an Bedeutung.
Es mußjedoch immer darauf geachtet werden, daßsomit die Welt größtenteils nicht mehr unmittelbar sondern durch die Medien gefiltert wahrgenommen wird.
-Meinungsbildungsfunktion:
Den Massenmedien wird die Aufgabe zugeschrieben Fragen von öffentlichem Interesse der freien und offenen Diskussion zu stellen, damit sich im Kampf der Meinungen das Vernünftige durchsetzen kann. (Es ist wieder zu beachten: Auch diese Meinungen bilden sich durch ene von den Medien vermittelte Wirklichkeit).
Da in einer pluralistischen Gesellschaft eine Vielzahl von unterschiedlich großen Interessengruppen existiert, gehört es auch zu den Augfgaben der Massenmedien diesen Meinungspluralismus in einem angemessenen Verhältnis wiederzuspiegeln.
Oft gibt es den Streitpunkt,ob in den Medien, Minderheiten teilweie mehr aufmerksamkeit geschenkt wird als Mehrheiten.
(Und so die öffentliche Meinung beeinflußten. Dies wird allerdings häufig nur von den Machthabern kritisiert.
Beispiele:
-60‘er Jahre: APO
-70‘er Jahre: Bürgerinitiativen von Kernkraftwerken
-80‘er Jahre: Friedensbewegung/ Die Grünen)
-Kritik- und Kontrollfunktion:
Im parlamentarischen Regierungssystem obliegt diese Funktion in erster Linie der Opposition. Diese wird durch die Medien aber noch weiter unterstüzt und ergänzt, um Dingen wie Korruption und bürokratischer Willkür vorzubeugen. (So werden durch Berichte der Medien oft genug parlamentarische Anfragen und Untersuchungsausschüsse angeregt).
-Thematiesierungsfunktion “agenda setting“: Die Medien legen dadurch, welche Themen sie Behandeln, und in welcher Reihenfolge sie dies tun fest, wie stark diese wirken, beachtung finden.
-Politische Funktion: In der Wahrnehmung ihrer obengenannten politischen Funktionen werden die Medien jedoch oft durch bestimmte politische und wirtschaftliche Abhängigkeiten gehemmt, was es ihnen erschwert dieser Funktion gerecht zu werden.
2. Rechtliche Stellung der Medien:
-Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit:
Seit 1949 sind Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden nicht gewährleistet. Eine Zensur findet nich statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“…
Die freie Meinungsäußerung ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Somit wird das Ausmaßan Medienfreiheit auch als Indikator für den Entwicklungsstand einer demokratischen Gesellschaft angesehen. Hier wird wiederum auch die Bedeutung der Medien in der Demokratie deutlich.
Über Artikel 5 des GG hinaus regeln Landespressegesetze, Rundfunkgesetze und Mediengesetze sowie Rundfunksstaatsverträge die rechtliche Stellung der Medien im einzelnen.
Dies hat unter anderem zur Folge, daßdie Behörden prinzipiell zu Auskünften an Journalisten verpflichtet sind. Auch das Recht auf Gegendarstellung ist hier veramkert.
Ein weiteres gesetzliches Hilfsmittel ist § 53 Strafprozeßordnung. Darin wird das
Zeugnisverweigerunsrecht aus beruflichen Gründen geregelt. Dies besagt, daßPersonen, die beruflich bei Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen mitwirken oder mitgewirkt haben vor Gericht die Aussage verweigern können. Zur Vertsärkung dieses Rechts gibt es noch ein Beschlagnahmungsverbot, das der Wahrung des Redaktionsgeheimnisses dienen soll. (Hierfür gibt es jedoch keine Garantie. Dieses Verbot wurde auch bereits mehrmals von der Polizei durchbrochen.Prioritäten der Rechtssprechung müssen im Einzelfall vor Gericht entschieden werden.)
-Grenzen der Informations-, Meinungs- und Presefreiheit:
Die oben genannten Rechte genießen als wesentliche Demokratiemerkmale einen sehr hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert. Dennoch werden sie durch den rechtlichen Schutz der Persönlichkeit, den Schutz der persönlichen Ehre, den Schutz des Unternehmens und des Staates eingeschränkt.
Diese Rechtsprechung beruht darauf,das aus Artikel 1 (Würde des Menschen) und Artikel 2 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) des Grundgesetzes ein allgemeines Persönlichkeitsrecht hergeleitet wurde, welches die Persönlichkeit des Menschen möglichst allumfassend schützen soll.
