Ethnische Konflikte in Georgien


Seminararbeit, 1999

31 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einführung
Ethnische Konflikte in Georgien
Literatur

1. Voraussetzungen zum Entstehen interethnischer Konflikte
1.1. Ethnien und Territorien in Georgien
1.2. Faktoren der sowjetischen Nationalitätenpolitik
1.2.1. Die Historiographie
1.2.2. Die Sprachpolitik

2. Die einzelnen Ethnien
2.1. Abchasen
2.1.1. Ethnogenese und Frühe Geschichte
2.1.2. Abchasien unter russischer Herrschaft
2.1.3. Der aktuelle abchasisch-georgische Konflikt
2.1.4. Die wirtschaftliche Bedeutung Abchasiens
2.2. Osseten
2.2.1. Ethnogenese und Frühe Geschichte
2.2.2. Ossetien unter russischer Herrschaft
2.2.3. Der aktuelle ossetisch-georgische Konflikt
2.3. Adscharen
2.4. Mescheten

3. Die Rolle Russlands

4. Schlusswort

Anhang
Zeittafel
Bibliographie

Einführung

Ethnische Konflikte in Georgien

Georgien hat eine ausgesprochen komplizierte ethnische Beschaffenheit und leidet unter starken interethnischen Spannungen, die seit dem Zerfall der Sowjetunion deutlich zu Tage treten, aber durchaus schon vor deren Zusammenbruch bestanden. Dabei bildet die Hierarchie autonomer Territorialeinheiten einen wesentlichen Ursachenkomplex dieser Auseinandersetzungen, da die Föderationsmitglieder der UdSSR rechtlich auf verschiedenen Ebenen standen. Es wurde nach Unionsrepubliken, Autonomen Republiken, Gebieten und Kreisen unterschieden.1 Vom Zeitpunkt der Unabhängigkeit an brach das künstlich zurückgehaltene Konfliktpotential mit elementarer Kraft durch: Völker, denen die territoriale Autonomie nur in einer untergeordneten Form gewährt wurde, sahen sich im Vergleich zur andersethnischen übergeordneten Nation in kultureller, politischer und wirtschaftlicher Hinsicht beeinträchtigt und beklagten sich über negative Entwicklungsbedingungen.2

In Georgien sind es vor allem die Ethnien der Abchasen und Osseten, die mit der ihnen übergeordneten georgischen Regierung unzufrieden sind und deshalb die Loslösung von Georgien verlangen.3 Weitere Konfliktpotentiale liegen im Autonomen Gebiet der Adscharen, dessen Status bis heute ungeklärt ist,4 bei den in Georgien lebenden Aserbeidschanern, die bereits 1989 Forderungen nach einem eigenen Autonomen Gebiet in Georgien stellten5 sowie bei den Mescheten, die 1944 aus Georgien deportiert wurden. Die Frage ihrer Remigration ist bis heute nicht gelöst.6

In der folgenden Arbeit soll das Hauptaugenmerk auf dem Konflikt zwischen Georgiern und Abchasen liegen, da er bisher am virulentesten verlaufen ist und daher auch in der Presse breit diskutiert wurde. Im weiteren möchte ich auch auf den Konflikt mit Südossetien eingehen und die Lage der Adscharen und Mescheten kurz ansprechen. Auf die Forderungen der Aserbeidschaner werde ich hier nicht eingehen, da sie keine georgische Ethnie sind und in Aserbeidschan eine eigene territoriale Basis haben, im Gegensatz etwa zu den Mescheten. Auch auf Georgien an sich werde ich nicht näher eingehen, da dieses Thema im Verlauf des Seminars ausgiebig behandelt wird.

Die Arbeit ist in drei Teile gegliedert: in einem ersten Teil werden einige der Voraussetzungen aufgezeigt, die zu dem Entstehen der interethnischen Konflikte in Georgien führten und zu ihrer Eskalation nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Der zweite Teil behandelt die einzelnen Krisengebiete. Es werden die historischen und ethnischen Voraussetzungen besprochen, die Argumentationen der Konfliktparteien beleuchtet und der Verlauf der Auseinandersetzungen zusammenfassend skizziert. Im dritten Teil wird versucht, einen Einblick in die Rolle Russlands in den gegenwärtigen Konflikten zu vermitteln.

Literatur

Darstellende Literatur zu den ethnischen Konflikten in Georgien ist bis jetzt, zumindest in westlichen Sprachen, nur sehr spärlich vorhanden. Auch von Fachzeitschriften wie ‘Osteuropa’ und den ‘Nationalities Papers’ werden die ethnischen Probleme Georgiens nur am Rande behandelt. Es gibt einige sehr gute Werke, in welchen die Gesamtsituation im Kaukasus erforscht wird, so der Sammelband ”Krisenherd Kaukasus” von den Herausgebern Halbach und Kappeler, und Pietzonkas ”Ethnisch-territoriale Konflikte in Kaukasien”, wo die ethnischen Konflikte Georgiens in einzelnen Abschnitten behandelt werden. Daneben gibt es eine Reihe populärwissenschaftlicher Werke wie z. B. ”Der Kaukasus” von Neef, der als Korrespondent des ”Spiegels” die gesamte Gegend bereiste. Auch hier sind Abchasien und Ossetien nur einzelne Abschnitte gewidmet. Um einen chronologischen Abriss zu erhalten ist die Zeitungslektüre unumgänglich.

Im Internet lassen sich eine ganze Reihe von mehr oder weniger wißenschaftlichen Artikeln finden, darunter Studien der Aussenpolitikforschung der Friedrich-Ebert-Stiftung, die einen etwas anderen Blickwinkel als die westlichen Medien vermitteln.

Zur sowjetischen Nationalitätenpolitik sei Halbachs ”Das sowjetische Vielvölkerimperium” wärmstens empfohlen, und über die Ursachen des Zusammenbruchs der UdSSR gibt Simon in ”Verfall und Untergang des sowjetischen Imperiums” einen guten Überblick.

1. Voraussetzungen zum Entstehen interethnischer Konflikte

1.1. Ethnien und Territorien in Georgien

Innerhalb Georgiens wurden durch die Sowjetregierung zunächst zwei autonome Gebietseinheiten geschaffen: Adscharien, das 1921 den Status einer ASSR (Autonome Republik mit eigener Verfassung, aber ohne Sezessionsrecht) erhielt, und das südliche Ossetien, das 1922 AG (Autonomes Gebiet für welches die Verfassung der übergeordneten Republik gilt) wurde. Abchasien, das 1922 als selbstständigeßR (Unionsrepublik mit eigener Verfassung und Sezessionsrecht) proklamiert worden war, wurde erst 1930 als ASSR Georgien einverleibt.

Durch die Unabhängigkeitserklärung Georgiens 1991 und seinen damit verbundenen Austritt aus der Sowjetunion wurden die ehemals innerstaatlichen Grenzen zu Staatsgrenzen. Daraus ergaben sich Probleme zwischen ethnischem Territorium bzw. dem historischen Siedlungsraum der in Georgien lebenden Ethnien und der ihnen zugeordneten Territorialeinheit - in Georgien ist dies vor allem ein Problem für die Südosseten. Ein zweiter Problemkreis entstand aus den unterschiedlichen Hierarchiestufen der Territorien der einzelnen Völker - was einen Einfluss auf das Verhältnis der Georgier zu Abchasen und Adscharen hat. Die Mescheten stellen einen Spezialfall innerhalb Georgiens dar, denn sie sind ohne eigenes Territorium und leben daher in fremdnationaler Umgebung.7

Der russische Menschenrechtler Andrej Sacharow sah Georgiens ethnische Probleme durch eine Mischung aus Überheblichkeit, Chauvinismus und Verfolgungswahn gegenüber der nichtgeorgischen Bevölkerung fatal verstärkt.8 Die Georgier weisen diese Kritik als unbegründet zurück, doch ist nicht zu bestreiten, dass unter ihnen die Meinung weit verbreitet ist, dass sie als autochthone Bevölkerung höher als andere ethnische Gruppen stünden, und dass deren Status als der von ‘Gästen auf georgischem Territorium’9 angesehen werden müsse. Dementsprechend wurde - von beiden Seiten - die Historiographie der Ideologie und der politischen Zweckmässigkeit untergeordnet, so dass zum Beispiel georgische und abchasische Versionen über die abchasische Geschichte und Ethnogenese bis zur völligen Unvereinbarkeit auseinandergehen.10

1.2. Faktoren der sowjetischen Nationalitätenpolitik

Halbach bezeichnet es als ”einen Grundwiderspruch sowjetischer Nationalitätenpolitik, dass sie Ethnizität im Staatsaufbau verankert hat, indem sie die Völker mit dem denkbar stärksten Potential emotionaler Anbindung, mit autonomisierten nationalen Territorien und mit nationalen Kulturinstitutionen ausstattete, dass danach aber diese Bindung zwischen Völkern und ihren Territorien auf vielfache Weise zutiefst verletzt wurde (...) Im Resultat dieser widersprüchlichen Politik wurde Ethnizität am Ende der sowjetischen Zeit zum alles beherrschenden Wahrnehmungskriterium (...)”.11 Zur Verletzung dieser Bindung zählt Halbach unter anderem ökologischen Raubbau an der Natur.12 Aber auch willkürliche Grenzverschiebungen13, Deportationen ganzer Völker14, Russifizierung in Sprache und Kultur sowie die Neuschreibung der Geschichte15 von Völkern verletzen deren Selbstidentifikation und bauen ein erhe bliches Konfliktpotential auf. Daher nimmt für sie dann ”die Definition über das Territorium eine unverhältnissmässige Bedeutung an, da es das einzig verbliebene greifbare Symbol dafür ist, wer jemand ist und wo er hingehört”.16

1.2.1. Die Historiographie

Die sowjetische Historiographie verlangte, dass die Völker der Sowjetunion erst mit der Oktoberrevolution aus der unzivilisierten Dunkelheit auftauchten. Nun, da diese Völker ihre Geschichte von ideologischer Einengung und bolschewistischer Geschichtsfälschung befreien, nimmt der Umgang mit dieser Geschichte emanzipatorische Bedeutung an. Allerdings bergen die verzerrten Geschichtsbilder, mit denen eine ganze Generation in die postsowjetische Entwicklungsphase eintrat die Gefahr, dass sie von falschen Autoritäten mit neuen, verzerrten Inhalten, wie z. B. dem Ethnozentrismus, gefüllt werden.

