„Man schafft kein Übel ab, indem man es verbietet“ (Leggewie 2020), lautet ein Zitat des Politikwissenschaftlers Claus Leggewie.
Viele Jahre schien das Thema Rechtsextremismus in Deutschland in den Hintergrund gerückt zu sein. Die Flüchtlings- und Migrationskrise von 2015 führte zu einem drastischen Anstieg an rechtsextremer Gewalt (vgl. Staud 2018) sowie einer erneut steigenden Popularität rechtspopulistischer Parteien.
Dieser Zuwachs führt zwangsläufig zu einer nicht zu unterschätzenden Gefahr für die Demokratie, da diese teils demokratiefeindlichen Ansichten mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind. Einen großen Stellenwert nimmt hierbei die Alternative für Deutschland, im Folgenden kurz AfD genannt, ein.
Die AfD wurde 2017 von fast sechs Millionen Deutschen gewählt und bildet die größte Oppositionsfraktion.
„Nach den Provokationen von AfD-Abgeordneten und ihren Gästen im Deutschen Bundestag spielen einige mit dem Gedanken, die Rechtspartei zu verbieten. Das ist keine gute Idee. Sie zu verbieten, hieße frei nach Bertolt Brecht, sich ein anderes Volk wählen zu wollen“ (ebd.).
In dieser Arbeit soll das Parteiverbotsverfahren als Mittel zum Schutz der Demokratie im Rahmen des Konzeptes der streitbaren Demokratie betrachtet werden. Hierfür soll erörtert werden, inwieweit das Parteiverbotsverfahren noch ein wirksames Instrument der streitbaren Demokratie zum Schutz der Demokratie im Fall der AfD sein kann. Wie sinnvoll wäre ein Verbot zur Prävention von rechtsextremen und demokratieunterwandernden Tendenzen überhaupt?
Hierfür ist es nötig sich die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes genauer anzuschauen, um zu erkennen, welche Herausforderungen die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit mit sich bringt. Der Verfassungsschutz schützt die freiheitlich demokratische Grundordnung und ist somit ein wichtiger Bestandteil zum Schutz der streitbaren Demokratie. Diese Schutzfunktion kann aber unter bestimmten Aspekten, die in dieser Arbeit näher beleuchtet werden, nicht vollständig gewährleistet werden.
Zu Beginn der Arbeit soll untersucht werden, welche demokratietheoretischen und verfassungsrechtlichen Gedanken hinter dem Parteiverbotsverfahren stehen. Karl Löwenstein gilt mit seinem Konzept der „Militant Democracy“ als einer der Begründer der streitbaren Demokratie. Im weiteren Verlauf werden die theoretischen Grundlagen eines Parteiverbots näher erläutert und die Ursachen der gescheiterten Verfahren am Beispiel der NDP dargelegt.
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- Anonymous,, 2021, Die Grenzen der streitbaren Demokratie am Beispiel der AfD, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1036394
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