Eine Ausnahme wird hier bei Personen der Zeitgeschichte gemacht (Vorwiegend aus den Bereichen der Politik, der Unterhaltungsindustrie und des Sports).
Weiterhin wird das Persönlichkeitsrecht in Bezug auf Informationen, die für die demokratische Willensbildung der Gesellchaft bedeutend sind beschnitten:
Gibt es also Vorgänge, die dieser demokratischen Willensbildung hinderlich sind oder seien könnten, darf in die Privatsphäre eingegriffen werden und die Informationen über diese Vorgänge dürfen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. ( Dies gilt beispielsweise auch für private Affären eines Politikers, da dieser bei Geheimhaltung der Affären erpressbar wäre.)
Die Blätter der Regenbogenpresse sind besonders häufig von Streitigkeiten um das Persönlichkeitsrecht betroffen (heimlich gemachte Fotos, erfundene Interviews).
Um die Streitfrage in diesem Punkt zu vereinfachen, wurde das Recht auf Gegendarstellung geschaffen (Landespresse- und Rundfunkgesetz). Hierbei ist jedoch anzumerken, daßin der Gegendarstellung lediglich Tatsachenberichte dargelegt werden dürfen.
-Selbstkontrolle der Presse:
Um dem staatlichen Eingreifen in die Pessefreiheit vorzubeugen und entgegenzuwirken wurde 1956 von verschiedenen Gewerkschaften der Medien der Deutsche Presserat gebildet. Er versteht sich als Selbstkontrollorgan der Presse und wird aus einem 20-köpfigen Plenum gebildet. Dieses Plenum besteht aus jeweils fünf Vertretern der Gründunhsgewerkschaften (IG Medien, Deutscher Journalisten-Verband, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger). Von den 20 Vertretern bilden wiederum 10 den Beschwerdeausschuß, dersich mit Beschwerden gegen Veröffentlichungen in Zeitungen, Zeitschriften und Pressediensten und über journalistisches Verhalten befasst.
Anfänglich war der Presserat hauptsächlich damit beschäftigt die Pressefreiheit zu verteidigen. Mittlerweile geht er aber hauptsächlich Verstößen gegen den Pressekodex nach (Dies ist eine Art Ehrenkodex, der vom Presserat erarbeitet wurde, um journalistische Vorgehens- und Verhaltensweisen zu regeln). Kritikpunkt am Presserat ist seine fehlende Sanktionsmöglichkeit. Er kann Hinweise, Mißbilligungen und Rügen aussprechen, allerdings keine Geldbußen oder ähnliche Strafen aussprechen.
3. Printmedien:
Die Struktur der Presselandschaft lässt sich durch folgende Eigenschaften charakterisieren:
-privates Eigentum (war in der DDR nicht so)
-hohe Zahl von Zeitungstiteln (auch im internationalen Vergleich)
-lokale Bindung vieler Tageszeitung
-starke Position von Regionalzeitungen
-wenige überregionale Blätter
-reiches Zeitschriftenangebot
-schwach entwickelte Parteipresse
-Anzeigenabhängigkeit
-Konzentration (Bertelsmann, Axel Springer Verlag , Bauer, Burda)
Die verschiedenen Arten von Printmedien lassen sich in folgende Gruppen einteilen:
-Lokale Presse
(häufigste Form:Lokalredaktionen sind abhängig von Zentralredaktion einer „großen“ Tageszeitung=Bezirksausgabensystem.
Oft gibt es hier eine Konkurrenzbildung zwischen zwei Blättern, wobei eines eine Monopolstellung hat, und somit der journalistische Wettbewerb entfällt. Außerdem wird in kleineren Gebieten durch direktere Abhängigkeiten (wirtschaftlich durch Werbung/ sowie auch durch Abhängigkeit von Informationsquellen) die kritische Berichterstattung weiter erschwert.)
-Alternative lokale Publizistik
-Stadtmagazin
-Anzeigenblätter
-Regionale Presse (Hamburger Abendblatt, Westdeutsche Allgemeine Zeitung)
-Überregionale Presse (Relativ wenig:Süddeutsche Zeitung, FAZ, Die Welt, Frankfurter Rundschau)
-Boulevardpresse / Straßenverkaufspresse (Bild…)
-Wochenzeitungen (Die Zeit, Die Woche, Bild am Sonntag, Welt am Sonntag, Das Parlament)
-Nachrichtenmagazine (Der Spiegel, Focus)
-Parteipresse (geringe Beduteung. Pressedienste der Parteien haben größere Bedeutung.)