In Konflikten zwischen den Völkern wird Geschichte immer wieder als Kampfmittel benutzt, dass dem Gegner sein Anrecht auf eine Existenz als eigene Nation bestreiten soll - Völker verlängern ihre Ethnogenese und ihre Verbindung zu einem bestimmten Territorium weit über wissenschaftlich haltbare Grenzen hinaus in die Vergangenheit und machen damit ihre Siedlungsgeschichte zum interethnischen Kampfmittel. Ausserdem neigen sie nun zum umgekehrten Extrem, in dem sie nämlich das Vorsowjetische unkritisch zum ‘goldenen Zeitalter’ erheben. Auch das ist eine Folge sowjetischer Geschichtspolitik.17

1.2.2. Die Sprachpolitik

Da Sprache das bestimmendste Merkmal ethnischer Identität ist, kommt auch diesem Faktor eine grosse Bedeutung bei der Bindung an ein Territorium zu. Die frühe sowjetische Nationalitätenpolitik ging von der Gleichberechtigung aller in der Sowjetunion gesprochenen Sprachen aus und baute ein entsprechendes Schulwesen aus. Damit wurde für viele Völker ein Grundstein für die Nationenbildung gelegt.18 Erst seit dem Ende der Dreissiger Jahre begann mit der Einführung des obligatorischen Russischunterrichtes und des kyrillischen Schriftsystems eine breite sprachliche Russifizierung.

Für Georgien konnte davon allerdings während der gesamten Sowjetzeit keine Rede sein. Hier wurde die Nationalsprache aus dem Bildungswesen nicht verdrängt.19 Als 1978 das Russische in der georgischen Verfassung als offizielle Sprache verankert werden sollte, kam es in Tbilissi zu Massenprotesten georgischer Studenten. Das Vorhaben wurde daraufhin fallengelassen.20

Im selben Jahr 1978 wurde Moskau von den Abchasen gebeten, Abchasien von Georgien abzuspalten und der RSFSR anzugliedern. Der Anlass dazu war die Aufwertung der georgischen Sprache in Abchasien - ihr sollte der gleiche Status wie der russischen Amtssprache zugestanden werden, wodurch die Abchasen eine schleichende Verdrängung des Abchasischen befürchteten. Um die Situation zu beruhigen erhob Moskau Abchasisch zur gleichrangigen Staatssprache wie Russisch und Georgisch. Ausserdem wurde in der abchasischen Hauptstadt Suchumi eine abchasische Universität gegründet und andere kulturelle Fördermassnahmen ergriffen.21

Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass die Eskalation der interethnischen Konflikte in Georgien wesentlich, aber nicht nur, durch die sowjetische Nationalitätenpolitik verursacht worden ist: dem hierarchischen Aufbau der Territorialeinheiten einerseits, der willkürlichen Verletzung der Bindungen der Ethnien zu ihren Territorien andererseits.

Allerdings darf man nicht übersehen, dass die Spannungen, namentlich jene zwischen Georgiern und Abchasen, bereits zur Zarenzeit durch die Politik des ‘divide et impera’ geschürt wurden. Die entstehenden Nationalbewegungen sollten sich nicht in erster Linie gegen die russische Oberherrschaft, sondern gegen fremdnationale Herrscher der eigenen

Region ausrichten. Diese Politik des Teilens und Herrschens wurde auch von den sowjetischen Führern wieder aufgegriffen und bis zur Perfektion verfeinert.

2. Die einzelnen Ethnien

2.1. Abchasen

Von den etwa 100’00022 Abchasen lebten im Jahre 1989 rund 91 % als Titularnation in Abchasien, welches im Westen Georgiens ein etwa 8600 qkm grosses Gebiet umfasst.23 Damals bildeten sie mit einem Bevölkerungsanteil von nur 18 % eine Minderheit, welcher 45 % Georgier, 14 % Russen und ebensoviele Armenier gegenüber standen.24 Allerdings haben die Flüchtlingsbewegungen im Zusammenhang mit dem georgisch-abchasischen Krieg 1992-93 zu einer Veränderung dieser Proportionen geführt. Die meisten Georgier sollen Abchasien damals verlassen haben25 so dass die Abchasen erstmals seit 1860 wieder die grösste Bevölkerungsgruppe im Land stellen.26

Etwa je zur Hälfte sind die Abchasen georgisch-orthodoxe Christen und sunnitische Muslime. Ethnolinguistisch gehören sie zu der nordkaukasischen Sprachgruppe, während die Georgier der südkaukasischen Sprachgruppe zuzuordnen sind.27 Ein Viertel der Abchasen und fast die Hälfte der Georgier verstehen weder Russisch noch die Sprache der anderen Nation und können sich somit nicht untereinander verständigen.28

2.1.1. Ethnogenese und Frühe Geschichte

Der abchasisch-georgische Gegensatz hat tiefe, weit in die Geschichte zurückreichende Wurzeln. Allerdings weichen die Darstellungen bezüglich der abchasischen Geschichte und Ethnogenese, wie bereits erwähnt, weit voneinander ab.

Manche Historiker betrachten die Abchasen als autochthones Volk des nordwestlichen Kaukasiens. In den altassyrischen Inschriften als Abeschla erwähnt, von den Griechen Abasgen, von den Arabern Abchas genannt, würden alle diese Namen auf die abchasische Selbstbezeichnung Apsua zurückgehen.29 Demnach siedelten die Abchasen bereits in dem im 6. Jahrhundert v. Chr. entstandenen Königreich von Kolchis30, seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. gehörten sie dann zum Reich von Pontos.31 Nach dieser Theorie würden die Abchasen also seit Jahrtausenden in engem Kontakt mit den Georgiern leben.32

Andere Wissenschaftler sind der Auffassung, dass die Abchasen von einem nordkaukasischen Bergvolk abstammen würden, welches erst im 17. Jahrhundert an die Schwarzmeerküste vorgedrungen sei.33 Als Beweis für diese Theorie führen sie an, dass es im Abchasischen kein Wort für ‘Meer’ gäbe, dafür aber ein Duzend Begriffe für ‘Bach’ und ‘Fluss’. Das beweise, dass die Schwarzmeerküste eigentlich nicht ihr ursprünglicher Lebensraum gewesen sei.34 Über die Geschichte des Gebietes Abchasien sind sich die Historiker wieder einig: 65 v. Chr. geriet es in Abhängigkeit zu Rom, und nach dem Zerfall des Römischen Reiches war Abchasien seit dem 4. Jahrhundert Teil des Königreiches von Lazika. Justinian l. unterwarf dann die Ostküste des Schwarzen Meeres dem byzantinischen Einfluss - bereits im 6. Jahrhundert wurden die Abchasen christianisiert. Als Liturgiesprache diente zunächst Griechisch, später Georgisch, bevor es zur Vereinigung mit der georgischen Kirche kam. Die arabische Invasion im Kaukasus beendete den byzantinischen Einfluss in der Region vorerst; seit dem Ende des 8. Jahrhunderts übten lokale Herrscher, die sich Könige von Abchasien nannten, die Macht aus. Der damalige König Leon ll. vereinigte ganz Westgeorgien unter seiner Herrschaft. Dieser südwärts gerichteten abchasischen Expansion wurde erst im 10. Jahrhundert durch die georgische Dynastie der Bagratiden Einhalt geboten. 989 wurde Bagrat lll., König des westgeorgischen Kartli, Sohn einer aus der abchasischen Herrscherfamilie stammenden Mutter, König von Abchasien; 1008 wurden die beiden Königreiche vereint.35 Dies ist der Grund dafür, das georgische Nationalisten Abchasien als untrennbaren Bestandteil Georgiens betrachten.36 Im 15. Jahrhundert zerfiel das georgische Königreich und Abchasien wurde wieder selbstständig; kurz darauf geriet es unter den Einfluss der in dieses Gebiet vordringenden Osmanen und wurde zu einem grossen Teil islamisiert.37

2.1.2. Abchasien unter russischer Herrschaft

Im Zuge der russischen Expansion im Kaukasus wurde Abchasien 1810 - also neun Jahre nach Georgien - russisches Protektorat; 1864 wurde es dem Zarenreich eingegliedert und befand sich seither direkt unter russischer Verwaltung. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts und besonders während dem russisch-türkischen Krieg kam es zu massiven Auswanderungswellen38 von Abchasen in die Türkei. Es blieben grösstenteils die christlichen Landsleute zurück.39 Diese Auswanderung bewirkte demographische Veränderungen, die den abchasischen Teil der Bevölkerung drastisch verringerten.40 In den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts wurden dann Georgier und Russen, in geringerem Umfang auch Griechen, Esten und Deutsche in Abchasien angesiedelt.41 Mit dieser Politik verfolgte der Zar einerseits die ‘wirtschaftliche Eroberung’ der neu hinzugewonnenen Territorien, andererseits aber auch die Errichtung neuer russischer Militärstützpunkte an der strategisch günstigen Schwarzmeerküste. Um diese Ziele zu erreichen, musste eine ‘politisch verlässliche’ Bevölkerung angesiedelt werden. Den Abchasen war die Wiederansiedlung an der Küste bei einer allfälligen Rückkehr aus der Türkei untersagt.42

Nach der Sowjetisierung des Kaukasus besass Abchasien 1922 bis 1930 den Status einer selbstständigen Sowjetrepublik, bevor es als Autonome Republik der Sowjetrepublik Georgien eingegliedert wurde. Obwohl es in der Folge zur Schliessung abchasischer Schulen und Zeitungsredaktionen kam, neue Dörfer gebaut und georgische Umsiedler in ihnen einquartiert wurden43, konnte Abchasien seine nationalen Strukturen und Grenzen behalten. Das sowjetische Regime erwies sich als Garant für die existentielle Sicherheit,44 was auch erklärt, warum sich die Abchasen stets mehr durch den georgischen Nationalismus als durch eine mögliche Russifizierung bedroht fühlten.

