Die Leitfrage dieser Seminararbeit, „Die römische Aristokratie der Kaiserzeit und ihr Landbesitz am Beispiel des Jüngeren Plinius – Statusrepräsentation oder Sicherung des Lebensunterhaltes?“, erweckt als „Oder-Frage“ etwas provozierend den Eindruck, dass sie mit einer eindeutigen Antwort zu lösen ist. Während der Literaturrecherche gewann ich jedoch den Eindruck, dass Statusrepräsentation und Sicherung des Lebensunterhalts durch Landbesitz für die römische Aristokratie schwerlich zu trennen waren. Das eine war untrennbar mit dem anderen verbunden. Diese These darzulegen und zu beweisen ist Ziel dieser Arbeit. Um dem Leser einen Überblick zu verschaffen, wird zunächst eine Quellenbeschreibung mit kurzem Personenkommentar zu Plinius d. J. vorgenommen, der je eine Inhaltsangabe der zu Grunde liegenden Quellen folgt. Im Hauptteil der Arbeit, „Die Bedeutung von Landbesitz für die römische Aristokratie“, steht dann die Auseinandersetzung mit der Fragestellung unter dem o.a. Eindruck sowie ein Ergebnis, welches im Fazit noch einmal deutlich herausgestellt wird.
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung
II. Quellenbeschreibung
III. Inhaltsangaben
III.1. Brief III, 19
III.2. Brief IX, 37
III.3. Brief X, 8
IV. Die Bedeutung von Landbesitz für die römische Aristokratie
V. Fazit
VI. Quellenverzeichnis
VII. Literaturverzeichnis
I. Einleitung:
Die Leitfrage dieser Seminararbeit, „Die römische Aristokratie der Kaiserzeit und ihr Landbesitz am Beispiel des Jüngeren Plinius – Statusrepräsentation oder Sicherung des Lebensunterhaltes?“, erweckt als „Oder-Frage“ etwas provozierend den Eindruck, dass sie mit einer eindeutigen Antwort zu lösen ist. Während der Literaturrecherche gewann ich jedoch den Eindruck, dass Statusrepräsentation und Sicherung des Lebensunterhalts durch Landbesitz für die römische Aristokratie schwerlich zu trennen waren. Das eine war untrennbar mit dem anderen verbunden. Diese These darzulegen und zu beweisen ist Ziel dieser Arbeit. Um dem Leser einen Überblick zu verschaffen, wird zunächst eine Quellenbeschreibung mit kurzem Personenkommentar zu Plinius d. J. vorgenommen, der je eine Inhaltsangabe der zu Grunde liegenden Quellen folgt. Im Hauptteil der Arbeit, „Die Bedeutung von Landbesitz für die römische Aristokratie“, steht dann die Auseinandersetzung mit der Fragestellung unter dem o.a. Eindruck sowie ein Ergebnis, welches im Fazit noch einmal deutlich herausgestellt wird.
II. Quellenbeschreibung:
Die vorliegenden Quellen sind die Briefe III, 19, IX, 37 und X, 8 des Caius Plinius Caecilius Secundus, des „Jüngeren Plinius“.[1] Der Autor dieser Briefe wurde im Jahr 61 oder 62 n. Chr. in Novum Comum geboren. Von Geburt Ritter, gelang es ihm 89 oder 90 n. Chr. mit der Bekleidung der Quästur eine senatorische Laufbahn einzuschlagen, deren wichtigste Stationen im Jahr 92 das Volkstribunat, 93 die Prätur und 100 n. Chr. das Konsulat waren. 11 Jahre später wurde ihm von Kaiser Trajan, zu dem er ein ausgesprochen gutes Verhältnis unterhielt, die Statthalterschaft über die Provinzen Bithynien und Pontus verliehen, die mit seinem Tod, vermutlich um 113 n. Chr., endete. Plinius stammte aus einer durchaus reichen Familie und trat bereits in jungen Jahren das stattliche Erbe seiner Eltern an, die früh verstarben. Dieses Erbe umfasste neben einem beträchtlichen Barvermögen große und fruchtbare Landbesitzungen.[2] Als sein literarisch bedeutsamstes Werk gelten die „epistularum libri novem“, Briefe an Freunde, die nicht in chronologischer Reihenfolge, sondern nach künstlerischen Gesichtspunkten geordnet erschienen sind, vermutlich in den Jahren 97 – 109. Diese Episteln stellen nicht nur eine Sammlung von privaten Korrespondenzen dar, sondern sie bilden für sich auch kleine Kunstwerke, die bereits beim Verfassen für eine spätere Veröffentlichung gedacht waren. Dies beeinträchtigt deren Authentizität als Zeugnisse der gesellschaftlichen und literarischen Verhältnisse im trajanischen Rom allerdings nur marginal.[3] Die Briefe III, 19 und XI, 37 sind Inhalt dieses Werks.