-Zeitschriftenangebot (Illustrierte (zu denen der Stern gezählt wird), Programmzeitschriften)
4. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten:
-ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD)
Während nach dem zweiten Weltkrieg die Sowjetische Besatzung die vorhandene Medienstruktur im Osten zur ideologischen Gleichschaltung nutzte, legten die westlichen Alliierten die Grundlagen für einen freien öffetlich-rechtlichen Rundfunk, ohne weitgehende staatliche und wirtschaftliche Einflußnahme, nach dem Modell des britischen Senders BBC: Um die Ausnutzung der Medien durch ein totalitäres Regime zu verhindern, und um ein von der Werbewirtschaft abhängigen Rundfunk, wie in den USA zu verhindern, 1950 wurde die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten “ARD“ gegründet. Die Verantwortung wurde also nicht vom Bundesstaat getragen, sondern ausschließlich von den Ländern. Neben den Hörfunkprogrammen, den einzelnen regionalen Programmen der Länder wurde schließlich seit 1954 gemeinsam das Programm des Ersten deutschen Fernsehens ausgestrahlt.
-ZDF (Zweites Deutsches Fernsehen)
Gegen Ende der Fünfziger Jahre wuchs das Interesse von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern, sowie der werbenden Wirtschaft an einer Einführung von privatem Fernsehen. Gleichzeitig hielten viele CDU- Politiker ihre Darstellung in der ARD für zu einseitig. Der Gesetzentwurf zur Gründung einer Deutschland- Fernsehen GmbH, in der der Bund eine Mehrheit von 51 % halten sollte und als Auftraggeber für kommerzielle Programmanbieter fungieren wollte wurde allerdings als verfassungswidrig abgelehnt. Dies geschah mit der Begründung, daßim GG festgelegt wurde, daßdie Kulturhoheit Ländersache ist. Fernsehen wurde als Kulturgut angeshen und die volle Verantwortung für die Gründung des ZDF am 06.06.1961 von den Ministerpräsidenten übernommen. Nach dem Staatsvertrag von 1961 wurde am 01.04.1963 der Sendebetreib aufgenommen.
Im Unterschied zur ARD ist das ZDF mit seinem Sendezentrum in Mainz zentralistisch aufgebaut. ARD und ZDF sind an den Sendern 3Sat, Arte und Phoenix beteiligt.
-Organisation der öffentlich-rechtlichen:
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind mit einer Selbstverwaltungsbefugnis ausgestattet. Von einer Fachkontrolle durch die Behörden sind sie ausgenommen. Sie finanzieren sich zum größten Teil aus den Rundfunkgebühren.
-Aufsichtsgremien:
Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt es Rundfunk- und Verwaltungsräte. Sie sind u.a. für die Wahl des Intendanten, Die Kontrolle des Programms und des Haushalts zuständig. Diese Aufsichtsgremien setzen sich aus Vertretern der gesellschaftlich wichtigsten Gruppen zusammen. Es ist jedoch eine starke parteipolitische Einflußnahme zu erkennen (obwohl nur eine geringe Anzahl an Vertretern von Partein entsandt wird).
-Intendanz:
Der Intendant bildet die Spitze der Rundfunkanstalt. Er gelangt durch Merheitswahl der Aufsichtsgremien in sein Amt. An diesem Amt wird die parteipolitische Einflußnahme besonders deutlich. Die Posten werden nach parteilichen Gesichtspunkten besetzt. Ist zum Beispiel die Rolle des Intendanten mit einem Vertreter der CDU besetzt, wird die Stelle des Stellvertreters oder des Programmdirektors automatisch mit einem Vertreter der SPD besetzt. Durch den Regierungswechsel ist diese Problem sehr aktuell: Die rot- grüne Regierung versucht bei zukünftigen Personalwechseln ihre neugewonnene Macht auf die wichtigen Redaktionen auszuweiten.
Diese starke parteiliche Einflußnahme führt häufig zur Kritisierung der öffentlich-rechtlichen.