In den 40er Jahren wurde das lateinische Alphabet durch das georgische ersetzt, bevor 1954 die kyrillische Schrift eingeführt wurde.45 Der muttersprachliche Unterricht wurde abgeschafft,46 was wiederum die Einwanderung von Georgiern nach sich zog. Durch diese gezielte Einwanderungs- und Assimilierungspolitik sank der Anteil der Abchasen an der Bevölkerung Abchasiens von 27.8 % (1926) auf 18 % (1989). Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der Georgier von 33.5 % auf 46 %.47

Obwohl die Abschaffung von abchasischen Schulen und Medien 1953 teilweise rückgängig gemacht wurde48, blieb unter den Abchasen das Gefühl der Diskriminierung durch Georgien bestehen.

2.1.3. Der aktuelle abchasisch-georgische Konflikt

Während der ganzen Sowjetzeit herrschten also Spannungen zwischen Abchasen und Georgiern. Bereits vor der Perestroika, in den Jahren 1956, 1967 und 1977-78 drängten die Abchasen auf eine Abspaltung Abchasiens von Georgien.49 1978 war die Verabschiedung neuer Verfassungen für Georgien und Abchasien der Anlass: die Abchasen fühlten sich wirtschaftlich und kulturell diskriminiert. Der Übertritt in die RSFSR wurde zwar abgelehnt, die meisten anderen Forderungen aber erfüllt: in Suchumi wurden eine Universität und ein Staatstheater gegründet, Abchasisch wurde Russisch und Georgisch als Staatssprache gleichgestellt; die Investitionen in Wirtschaft und Infrastruktur wurden verstärkt, die angeprangerte Abholzung der Wälder gestoppt.50

Umgekehrt beklagten sich auch die in Abchasien lebenden Georgier seit 1978 über Diskriminierung: durch einen besonderen Wahlmodus, nach welchem Abchasen für ihre Wahl ins Regionalparlament weniger Stimmen brauchten als Georgier, waren sie im Parlament51 überproportional vertreten, ebenso wie im Innenministerium52 und bei der Polizei53. Übrigens erwies sich diese Privilegierung nach dem Zusammenbruch der UdSSR als verhängnisvoll, als die abchasische Mehrheit im Obersten Sowjet die Unabhängigkeit von Georgien erklärte. Die georgische Mehrheit in Abchasien dachte gar nicht daran, sich vom Mutterland zu lösen.54 1989 brach der Konflikt von neuem auf, nachdem die georgische Nationalbewegung begann, mehr Selbständigkeit von Moskau zu verlangen - dadurch verstärkte sich in Abchasien wiederum die Angst vor einer Georgisierung.55 Es bildete sich eine Volksfront, welche zunächst die Loslösung von Georgien und den Anschluss an Russland verlangte.56 Bei Demonstrationen in Suchumi im Juli 1989 kam es zu ersten Zusammenstössen.57 Im August 1990 versuchte der Oberste Sowjet Abchasiens erneut den Status einer unabhängigen Sowjetrepublik zu erlangen, dieser Vorstoss wurde vom georgischen Parlament wiederum abgelehnt.58 Als Begründung führte Georgien an, dass Abchasien als Autonome Republik kein Sezessionsrecht besitze und daher gegen die georgische und sowjetische Verfassung verstosse.59 So korrekt diese Argumentation juristisch war, so zweifelhaft war sie politisch. Denn bereits im April 1991 erklärte Georgien seinerseits die Unabhängigkeit von der Sowjetunion,60 weil es seine Zugehörigkeit zu ihr als rechtsungültig ansah, da sie auf der gewaltsamen Annexion des Jahres 1921 beruhe.61 Das gleiche nationale Selbstbestimmungsrecht verweigerte es jedoch Abchasien. Dabei berief sich Georgien auf das Völkerrecht, das die Integrität des Territoriums eines Staates garantiert. Die Abchasen ihrerseits pochten auf das selbe Völkerrecht, welches das Selbstbestimmungsrecht der Nationen vorsieht62 - eine verzwickte Situation, welche durch den hierarchischen territorialen Verwaltungsaufbau der Sowjetunion erst möglich wurde. Die Machtübernahme der nationalistischen Regierung Swiad Gamsachurdias im Mai 1991 in Tbilissi führte zu einer weiteren Polarisierung. Die georgische Verfassung aus den Jahren der Unabhängigkeit zwischen 1918 und 1921 wurde wieder eingeführt und Abchasiens Autonomie aufgehoben.63 Im Gegenzug erklärte Abchasien im Juli 1992 seine Unabhängigkeit von Georgien und setzte die abchasische Verfassung von 1925 wieder in Kraft,64 der Zeit, in der es eine Autonome Republik gewesen war. Georgien verurteilte diesen Schritt als ‘separatistisch’ und stationierte im August 1992 Truppen in Suchumi.65 Damit begann die bewaffnete Phase der Auseinandersetzungen, in welcher die Abchasen sowohl von russischen militärischen Einheiten66 als auch von nordkaukasischen Freiwilligen67 und von Kosakenverbänden68 unterstützt wurden.69 Mehrere Waffenstillstandsabkommen unter der Vermittlung Russlands scheiterten.70

Im Februar 1994 wurde in Moskau ein georgisch-abchasisches Abkommen getroffen, in welchem das Problem der rund 250’000 georgischen Flüchtlinge aus Abchasien geregelt werden sollte71, eine Rückkehr der Flüchtlinge erfolgte aber dadurch bis heute ni cht.72 Die Stationierung einer von Russland dominierten Friedenstruppe entlang der georgisch- abchasischen Grenze im Sommer 1994 führte zur Erstarrung des Konflikts;73 seither finden unter russischer und westlicher Vermittlung weitgehend ergebnislose Gespräche zwischen Georgien und Abchasien statt.74 Im Sommer 1998 eskalierte die Situation entlang der abchasisch- georgischen Demarkationslinie trotz der Präsenz der Friedenstruppen erneut.75

2.1.4. Die wirtschaftliche Bedeutung Abchasiens

Obwohl Abchasien nur etwa 12 %76 des georgischen Territoriums ausmacht, ist es eine bedeutende wirtschaftliche Einnahmequelle. Vor allem in der Hauptstadt Suchumi am Schwarzen Meer, aber auch in anderen Badeorten blühte - zumindest vor dem Krieg - der Tourismus. Bis dahin gehörte Abchasien auch zu den ertragreichsten Anbaugebieten von Tabak, Tee und Zitrusfrüchten in Georgien.77 Industriezweige bildeten die Tabakindustrie, die Holzwirtschaft und das Textilgewerbe.78 An Bodenschätzen werden in Abchasien vor allem Steinkohle gefördert79, daneben aber auch Baryt und Marmor.80

Abchasien bietet Georgien überdies einen breiten Zugang zum Schwarzen Meer - 50 % der Küste liegen auf abchasischem Gebiet, darunter der Hafen in Suchumi und der Marinehafen Otschamtschira, der eine wichtige militärstrategische Position darstellt.81 Suchumi ist als Verbindungshafen zum russischen Ölhafen Novorossijsk bedeutend.82

Und nicht zuletzt verlaufen die einzige Eisenbahnverbindung und eine der drei Strassenverbindungen zwischen Georgien und der Russländischen Föderation über abchasisches Territorium.83

2.2. Osseten

In der zu Russland gehörenden Nordossetischen Autonomen Republik lebten 1989 mit 53 %84 der Bevölkerung 335’00085 Osseten, denen etwa 30 %86 Russen gegenüberstanden. Obwohl sich die Nordosseten einer starken Russifizierung ausgesetzt sahen, war das Verhältnis zwischen der ossetischen und der russischen Bevölkerungsgruppe hier stets ausgeglichen. Konflikte gibt es in dieser Region mit den islamischen Inguschen, die 1942 von Stalin deportiert worden waren und nach ihrer Rehabilitation wieder in ihre Heimat zurückkehrten. In der Zwischenzeit war das Gebiet an Nordossetien gefallen; seitdem beanspruchen beide Völker diese Region. Ende 1992 schlug die Feindschaft in offene Gewalt um.87

In Südossetien, welches Georgien angegliedert ist lebten, ebenfalls 1989, etwa 66’00088 Osseten, die damals 66 %89 der Bevölkerung ausmachten. Ihnen stand ein georgischer Bevölkerungsanteil von 30 %90 gegenüber. Wie in Abchasien hat sich sowohl in Süd- wie in Nordossetien das Verhältnis zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen in den letzten Jahren verändert: während der Auseinandersetzungen zwischen Osseten und Inguschen flohen 1993 70’00091 Menschen aus Nordossetien; das Verhältnis hat sich hier zu Gunsten der Osseten verschoben. Auch in Südossetien verliessen grosse Teile der Bevölkerung das Gebiet. 20’000 Georgier flohen nach Süden, während eine unbekannte Zahl von Osseten nach Nordossetien zog.92 Wie das Verhältnis zur Zeit aussieht ist nicht bekannt, da die Rückkehr der Flüchtlinge noch im Gange ist.

Die Osseten sind zum Teil orthodoxe Christen, zum Teil sunnitische Muslime.93 Sie sprechen eine iranische, also indoeuropäische Sprache. Nur 14 %94 der Südosseten sprechen Georgisch als Zweitsprache, so dass sich bereits hier ein Konfliktpotential abzeichnet.

