Rechte
Beschaffung der Produktionsfaktoren
rechtliche Grundlagen
objektives Recht (objektiv: reale Wirklichkeit)
öffentliches Recht: - Grundsatz: Über- oder Unterordnung
- regelt Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürgern
- zwingendes Recht
- Staatsrecht (Grundgesetz), Verwaltungsrecht (Schulrecht), Strafrecht (Strafgesetzbuch), Steuerrecht, Prozessrecht (Straf-, Zivilprozessrecht), Kirchenrecht, Volksrecht und bestimmte teile des Arbeitsrechts (Arbeitsschutzgesetz)
Privatrecht: - Gleichordnung
- regelt Beziehungen zwischen den Menschen
- nachgiebiges Recht
- Bürgerliches Recht (BGB):
1. Buch: allgemeiner Teil (juristische und natürliche Personen, Vollmachten und Verjährung)
2. Buch: Schuldrecht (Gläubiger und Schuldner, Schuldverhältnisse (Kauf, Tausch, Miete, Pacht, Leihe, Schenkung, Bürgschaft, Schadensersatz)
3. Buch: Sachrecht (Besitz, Eigentum, Fundsachen, Hypothek)
4. Buch: Familienrecht (Verlöbnis, Ehe, Scheidung, Verwandtschaft, Unterhaltspflicht ehelicher und unehelicher Kinder, Vormundschaft, Adoption)
5. Buch: Erbrecht (gesetzliche Erbfolge, testamentarische Erbfolge, Pflichtteil,
Erbmündigkeit, Erbverzicht)
- Handelsgesetzbuch (HGB), Urheberrecht (Ansprüche an Geisteswerken), Patentrecht (Ansprüche auf Erfindungen), Wettbewerbsrecht
Rechtsnormen: Gewohnheitsrecht (langandauernde Gewohnheit z. B. unter Kaufleuten)
Geschriebenes Recht: Gesetze: Regelung, die für alle Bürger in gleicher Weise zutreffen Rechtsverordnung: konkretisierte Gesetze
Satzungen: regeln Rechtsangelegenheiten eines Ortes oder einer Gemeinde
subjektives Recht(z. B Schuldrecht: Ansprüche von Personen, gegenüber anderen)
Rechtssubjekte: - Personen im rechtlichen Sinne
- Personen sind rechtsfähig, d.h. Träger von Rechten und Pflichten
- Personen sind unter bestimmten Bedingungen geschäftsfähig (Fähigkeit Rechtsgeschäfte abzuschließen)
Rechtsobjekte : natürliche Personen: Menschen unter 7 Jahren geschäftsunfähig; von 7-18 Jahren
beschränkt geschäftsfähig und ab 18 Jahren voll geschäftsfähig.
juristisch Personen: bestimmte rechtlich Gebilde, vom recht ähnlich wie natürliche Personen behandelt, werden aber von den zuständigen Personen wahrgenommen (Betriebe, Stiftungen, Einrichtungen, öffentliche Anstalten)
Rechtgeschäfte
einseitige Rechtsgeschäfte
nur eine Willenserklärung (1 Person) [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] z. B. Testamentserrichtung; Mahnung, Kündigung (empfangsbedürftig)
mehrseitige Rechtsgeschäfte (Verträge)
einseitig verpflichtend: Bürgschaft, Schenkungsversprechen mehrseitig verpflichtend: Mietvertrag, Kaufvertrag, Bauvertrag
Rechtgeschäfte nach den anzuwendende Rechtsvorschriften
1. zwischen Kaufleuten [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] HGB
2. zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] HGB und BGB
3. zwischen Nichtkaufleuten [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] BGB
Rechtsgeschäfte nach Unterscheidung zwischen Verpflichtungs - und Erfüllungsgeschäft begründet ein Schuldverhältnis (Schuldrecht)
verändern Rechte an der Sache (Sachrecht)
Bindung an die Willenserklärung
Wurden keine besonderen Abmachungen getroffen, sind unter den Anwesenden gemachte Anträge nach dem Gesetz sofort anzunehmen(ohne Überlegungszeitraum), unter abwesenden gemachte Anträge sind so lange bindend, bis der Empfänger eine angemessene Frist für Hin- und Rücksendung bemisst.