5. Der private Rundfunk
In den achtziger Jahren war es durch die Entwicklung der Übertragungsetchnik schließlich möglich, die Sendefrequenzen und somit die Programmzahl zu erhöhen. Ein neuer Rundfunkstaatsvertrag beschloßdie duale Rundfunkordnung ( Nebeneinander von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten). So begannen die privaten Programmanbieter ihre Sendungen mit em Kabelfernsehpilotprojekt am 1. Januar 1984. Im totalen Gegensatz finanzieren sich die privaten Rundfunkanstakten ausschließlich durch Werbung. Daher wurde 1986 in einem Beschlußdes Budesverfassungsgericht festgelegt, daßdie Grundversorgung aller Bürger mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung hauptsächlich Angelegenheit der öffentlich-rechtlichen ist, da diese finanziell nicht so sehr von der Höhe der Einschaltquoten abhängig ist. Die Privaten sollten diese Anforderung der Programmvielfalt (Meinungsvielfalt) zwar auch erfüllen, unter diesen Umständen wird der Maßstab jedoch nicht so hoch angelegt.
Das Programm der Privaten ist stark unterhaltungsorientiert. Aufgrund der wirtschaftlichen Abhängigkeit muss man sich programmlich oft dem Massengeschmack beugen.
Die größten Konkurrenten und ersten Privat-Sender sind RTL und Sat1.
Mittlerweile ist der Fernseh-Markt für Vollprogramm-Sender vollkommen ausgereizt, so daßimmer mehr Spartenkanäle auf den Markt kommen (ntv, VIVA, tm3…)
-Landesmedienanstalten:
1984 wurden in allen Bundesländern zur Aufsicht der privaten Rundfunkveranstalter Landesmedienanstalten gegründet. Sie sind analog zu den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen aufgebaut, und haben außer der Aufgabe das Programm der privaten Anbieter zu kontrollieren die Aufgabe der Lizenzvergabe. Diese Vergabe ist gekoppelt mit verschiedenen Zusagen der privaten Rundfunkanstalter. (z.Bsp.: Wirtschaftlichkeit des Senders, Schaffung von Arbeitsplätzen, Wahrung der Meinungsvielfalt, Einhaltung von Rundfunkgesetzen usw.). Die Landesmedienanstalten sind auch für die Einhaltung dieser Regelungen zuständig.
-Medienverflechtungen:
Die Landesmedienanstalten sollten eigentlich bei der Lizenzvergabe den Aspekt der Meinungsvielfalt in den Medien sichern. Tatsächlich ist der Fernsehmarkt jedoch größtenteils beherrscht vom:
Bertelsmann-Konzern, (beteiligt an CTL/UFA.Die ist wiederum beteiligt an RTL, RTL2, Super RTL, Vox und Premiere.)
der Kirch-Gruppe (Sat1, Pro7, Kabel1, DSF)
und dem Axel-Springer Verlag (Sat1).
Dies hat eine Konzentrationsentwicklung innerhalb des Mediums Fernsehen zur Folge, welche der Meinungsvielfalt hinderlich ist. Um dem entgegenzuwirken, wurde 1997 in einem neuen Rundfunkstaatsvertrag die KEK geschaffen. Dies ist die Kommission zur Ermittlung der Konzentration. Die KEK unterstüzt die Landesmedienanstalten, tritt allerdings erst in Kraft, wenn ein Veranstalter mit seinem Programm einen Marktanteil von mehr als 30% beherrscht.
Die Kirch-Gruppe und der Bertelsmann-Konzern arbeiten eng zusammen, und wurden 1998 bei dem Versuch der Einführung des digitalen Fernsehens, unter dem Dach des gemeinsamen Senders Premiere, sogar von der EU-Komission in Brüssel gestoppt. Der Zusammenschlußhätte sie in eine Monopol Stellung gebracht.
6. Nachrichtenagenturen/Pressestellen
Nachrichtenagenturen und Pressestellen als wichtige Informationsquellen für Journalisten und Redaktionen.
7. Das Verhältnis zwischen Medien und Politik
Als Vermittler zwischen Politikern und den wählenden Bürgern nehmen die Medien eine einflußstarke Rolle ein, die nicht unterschätzt werden darf. Die Politiker stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis. Verschiedene Politikwissenschaftler sprechen schon von einer Unterwerfung der Politik unter die Gesetzlichkeiten der Medien.