2.2.1. Ethnogenese und Frühe Geschichte

Die Ursprünge und die Geschichte der Osseten sind nicht völlig geklärt. Die Forschung ist mehrheitlich der Ansicht, dass sie Nachkommen skythischer und sarmatischer Stämme, vor allem der Alanen seien, die sich im 6. Jahrhundert im Zentralkaukasus niederliessen und sich mit den dort sesshaften Völkern vermischten. Dort wurden sie bald darauf von Byzanz aus christianisiert. Im 9. Jahrhundert organisierten sie sich gegen die vorrückenden Chasaren und Araber in einem staatsähnlichen Verband, der sich bis ins 12. Jahrhundert hinein halten konnte. Im 13. Jahrhundert zogen sich die Osseten während der Mongoleneinfälle nach Süden ins Gebirge des Kaukasus zurück, wo sie sich mit anderen Kaukasusvölkern vermischten und ihre iranische Identität weitgehend verloren.95

Wann sich die Osseten erstmals in ihrem heutigen Siedlungsgebiet niederliessen ist umstritten. Wiederum wird die Historiographie der politischen Zweckmässigkeit unterstellt. Während die Osseten Südossetien als Teil ihrer historischen Heimat beanspruchen und ihre Historiker das Erscheinen der Osseten auf der Südseite des Kaukasus auf das 12., manche sogar auf das 8. Jahrhundert datieren,96 behaupten die Georgier, dass sich die Osseten als Minderheit auf georgischem Gebiet niedergelassen hätten; sie hätten dort nie eine Nation gebildet, sondern sich seit dem 17. Jahrhundert als ‘Gäste’ dort assimiliert.97

2.2.2. Ossetien unter russischer Herrschaft

Bereits 1842 wurde durch die zaristische Regierung ein ossetisches Territorium geschaffen, dessen im nördlichen Ostgeorgien liegender Teil 1859 wegen politischer Unruhen wieder aufgehoben wurde, während der die ossetischen Siedlungsgebiete in Nordkaukasien umfassende administrative Bezirk bestehen blieb. Diese Trennung des ossetischen Territoriums nach dem Prinzip des ‘divide et impera’ wurde in sowjetischer Zeit übernommen, allerdings mit dem wesentlichen Unterschied, dass das Territorium des 1920 gebildeten Autonomen Gebietes Südossetien bedeutend grösser war als früher. Neu waren auch georgische Dörfer mit eingeschlossen. Das Autonome Gebiet Südossetien wurde Georgien einverleibt.98

Das nördliche Ossetien wurde zunächst als ‘Ossetischer Kreis’ der 1920 proklamierten ASSR Gorskaja eingegliedert und nach der Auflösung dieser ASSR 1924 zum Nordossetischen Autonomen Gebiet erklärt. 1936 erhielt Nordossetien dann den Status einer Autonomen Sowjetrepublik innerhalb der RSFSR.99

Damit war der Grundstein für zukünftige ethnische Konflikte gelegt. Dass die georgisch- ossetischen Beziehungen äusserst gespannt sind beweisen aber nicht erst die jüngsten Auseinandersetzungen. Bereits im 19. Jahrhundert leisteten die Osseten gegen die russische Machtübernahme kaum Widerstand,100 während die kaukasischen Bergvölker ihren legendären Freiheitskampf führten. Ebensowenig standen die Osseten 1918 bis 1921, der Zeit, als Georgien unabhängig war, auf dessen Seite, sondern sie stellten sich gegen die Georgier auf die Seite der bolschewistischen Interventionstruppen und erleichterten den Bolschewiki damit die Annektion Georgiens.101 Die Südosseten begründen ihren aktuellen Unabhängigkeitskampf denn auch damit, dass sie ”geschichtlich immer zum russischen Imperium gehört [hätten]. Georgien habe sich 1918 alle südlich der Kaukasuskette gelegenen Gebiete einverleibt”.102 Diese traditionell russlandfreundliche Haltung werfen die Georgier - und mit ihnen viele andere Kaukasusvölker - den Osseten heute noch vor.103

2.2.3. Der aktuelle ossetisch-georgische Konflikt

Der ossetische und der abchasische Konflikt sind in mehr als einer Beziehung miteinander verknüpft. Zunächst begann die südossetische Kampagne für die Vereinigung mit der Nordossetischen ASSR im Frühling 1989 mit der Gründung einer Volksfront, welche die abchasischen Forderung nach einer Loslösung von Georgien unterstützte.104 Im Sommer desselben Jahres veröffentlichte die georgische Presse den Entwurf eines Sprachprogramms, der es in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens obligatorisch machte, Georgisch zu sprechen105 - ein Entwurf, den die Osseten als diskriminierend empfanden und als einen Schritt zur ‘Georgisierung’ werteten. Als Reaktion erhob der südossetische Gebietssowjet im November 1989 das Autonome Gebiet Südossetien eigenmächtig zur Autonomen Republik.106 Dadurch sah Georgien seine territoriale Integrität gefährdet. Wie schon früher in der Geschichte könnte Ossetien die georgische Position Russland gegenüber erheblich schwächen - mit einer gesamtossetischen Republik im Rahmen der Russischen Föderation würde sich der Einfluss Russlands bis weit nach Georgien hinein erstrecken. Ende 1989 demonstrierten deshalb 40’000107 Demonstranten der georgischen Nationalbewegung für den territorialen Erhalt ihres Landes. Dabei kam es zu ersten gewalttätigen Auseinandersetzungen mit ossetischen Separatisten.

Die Lage spitze sich weiter zu, als Georgien im März 1990 seine Souveränität erklärte; im September ernannte sich Südossetien als Reaktion darauf zu einer Republik innerhalb der zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden UdSSR. Nach der darauf folgenden Entscheidung des frisch gewählten georgischen Präsidenten Swiad Gamsachurdia, die Autonomie der gesamten Republik aufzuheben, entbrannten heftige Kämpfe zwischen ossetischen und georgischen Truppen.108

Das Jahr 1991 war geprägt von sporadischen Kämpfen; im November 1991 gab es fast keine Georgier mehr in der südossetischen Hauptstadt Zchinawali, und die meisten georgischen Dörfer waren niedergebrannt.109

Im Januar 1992 war die Bevölkerung Südossetiens aufgerufen, den Beschluss vom September 1990 zu bestätigen, in welchem die Unabhängigkeit und der Anschluss an Nordossetien proklamiert worden war. Eine ”überwältigende Mehrheit”110 sprach sich dafür aus. Die Regierung in Tbilissi nannte diese Abstimmung einen ”Angriff auf die territoriale Integrität des Landes”.111 Auch nach dem Sturz Gamsachurdias Anfangs 1992 blieb das Gebiet weiter umkämpft, bis im Sommer desselben Jahres ein Abkommen zwischen Russland und Georgien zustande kam, das einen Waffenstillstand und den Aufbau einer russisch-georgisch-ossetischen Friedenstruppe in Südossetien vorsah. Die Verhandlungen hatten zwar ohne die Teilnahme Südossetiens stattgefunden, aber nach dem Einsatz der Friedenstruppe konnten die Kämpfe tatsächlich gestoppt werden. Das Abkommen sprach allerdings den zukünftigen Status Südossetiens nicht an, und auch Massnahmen für eine Rückkehr der Flüchtlinge wurden nicht getroffen.112 Trotz diesen Mängeln, und ohne das der Konflikt gelöst worden wäre, wurde der Waffenstillstand eingehalten und die Situation entspannte sich zusehends. Im Juni 1998 unterzeichneten der georgische Präsident Schewardnadse und der südossetische Führer Tschibirow eine gemeinsame Erklärung, in der sich beide Seiten verpflichteten, eine Regelung des politischen Status von Südossetien zu finden. Ausserdem sollte die Rückkehr von Flüchtlingen und der Wiederaufbau der südossetischen Wirtschaft ermöglicht werden.113

Mit der Aussage Schewardnadses, einen speziellen Status für Südossetien innerhalb Georgiens zu finden,114 werden sich viele Südosseten nicht abfinden wollen. Auch Tschibirow hatte bei seiner Wahl 1994 unterstrichen, dass es zwar keine Alternative zu einer friedlichen Lösung gebe,115 dass sich aber seine Bereitschaft, Kompromisslösungen zu finden, nicht auf die Frage der Unabhängigkeit ausdehne.116

Hier besteht ein weiterer direkter Zusammenhang zwischen den Konflikten um Abchasien und Südossetien: weder Osseten noch Abchasen wollen zu schlechteren Bedingungen abschliessen als die jeweils andere Minderheit. Deshalb spielen die Führer beider Ethnien auf Zeit, unter anderem auch in der Hoffnung, dass sich in der Russischen Duma Verschiebungen zugunsten nationalistischer Kräfte ergeben könnten, die ihren Belangen entgegenkommen würden. Damit ergibt sich die paradoxe Situation, dass sowohl Osseten wie auch Abchasen auf ein Erstarken von Kräften hoffen, deren Zusammenbruch ihnen ihre Sezessionsbestrebungen erst ermöglichten.

Im Folgenden sollen noch zwei Ethnien erwähnt werden, die bisher weder in den Medien noch in Studien zu Georgien besondere Beachtung gefunden haben, aber dennoch weitere potentielle Konfliktherde innerhalb Georgiens werden könnten. Es sind dies die bereits in der Einführung erwähnten Adscharen und Mescheten. Ihre Lebensbedingungen sind grundverschieden, da die Adscharen zu den Georgiern gezählt werden, aber ein eigenes Autonomes Gebiet besitzen; die Mescheten jedoch werden zu den Türken gerechnet und besitzen auf georgischem Boden kein eigenes Territorium.