Freizeichnungsklausel: „Solange der Vorrat reicht“Anbieter schränkt Vorrat ein. Antrag kann vom Absender widerrufen werden. Der Widerruf muss spätestens gleichzeitig mit der Bestellung beim Vertragspartner eintreffen.
Formvorschriften
Formfreiheit: Im Allgemeinen sind Rechtsgeschäfte an keine Form gebunden.
Schriftlich/Fax, mündlich/Telefongespräch, stillschweigende Willenserklärung (schlüssige, für den Partner erkennbare Handlungen)
Formzwang:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften Rechtsgeschäfte von Anfang an unwirksam, da
- gesetzlich Verboten (Rauschgift, Diebstahl)
- Verstoß gegen gute Sitten(Wucherpreise, Leichtsinn, Unerfahrenheit)
- Willenserklärung von Geschäftsunfähigen (Entmündigung, zu jung)
- Geschäfte im Zustand der Bewusstlosigkeit (betrunken)
- Scherz- und Scheingeschäfte
Anfechtbare Rechtsgeschäfte
schwebend gültig, werden rückwirkend unwirksam, bei:
- argloser Täuschung =
- widerrechtlicher Drohung (Erpressung) = Anfechtungsfrist 30 Jahre
- Irrtum =
Rechtsvorschriften bei Rechtsgeschäften
Zwischen Nichtkaufleuten: bürgerliches Rechtsgeschäft[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]BGB
Zwischen Kaufleuten: zweiseitiges Rechtsgeschäft[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]HGB; BGB
Zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten: einseitiges Rechtsgeschäft[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]HGB; BGB
Grundsätzlich ist bei allen Geschäften das BGB anzuwenden. Handelt es sich jedoch um ein ein- oder zweiseitiges Handelsgeschäft, so gelten in den Fällen, in denen das HGB abweichende Änderungen trifft, die Vorschriften des HGB’s.
Erfüllungs - und Verpflichtungsgeschäft
Mit Abschluss des Kaufvertrages verpflichten sich die Vertragspartner den Vertrag zu erfüllen. Beim Ladenverkauf fällt beides zusammen.
Besitz und Eigentum
Nach BGB hat der Verkäufer die Pflicht die Ware zu übergeben und auch das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Bei unbeweglichen Sachen wird das Eigentum durch Auflassung und Eintragung ins Grundbuch übertragen.
Besitz: tatsächliche Herrschaft an einer Sache (BGB § 854ff) Eigentum : rechtliche Herrschaft an einer Sache (BGB § 903 ff) Der Eigentümer hat die Sache[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]unmittelbarer Besitzer
Der Eigentümer hat sie vermietet, verpachtet, verliehen usw. mittelbarer Besitzer (freiwillige Besitzübertragung)
Dem Eigentümer ist die Sache abhanden gekommen (Verlust, Diebstahl) der Eigentümer ist nicht Besitzer (unfreiwillige Besitzaufgabe)
Der Finder oder Dieb liefert Sache nicht ab böswilliger Besitzer (kann nicht Eigentümer werden, da der Eigentümer die Rechte nur bei freiwilliger Besitzaufgabe verliert)
Eigentumsvorbehalt
Beim Eigentumsvorbehalt wird der Käufer Besitzer, Verkäufer bleibt aber Eigentümer, bis die Ware vollständig bezahlt ist. (BGB § 455; „..., dass der Verkäufer zum Rücktritte von dem Vertrage berechtigt ist, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt“) (Ratenkauf, Kauf auf Ziel). Der Eigentumsvorbehalt erlischt, wenn die Ware an einen gutgläubigen Dritten veräußert wird, sie verarbeitet wird oder mit dem Grundstück fest verbunden ist.
Verträge
Vertragsfreiheit
Abschlussfreiheit : freie Wahl de Vertragspartner Gestaltungsfreiheit: freie Bestimmung des Vertragsinhalts Formfreiheit : freie Bestimmung der Vertragsform Ausnahmen :
Abschlusszwang: Unternehmen muss Verträge abschließen (Post muss befördern)
Grenzen der Inhaltsfreiheit: Inhalt darf das gesetzlic h Verbotene und die guten Sitten nicht übertreten.