Plinius’ Briefwechsel mit Kaiser Trajan hingegen waren ursprünglich nicht zur Veröffentlichung gedacht. Diese zwischen 111 und 113 n. Chr. entstandenen Briefe sind wirkliche private Schreiben, die man wohl der Einfachheit halber als zehntes Buch den „epistularum libri novem“ hinzugefügt hat.[4] Brief X, 8 entstammt dieser Kompilation, die viele wertvolle Erkenntnisse über Trajan, Plinius selbst und die ökonomischen, politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse dieser Zeit in sich birgt.
III. Inhaltsangaben:
III.1. Brief III, 19
In diesem Brief konsultiert Plinius seinen langjährigen Freund Calvisius Rufus, einen Angehörigen des Ritterstandes, bezüglich eines Grundstückskaufs (Z. 1–3). Plinius wägt Pro und Contra dieses Geschäfts ab, damit Calvisius ein detailliertes Bild dieser Angelegenheit bekommen kann. Für den Kauf spricht die Lage der zum Verkauf stehenden Ländereien, denn sie liegen entweder direkt an bereits ihm gehörenden Gelände oder sind in seinem Besitz eingeschlossen (Z. 2-3), was im Falle eines Kaufes einen logistischen Zusatzaufwand minimieren würde (Z. 7-15). Gegen den Erwerb spricht das höhere, z. B. klimatische Risiko, dem große zusammenhängende Ländereien ausgesetzt sind (Z. 16-18). Plinius’ Hauptüberlegung ist die Aussicht auf ein „mäßiges, aber doch festes Einkommen“ (Z. 24f), das der fruchtbare Boden abwerfen würde, wenn da nicht die schlechte Verfassung der Pächter wäre, die
durch den Vorbesitzer mehrfach gepfändet wurden und somit ihrer Arbeit nicht effizient nachkommen können (Z. 22-31). Die Ausrüstung der Pächter mit Sklaven würde Plinius viel kosten, sowohl an Geld als auch an Ansehen (Z. 31-34). Das letzte Argument für einen Kauf ist der von fünf auf drei Mio. Sesterzen gefallene Preis, den Plinius auch relativ problemlos bezahlen könnte (Z. 35-45).
[...]
[1] Plinius, Briefe (epistularum libri decem), hg. v. Kasten, Helmut, München – Zürich 61990, (im Folgenden zitiert als: Plinius, Briefe).
[2] Plinius, Briefe, S. 662-668.
Schuster, Mauriz: Art. Plinius Caecilius Secundus, der ‚jüngere Plinius’, in RE XXI, 1 (1951), Sp. 442-448.
[3] Schuster, Mauriz: Art. Plinius Caecilius Secundus, der ‚jüngere Plinius’, in RE XXI, 1 (1951), Sp. 448.
[4] Schuster, Mauriz: Art. Plinius Caecilius Secundus, der ‚jüngere Plinius’, in RE XXI, 1 (1951), Sp. 448. Plinius, Briefe, S. 665f.
- Arbeit zitieren
- Alexander Berner (Autor:in), 2002, Die römische Aristokratie der Kaiserzeit und ihr Landbesitz am Beispiel des jüngeren Plinius - Statusrepräsentation oder Sicherung des Lebensunterhalts?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10312
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