2.3. Adscharen

Im Gebiet Adschariens leben insgesamt etwa 390’000 Menschen, wovon 40 % Adscharen und 40 % Georgier sind. Die restliche Bevölkerung besteht vor allem aus Russen und Armeniern.117 Die Adscharen sind sunnitische Muslime, ihre Sprache gehört zu den Ostkaukasischen Sprachen.118

Die Adscharen sind ein georgisches Volk, welches unter Osmanischer Herrschaft vom 16. bis 18. Jahrhundert zum Islam konvertierte. Sie bilden daher keine ethnische, sondern eine religiöse Minderheit. Dennoch gibt es bezüglich ihrer Geschichte verschiedene Ansatzpunkte: während Paitschadse Adscharien bereits zum prähistorischen (georgischen) Kolchis als zugehörig betrachtet,119 schreibt Mark, dass die Adscharen erst im 10. Jahrhundert dem Königreich Georgien eingegliedert wurden.120

1936 schuf Stalin innerhalb Georgiens die Autonome Republik Adscharien mit der Hauptstadt Batumi an der Schwarzmeerküste.121

Die Idee einer eigenen adscharischen Identität trat ab 1988 in den Vordergrund und manifestierte sich in der Gründung einer ‘Adscharischen Volksfront zur Unterstützung der Perestroika’.122 Die separatistischen Intentionen verschärften sich, als Gamsachurdia nach seiner Wahl zum georgischen Präsidenten 1991 die Absicht ankündigte, den autonomen Status Adschariens aufzuheben,123 wozu er allerdings nicht mehr kam, weil er im Januar 1992 gestürzt wurde.

Der adscharische Parlamentschef, Aslan Abaschidse, unterhält nach allen Seiten gute Beziehungen: er knüpfte enge Kontakte mit der Türkei und pflegt freundschaftliche Beziehungen zu Moskau, wo er bereits als Rivale des in Tbilissi amtierenden georgischen Präsidenten Schewardnadse gehandelt wird.124 Dank seiner Wirtschaftspolitik hat er sich auch in Adscharien selbst einen guten Rückhalt geschaffen: er erklärte die Autonome Republik zur freien Wirtschaftszone125 und entwickelte den Hafen von Batumi zu einem bedeutenden Umschlagplatz für den Handel mit der Türkei, Russland und der Ukraine.126 Batumi ist auch eine Industriestadt,127 und ihre Umgebung ist sowohl für ihre Erdölraffinerien als auch für ihre Strände berühmt.128 Adscharien bezahlt keine Steuern an Tbilissi und führt eine eigene Aussenpolitik,129 es verhält sich also wie eine selbstständige Republik, obwohl sein föderativer Status ungeklärt ist und von der im August 1995 in Kraft getretenen georgischen Verfassung nicht abgedeckt wird.130

Adscharien ist allemal ein potentieller Hebel des Separatismus und damit ein weiteres ungelöstes georgisches Problem.

2.4. Mescheten

‘Mescheten’ ist eine in den 50er Jahren entstandene Bezeichnung für die georgischen türkischsprachigen Muslime, welche bis zu ihrer Deportation - nach Usbekistan, in geringerem Umfang auch nach Kirgisien und Kasachstan - im Jahre 1944 an der Südwestgrenze Georgiens lebten; viele meschetische Siedlungen befanden sich auch innerhalb Adschariens. Ihre Rehabilitierung erfolgte erst 1968; dabei gestand man ihnen zwar das Recht auf die ‘Wahl eines Wohnsitzes innerhalb bestimmter Territorien’ zu, eine Rückkehr in ihre früheren Siedlungsgebiete wurde ihnen jedoch bis heute verweigert.131

Die genaue Anzahl der Mescheten132 ist nicht bekannt, da sie in der sowjetischen Statistik nicht einzeln, sondern als Türken erfasst wurden. Die Angaben über ihre aktuelle Zahl schwanken zwischen 130’000133 und 400’000 Menschen134.

Die Ethnogenese der Mescheten ist noch nicht eindeutig geklärt. Nach einer vor allem von georgischer Seite vertretenen Hypothese gelte n sie als Georgier, die seit vorchristlicher Zeit in Meschetien siedelten, aber schliesslich durch die Osmanen zwangsweise islamisiert und turkisiert wurden.135 Die Haltung der Mescheten selbst ist nicht einheitlich, da für sie Begriffe wie ‘Ethnie’ und ‘Nation’ bis zu ihrer Deportation praktisch keine Rolle spielten. Gefördert wurde ein unklares Selbstverständnis auch durch die jeweilige Politik - während der Unabhängigkeit Georgiens von 1918 bis 1921 wurde eine Georgisierung der Mescheten betrieben, im Stalinismus wurde ihre offizielle Anerkennung als Türken gefördert. Seit ihrer Aussiedlung bestimmen drei Punkte das ethnische Selbstbewusstsein der Mescheten wesentlich: das Schicksal der Deportation, das Dasein als ‘unterdrücktes Volk’ und das Bestreben, in ihre ethnische Heimat zurückzukehren.136

Bisher ist die Frage der Remigration der Mescheten nicht gelöst. Während ein kleinerer Teil der georgischen Bevölkerung eine Repatriierung befürwortet, lehnt eine grosse Anzahl eine Wiederansiedlung kategorisch ab.137

Seit dem Ende der 60er Jahre versuchten meschetische Familien immer wieder nach Georgien zurückzukehren, wurden aber von den lokalen Behörden stets ausgewiesen. Erst Mitte der 70er Jahre wurde es einigen Familien erlaubt, sich in Meschetien niederzulassen; heute sind es zwischen 60 und 70 Familien, die wieder in ihrer alten Heimat leben. Doch die grosse Mehrheit der rückkehrwilligen Mescheten hat sich bisher vergeblich um eine Aufenthaltsbewilligung bemüht.138

1989 wurden die Mescheten in Usbekistan das Ziel blutiger ethnischer Unruhen durch usbekische Nationalisten, wonach eine verstärkte Auswanderung in die Sowjetunion begann. Weil sie sich in Georgien noch immer nicht wieder ansiedeln durften, wurde Aserbeidschan ein Hauptziel der Migration; der Hauptteil der Mescheten lebt aber nach wie vor in Usbekistan.139 Heute teilen sich die Mescheten, was die Frage ihrer Rückkehr nach Georgien betrifft, in zwei Gruppen. Die eine Gruppe, die sich Khschna nennt, geht von einer georgischen Herkunft aus und beansprucht deshalb die georgische Staatsbürgerschaft; sie will nicht unbedingt nach Meschetien zurück, sondern wäre zufrieden, irgendwo innerhalb Georgiens leben zu können. Die andere Gruppe, Vatan, fühlt sich als Türken und identifiziert sich mehr mit Meschetien als mit Georgien - sie fordert die Rückkehr der Mescheten nach Meschetien in ihrer Eigenschaft als Türken. Daneben gibt es auch noch eine dritte Gruppe, die sich ebenfalls als Türken betrachtet und die Rückkehr in ihre ‘historische’ Heimat, die Türkei, betreibt.140

Was die georgische Regierung betrifft, ist ihre Haltung unklar: einerseits ist sie gewillt, die Rückkehr der Mescheten zu befürworten und hat zu diesem Zweck einen Fonds gegründet, um die Repatriierung finanziell zu unterstützen - was angesichts der wirtschaftlichen Lage Georgiens wenig mehr als guter Wille ist. Andererseits fürchtet sie eine Wiederansiedlung der Mescheten aus einer Reihe objektiver Gründe. Einer davon ist die Landknappheit; das ehemalige meschetische Siedlungsgebiet ist heute von Georgiern und Adscharen bewohnt - Zusammenstösse zwischen Ansässigen und Rückkehrern wären nicht auszuschliessen. Der zweite, gewichtigere Grund liegt darin, dass eine Rückkehr der Mescheten wahrscheinlich auch die Frage einer meschetischen Autonomie aufwerfen würde.141 Wie die Beispiele ‘Abchasien’ und ‘Südossetien’ zeigen, handelt es sich dabei um einem wunden Punkt der georgischen Innenpolitik. Es ist daher verständlich, dass die georgische Regierung kein Interesse hat, die ohnehin schon komplizierte innenpoliti sche Lage noch mehr zu verschärfen.

Somit ist klar, dass die interethnischen Konflikte Georgiens bis heute weit von einer Lösung entfernt sind; zu unvereinbar scheinen die Fronten zwischen den sezessionswilligen Gebieten und der georgischen Führung, die die Einheit ihres Staates in den Vordergrund stellt. Durch die ultra-nationalistische Haltung des ersten georgischen Präsidenten Swiad Gamsachurdias sind die Konflikte zwar verschärft worden - ausgebrochen wären sie aber früher oder später ohnehin. Abchasien und Adscharien sind wirtschaftlich für Georgien allzu wichtig, um auf sie verzichten zu können, und Südossetien hat eine ebenso grosse Bedeutung in strategischer Hinsicht.

Dass sich sowohl Georgien wie auch Abchasien und Ossetien auf das Völkerrecht berufen können, stimmt zumindest nachdenklich. Das Prinzip des Selbstbestimmungsrecht der Völker steht jenem der Integrität der Grenzen der Territorien gegenüber. Es scheint also keine Klarheit darüber zu herrschen, ob es sich beim Völkerrecht um ein Gebietsprinzip oder um ein ethnisches Prinzip handelt.

Auch Russland wandte beide Prinzipien, je nach der jeweiligen Situation, abwechslungsweise an. Deshalb soll im folgenden Teil noch ein Blick auf seine Rolle in den aktuellen georgischen Konflikten geworfen werden.