Beispiel: In dem führenden Medium Fernsehen wird Politik in hohem Maße durch die Dramaturgie beeinflußt: Die Politiker werden zu schnellen und kurzen Äußerungen und Aktionen gewungen. Visualisierbare und Personalisierbare Elemente treten in den Vordergrund. Sympolisches Handeln wird wichtiger als Meinungsstreit, öffentliche Willensbildung und politische Entscheidung. Das Interesse an der ausführlichen Darstellung von relevanten Sachverhalten nimmt ab, während das Interesse an der unterhaltsamen Darstellung dieser Sachverhalte immer mehr zunimmt. Somit gewinnt die Politik letztendlich einen schauspielhaften Charakter. Es werden Pseudoereignisse kreiert, die nur stattfinden, damit über sie berichtet wird ( Jürgen Möllemann springt mit dem Fallschirm ab, Rudolf Scharping nimmt an Fahrradtour teil..)
Darunter leiden die wichtigen Nachrichten und kritische Gedanken.
Außerdem erscheint dem Bürger durch diese verzerrte Darstellung, der Politiker mächtiger als er tatsächlich ist. Häufig wird so die Erwartung an die demokratische Politik enttäuscht. Durch die wachsende Konkurrenz der einzelnen Medien, wächst auch der wirtschaftliche Druck, und somit bei den Journalisten der Zwang möglichst spannend und unterhaltend zu berichten Es sind Tendenzen zu beobachten, daßdie Medien die Politiker in immer stärkerem Maße selbst inszenieren. Somit gewinnen die Medien Macht an der politischen Willensbildung.
8. Entwicklung der Informationsgesellschaft
Multimedia: Bisher voneinander getrennte Kommuikationstechniken verschmelzen miteinander, und es werden neue Nutzungsmöglichkeiten geschaffen.
Der Konsument wird auch zum Datensender und nimmt am medialen Vorgang teil (Teleshop, Internet ). Die Arbeitsorganisation wird sich vermutlich ändern und die Arbeitsplätze werden sich unter Umständen, durch Homecomputer nach Hause verlegt.
-Multimedia als Bedrohung?
Skeptiker der multimedialen Entwicklung führen folgende Argumente an:
-Orienierungslosigkeit durch Vielzahl der Angebote.
-künstliche Medienwelten ersetzen zuhnehmend unmittelbare Erfahrungen und Erlebnisse.
-Die Informationsüberlastung steigt
-die technische Entwicklung fördert die Vermischung von Fiktion und Realität.
-Entstehen einer Zweiklassengesellschaft, zwischen Mediennutzern, und denjenigen, die keinen Zugang und keine Kenntnis von den neuen Medien haben.
-Datenschützer sehen Probleme in der Datensicherheit.
Diskussionsansatz: Ist es gerechtfertigt die Medien als eine Art vierte Gewalt neben den Institutionen des demokratischen Staates zu bezeichnen? Welche Problematik ergibt sich daraus?
Medien wirken auf Legislative (Parlament), Exekuitve (Regierung) und Judikative (Gerichte) ein, stellen aber keinen Geschlossenen Block neben diesen Gewalten dar.
Die Medien haben zum Beispiel auch direkten Einflußauf das Verhalten der Politiker (Siehe Punkt 7)..Diese Diskusion wird häufig mit den Nachritenmagazinen Spiegel und Focus in Verbindung gebracht. Meiner Meinung nach ist das in Ordnung, wenn die Medien ihre Funktion als Wächter der Demokratie wahren. Eine Verschiebung der Werte hin zu wirtschaftlichen Aspekten, enthält jedoch die Gefahr, daßdie Wirtschaft zu einer fünften Gewalt wird (Falls sie das noch nicht ist.)
Literatur:
-Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Massemedien, München 1998
Häufig gestellte Fragen
Was sind Massenmedien gemäß diesem Text?
Massenkommunikationsmittel, die unter Verwendung technischer Hilfsmittel (vorwiegend aktuelle) Informationen, einseitig an ein unbegrenztes anonymes Großpublikum vermitteln. Beispiele sind Presse, Fernsehen und Hörfunk.
Wie definiert dieser Text "Öffentliche Meinung"?
Die vorherrschende übereinstimmende Ansicht bzw. Einstellung eines größeren, individuell nicht bestimmten Teils der Bevölkerung zu Personen, Ereignissen oder Zuständen, während eines gewissen Zeitraums.
Welche Funktionen haben Massenmedien in der Demokratie laut diesem Text?
Information, Meinungsbildung, Kritik und Kontrolle, Thematisierung ("agenda setting") und politische Funktion.
Wie wird die Informationsfunktion der Massenmedien beschrieben?
Sie sollen die Nutzer durch sachliche, vollständige und verständliche Information befähigen, wirtschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu begreifen und an politischen Prozessen teilzunehmen.