Formzwang: bei Rechtsgeschäften mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung müssen die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden
Vertragsarten
Überlassungsverträge
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Veräußerungsvertrag: Kaufvertrag, Schenkung
sonstige Verträge : Versicherungsvertrag Kaufvertrag
Grundlagen des Kaufvertrages
zweiseitiges Rechtsgeschäft. Bezieht sich auf bewegliche Dinge (Mobilien, Waren), unbewegliche Sachen(Immobilien) oder auf Rechte (Lizenzen). Ein Kaufvertrag kommt durch: Willen + Erklärung des Willens= Willenserklärung zu Stande.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Grundlagen des objektiven Rechts?
Das objektive Recht umfasst öffentliches Recht und Privatrecht. Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürgern und ist zwingendes Recht. Das Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen Menschen und ist nachgiebiges Recht, z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Was beinhaltet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)?
Das BGB umfasst fünf Bücher: 1. Allgemeiner Teil (juristische und natürliche Personen, Vollmachten und Verjährung), 2. Schuldrecht (Gläubiger und Schuldner, Schuldverhältnisse), 3. Sachrecht (Besitz, Eigentum, Hypothek), 4. Familienrecht (Ehe, Scheidung, Verwandtschaft, Unterhalt), 5. Erbrecht (gesetzliche Erbfolge, Testament, Pflichtteil).
Was sind die Unterschiede zwischen Gewohnheitsrecht und geschriebenem Recht?
Gewohnheitsrecht basiert auf langandauernden Gewohnheiten, während geschriebenes Recht in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Satzungen festgelegt ist.
Was ist der Unterschied zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten?
Rechtssubjekte sind Personen im rechtlichen Sinne, die Träger von Rechten und Pflichten sind. Rechtsobjekte sind natürliche (Menschen) oder juristische Personen (Betriebe, Stiftungen).
Was sind einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte?
Einseitige Rechtsgeschäfte erfordern nur eine Willenserklärung (z.B. Testamentserrichtung, Kündigung). Mehrseitige Rechtsgeschäfte (Verträge) können einseitig verpflichtend (z.B. Bürgschaft) oder mehrseitig verpflichtend (z.B. Kaufvertrag) sein.
Welche Formvorschriften gibt es bei Rechtsgeschäften?
Grundsätzlich gilt Formfreiheit, d.h. Rechtsgeschäfte sind an keine Form gebunden. Es gibt jedoch Ausnahmen (Formzwang), bei denen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden müssen (z.B. notarielle Beurkundung bei Grundstückskaufverträgen).
Wann sind Rechtsgeschäfte nichtig?
Rechtsgeschäfte sind von Anfang an unwirksam, wenn sie gesetzlich verboten sind, gegen die guten Sitten verstoßen, von Geschäftsunfähigen abgeschlossen werden, im Zustand der Bewusstlosigkeit erfolgen oder Scherz- und Scheingeschäfte sind.
Wann sind Rechtsgeschäfte anfechtbar?
Rechtsgeschäfte sind schwebend gültig und werden rückwirkend unwirksam bei argloser Täuschung, widerrechtlicher Drohung oder Irrtum. Es gibt bestimmte Anfechtungsfristen.
Welche Rechtsvorschriften gelten bei Rechtsgeschäften zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten?
Grundsätzlich gilt das BGB. Bei ein- oder zweiseitigen Handelsgeschäften gelten in den Fällen, in denen das HGB abweichende Regelungen trifft, die Vorschriften des HGB.
Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, während Eigentum die rechtliche Herrschaft über eine Sache ist. Der Eigentümer hat das Recht an der Sache.
Was ist ein Eigentumsvorbehalt?
Beim Eigentumsvorbehalt wird der Käufer Besitzer, aber der Verkäufer bleibt Eigentümer, bis die Ware vollständig bezahlt ist.
Welche Arten von Verträgen gibt es?
Es gibt Überlassungsverträge, Veräußerungsverträge (Kaufvertrag, Schenkung) und sonstige Verträge (Versicherungsvertrag).
Was sind die Grundlagen des Kaufvertrages?
Der Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und kommt durch Willen und Erklärung des Willens (Willenserklärung) zustande.
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- cathrin koschnitzke (Author), 2001, Rechte in der Wirtschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103695