3. Die Rolle Russlands

Auch nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion bleibt für Georgien die Art und Weise des Zusammenlebens mit Russland eine zentrale Frage der Politik. Es hat bisher keinen eindeutigen Kurs gegenüber Moskau gefunden; ebenso lässt die russische Taktik eine klare Linie vermissen. Im Hinblick auf die interethnischen Konflikte in Georgien betrieb Moskau eine Politik, in der es alle beteiligten Parteien gegeneinander ausspielte; und auch nach dem Ende der Kampfhandlungen benutzte es die ungelösten Situationen sowohl in Südossetien wie auch in Abchasien, um seinen Einfluss weiter geltend zu machen. Dabei wandte es die bekannte Strategie des ‘divide et impera’ an.

Der bis Anfang 1992 amtierende georgische Präsident Swiad Gamsachurdia beging den Fehler, Moskau zu wenig in seine Pläne mit einzubeziehen, was dazu führte, dass sich der Kreml an Gamsachurdias Sturz tatkräftig beteiligte.142 Damit begann eine Schaukelpolitik Moskaus, in welcher es allen beteiligten Parteien, Georgiern, Osseten und Abchasen, je nach der jeweiligen Situation entweder Hilfestellungen leistete - sei es durch Truppen oder durch Waffenlieferungen143 - oder aber die Wirtschaftsverbindungen unterbrach bzw. die Warenzufuhr zumindest erschwerte.144 Auf diese Weise benutzte Moskau die interethnischen Konflikte Georgiens dazu, Georgien in seinen eigenen Einflussbereich zurückzuführen: 1993 tat Schewardnadse den entscheidenden Schritt - Georgien trat der GUS bei und sagte Moskau die langfristige Stationierung russischer Truppen zu.145 So verstand es Russland, trotz der Unabhängigkeit Georgiens seine Präsenz dort zu behaupten. Derzeit sind auf vier russischen Militärbasen 15’000 russische Soldaten stationiert.146 Dazu kommen die russischen Friedenstruppen in Südossetien und Abchasien.

Die schwelenden georgischen Nationalitätenkonflikte, ebenso wie jene in Armenien und Aserbeidschan, dienen Russland also als bequemes Argument, mit dem es seine starke Präsenz in Transkaukasien begründen kann. So wird es auch in Zukunft die bereits bestehenden Konflikte in Südossetien und Abchasien, ebenso wie die potentiellen Spannungen in Adscharien, für seine Zwecke ausnützen.

Russland hat verschiedenste Interessen, Transkaukasien in seinem Einflussbereich zu halten; dabei spielen wirtschaftliche und strategische Überlegungen eine Hauptrolle. Einerseits will Russland die Kontrolle über die Grenzen zur Türkei und dem Iran nicht verlieren.147 Andererseits ist es dringend auf den Zustrom von Öl aus dem Kaspischen Meer angewiesen. Grund genug für Moskau, gerade in dieser Region um das Kaspische Meer mit seinen reichen Öl - und Gasvorkommen seinen Einfluss nicht zu verlieren. Georgien spielt dabei eine wichtige Rolle als Transitland für das kaspische Öl, da eine bestehende Pipeline über Tschetschenien führt, was eine unsichere und zudem überalterte Route ist.148 Eine andere Pipeline führt von Baku über Tbilissi zu den georgischen und adscharischen Häfen Poti und Batumi.149 Russland will die Kontrolle über diese Route nicht auch noch verlieren und bedient sich daher seiner militärischen und ökonomischen Überlegenheit ebenso wie ungelöster Minoritätenfragen als Druckmittel. Schon aus diesem Grund ist ein schnelles Ende der interethnischen Auseinandersetzungen in Georgien nicht zu erwarten.

4. Schlusswort

Dass mit einer Beilegung der interethnischen Konflikte in Georgien nicht so bald zu rechnen ist, sollten die vorangegangenen Ausführungen deutlich machen. Dies hat mit den besonders komplizierten Konstellationen in dieser Region zu tun: Kompliziert einerseits durch die ethnische Zusammensetzung Georgiens, andererseits aber auch durch die Ballung verschiedener Machtinteressen, die in diesem Land zusammenlaufen. Übrigens wurde in dieser Arbeit auf die Interessen des Westens in dieser Region nicht eingegangen - was nicht heisst, dass sie nicht vorhanden sind.

Der historische Ursprung der Konflikte ist wohl vor allem in der Politik des ‘Teilens und Herrschens’ zu sehen, derer sich bereits die zaristische Regierung bediente, die später von den Sowjetführern übernommen und die heute von den russischen Politikern weitergeführt wird. Dabei wurde und wird die komplizierte ethnische Beschaffenheit des gesamten Kaukasiens, und Georgiens im Besonderen, geschickt ausgenutzt. Und damals wie heute wurden die ethnischen Konflikte von jenen Kreisen manipuliert, die versuchten, eine russische Einflusssphäre zu schaffen.

Dem gegenüber liegt der politisch-rechtliche Ursprung der Situation in der Kollision zweier Völkerrechtsnormen: des Selbstbestimmungsrechts der Nationen einerseits und des Rechts auf territoriale Integrität andererseits. Osseten und Abchasen berufen sich auf das erste Prinzip, Georgier auf das zweite. Was ist nun aber höher einzustufen? Das Selbstbestimmungsrecht oder die staatliche Integrität?

Gerade jetzt wird in Georgien über ein neues Gesetz diskutiert, durch welches die Nennung der ethnischen Herkunft in georgischen Personaldokumenten abgeschafft werden soll. Ohne die Kennzeichnung der Nationalität jedes Einzelnen gehe die Möglichkeit verloren, jederzeit über die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung informiert zu sein, was zu einer nationalen Katastrophe führen würde, denn dadurch könnten Minderheiten das ‘Primat der Georgier im georgischen Staat’ streitig machen, argumentieren die Gegner. Die Befürworter der Abschaffung meinen, dass ohne die Nennung der Ethnie der Diskriminierung von Minderheiten und dem Separatismus ein Ende gemacht werden könnte.150 Präsident Schewardnadses Position ist schwankend. Das ist verständlich, denn beide Haltungen haben etwas für sich: die Kennzeichnung der Ethnie hilft, das ‘Primat der Georgier’ aufrechtzuerhalten; die Abschaffung der Kennzeichnung sichert die ‘Homogenität der Nation’, da es dann de jure nur noch Georgier in Georgien gäbe. Dadurch aber würde die Frage: Selbstbestimmungsrecht oder staatliche Integrität? hinfällig.

Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass sich Osseten, Abchasen oder Adscharen ohne Widerspruch als Georgier werden ausweisen lassen. Deshalb wird man sich weiter fragen müssen, was mehr Stabilität in die Region bringt: die Bewahrung der Grenzen oder das Recht auf Selbstbestimmung. Bislang jedenfalls hat Russland die Unverletzbarkeit der georgischen Grenzen garantiert, und daran wird sich wahrscheinlich auch in Zukunft nichts ändern. Mit Grenzverschiebungen im Kaukasus würde unter Umständen eine Lawine losgetreten und den Sezessionsbestrebungen anderer Völker Vorschub geleistet.

Anhang

Zeittafel der aktuellen interethnischen Konflikte in Georgien

März 1989: Loslösung Abchasiens von Georgien gefordert. Dabei kommt es zu ersten gewalttätigen Auseinandersetzungen.

März 1989: Forderung nach einer Anhebung des Südossetischen Status wird

erstmals laut.

November 1989: Südossetischer Gebietssowjet erhebt Südossetien zur Autonomen Republik. Erste gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen

südossetischen Separatisten und georgischen Nationalisten.

März 1990: Georgien erklärt seine Souveränität von der SU.

August 1990: Oberster Sowjet Abchasiens erklärt Abchasien zur unabhängigen Sowjetrepublik; diese Erklärung wird von Georgien als null und nichtig betrachtet.

September 1990: Südossetien erklärt sich zur unabhängigen Sowjetrepublik. Georgien bezeichnet diesen Schritt als illegal.

Dezember 1990: Wahl eines südossetischen Parlamentes, welches die südossetische

Souveränität erklärt. Gamsachurdia hebt daraufhin die Autonomie Südossetiens auf.

seit Anfang 1991:Kämpfe zwischen Südosseten und Georgiern.

April 1991: Unabhängigkeitserklärung Georgiens.

Mai 1991: Swiad Gamsachurdia wird zum Staatspräsidenten gewählt. Wiedereinführung der georgischen Verfassung von 1918.

Januar 1992: Sturz Gamsachurdias. Eduard Schewardnadse neuer

Staatspräsident.

Januar 1992: 99 % der Südosseten stimmen für die Loslösung von Georgien und den Zusammenschluss mit Nordossetien.

April 1992: Südossetien bittet Moskau um Aufnahme in die Russländische Föderation.

Juni 1992: Angriff georgischer Truppen auf Zchinwali.

Juli 1992: Annullierung der abchasischen Verfassung von 1978 durch das abchasische Parlament. Inkraftsetzung der Verfassung von 1925.

Sommer 1992: Aufgrund einer georgisch-russischen Vereinbarung wird eine russisch-georgisch-ossetische Friedenstruppe entlang der georgisch- südossetischen Grenze stationiert. Seither gilt ein Waffenstillstand.

August 1992: Einmarsch von georgischen Truppen in Abchasien. Ausbruch der Kämpfe.

Sept. 1992: Erster Waffenstillstand zwischen Georgien und Abchasien.

Oktober 1992: Abchasische Streitkräfte erobern Westabchasien zurück.

Mai 1993: Georgien erklärt einen Waffenstillstand mit Abchasien.

Juni 1993: Grossangriff der abchasischen Truppen auf Suchumi.

Juli 1993: Weiterer Waffenstillstand zwischen Georgien und Abchasien.

September 1993: Bruch des Waffenstillstandes durch Abchasien. Rückeroberung Suchumis. Endgültige Niederlage Georgiens, Rückzug aller georgischen Truppen aus Abchasien.

Oktober 1993: Beitritt Georgiens zur GUS.

Mai 1994: Erneuter Waffenstillstand zwischen Georgien und Abchasien.