Was ist die Meinungsbildungsfunktion der Massenmedien?
Sie sollen Fragen von öffentlichem Interesse zur freien Diskussion stellen, damit sich im Kampf der Meinungen das Vernünftige durchsetzen kann. Sie sollen auch den Meinungspluralismus in der Gesellschaft widerspiegeln.
Welche Kritik- und Kontrollfunktion üben Massenmedien aus?
Sie unterstützen und ergänzen die Opposition im parlamentarischen System, um Korruption und bürokratischer Willkür vorzubeugen.
Was bedeutet "Thematiesierungsfunktion" oder "agenda setting" der Medien?
Die Medien bestimmen durch die Auswahl und Reihenfolge der Themen, die sie behandeln, deren Wirkung und Beachtung.
Welche rechtliche Stellung haben Medien in Deutschland?
Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit sind in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Landespressegesetze, Rundfunkgesetze und Mediengesetze regeln die rechtliche Stellung im Einzelnen.
Welche Grenzen gibt es für die Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit?
Sie werden durch den rechtlichen Schutz der Persönlichkeit, den Schutz der persönlichen Ehre, den Schutz des Unternehmens und des Staates eingeschränkt.
Was ist der Deutsche Presserat und welche Funktion hat er?
Ein Selbstkontrollorgan der Presse, das 1956 gegründet wurde, um staatlichen Eingriffen in die Pressefreiheit vorzubeugen. Er befasst sich mit Beschwerden gegen Veröffentlichungen und journalistisches Verhalten.
Welche Merkmale kennzeichnen die deutsche Presselandschaft?
Privates Eigentum, hohe Zahl von Zeitungstiteln, lokale Bindung vieler Tageszeitungen, starke Position von Regionalzeitungen, wenige überregionale Blätter, reiches Zeitschriftenangebot, Anzeigenabhängigkeit und Konzentration.
Welche Arten von Printmedien gibt es?
Lokale Presse, alternative lokale Publizistik, Stadtmagazine, Anzeigenblätter, regionale Presse, überregionale Presse, Boulevardpresse, Wochenzeitungen, Nachrichtenmagazine, Parteipresse und Zeitschriften.
Was sind ARD und ZDF?
ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD) und ZDF (Zweites Deutsches Fernsehen) sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die sich hauptsächlich aus Rundfunkgebühren finanzieren.
Wie sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten organisiert?
Sie sind mit einer Selbstverwaltungsbefugnis ausgestattet und werden von Rundfunk- und Verwaltungsräten beaufsichtigt. Der Intendant bildet die Spitze der Rundfunkanstalt.
Wie funktioniert der private Rundfunk in Deutschland?
Er finanziert sich ausschließlich durch Werbung und ist in der Regel unterhaltungsorientiert. Der duale Rundfunkordnung erlaubt das Nebeneinander von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Was sind Landesmedienanstalten und welche Aufgaben haben sie?
Sie wurden 1984 in allen Bundesländern zur Aufsicht der privaten Rundfunkveranstalter gegründet. Sie kontrollieren das Programm der privaten Anbieter und sind für die Lizenzvergabe zuständig.
Was sind Medienverflechtungen und welche Probleme ergeben sich daraus?
Medienverflechtungen bezeichnen die Konzentration von Medienbesitz in wenigen Händen, was die Meinungsvielfalt einschränken kann.
Was ist die KEK?
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration, die 1997 im Rundfunkstaatsvertrag geschaffen wurde, um die Landesmedienanstalten bei der Sicherung der Meinungsvielfalt zu unterstützen.
Welche Rolle spielen Nachrichtenagenturen und Pressestellen?
Sie sind wichtige Informationsquellen für Journalisten und Redaktionen.
Wie ist das Verhältnis zwischen Medien und Politik?
Die Medien nehmen als Vermittler zwischen Politikern und Bürgern eine einflußstarke Rolle ein. Politiker stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Medien.
Was sind die negativen Aspekte der Entwicklung der Informationsgesellschaft?
Orienierungslosigkeit durch Vielzahl der Angebote, künstliche Medienwelten ersetzen Erfahrungen, Informationsüberlastung, Vermischung von Fiktion und Realität, Entstehung einer Zweiklassengesellschaft und Probleme in der Datensicherheit.
- Arbeit zitieren
- Jan Leder (Autor:in), 2001, Massenmedien, öffentliche Meinung und Politik. Die Entwicklung der Informationsgesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103729