Juni 1994: Stationierung von GUS-Friedenstruppen und UN-Beobachtern in Abchasien.

März 1995: Abkommen Georgiens mit Russland über die Stationierung russischer Truppen.

August 1995: Neue georgische Verfassung. Die Frage nach dem Status der Autonomien Südossetien und Abchasien bleibt dabei unbeantwortet.

seit 1995: Erstarrung des abchasisch-georgischen Konflikts. Verhandlungen über die Rückführung von Flüchtlingen bleiben ergebnislos.

1995: Südossetien lehnt eine Föderation mit Georgien ab und fordert weiterhin seine Souveränität.

November 1997: Friedensverhandlungen zwischen Georgien und Abchasien in Genf bleiben ergebnislos.

Sommer 1998: Vereinzelte Gefechte entlang der georgisch-abchasischen Grenzlinie. Im Juli ergebnislose Friedensverhandlungen in Genf.

Bibliographie

1. Primärliteratur

1.1. Tageszeitungen:

Basler Zeitung 1997

Bündner Zeitung 1992

Frankfurter Allgemeine 1992-1993

Le Nouveau Quotidien 1993

Neue Zürcher Zeitung 1992-1999

Süddeutsche Zeitung 1993-1994

Tages Anzeiger 1992-1994

1.2. Fachzeitschriften:

Osteuropa-Archiv 1993-1994

2. Sekundärliteratur

Akhaltaksi, Ekaterine. Reports from Georgia: on the Meskhetians. In: Nationalities Papers Vol. 24, Nr. 2, 1996; S. 303-305

Altmann, Christian und Nienhuysen, Frank. Brennpunkt Kaukasus. Wohin steuert Russland? Bergisch Gladbach 1995

Bischof, Hendrik. Georgien: Gefahren für die Staatlichkeit. Aussenpolitikforschung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abt. Aussenpolitikforschung 1995.

http://www.fes.de/research/fpolicy/georgien.html

Bugaj, Nikolaj F. Die Stalinistischen Zwangsumsiedlungen kaukasischer Völker und ihre

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Fuller, Elizabeth. Ethnische Minderheiten in den transkaukasischen Staaten. In: Halbach und Kappeler (Hg.). Krisenherd Kaukasus. Baden-Baden 1995; S. 184-195

Gödeke, Herwig. Transkaukasien nach dem Zusammenbruch der UdSSR.

Geopolitische und sicherheitspolitische Aspekte. In: Osteuropa Nr. 12, Dezember 1997; S. 1224-1235

Halbach, Uwe. Das sowjetische Vielvölkerimperium. Nationalitätenpolitik und nationale Frage. Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 1992

Halbach, Uwe. Nationalitätenfrage und Föderation. Die ”Explosion des Ethnischen” in der Sowjetunion. In: Osteuropa Nr. 11, September 1990; S. 1011-1024

Mark, Rudolf A. Die Völker der Sowjetunion. Ein Lexikon. Opladen 1989 Neef, Christian. Der Kaukasus. Russlands offene Wunde. Berlin 1997

Paitschadse, David. Bemerkungen zur Geschichte Georgiens bis 1921. In: Halbach und Kappeler (Hg.). Krisenherd Kaukasus. Baden-Baden 1995; S. 52-62

Pietzonka, Barbara. Ethnisch-territoriale Konflikte in Kaukasien. Eine politischgeographische Systematisierung. Baden-Baden 1995

Simon, Gerhard und Nadja. Verfall und Untergang des sowjetischen Imperiums. München 1993

Stadelbauer, Jörg. Die Krisenregion Kaukasien: Geographische, ethnische und wirtschaftliche Grundlagen. In: Halbach und Kappeler (Hg.). Krisenherd Kaukasus.

Baden- Baden 1995; S. 13-48

[...]


1 Gödeke. Transkaukasien nach dem Zusammenbruch. In: Osteuropa Nr.12 vom Dezember 1997, S. 1225; Bugaj. Zwangsumsiedlungen, S. 235-236

2 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 128-129; Halbach. Nationalitätenfrage und Föderation. In: Osteuropa Nr. 11 vom September 1990, S. 1014-1017

3 Altmann, Nienhuysen. Brennpunkt Kaukasus, S. 44-55

4 Neef. Kaukasus, S. 101-102; Bündner Zeitung Nr. 4 vom 7.1.1992

5 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 189

6 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 138-141; Frankfurter Rundschau Nr. 217 vom 18.9.1993; Bündner Zeitung Nr. 4 vom 7.1.1992; Halbach. Vielvölkerimperium, S. 47

7 Ganzer Abschnitt nach: Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 80-98 und Simon. Verfall, S. 154-155

8 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 184; Neef. Kaukasus, S. 81

9 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 184; Neue Zürcher Zeitung Nr. 61 vom 15.3.1999

10 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 185-193; Siehe dazu auch: Mark. Völker der Sowjetunion; Frankfurter Allgemeine Nr. 285 vom 8.12.1992; Neue Zürcher Zeitung Nr. 205 vom 4.9.1993

11 Halbach. Vielvölkerimperium, S. 33

12 ebd. S. 74-78

13 Bugaj. Zwangsumsiedlungen, S. 235

14 ebd.

15 ebd. S. 234

16 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 193

17 Ganzer Abschnitt nach: Halbach. Vielvölkerimperium, S. 67-70

18 Halbach. Vielvölkerimperium, S. 71

19 ebd. S. 72

20 Bischof. Georgien, S. 3

21 Altmann, Nienhuysen. Brennpunkt Kaukasus, S. 44-45

22 Frankfurter Allgemeine Nr. 219 vom 21.9.1993

23 Mark: Völker der Sowjetunion, S. 29

24 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 133

25 Die Süddeutsche Zeitung Nr. 207 vom 8.9.1994 nennt die Zahl von 200’000 Vertriebenen; Neef spricht von der Vertreibung von rund 250’000 Einwohnern. Neef. Kaukasus, S. 99; Ebenfalls von rund 250’000 vertriebenen Georgiern spricht Gödeke in: Transkaukasien nach dem Zusammenbruch, S. 1228; Altmann, Nienhuysen. Brennpunkt Kaukasus, S. 48-49 - Hier werden Vertreibungen von 200’000 Georgiern allein aus Suchumi und von 150’000 Russen aus Abchasien erwähnt; Fuller sagt, dass ”praktisch die gesamte georgische Bevölkerung Abchasiens” geflohen sei. Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 185

26 Tages Anzeiger Nr. 161 vom 13.7.1994

27 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 132

28 Neue Zürcher Zeitung Nr. 205 vom 4.9.1993

29 ebd.; Frankfurter Allgemeine Nr. 219 vom 21.9.1993

30 Andere Quellen verlegen die Gründung von Kolchis bereits ins 13. vorchristliche Jahrhundert. Diese Meinung wird vertreten bei Paitschadse. Bemerkungen zur Geschichte Georgiens, S. 53. Im Anschluss an den Artikel Paitschadses verweisen Halbach und Kappeler auf einige ”wissenschaftlich nicht unumstrittene Hypothesen” im Hinblick auf die ältere Geschichte Georgiens, die aber als ”Ausdruck eines georgischen nationalen Geschichtsbewusstseins ihren Wert haben” (ebd. S. 62). Leider führen sie ihre Anmerkung nicht weiter aus. Diese ‘Hypothesen’ könnten einerseits die fragliche Gründungszeit des Königreichs Kolchis betreffen, andererseits aber auch Paitschadses Aussage, dass sowohl Abchasien als auch Adscharien bereits zu Kolchis gehört hätten (siehe dazu auch FN 32), denn diese Aussage kann verschieden gewichtet werden: man kann sie sowohl als Beweis für die historische Zugehörigkeit der betreffenden Gebiete zu Georgien werten, was georgische Nationalisten gerne tun; diese Ansicht gewichtet das Territorium als solches. Man kann die Anwesenheit von Abchasen und Adscharen in ihren Gebieten aber auch als Legitimierung ihres Anspruchs auf diese Territorien sehen. Diese Betrachtungsweise legt das Hauptgewicht auf die Ethnie.

31 Neue Zürcher Zeitung Nr. 205 vom 4.9.1993; Neef. Kaukasus, S. 95; Die gleiche Meinung wird vertreten in: Mark: Völker der Sowjetunion, S. 29-30

32 Die Frage der Ethnogenese der georgischen Nation ist ebenso kompliziert, da sie weit in prähistorischer Zeit wurzelt. Das Volk der Georgier ist aus autochthonen Stämmen hervorgegangen - nach antiken Quellen sollen die Vorfahren der Georgier bereits einige Jahrhunderte vor Chr. im Kaukasus ansässig gewesen sein (Mark. Völker der Sowjetunion, S. 66). Im 6. bis 4. Jh. v. Chr. organisierten sich diese Stämme in den Staaten Kolchis und Iberien, bevor sie Teil des römischen Reiches wurden. Im Laufe dieser Zeit entwickelten sie sich zu einer georgischen Nation mit eigener Sprache und Kultur. (Bischof. Georgien, S. 2). Nach Paitschadse sollen die alten georgischen Stämme bereits im 13. Jahrhundert v. Chr. an der Ostküste des Schwarzen Meeres den Staat Kolchis gegründet haben, zu welchem auch die heutigen Gebiete Abchasiens und Adschariens gehörten: Paitschadse. Bemerkungen zur Geschichte Georgiens, S. 52-58

33 Neef. Kaukasus, S. 95-100; St. Galler Tagblatt Nr. 60 vom 12.3.1992

34 Süddeutsche Zeitung Nr. 179 vom 6.8.1993; Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 185

35 Neue Zürcher Zeitung Nr. 205 vom 4.9.1993; Mark: Völker der Sowjetunion, S. 29-30

36 Frankfurter Allgemeine Nr. 285 vom 8.12.1992

37 Bischof. Georgien, S. 14

38 Manche Quellen sprechen von Deportationen, so z. B. Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 133 und Neef. Kaukasus, S. 95. In den meisten Berichten wird allerdings von Auswanderung gesprochen, z. B. unter anderen in der Süddeutschen Zeitung Nr. 221 vom 24.9.1993 und bei Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 185

39 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 185; Neue Zürcher Zeitung Nr. 205 vom 4.9.1993; Mark: Völker der Sowjetunion, S. 29-30

40 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 185

41 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 133

42 ebd.

43 Neef. Kaukasus, S. 95-96; Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 186

44 Neue Zürcher Zeitung Nr. 142 vom 23.6.1993

45 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 65

46 Neef. Kaukasus, S. 96

47 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 134

48 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 186; Neue Zürcher Zeitung Nr. 205 vom 4.9.1993

49 Gödeke. Transkaukasien nach dem Zusammenbruch, S. 1227

50 Neue Zürcher Zeitung Nr. 205 vom 4.9.1993

51 Süddeutsche Zeitung Nr. 221 vom 24.9.1993

52 Neue Zürcher Zeitung Nr. 205 vom 4.9.1993

53 ebd.

54 Süddeutsche Zeitung Nr. 207 vom 8.9.1994

55 Süddeutsche Zeitung Nr. 221 vom 24.9.1993

56 Bischof. Georgien, S. 14

57 Neef. Kaukasus, S. 96

58 Altmann, Nienhuysen. Brennpunkt Kaukasus, S. 45

59 ebd.

60 Halbach. Vielvölkerimperium, S. 98

61 ebd. S. 97

62 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 162

63 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 186

64 Altmann, Nienhuysen. Brennpunkt Kaukasus, S. 47

65 ebd.; Neef. Kaukasus , S. 98

66 Neue Zürcher Zeitung Nr. 142 vom 23.6.1993; Neue Zürcher Zeitung Nr. 205 vom 4.9.1993; Basler Zeitung Nr. 123 vom 30.5.1997; Osteuropa-Archiv vom Januar 1994, S. A5

67 Neue Zürcher Zeitung Nr. 198 vom 27.8.1992; Tages Anzeiger Nr. 205 vom 4.9.1992; Tages Anzeiger Nr. 235 vom 9. 10. 1992; Neue Zürcher Zeitung Nr. 142 vom 23.6.1993; Neue Zürcher Zeitung Nr. 205 vom 4.9.1993

68 Osteuropa-Archiv vom Juni 1993, S. A 312

69 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 138; Neef. Kaukasus, S. 99; Altmann, Nienhuysen. Brennpunkt Kaukasus, S. 47; Neue Zürcher Zeitung Nr. 283 vom 5.12.1995;

70 Altmann, Nienhuysen. Brennpunkt Kaukasus, S. 48

71 Gödeke. Transkaukasien nach dem Zusammenbruch, S. 1228

72 Neef. Kaukasus, S. 99; Basler Zeitung Nr. 123 vom 30.5.1997

73 Tages Anzeiger Nr. 161 vom 13.7.1994

74 Neue Zürcher Zeitung Nr. 283 vom 5.12.1995; Basler Zeitung Nr. 123 vom 30.5.1997

75 Neue Zürcher Zeitung Nr. 141 vom 22.6.1998

76 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 134

77 ebd.

78 Süddeutsche Zeitung Nr. 221 vom 24.9.1993

79 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 134; Stadelbauer. Krisenregion Kasukasien, S. 21

80 Stadelbauer. Krisenregion Kasukasien, S. 21

81 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 135-138

82 Gödeke. Transkaukasien nach dem Zusammenbruch, S. 1227

83 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 134; Stadelbauer. Krisenregion Kasukasien, S. 22

84 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 130

85 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 186

86 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 130

87 Altmann, Nienhuysen. Brennpunkt Kaukasus, S. 50

88 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 186

89 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 130; Andere Quellen sprechen von 60’000 Osseten bei einer Gesamtbevölkerungszahl von 100’000 Einwohnern, z. B. Tages Anzeiger Nr. 162 vom 15.7.1992

90 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 130

91 Altmann, Nienhuysen. Brennpunkt Kaukasus, S. 55

92 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 131

93 Mark. Völker der Sowjetunion, S. 127

94 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 186-187

95 Ganzer Abschnitt nach: Mark. Völker der Sowjetunion, S. 126-127 und Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 186- 187

96 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 130; Bischof. Georgien, S. 11

97 Tages Anzeiger Nr. 162 vom 15.7.1992

98 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 129-130

99 Mark: Völker der Sowjetunion, S. 126-127

100 Altmann, Nienhuysen. Brennpunkt Kaukasus, S. 50

101 ebd. S. 50-51; Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 130

102 Tages Anzeiger Nr. 162 vom 15.7.1992

103 Altmann, Nienhuysen. Brennpunkt Kaukasus, S. 51

104 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 187

105 ebd.

106 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 130

107 Altmann, Nienhuysen. Brennpunkt Kaukasus, S. 51

108 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 130; Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 187

109 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 187-188

110 Neue Zürcher Zeitung Nr. 16 vom 21.1.1992; nach Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 188 waren es 99 %.

111 Neue Zürcher Zeitung Nr. 16 vom 21.1.1992

112 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 188; Altmann, Nienhuysen. Brennpunkt Kaukasus, S. 52-54

113 Neue Zürcher Zeitung Nr. 141 vom 22.6.1998

114 ebd.

115 ebd.

116 Fuller. Ethnische Minderheiten, S. 188

117 Le Nouveau Quotidien Nr. 608 vom 6.10.1993

118 Mark: Völker der Sowjetunion, S. 30

119 Paitschadse. Bemerkungen zur Geschichte Georgiens, S. 53. Siehe dazu auch FN 32, S. 7

120 Mark: Völker der Sowjetunion, S. 30

121 Bischof. Georgien, S. 10

122 ebd.

123 ebd.; Neef. Kaukasus, S. 101

124 Bischof. Georgien, S. 11; Neef. Kaukasus, S. 102

125 Bischof. Georgien, S. 11

126 Neue Zürcher Zeitung Nr. 292 vom 15.12.1993

127 ebd.

128 Bischof. Georgien, S. 11

129 Neue Zürcher Zeitung Nr. 292 vom 15.12.1993

130 Neef. Kaukasus, S. 101-102

131 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 138-139; Mark: Völker der Sowjetunion, S. 29; Akhaltaksi. Reports from Georgia, S. 303; Halbach. Vielvölkerimperium, S. 47

132 In der Literatur wird zwischen d bezeichnet werden, unterschieden. Entsprechend schwanken die Zahlen der deportierten Menschen: bei Bugaj sind es 3154 Personen (Bugaj. Zwangsumsiedlungen, S. 231-232), bei anderen Autorinnen zwischen 120’000 (Gelaschwili. Frankfurter Rundschau Nr. 217 vom 18.9.1993) und 150’000 Menschen (Akhaltaksi. Reports from Georgia, S. 303)

133 Akhaltaksi. Reports from Georgia, S. 305

134 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 139. Diese Zahl stammt aus einer Zählung der ‘Initiativgruppe meschetischer Türken’ und ist laut Pietzonka wahrscheinlich zu hoch gegriffen, da in der letzten Volkszählung lediglich 208’000 Türken in der Sowjetunion lebten. Allerdings sind seit ihrer Rehabilitierung viele Mescheten auch als Aserbeidschaner ausgewiesen, und nur ein kleinerer Teil figuriert als Türken (ebd.)

135 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 139; Frankfurter Rundschau Nr. 217 vom 18.9.1993

136 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 140

137 ebd.; Akhaltaksi. Reports from Georgia, S. 304; Frankfurter Rundschau Nr. 217 vom 18.9.1993

138 Akhaltaksi. Reports from Georgia, S. 304; Frankfurter Rundschau Nr. 217 vom 18.9.1993

139 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 140; Akhaltaksi. Reports from Georgia, S. 304

140 ebd.; ebd.

141 Pietzonka. Ethnisch-territoriale Konflikte, S. 141; Akhaltaksi. Reports from Georgia, S. 305

142 Neue Zürcher Zeitung Nr. 283 vom 5.12.1995

143 Diese Tatsache steht für sämtliche in der Bibliographie angeführten Autoren fest. Siehe dazu unter anderen auch: Neue Zürcher Zeitung Nr. 142 vom 23.6.1993 und Nr. 283 vom 5.12.1995; Osteuropa- Archiv vom Januar 1994, S. A5; Basler Zeitung Nr. 123 vom 30.5.1997

144 Neue Zürcher Zeitung Nr. 283 vom 5.12.1995

145 Bischof. Georgien, S. 7; Neue Zürcher Zeitung Nr. 283 vom 5.12.1995; Basler Zeitung Nr. 123 vom 30.5.1997

146 Gödeke. Transkaukasien nach dem Zusammenbruch, S. 1228; Neef spricht allerdings von drei Militärstützpunkten und 12’000 Soldaten (Neef. Kaukasus, S. 106) und in der Neuen Zürcher Zeitung Nr. 283 vom

5.12.1995 ist von fünf Militärstützpunkten, drei Marinebasen und 5000 russischen Soldaten die Rede.

147 Neef. Kaukasus, S. 105

148 Gödeke. Transkaukasien nach dem Zusammenbruch, S. 1233

149 Gödeke. Transkaukasien nach dem Zusammenbruch, S. 1233.

150 Neue Zürcher Zeitung Nr. 61 vom 15.3.1999

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Ethnische Konflikte in Georgien
Hochschule
Universität Zürich
Veranstaltung
Russland im Kaukasus
Autor
Jahr
1999
Seiten
31
Katalognummer
V103171
ISBN (eBook)
9783640015504
Dateigröße
418 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ethnische, Konflikte, Georgien, Seminar
Arbeit zitieren
Aila de la Rive (Autor:in), 1999, Ethnische Konflikte in Georgien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103171

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